Zwischen Weltverbesserung und Subsumtionsautomat – Verändert Jura deinen Charakter?

Juristinnen und Juristen sagt man einige seltsame Verhaltensweisen und Eigenheiten nach. Unser Autor Robert hat sich gefragt, woher diese stammen und ob sich der Charakter während des Studiums verändert.

Es gibt diese Momente im Leben jeder Juristin und jedes Juristen, in denen man sich fragt: „War ich eigentlich schon vorher so? Oder hat das Studium mich dazu gemacht?“ Etwa wenn man beim WG-Streit über den Putzplan plötzlich erwägt, ob eine konkludente Einigung über die Intervalle der Badreinigung vorliegt. Oder wenn man beim sich beim Feiern richtig komisch findet seinen Leuten zu erklären, dass die 20 € für die Getränke nicht „geliehen“ sind, sondern ein „zinsloses Sachdarlehen“. Spätestens dann drängt sich die Frage auf: Welche Charaktere zieht Jura an? Und welche Charaktere produziert es?

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Die wenigsten kommen zum Recht, weil sie besonders gern Zitate einpflegen oder Freude an Meinungsstreitigkeiten über den Verwaltungsakt mit Drittwirkung haben. Auch wenn Diskussionsfreude häufig zu der Empfehlung einer juristischen Laufbahn aus dem Bekanntenkreis führen dürfte. Oft steckt in der Fachauswahl eher der Wunsch, die Welt zu verstehen: Warum darf der Staat etwas? Wann darf er es nicht? Was hält eine Gesellschaft zusammen? Wer entscheidet eigentlich, was gerecht ist? Jura verspricht, die für viele schwer nachvollziehbaren Regeln des Zusammenlebens zu entschlüsseln. Ein gesellschaftliches Interesse dürfte damit der kleinste gemeinsame Nenner sein. Außer du gehörtest zu dem Schlag Mensch, der bereits gezeugt wurde um die elterliche Kanzlei zu übernehmen und dessen Höhepunkt im Studium dann „Geld hat man zu haben“ war. Wobei das zumindest nach meiner Erfahrung weit überwiegend ein Klischee ist.

Zum gesellschaftlichen Interesse passt, dass Jura oft Menschen anzieht, die eine ausgeprägte Sensibilität für Autorität haben. Manche wollen Macht kontrollieren (ob aus Erfahrungen mit strengen Eltern oder dem Staat heraus), andere wollen Teil einer vermeintlich mächtigen Oberschicht werden. Wer sich für Jura entscheidet, akzeptiert jedenfalls, dass Normen nicht bloß abstrakte Regeln sind, sondern gesellschaftliche Steuerungsinstrumente. Das kann idealistisch sein: Grundrechte schützen, Willkür begrenzen, Schwächere verteidigen. Es kann aber auch eher karriereorientiert sein: Staatsexamen mit Prädikat, und dann in die Großkanzlei oder ins sichere und anerkannte Richteramt.

Die Vorauswahl

Die juristische Ausbildung ist in Deutschland lang, risikoreich durch die Examina und stark von Notenlogiken geprägt. Genau diese Struktur wird auch in der Debatte um soziale Selektion und Reformbedürftigkeit kritisiert. Ein Beitrag auf dem Verfassungsblog[1] beschreibt das Jurastudium etwa als System, das wegen Länge, Kosten und unsicherer Erfolgsaussichten nicht für alle gleichermaßen zugänglich ist. Denn über sieben Jahre Ausbildung, davon zwei Jahre im Referendariat mit einem (für Mitte 20 vergleichsweise mediokren) Einkommen muss man entweder mit Entbehrungen erdulden oder sich familiär leisten können. Hierbei sind meist unbezahlte Praktika und die ungefragte Habersacknachlieferung noch nicht mal berücksichtigt. Entsprechend sind in meinem juristischen Bekanntenkreis nur sehr vereinzelt Menschen anzutreffen, deren Elternhaus nicht zumindest der bürgerlichen Mittelschicht zuzuordnen wäre.

Die Ausbildung: Another Brick in the Wall?

Aber auch die Ausbildung an sich verändert Menschen. Das Bild, dass im Studium mitunter von Professor*innen gestützt wird ist oft: Idealistisch fangen alle an, bestehen tun am Ende die knallharten Pragmatiker („Man schaue nach links, man schaue nach rechts…“). Ganz falsch ist das nicht. Das Jurastudium belohnt nicht unbedingt diejenigen, die die gerechteste Intuition haben, sondern diejenigen, die lange durchhalten, Frustration aushalten und lernen, ihre Gedanken in verwertbare Prüfungsschemata zu pressen. Kreativität ist oft erst wieder zur Seminararbeit gefragt. Zeit für einen Blumenstrauß an Ehrenämtern bietet das Studium auch nur bedingt, sodass erfahrungsgemäß einige Hobbies und Interessen über die Jahre verkümmern. Dies begünstigt eine Selektion hin zu stereotypen Jurist*innen.

Wer jahrelang lernt, dass am Ende sechs Klausuren über die eigene berufliche Zukunft entscheiden können, entwickelt zwangsläufig bestimmte Überlebensstrategien. Die meisten werden diszipliniert. Aus dem anfänglichen „Ich will Gerechtigkeit“ wird dann schnell ein „vertretbar, aber problematisch“ oder ein intellektuell resigniertes „einfach der h.M. anschließen“. Das ist in der Arbeitspraxis nicht zwingend schlecht. Juristisches Denken braucht Distanz und Sicherheit. Man muss auch Positionen vertreten können, die man persönlich nicht sympathisch findet. Niemandem ist mit einem Urteil nach Bauchgefühl[2] oder einem illoyalen Rechtsbeistand geholfen, der juristischen Karriere am aller wenigsten. Man muss Sachverhalte sortieren, Emotionen herausrechnen und trotzdem verstehen, warum sie für die Beteiligten wichtig sind. Hierdurch besteht aber eine ernsthafte Gefahr dann, wenn aus Distanz Gleichgültigkeit wird.

Hier liegt wahrscheinlich der wahre Kern des Klischees von spießigen, normtreuen Juristen*innen. Diese sind am Ende ihrer Ausbildung darauf trainiert, die Welt nicht zuerst nach Schönheit, Zweckmäßigkeit oder menschlicher Wärme zu betrachten, sondern nach Zuständigkeit, Tatbestand und Rechtsfolge. Das wirkt auf Außenstehende manchmal absurd realitätsfern und emotional abgestumpft. Während andere offen fragen: „Wie lösen wir das Problem?“, fragen Sprösslinge einer juristischen Fakultät: „Auf welcher Rechtsgrundlage?“ Das kann nerven. Es ist aber für die Rolle der Jurist*innen in der Gesellschaft auch ziemlich wichtig. Denn gerade der Sinn für Form, Verfahren und Zuständigkeit schützt davor, dass am Ende einfach der Lauteste, Reichste oder Schnellste gewinnt. Das Denken in Subsumtionsschritten versperrt mitunter den direkten Blick auf das Problem, ist aber in komplexen Gemengelagen unschätzbar hilfreich, Probleme zu identifizieren und zu lösen. Und das ist im Kern wohl das, was sog. Dritte von unserem Berufsstand erwarten.

Sonstige juristische Erscheinungsformen

Ähnlich breit wie die juristischen Berufsbilder ist innerhalb der Jurist*innen das Typenspektrum, die diese beruflichen Nischen aufsuchen. Einige von Haus aus konfliktscheuen Persönlichkeiten finden ihr Glück eher in der akribischen Schriftsatzarbeit. Wer dagegen seine Stärke in der Mediation sieht, findet sich später eher auf der Richterbank oder in Bereichen wieder, in denen es um den menschlichen Interessenausgleich geht. Von den fachlichen Rechtsbereichen mit ihren jeweiligen Facetten sei dabei noch gar nicht angefangen. Nichtsdestotrotz bleiben verbindende Elemente.

Da auch der Arbeitsmarkt an möglichst treffenden Zielgruppenanalysen interessiert ist, sind charakterliche Zuschreibungen an Jurist*innen nicht nur Stammtischpsychologie. Für Juristen gibt es immer wieder Versuche, bestimmte Muster zu beschreiben. Ein LTO-Beitrag[3] zu Persönlichkeitsmerkmalen von Anwälten verweist etwa auf Untersuchungen, nach denen Anwälte besonders skeptisch, eigenständig und unter hohem Handlungsdruck seien. Zugleich wird betont, dass Nachwuchsjurist*innen offenbar weniger stark dem alten Bild vom misstrauischen Einzelkämpfer entsprechen. Eine gewisse Skepsis und Veränderungswille bleibt gleich, allerdings steigt die soziale Kompetenz zulasten des Konkurrenzdenkens. Was bleibt, ist eine oft fehlende Kritikfähigkeit. Jura zieht  also Menschen an, die genau hinschauen, Fehler finden und sich ungern mit der ersten Antwort zufriedengeben. Diese Fähigkeiten sind im Recht Gold wert – im Privatleben manchmal eher anstrengend.

Dazu kommt der Druck. Die psychische Belastung im Jurastudium ist kein bloßes Meme. In einem beck-aktuell-Interview[4] wird auf mehrere neuere deutsche Studien verwiesen, nach denen die Belastung von Jurastudierenden auffällig hoch ist. Dies dürfte der allgemeinen Erfahrung entsprechen. Genannt werden unter anderem Stress, Prüfungsangst und depressive Symptomatik. Auch eine Auswertung zur Befragung des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften nennt als zentrale Stressfaktoren die Angst, nicht zu bestehen, Examensvorbereitung, Sorge, nicht genug zu lernen, und das Notensystem. Wer Jura studiert, wird also nicht nur fachlich sozialisiert, sondern auch emotional konditioniert: Vergleichen, leisten, zweifeln, durchsetzen.

Fazit

Vielleicht lautet die Antwort deshalb: Jura zieht bestimmte Charaktere an. Der Mensch am Median eines Spektrums der juristischen Erstis ist ein sprachlich begabter, sozial aufgeschlossener Mensch aus bürgerlichem Elternhaus.  Die lange Ausbildung verengt dieses Spektrum auf Kommiliton*innen mit dem nötigen Maß an Leistungs- und Leidensfähigkeit und schafft gerade wegen diverser Zumutungen ein gewisses Status- und Anspruchsdenken, weil man diesen langen Weg geschafft hat. Auf dem Arbeitsmarkt heraus kommen dann in diesem Spektrum aber Idealist*innen, Menschen mit Sicherheitsbedürfnis, Statusorientierte, theoretisch Forschende, gesellschaftsstützende Amtsträger*innen und generell Leute, die einfach nicht Mathe studieren wollten. Denn grundsätzliche persönliche Veranlagungen und die Begeisterungsfähigkeit für gewissen Themen gehen uns nach all den Klausuren trotzdem nicht verloren. Das Studium macht aus ihnen keine einheitliche Spezies. Aber es bringt ihnen eine gemeinsame Sprache bei: Zweifel, Struktur, Argument, Gegenargument und den Glauben, dass all das gehört werden wird.

Juristinnen und Juristen glauben irgendwann nicht mehr sofort an einfache Antworten. Gerade diese Pluralität bei gleicher Arbeitsweise und ähnlichen prägenden Erfahrungen ist der große Mehrwert von Juristinnen für die Gesellschaft. Denn wer gelernt hat, Macht zu begründen, Regeln zu hinterfragen und Konflikte in eine Sprache zu übersetzen bringt bei allem Wettbewerbsdenken untereinander letztlich jeder Interessengemeinschaft ein hohes Gut: Rechtsfrieden.


[1] https://verfassungsblog.de/die-reproduktion-sozialer-hierarchien-im-deutschen-jurastudium/

[2] Rechtstheoretischer Exkurs: Zu dieser Auffassung vertritt der sog. Rechtsrealismus (Legal Realism) eine gegenteilige Annahme: Am Anfang jeder Entscheidung stünde eine aus der Sozialisierung des/der Urteilenden entstandene Wertentscheidung, welche erst ex post juristisch rationalisiert und als notwendiger Schluss dargestellt wird. Zugegeben stammt diese Strömung aus dem common law und ist nur teilweise auf das deutsche Rechtswesen übertragbar.

[3] https://www.lto.de/recht/juristen/b/juristen-anwaelte-persoenlichkeit-katzen-psychologie

[4] https://www.beck-aktuell.de/ausbildung-und-karriere/studium-referendariat/mental-health-monday-jurastudium-jurastudierenden-interview-koeln-boosen-2025-12-09

Jura-Newsletter im Alltag: Wissensvorsprung oder Dauerbeschallung?

Newsletter versprechen, dich auf dem Laufenden zu halten und dir kurz und knapp wichtiges juristisches Wissen zu vermitteln. Aber wie sinnvoll sind diese Mails und Push-Benachrichtigungen wirklich – und ab wann werden sie zur Dauerbeschallung? Unser Autor Robert hat es analysiert.

Es gibt diese kleinen Leerlaufmomente im Alltag: Die Bahn hat mal wieder Verspätung, man sitzt im Wartezimmer oder überbrückt zehn Minuten vor der nächsten Vorlesung. Vor zehn Jahren hätte man einfach aus dem Fenster geschaut oder gleich einen Roman mitgenommen. Heute öffnet man das Handy und zack: „BGH stärkt Mieterrechte“, „Entscheidung des BVerfG zur Abgrenzung privater und öffentlicher Äußerungen“, „Examensrelevanter Literaturhinweis zu § 823 BGB“. Willkommen in der Welt der Jura-Newsletter.

Up to date auch ohne Bibliothek

Für Jurastudierende, Referendar:innen und junge Jurist:innen allgemein können solche Newsletter ein echter Gewinn sein. Sie bringen aktuelle Rechtsprechung, Debatten und Literaturimpulse direkt in den Alltag. Man muss nicht aktiv suchen oder drei Zeitschriften abonnieren und sichten, sondern bekommt kuratierte Hinweise geliefert. Gerade im Jura-Studium, wo man schnell das Gefühl hat hinterherzuhinken, kann das beruhigend sein. Man bleibt am Ball, auch wenn man es gerade vielleicht mal einige Tage nicht in die Bibliothek geschafft hat.

Rechtsprechung und Gesetzgebung sind mitunter einem dynamischen Wandel unterworfen. Lehrbücher sind wichtig für die Klausurpraxis, aber sie bilden naturgemäß nicht immer den neuesten Stand ab. Newsletter können diese Lücke schließen.

Für die Examensvorbereitung ist das nicht automatisch Gold wert. Nicht jede tagesaktuelle Entscheidung ist klausurrelevant, die Stoffmenge scheint ohnehin überwältigend. Aber Newsletter können helfen, ein juristisches Gespür zu entwickeln. Man merkt, welche Streitfragen nicht nur im Skript, sondern auch in der Praxis gerade Konjunktur haben. Das macht Jura zum einen weniger abstrakt. Aus „Rechtsprechung lernen“ wird dann nicht nur das Auswendiglernen von Leitsätzen, sondern ein Gefühl dafür, welche Probleme im Wege der Normauslegung gerade tatsächlich gelöst werden.

Zum anderen haben „Grundsatzentscheidungen“ mit hoher Aufmerksamkeit in der Fachpresse traditionell ein hohes Potential, ein-zwei Jahre nach ihrem Erscheinen als Examenssachverhalt abgewandelt zu laufen. Die Lösung des Obergerichtes zu kennen ist zwar keine Bestehensvoraussetzung, aber zu Wissen welche Auslegung die Rechtsprechung teilt oder wo die Schwerpunkte des Falls liegen, hat noch niemandem geschadet.

Eine kleine Auswahl

Der Klassiker unter den Newslettern bleibt die E-Mail. Der LTO Daily Newsletter [1] etwa verspricht eine tägliche Zusammenfassung der wichtigsten Rechtsnachrichten um 18 Uhr. Der beck-aktuell-Newsletter [2] liefert werktäglich Nachrichten aus Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz.

Aber auch Literaturimpulse sind nicht zu unterschätzen. Ein guter Newsletter kann wie ein freundlicher Hinweis deines Study-Buddys wirken: „Schau dir diesen Aufsatz vielleicht mal an.“ Natürlich liest man nicht alles sofort. Aber man sammelt Anknüpfungspunkte. Für Seminararbeiten, Schwerpunktbereiche oder mündliche Prüfungen kann das nützlich sein. Manchmal reicht schon ein kurzer Hinweis, um später eine gute Fundstelle zu haben.

Der Verfassungsblog [3] eignet sich vor allem für alle, die öffentlich-rechtliche, verfassungsrechtliche und europarechtliche Debatten mögen. Der Newsletter erscheint freitags und enthält unter anderem Kommentare zu aktuellen Verfassungslagen (auch international und auf Englisch) sowie einen Rückblick auf Blogbeiträge. Inhaltlich ist das häufig anspruchsvoller als etwa die LTO-News, dafür aber sehr anregend und mit gratis Beiträgen, die sich regelmäßig vor der NVwZ nicht zu verstecken brauchen.

Ein entsprechendes zivilrechtliches Äquivalent ist mit leider nicht bekannt. Eine interessante Sammlung zu Zivilprozessrecht findet sich aber etwa bei Otto Schmidt. [4]

Ein persönlicher Favorit ist zudem der Newsletter von C.F. Müller [5]. Dieser verweist zwar nur auf die verlagseigenen Veröffentlichungen, wartet aber neben Gratis-Ebooks und Studi-Tipps vor allem auch mit studierendenfreundlichen Rezeptideen auf. Und wenn wir ehrlich sind: Was einem in der Klausurenphase am meisten hilft, ist keine Literatur, sondern schnelles Soulfood mit 500 kcal.

Weiterhin gibt es viele dieser Angebote auch als Instagram-Format, wer sein E-Mails lieber für wirklich wichtige Nachrichten vorbehält. Fachspezifisch bieten zudem viele Kanzleien und andere Institutionen Newsletter an, die sich ggf. ohnehin mit diversen Praktika und Messebesuchen in euren Postfächern sammeln.

Der Charme liegt auch bei diesen Newslettern in der Niedrigschwelligkeit. Während man auf die Bahn wartet, liest man keine 40-seitige Abhandlung. Aber eine kurze Zusammenfassung, eine Rezension oder ein Hinweis auf eine neue Zeitschrift passen genau in solche Zwischenräume. Jura-Newsletter machen aus toter Zeit kleine Lernfenster.

Und die Jura-Live-Balance?

Aber genau hier beginnt das Problem.

Denn wenn jeder Zwischenraum zum Lernfenster wird, bleibt irgendwann kein Raum mehr frei. Und plötzlich verschwimmt die Grenze zwischen Lernen und Freizeit.

Man sitzt abends auf dem Sofa, will eigentlich abschalten, liest aber „nur kurz“ noch die Presseschau. Aus fünf Minuten werden zwanzig. Könnte der Aufsatz doch die Lösung für die Hausarbeit sein?

Danach fühlt man sich nicht unbedingt klüger, sondern eher wieder an alles erinnert, was man noch nicht kann. Jura hat ohnehin die unangenehme Eigenschaft, sich in den ganzen Alltag auszubreiten. Newsletter können diesen Effekt verstärken. Das Postfach wird zum kleinen Prüfungsamt. Das Handy vibriert. Und irgendwo im Kopf meldet sich das schlechte Gewissen.

Gerade deshalb braucht man einen bewussten Umgang. Newsletter sollten Werkzeuge sein, keine dauerhafte Hintergrundbeschallung. Es kann helfen, sie nicht sofort bei Eingang zu lesen, sondern feste Zeitfenster zu setzen: etwa morgens beim Kaffee oder einmal gesammelt am Freitag. Ebenso sinnvoll ist es, radikal auszusortieren. Drei gute Newsletter bringen mehr als zehn halb gelesene. Wer merkt, dass ein Newsletter eher Stress als Mehrwert erzeugt, darf ihn abbestellen. Das ist keine intellektuelle Kapitulation, sondern digitale Hygiene.

Am Ende sind Jura-Newsletter ein bisschen wie Kaffee: Richtig dosiert sehr hilfreich, überdosiert nervös machend. Sie können Wartezeiten sinnvoll füllen, aktuelle Impulse liefern und das juristische Denken auch in den Semesterferien lebendig halten. Aber sie ersetzen keine konzentrierte Arbeit. Und erst recht keine Erholung.


[1] https://www.lto.de/newsletter-app/app

[2] https://www.beck-aktuell.de/newsletter/beck-aktuell

[3] https://verfassungsblog.de/newsletter/

[4] https://www.otto-schmidt.de/blog/zivil-und-zivilverfahrensrecht-blog

[5] https://www.cfmueller.de/campus.htm

Zwei-Klassen-Verwaltung? So (un-)fair ist die Beratung im Verwaltungsrecht

Unser Autor Robert arbeitet seit kurzem als Anwalt im Verwaltungsrecht – und wurde bei seinem Berufseinstig schnell desillusioniert. Statt klarer Rechtsanwendung stößt er auf ungenaue Normen, überlastete Behörden und die ein oder andere Ungleichbehandlung.

Idealismus trifft harte Realität

Viele Jurastudierende beginnen ihr Studium mit einem gewissen Idealismus: Dem Wunsch, „für Gerechtigkeit zu sorgen“, den Rechtsstaat in der Justiz zu stärken und insbesondere im öffentlichen Recht das Gemeinwohl durch eine gute Verwaltung zu fördern. In der Eingriffsverwaltung (der klassischen polizeilichen Verfügung etwa) entscheidet sich, wie staatliche Macht konkret ausgeübt wird.

Doch dieser Idealismus kollidiert in der Praxis häufig mit strukturellen Problemen: Überlasteten Behörden, komplexen Normgefügen und einem System, das nicht immer die gleiche Qualität für alle gewährleistet.

Überregulierung und Personalmangel – Ein strukturelles Problem

Die EU allgemein und Deutschland im Besonderen gelten als hochgradig reguliert. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften durchziehen nahezu jeden Lebensbereich. Vom Baurecht mit seinen kleinen Geschwistern wie Umwelt- und Denkmalschutzrecht, über Sozialleistungen bis hin zur kommunalen Gestaltungssatzung und der Kurtaxe am Strand. Diese Normendichte ist Ausdruck eines vorausschauenden Rechtsstaats. Sie führt aber gleichzeitig zu erheblicher Komplexität und Alltagssituationen, in dem Laien nicht klar ist, ob Sie sich rechtskonform verhalten.

Mehrere Studien und Berichte weisen darauf hin, dass die Verwaltung mit dieser Komplexität personell oft nicht Schritt halten kann:

  • Der Normenkontrollrat (NKR) als Beratungsgremium der Bundesregierung hat wiederholt auf eine Überlastung der Verwaltung durch Bürokratie und steigende Regelungsdichte hingewiesen.[1]
  • Laut Berichten des Deutschen Beamtenbundes (dbb) fehlen zehntausende Fachkräfte im öffentlichen Dienst, insbesondere in spezialisierten Bereichen.[2]

Die Folge: Verfahren dauern sehr lange und aufgrund der hohen Fallzahl entstehen Fehler und Missverständnisse.

In Alltagsbeispiel: Denkmalschutz beim Immobilienkauf

In der Praxis berichten etwa Erwerber alter Immobilien von langwierigen Auseinandersetzungen mit Denkmalschutzbehörden. Das Denkmalschutzrecht ist geprägt durch ein Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsgarantie und Gemeinwohlinteresse am Kulturerhalt. Das führt zu erheblichen Unsicherheiten für Eigentümer.

Behörden verfügen über weite Ermessensspielräume, sodass Anforderungen an technisch notwendige Sanierungen oder mögliche Nutzungen oft erst im Einzelfall konkretisiert werden. Vielen Erwerbern ist oft nicht klar, welche Maßnahmen angemessen sind, obwohl diese das Bauvorhaben oft verzögern und verteuern und eine sinnvolle Nutzung alter Gebäude vermeintlich im allgemeinen Interesse zu liegen scheint. Einheitliche Maßstäbe für notwendigen Denkmalschutz fehlen häufig und sind so individuell wie die Gebäude.

Besonders problematisch ist die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit: Ob Maßnahmen finanziell tragbar sind, hängt von komplexen und teils uneinheitlichen Bewertungsmethoden ab. Für Privatpersonen entsteht dadurch ein erhebliches Risiko auf dem Weg zum Eigenheim, der schnell Existenzbedrohend werden kann.

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Der Bebauungsplan

In der Bauleitplanung zeigt sich eine entsprechenden Probleme besonders deutlich beim Vergleich zwischen vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (§ 12 BauGB) und der klassischen Bauleitplanung im Interesse der Gemeinde. Beide schaffen die Grundlage für entsprechende Bebauungen und damit Sicherheit für Bauherren und AnwohnerInnen, die bei einer festgestellten Unwirksamkeit nach § 47 VwGO auf dem Spiel steht.

Bei vorhabenbezogenen B-Plänen treten regelmäßig InvestorInnen auf, die spezialisierte Kanzleien mit der Begleitung des Vorhabens beauftragen, obwohl diese Arbeit grundsätzlich durch die Gemeinde erfolgen könnte und sollte. Diese liefern der Gemeinde nicht nur umfassende Planungsunterlagen, sondern häufig auch bereits rechtlich durchstrukturierte Abwägungsvorschläge. Die Verwaltung wird dadurch erheblich entlastet und kann auf eine fachlich wie juristisch „vorbereitete“ Entscheidungsgrundlage zurückgreifen. Ob dies immer im Interesse der Öffentlichkeit ist, bleibt offen.

Demgegenüber stehen klassische Bauleitplanungen durch die Gemeinde. Hier fehlt eine solche externe Vorarbeit. Soweit die Gemeinde sich hier nicht externer Hilfe bedient, entsteht der Plan mit den begrenzten Kapazitäten des Bauamtes, in kleineren Gemeinden häufig durch nichtjuristische Verwaltungsangestellte. Gerade in komplexen Abwägungssituationen besteht daher das Risiko, dass einzelne Belange nicht mit derselben Tiefe erfasst und gewichtet werden wie in investorengetriebenen Verfahren. Etwaige Abwägungsfehler und Unklarheiten können aber später der Grund sein, aus dem der gesamte Bebauungsplan wegen formeller Fehler gerichtlich für Unwirksam erklärt wird.

Professionelle Beratung: Ein erheblicher Vorteil?

Während Privatpersonen oft unvorbereitet und erst nach behördlicher Aufforderung mit der Verwaltung interagieren, verfügen Unternehmen regelmäßig über spezialisierte anwaltliche Unterstützung. Insbesondere im Verwaltungsrecht zeigt sich hier ein deutlicher Unterschied:

  • Vorstrukturierte Verfahren: Anwälte bereiten Genehmigungsanträge so auf, dass sie den rechtlichen Anforderungen bereits weitgehend entsprechen und schnell bearbeitet statt aufwändig nachgebessert werden müssen.
  • Rechtliche Einordnung: Sie ordnen komplexe Normen und Ermessensspielräume systematisch ein und präsentieren der Behörde eine juristisch durchdachte Lösung im Sinne Ihres Mandanten.
  • Kommunikation auf Augenhöhe: Behörden treffen auf professionell argumentierende Vertreter, was die Entscheidungsfindung ohne Einbindung unverständiger Laien und umfangreichen Erklärungen beschleunigt.

In der Praxis bedeutet das oft, dass die Behörde vermeintlich weniger „ermitteln“ muss und so schneller eine Entscheidung zugunsten der aus zeit- und ressourcengründen nur zu gern übernommenen anwaltlichen Rechtsauffassungen trifft. Nicht selten kommt es vor, dass anwaltliche Schriftsätze der Verwaltung überhaupt erst die maßgeblichen Normen oder aktuelle Rechtsprechung vollständig darlegen, schlicht, weil SachbearbeiterInnen angesichts der Vielzahl paralleler Verfahren nicht jedes Detail präsent haben können wie eine nach Stunden bezahlte Anwaltskanzlei.

Das führt zu dem Effekt, dass wer bereits rechtlich umfangreich und vorauseilend vorträgt, eine Genehmigung schneller erhält, als der, der durch die Behörde geführt nur die unbedingt notwendigen Unterlagen einreicht.

Zwei Klassen im Verwaltungsverfahren?

Hier stellt sich dem/der idealistischen JuristIn die Frage: Ist dieses System fair?

Auf der einen Seite ist es legitim, dass sich BürgerInnen und Unternehmen rechtlich beraten lassen. Der Zugang zu anwaltlicher Unterstützung ist Teil des Rechtsstaats. Auf der anderen Seite entsteht faktisch eine Ungleichheit zwischen dem Anspruch an Gleichbehandlung durch Behörden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:

  • Finanzielle Ressourcen: Unternehmen können spezialisierte Kanzleien mit entsprechenden Stundensätzen beauftragen. Privatpersonen werden dagegen etwa beim ersten Hauskauf kaum die Gelder haben, vorbereitende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
  • Komplexität des Rechts: Ohne juristische Expertise ist es für Laien kaum möglich, komplexe Verwaltungsverfahren vollständig zu durchdringen. Schlechte Kommunikation durch Behörden und ein fehlendes Verständnis für die Notwendigkeit störenden Auflagen sorgen für Verbitterung und schlimmstenfalls demokratiegefährdender Entfremdung vom Staat.
  • Begrenzte Spezialisierung: In Deutschland gibt es nur etwa 1.500 Fachanwälte für Verwaltungsrecht – eine relativ geringe Zahl gemessen an der Breite des Rechtsgebiets, und entsprechend mit einer gewissen Marktmacht ausgestattet, sich auf Wirtschaftsmandate beschränken zu können.

Das Ergebnis ist überspitzt eine Zweiklassenstruktur:
Wer sich professionelle Beratung leisten kann, hat bessere Chancen auf effiziente und rechtlich fundierte Verfahren. Wer darauf angewiesen ist, allein mit der Verwaltung zu interagieren, läuft eher Gefahr, Fehler oder Verzögerungen zu erleben. Ansätze wie öffentliche Rechtsberatung, etwa die ÖRA in Hamburg oder der Bürgerbeauftragte in MV, sind mit Ihren Kapazitäten und geringer Bekanntheit nur bedingt geeignet, hier Abhilfe zu schaffen.

Denn die deutsche Verwaltung steht vor einem strukturellen Spannungsfeld: Sie soll hochkomplexe (Tendenz weiterhin steigend) Rechtsmaterien präzise anwenden, verfügt aber oft nicht über die personellen Ressourcen, um jedem Einzelfall die notwendige Tiefe zu widmen und ggf. schmerzhafte Entscheidungen in der notwendigen Tiefe zu begründen. In diesem Kontext gewinnen anwaltliche Beratungsleistungen erheblich an Bedeutung und verschieben die Ausgangsbedingungen zwischen verschiedenen Beteiligten.

Soweit nicht die KI das Wunder der bürgernahen Verwaltung zeitnah gewährleistet, scheint jedoch klar: Solange Normendichte und Personalmangel bestehen bleiben, wird die Rolle spezialisierter Beratung weiter wachsen – und mit ihr die Diskussion um Fairness im Verwaltungsverfahren.


[1] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/jahresbericht-belastung-durch-buerokratie-so-hoch-wie-nie

[2] https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/dbb-fachkraefte-oeffentlicher-dienst-100.html

Mein Anwalt, die KI?! So beeinflusst AI schon jetzt den juristischen Arbeitsalltag

Unser Autor Robert ist gerade Anwalt geworden und im Alltag mit den neuen Möglichkeiten von KI konfrontiert. In diesem Beitrag geht er den Chancen und Risiken auf den Grund – und verrät auch, welche fatalen Folgen der falsche Einsatz von KI haben kann.

Wer aktuell in Kanzleien als BerufseinsteigerIn anfängt, hat eine gute Chance, in seinen ersten Tagen das Folgende so oder so ähnlich zu hören:

„Du bist hier, um nachzudenken, denn recherchieren und zusammenschreiben kann ja bald auch die KI.“

Warum dann trotzdem noch junge AnwältInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen eingestellt werden, scheint vor diesem Hintergrund mysteriös.

Was jedoch allgemein feststeht: Künstliche Intelligenz verändert juristische Arbeitsprozesse. Potentielle Anwendungen reichen inzwischen von automatisierter Dokumentenanalyse über Vertragsprüfung und Recherche bis hin zu ersten Ansätzen von Entscheidungsentwürfen. Während internationale Großkanzleien KI-Systeme bereits produktiv einsetzen oder sogar selbst entwickeln, stehen Behörden und kleinere Kanzleien noch am Anfang dieser Transformation. Die Debatte wird häufig von Effizienzversprechen dominiert. Tatsächlich wirft der Einsatz von KI jedoch komplexe datenschutzrechtliche Fragen auf, die die Verbreitung in der Arbeitswelt hemmen.

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Pssst! Nicht die Geheimhaltung vergessen

Im juristischen Umfeld berührt der Einsatz KI-gestützter Systeme unmittelbar einen Kern anwaltlicher Berufsausübung, die Verschwiegenheitspflicht. Nach § 43a Abs. 2 BRAO sowie § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur strikten Geheimhaltung mandatsbezogener Informationen verpflichtet. Sobald sensible Sachverhalte in cloudbasierte KI-Systeme von Drittanbietern eingegeben werden, stellt sich die Frage, ob eine unzulässige Offenbarung gegenüber Dritten vorliegt.

Besonders problematisch sind Konstellationen, in denen Daten auf Servern außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden oder unklar bleibt, ob eine Nutzung zu Trainingszwecken erfolgt. Schnell mal die chaotischen 40 Seiten unsortierter Informationen des Mandanten über den privaten ChatGPT-Account auswerten lassen, dürfte bei Bekanntwerden zu erheblichen berufsrechtlichen Folgen und Haftungen führen. Auch wenn bisher keine entsprechenden Haftungsfälle in Deutschland allgemein bekannt sind, führt dieses Risiko zumindest bei größeren Kanzleien dazu, dass oftmals strikte Verbote der Nutzung privater Chatbots, sog. Large Language Models (LLMs) bestehen. Dies verhindert eine faktische Nutzung zwar nicht unbedingt, wälzt aber zumindest die Verantwortung auf die ArbeitnehmerInnen ab.

Hinzu kommt, dass juristische Tätigkeit regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO betrifft – etwa Gesundheitsdaten, strafrechtliche Vorwürfe oder finanzielle Informationen. Und welche Hürden der Umgang mit Datenschutz allgemein bereitet, ist mittlerweile auch juristischen Laien bekannt.

Peinliche Halluzinationen – Von Urteilen, die es nicht gibt

Ein weiteres, mittlerweile auch der Rechtsprechung angelangtes, Problem sind sogenannte „Halluzinationen“ generativer KI-Systeme. Diese können überzeugend formulierte, aber inhaltlich falsche Rechtsprechungsnachweise oder Normverweise produzieren. Jüngst führte dies sogar beim LG Frankfurt dazu, dass eine Berufung zurückgenommen wurde, weil die diese tragenden vermeintlichen BGH-Urteile nicht mit diesem Inhalt existierten.[1]

Die Verantwortung für die Richtigkeit eines Schriftsatzes liegt stets bei der unterzeichnenden Person. KI ist ein Werkzeug, berufsrechtlich belangt wird aber am Ende eine Richterin oder ein Anwalt, der seine Quellen nicht kontrolliert hat.

Unfairer Wettkampf – KI in kleinen Kanzleien oder Behörden

Während große Wirtschaftskanzleien über eigene IT-Abteilungen, Innovationsbudgets und spezialisierte Legal-Tech-Teams verfügen, um eigene datenschutzkonforme KI-Systeme zu entwickeln und implementieren[2], ist die Situation in Behörden und kleineren Kanzleien strukturell anders gelagert.

Behörden sind in komplexe Vorgaben des Bundes- und Landesdatenschutzrechts eingebunden. Jede größere Softwareanschaffung erfordert Ausschreibungen, Sicherheitsprüfungen und häufig Zertifizierungen nach BSI-Standards, da hier regelmäßig Daten von nationaler Relevanz verarbeitet werden. Hinzu treten haushaltsrechtliche Restriktionen und Mitbestimmungsrechte von Personalvertretungen. Entscheidungsprozesse sind daher zwangsläufig langsamer und stärker formalisiert. Der Einsatz selbstlernender Systeme, deren Funktionsweise nicht vollständig nachvollziehbar ist, kollidiert zudem mit dem verwaltungsrechtlichen Gebot der Nachvollziehbarkeit und Begründbarkeit von Entscheidungen. Dies sind zumindest einige der Gründe, die neben fehlenden personellen Kapazitäten und finanziellen Ressourcen zur Lizenzierung bestehender Modelle angeführt werden.

Kleinere Kanzleien sehen sich ähnlichen wirtschaftlichen und organisatorischen Hürden gegenüber. Oft fehlt es an technischer Infrastruktur und an Ressourcen für die Integration entsprechender Systeme. Ein Rückgriff auf allgemeine Systeme wie ChatGPT zur umfassenden Arbeit mit mandantenbezogenen Daten ist aus den oben stehenden Gründen ausgeschlossen. Was aber aus eigener Erfahrung regelmäßig stattfindet, ist der Einsatz von Privataccounts zu LLMs beispielsweise für die Recherche von Normen oder Gesetzesbegründungen auf den Servern des Bundestages, die über Google nur mit erheblichem Aufwand zu finden sind. Ein solcher Umgang wird kanzleiseitig oft geduldet, wenn keine Mandatsdaten preisgegeben werden und bisher keine lizenzierten Systeme hausintern zur Verfügung stehen.

Wie jedoch in diesem Beitrag bereits erwähnt, hat jede/r mit einem Beck-Online-Zugang mittlerweile Zugriff auf den Beck-Chat. Dieser ermöglicht die Recherche nach Urteilen und Aufsätzen, auf die ChatGPT und Co. aufgrund der umfassenden Paywall des Beck-Verlages keinen Zugriff haben. Auch hier scheint die Nutzung im Kreis der Anwältinnen und Anwälte nach meinem persönlichen Eindruck bisher überschaubar.

Aus der Vogelperspektive zeichnet sich hier aber die Gefahr einer technologischen Divergenz im Rechtsmarkt ab.  Großkanzleien steigern Effizienz in der Recherche und Skalierbarkeit in Form von riesigen Schriftsätzen oder weitgehend automatisierten Massenverfahren wie bei den sog. „Dieselklagen“ gegen VW, während kleinere Einheiten Gefahr laufen, strukturell zurückzufallen. Das Problem, von einer KI „über den Haufen geschrieben“ zu werden stellt sich jedoch insbesondere auf staatlicher Seite. Denn ohne digitale Waffengleichheit droht hier insbesondere der ohnehin belasteten Justiz eine Überwältigung durch Verfahren, die ohne Sortierung durch KI kaum zu überblicken sind.[4]

KI nimmt dir den Job weg? Auswirkungen auf Berufseinsteiger

Besonders sensibel ist die Frage nach den Konsequenzen am Arbeitsmarkt. Traditionell beginnen juristische Karrieren mit den Eingangs erwähnten Tätigkeiten: Aktenauswertung, Literatur- und Rechtsprechungsrecherche, Entwurf einfacher Schriftsätze oder Teile von Due-Diligence-Prüfungen. Genau diese in der Herangehensweise standardisierten Tätigkeiten sind durch KI besonders gut automatisierbar.

Neben den drohenden Kommentaren an NeueinsteigerInnen, dass Sie sich ja freuen könnten, trotz KI noch angestellt worden zu sein, zeigt sich bisher auf dem Arbeitsmarkt keine signifikante Veränderung der Einstellungszahlen von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Associates. Dies gilt im Übrigen für große und kleine Kanzleien wie auch den öffentlichen Dienst. Vielfach wird dies jedoch zurückgeführt auf eben jene schleppende Etablierung umfassend einsetzbarer KI-Systeme in Kanzleien und für die Zukunft eine Reduzierung des „Unterbaus“ an NachwuchsjuristInnen prognostiziert.[5]

Langfristig entstünde dabei jedoch ein Ausbildungsparadox. Die routinemäßige Fallbearbeitung bildet neben zwischenmenschlichen Kompetenzen traditionell das Fundament juristischer Expertise. Wird diese Phase der Routinearbeit teilweise automatisiert, besteht die Gefahr, dass praktische Erfahrungswerte fehlen. Diese sind aber für komplexe Mandate oder auch als Erfahrungspool für richterliche Entscheidungen unerlässlich.

Es spricht also vieles dafür, dass es weniger zu einer Verdrängung als vielmehr zu einer Qualifikationsverschiebung kommen wird. Gefragt sein werden junge Juristinnen und Juristen, die neben den originär menschlichen Fähigkeiten wie Beweiswürdigung und Mandatsakquise auch technologische Werkzeuge souverän einsetzen, ihre Grenzen erkennen und regulatorische Rahmenbedingungen mitgestalten können. Und hierfür seid ihr als Lesende nach dieser KI-Themenwoche schon solide aufgestellt!

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[1] LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.9.2025 – 2-13 S 56/24.

[2]  https://cms.law/de/deu/news-information/launch-der-europaeischen-rechts-ki-noxtua

[3] https://goldwaagejura.com/2026/02/23/3-geniale-alternativen-zu-chatgpt-furs-jurastudium/

[4] https://www.lto.de/recht/justiz/j/warum-wir-mehr-richter-staatsanwaelte-brauchen-justiz-ueberlastung-ki-gerichte-arbeit

[5] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/nachwuchs-jura-branche-ki-kanzleien-arbeitswelt

Die Kammerzulassung – Lasst mich Anwalt, ich bin durch

Unser Autor Robert hat beide Examina bestanden – und wollte nun noch seine Anwaltszulassung beantragen. Warum dieses Unterfangen gar nicht so einfach war, wie gedacht, verrät er in diesem Beitrag.

Nach dem zweiten Staatsexamen denkt man kurz, das Gröbste sei geschafft. Spoiler: Der Spaß geht gerade erst los. Denn bevor man sich als Volljurist mit der „Befähigung zum Richteramt“ tatsächlich „Rechtsanwalt“ nennen darf, wartet noch ein letzter – gern unterschätzter – Schritt: die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Ich stecke gerade in diesen Prozess und kann sagen: Juristisch unspektakulär, administrativ aber ähnlich komplex wie die Anmeldung zum Referendariat oder dem ersten Examen. Vor allem, weil jede Kammer trotz der gleichen Rechtsgrundlage in §§ 4 ff. BRAO ihre kleinen formalen Eigenheiten aufgrund der Selbstverwaltung hat.

Exemplarisch sollen hier die Unterschiede im Zulassungsverfahren zwischen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und der Rechtsanwaltskammer Brandenburg dargestellt werden.

Der Antrag: Papier schlägt Examen

Unabhängig vom Kammerbezirk beginnt alles mit einem formalen Zulassungsantrag. Ohne vollständig ausgefüllten Antrag läuft gar nichts, aber damit hat man als Volljurist ja mittlerweile seine Erfahrungen. In Brandenburg ist der Ablauf stark formalisiert. Die Kammer stellt einen sehr detaillierten Zulassungsbogen zur Verfügung, der Punkt für Punkt abarbeitet, was einzureichen ist.

Neben den persönlichen Daten gehören dazu ein lückenloser Lebenslauf mit Lichtbild, eine beglaubigte Kopie des zweiten Examens (die es vom OLG Rostock zum Glück gratis gab), wohl eine Geburtsurkunde und diverse Erklärungen zu Vorstrafen, laufenden Verfahren oder wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer bereits einen akademischen Grad mitbringt, muss auch hierüber den Nachweis führen. Insgesamt handelt es sich bei den Dokumenten somit um keine „Exoten“, wie etwa bei den diversen Scheinen zu Fremdsprachen und Schlüsselqualifikationen, die man nach 5 Jahren Studium für die Examensanmeldung sammeln musste.

Was in Brandenburg etwas verwirrt ist, dass es ein „Merkblatt“ zum Zulassungsantrag gibt, dass aber schon länger nicht mehr aktualisiert worden zu sein scheint. Die Pflicht zur Einreichung einer Geburtsurkunde findet sich ausschließlich hier und nicht auf dem Antragsbogen, auch werden akademische Titel hier nicht erwähnt und die Gebühr weicht vom Formblatt ab.

Hamburg ist im Ansatz wenig überraschend ähnlich. Auch hier gibt es Antragsformulare, allerdings sind die Informationen auf der Website weniger kleinteilig aufbereitet, auch wird bei Beitritt zu einer bestehenden Kanzlei statt einer Neugründung auf eine sog. „Kanzleibestätigung“ des bisherigen Kanzleiinhabers verzichtet. Auch scheint das Formular etwas aufgeräumter, enthält unter anderem bereits Angaben zur Ausstellung des Zugangs zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach und den Kammerbeiträgen. Diese Ausführungen fehlen in Brandenburg jeweils. Auch ist das Merkblatt ausschließlich in die Datei des Antrags integriert, hier ist ein „Auseinanderlaufen“ wie in Brandenburg ausgeschlossen.

Gebühren: Kein Vermögen, aber auch kein Symbolbetrag

Ganz ohne Kosten geht es nicht. In Brandenburg fällt für das Zulassungsverfahren eine feste Verwaltungsgebühr an, die aktuell 300 Euro beträgt. Dazu kommt später der jährliche Kammerbeitrag.

In Hamburg ist die Gebühr mit 100 Euro erheblich günstiger, auch wird direkt die Möglichkeit eingeräumt, bei einem Eintritt im laufenden Jahr die jährlich anfallende Kammergebühr auf Antrag anteilig zu reduzieren. Ein derartiger Hinweis fehlt in Brandenburg.

Bei einem Eintritt in eine größere Kanzlei ist hierzu aber anzumerken, dass die Gebühren üblicherweise von der Kanzlei übernommen werden.

Berufshaftpflicht: Ohne Police keine Zulassung

Ein Punkt, der oft erst spät ernst genommen wird, ist die Berufshaftpflichtversicherung. Ohne entsprechenden Nachweis gibt es keine Zulassung – so will es § 12 Abs. 2 Nr. 2 BRAO. Die Versicherung muss bestimmte gesetzliche Mindestdeckungssummen von 250.000 Euro erfüllen, § 51 Abs. 4 BRAO. Dies deckt in der klassischen Kanzlei viele Streitwerte bei „beruflicher Schlechtleistung“ ab, kann aber etwa bei Beratungen im Immobilienbereich auch nach Bedarf weiter erhöht werden.

In der Praxis reicht für den Antrag meist eine vorläufige Deckungszusage, da die Versicherungen erst ab Zulassung laufen und entsprechend vorher nicht bestehen. Entsprechende Versicherung sind wegen ihrer gesetzlichen Pflicht aber standardisiert und bei allen größeren Versicherungen unkompliziert abzuschließen. Auch hier kümmert sich bei größeren Kanzleien zudem oft der Arbeitgeber.

Die Vereidigung: Überraschend feierlich

Ist der Antrag geprüft und positiv beschieden, folgt der letzte Schritt: die Vereidigung. Praktisch kennt jeder an dieser Stelle bereits den Ablauf zumindest vom Beginn des Referendariats. Hand heben und eine etwas vom Referendariat verschiedene Formel rezitieren:

Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ (§ 12a Abs. 1 BRAO)

Hier erfolgt die Veranstaltung in Brandenburg oft nach einer Bearbeitungsdauer von wenigen Wochen auf Ladung in sehr kleinem Kreis in den Räumen der Kammer. In Hamburg findet ein monatlicher Termin statt, bei dem aufgrund der etwa fünfmal so großen Anwaltschaft eine größere Gruppe in der Kammer zusammenkommt, um danach mit Sekt feierlich anzustoßen.

Fazit: Unterm Strich eine Anwaltschaft

Der Vergleich zeigt: Die Anforderungen sind bundesweit gleich, der Weg im Wesentlichen auch. Die Kammern sind ihrer Natur nach Selbstverwaltungskörperschaften, die ihre Verfahren nach ihren Möglichkeiten und kleinen regionalen Eigenheiten gestalten. Im Kern gibt es aber eine einheitliche Anwaltschaft, die mittlerweile unabhängig vom Kammerbezirk (mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen) bundesweit tätig werden können und unter dem Dach der Bundesrechtsanwaltskammer organisiert ist.

Mein wichtigster praktischer Rat zur Zulassung: Fang frühzeitig an. Die Zulassung ist kein Hexenwerk, aber auch nichts, was man „mal eben“ nebenbei erledigt. Wer die Unterlagen sorgfältig vorbereitet, die Versicherung rechtzeitig abschließt kommt am Ende zügig ans Ziel. Deshalb hilft vorab bereits ein Blick in die Formulare eurer zukünftigen Kammer.

Und dann dürfen eure Freunde und Familie endlich sagen: Ich rufe erst mal meinen Anwalt an.

PS: Da ich aktuell noch im Zulassungsprozess bin, findet sich hier nur ein Stockfoto. Ein echtes Bild von der Vereidigung in Brandenburg seht ihr aber zeitnah auf unserem Instagramkanal.

Online Jobsuche als JuristIn – Das solltest du wissen

Lange Anschreiben und die Bewerbung persönlich im Büro abgeben war gestern – denn heute läuft der Bewerbungsprozess digital. Unser Autor Robert hat in diesem Post die wichtigsten Erkenntnisse dazu gesammelt.

Digitale Jobvermittlungsportale dürften zumindest für die Privatwirtschaft mittlerweile die relevanteste Quelle an Karrieremöglichkeiten sein.
Während früher Initiativbewerbungen, Kanzleirankings und persönliche Netzwerke aus Referendariat und Praktika dominierten, versprechen spezialisierte Plattformen eine schnelle, transparente und passgenaue Vermittlung zwischen Juristen und Arbeitgebern.

Besonders für Studierende, Referendare und Berufseinsteiger ohne große Netzwerke oder mit spezifischen Wünschen wirken diese Portale attraktiv: wenig Aufwand und gleichzeitig hohe Reichweite. Doch gerade diese Standardisierung bringt nicht nur Vorteile mit sich. Im Folgenden möchte ich die Chancen und Funktionsweisen, aber auch die systemischen Schwächen juristischer Jobvermittlungsportale beleuchten, exemplarisch anhand von Legalhead, Clavisto sowie dem LTO/dejure-Jobportal.

1. Die Grundidee: Effizienz durch Standardisierung

Allen genannten Portalen liegt ein ähnliches Konzept zugrunde:
Bewerber erstellen ein (mehr oder weniger) standardisiertes Profil, hinterlegen Noten, Schwerpunkte, Berufserfahrung, Gehaltsvorstellungen und gewünschte Arbeitsmodelle (Wissenschaftliche Mitarbeit, Referendariat, Associate. Arbeitgeber wiederum stellen Suchprofile ein oder erhalten Zugriff auf Kandidatenpools.

  • Legalhead setzt stark auf einen Matching-Algorithmus, bei dem (ähnlich wie Tinder) Bewerber und Arbeitgeberin ohne Kenntnis des anderen gegenseitig Interesse bekunden können. Bei einem Match wird dann, auch seitens der Mitarbeitenden von Legalhead, auf eine Kontaktaufnahme hingewirkt. Bewerber können sich mit wenigen Klicks auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben, allerdings filtern etwa Noten oder Gehaltsbenchmarks beidseitig so vor, dass man nur einen Ausschnitt des Arbeitsmarktes überhaupt angezeigt bekommt.
  • Clavisto positioniert sich elitärer, man muss sich bereits bewerben um auf das Portal zu kommen. Es kombiniert digitale Profile ggf. ebenfalls mit individueller Beratung und versteht sich stärker als klassischer Headhunter für Großkanzleien, die mit exklusiven Events werben. Persönlich kann ich sagen, dass gerade wenn man außerhalb der klassischen Ballungszentren sucht, wenig außer Workshops bei Großkanzleien zustande kam und die entsprechenden Stellen meist auch öffentlich ausgeschrieben sind.
  • Das LTO/dejure-Portal fungiert primär als spezialisierte juristische Stellenbörse mit hoher Reichweite, redaktionellem Umfeld und klassischem Bewerbungsprozess über Anzeigen. Auch hier kannst du dich schnell mit einem standardisierten Profil über die Plattform bewerben. Meines Erachtens nach ist es der größte öffentliche juristische Stellenmarkt, bei dem auch kleinere Kanzleien und Behörden vertreten sind.

2. Chancen für Bewerber: Sichtbarkeit und Marktüberblick

Gerade für junge Juristinnen und Juristen bieten diese Plattformen reale Vorteile:

  • Niedrige Einstiegshürde: Ein einmal gepflegtes Profil kann für zahlreiche Bewerbungen genutzt werden. Oft wird kein Anschreiben mehr erwartet oder ist technisch vorgesehen, gerade bei Legalhead. Das spart wirklich Zeit, verkürzt aber auch ggf. eine tiefere Auseinandersetzung mit Eigenheiten des jeweiligen Arbeitgebers.
  • Der mögliche Vergleich von Gehaltsangaben, Standortvergleiche und Tätigkeitsprofile helfen bei der realistischen Einschätzung des Arbeitsmarktes. Allerdings sind einige Stellenbeschreibungen oft etwas schwammig, sodass man die jeweiligen Feinheiten weiterhin in einem persönlichen Gespräch ausarbeiten muss. Gerade bei „nischigen“ Interessen ist es jedoch spannend zu sehen, wo überhaupt entsprechende Möglichkeiten sind.
  • Diskretion: Anonymität ermöglicht es, sich umzusehen, ohne sofort sichtbar den Arbeitgeber wechseln zu wollen. Möglicherweise auch nur, um sich für die nächsten Gehaltsverhandlungen beim alten Arbeitgeber zu wappnen.

Nicht zu unterschätzen ist zudem der psychologische Effekt: Viele Bewerber empfinden es als motivierend, aktiv „gefunden“ zu werden, statt ausschließlich Absagen auf klassische Bewerbungen zu erhalten. Denn mitunter schreiben auch rekrutierende Arbeitgeber interessante Profile an.

3. Objektifizierung – Noten rein, Persönlichkeit raus?

Die Kehrseite dieser Effizienz ist jedoch offensichtlich. Die meisten Portale reduzieren Bewerber faktisch auf harte Parameter:

  • Examensnoten
  • Berufsjahre
  • Gehaltsvorstellungen
  • Arbeitszeitmodelle

Was dabei häufig verloren geht, ist das, was juristische Arbeit im Alltag tatsächlich prägt: Persönlichkeit, Arbeitsstil, Motivation, Teamfähigkeit, Interessen jenseits des Lebenslaufs. Denn die meisten juristischen Berufe sind immer noch Tätigkeiten mit Menschen.

Standardisierte Bewerbungsformulare lassen kaum Raum, um Werdegänge zu erklären, Brüche einzuordnen oder Entwicklungspotenziale sichtbar zu machen. Wer nicht in das Raster „gute Noten und stringenter Lebenslauf“ passt, wird möglicherweise algorithmisch aussortiert.

Leider selbst, wenn er oder sie fachlich und menschlich hervorragend geeignet wäre. Gerade das Anschreiben, oder auch der Text in der ersten Email oder über einen persönlichen Kontakt bieten Potential, spannende Aspekte und die eigene Motivation für die Stelle mehr herauszustellen. Dies setzt natürlich voraus, das tatsächlich ein menschlicher Entscheider deine Bewerbung zur Vorauswahl in den Händen hält.

Gerade Studierende und Referendare mit nicht-linearen Lebensläufen laufen hier Gefahr, strukturell benachteiligt zu werden. Dies spiegelt aber meines Erachtens auch das Rekrutierungsverhalten der Großkanzleien wieder: Diese haben aufgrund der erheblichen Größe der Abteilungen und dem Arbeitsalltag, den wenige auf Dauer machen wollen, einen erheblichen Personaldurchsatz. Hier geht es nicht darum, den nächsten Topanwalt aufzubauen, sondern auf die Lücken im Team für einige Zeit mit jungen Juristen zu füllen, die schnell gut mitarbeiten können.

4. Arbeitgeber im Gegenzug: Reduktion auf Gehalt und Prestige

Auch Arbeitgeber werden aber durch diese Plattformlogik vereinfacht dargestellt. Kanzleien und Unternehmen konkurrieren primär über:

  • Gehaltsbandbreiten
  • Arbeitszeitmodelle
  • Standort
  • Kanzleigröße oder „Markenname“

Was oft untergeht, sind Arbeitsatmosphäre, Ausbildungsqualität, Mandatsstruktur, Führungsstil oder reale Entwicklungschancen. Besonders kleinere Kanzleien, Boutiquen oder spezialisierte Nischenarbeitgeber haben es schwerer, sich in diesen Portalen sichtbar zu machen. Selbst wenn sie fachlich hochattraktive Tätigkeiten bieten.

Zugegeben, dieses Problem auch besteht nicht erst seit es digitale Jobportale gibt. Letztlich musste man auch früher nach Stellenanzeigen etwa in der NJW im Einzelfall herausfinden ob man sozial zu dem Arbeitgeber passt. Allerdings hat der Ruf der Großkanzleien oft einen wahren Kern, während es schwierig ist bei kleineren Einheiten verlässliche Quellen zu finden. Und auch wenn der Jobmarkt riesig scheint: Wer hat schon Interesse, parallel bei 10 verschiedenen Arbeitsplätzen die entsprechenden kulturellen Eigenheiten zu erfragen?

Die Folge ist also oft eine Überrepräsentation großer Einheiten auf den entsprechenden Portalen, die teilweise die gleiche Stelle auch an mehreren Standorten in Deutschland ausschreiben und so eher gefunden werden als die Kanzlei im Mittelzentrum, das man eher herausfiltert.

6. Fazit: Nützliches Werkzeug, aber kein Ersatz für Eigeninitiative

Jobvermittlungsportale für Juristen sind weder Heilsbringer noch Teufelszeug. Sie sind effizient, bequem und hilfreich, wenn man ihre Grenzen kennt und sich bewusst ist, dass es auch noch die „klassischen“ Bewerbungswege gibt.

Wer sie aber nutzt, sollte:

  • sie ergänzend, nicht ausschließlich einsetzen,
  • klassische Bewerbungen und Netzwerke nicht vernachlässigen,
  • sich der eigenen Reduktion auf Kennzahlen bewusst sein (gerade wenn man nicht mit Prädikatsexamina aufwarten kann),
  • und Portalergebnisse nicht mit objektiven Wahrheiten verwechseln. Oft hilft ein Blick über den Tellerrand.

Denn juristische Karrieren lassen sich nicht vollständig algorithmisieren. Persönlichkeit, Haltung und Entwicklungspotenzial passen selten in Drop-down-Menüs – spielen in der Praxis aber eine entscheidende Rolle.

Gerade deshalb gilt: Plattform nutzen, aber Profil behalten und Chancen nutzen, wo Sie sich bieten.

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Perfekt strukturiert: Diese Verhaltensweisen erleichtern deine ersten Tage im neuen Job

Unser Autor Robert hat vor kurzem seinen Berufseinstieg vollbracht und festgestellt: Die mühsam erlernte Theorie aus dem Jurastudium hat mit wichtigen praktischen Fragen als JuristIn oft gar nichts zu tun. In diesem Beitrag gibt er deshalb Tipps, damit du für den ersten Realitätscheck in der Arbeitswelt gewappnet bist.

Die juristische Ausbildung ist in Deutschland eine faszinierende Sache. Wir wälzen jahrhundertealte Streitstände, sezieren Normen wie ChirurgInnen mit Telos und Historie und entwickeln dabei ein Feingefühl dafür, auf welchem Subsumtionsschritt ein Argument gerade passt. Was wir dabei oft nicht lernen? Wie man organisiert. Wie man in Teams kommuniziert (jenseits der gemeinsamen Lösung der Hausarbeit in der Lerngruppe). Und vor allem: wie man durch einen Fall als Prozess nicht nur juristisch, sondern operativ steuert.

Der Realitätsschock kommt meistens im Berufseinstieg. Zumindest bei fähigen Ausbildern kommen im Referendariat die Fälle und Aufgaben noch eher dosiert und mehr oder minder deinem Ausbildungsstand angepasst. An einem festen Arbeitsplatz (egal ob Kanzlei, Dezernat oder Lehrstuhl), an dem du letztlich für deine Leistung bezahlt wirst, geht es weniger um deine fachliche Entwicklung, sondern um Ergebnisse. Plötzlich dreht sich nicht mehr alles um ein perfekt ausformuliertes Gutachten, sondern um E-Mails, die sofort beantwortet werden wollen, Mandanten, die ungeplant anrufen und dich aus dem Flow bringen und Teams, die parallel auf Ergebnisse warten. Sehr schnell wird klar: Jura ist nicht nur Rechtswissenschaft. Es ist auch Projektmanagement in Robe.

Fälle sind Projekte. Punkt.

Kaum jemand sagt dir das als Neuling, aber jedes Mandat und jede Akte ist ein Projekt. Es hat ein Ziel, ein Ergebnis, Fristen, Beteiligte, Risiken – und jemanden (oder besser ein Team), der oder das dafür verantwortlich ist, dass alles zu einem Abschluss kommt. Das bist früher oder später in verschiedenen Rollen du.

Doch während andere Branchen Projektmanagement in Seminaren erklären oder allein darauf zugeschnittene Managerrollen haben, neigen Kanzleien oft zur Annahme, dass man „da schon reinwächst“. Das stimmt theoretisch und tatsächlich ist mit dem Referendariat und der Examensvorbereitung eine Lernkurve dahingehend angelegt. Praktisch kostet es aber bereits im Studium viele Abende, Nerven und manchmal auch eine Portion Selbstzweifel, bis man merkt: Struktur ist kein Luxus, sondern eine Überlebensstrategie.

Wer seinen Arbeitsprozess strukturiert, hält das Steuer selbst in der Hand. Auch dann, wenn es mal wackelig wird. Ehrlich muss man aber auch sagen, dass der juristische Alltag nicht immer planbar ist und die Prozessordnungen und nicht der eigene Kalender viele Fristen für uns setzt.

Scope: Was genau soll geliefert werden?

Eine der wichtigsten Fragen zu Beginn eines Mandats ist erstaunlich einfach – und wird doch selten gestellt:

„Was genau soll ich eigentlich abgeben?“

Jurist:innen neigen dazu, tief zu gehen – manchmal tiefer, als es der Mandant jemals wollte oder bezahlen möchte. Projektmanagement heißt daher zunächst: Auftragsklärung.
Ist ein kurzes Fazit gewünscht oder eine wissenschaftliche Analyse? Soll die Antwort in Bullet Points per Mail kommen oder als ausformulierter Aktenvermerk? Wer liest es – Partner, juristischer Laie oder die Geschäftsstelle?

Zehn Minuten Klärung am Anfang sparen zehn Stunden Nacharbeit am Ende. Insbesondere diese Fähigkeit erlernt man jedoch im Referendariat. Hier ist man neben dem Gutachten das erste mal mit verschiedenen Aufgabenstellungen à la „Anklage mit A- und B-Gutachten, Ermittlungsvermerk oder nur einer kurzen Zusammenfassung für die mündliche Verhandlung“ konfrontiert. Entsprechend sollte man sich die Nachfrage bei Übergabe der Akte unbedingt beibehalten.

Zeitplanung mit echtem Puffer

Die schönste Struktur hilft nichts ohne realistische Zeitplanung. Es gilt: Alles dauert länger, als man denkt, und Dringendes kommt immer dazwischen. Und wenn wir ehrlich sind, macht der spontane Kontakt mit anderen Prozessparteien den juristischen Beruf doch gerade spannender als die meisten anderen Bürojobs. Daher: Puffer einplanen, und Deadlines Dritter nicht blind akzeptieren, sondern aktiv besprechen und im Sinne deines Zeitrahmens nachverhandeln.

Sätze wie „Schaffe ich bis zum Mittag“ klingen erst mal gut, sind aber selten nachhaltig, wenn du den Fall noch gar nicht durchdrungen hast. Professioneller – und am Ende vertrauensbildender – ist ein klares Erwartungsmanagement:

„Mittwoch 10 Uhr sollte für mich klappen. Ich melde mich aber, sollte etwas Dringendes dazwischenkommen.“

Das ist kein Aufgeben, sondern Priorisierung und das Rechnen mit dem Unberechenbaren. Eine solche Kommunikation ist natürlich nur notwendig, wenn noch kein entsprechendes allgemeines Verständnis im Team besteht.

Auch gegenüber Mandanten ist es wichtig, realistische Einschätzungen des mit dem Einsatz von Zeit und Mitteln möglichen Ergebnissen zu liefern. Denn letztlich braucht es solche Transparenz auf allen Seiten, um die jeweils besten Entscheidungen treffen zu können und letztlich auf allen Seiten Zufriedenheit zu erreichen.

Ressourcen nutzen: Eine Frage des Systems

Delegation ist nicht nur Chefsache. Schon als WissMit lässt sich systematisch arbeiten und so der Aufwand reduzieren: früh Muster einholen, auf bestehende Dokumente zugreifen, Aufgaben ggf. auch die Geschäftsstelle weitergeben und Rückfragen einkalkulieren. Zudem ist es hilfreich, auch Zwischenstände mit dem Team zu teilen, damit niemand Fragen muss, wer eigentlich gerade welchen Stand der Akte hat oder schlimmstenfalls die gleiche Arbeit doppelt gemacht wird.

Anders gesagt: Projektmanagement bedeutet nicht, alles selbst zu können oder zu machen, sondern zu koordinieren.

Dazu gehört auch, anderen den Erfolg zu ermöglichen. Gute AnwältInnen führen – auch ohne Titel.

Tools und Programme

Wer denkt, Projektmanagement setze spezielle Software voraus, kann beruhigt sein. Vieles beginnt mit einfachen Dingen:

  • Kalender konsequent blocken und mit dem Team teilen
  • Strukturierte Ordner und Dokumentenversionen pflegen
  • Kurze regelmäßige Status-Notizen führen oder Teambesprechungen abhalten
  • OneNote/Teams/Notion für internes Wissens- und Aufgabenmanagement nutzen (über letzteres organisieren wir auch die Goldwaage)

Da du in Kanzleien eher keinen Einfluss auf die verwendete Software hast, läuft es in aller Regel auf eine gute Kenntnis von MS Outlook und Teams hinaus.

Besprechungen, gerade in Person, haben zudem den Vorteil, dass du zwischenmenschliches Vertrauen mit deinem Team aufbaust und gleichzeitig erkennt, wie die Belastung aktuell verteilt ist. So kannst du verlässlicher einschätzen, wen du im Hilfe fragen könntest und wer vielleicht gerade gern ein Projekt abgeben würde. Denn solches Vertrauen ist die Grundlage guter Zusammenarbeit.

Projektmanagement schützt vor Überlastung

Das Spannende ist: Wer Projekte gut steuert, schützt nicht nur Mandanteninteressen, sondern auch die eigene Gesundheit.

Projektmanagement setzt Grenzen: Was muss heute wirklich fertig sein? Was kann morgen erledigt werden? Was wird delegiert? Und wann ist Feierabend?

Diese Fragen klingen banal. Sie sind aber die Grundlage beruflicher Langlebigkeit, weil mit gutem Gewissen Abschalten können einfach wichtig für die Psyche ist.

Man könnte also sagen:
Projektmanagement ist die Kunst, nicht nur Recht zu haben – sondern rechtzeitig fertig zu werden.

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Work-Life-Balance im Kanzleialltag – gibt es das?

Wer erste Erfahrungen in der Anwaltskanzlei sammelt, merkt schnell: So einfach ist das mit dem gesunden Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit nicht. In diesem Beitrag teilt unser Autor Robert seine Erfahrungen und Tipps, um die Balance zu halten.

Wenn du als AnwältIn in einer Kanzlei (die nicht deine eigene ist) arbeitest, merkst du schnell: Die Erwartung, quasi permanent verfügbar zu sein, ist vielerorts allgegenwärtig. Mandate brauchen schnelle Rückmeldung, PartnerInnen erwarten, dass Probleme nicht liegenbleiben und fachliche Profilierung soll auch erfolgen – und dann bist du auch 19 Uhr noch am Telefon oder checkst Mails, obwohl du eigentlich schon 10 Stunden im Büro bist. Das kostet nicht nur Energie, sondern kann auch zulasten der psychische Gesundheit gehen. Aber: Es gibt Wege, das so gut wie möglich in Balance zu bringen. Auch die Kanzleien haben erkannt, dass mit einem Burn-Out im Dritten Berufsjahr niemandem geholfen ist.

Arbeitsbelastung und Mandanten-Erwartung

Kanzleien leben vom Vertrauen und Verlässlichkeit. Wenn MandantInnen wissen, dass du erreichbar bist, steigt ihr Anspruch – oft implizit. „Nur eine kurze Rückfrage“, „können Sie bitte noch schnell …“ um 17.30 Uhr und plötzlich ist der geplante Feierabend weg. Das Interesse ist prinzipiell gut nachvollziehbar. In vielen Mandaten besteht ein hohes wirtschaftliches Risiko, Fristen und Konsequenzen sind nicht immer nur in persönlichen Wünschen begründet. Auch bei Strafverteidigern ist die Hausdurchsuchung eher selten abgestimmt mit den üblichen Werkzeiten. Wenn man im Team arbeitet, kommt zudem noch die soziale Erwartung dazu, gut dazustehen und durch unfertige Arbeit den anderen nicht zur Last zu werden.

Strategien um den Anwaltsberuf zu entspannen

Damit diese Erwartungshaltung nicht zur Dauerbelastung wird, helfen ein paar konkrete Strategien, welche sich in Kanzleien etabliert haben:

  1. Mandatsteilung / Parallelbearbeitung: Zwei AnwältInnen oder MitarbeiterInnen arbeiten parallel an einem Mandat. So kann einer aus welchem Grund auch immer (Krankheit, Familie etc.) abwesend sein und der andere übernimmt, ohne dass alles stillsteht. Die Mandantschaft kann weiterhin Fragen beantwortet bekommen, ohne das sich ein Dritter komplett neu in die Akte einarbeiten muss.
  2. Erreichbarkeitsfenster definieren: Klare Zeiten, zu denen du erreichbar bist – und Zeiten, die du dir für Erholung blockst. Diese sollten auch gegenüber Mandant:innen und im Team kommuniziert werden. In größeren Teams könnten beispielsweise auch Zeitfenster bewusst im geteilten Kalender geblockt werden.
  3. Prioritäten setzen: Nicht jeder Auftrag ist gleich wichtig. Mit Vorgesetzten solltest du früh klären, was wirklich ein Eilfall ist. So vermeidest du, dass dein „Sofort“ zum Dauerzustand wird. Letztlich ist dies aber immer Entscheidung desjenigen, der mit dem Mandanten letztlich die Vergütung festlegt und ggf. dafür sorgt, dass Erwartungen erfüllt und zukünftige Mandatierungen gesichert werden. Sollte die Rücksichtnahme hier überschaubar sein, bleibt allenfalls der Wechsel in ein anderes Team mit anderen Verantwortlichen.

HomeOffice und flexible Arbeitszeit

Das Home-Office und flexiblere Arbeitszeiteinteilung sind zumindest in der Coronazeit eigentlich an jedem Arbeitsplatz angekommen. Tendenziell ist insbesondere aber die dauerhafte Gewährung von Home Office durch Arbeitgeber auf dem Rückzug. Inwieweit dies in Kanzleien überhaupt verlässlich möglich ist, hängt auch vom Rechtsgebiet ab. Es wäre wohl weltfremd besonders Aufgaben wie Verhandlungen oder Akquise ausschließlich vom heimischen Küchentisch machen zu wollen. § 27 Abs. 1 BRAO verpflichtet Anwält:innen in Deutschland dazu, eine physische Kanzlei einzurichten und dort auch verlässlich erreichbar zu sein. Nun könnte man meinen, gerade wenn es sich um eine größere Kanzlei handelt, dass diese auch mit Leben gefüllt werden will. Es bleibt also eine Einzelfallbetrachtung. Zu berücksichtigen sind hier generell:

Vorteile:

  • Weniger Fahrtzeit, mehr Zeit und Ruhe zu Hause. Tendenziell entsteht auch weniger Stress durch Parkplatzsuche oder Bahnausfälle, was deine Produktivität verbessern kann.
  • Flexibilität, Termine unabhängig vom Standort zu vereinbaren (Handwerker begleiten o.Ä.).
  • Besserer Übergang bei familiären Aufgaben (Kinder, Pflege etc.), da keine Lange Anfahrt nötig ist.

Nachteile:

  • Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen: Wenn du zuhause bist, ist das Gefühl groß, ständig „on“ sein zu müssen, oder eben doch noch ein Projekt anzufangen. Gleichzeitig wird die Zeiterfassung schwieriger, wenn auf dem Gang zur Toilette eben doch noch schnell die Waschmaschine beladen wird.
  • Urlaub oder freie Tage können weniger erholsam sein, wenn in Gedanken oder via Handy/Teams/Mail durch Nachrichten von der Arbeit immer „noch was hängen bleibt“. Diesem Problem kann aber insbesondere durch technisch separierte Desktopumgebungen oder gleich verschiedene Geräten (Dienstlaptop/Diensthandy) gut gebändigt werden.
  • Gefahr, dass Homeoffice als Vorwand gesehen wird, mehr Aufgaben nach Dienstschluss zu erledigen. Dieses Problem besteht aber auch ohne Home Office, da auch im Büro neben der Essenspause gearbeitet werden kann oder man den Feierabend noch weit in die Nacht schiebt. Die räumliche Trennung von Freizeit und Arbeit hilft hier aber zumindest, da sobald man zuhause ist Partner oder Freunde einen zum Abschalten zwingen.

Nicht vergessen sollte man aber auch den Aspekt, dass man in der Kanzlei eher belastbare Beziehungen zu Kolleg:innen knüpft, die so über digitale Kanäle nicht entstanden wären. Der spontane Austausch an der Kaffeemaschine über das Wochenende oder der mitgebrachte Geburtskuchen sorgen für Solidarität, die sich ggf. auszahlt wenn du doch Hilfe oder Nachsicht für spontane private Flexibilität brauchst.

Teamevents nach Feierabend: Fluch oder Segen?

Viele Kanzleien nutzen Teamevents – gemeinsames Abendessen, Drinks, After-Work-Netzwerken. Diese sind nicht immer nur nach innen gerichtet, sondern regelmäßig auch als Akquiseveranstaltung an potentielle Mandant:innen oder Bewerber:innen gerichtet. Letztere können durchaus Arbeitszeit darstellen, die entspannter als die reine Aktenarbeit ist. Nichtsdestotrotz können die verantwortungsvolle Kontaktpflege mit vielen Menschen und die späteren originären Feierabende eine Belastung darstellen.

Vorteile:

  • Bessere Teamkultur, persönlicher Zusammenhalt durch gemeinsame lockere Erlebnisse.
  • Gelegenheit, Kolleg:innen außerhalb des Arbeitsalltags kennenzulernen.
  • Können Motivation steigern, da schöne Teamevents außerhalb des quasi obligatorischem Weihnachtsessen eine Wertschätzung der eigenen Arbeitsleistung darstellen können.

Nachteile:

  • Meist nicht freiwillig gefühlt („alle gehen hin, also muss ich auch“).
  • Verlorene Freizeit, besonders nach langen Arbeitstagen. Selbst wenn das Event schön ist, konntest du in dieser Zeit weder Sport machen noch deinen Einkauf erledigen.
  • Soziales Pflichtgefühl kann zusätzlichen Stress erzeugen. Nicht jeder ist gleichermaßen begeistert von Menschenmengen, gerade bei Kolleg:innen kommt hinzu dass es vielleicht Phasen gibt, wo man im Team Gewisse Spannungen erzeugt hat und gern etwas Abstand davon hätte.

Generell dürfte aber bei den meisten Jurist:innen davon auszugehen sein, dass sie grundsätzlich gern mit Menschen arbeiten und gerade in der digitalisierten Kanzlei die Chance begrüßen dürften, mal wieder mit Menschen zu „arbeiten“.

Meine Einschätzung zu Ergonomie & Gesundheitschecks

Ich finde, das sind oft unterschätzte Stellschrauben, die gerade lange Arbeitstage erträglicher machen und zeigen, dass es dem Arbeitgeber durchaus um deine langfristige Gesundheit geht:

  • Ergonomie (richtiger Bürostuhl, Bildschirm auf Augenhöhe, höhenverstellbare Schreibtische, gute Beleuchtung etc.) ist nicht sonderlich glamourös, aber essenziell. Wenn du nach 2-3 Stunden Rückenschmerzen hast, leidet nicht nur der Körper, sondern auch die Psyche. Viele Kanzleien machen hier gute Angebote, die etwa in Behörden oft noch nicht so verfügbar sind.
  • Gesundheitschecks / Vorsorgeuntersuchungen: Regelmäßig etwas testen lassen (z. B. Augen, Stressbelastung, Schlaf) kann dich davor schützen, dass kleine Beschwerden eskalieren. Manche Kanzleien bieten solche Angebote auch am Arbeitsplatz an.
  • Impfungen am Arbeitsplatz (z. B. gegen Grippe): Klar, nicht alles ist Kanzleithema, aber wenn Arbeitgeber Impfungen organisieren oder zumindest ermöglichen, zeigt das, dass Gesundheitsförderung kein Lippenbekenntnis ist. Der Kanzlei erspart es ggf. deinen krankheitsbedingten Ausfall und du musst dich nicht erst um einen Arzttermin
  • Es gibt oft Initiativen, stärker auf psychische Gesundheit zu achten: Schulungen für Führungskräfte, Bewusstseinskampagnen, Beratung und Coaching. Allerdings zeigen Studien , dass viele Unternehmen – und wahrscheinlich Kanzleien auch – hier noch deutlich hinter dem Potenzial bleiben.

Fazit

Work-Life-Balance und Gesundheitsangebote in Kanzleien ist kein „nice to have“, sondern notwendig – für die psychische Gesundheit, für die Leistungsfähigkeit und für das berufliche Fortkommen. Die Erwartung permanenter Verfügbarkeit bei Mandant:innen ist real, aber sie lässt sich mit klugen Strategien eingrenzen. Home-Office & flexible Arbeitszeiten helfen, bergen aber auch eigene Herausforderungen.

Trotzdem dürfte die Arbeit als Anwält:in regelmäßig mit einer hohen Verantwortung und Arbeitsbelastung verbunden sein, die sich nur bedingt reduzieren lässt. Nicht umsonst hält sich das Gerücht, dass der öffentliche Dienst gerade eine Familiengründung besser ermöglicht.

Wenn du in einer Kanzlei arbeitest oder arbeitest willst: Setz Grenzen – sprich sie an, verhandle sie, sei klar in deinem Umfeld, wann du erreichbar bist und wann nicht. Gute Kanzleien erkennen zunehmend: dass Mitarbeitende, die mental stabil und zufrieden sind, nicht nur langfristig gesünder sind, sondern auch bessere Arbeit liefern. Darum lohnt es sich, diese Themen offen anzusprechen – im Interesse aller.

Die ersten Tage als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei– zwischen Infrastrukturprojekten, Kaffee mit Kolleg:innen und Verantwortung

Unser Autor Robert ist nach dem zweiten Examen einen etwas ungewöhnlichen Schritt gegangen: Er hat eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter begonnen. Hier erzählt er von seinen Erfahrungen aus dem Berufseinstieg.

Wenn man das zweite Examen hinter sich hat (oder zumindest kurz davorsteht), stellt sich schnell die Frage: Was kommt als Nächstes? Viele gehen direkt in die Justiz oder in eine Kanzlei als Associate. Ich bin zunächst einen Zwischenschritt gegangen: Ich habe als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei für Energie- und Infrastrukturrecht angefangen. Das ist eine Erfahrung, die irgendwo zwischen „akademischer Denker“ und „praktizierender Anwalt“ liegt.

Der Einstieg

Die ersten Tage im Beruf als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer spezialisierten Kanzlei sind eine spannende Mischung aus Aufbruchsstimmung, neuen Eindrücken und unerwarteter Verantwortung. Statt gemächlichem Ankommen (wie es im Referendariat mit den Einführungslehrgängen oft der Fall war) stehst du oft sofort mitten in laufenden Mandaten – und das nicht selten in Projekten mit großer wirtschaftlicher Bedeutung. Infrastrukturvorhaben wie Batteriespeicher, Windparks oder Netzausbau wirken von außen abstrakt, in der täglichen Arbeit wird aber schnell klar, dass sie den Puls unserer Zeit treffen. Plötzlich recherchierst du zu Genehmigungsfragen oder EU-rechtlichen Vorgaben – Themen, die im Rahmen der Energiewende in der Zeitung stehen, laufen bei dir als Akte auf dem Tisch. Diese gesellschaftspolitischen Themen und die rechtlichen Schnittstellen zur Arbeit von Ingenieurinnen und IT-Abteilungen (den echten Praktikern) waren aber genau das, was für mich den Reiz von Infrastrukturprojekten ausgemacht hat.

Wissenschaftliche Arbeit am Puls der Zeit

Parallel dazu kann wissenschaftliche Mitarbeit in einer spezialisierten Kanzlei auch eine Brücke zur Veröffentlichung sein. Gerade im IT-Recht, das sich rasant entwickelt, besteht aktuell gute Gelegenheit, an Aufsätzen oder Kommentaren mitzuwirken. Du vertiefst dich in Datenschutzfragen, Künstliche Intelligenz oder neue Regulierungen und bekommst nicht nur einen Einblick in die Praxis, sondern kannst zugleich an wissenschaftlicher Debatte teilhaben. Das macht die Position besonders attraktiv für alle, die juristische Arbeit nicht nur als Dienstleistung, sondern auch als intellektuelle Auseinandersetzung verstehen, oder sich nicht ganz sicher waren, ob die Mitarbeit an einem Lehrstuhl nicht doch das richtige für sie gewesen wäre.

Hohe Zeitbelastung – ohne den Titel „Rechtsanwalt“

Mit der spannenden Arbeit geht aber auch eine hohe Zeitbelastung einher. Mandate müssen unter engen Fristen bearbeitet werden, die Verantwortung ist groß – und das, obwohl du (noch) nicht als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zugelassen bist und auch nicht auf diesem Niveau bezahlt wirst. Denn so tief wie du ist regelmäßig niemand in der Kanzlei in Spezialthemen eingearbeitet, sodass Sie sich auf deine Stellungnahme verlassen müssen. Im Gegensatz zur Uni steht das Geld für Recherche nicht im Rahmen des Lehrstuhlbudgets parat, sondern muss über Mandate erwirtschaftet werden. Es ist ein bewusst gewählter Einstieg: Du entscheidest dich für eine wissenschaftliche Mitarbeit, weil du Praxisnähe erleben willst, ohne dich sofort für die volle Anwaltsrolle mit allen Verpflichtungen zu binden. Und für Kanzleien ist gerade der Punkt, dass du noch weniger verdienst als zugelassene AnwältInnen der Punkt in der Kalkulation, der eine vertiefte Recherche erst möglich macht.

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Freundliche Aufnahme und schnelle Vernetzung

Ein Aspekt, der den Einstieg in diesen neuen Berufsabschnitt erleichtert, ist die Aufnahme in ein freundliches Team. Im Gegensatz zu ehemaligen KommilitonInnen am Lehrstuhl kennt man regelmäßig niemanden in der Kanzlei vorher. In vielen Boutiquen ist die Atmosphäre kollegial, PartnerInnen und Associates binden neue wissenschaftliche MitarbeiterInnen aus den obigen Gründen schnell ein. Schon nach den ersten Tagen fühlt man sich bestenfalls oft nicht wie ein „Externer“, sondern als Teil des Teams. Dies dürfte auch nur im Interesse der Kanzlei sein, denn schließlich will man dich bei entsprechender Qualität der Arbeit längerfristig halten. Zu einem gelungenen Einstieg gehört für mich auch ein Einstandskuchen (also ein Kuchen fürs Team, gebacken von dem/der neue/n Angestellte/n), wobei mir gespiegelt wurde, dass diese Tradition gar nicht mehr so selbstverständlich ist. Bei den ersten Gesprächen bei einem guten Stück Kuchen gewinnt man aber einen guten Eindruck von dem Team, für das man sich für die Zukunft entschieden hat. Denn ein kollegiales Umfeld ist essentiell für das langfristige Wohlbefinden an einem Arbeitsplatz, an dem man den Großteil seines Alltages verbringt und den auch kein Geld der Welt aufwiegen kann.

Warum es sich trotzdem lohnt

Auch wenn der Titel „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ weniger prestigeträchtig wirkt als „Associate“, bietet die Rolle echte Vorteile. Zum einen verdienst du oft immer noch besser als viele Gleichaltrige mit Berufsausbildung – ein Fakt, den man im Alltag leicht vergisst. Zum anderen verschaffst du dir früh wertvolle Kontakte und Fachkenntnisse in spannenden Rechtsgebieten, kannst bestenfalls sogar deine Vita mit ersten Fachartikeln schmücken ohne noch eine nur zeitlich befristete Stelle an der Uni zu haben. Ein weiterer Grund ist ganz banal: Zwischen Klausuren, mündlicher Prüfung und der Bekanntgabe der Noten im Examen klafft ein Loch. Wer in dieser Zeit eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter annimmt, kann nicht nur Geld verdienen, sondern auch eine langfristige Perspektive schaffen und die ungewisse Zeit etwas abfedern. Viele Kanzleien bieten wissenschaftlichen Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten, oft 16 bis 24 Stunden pro Woche. Das erlaubt es, parallel eine Dissertation oder andere berufliche Projekte zu verfolgen – oder einfach durchzuatmen, bevor man sich in den nächsten Karriereschritt stürzt oder auch wenn eigentlich (noch) das Referendariat den Fokus des Lebens bestimmt.

Fazit

Die ersten Tage als wissenschaftlicher Mitarbeiter sind intensiv: spannende Infrastrukturprojekte, wissenschaftliche Arbeit am Puls der Zeit, aber auch hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung. Entscheidend ist, dass du diese Position bewusst wählst – als Einstieg in die Praxis, als Möglichkeit zur Publikation, als Chance zur Vernetzung. Zwischen Fußnoten, Fristen und Teamabenden wird schnell klar: Auch ohne Anwaltszulassung kannst du in dieser Rolle mitten im juristischen Geschehen stehen – und Erfahrungen sammeln, die den weiteren Berufsweg prägen.

Was mich interessieren würde: Wie steht ihr zu Einstandskuchen? Schöne Tradition oder ist euch der Abend am Ofen für noch Unbekannte zu viel Stress?

Plädoyers, Pastéis und Perspektiven – Mein Eindruck beim Young European Lawyers Contest 2025 in Lissabon



In den letzten Zügen meines Referendariats durfte ich Teil eines ganz besonderen juristischen Wettbewerbs sein: dem Young European Lawyers Contest (YELC). Ziel des Wettbewerbs ist es, junge Jurist:innen aus ganz Europa zusammenzubringen – nicht nur im Wettbewerb um das beste Plädoyer, sondern auch im gemeinsamen Austausch über Recht, Sprache und europäische Werte. Mein persönliches Highlight: das Halbfinale in Lissabon. Dort traf nicht nur Recht auf Rhetorik, sondern auch Architektur in schmalen Gassen auf Sonne – und Pastéis de Nata.

Was ist der YELC und wie kommt man dahin?

Der Young European Lawyers Contest wird von der Academy of European Law (ERA) ausgerichtet, welche in Trier ansässig ist, und von der EU unterstützt wird. Der Wettbewerb richtet sich – aufgrund der Differenzen der nationalen juristischen Ausbildungen – an Referendare, Legal Trainees und ggf. frisch zugelassene Rechtsanwälte. Die EU fördert den Wettbewerb finanziell, mit dem Gedanken ein besseres Verständnis zwischen den jeweiligen Rechtskulturen des Binnenmarktes zu etablieren und grenzüberschreitendes juristisches Arbeiten zu verbessern. 

Mangels eines Erasmussemesters im Studium hätte ich eigentlich gern meine Wahlstation im Ausland verbracht, was aus diversen Gründen leider nicht zustande kam. So flatterte im Blues der Examensvorbereitung im Januar eine Mail des OLG mit der weitergeleiteten Ausschreibung des YELC in mein Mailpostfach. Die Chance, mit einem Reisekostenzuschuss von etwa 500 € noch mal international juristisch tätig zu werden konnte ich mir nicht entgehen lassen. Also schickte ich meine notwendigen Bewerbungsunterlagen an ERA und konzentrierte mich dann wieder auf das Examen. 

Die Wettbewerbserfahrung:
Das Besondere am YELC (verglichen zu den meisten Mootcourts) ist der gesamte Aufbau: Als Teil eines internationalen Teams bereitet man gemeinsam einen fiktiven Fall vor, argumentiert vor einer Jury aus erfahrenenmultinationalen Jurist:innen und muss dabei nicht nur juristisch präzise, sondern auch (fremd-)sprachlich souverän und strategisch agieren. 

Im März, also nach dem schriftlichen Teil meines Examens, kam dann die Teilnahmezusage zusammen mit der Zuweisung meiner Teammitglieder. Außer mir fanden sich in diesem jeweils eine irische, eine rumänische und französische Juristin. Nachdem wir uns in dieser Konstellation kurz digital kennengelernt hatten, musste wir uns für einen von drei möglichen Fällen entscheiden. In diesem Jahr standen Themen aus dem IPR, dem Datenschutzrecht und dem Digital Services Act in Verbindung mit der Beeinflussung von Wahlkämpfen zur Auswahl. Wir entschieden uns aufgrund der Argumentationsmöglichkeiten und Aktualität des Themas für das letzte davon.  

Bis Mitte Mai war nun unsere Aufgabe, eine 20-seitige Ausarbeitung zu den Fallfragen zu erstellen. Neben dem Arbeitspensum der juristischen Ausbildung stellte hier eine besondere Schwierigkeit dar, Telefonate mit zwei Stunden Zeitverschiebung zwischen Bukarest und Dublin zu organisieren. Die fachliche Herausforderung: Ein Fall mit politischen Implikationen und europarechtlicher Tiefe in einer uns bisher unbekannten Verordnung, die nicht nur rechtlich anspruchsvoll war, sondern auch viel Fingerspitzengefühl aufgrund der Grenzen zulässigen Wahlkampfes in sozialen Netzwerken erforderte. Besonders spannend war die interkulturelle Teamarbeit – was für die eine Jurisdiktion selbstverständlich ist, ist in einer anderen möglicherweisevöllig anders geregelt. Genau das macht den Reiz des Wettbewerbs aus.

Der krönende Abschluss war dann Ende Juni den Fall gegenüber der Jury und anderen Teams in der altehrwürdigen portugiesischen Anwaltskammer zu präsentieren. Auch wenn wir leider nicht gewonnen haben, war der argumentative Austausch mit den anderen Teams aus diversen europäischen Staaten eine einmalige Erfahrung. 

Anekdote aus Lissabon:

Neben juristischen Eindrücken bleibt mir besonders in Erinnerung: Nach einem intensiven Tag voller Fallanalysen und Sprachfeinschliff mit meinem Team am Strand im Küstenvorort Cascais zu sitzen und bei über 30 Grad Sangria zu trinken. Als international interessierter Jurist ist es vermutlich eine seltene Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre mit Blick auf den Tejo über die juristische Ausbildung und die Lage des Rechtsstaats in Rumänien zu diskutieren. Auch war es schön zu hören, dass wir trotz aller Härten des Referendariats international um die planmäßige und wirtschaftlich abgesicherte Ausbildung durchaus beneidet werden. 

Fazit:
Der Young European Lawyers Contest war für mich eine Erfahrung, die juristisches Wissen mit europäischem Geist verbindet. Wer Lust auf Recht, Sprache, Europa und Austausch hat – und vielleicht auch ein Faible die Gassen europäischer Metropolen und das lokale Nachtleben mit gleichgesinnten Jurist:innen zu entdecken – sollte sich unbedingt bewerben. Denn wer weiß, wann einen das deutsche Recht so schnell wieder über die Landesgrenzen führt?