„Schwer vertretbar“? – So verstehst du, was dein Korrektor dir sagen will

Klausurenanmerkungen stellen Studierende häufig vor ein Rätsel. In diesem Beitrag will unsere Autorin Carla, die selbst gelegentlich korrigiert, Licht ins Dunkel bringen. Dabei erklärt sie die häufigsten Anmerkungen und erläutert auch, welche Anmerkungen ihrer Meinung nach gar nicht gehen.

1. Lauter Häkchen – trotzdem durchgefallen?

Wir kennen es alle: Den Klausurenrand zieren ein dutzend Bleistifthäkchen und unter der Klausur steht dennoch, dass sie den Anforderungen nicht genügt. Wie kann das sein, wenn doch augenscheinlich so vieles richtig war?

Wie so häufig, steckt der Teufel leider im Detail. Es gibt viele Prüfungspunkte, die als selbstverständlich vorausgesetzt werden; während einzelne Schwerpunkte und Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden.

Hier mal ein Beispiel. Du prüfst einen Mord im Strafrecht und schreibst fehlerfrei den objektiven Tatbestand auf. Hier hagelt es Häkchen. Jetzt prüfst du beim subjektiven Tatbestand jedoch das falsche Mordmerkmal. Du prüfst zB seitenlang niedrige Beweggründe, obwohl der Sachverhalt dich ganz eindeutig zur Habgier geleitet hat.

So kommen diese oft auf ersten Blick unverständlichen Ergebnisse zustande. Häufig liegt genau an den falsche Stellen der Schwerpunkt und der Korrektor kommt in die unangenehme Situation, eine zunächst vielversprechende Klausur schlecht zu bewerten.

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2. „Nicht vertretbar“

Du hast einen Meinungsstreit auf eine eher ungewöhnliche bzw. neue Art entschieden. Eigentlich verdienst du Punkte für Kreativität, allerdings liegt dem Korrektor in der Regel eine recht strenge und stringente Lösungsskizze vor. Der Korrigierende muss nun also abwägen, wie er oder sie deine Entscheidung bewertet. Hier kommt es meiner Meinung nach nicht selten auf die Einstellung des Korrektors an. Ein wohlgesonnener Korrektor erkennt möglicher weise an, dass du einen Streit selbst hergeleitet hast und gibt dir dafür extra Punkte. Ein strenger Korrektor denkt sich “den Streit muss man kennen!” und bewertet daraufhin eher negativ. Gerade bei Hausarbeiten lohnt sich hier eine Remonstration mit besonders guten Quellen und Begründungen, warum deine Ansicht sehr wohl gut vertretbar ist.

3. „Nein!“

Deine Lösung widerspricht der Rechtslage oder du hast etwas total abwegiges geprüft. Das musst du als Studierender leider häufig so hinnehmen – ist uns allen mal passiert. Eine Ausnahme – die einen guter Grund für eine Remonstration darstellt – liegt vor, wenn du mit absoluter Sicherheit begründen kannst, dass deine Lösung von mindestens einer Stimme in der Wissenschaft/Rechtsprechung so belegt wird. Suche diese Quelle heraus und arbeite Sie in deine Remonstration ein.

4. „?“

Ein absoluter Klassiker unter den Kommentaren, aus denen man als Studierender nicht schlau wird. Ich habe das als Studentin einfach so interpretiert, dass der Korrektor sich selbst erinnern wollte, welche Stellen der Klausur er unklar fand. Hier ist ein guter Ansatzpunkt für eine Remonstration, da der Korrektor nicht deutlich aufzeigt, was er oder sie bemängelt. Mit einer schlüssigen Begründung, lassen sich hier ggf. noch Punkte retten.

5. Gemeine Kommentare

Leider kann fast jede Person, die Juraklausuren geschrieben hat davon berichten, schon wenig hilfreiche, unsachliche und in manchen Fällen auch verletzende Kommentare an den Klausurrändern erhalten zu haben.

Hier ein paar Auszüge, die mir zu Ohren gekommen sind:

“Was soll das?”

“Sinn?”

“unbrauchbar!”

“ernsthaft?”

“NEIN!!!!”

“Keine Argumentationsfähigkeit”

“and again, das ist kein Aufsatz!”

Das ist schade. Gerade aus der Examensvorbereitung weiß ich, dass eine schlechte Probeklausur mit hilfreichem und ausführlichem Feedback leichter zu verarbeiten war, als eine mittelmäßige, an der fiese Kommentare standen.

Wichtig ist, auch persönliche Entgleisungen des Korrektors (insbesondere geziert von der aggressiven Nutzung von Frage- oder Ausrufezeichen) nicht persönlich zu nehmen. Diese sagen mehr über die persönliche Verfassung des Korrektors aus, als über dich. Ein guter Korrektor weiß, dass eine schlechte Klausur zum Studium dazugehört und wird deshalb nicht ausfallend. Vielmehr gibt er dir konkretes Feedback, damit es beim nächsten Mal besser läuft.

Es bleibt zu sagen: Mut zur Remonstration

Auch wenn es unangenehm sein kann, sich eine verpatze Klausur oder Hausarbeit noch einmal genau anzusehen und eine Remonstration zu verfassen, kann ich nur dazu ermutigen. Es lohnt sich. Denn wie immer in Jura gilt “zwei Juristen, drei Meinungen”. Auch die beste Lösungsskizze ist nicht in den Stein gemeisselt. Es gibt Korrektoren, die überdurchschnittlich streng bewerten und es lohnt immer, noch eine zweite Meinung einzuholen. Ich kenne einige Beispiele, bei denen Studierende eine gut begründete Remonstration eingereicht haben und das durch einen wahren Notensprung belohnt wurde. Ganz besonders, wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht, (also der Sprung von 3 auf 4 Punkte) würde ich immer zu einer Remonstration raten.

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