Unser Blogger Robert hat einen mutigen Schritt gewagt – und im Rahmen eines Gastreferendariats das Bundesland gewechselt. Ihn verschlug es von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen der beiden Bundesländer im Vergleich.
Länderwechsel außerhalb der Wahlstation?
In den meisten Bundesländern ist es üblich, mit Ausnahme eines „Speyersemesters“ die Stationen (außer der Wahlstation am Ende) des Referendariats im jeweiligen Ausbildungsbezirk zu absolvieren.
Mecklenburg-Vorpommern, mein Ausbildungsland, ist hier flexibler. In einer Verwaltungsvorschrift wird ausdrücklich festgehalten, dass bis zu 12 Monate des Referendariats auswärts verbracht werden dürfen, wobei auch diese Option praktisch auf die Anwalts- und die Wahlstation beschränkt ist. Als weitere Restriktion kommt hinzu, dass im Aufnahmebundesland die Möglichkeit zur Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften gegeben sein muss. Anderenfalls besteht weiterhin eine Pflicht, wöchentlich in der AG der Stammdienststelle in M-V zu erscheinen. Dies stellt insbesondere für Hamburg eine Hürde da, was trotz der geographischen Nähe leider keine Gastreferendar*innen zur Ausbildung zulässt.
Böse Zungen mögen behaupten, Hintergrund dieses Privilegs sei das Bedürfnis einiger Referendar*innen in Großkanzleien zu arbeiten und der Mangel ebensolcher in unserem schönen Küstenbundesland. Jedenfalls war dies für mich ein Grund, eine spezialisierte öffentlich-rechtliche Ausbildung in Dresden zu suchen.
Das Organisatorische – leichter als gedacht?
Das notwendige Verwaltungsverfahren war erstaunlich unkompliziert. Nachdem ich eine Zusage einer Dresdner Kanzlei für die Station hatte, schrieb ich das OLG Dresden an, wie die Möglichkeit einer gastweisen Teilnahme an der örtlichen AG wäre. Die Details wurden in einem Telefonat geklärt, der Rest erfolgte dann nahezu ausschließlich zwischen den beiden OLGen.
Einziges Problem: Der Föderalismus. Sachsens Einstellungstermine ins Referendariat sind denen in M-V genau um einen Monat voraus. Deshalb befand ich mich zum Zeitpunkt des sächsischen Einführungslehrgangs in die anwaltliche Tätigkeit noch bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Um keinen kompletten Kaltstart hinzulegen, besuchte ich deshalb noch den Einführungslehrgang in Rostock, bevor ich meinen Dienst in Sachsen antrat.
Der erste Eindruck
Nachdem ich meine Kanzlei zum ersten Mal vor Ort kennengelernt hatte, stand ich in meiner zweiten Woche zum ersten Mal in der mir zugewiesenen AG am Landgericht Dresden.
Wobei, eigentlich war mein erster Berührungspunkt mit der sächsischen Justiz das flughafenartige Schlangestehen bei der Wachtmeisterei des Landgerichts. Verglichen zu M-V, wo man mit halbwegs seriösem Auftreten unkompliziert in jedes Gericht kommt, erschien mir das Prozedere aus Taschenkontrolle mit Röntgentunnel und Magnetschleuse ziemlich exzessiv (Anmerkung: Hintergrund hierfür ist mutmaßlich der Mord an der Zeugin Marwa El-Sherbini 2009 im Gerichtssaal). Nachdem ich jedoch schließlich im Gebäude und der AG war, stand ich vor letzterer wie der Schüler, der in der achten Klasse neu an die Schule kommt. Es folgten die übliche Vorstellung bei Dozierenden und KollegInnen und ein nahtloser Übergang in die Pflichten eines Referendars.
Die Examensvorbereitung
Das Fehlen einer befreundeten Lerngruppe durch den Ortswechsel stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung in der Examensvorbereitung dar. Hierzu ist anzumerken, dass in Sachsen der Unterrichtsanteil im Referendariat wesentlich höher ist als an der Küste. M-V beschränkt sich für die theoretische Ausbildung weitgehend auf einen mehrtägigen Einführungslehrgang en bloc, gefolgt von einer wöchentlichen etwa 5-stündigen Arbeitsgemeinschaft. Neben drei Pflichtklausuren pro Station besteht hier pro Rechtsgebiet 1–2-mal pro Monat die Möglichkeit, eine Probeklausur auszuformulieren und korrigiert zu besprechen.
In Sachsen findet regelmäßig an 3 Tagen die Woche Unterricht statt. Ein vierter Tag kann wahlweise für eine freiwillige Klausur genutzt werden oder in der Kanzlei mit der Praxis verbracht werden. Ich entschied mich für zweitere Option, auch da bereits in der AG (oft in Heimarbeit) 1-2 Klausuren die Woche gefertigt wurden. Entsprechend blieb auch für eine Teilnahme an den Klausurenkursen in M-V wenig Raum.
Sachsen – mehr Dozierende aber auch größerer Koordinationsaufwand?
Die Menge an Unterricht bringt ein weiteres Problem mit sich: Sachsen schöpft hier anders als M-V aus einem großen Pool an Dozierenden mit jeweiligen fachlichen Stärken. Zwischen diesen findet jedoch kaum bis keine Koordination statt, allein die Geschäftsstelle sorgt meist dafür, dass sich der Unterricht nicht mit anderen Veranstaltungen überlappt. Regelmäßig wurde wegen Krankheit oder beruflichen Verhinderungen Veranstaltungen zeitlich oder innerhalb der Stadt verlegt, was mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die ReferendarInnen verbunden war.
In der Praxis führte dies zum einen oft zu halben Arbeitstagen in der Kanzlei, um das dortige Pensum zu schaffen, zum anderen zu „zerrissenen“ Lerntagen, auch da mir eben die Anschlusslerngruppe an die teils nur zweistündigen AGs fehlte. Inhaltlich muss der Ausbildung allerdings zugutegehalten werden, dass die fachlich spezialisierten Dozierenden oft mit guten Unterlagen aufwarten konnten und auch „lernfaule“ Referendar*innen jedenfalls Grundkenntnisse in allen Gebieten vermittelt bekommen haben.
Allein bei den Klausurbesprechungen verliert man aufgrund der Anzahl an Klausuren und den teilweise fast zwei Monaten bis zur Besprechung schnell den Überblick über den Inhalt der Bearbeitung, die nun besprochen werden soll, was dem Erkenntnisgewinn nur bedingt zuträglich ist. Zudem ist aufgrund der festen Einplanung und der vorrangigen AG-Dienstpflicht eine Teilnahme an allen Besprechungen möglich. Aufgrund der Freiwilligkeit der Klausurenkurse in M-V und den oft etwa 5-stündigen Besprechungen in der Arbeitszeit sind diese nur mit größerem Aufwand und viel Absprache mit der Ausbildungsstelle in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Fazit
Kann ich also empfehlen, innerhalb der Anwaltsstation das Bundesland, spezifisch nach Sachsen zu wechseln? Rückblickend würde ich hier ein klares „Nein“ aussprechen.
Zwar bin ich unglaublich dankbar für die Chance, neue motivierte KollegInnen und damit auch andere Justizstrukturen kennenzulernen. Auch habe ich viele gute Unterlagen und sogar die Chance auf ein doppeltes Probeexamen in zwei AGs mitnehmen können.
Unerwartete Herausforderungen
Allerdings sollte man den psychischen Stress, den ein Umzug (bzw. ein Zusammenziehen), die organisatorische Eingewöhnung in gleich zwei neue Ausbildungsstellen und das Fehlen des bekannten Umfelds bedeuten, wirklich nicht unterschätzen. Euer Fokus sollte, und wird es zumindest unterbewusst auch, auf dem Examen in nicht einmal neun Monaten liegen. Klar war meine Erwartung nicht, hier den Großstadtsommer meines Lebens zu haben. Aber mit KollegInnen, die selbst im Examensstress stecken (Sachsen schreibt zwei Monate früher als M-V) fällt es insgesamt schwer Kontakte zu knüpfen. Dies leider trotz der Bemühung der Geschäftsstelle, Wandertage und Sommerfeste für ReferendarInnen zu organisieren, die aber eher mäßig angenommen wurden.
Routine ist alles
Ohne eure Lernroutinen und bekannten Rückzugsorte, und ohne Unterstützung durch befreundete Lerngruppen, fällt es gerade mit dem sächsischen Unterrichtsmodell wirklich schwer, einen systematischen Lernplan abzuarbeiten. Die ständige Terminkoordination zwischen AG und Arbeitsplatz, verbundenen mit dem ständig wechselnden Konvolut an Unterrichtsinhalten erfordern eine Selbstdisziplin, welche die für das erste Examen notwendige noch einmal übersteigt. Dies gilt insbesondere, da auch der hohe Unterrichtsumfang in Sachsen mit den wirklich attraktiven „Crashkursen“ vor dem Examen keinen Anspruch auch eine umfassende Examensvorbereitung bieten.
Wer also (wie ich) ein flexibleres, eigenverantwortliches Lernen für sich bevorzugt, wird in Sachsen wahrscheinlich nicht glücklich. Wer jedoch ein insgesamt durchaus strukturiertes Lernsystem mit einem guten Maß an Druck und Dienstpflicht braucht, dem sei zumindest ein ganzes Referendariat in Sachsen empfohlen. Gerade der Wechsel ist jedoch eher unhilfreich. Beide Länder unterscheiden sich nicht unerheblich im Landesrecht, aber auch in der justiziellen Arbeitsweise und Klausurkonzeption. Sowohl in M-V, als auch in Sachsen wurde mehrmals ausdrücklich auf die „preußischen“ und „sächsischen“ Eigenheiten hingewiesen, was in einem formalistischen schriftlichen Staatsexamen abträglich ist.
Post Scriptum
Sollten MitarbeiterInnen der Rostocker oder Dresdener Referendargeschäftsstelle diesen Beitrag lesen: Trotz der Kritik meinen herzlichen Dank für das unbürokratische Möglichmachen dieses „Abenteuers“. Ein solches Gastreferendariat ist offenbar alles andere als selbstverständlich.