Die Schwerpunktwahl ist ein wichtiger Schritt – immerhin macht dieser einen nicht unbedeutenden Teil deines 1. Examens aus. Aber wann wähle ich mein Schwerpunktfach eigentlich? Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich schon einen konkreten Berufswunsch habe? Und wann lege ich meine Prüfungsleistungen im Schwerpunkt ab? Diese Fragen versucht dir unsere Autorin Sophia im heutigen Beitrag zu beantworten.

1. Zeitpunkt der Schwerpunktwahl
Der konkrete Zeitpunkt, zu dem du dich für einen Schwerpunkt entscheiden sollst, variiert von Uni zu Uni etwas. Doch grundsätzlich kann man sagen, dass dies zeitlich meist mit dem Abschluss des Grundstudiums bzw. Ablegen der Zwischenprüfung zusammenfällt.
Tipp: schau hierfür einfach mal in den Musterstudienplan oder Studienablauf, den die meisten Fakultäten online auf ihrer Website zur Verfügung stellen (an meiner Uni stand die Schwerpunktwahl zum Beispiel im 4. Semester an).
Zum Glück handelt es sich jedoch nicht, wie der Wortlaut zunächst vermuten lässt, um eine offizielle Wahl, bei welcher du ankreuzen musst, wofür du dich nun entscheidest.
Vielmehr handelt es sich um eine persönliche Entscheidung, die jedoch nicht direkt in Stein gemeißelt ist. Du entscheidest dich für einen Schwerpunkt und besuchst in den kommenden Semestern die Veranstaltungen hierzu. Du kannst dir jedoch auch ruhig etwas Zeit lassen und erstmal in Veranstaltungen verschiedener Schwerpunkte hineinschnuppern, bevor du deine endgültige Wahl triffst.
Selbst wenn du dann merkst, der Schwerpunkt der zunächst am interessantesten klang, gefällt dir gar nicht, hast die hierdurch vielleicht bereits eine wichtige Erkenntnis für deine spätere Laufbahn als JuristIn gewinnen können.
2. Bedeutung der Schwerpunktwahl
Oft habe ich von Studierenden, die vor dieser Entscheidung standen schon die Fragen gestellt bekommen:
Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich bereits einen konkreten Berufswunsch habe?
Muss ich beispielsweise einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt wählen, wenn ich mich später als Anwältin im Arbeitsrecht spezialisieren möchte? Oder einen strafrechtlichen Schwerpunkt, wenn ich mal Staatsanwalt werden möchte?
Ganz pauschal lässt sich sagen: du musst gar nichts!
Auch wenn du deinen Schwerpunkt im Studium im Arbeitsrecht abgelegt hast, kannst du später Staatsanwalt werden und anders herum.
Allerdings bietet dir die Schwerpunktwahl auch die seltene Möglichkeit, dich über den Pflichtfachstoff hinaus in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, deine Interessen zu vertiefen und bereits Vorkenntnisse zu erlangen für mögliche spätere Berufsfelder.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, deine Wahl an anderen Kriterien festzumachen, wie zum Beispiel das einfache Erreichen von guten Noten, Sympathie der ProfessorInnen oder Inhalte, die einem auch für die Pflichtfachprüfung etwas bringen.
Ich persönlich kann dir jedoch nur raten, deinen Schwerpunkt anhand deiner Interessen auszuwählen.
Ich entschied mich damals zum Beispiel für einen eher wissenschaftlichen Schwerpunkt, bei dem auch die Klausur ganz anders aufgebaut war, als ich es sonst aus dem Studium kannte. Plötzlich musste ich Statistiken auswerten können anstatt Gutachten zu schreiben. Doch wir alle wissen: Das Lernen geht viel einfacher von der Hand, wenn man sich mit etwas beschäftigt, was einen wirklich interessiert und nicht bloß mit etwas von dem man gehört hat, dass es hierfür gute Noten geben soll, inhaltlich aber alles andere als interessant ist.
3. Wann lege ich meine Prüfungsleistungen ab?
Hat man sich erstmal für einen Schwerpunkt entschieden und die Veranstaltungen hierzu besucht, stellt sich im Hinblick aufs Examen oft noch eine ganz andere Frage:
Wann lege ich meine Schwerpunktprüfungen überhaupt ab?
Du kannst die Prüfungen vor dem staatlichen Teil ablegen, der Vorteil hierbei ist zudem, dass du den Stoff gerade erst in den Veranstaltungen gelernt hast und dieser noch ganz weit vorne im Gedächtnis ist.
Die meisten Prüfungsordnungen lassen es jedoch auch zu, dies erst nach dem staatlichen Teil des Examens zu tun oder es aufzuteilen und einen Teil vor und einen Teil nach dem staatlichen Teil abzulegen.
Der Vorteil von Letzterem ist natürlich, dass du dich zunächst voll und ganz auf die Klausuren und die mündliche Prüfung der ersten juristischen Prüfung konzentrieren kannst und nicht gleichzeitig noch den Stoff für den Schwerpunkt behalten musst.
Aus eigener Erfahrung und dem Austausch mit KommilitonInnen kann ich jedoch sagen: nach dem staatlichen Teil sind die Meisten so ausgelaugt, dass die Motivation, jetzt noch die Schwerpunktprüfungen ablegen zu müssen, sehr gering ausfällt und man im Nachhinein jeden beneidet, der jetzt nicht wegen des Schwerpunkts zurück an den Schreibtisch muss.
Selbstverständlich ist dies nur meine eigene Wahrnehmung und es gibt genauso Studierende, für die Schwerpunktprüfungen nach dem staatlichen Teil eine super Lösung sind, aus welchen Gründen auch immer.
Sieh den Schwerpunkt als Chance
Die Schwerpunktwahl ist zwar kein unumkehrbarer Schritt, sollte aber dennoch gut überlegt sein. Nimm dir also Zeit, höre dir die verschiedenen Veranstaltungen an und entscheide dich am Ende für das was dich wirklich interessiert – nicht nur für den vermeintlich einfachsten Weg. Ob du die Prüfungen vor oder nach dem staatlichen Teil ablegst, hängt stark von deiner Lernweise und Motivation ab. Wichtig ist vor allem, dass du den Schwerpunkt als Chance siehst, tiefer in ein Rechtsgebiet einzutauchen und wertvolle Erkenntnisse für deine spätere Laufbahn zu gewinnen.
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