Die ersten Wochen im Referendariat – ein Erfahrungsbericht

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen – und wurde ganz schön ins kalte Wasser geworfen. Statt an der Uni in Vorlesungen zu sitzen soll sie plötzlich Urteile schreiben und Verhandlungen leiten. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren ersten Eindrücken.

Erwartung vs. Realität

Seit knapp sechs Wochen darf ich nun im Referendariat neue Eindrücke verarbeiten, andere Aufgaben meistern und vor allem feststellen, dass Realität und Vorstellung, wie so oft, meilenweit auseinanderklaffen.

Ich startete mit der Zivilstation und wurde zunächst zwei Wochen im Einführungslehrgang berieselt. Mit den Grundlagen des Prozessrechts, dem gerichtlichen Ablauf und den ersten Kostenberechnungen. Seitdem darf ich am Gericht das prozessuale Recht live erleben und selbst anwenden. Ich schreibe Urteile, halte Aktenvorträge und muss in naher Zukunft eine Verhandlung selbst leiten. Während ich mir diese Aufgaben vor Augen führe, frage ich mich häufiger, ob ich dem Referendariat überhaupt gewachsen bin.

Damit du vielleicht mit einem realistischeren Bild startest, hier meine ganz persönlichen Referendariat-Erfahrungen aus den ersten Wochen! 

Wer auf Anleitung hofft, wird enttäuscht

In der Hoffnung, endlich mehr durch die praktische Anwendung zu lernen und weniger durch das Selbststudium zu erarbeiten, startete ich ins Ref. Allerdings fühlte ich mich beim Schreiben meines ersten Urteils genauso hilflos wie bei der ersten Hausarbeit im Studium.

Zwar gibt es viele Formulierungsbeispiele, aber die Fallvarianten in der Praxis sind zu groß, um für jede Situation eine passende Vorlage zu finden. Ich musste schmerzlich feststellen (obwohl ich es natürlich hätte ahnen können), dass sich auch im Referendariat nichts von allein lernt und der Urteilstil leider auch kein Selbstläufer ist. 

Endlich Struktur? Nicht ganz

Die Vorstellung von durchgeplanten Tagen, festen Terminen und geregeltem Alltag verabschiedete sich schneller, als sie aufgekommen war. Spätestens als der erste Termin keine Woche vorher verschoben wurde, war klar: sogar das größte Organisationstalent stößt hier an seine Grenzen. 

Der Gerichtstag ist häufig unplanbar und damit der Alltag vieler, die dort arbeiten.

Spannende Fälle? Jein

Die Fälle sind nicht weniger absurd als an der Uni. Allerdings wurden an der Uni die arglistigen Intentionen des Verkäufers durch den Sachverhalt vorgegeben. Nun muss dem Gericht bewiesen werden (Beibringungsgrundsatz), dass der Verkäufer arglistig handelte. Die neue Fragestellung, die das Referendariat mitbringt, sorgt für viele Knoten in meinem Kopf. Wer hat was zu beweisen und wie kann der Beweis erbracht werden. Die Probleme sind in der Praxis andere, aber nicht weniger kleinteilig, komplex und absurd. Wobei Absurdität nicht mit Spannung verwechselt werden sollte.

Die AG – Schule 2.0

Photo by Pixabay on Pexels.com

Die Arbeitsgemeinschaft ist Schule 2.0. Die schlimmsten und die besten Erinnerungen darfst du nochmal erleben. Man sieht die gleichen Menschen in regelmäßigen Abständen wieder. Arbeitet in Gruppen, bekommt mündliche Noten, hält Kurzvorträge, macht gemeinsam Pause. Es besteht sogar die Möglichkeit eine AG-Fahrt zu unternehmen. Nach dem eher anonymen Jurastudium ist diese Art der Verbundenheit ein großer Umbruch! Ebenso wie das Gefühl, plötzlich wieder für alles bewertet zu werden.

Endlich Zeit für Aufgaben? Von wegen

In der Erwartung hat man endlich genug Zeit für seine Aufgaben.

In der Realität jagt eine Abgabe die nächste. Gerade am Anfang fehlt Routine und die Unsicherheit bringt mich dazu über jede Formulierung mindestens dreimal nachzudenken. So wachsen einem auch die überschaubaren Aufgaben über den Kopf.  

Da kommt schnell das Gefühl auf, dem Ganzen nicht gewachsen zu sein. 

Vielleicht muss man an dieser Stelle wirklich lernen, den eigenen Perfektionismus im Referendariat ein Stück loszulassen, statt Kleinigkeiten über Stunden zu zerdenken. Ich bin mir noch unsicher, aber werde euch auf dem Laufenden halten und mit Updates zum Zeitmanagement und der Struktur im Referendariat versorgen.

Zwischen Ideal und Alltag

Viel im juristischen Referendariat steht und fällt mit den betreuenden RichterInnen und AG-LeiterInnen. Mir macht Mut, dass jede Station nur vorrübergehend ist und somit auch die ungünstigsten Umstände irgendwann vorbei sind. Viele Dingen liegen außerhalb des eigenen Einflusses, aber solange man bereit ist, sich zu bemühen und ein bisschen Anpassungsfähigkeit mitbringt, wird man seinen Platz finden. 

Lass dich von den ersten Wochen nicht entmutigen. Und mach dir bewusst: die höchsten Erwartungen an dich, hast DU!

Seid bereit für Veränderung und neue Perspektiven. Man gewöhnt sich bekanntlich an alles.

Wie lief euer Start ins Referendariat? Teilt gern eure Erfahrungen in den Kommentaren! Ich bin gespannt, wie es euch ergangen ist. 

Für mehr Einblicke, Updates & Realität rund um Jura: 

Folgt: Goldwaage auf Instagram. 

Ein Gastreferendariat in Sachsen – lohnt sich das?

Unser Blogger Robert hat einen mutigen Schritt gewagt – und im Rahmen eines Gastreferendariats das Bundesland gewechselt. Ihn verschlug es von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen der beiden Bundesländer im Vergleich.

Länderwechsel außerhalb der Wahlstation?

In den meisten Bundesländern ist es üblich, mit Ausnahme eines „Speyersemesters“ die Stationen (außer der Wahlstation am Ende) des Referendariats im jeweiligen Ausbildungsbezirk zu absolvieren.

Mecklenburg-Vorpommern, mein Ausbildungsland, ist hier flexibler. In einer Verwaltungsvorschrift wird ausdrücklich festgehalten, dass bis zu 12 Monate des Referendariats auswärts verbracht werden dürfen, wobei auch diese Option praktisch auf die Anwalts- und die Wahlstation beschränkt ist. Als weitere Restriktion kommt hinzu, dass im Aufnahmebundesland die Möglichkeit zur Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften gegeben sein muss. Anderenfalls besteht weiterhin eine Pflicht, wöchentlich in der AG der Stammdienststelle in M-V zu erscheinen. Dies stellt insbesondere für Hamburg eine Hürde da, was trotz der geographischen Nähe leider keine Gastreferendar*innen zur Ausbildung zulässt.

Böse Zungen mögen behaupten, Hintergrund dieses Privilegs sei das Bedürfnis einiger Referendar*innen in Großkanzleien zu arbeiten und der Mangel ebensolcher in unserem schönen Küstenbundesland. Jedenfalls war dies für mich ein Grund, eine spezialisierte öffentlich-rechtliche Ausbildung in Dresden zu suchen.

Das Organisatorische – leichter als gedacht?

Das notwendige Verwaltungsverfahren war erstaunlich unkompliziert. Nachdem ich eine Zusage einer Dresdner Kanzlei für die Station hatte, schrieb ich das OLG Dresden an, wie die Möglichkeit einer gastweisen Teilnahme an der örtlichen AG wäre. Die Details wurden in einem Telefonat geklärt, der Rest erfolgte dann nahezu ausschließlich zwischen den beiden OLGen.

Einziges Problem: Der Föderalismus. Sachsens Einstellungstermine ins Referendariat sind denen in M-V genau um einen Monat voraus. Deshalb befand ich mich zum Zeitpunkt des sächsischen Einführungslehrgangs in die anwaltliche Tätigkeit noch bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Um keinen kompletten Kaltstart hinzulegen, besuchte ich deshalb noch den Einführungslehrgang in Rostock, bevor ich meinen Dienst in Sachsen antrat.

Der erste Eindruck

Nachdem ich meine Kanzlei zum ersten Mal vor Ort kennengelernt hatte, stand ich in meiner zweiten Woche zum ersten Mal in der mir zugewiesenen AG am Landgericht Dresden.

Wobei, eigentlich war mein erster Berührungspunkt mit der sächsischen Justiz das flughafenartige Schlangestehen bei der Wachtmeisterei des Landgerichts. Verglichen zu M-V, wo man mit halbwegs seriösem Auftreten unkompliziert in jedes Gericht kommt, erschien mir das Prozedere aus Taschenkontrolle mit Röntgentunnel und Magnetschleuse ziemlich exzessiv (Anmerkung: Hintergrund hierfür ist mutmaßlich der Mord an der Zeugin Marwa El-Sherbini 2009 im Gerichtssaal). Nachdem ich jedoch schließlich im Gebäude und der AG war, stand ich vor letzterer wie der Schüler, der in der achten Klasse neu an die Schule kommt. Es folgten die übliche Vorstellung bei Dozierenden und KollegInnen und ein nahtloser Übergang in die Pflichten eines Referendars.

Die Examensvorbereitung

Das Fehlen einer befreundeten Lerngruppe durch den Ortswechsel stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung in der Examensvorbereitung dar. Hierzu ist anzumerken, dass in Sachsen der Unterrichtsanteil im Referendariat wesentlich höher ist als an der Küste. M-V beschränkt sich für die theoretische Ausbildung weitgehend auf einen mehrtägigen Einführungslehrgang en bloc, gefolgt von einer wöchentlichen etwa 5-stündigen Arbeitsgemeinschaft. Neben drei Pflichtklausuren pro Station besteht hier pro Rechtsgebiet 1–2-mal pro Monat die Möglichkeit, eine Probeklausur auszuformulieren und korrigiert zu besprechen.

In Sachsen findet regelmäßig an 3 Tagen die Woche Unterricht statt. Ein vierter Tag kann wahlweise für eine freiwillige Klausur genutzt werden oder in der Kanzlei mit der Praxis verbracht werden. Ich entschied mich für zweitere Option, auch da bereits in der AG (oft in Heimarbeit) 1-2 Klausuren die Woche gefertigt wurden. Entsprechend blieb auch für eine Teilnahme an den Klausurenkursen in M-V wenig Raum.

Sachsen – mehr Dozierende aber auch größerer Koordinationsaufwand?

Die Menge an Unterricht bringt ein weiteres Problem mit sich: Sachsen schöpft hier anders als M-V aus einem großen Pool an Dozierenden mit jeweiligen fachlichen Stärken. Zwischen diesen findet jedoch kaum bis keine Koordination statt, allein die Geschäftsstelle sorgt meist dafür, dass sich der Unterricht nicht mit anderen Veranstaltungen überlappt. Regelmäßig wurde wegen Krankheit oder beruflichen Verhinderungen Veranstaltungen zeitlich oder innerhalb der Stadt verlegt, was mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die ReferendarInnen verbunden war.

In der Praxis führte dies zum einen oft zu halben Arbeitstagen in der Kanzlei, um das dortige Pensum zu schaffen, zum anderen zu „zerrissenen“ Lerntagen, auch da mir eben die Anschlusslerngruppe an die teils nur zweistündigen AGs fehlte. Inhaltlich muss der Ausbildung allerdings zugutegehalten werden, dass die fachlich spezialisierten Dozierenden oft mit guten Unterlagen aufwarten konnten und auch „lernfaule“ Referendar*innen jedenfalls Grundkenntnisse in allen Gebieten vermittelt bekommen haben.

Allein bei den Klausurbesprechungen verliert man aufgrund der Anzahl an Klausuren und den teilweise fast zwei Monaten bis zur Besprechung schnell den Überblick über den Inhalt der Bearbeitung, die nun besprochen werden soll, was dem Erkenntnisgewinn nur bedingt zuträglich ist. Zudem ist aufgrund der festen Einplanung und der vorrangigen AG-Dienstpflicht eine Teilnahme an allen Besprechungen möglich. Aufgrund der Freiwilligkeit der Klausurenkurse in M-V und den oft etwa 5-stündigen Besprechungen in der Arbeitszeit sind diese nur mit größerem Aufwand und viel Absprache mit der Ausbildungsstelle in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Fazit

Kann ich also empfehlen, innerhalb der Anwaltsstation das Bundesland, spezifisch nach Sachsen zu wechseln? Rückblickend würde ich hier ein klares „Nein“ aussprechen.

Zwar bin ich unglaublich dankbar für die Chance, neue motivierte KollegInnen und damit auch andere Justizstrukturen kennenzulernen. Auch habe ich viele gute Unterlagen und sogar die Chance auf ein doppeltes Probeexamen in zwei AGs mitnehmen können.

Unerwartete Herausforderungen

Allerdings sollte man den psychischen Stress, den ein Umzug (bzw. ein Zusammenziehen), die organisatorische Eingewöhnung in gleich zwei neue Ausbildungsstellen und das Fehlen des bekannten Umfelds bedeuten, wirklich nicht unterschätzen. Euer Fokus sollte, und wird es zumindest unterbewusst auch, auf dem Examen in nicht einmal neun Monaten liegen. Klar war meine Erwartung nicht, hier den Großstadtsommer meines Lebens zu haben. Aber mit KollegInnen, die selbst im Examensstress stecken (Sachsen schreibt zwei Monate früher als M-V) fällt es insgesamt schwer Kontakte zu knüpfen. Dies leider trotz der Bemühung der Geschäftsstelle, Wandertage und Sommerfeste für ReferendarInnen zu organisieren, die aber eher mäßig angenommen wurden.

Routine ist alles

Ohne eure Lernroutinen und bekannten Rückzugsorte, und ohne Unterstützung durch befreundete Lerngruppen, fällt es gerade mit dem sächsischen Unterrichtsmodell wirklich schwer, einen systematischen Lernplan abzuarbeiten. Die ständige Terminkoordination zwischen AG und Arbeitsplatz, verbundenen mit dem ständig wechselnden Konvolut an Unterrichtsinhalten erfordern eine Selbstdisziplin, welche die für das erste Examen notwendige noch einmal übersteigt. Dies gilt insbesondere, da auch der hohe Unterrichtsumfang in Sachsen mit den wirklich attraktiven „Crashkursen“ vor dem Examen keinen Anspruch auch eine umfassende Examensvorbereitung bieten.

Wer also (wie ich) ein flexibleres, eigenverantwortliches Lernen für sich bevorzugt, wird in Sachsen wahrscheinlich nicht glücklich. Wer jedoch ein insgesamt durchaus strukturiertes Lernsystem mit einem guten Maß an Druck und Dienstpflicht braucht, dem sei zumindest ein ganzes Referendariat in Sachsen empfohlen. Gerade der Wechsel ist jedoch eher unhilfreich. Beide Länder unterscheiden sich nicht unerheblich im Landesrecht, aber auch in der justiziellen Arbeitsweise und Klausurkonzeption. Sowohl in M-V, als auch in Sachsen wurde mehrmals ausdrücklich auf die „preußischen“ und „sächsischen“ Eigenheiten hingewiesen, was in einem formalistischen schriftlichen Staatsexamen abträglich ist.  

Post Scriptum

Sollten MitarbeiterInnen der Rostocker oder Dresdener Referendargeschäftsstelle diesen Beitrag lesen: Trotz der Kritik meinen herzlichen Dank für das unbürokratische Möglichmachen dieses „Abenteuers“. Ein solches Gastreferendariat ist offenbar alles andere als selbstverständlich.