Viele Unis überlegen, das Hausarbeiten als Prüfungsleistung aufgrund der Nutzung von KI gänzlich abzuschaffen. Unsere Autorin Carla findet: das ist keine Lösung. Denn die Anforderungen an JuristInnen, gute Schriftsätze zu verfassen sind derzeit relevant wie noch nie.
Gute JuristInnen müssen gute Aufsätze schreiben können – ob mit oder ohne Unterstützung von KI. Deshalb sind hier meine vier Thesen, mit denen ich dafür plädiere, das Konzept „Hausarbeiten“ noch nicht ganz zu begraben.
1. .Heute Hausarbeiten zu schreiben ist nicht leichter als vor 5 Jahren
2. KI nicht zu nutzen ist realitätsfern
3. Eine Hausarbeit ist mehr als ein paar Seiten Fließtext
4. Es ist möglich, die Prüfungsleistungen an den Zeitgeist anzupassen
Hausarbeiten zu schreiben ist nicht leichter geworden – sondern anders
Ich habe im letzten Jahr mein Staatsexamen gemacht. Es ist also noch nicht sehr lange her, dass ich meine letzte Hausarbeit schreiben musste – damals noch gänzlich ohne KI und Sprachlernmodelle.
Natürlich will ich nicht von der Hand weisen, dass vieles auch leichter geworden ist: Sätze schöner formulieren, Gliederungen umstellen, ganze Textpassagen schreiben geht inzwischen in wenigen Sekunden.
Dennoch bin ich der Meinung, dass es heutzutage nicht unbedingt leichter ist, eine Hausarbeit zu verfassen. Die Schwierigkeiten liegen bloß an anderer Stelle.

Einerseits, weil die Fähigkeit, nach richtigen Quellen zu suchen, weniger geschult ist. Wer vor ein paar Jahren ein Thema recherchiert hat, schlug ein Lehrbuch auf. Heute fragen die meisten (ich auch!) KI. Das bedeutet aber, dass man wichtige Hinweise, die im Lehrbuch stehen, gerne übersieht.
Gleichzeitig war es früher normal, nach einer richtigen Quelle, die das eigene juristische Problem beleuchtete, lange zu suchen. Man stöberte in dutzenden Büchern und Zeitschriften nach möglichen Antworten. Heute gibt einem die KI häufig antworten – ohne sie jedoch mit juristischen Quellen zu belegen. Diese im Nachgang zu suchen, ist oft gar nicht so leicht. Hinzu kommt, dass man nicht mehr im Training ist, länger als ein paar Klicks zu warten, eine Antwort zu erhalten. Das frustriert.
Außerdem ist der Wust an falschen Information im Vergleich zu früher immens gestiegen. Schwierig ist heute nicht mehr, eine Quelle zu finden, sondern in all den schlechten oder falschen Quellen eine gute herauszusuchen.
KI nicht zu nutzen ist realitätsfern
Auch wenn es einige ProfessorInne nicht wahrhaben wollen: KI ist längst Bestandteil der juristischen und akademischen Arbeitswelt. Es wäre auch unwirtschaftlich und ineffizient, sich die riesigen Vorteile von KI im Berufsalltag nicht zunutze zumachen.
In großen Kanzleien werden hauseigene KIs längst für Recherchezwecke oder Sichtung großer Datensätze genutzt. Auch die JustizministerInnen des Bundes und der Länder haben bereits eine KI-Plattform für die Justiz angeregt. In der nicht-juristischen Forschung, beispielsweise den Naturwissenschaften, wird KI längst genutzt, um Datenanalysen zu beschleunigen.
KI aus dem Uni-Alltag zu verbannen ist also in etwa so, wie die Nutzung von beck-online zu untersagen und darauf zu bestehen, dass Studierende nur noch mit gedruckten Büchern arbeiten: Quatsch.
Eine Hausarbeit ist mehr als ein paar Seiten Fließtext
Solange die KI noch nicht in der Lage ist, den Gutachtenstil fehlerfrei einzuhalten, Lehrbücher zu durchstöbern und Fußnoten in richtiger Zitation zu setzen, ist das Verfassen einer Hausarbeit keinesfalls sinnlos.
Denn selbst wenn die KI gute Lösungsvorschläge macht, eine abgabefertige juristische Prüfungsleistung produziert sie (bisher!) noch nicht.
Die Fähigkeit, einen kohärenten Text zu produzieren, muss in der Uni auch trotz technischer Hilfsmittel vermittelt werden. Anders als in einer kurzen Klausur schult das Schreiben einer Hausarbeit, mehrerer Wochen an einem Text zu arbeiten und sich vertieft mit einem Thema auseinanderzusetzen.
Lange Schriftsätze zu verfassen ist ein essentielles Handwerkzeug eines jeden Juristen/ einer jeden Juristin. Es gänzlich von der universitären Ausbildung auszunehmen ist ein fataler Fehler.
Es ist möglich, Prüfungsleistungen an den Puls der Zeit anzupassen
Es ist richtig, dass es heute leichter denn je ist, Texte zu formulieren und schnelle Antworten zu finden. Allerdings stellen sich neue Herausforderungen, deren Lösungsansätze schon an Unis gelehrt werden sollten. Wie können Unis also mit der Nutzung von KIs umgehen, wenn sie das Konzept “Hausarbeit” noch nicht ganz begraben wollen:
- KI verbieten
Die konservative Lösung wäre: Die Nutzung von KIs grundlegend verbieten und mit dem Nichtbestehen der Prüfung verbinden für den Fall, dass sie doch genutzt werden. Die Überprüfung der Nutzung von KI ist allerdings mit enormem Aufwand und Kosten verbunden, noch dazu sind die Ergebnisse eines KI-Scanners nur schwer nachzuvollziehen.
2. KI zulassen – und Prüfungsleistungen an die Anforderungen der Gegenwart anpassen
Statt KIs gänzlich zu verbieten oder Hausarbeiten aus der Studienordnung zu verbannen, könnte auch das Prüfkonzept angepasst werden. Wichtige akademische und juristische Grundlagen könnten – angepasst an den Zeitgeist – vermittelt werden.
Hier ein paar Beispiele für Herausforderungen, die auch in Prüfungsleistungen abgefragt werden könnten:
- Halluzinationen: KI erfindet regelmäßig Urteile und Fundstellen, das sind sogenannte Halluzinationen. Diese von tatsächlichen Urteilen zu unterscheiden ist in der heutigen Zeit enorm wichtig. Nicht umsonst gibt es inzwischen eine Datenbank mit tatsächlichen Urteilen. Es wäre denkbar, das Auftauchen von nicht real existierenden Quellen und Urteilen mit direktem Nichtbestehen der Prüfung zu sanktionieren.
- Quellen: Selbst die KIs der juristischen Datenbanken sind bisher nicht besonders gut darin, Aussagen an Quellen zu knüpfen. Aussagen der KI zu verifizieren erfordert also nach wie vor einen Rechercheaufwand.
- Datenschutz: Im juristischen Alltag dürfen personenbezogene Daten (zB aus Mandaten oder Fällen) auf keinen Fall in öffentliche KIs eingespeist werden. JuristInnen, die diese Fehler begehen, riskieren verschiedene Sanktionen. Elemente des Datenschutzes könnten also auch in Hausarbeiten berücksichtigt werden oder die Hausarbeit zumindest mit dem Hinweis versehen werden, dass das Einspeisen personenbezogener Daten ein Berufsverstoß darstellen würde.
Wie seht ihr das? Sollten Hausarbeiten zukünftig abgeschafft oder aber Kisten als zugelassene Hilfsmittel gehandelt werden? Schreibt und gerne, zum Beispiel auf Instagram @goldwaage.jura.
