Wer beginnt Jura zu studieren, taucht ein in eine neue Welt voller Begriffe und Eigenheiten, die für Nicht-Juristen teils nicht ohne Weiteres zugänglich bzw. verständlich sind.
Damit du bei der nächsten Familienfeier nicht zum zehnten Mal auf die Frage „Wie, du studierst immer noch?“ reagieren musst, gibt es hier einen kleinen Crashkurs zum Jurastudium – speziell für alle, die sich selbst als „Nicht-Juristen“ bezeichnen.

Wie ist das Studium aufgebaut?
Die Basics zu Beginn: Das Studium ist nach Regelstudienzeit auf 10 Semester ausgelegt, d.h. im 10. Semester schreibt man den staatlichen Teil des Examens und hat die mündliche Prüfung. Das erste Examen selbst besteht aus zwei Teilen:
1. Staatlicher Teil (je nach Bundesland bestehend aus 6 Klausuren und eine mündliche Prüfung)
2. Universitärer Teil (je nach Bundesland bestehend aus Studienarbeit, Verteidigung, Schwerpunktsklausur)
Die ersten 3.-4. Semester sind das sog. Grundlagenstudium, wo – wie der Name schon sagt – rechtliche Grundlagen in allen drei Rechtsgebieten (Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht) beigebracht werden. Die Phase schließt mit der sog. Zwischenprüfung ab.
Daran schließt sich das Hauptstudium an, was in der Regel vom 4.-7. Semester geht. Hier wird auf die Grundlagen aufgebaut, Wissen verknüpft und die letzten Prüfungen geschrieben, bevor es dann im Examen richtig ernst wird. Nach der Phase ist man dann „scheinfrei“, d.h. man hat alle Prüfungen geschrieben und bestanden, die man zur Zulassung für das erste Examen braucht.
Zudem wird in der Phase überwiegend der Schwerpunkt absolviert, welcher je nach Bundesland zu ca. 30% in die Examensnote mit einfließt.
Die dritte Phase ist die Examensvorbereitung, die üblicherweise mindestens zwei Semester betragen sollte. Hier wird sich intensiv mit dem gesamten Stoff der Studienzeit und darüber hinaus auseinander gesetzt und Wissen weiter verknüpft. Die Phase endet mit den schriftlichen und der mündlichen Prüfung des staatlichen Teils des Examens.
Allein diese sehr grobe Umschreibung zeigt schon den Arbeitsaufwand, den das Studium mit sich bringt, deutlich auf, weshalb es nicht verwundert, dass der wohl größere Teil der Studierenden mehr als 10. Semester bis zum Abschluss brauchen.
Wichtige Begriffe und Besonderheiten
- Gutachtenstil
Vor allem zu Beginn des Studiums wird man von allen Seiten mit dem sog. Gutachtenstil bombardiert.
Das liegt zum einen daran, dass es das 1×1 der juristischen Methodik (zumindest während des Studiums) ist und zum anderen daran, dass es zunächst ungewohnt ist, diesen Stil zu verwenden.
Nach dem Gutachtenstil werden die Lösungen (Gutachten) rechtlicher Sachverhalte dargestellt. Er besteht aus vier Schritten:
- Obersatz
- Definition
- Subsumtion
- Ergebnis
Der Obersatz wirft auf, was geprüft wird. Die Definition setzt die Maßstab, wonach beurteilt wird, ob das zu Prüfende vorliegt. Bei der Subsumtion wird geschaut, ob der konkrete rechtliche Sachverhalt unter die Definition fällt. Zuletzt wird ein Ergebnis gezogen.
Der Gutachtenstil dient folglich dazu, ein Ergebnis nicht nur festzustellen, sondern durch begründete Herleitung zu ermitteln. Er ermöglicht so eine intensivere, unvoreingenommenere Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt.
- „Es kommt darauf an“
So ziemlich jede/r JuristIn hat den Ausdruck „es kommt darauf an“ schon mal genutzt. Er ist wohl einer der bekanntesten Sprüche und trifft den Nagel so ziemlich auf den Kopf, wenn man die Art des Fälle Lösens in einem Satz beschreiben müsste. Gemeint ist damit, dass trotz abstrakter Regelungen in Form von z.B. Gesetzen jeder Sachverhalt individuell zu betrachten ist und deshalb häufig keine generelle Antwort möglich ist. Wie zu entscheiden ist, kommt mithin darauf an, welche Besonderheiten jeder einzelne Fall mit sich bringt.

- „Zwei JuristInnen, drei Meinungen“
Auch den Spruch „zwei Jurist:innen, drei Meinungen“ hört man öfter und er verdeutlicht ganz schön, dass es nicht die eine Lösung gibt, sondern je nach vertretener Ansicht mehrere gangbare Wege einen rechtlichen Sachverhalt zu entscheiden. Im Studium passiert dies häufig im Rahmen sog. Streitstände innerhalb der Falllösung. Streitstände haben sich teils über lange Zeit etabliert und dabei stehen sich typischerweise Vertreter aus der Literatur (d.h. z.B. der Wissenschaft) und solche aus der Rechtsprechung (d.h. Gerichten) mit verschiedenen Lösungsansätzen, die sie für den vorzugswürdigeren Weg halten, gegenüber. Die Aufgabe des Studierenden ist es dann, sich mithilfe von Argumentation und Auslegung begründet für einen (bestehenden oder selbst entwickelten) Lösungsansatz zu entscheiden.
- Prädikatsexamen
Das Prädikatsexamen gilt quasi als der heilige Gral des Jurastudiums, den sich (fast) jeder Jurastudierende wünscht. Schaffen tuen es im Bundesdurchschnitt jedoch nur knapp 20-30% der AbsolventInnen.
Was genau das Prädikatsexamen nun eigentlich ist, lässt sich nur beantworten, wenn man sich zunächst die Notenskala des Jurastudiums anschauen. Ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe gibt es Punkte, doch statt „nur“ 15 Punkten gibt es bei Jura maximal 18 Punkte, weil es zwischen befriedigend (Schulnote 3) und gut (2) einen weiterer Einschub mit „vollbefriedigend“ gibt. Und genau in diesem vollbefriedigend (9-11,49 Punkte) beginnt das Prädikatsexamen. (Nicht zu verwechseln mit dem Prädikat nur einer Klausur, welches erst ab 10 Punkten beginnt).
Ein Prädikatsexamen hat man erreicht, wenn man im Gesamtschnitt (d.h. staatlicher und universitärer Teil) insgesamt auf mindestens 9 Punkte kommt.
- Kleiner und großer Schein
Die kleinen Scheine werden im Grundstudium geschrieben, die großen dann im Hauptstudium. Letztere sind aber vom Prinzip gleich aufgebaut. Der Studienaufbau ist jedoch von Uni zu Uni verschieden, sodass es auch sein kann, dass stattdessen Semesterendklausuren geschrieben werden und das System mit den Scheinen nicht existiert.
In jedem Rechtsgebiet (Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht) muss ein kleiner Schein erreicht werden.
Diese bestehen auch wieder von Uni zu Uni unterschiedlich typischerweise aus einer Klausur und einer Hausarbeit. Bei diesen Prüfungsleistungen wird dann das Wissen aus mehreren Vorlesungen und Semestern gemeinschaftlich abgeprüft.
Besteht man sowohl Klausur als auch Hausarbeit, bekommt man einen Zettel ausgestellt, auf welchem das Bestehen bescheinigt wird – dem sog. kleinen oder großen Schein.
Begriffe aus dem Uni-Kosmos
- FSR
FSR steht für Fachschaftsrat und ist eine gewählte studentische Vertretung eines bestimmten Studiengangs/-fachs (Fachschaft). Der FSR organisiert u.a. die Erstiwoche, sowie Veranstaltungen während der Semester, sammelt typischerweise Altklausuren oder dient als Anlaufstelle der Studierenden für Fragen aller Art.
- AStA
Der AStA, d.h. der Allgemeine Studierendenausschuss und ist die Interessenvertretung aller Studierenden einer Hochschule. Im Unterschied zum FSR also nicht nur einer Fachschaft. Dabei vertritt der AStA die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung und Öffentlichkeit und setzt die Beschlüsse des Studierendenparlaments um. Zum ist er die zentrale Anlaufstelle aller Studierenden für Probleme im Zusammenhang mit dem Studium.
Jura erklärt man nicht in wenigen Sätzen – aber vielleicht hilft dieser kleine Einblick, das Studium beim nächsten Familientreffen etwas verständlicher zu machen.
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