Wie geht Jura? – Alles, was NichtjuristInnen über das Studium wissen müssen

Wer beginnt Jura zu studieren, taucht ein in eine neue Welt voller Begriffe und Eigenheiten, die für Nicht-Juristen teils nicht ohne Weiteres zugänglich bzw. verständlich sind.

Damit du bei der nächsten Familienfeier nicht zum zehnten Mal auf die Frage „Wie, du studierst immer noch?“ reagieren musst, gibt es hier einen kleinen Crashkurs zum Jurastudium – speziell für alle, die sich selbst als „Nicht-Juristen“ bezeichnen.

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Wie ist das Studium aufgebaut?

Die Basics zu Beginn: Das Studium ist nach Regelstudienzeit auf 10 Semester ausgelegt, d.h. im 10. Semester schreibt man den staatlichen Teil des Examens und hat die mündliche Prüfung. Das erste Examen selbst besteht aus zwei Teilen:

1. Staatlicher Teil (je nach Bundesland bestehend aus 6 Klausuren und eine mündliche Prüfung)

2. Universitärer Teil (je nach Bundesland bestehend aus Studienarbeit, Verteidigung, Schwerpunktsklausur)

Die ersten 3.-4. Semester sind das sog. Grundlagenstudium, wo – wie der Name schon sagt – rechtliche Grundlagen in allen drei Rechtsgebieten (Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht) beigebracht werden. Die Phase schließt mit der sog. Zwischenprüfung ab.

Daran schließt sich das Hauptstudium an, was in der Regel vom 4.-7. Semester geht. Hier wird auf die Grundlagen aufgebaut, Wissen verknüpft und die letzten Prüfungen geschrieben, bevor es dann im Examen richtig ernst wird. Nach der Phase ist man dann „scheinfrei“, d.h. man hat alle Prüfungen geschrieben und bestanden, die man zur Zulassung für das erste Examen braucht.

Zudem wird in der Phase überwiegend der Schwerpunkt absolviert, welcher je nach Bundesland zu ca. 30% in die Examensnote mit einfließt.

Die dritte Phase ist die Examensvorbereitung, die üblicherweise mindestens zwei Semester betragen sollte. Hier wird sich intensiv mit dem gesamten Stoff der Studienzeit und darüber hinaus auseinander gesetzt und Wissen weiter verknüpft. Die Phase endet mit den schriftlichen und der mündlichen Prüfung des staatlichen Teils des Examens.

Allein diese sehr grobe Umschreibung zeigt schon den Arbeitsaufwand, den das Studium mit sich bringt, deutlich auf, weshalb es nicht verwundert, dass der wohl größere Teil der Studierenden mehr als 10. Semester bis zum Abschluss brauchen.

Wichtige Begriffe und Besonderheiten

  • Gutachtenstil

Vor allem zu Beginn des Studiums wird man von allen Seiten mit dem sog. Gutachtenstil bombardiert.

Das liegt zum einen daran, dass es das 1×1 der juristischen Methodik (zumindest während des Studiums) ist und zum anderen daran, dass es zunächst ungewohnt ist, diesen Stil zu verwenden.

Nach dem Gutachtenstil werden die Lösungen (Gutachten) rechtlicher Sachverhalte dargestellt. Er besteht aus vier Schritten:

  1. Obersatz
  2. Definition
  3. Subsumtion
  4. Ergebnis

Der Obersatz wirft auf, was geprüft wird. Die Definition setzt die Maßstab, wonach beurteilt wird, ob das zu Prüfende vorliegt. Bei der Subsumtion wird geschaut, ob der konkrete rechtliche Sachverhalt unter die Definition fällt. Zuletzt wird ein Ergebnis gezogen.

Der Gutachtenstil dient folglich dazu, ein Ergebnis nicht nur festzustellen, sondern durch begründete Herleitung zu ermitteln. Er ermöglicht so eine intensivere, unvoreingenommenere Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt.

  • „Es kommt darauf an“

So ziemlich jede/r JuristIn hat den Ausdruck „es kommt darauf an“ schon mal genutzt. Er ist wohl einer der bekanntesten Sprüche und trifft den Nagel so ziemlich auf den Kopf, wenn man die Art des Fälle Lösens in einem Satz beschreiben müsste. Gemeint ist damit, dass trotz abstrakter Regelungen in Form von z.B. Gesetzen jeder Sachverhalt individuell zu betrachten ist und deshalb häufig keine generelle Antwort möglich ist. Wie zu entscheiden ist, kommt mithin darauf an, welche Besonderheiten jeder einzelne Fall mit sich bringt.

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  • „Zwei JuristInnen, drei Meinungen“

Auch den Spruch „zwei Jurist:innen, drei Meinungen“ hört man öfter und er verdeutlicht ganz schön, dass es nicht die eine Lösung gibt, sondern je nach vertretener Ansicht mehrere gangbare Wege einen rechtlichen Sachverhalt zu entscheiden. Im Studium passiert dies häufig im Rahmen sog. Streitstände innerhalb der Falllösung. Streitstände haben sich teils über lange Zeit etabliert und dabei stehen sich typischerweise Vertreter aus der Literatur (d.h. z.B. der Wissenschaft) und solche aus der Rechtsprechung (d.h. Gerichten) mit verschiedenen Lösungsansätzen, die sie für den vorzugswürdigeren Weg halten, gegenüber. Die Aufgabe des Studierenden ist es dann, sich mithilfe von Argumentation und Auslegung begründet für einen (bestehenden oder selbst entwickelten) Lösungsansatz zu entscheiden.

  • Prädikatsexamen

Das Prädikatsexamen gilt quasi als der heilige Gral des Jurastudiums, den sich (fast) jeder Jurastudierende wünscht. Schaffen tuen es im Bundesdurchschnitt jedoch nur knapp 20-30% der AbsolventInnen.

Was genau das Prädikatsexamen nun eigentlich ist, lässt sich nur beantworten, wenn man sich zunächst die Notenskala des Jurastudiums anschauen. Ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe gibt es Punkte, doch statt „nur“ 15 Punkten gibt es bei Jura maximal 18 Punkte, weil es zwischen befriedigend (Schulnote 3) und gut (2) einen weiterer Einschub mit „vollbefriedigend“ gibt. Und genau in diesem vollbefriedigend (9-11,49 Punkte) beginnt das Prädikatsexamen. (Nicht zu verwechseln mit dem Prädikat nur einer Klausur, welches erst ab 10 Punkten beginnt).

Ein Prädikatsexamen hat man erreicht, wenn man im Gesamtschnitt (d.h. staatlicher und universitärer Teil) insgesamt auf mindestens 9 Punkte kommt.

  • Kleiner und großer Schein

Die kleinen Scheine werden im Grundstudium geschrieben, die großen dann im Hauptstudium. Letztere sind aber vom Prinzip gleich aufgebaut. Der Studienaufbau ist jedoch von Uni zu Uni verschieden, sodass es auch sein kann, dass stattdessen Semesterendklausuren geschrieben werden und das System mit den Scheinen nicht existiert.

In jedem Rechtsgebiet (Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht) muss ein kleiner Schein erreicht werden.

Diese bestehen auch wieder von Uni zu Uni unterschiedlich typischerweise aus einer Klausur und einer Hausarbeit. Bei diesen Prüfungsleistungen wird dann das Wissen aus mehreren Vorlesungen und Semestern gemeinschaftlich abgeprüft.

Besteht man sowohl Klausur als auch Hausarbeit, bekommt man einen Zettel ausgestellt, auf welchem das Bestehen bescheinigt wird – dem sog. kleinen oder großen Schein.

Begriffe aus dem Uni-Kosmos

  • FSR

FSR steht für Fachschaftsrat und ist eine gewählte studentische Vertretung eines bestimmten Studiengangs/-fachs (Fachschaft). Der FSR organisiert u.a. die Erstiwoche, sowie Veranstaltungen während der Semester, sammelt typischerweise Altklausuren oder dient als Anlaufstelle der Studierenden für Fragen aller Art.

  • AStA

Der AStA, d.h. der Allgemeine Studierendenausschuss und ist die Interessenvertretung aller Studierenden einer Hochschule. Im Unterschied zum FSR also nicht nur einer Fachschaft. Dabei vertritt der AStA die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung und Öffentlichkeit und setzt die Beschlüsse des Studierendenparlaments um. Zum ist er die zentrale Anlaufstelle aller Studierenden für Probleme im Zusammenhang mit dem Studium.

Jura erklärt man nicht in wenigen Sätzen – aber vielleicht hilft dieser kleine Einblick, das Studium beim nächsten Familientreffen etwas verständlicher zu machen.

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3 Möglichkeiten, wie du deine Doktorarbeit finanzieren kannst

Wenn deine generelle Entscheidung für die Promotion gefallen ist, kommt es als einer der nächsten Schritte darauf an, wie du dir diese finanzierst. In diesem Beitrag stellt dir unsere Autorin Lea die häufigsten Finanzierungsmethoden vor.

Falls du dir noch unsicher sein solltest, schau doch auch gern den Beitrag „Solltest du promovieren – ja oder nein?“ an.

Es gibt ein paar (klassischere) Möglichkeiten, die ich im Folgenden kurz beschreibe. Diese sind bewusst nicht abschließend, da jeder sein für sich passendes Promotionsmodell finden muss. Aber es soll dir als Ansatz für eine vertiefte Recherche dienen oder zumindest als ersten Gedankenanstoß.

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Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Die wohl am häufigste Finanzierungsform läuft über den Job als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in. 

Diese werden zum einen von Universitäten ausgeschrieben, aber auch von Kanzleien.

WissMit an der Uni

Mit den WissMits an der Uni ist man aus dem eigenen Studium gut vertraut. Diese unterstützen die jeweiligen Lehrstühle in Forschung und Lehre. Dies beispielsweise als Dozent/in von vorlesungsbegleitenden Kolloquien bzw. Arbeitsgemeinschaften, Vorlesungsvertretungen oder Unterstützung bei Publikationen des/der Lehrstuhlinhabers/in. Die genaue monatliche Entlohnung ist hier stark von der jeweiligen Stelle abhängig. Dies liegt daran, dass verschiedene Teilzeitanteile (typischerweise 50% oder 75%) oder gar Vollzeit ausgeschrieben und vereinbart werden können. Dabei wird man nach dem erfolgreichen ersten Examen in der Regeln in die Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert.

Großer Vorteil ist hier, dass du von einigen anderen Doktorand/innen umgeben bist, die dein „Schicksal“ teilen. Du kannst auf kürzestem Weg Tipps erfragen, Probleme beredet und im besten Fall sogar in den fachlichen Austausch gehen. 

Typischerweise ist deine Betreuung auch gleichzeitig dein/e Chef/in, was positive als auch negative Seiten haben kann. Aber auch hier ist der Weg für etwaige Nachfragen kürzer und die Betreuung üblicherweise enger, als bei extern betreuten Dissertationen.

Nachteil kann sein, dass du neben der Promotion arbeitest und dementsprechend weniger Zeit und Fokus für die Erstellung der Arbeit und Vorbereitung auf die spätere Verteidigung an sich hast. Ob das für dich wirklich ein Nachteil ist oder du nach dem Studium etwas Abwechslung zum wissenschaftlichen Arbeiten brauchst, liegt bei dir.

Einen Faktor den man bei der Anstellung an der Uni aber nie vergessen sollte, sind die Vorgaben des Wissenschaftszeitgesetzes. Nach diesem darf nach aktuellem Stand die Befristung der wissMit-Stelle maximal 6 Jahre betragen. Wie das mit Verlängerungen bei z.B. Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit aussieht, informierst du dich am besten nochmal bei der Personalabteilung deiner Uni.

WissMit bei einer Kanzlei

Die Arbeit als wissMit in einer Kanzlei kann so vielfältig sein, wie die Ausgestaltung eines jeden anderen Arbeitsverhältnisses dies auch zulässt. Typischerweise unterstützt du, wie der Name der Jobbezeichnung auch bereits impliziert, auch bei der Recherche, sowie Fallvorbereitungen.

Üblicherweise können sich nur Groß- oder mittelgroße Kanzleien den „Luxus“ von wissMits finanziell leisten, sodass vorwiegend in den Spezialisierungen dieser Kanzleitypen dein Aufgabenbereich liegen wird. Weniger Stellen finden sich dann u.a. im Familien-, Erb- oder Sozialrecht, wobei bei intensiver Recherche auch hier Jobs angeboten werden.

Vorteil der eingebundenen Arbeit in eine Kanzlei ist der hohe Praxisbezug und die Möglichkeit zum Networking. Die Vergütung ist auch hier recht unterschiedlich und kann unter dem der wissMits an der Uni liegen oder natürlich auch deutlich darüber. Du musst dann für dich entscheiden, ob du in der Konsequenz dessen auch mehr Stunden arbeiten möchtest. Kontakte zu anderen Doktorand/innen knüpft man hier nicht zwingend, doch bei größeren Kanzleien arbeiten meist mehrere wissMits die auch promovieren und mit denen man ins Gespräch kommen kann.

Stipendium

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung sind Stipendien.

Wie bereits im Studium auch kann zwischen politischen, kirchlich/religiöse oder unabhängige Stipendien unterschieden werden. Bezüglich der Voraussetzungen solltest du dich im Detail mit den Stipendiengebern befassen, die für dich in Betracht kommen. Diese werden hier nur exemplarisch genannt, genaueres findest du aber auch hier.

-Politische

Insoweit sind Stiftungen zu den großen Parteien am bekanntesten wie z.B. die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) oder die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke). 

-Kirchliche/religiöse

Hierzu gehören beispielhaft evangelisches Studienwerk Villigst, katholisches Cusanuswerk oder muslimisches Avicenna Studienwerk.

-Unabhängige

Für die unabhängigen Stipendien können die Studienstiftung des deutschen Volkes oder die Stiftung der deutschen Wirtschaft genannt werden.

Vorteil ist hier, dass du dich voll auf deine Promotion konzentrieren kannst, ohne nebenbei arbeiten gehen zu müssen. Das spart Zeit, sodass du nicht unbedingt mit mehrere Jahre für den Promotionsprozess rechnen solltest.

Nachteil ist, dass du, während du das Stipendium beziehst, noch nicht wie bei bestehendem Arbeitsvertrag, in die Rentenkasse einzahlst. Auch die Finanzierung der Krankenkasse muss individuell organisiert und von der Stipendiensumme mit bestritten werden.

Auch der Bewerbungsprozess kann einer Art „Bestenauslese“ gleichen und mit hohe Voraussetzungen, was u.a. Noten im Examen oder (politisches) Engagement betrifft, verbunden sein. 

Auch der Kontakt zu anderen Promovierenden ist nicht zwingend gewährleistet. Dieser kann aber über Seminare für Doktorand/innen an der jeweiligen Fakultät der Betreuung hergestellt werden oder natürlich durch Eigeninitiative.

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Studienkredit

Also Promovierende/r kann man durch Einschreibung als solche/r an der Uni, an der du vorhast, die Dissertation einzureichen, auch den Studierendenstatus bekommen. Mit diesem könntest du auch einen Studienkredit in Anspruch nehmen.

Vorteil ist hier, dass du deine Finanzierung gesichert hast. Ggf. kannst du dann zusätzlich den Studienkredit mit z.B. Wohngeld (oder anderen Sozialleistungen) kombinieren.

Nachteil ist aber die Verschuldung, sowie die hohen Zinsen die mit einem Studienkredit einher gehen. Auch bei dieser Finanzierungsform gibt es keinen automatischen Kontakt zu anderen Promovierenden. Zudem wird auch hier nicht zwingend in die Rentenkasse eingezahlt und die Organisation, sowie Finanzierung der Krankenkasse muss selbst ebenfalls selbstständig erfolgen.

Fazit

Welche Methode für dich am ehesten in Betracht kommt, ist eine sehr subjektive Entscheidung. Bedenke aber stets die Vor- und Nachteile jeder Finanzierungsform, wobei hier nur einige aufgelistet sind und zur groben ersten Orientierung dienen.

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Solltest du promovieren – ja oder nein?

Die Entscheidung für oder gegen eine Promotion ist sehr individuell. Sie kann schon recht früh feststehen, eher spontan nach den Examensergebnissen erstmals als Option in Betracht kommen. In diesem Beitrag geht unsere Autorin Lea der Frage auf den Grund, ob und für wen sich eine Promotion überhaupt lohnt.

Aufgrund der Fülle an Beweggründen und individuellen Ausgangsbedingungen ist dieser Post eher mein persönlicher Erfahrungsbericht, der mit allgemeinen Hinweisen gespickt ist.
Mir ist aber wichtig, direkt zu Beginn noch einmal explizit zu sagen, dass die angesprochenen Punkte meine Erfahrungen sind und deine Gewichtung dieser oder ganz anderer Punkte völlig verschieden sein können. Am Ende musst du eine für dich passende Entscheidung treffen und niemand sonst!

1. Eindrücke als studentische Hilfskraft
Ich habe bereits im Grundstudium angefangen an einem Lehrstuhl zu arbeiten und dadurch viel von den wissenschaftlichen Mitarbeitenden (WissMits) mitbekommen. Das hat sich über die Jahre, die Nähe zu den WissMits und dem eigenen Fokus auf die Möglichkeit einer Dissertation noch einmal gesteigert.
Auch durch regelmäßige Nachfragen vom Lehrstuhl habe ich mich immer intensiver mit der Entscheidung auseinandergesetzt, sowie die Pros und Cons aus erster Reihe quasi mit angesehen.

Allgemein:
Sprich mit WissMits deiner Uni oder vereinbare ein Gespräch mit deinem/deiner Lieblingsprofessor/in, die du dir vielleicht sogar schon als Doktormutter/-vater vorstellen könntest. Oder manchmal gibt es niedrigschwelliger Angebote wie z.B. durch Gespräche mit besonderen Lehrbeauftragten, die meist als akademische Räte angestellt sind und selbst auch promotiviert haben.

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2. Mentoringprogramm für promotionsinteressierte Studentinnen
Zudem hatte ich mich aufgrund einer Empfehlung von Freundinnen dazu entschieden, an einem Mentoringprogramm für promotionsinteressierte Studentinnen teilzunehmen, das die Gleichstellung meiner Uni angeboten hat. Wie der Titel schon sagt, richtet sich das Angebot nur an weiblich gelesene Personen (sorry boys!). Zudem war das Programm fächerübergreifend, sodass nicht alle geplanten Veranstaltungen für eine juristische Promotion relevant waren. Doch innerhalb dieser knapp sechs Monate haben wir verschiedene Bereich einer Promotion durchgesprochen wie beispielsweise möglichen Beweggründen, den rechtlichen Hintergründen zum Wissenschaftszeitgesetz und den gängigen Promotionsmodellen. Darüber hinaus gab es noch Zusatzveranstaltungen die neben der Promotion in jedem Fall nützlich sein werden, wie ein Bewerbungsmappencheck oder einem Training zur Stimmung- und Wahrnehmungspräsenz.
Ich selbst habe das Programm von Frühjahr bis Sommer im Jahr meines Examenstermins gemacht. Zum Einen war das eine super Möglichkeit mal aus dem Lerntrott herauszukommen. Und zum Anderen eine tolle Option, leicht neue Kontakt zu wissenschaftlich orientierten Frauen zu knüpfen und Teil eines bestehenden Netzwerkes mit all seinen Möglichkeiten und der draus folgenden Expertise zu werden.

Allgemein:
Schau, ob deine Uni eine Infoveranstaltung anbietet oder sogar ein ähnliches Programm. Es schadet auf jeden Fall nicht, sich zu bewerben und neue Eindrücke mitzunehmen. Da das zeitlich meist aber mit der Endphase der Examensvorbereitung zusammenfällt, kannst du da auch transparent sein und ggf. einige der geplanten Termine skippen.

3. Seminararbeit im Schwerpunkt
Für mich war auch ein zentraler Punkt, wie ich die Phase während der Seminararbeit empfunden habe. Also ob mir die Recherche und der Schreibprozess so ganz generell (abseits vom Notendruck) „Spaß“ gemacht hat.
Fairerweise hatte ich das für mich eher als „ging so“ bewertet. Die Zeit war super stressig, ich war damit überfordert so ganz allein einen wissenschaftlichen Text schreiben zu müssen, ohne wirklich zu wissen, was ich da eigentlich machen muss.
Was mir allerdings wirklich gut gefallen hat, war mich mit den bestehenden Ansichten aus Literatur und Rechtsprechung auseinanderzusetzen und meine eigene Meinung aufs Papier zu bringen.
Die Art der Betreuung und den zeitlichen Rahmen kann ich während der Promotion auch viel selbstbestimmter mitgestalten und beeinflussen. Sodass die negativen Aspekte aus der Seminararbeit dann gar nicht mehr so wahnsinnig relevant für die Entscheidung für oder gegen die Diss waren. Worauf ich im Grunde hinaus möchte, ist, dass du selbst schauen musst, wie relevant welches Argument für dich ist.

4. Motivationsgründe
Ich habe mich über eine längere Zeitspanne (schon so ein gutes Jahr) immer mal wieder selbst gefragt, wieso ich überhaupt eine Doktorarbeit schreiben möchte. Wie oben schon angeteasert, sind die Gründe wahnsinnig vielfältig. Von der Hoffnung seine Chancen für eine Partnerschaft in einer Großkanzlei zu erhöhen, über das individuelle Interesse an einem bestimmten Themenbereich, bis hin dazu, das Referendariat und damit das 2. Examen herauszögern zu können, kann alles dabei sein.
Wie schwer du die Punkte jeweils gewichtest, ist komplett dein Ding, egal ob jemand anders das für total bescheuert hält. Deine Gründe müssen dich durch die Promotionszeit (die schon teilweise drei Jahre aufwärts ist) bringen. Genau wie in der Examensvorbereitung auch, musst du durchhalten, aus den Gründen, für die du dich entschieden hast bzw. im Verlauf entscheidest.

5. Noten (Examen und Seminararbeit)
Nicht ganz unentscheidend sind natürlich auch deine Noten aus Examen und Schwerpunkt. Schau dir am besten im Vorfeld die Promotionsordnungen deiner favorisierten Unis an und deren individuellen Voraussetzungen. Häufig kannst du „bereits“ mit einem befriedigenden Examen und einer Zusatzleistung (2. Seminararbeit etc.) promovieren.
Auch kann es sein, dass du im Bewerbungsprozess zur Promotionsbetreuung gebeten wirst, deine Seminararbeit mitzuschicken, damit der/die potenzielle Betreuung ein Gefühl für deinen Schreibstil bekommen und dein „Potenzial“ einschätzen kann.

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6. Dein Charakter
Den letzten Grund, könnte man auch mit unter Motivationsgründe fassen. Ich finde ihn aber so relevant, dass er einen eigenen Oberpunkten bekommen hat. Du solltest du dich wirklich selbstkritisch fragen, ob du der Typ für eine Promotion bist.
Willst du tatsächlich eine Monografie schreiben, jahrelang Texte lesen und dir Gedanken zu deinem Thema machen?
Neben der Finanzierungsstelle (außer du hast dich erfolgreich um ein Stipendium beworben) noch vor- oder nach der Arbeit an der Diss sitzen?
Magst du dir den Stress, das Kopfzerbrechen, die Selbstzweifel und sicher auch die ein oder andere Schreibblockade antuen?

Fazit
Wenn du für dich sagen kannst, dass du auch die möglichen „Schattenseiten“ mit bedacht hast, du deine Gründe für die Promotion kennst und einfach Bock drauf hast, dann go ahead!
Falls du dir unsicher sein solltest, dann wage es doch einfach. Niemand zwingt dich dazu, die Diss zu Ende zu schreiben, wenn du nach sechs Monaten, einem Jahr oder auch später feststellst, dass es doch nicht das war, was du wolltest.
Solltest du klar sagen können, dass du dir eine Promotion so gar nicht vorstellen kannst, auch klasse. Dann gehts auf zum Ref, Berufseinstieg oder auf die Weltreise, die dich als Motivator durchs 1. Examen gebracht hat.

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Deine ideale Vorbereitung auf die Mündliche im 1.Examen

Sind die schriftlichen Prüfungen erstmal geschafft, ist gefühlt (und tatsächlich) der größte Teil des staatlichen Examens geschafft.Doch wie geht es jetzt eigentlich weiter? Wann beginnst du mit der Vorbereitung auf die Mündliche und wie genau machst du das eigentlich?

*Dieser Beitrag enthält aufgrund der Nennung einiger Bücher unbezahlte und umbeauftragte Werbung.

Ich persönlich hatte mich vor den Schriftlichen quasi gar nicht mit der Mündlichen auseinandergesetzt und habe da ziemlich blauäugig – mit dem Motto „ach, mein Zukunfts-Ich macht das dann schon” – auf die Mündliche geschaut.

Doch als es plötzlich an die Vorbereitung ging, wurde ich panisch und fand keinen wirklichen Einstieg. Viele Bücher (ganz im Gegensatz zur Vorbereitung auf die Schriftlichen) gibt es ja nicht, was es nicht gerade einfacher gemacht hat.

Im Folgenden gebe ich dir deshalb ein paar meiner Ideen weiter, die für mich gut funktioniert haben und dir hoffentlich mehr Struktur geben, als ich sie hatte.

1. Beginn der Vorbereitung

Wann man nach den Schriftlichen wieder anfängt zu lernen, ist eine wahnsinnig individuelle Entscheidung. Ich persönlich hab nach gut 2,5 Monaten erst wieder angefangen, weil ich nach der Examensvorbereitung und den Prüfungen dringend eine längere Jurapause brauchte. Je länger du wartest, desto höher ist zwar die (vermeintliche) „Gefahr“ mehr Stoff zu vergessen. Nach jahrelangem Lernen kommt man jedoch so fix wieder rein, dass das meiner Meinung nach kein Grund gegen eine längere Pause sein sollte.

Als Faustformel würde ich dir mitgeben, dass du spätestens ca. 8 Wochen vor der Mündlichen wieder anfangen solltest zu lernen. Damit hast du genug Zeit den Stoff generell mit Karteikarten bzw. kleinen Fällen zu wiederholen und dich die letzten Wochen aber auch speziell auf deine konkreten Prüfer/innen vorzubereiten.

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2. Beginn der Vorbereitung

Ich habe es ja schon kurz anklingen lassen, dass die Lehrbuchsituation nicht sonderlich vielfältig ist.

Jedoch ist ein Lehrbuch speziell für die Mündliche definitiv empfehlenswert. Meist werden gute Hinweise für häufig geprüfte Themenkomplexe oder spezielle Fragen wie „Wer sind die aktuellen Präsident/innen der obersten Gericht“ gegeben. Meist findet sich mindestens ein Lehrbuch auch im OPAC deiner Bibliothek.

Eine persönliche Empfehlung (und das schon seit Studienbeginn) sind die Fallbücher von Schwabe. Seit 2023 gibt es in allen drei Rechtsgebieten auch konkret Bücher für die Mündliche, die sich sowohl zum Selbststudium eignen, als auch ideal in einer Lerngruppe genutzt werden können.

Der Prüfungsstil in der Mündlichen ist logischerweise ganz anders als in den Schriftlichen. Da es eher ein Gespräch mit der Möglichkeit ist, Fragen außerhalb der Falllösung zu stellen, sollte darauf bei der Vorbereitung Rücksicht genommen werden. Geh daher eher in die Breite anstatt in die Tiefe. Dafür eignen sich am besten kleine Fälle, bei denen du, deine Lerngruppe oder KI dir mögliche Fragen rund um die Fallschwerpunkte überlegen kannst.

Auch eignen sich Examinatorien oder gar Anfängerlehrbücher, die im Frage-Antwort-System aufgebaut sind ideal, um dir den Stoff über eine individuelle Falllösung hinaus mehr in die Breite anzuschauen.

Daneben kannst und solltest du deine Lernmaterialien/Karteikarten der Examensvorbereitung weiter nutzen, um im Stoff zu bleiben.

3. Prüfungsprotokolle

Neben den genannten Lernmaterialien – die dem Grunde nach bereits aus dem bisherigen Studium bekannt sein dürften – gibt es bei der Mündlichen die Besonderheit der Prüfungsprotokolle. Dies sind Gedächtnisprotokolle von vorherigen Prüflingen, aus denen sich im besten Fall Lieblingsthemengebiete oder -fragen konkret deiner Prüfer/innen ergeben.

Die Arbeit mit den Protokollen ist natürlich erst nach Bekanntgabe deines Prüfungstermins und der Prüfer/innen möglich. Es ist trotzdem durchaus sinnvoll, sich schonmal im Vorfeld bei deinem FSR zu erkundigen, ob dieser aktuelle Prüfungsprotokolle hat oder ob du dich an die kommerziellen Anbieter halten musst. Denn je nach Prüfungsamt und -ordnung betragen die minimalen Fristen zwischen Ladung zur Mündlichen und der Prüfung meist nur wenige Wochen (für MV z.B. lediglich 2 Wochen sh. § 19 II JAPO M-V). Zudem musst du bei den kommerziellen Anbietern mit ca. 40 € planen und du solltest dir die Vertragsbedingungen für die Verpflichtung von eigenen Protokollen nach der Mündlichen anschauen. Die Vertragsstrafen bei Verletzungen können durchaus nochmal für die Verdopplung der Kosten sorgen. Diese Kosten kannst du dir idealer Weise sparen, wenn dein FSR aktuelle Protokolle kostenfrei zur Verfügung stellen kann.

Hast du nun Protokolle, ist die Frage, wie genau du am effektivsten mit ihnen umgehst bzw. lernst. Ich muss ehrlich sagen, dass ich extrem viel Angst vorm Lesen der Protokolle hatte, weil ich dachte, die Fragen niemals gut genug oder überhaupt beantworten zu können. Falls du anfangs gehemmt bist, ist das völlig normal. Versuche mit möglichst wenig Leistungsdruck an das Durchlesen der Protokolle zu gehen und sei einfühlsam mit dir selbst, wenn du die Fragen nicht beantworten konntest.

Wie genau du die Protokolle bearbeitest, liegt ganz in deiner Entscheidung. Ich persönlich habe mir die neusten sechs oder sieben Protokolle je Prüfer genommen und in einer Tabelle notiert, welche Rechtsgebiete sie am häufigsten geprüft haben. So habe ich versucht ein Muster zu erarbeiten. Insbesondere bei Professor/innen kannst du zudem noch schauen, welche Vorlesungen sie im aktuellen Semester gegeben habe. Oder auch wo ihre Forschungsschwerpunkte liegen. Auf die Gebiete, die ich dadurch eingegrenzt hatte, habe ich mein Lernen besonders fokussiert. Damit pokert man zwar ziemlich, doch man kann sich sowieso nicht auf alles im Detail vorbereiten innerhalb weniger Wochen. Außerdem hat man durch die Examensvorbereitung ein so solides Grundwissen, dass man erstaunlich viele Fragen beantworten kann.

4. Das Vorgespräch

Zudem gibt es noch das Vorgespräch bei deinem/deiner Prüfungsvorsitzenden. Dieses ist nicht zwingend klassischer Teil der Vorbereitung, doch dort wird dir der grobe Ablauf der Mündlichen erklärt, du sprichst mit oder ohne deine Mitprüflinge über deine Vornoten aus den Schriftlichen bzw. Studium und kannst Notenwünsche äußern.

Insbesondere zu Letzterem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass du durchaus mutig sein darfst, Notenwünsche zur Verbesserung der Examensnote zu äußern. Schau aber, dass dein Wunsch im Vergleich zu deinen Vornoten nicht gänzlich unrealistisch ist. Forderst du zu “viel”, wird die Schwierigkeit der gestellten Fragen auch entsprechend sein. Das solltest du auf jeden Fall bedenken, um dir im Zweifel die bestmögliche Note sichern zu können und nicht auf die Nase zu fallen. Rechne daher im Vorfeld zum Gespräch am Besten einmal aus, welche Note du in der Mündlichen für deinen gewünschten Gesamtschnitt brauchen würdest. Aber Achtung: nicht jede/r Prüfer/in möchte dies von dir wissen. Schau vor dem Gespräch sicherheitshalber in den Prüfungsprotokollen einmal nach, wie dein/e Vorsitzende/r das handhabt.

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5. Der Umgang mit Mitprüflingen

Mit Ladung zur Mündlichen werden dir auch deine Mitprüflinge mitgeteilt. Je größer deine Fakultät bzw. die Anzahl der Mitprüflinge ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass du sie persönlich kennst oder gar ihren Wissensstand einschätzen kannst. Grundsätzlich ist es auch nicht super wichtig, letzteres einschätzen zu können. Jedoch hat es mir mehr Sicherheit in Hinblick auf die Prüfung gegeben, selbst einschätzen zu können, in welchem Niveau der Schwierigkeitsgrad der Fragen an mich im Vergleich zu den anderen voraussichtlich liegen wird.

Idealerweise werdet ihr gemeinsam zum Vorgespräch eingeladen und sprecht auch in Anwesenheit aller Mitprüflinge über die Vornoten. Dann hast du alle zumindest schon mal gesehen. Ich selbst bin mit der Einstellung in die Prüfung gegangen, dass wir eine Leidensgemeinschaft sind und uns in den Pausen durch diese Prüfung tragen. Ein nettes Feedback nach z.B. der zivilrechtlichen Prüfung oder ein kleiner Plausch über die nächsten Tage helfen die Stimmung aufzulockern und vom Ernst der Prüfung abzulenken. Deshalb ist es meiner Meinung nach besser die anderen nicht als direkte Konkurrenten anzusehen, sondern sich miteinander darüber zu freuen, dass man nur noch den Tag hinter sich bringen muss, um das 1. Examen in der Tasche zu haben.

Um sich deshalb ein bisschen besser kennen zu lernen, könntet ihr nach dem Vorgespräch Nummern austauchen und vor der Prüfung einen Kaffee trinken oder sogar einen Probedurchlauf der Mündlichen simulieren. So bekommt ihr ein Gefühl für die Art und Weise der anderen, auf Fragen zu antworten und könnt gemeinsam üben auf direkte Fragen zu reagieren, auch wenn man die Antwort nicht ad hoc weiß.

6. Fazit

Es gilt wie immer, wenn es um Prüfungen geht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die Prüfer/innen möchten dir nichts böses, sondern schauen “nur”, ob du praxisgeeignet bist. Zudem bietet die Mündliche eine super Möglichkeit, deine Gesamtnote nochmal deutlich nach oben ziehen zu können. Gehe mit einem positiven Mindset und einer guten Portion Selbstbewusstsein in die Prüfung und ich bin sicher, du wirst am Ende – auch wenn du nicht alle Fragen (richtig) beantworten konntest – mit einem zufriedenstellenden Ergebnis bestehen.

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Bewirb dich! – Alles, was du über ein Stipendium im Jurastudium wissen musst

Obwohl es in Deutschland eine Vielzahl an Stipendien gibt, trauen sich viele Studierende nicht, sich für die Förderungen zu bewerben. Das ist schade, denn tatsächlich gibt es viele Gründe, die dich für ein Stipendium qualifizieren könnten. In diesem Beitrag erklärt dir unsere Autorin Lea deshalb alles, was du rund ums Stipendium wissen musst – und warum auch du dich bewerben solltest.

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Die Vielfalt an möglichen Förderungen kann recht unübersichtlich sein, weshalb auch die Antworten auf die Fragen nicht einheitlich sind. Doch ArbeiterKind.de hat auf ihrer Webseite eine tolle Übersicht erarbeitet, sodass du dort gern weiter recherchieren und vertiefte Infos bekommen kannst.

Aber vorweg: 

Die Anforderung an Stipendiat/innen sind so unterschiedlich wie die Vielfalt an Stipendien selbst, sodass für (fast) jeden das passende dabei ist. Nicht nur die „Bildungselite“ hat Chancen auf ein Stipendium und meist schätzt man seine Leistung auch nicht objektiv zu 100% richtig ein (Stichwort “Impostersyndrom”, wozu ich dir auch Sophias Beitrag empfehle). Auf jeden Fall lohnt sich der Aufwand einer Bewerbung und häufig genug werden Personen gefördert, die damit vielleicht gar nicht ernsthaft gerechnet hatten.

I. Überblick: Was für Stipendien gibt es überhaupt?

Wie schon gesagt, gibt es unzählige verschiedene Arten von Stipendien. Ich habe dir ein paar Beispiele nach den grob wichtigsten Kategorien sortiert und aufgelistet. 

1. Politisch geprägte Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke, von denen es 13 gibt, sind staatlich anerkannt und werden vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) finanziell unterstützt. Sie fördern leistungsstarke, engagierte und gesellschaftlich interessierte Studierende. Diese gehören übrigens nicht, wie häufig angenommen, zu einer Partei, sondern sind lediglich parteinah.

Dazu gehören z.B.:

2. Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke

Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke sind solche, deren Träger oft von einer Religionsgemeinschaft oder einem ihr nahestehenden Verein getragen wird. Eine Pflicht zur Religionszugehörigkeit besteht jedoch nicht. Auch hier erfolgt eine finanzielle Unterstützung durch das BMBF.

Dies sind u.a.: 

3. Unabhängige, nicht-politisch gebundene Förderwerke

Diese Organisationen fördern unabhängig von politischer oder konfessioneller Zugehörigkeit. Manche richten sich u.a. speziell an ErstakademikerInnen oder Studierende mit bestimmten sozialen Hintergründen.

Dazu gehören:

4. Internationale Programme und Auslandsstipendien

Passend zugeschnitten für Auslandsaufenthalte kommen folgende Förderungen in Betracht:

5. Regionale und private Stiftungen

Daneben gibt es noch an die 2000 regionale und private Stiftungen, nach denen du mit etwas Fleiß unter myStipendium.de suchen kannst.

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II. Vorteile – Was bringt dir ein Stipendium?

Bewerbung und Auswahlverfahren können (müssen aber definitiv nicht!) aufwendig sein. Umso wichtiger ist es, die Vorteile, die ein Stipendium mit sich bringt, nicht aus den Augen zu verlieren. Diese sind u.a.:

  1. Finanzielle Entlastung
  1. Networking
  • mit Förderern
  • und anderen Stipendiaten
  1. Zugang zu Förderangeboten
  • Studienkolleg/innen (teils Vernetzung für spätere Dissertation oder Jobangebote)
  • Praktikumsstellen wie (Traineeships in Großkanzleien die zu Jobangeboten führen können)
  1. positives Hervorstechen auf dem Lebenslauf
  1. kleiner Ego-Schmeichler

III. Die Bewerbung – Jetzt geht’s los!

Wie die Bewerbung konkret abläuft, hängt von dem Stipendium ab, auf das du dich bewerben möchtest. Nähere Infos findest du auf der einschlägigen Webseite oder du lässt dich beraten bei z.B. deinem Studierendenwerk oder spezialisierten Vereinen wie ArbeiterKind.de.

Ich selbst habe nur Erfahrungen mit dem Deutschlandstipendium, deshalb erkläre ich den Ablauf einmal daran exemplarisch. So bekommst du einen groben Eindruck, was von dir erwartet werden kann.

Beim Deutschlandstipendium erfolgt die Bewerbung durch Eigeninitiative (anders bei z.B. der Studienstiftung des deutschen Volkes, bei dem du durch einen Hochschullehrenden vorgeschlagen werden musst). Jede Uni legt selbst das Zeitrahmen für die Einreichung der Bewerbung fest. Dies tust du i.d.R. über ein offizielles Bewerbungsportal, das je nach Uni ca. sechs Wochen geöffnet ist. Dieses enthält mehrere Seite durch die du dich durchklickst und die entsprechenden Infos einträgst wie Studiengang, Semesteranzahl, Kontakt- und Kontodaten. 

Auch kannst du z.B. angeben, ob du Erstakademiker/in bist, dich um pflegebedürftige Angehörige kümmerst oder mit Kind(ern) studierst. Zudem wird auch ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Dabei wird – überspitzt ausgedrückt – meiner Erfahrung nach nicht erwartet, dass du mehr Zeit beim Ehrenamt, als mit Studieren verbringst. Auch ein paar Stunden im Monat reichen aus, also liste am besten alles auf und sei nicht zu bescheiden.

Herzstück, und damit auch am zeitintensivsten, ist ein Motivationsschreiben von maximal zwei Seiten. Dabei ist deine Kreativität gefragt. Das Auswahlkomitee möchte keine Wiederholung deines Lebenslaufes oder einen abgedroschenen Standardtext lesen.

Als kleine Denkanstöße könntest du stattdessen über Folgendes schreiben:

  • Was macht dich aus?
  • Wieso hast du dich für Jura entschieden?
  • Welche Vorteile würde dir persönlich das Stipendium bringen (mehr Zeit für Ehrenämter; Finanzierung von Auslandspraktika; vertiefter Fokus aufs Studium durch finanzielle Entlastung; etc.)

Die Möglichkeiten sind quasi endlos, Hauptsache du vermittelst einen Eindruck davon, wer du bist und wieso DU das Stipendium bekommen solltest.

Nach Einreichung der Bewerbung über das Portal und Unterzeichnung inkl. Abgabe der Bewerbungsvereinbarung innerhalb der Ausschlussfrist, wartest du bis zur Sitzung der Auswahlkommission für die Vergabe der Stipendien. Den Termin findest du meist auf der Webseite deiner Uni. Ein paar Tage später hast du dann entweder den Bewilligungsbescheid oder eine Absage im Briefkasten. Meist bekommst du die Zusage dann nochmal per Mail. 

IV. Fazit – Lohnt es sich?

Ein Stipendium bietet dir viele Vorteile für (zumindest beim Deutschlandstipendium) recht geringen Aufwand. Stell dir einfach einmal kurz vor, dass du jeden Monat lang einige hundert Euro als Förderung bekommst, die du nicht zurückzahlen musst. Stell dir noch dazu vor, dass du regelmäßig zu Vorträgen oder Netzwerk-Treffen eingeladen wirst, bei denen du spannende Leute triffst. Klingt das nicht gut?

Hinzu kommt, dass die Auswahlkriterien vielfältig sind und vor allem nicht nur die Leistungsstärksten gefördert werden, sondern auch besondere persönliche Belastungen und Engagement belohnt werden.

Daher trau dich unbedingt eine Bewerbung zu schreiben, denn du hast viel zu “gewinnen” und im Verhältnis dazu wenig zu verlieren.

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folg uns auf Insta @goldwaage.jura.

In 7 Schritten zu deiner juristischen Publikation

Hast du schon mal eine Musterklausur in einer juristischen Zeitschrift gelesen und gedacht, wie kommen die Autoren eigentlich zu einer Veröffentlichung? Und kann ich als Studi eigentlich auch schon publizieren?

Im Folgenden beschreibe ich dir in 7 einfachen Schritten, wie du zu deiner ersten juristischen Publikation kommen kannst.

1. Überlegung zur Form deines Beitrags

Der erste Schritt ist klingt vermutlich recht banal, doch es gibt eine Fülle an Formaten, die sich für eine juristische Publikation eignen. Den wohl leichtesten Einstieg für eine erste Publikation – mit dem geringsten zusätzlich Arbeitsaufwand – bieten überdurchschnittliche Klausuren und Hausarbeiten, wobei jedoch leider nicht selten nur die Besten eines Durchgangs in Betracht kommen.

Darüber hinaus bieten sich auch Seminararbeiten gut an, da diese bereits geschrieben sind und “nur noch” angepasst werden müssen, eine wochenlange Literaturrecherche aber wegfällt.

Zudem gibt es weiter Kategorien wie wissenschaftliche Artikel oder Erfahrungsberichte über z.B. Moot Coorts.

Tipp: Für Klausuren und Hausarbeiten liegen die Urheberrechte für den Sachverhalt typischerweise beim jeweiligen Lehrstuhl, weshalb du die Einwilligung zur Veröffentlichung brauchst. Vergiss daher nicht, beim jeweiligen Urheber nachzufragen, ob der Publikation zugestimmt wird.

2. Wahl des “Orts” der Publikation

Durch unzählige Hausarbeiten, Klausurvorbereitungen und sonstige Recherchen sind die typischen juristischen Ausbildungszeitschriften wie JuS, JA, NJW etc. uns allen nur allzu gut bekannt. Doch für Studis und ggf. auch Wissenschaftliche Mitarbeitende gibt es die Alternative der studentischen Rechtszeitschriften. Von diesen gibt es eine ganze Fülle mit unterschiedlichen Anforderungen , die du meist im sog. Autorenleitfaden (oder mit ähnlicher Bezeichnung) auf der jeweiligen Webseite finden kannst. Kriterien für deine Wahl können sein:

  • Notenanforderung
  • Anzahl maximaler Zeichensetzung
  • Renomee der Zeitschrift
  • thematische Vorgaben
  • voraussichtlich zu investierender Arbeitsaufwand (kürzen; Ergänzung von Fußnoten)

Auswahl einiger studentischer Zeitschriften:

3. Einreichung des Beitrages

Hast du dich bzgl. der ersten beiden Schritte entschieden, schreibst du nun eine nett formulierte Mail an die jeweilige Redaktion an die dafür vorgesehene Mailadresse. Dabei muss die Formulierung nach meiner Erfahrung nicht übermäßig förmlich ausfallen, immerhin werden die Redaktionen von Studis bzw. WissMits betrieben, sodass auch meist direkt geduzt werden kann. Am besten stellst du dich kurz vor, beschreibst was du zur Einreichung anbietest und hängst die Datei und ggf. im Anhang an.

Zeitlich bist du nicht zwingend gebunden, einige Zeitschriften haben jedoch sog. Call for Papers, d.h. eine Aufforderung zur Einreichung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt damit dein Beitrag für die Veröffentlichung in einer konkreten Ausgabe berücksichtigt wird.

Bei der Einreichung wird nicht zwingend direkt erwartet, dass dein Beitrag an den Autorenleitfaden angepasst ist – insbesondere nicht falls großer Änderungsbedarf besteht z.B. durch Einfügung oder Anpassung von Fußnoten. Um jedoch zu zeigen, dass du gesehen hast, dass dieser Arbeitsaufwand noch auf dich zukommt, kannst darauf hinweisen, dass du nach Annahme des Beitrages zur Veröffentlichung gern die nötigen Änderungen vornehmen wirst.

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4. Daumen drücken und Warten

Der nächste Schritt liegt leider nicht in deiner Hand, sondern in der der Redaktion und kann mal mehr, mal weniger nervenaufreibend sein.

So individuell wie die Anforderungen der unterschiedlichen Zeitschriften sind, genauso verschieden verläuft auf der Auswahlprozess. Teils kann eine Rückmeldungen innerhalb von Tage kommen, teils dauerte es auch Wochen oder gar Monate bis eine endgültige Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung getroffen wird. Das kann unter anderem dran liegen, dass innerhalb der Redaktion Beiträge erst zur Anonymisierung vereinheitlicht werden, mehrere Auswahlphasen durchlaufen oder dem wissenschaftlichen Beirat übergeben werden müssen.

Tipp: Frag am besten bereits nach dem weiteren Ablauf und einer ungefähren Einschätzung, wann du zeitlich mit einer Rückmeldung rechnen kannst.

Kommt dann (endlich) die Rückmeldung von der Redaktion können zwei Dinge passieren: entweder du bekommst eine Zusage (weiter gehts mit Schritt 5) oder aber eine Ablehnung. Letzteres ist erstmal enttäuschend, aber bei der begrenzten Seitenanzahl einer Ausgabe oder dem persönlichen Empfinden der Redaktion, welcher Beitrag als publikationsfähig angesehen wird, nichts ungewöhnliches. Versuche eine Ablehnung nicht allzu persönlich zu nehmen, sondern trau dich einfach deinen Beitrag noch bei anderen Zeitschriften einzureichen. Hartnäckigkeit zahlt sich häufig genug aus, was ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann.

5. Anpassung deines Beitrags

Spätestens wenn du die Bestätigung zur Annahme deines Beitrages für die Veröffentlichung erhalten hast, solltest bzw. musst du sogar die Anpassung an die Vorgaben des Autorenleitfadens vornehmen. Dazu wirst du typischerweise auch nochmal von der Redaktion aufgefordert, teils mit Fristsetzung.

Hier ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitsaufwand nicht unterschätzt werden darf. Hast du beispielsweise eine handschriftliche Klausur aus eine deiner Übungen eingereicht, fällt es in deinen Aufgabenbereich die Klausur abzutippen, soweit eine KI das nicht sogar schon übernehmen kann. Auch kann es dir passieren, dass du die Klausur mit Fußnoten versehen musst, wie das bei einer Hausarbeit erwartet wird und das kann schon einmal dauern, bis du die passende Quelle zu einer Aussage findest, die dir im Klausurstress eingefallen ist.

Gleiches gilt für Hausarbeits- und Seminararbeitsquellen die ggf. umformatiert werden müssen.

Diesen Arbeitsaufwand solltest du auf jeden Fall mit einplanen, trau dich aber auch um eine Fristverlängerung zu bitten, falls die Frist für dich zu kurz gesetzt sein sollte.

6. Druckfahnen absegnen

Hast du den angepassten Beitrag wieder der Redaktion zugesendet, nimmt diese jetzt den Feinschliff wie die Formatierung und letzte Kontrollen vor.

Teils werden dir, aber nicht von jeder Zeitschrift, sogenannte Druckfahnen zugeschickt. Das ist eine vorläufige Setzung wie der Text abgedruckt aussehen wird zur Korrektur, sodass du ein letztes Mal die Möglichkeit hast, deinen Beitrag zu kontrollieren und final zur Veröffentlichung abzusegnen.

7. Beitrag in den Händen halten und freuen

Nun wird der Beitrag nur noch gedruckt und vertrieben – meist sogar auch online – und du kannst deine Publikation nun stolz in den Händen halten.

Zudem schadet es auch nicht, die Veröffentlichung in deinen Lebenslauf mit aufzunehmen und dich bei künftigen Bewerbungen von der Masse an Bewerbern abzuheben, denn nach dem ganzen beschriebenen Prozedere hast du auf jeden Fall einmal mehr – neben den Studium als solchen – bewiesen, dass du ausdauernd und zielstrebig bist.

Im besten Fall hast du sogar noch etwas Geld verdient z.B. durch Preisgelder wie Der Jurist in Kooperation mit Noerr anbietet oder deine Veröffentlichung ist bei Juris zu finden, wie z.B. die Beiträge der StudZR.

Fazit

Der Weg zur Publikation kann lang sein, doch bietet spannende Eindrücke in den Ablauf eines Redaktionsprozesses und ist vielleicht sogar deiner erster Schritt auf dem Weg deiner wissenschaftlichen Karriere.

Die 7 Schritte haben dir hoffentlich gezeigt, dass auch du bald deine erste Veröffentlichung – auch schon als Studi – in den Händen halten kannst!

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