Ein Tag im Ministerium: Mein Erfahrungsbericht aus der Verwaltungsstation

Unsere Autorin Stine hat Ihre Verwaltungsstation in einem Landesministerium absolviert. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren Erfahrungen aus den letzten drei Monaten – zwischen Gesetzesvorhaben, Teamarbeit und politischem Alltag

Das Klischee des kaffeetrinkenden Behördenmitarbeiters hält sich hartnäckig. In meiner Verwaltungsstation während des juristischen Referendariats durfte ich aber eine ganz andere Erfahrung machen. Ich bin inzwischen überzeugt: Man kann in der Verwaltung einen abwechslungsreichen, fordernden Job finden, der nie langweilig wird.

Fast drei Monate durfte ich den Berufsalltag in einem Ministerium miterleben. Tatsächlich stand für mich schon vor Beginn des juristischen Referendariats fest, dass ich meine Verwaltungsstation genau dort absolvieren möchte. Die Arbeit im Ministerium hat mich von Anfang an interessiert, sodass meine Entscheidung sehr bewusst gefallen ist.

Trotz der insgesamt flexiblen Arbeitsweise durch Homeoffice legten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meiner Abteilung großen Wert darauf, sich mindestens einmal pro Woche persönlich zu treffen. Die große Bedeutung des persönlichen Austauschs passte gut zu meinem positiven Gesamteindruck. Es war den Kolleginnen und Kollegen ein großes Anliegen, auch Referendare bestmöglich in die Arbeit in der Verwaltung einzubeziehen und sie als Teil des Teams zu sehen.

Falls du in deiner Verwaltungsstation überlegst, in eine Behörde oder sogar eine obere Landesbehörde zu gehen, möchte ich hier einmal meinen ganz typischen Montag schildern, wie er für mich im Ministerium aussah.

06:00 Uhr – Aufstehen

Da ich mein juristisches Referendariat in einem Flächenland absolviere, gab es leider kein Ministerium in meiner Stadt. Trotzdem hatte ich sehr konkrete Vorstellungen davon, wie meine Verwaltungsstation aussehen sollte. Also habe ich einen Fahrtweg von etwa einer Stunde pro Strecke in Kauf genommen. Das hieß: früh aufstehen. Und an Tagen, an denen ich mit dem Zug unterwegs war, noch ein bisschen früher.

07:00 Uhr – Fahrtweg

Der Weg war lang, aber zumindest landschaftlich ein guter Start in den Tag. Die Kosten für den Fahrtweg können sogar im Rahmen des Trennungsgeldes ersetzt werden.

08:30 Uhr – Ankommen

Zu meiner eigenen Überraschung habe ich direkt einen eigenen Arbeitsplatz bekommen. Im Vergleich zu meiner Zeit am Landgericht war das ein großer Unterschied: Ich hatte einen festen Ort, an dem ich jeden Morgen ankam. Der Schreibtisch war sogar mit Stiften und Arbeitsmaterial ausgestattet. So habe ich mich direkt willkommen gefühlt.

09:00 Uhr – kleine Teambesprechung

Die Arbeitswoche begann meist mit einer Besprechung in kleiner Runde. Meine Abteilung bestand aus meiner Ausbilderin und drei weiteren Mitarbeiterinnen. In dieser Runde wurden aktuelle Themen, neue Aufgaben und laufende Projekte besprochen.

Der Austausch war immer offen und herzlich. Ich hatte nie das Gefühl, mich zurückhalten zu müssen. Fragen waren ausdrücklich erwünscht, Meinungen wurden ernst genommen. Einzelkämpferaufgaben gab es kaum, stattdessen war oft das ganze Team gefragt.

11:00 Uhr – Abteilungsbesprechung

In der Abteilungsbesprechung kamen mehrere Bereiche zusammen. Hier ging es um größere Projekte und um Themen, die die Abteilung insgesamt betrafen. Die Abteilungsleiterin berichtete unter anderem aus Gesprächen mit der Staatssekretärin und der Ministerin.

Um das Behördenklischee ein wenig zu bedienen, sei erwähnt, dass selbst während meiner dreimonatigen Zeit regelmäßige gemeinsame Geburtstagsfrühstücke stattfanden. Dann wurde die Besprechung kurzerhand zum Brunch.

12:00 Uhr – Mittagspause

Je nach Länge der Besprechung schloss sich die Mittagspause direkt an. Auch hier war ich meist nicht allein, sondern im Team unterwegs. In der Weihnachtszeit ging es auch mal gemeinsam auf den Weihnachtsmarkt.

Ab 13:00 Uhr – Aufgabenbearbeitung

Am Nachmittag habe ich an den mir übertragenen Aufgaben gearbeitet. Diese waren sehr abwechslungsreich und längst nicht immer rein juristisch. Ich habe an Gesetzesvorhaben mitgearbeitet, war in einen Entwicklungsplan eingebunden, habe zahlreiche Stellungnahmen zu anderen Gesetzesvorhaben verfasst und mich mit kommunaler Finanzierung beschäftigt.

Das Drumherum

Die restliche Woche wurde stets gemeinsam mit meiner Ausbilderin geplant. Zu interessanten Terminen haben mich die Mitarbeiterinnen jederzeit mitgenommen und sich viel Zeit genommen, mir ihre Themengebiete zu erklären. Ich durfte andere Ministerien kennenlernen und habe einen sehr realistischen Einblick in die oft komplexen Abstimmungs- und Kommunikationsprozesse zwischen Behörden bekommen.

Langweilig wurde mir nicht. Auch weil ich bei der Wahl meiner Verwaltungsstation bewusst meine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt habe, habe ich unglaublich viel über politische Themen gelernt, die mich persönlich wirklich interessieren.

Wer seine Verwaltungsstation allerdings vor allem zur intensiven Examensvorbereitung nutzen möchte, sollte wissen, dass mir in einer oberen Landesbehörde kaum examensrelevante Inhalte begegnet sind. Für mich war genau diese Abwechslung nach der eher eintönigen Zivilstation aber ein echter Gewinn.

Besonders in Erinnerung geblieben ist mir das Engagement der Mitarbeiterinnen. Auch wenn politische Prozesse manchmal langsam sind, hatte ich nie den Eindruck von Gleichgültigkeit.

Ref im Ministerium – ist das empfehlenswert?

Rückblickend bin ich sehr froh, mich für die Verwaltungsstation im Ministerium entschieden zu haben. Die Zeit war fachlich abwechslungsreich, persönlich bereichernd und hat mir einen Arbeitsbereich nähergebracht, dessen Aufgaben mir im Vorfeld völlig unklar waren. Wer also mit dem Gedanken spielt, seine Verwaltungsstation in einem Ministerium zu absolvieren, sollte sich von Klischees nicht abschrecken lassen, der Blick hinter die Kulissen lohnt sich.

Hast du die Verwaltungsstation ähnlich erlebt – oder ganz anders? Für weitere Einblicke aus dem Referendariat, Studium oder Job folge Goldwaage auf Instagram.

Referendariat: Meine erste Verhandlungsleitung in der Zivilstation

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen. Zuletzt: Von Ihrer ersten selbst geführten Verhandlung. In dem Beitrag teilt sie außerdem praktische Formulierungshilfen fürs Diktieren – damit auch deine erste Verhandlung ein Erfolg wird.

Vor nicht allzu langer Zeit durfte ich meine erste mündliche Verhandlung am Landgericht leiten. Ein Moment, den wohl jede Referendarin oder jeder Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst mit Spannung erwartet oder fürchtet, je nachdem. 

Die Vorbereitung

Ich gehörte wohl eher zu der zweiten Gruppe. Schon Tage vorher war ich nervös. Ich wollte alles richtig machen. Also habe ich mich bestmöglich vorbereitet. Das Diktiergerät ausgeliehen, die Formulierungen meines betreuenden Richters analysiert und natürlich, um während der Verhandlung nicht nach Worten suchen zu müssen, akribisch aufgeschrieben, was ich sagen wollte.

Ich war überzeugt davon, meine vorgeschriebenen Zeilen exakt so ins Protokoll übernehmen zu können.
Von dieser Überzeugung musste ich allerdings schon nach wenigen Minuten in der Verhandlung Abstand nehmen.

Der Moment der Wahrheit

Die Verhandlungsleitung dauerte am Ende gerade einmal fünfzehn Minuten. Mein Beitrag war auf ein Minimum reduziert und meiner eigentlichen Aufgabe konnte ich gar nicht nachkommen. Weil, wie so oft im juristischen Alltag, alles anders kam als geplant. Eigentlich sollte ich den Kläger informatorisch anhören, doch dieser erschien schlichtweg nicht. Und so war die Verhandlung schneller vorbei, als ich meine Unterlagen sortieren konnte.

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Doch selbst aus dieser kurzen Praxissituation in der Zivilstation konnte ich etwas lernen.

Was ich dir aus meiner ersten Verhandlungsleitung mitgeben möchte

  • Alle um dich herum sind auch nur Menschen

Niemand ist in schallendes Gelächter ausgebrochen, als ich mich einmal versprochen habe oder etwas länger nach den richtigen Worten suchte. Ganz im Gegenteil! Alle Anwesenden konnten meine Situation nachvollziehen. Einige erzählten sogar von ihren eigenen ersten Verhandlungen im Referendariat. Jeder war einmal in dieser Lage und die meisten können sich noch gut genug daran erinnern, um emphatisch zu reagieren.

  • Das Diktiergerät ist Alltag

Meine größte Angst galt tatsächlich dem Diktiergerät in der mündlichen Verhandlung. Die Vorstellung, vor allen Beteiligten zu diktieren, ließ mir den Magen flau werden. Aber für alle anderen ist das völlig normal, so alltäglich wie Schuhe binden. Niemand legt jedes Wort auf die Goldwaage, niemand achtet auf kleine Unsicherheiten und schon gar nicht wird man währenddessen missgünstig begutachtet.

  • Sei auf alles vorbereitet

Eine gute Vorbereitung ist das A und O, gerade wenn man zum ersten Mal eine Verhandlungsleitung im Referendariat übernimmt. Es lohnt sich, verschiedene Szenarien durchzudenken, denn selten läuft alles so, wie man es sich ausgemalt hat. Wenn man innerlich bereit ist, spontan umzudenken, verliert man auch in überraschenden Momenten nicht die Ruhe.

  • Trau dich

Wenn sich dir in der Zivilstation die Möglichkeit bietet, eine mündliche Verhandlung zu leiten, ergreife sie. Die Hemmung ist groß, das Lampenfieber garantiert, aber der Perspektivwechsel ist es absolut wert. Es ist ein ganz besonderes Gefühl, einmal selbst vorne zu sitzen. Außerdem merkt man erst durch das eigene Erleben, dass es nur halb so schlimm und weit weniger spektakulär ist, als man es sich vorgestellt hat. 


Formulierungshilfen

Und um dir den Einstieg etwas zu erleichtern, habe ich ein paar gängige Formulierungen für das Protokoll in der Verhandlungsleitung zusammengestellt, die du an die Situation und die Formulierungen der Richter*innen anpassen kannst.

Ich diktiere das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung des Landgerichts X am 24.05.2027 in dem Rechtsstreit Musterfrau gegen Mustermann., Az: 9 O 800/37.

Die Leitung der mündlichen Verhandlung wurde auf die Rechtsreferendarin Frau X gem. § 10 GVG übertragen und erfolgt unter Aufsicht der Richterin am Landgericht Y.

Bei Aufruf der Sache um … erschienen der Kläger Herr X mit seinem Prozessbevollmächtigten RA Z in Person. Sowie für die Beklagte die Prozessbevollmächtigte RAin A im Wege der Videokonferenz.

Der Kläger erklärt angehört nach § 141 ZPO: Ich….

Auf Nachfrage des Klägervertreters erklärt die Klägerin…

Auf Nachfrage der Beklagtenvertreterin erklärt die Klägerin…

Eine gütliche Einigung ist nicht möglich.

Der Klägervertreter stellt die Anträge wie im Schriftsatz vom 19.08.2024 Blatt 135 d. Akte.

Die Beklagtenvertreterin beantragt Klageabweisung.

Beschlossen und verkündet.

Ein Termin zur Verkündung wird anberaumt auf den (Datum) um (Uhrzeit) im Raum X.

Die Verhandlung wir um (Uhrzeit) beendet. 

Wenn eine Partei säumig sein sollte, bietet sich folgende Formulierung an:

Nach erneutem Aufruf der Sache um (Uhrzeit) erscheint für den Beklagten noch immer niemand.

Die ordnungsgemäße Ladung des Beklagten wir festgestellt.

Der Klägervertreter beantragt, Erlass eines Versäumnisurteils. 

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Die ersten Wochen im Referendariat – ein Erfahrungsbericht

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen – und wurde ganz schön ins kalte Wasser geworfen. Statt an der Uni in Vorlesungen zu sitzen soll sie plötzlich Urteile schreiben und Verhandlungen leiten. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren ersten Eindrücken.

Erwartung vs. Realität

Seit knapp sechs Wochen darf ich nun im Referendariat neue Eindrücke verarbeiten, andere Aufgaben meistern und vor allem feststellen, dass Realität und Vorstellung, wie so oft, meilenweit auseinanderklaffen.

Ich startete mit der Zivilstation und wurde zunächst zwei Wochen im Einführungslehrgang berieselt. Mit den Grundlagen des Prozessrechts, dem gerichtlichen Ablauf und den ersten Kostenberechnungen. Seitdem darf ich am Gericht das prozessuale Recht live erleben und selbst anwenden. Ich schreibe Urteile, halte Aktenvorträge und muss in naher Zukunft eine Verhandlung selbst leiten. Während ich mir diese Aufgaben vor Augen führe, frage ich mich häufiger, ob ich dem Referendariat überhaupt gewachsen bin.

Damit du vielleicht mit einem realistischeren Bild startest, hier meine ganz persönlichen Referendariat-Erfahrungen aus den ersten Wochen! 

Wer auf Anleitung hofft, wird enttäuscht

In der Hoffnung, endlich mehr durch die praktische Anwendung zu lernen und weniger durch das Selbststudium zu erarbeiten, startete ich ins Ref. Allerdings fühlte ich mich beim Schreiben meines ersten Urteils genauso hilflos wie bei der ersten Hausarbeit im Studium.

Zwar gibt es viele Formulierungsbeispiele, aber die Fallvarianten in der Praxis sind zu groß, um für jede Situation eine passende Vorlage zu finden. Ich musste schmerzlich feststellen (obwohl ich es natürlich hätte ahnen können), dass sich auch im Referendariat nichts von allein lernt und der Urteilstil leider auch kein Selbstläufer ist. 

Endlich Struktur? Nicht ganz

Die Vorstellung von durchgeplanten Tagen, festen Terminen und geregeltem Alltag verabschiedete sich schneller, als sie aufgekommen war. Spätestens als der erste Termin keine Woche vorher verschoben wurde, war klar: sogar das größte Organisationstalent stößt hier an seine Grenzen. 

Der Gerichtstag ist häufig unplanbar und damit der Alltag vieler, die dort arbeiten.

Spannende Fälle? Jein

Die Fälle sind nicht weniger absurd als an der Uni. Allerdings wurden an der Uni die arglistigen Intentionen des Verkäufers durch den Sachverhalt vorgegeben. Nun muss dem Gericht bewiesen werden (Beibringungsgrundsatz), dass der Verkäufer arglistig handelte. Die neue Fragestellung, die das Referendariat mitbringt, sorgt für viele Knoten in meinem Kopf. Wer hat was zu beweisen und wie kann der Beweis erbracht werden. Die Probleme sind in der Praxis andere, aber nicht weniger kleinteilig, komplex und absurd. Wobei Absurdität nicht mit Spannung verwechselt werden sollte.

Die AG – Schule 2.0

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Die Arbeitsgemeinschaft ist Schule 2.0. Die schlimmsten und die besten Erinnerungen darfst du nochmal erleben. Man sieht die gleichen Menschen in regelmäßigen Abständen wieder. Arbeitet in Gruppen, bekommt mündliche Noten, hält Kurzvorträge, macht gemeinsam Pause. Es besteht sogar die Möglichkeit eine AG-Fahrt zu unternehmen. Nach dem eher anonymen Jurastudium ist diese Art der Verbundenheit ein großer Umbruch! Ebenso wie das Gefühl, plötzlich wieder für alles bewertet zu werden.

Endlich Zeit für Aufgaben? Von wegen

In der Erwartung hat man endlich genug Zeit für seine Aufgaben.

In der Realität jagt eine Abgabe die nächste. Gerade am Anfang fehlt Routine und die Unsicherheit bringt mich dazu über jede Formulierung mindestens dreimal nachzudenken. So wachsen einem auch die überschaubaren Aufgaben über den Kopf.  

Da kommt schnell das Gefühl auf, dem Ganzen nicht gewachsen zu sein. 

Vielleicht muss man an dieser Stelle wirklich lernen, den eigenen Perfektionismus im Referendariat ein Stück loszulassen, statt Kleinigkeiten über Stunden zu zerdenken. Ich bin mir noch unsicher, aber werde euch auf dem Laufenden halten und mit Updates zum Zeitmanagement und der Struktur im Referendariat versorgen.

Zwischen Ideal und Alltag

Viel im juristischen Referendariat steht und fällt mit den betreuenden RichterInnen und AG-LeiterInnen. Mir macht Mut, dass jede Station nur vorrübergehend ist und somit auch die ungünstigsten Umstände irgendwann vorbei sind. Viele Dingen liegen außerhalb des eigenen Einflusses, aber solange man bereit ist, sich zu bemühen und ein bisschen Anpassungsfähigkeit mitbringt, wird man seinen Platz finden. 

Lass dich von den ersten Wochen nicht entmutigen. Und mach dir bewusst: die höchsten Erwartungen an dich, hast DU!

Seid bereit für Veränderung und neue Perspektiven. Man gewöhnt sich bekanntlich an alles.

Wie lief euer Start ins Referendariat? Teilt gern eure Erfahrungen in den Kommentaren! Ich bin gespannt, wie es euch ergangen ist. 

Für mehr Einblicke, Updates & Realität rund um Jura: 

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Ein Gastreferendariat in Sachsen – lohnt sich das?

Unser Blogger Robert hat einen mutigen Schritt gewagt – und im Rahmen eines Gastreferendariats das Bundesland gewechselt. Ihn verschlug es von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen der beiden Bundesländer im Vergleich.

Länderwechsel außerhalb der Wahlstation?

In den meisten Bundesländern ist es üblich, mit Ausnahme eines „Speyersemesters“ die Stationen (außer der Wahlstation am Ende) des Referendariats im jeweiligen Ausbildungsbezirk zu absolvieren.

Mecklenburg-Vorpommern, mein Ausbildungsland, ist hier flexibler. In einer Verwaltungsvorschrift wird ausdrücklich festgehalten, dass bis zu 12 Monate des Referendariats auswärts verbracht werden dürfen, wobei auch diese Option praktisch auf die Anwalts- und die Wahlstation beschränkt ist. Als weitere Restriktion kommt hinzu, dass im Aufnahmebundesland die Möglichkeit zur Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften gegeben sein muss. Anderenfalls besteht weiterhin eine Pflicht, wöchentlich in der AG der Stammdienststelle in M-V zu erscheinen. Dies stellt insbesondere für Hamburg eine Hürde da, was trotz der geographischen Nähe leider keine Gastreferendar*innen zur Ausbildung zulässt.

Böse Zungen mögen behaupten, Hintergrund dieses Privilegs sei das Bedürfnis einiger Referendar*innen in Großkanzleien zu arbeiten und der Mangel ebensolcher in unserem schönen Küstenbundesland. Jedenfalls war dies für mich ein Grund, eine spezialisierte öffentlich-rechtliche Ausbildung in Dresden zu suchen.

Das Organisatorische – leichter als gedacht?

Das notwendige Verwaltungsverfahren war erstaunlich unkompliziert. Nachdem ich eine Zusage einer Dresdner Kanzlei für die Station hatte, schrieb ich das OLG Dresden an, wie die Möglichkeit einer gastweisen Teilnahme an der örtlichen AG wäre. Die Details wurden in einem Telefonat geklärt, der Rest erfolgte dann nahezu ausschließlich zwischen den beiden OLGen.

Einziges Problem: Der Föderalismus. Sachsens Einstellungstermine ins Referendariat sind denen in M-V genau um einen Monat voraus. Deshalb befand ich mich zum Zeitpunkt des sächsischen Einführungslehrgangs in die anwaltliche Tätigkeit noch bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Um keinen kompletten Kaltstart hinzulegen, besuchte ich deshalb noch den Einführungslehrgang in Rostock, bevor ich meinen Dienst in Sachsen antrat.

Der erste Eindruck

Nachdem ich meine Kanzlei zum ersten Mal vor Ort kennengelernt hatte, stand ich in meiner zweiten Woche zum ersten Mal in der mir zugewiesenen AG am Landgericht Dresden.

Wobei, eigentlich war mein erster Berührungspunkt mit der sächsischen Justiz das flughafenartige Schlangestehen bei der Wachtmeisterei des Landgerichts. Verglichen zu M-V, wo man mit halbwegs seriösem Auftreten unkompliziert in jedes Gericht kommt, erschien mir das Prozedere aus Taschenkontrolle mit Röntgentunnel und Magnetschleuse ziemlich exzessiv (Anmerkung: Hintergrund hierfür ist mutmaßlich der Mord an der Zeugin Marwa El-Sherbini 2009 im Gerichtssaal). Nachdem ich jedoch schließlich im Gebäude und der AG war, stand ich vor letzterer wie der Schüler, der in der achten Klasse neu an die Schule kommt. Es folgten die übliche Vorstellung bei Dozierenden und KollegInnen und ein nahtloser Übergang in die Pflichten eines Referendars.

Die Examensvorbereitung

Das Fehlen einer befreundeten Lerngruppe durch den Ortswechsel stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung in der Examensvorbereitung dar. Hierzu ist anzumerken, dass in Sachsen der Unterrichtsanteil im Referendariat wesentlich höher ist als an der Küste. M-V beschränkt sich für die theoretische Ausbildung weitgehend auf einen mehrtägigen Einführungslehrgang en bloc, gefolgt von einer wöchentlichen etwa 5-stündigen Arbeitsgemeinschaft. Neben drei Pflichtklausuren pro Station besteht hier pro Rechtsgebiet 1–2-mal pro Monat die Möglichkeit, eine Probeklausur auszuformulieren und korrigiert zu besprechen.

In Sachsen findet regelmäßig an 3 Tagen die Woche Unterricht statt. Ein vierter Tag kann wahlweise für eine freiwillige Klausur genutzt werden oder in der Kanzlei mit der Praxis verbracht werden. Ich entschied mich für zweitere Option, auch da bereits in der AG (oft in Heimarbeit) 1-2 Klausuren die Woche gefertigt wurden. Entsprechend blieb auch für eine Teilnahme an den Klausurenkursen in M-V wenig Raum.

Sachsen – mehr Dozierende aber auch größerer Koordinationsaufwand?

Die Menge an Unterricht bringt ein weiteres Problem mit sich: Sachsen schöpft hier anders als M-V aus einem großen Pool an Dozierenden mit jeweiligen fachlichen Stärken. Zwischen diesen findet jedoch kaum bis keine Koordination statt, allein die Geschäftsstelle sorgt meist dafür, dass sich der Unterricht nicht mit anderen Veranstaltungen überlappt. Regelmäßig wurde wegen Krankheit oder beruflichen Verhinderungen Veranstaltungen zeitlich oder innerhalb der Stadt verlegt, was mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die ReferendarInnen verbunden war.

In der Praxis führte dies zum einen oft zu halben Arbeitstagen in der Kanzlei, um das dortige Pensum zu schaffen, zum anderen zu „zerrissenen“ Lerntagen, auch da mir eben die Anschlusslerngruppe an die teils nur zweistündigen AGs fehlte. Inhaltlich muss der Ausbildung allerdings zugutegehalten werden, dass die fachlich spezialisierten Dozierenden oft mit guten Unterlagen aufwarten konnten und auch „lernfaule“ Referendar*innen jedenfalls Grundkenntnisse in allen Gebieten vermittelt bekommen haben.

Allein bei den Klausurbesprechungen verliert man aufgrund der Anzahl an Klausuren und den teilweise fast zwei Monaten bis zur Besprechung schnell den Überblick über den Inhalt der Bearbeitung, die nun besprochen werden soll, was dem Erkenntnisgewinn nur bedingt zuträglich ist. Zudem ist aufgrund der festen Einplanung und der vorrangigen AG-Dienstpflicht eine Teilnahme an allen Besprechungen möglich. Aufgrund der Freiwilligkeit der Klausurenkurse in M-V und den oft etwa 5-stündigen Besprechungen in der Arbeitszeit sind diese nur mit größerem Aufwand und viel Absprache mit der Ausbildungsstelle in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Fazit

Kann ich also empfehlen, innerhalb der Anwaltsstation das Bundesland, spezifisch nach Sachsen zu wechseln? Rückblickend würde ich hier ein klares „Nein“ aussprechen.

Zwar bin ich unglaublich dankbar für die Chance, neue motivierte KollegInnen und damit auch andere Justizstrukturen kennenzulernen. Auch habe ich viele gute Unterlagen und sogar die Chance auf ein doppeltes Probeexamen in zwei AGs mitnehmen können.

Unerwartete Herausforderungen

Allerdings sollte man den psychischen Stress, den ein Umzug (bzw. ein Zusammenziehen), die organisatorische Eingewöhnung in gleich zwei neue Ausbildungsstellen und das Fehlen des bekannten Umfelds bedeuten, wirklich nicht unterschätzen. Euer Fokus sollte, und wird es zumindest unterbewusst auch, auf dem Examen in nicht einmal neun Monaten liegen. Klar war meine Erwartung nicht, hier den Großstadtsommer meines Lebens zu haben. Aber mit KollegInnen, die selbst im Examensstress stecken (Sachsen schreibt zwei Monate früher als M-V) fällt es insgesamt schwer Kontakte zu knüpfen. Dies leider trotz der Bemühung der Geschäftsstelle, Wandertage und Sommerfeste für ReferendarInnen zu organisieren, die aber eher mäßig angenommen wurden.

Routine ist alles

Ohne eure Lernroutinen und bekannten Rückzugsorte, und ohne Unterstützung durch befreundete Lerngruppen, fällt es gerade mit dem sächsischen Unterrichtsmodell wirklich schwer, einen systematischen Lernplan abzuarbeiten. Die ständige Terminkoordination zwischen AG und Arbeitsplatz, verbundenen mit dem ständig wechselnden Konvolut an Unterrichtsinhalten erfordern eine Selbstdisziplin, welche die für das erste Examen notwendige noch einmal übersteigt. Dies gilt insbesondere, da auch der hohe Unterrichtsumfang in Sachsen mit den wirklich attraktiven „Crashkursen“ vor dem Examen keinen Anspruch auch eine umfassende Examensvorbereitung bieten.

Wer also (wie ich) ein flexibleres, eigenverantwortliches Lernen für sich bevorzugt, wird in Sachsen wahrscheinlich nicht glücklich. Wer jedoch ein insgesamt durchaus strukturiertes Lernsystem mit einem guten Maß an Druck und Dienstpflicht braucht, dem sei zumindest ein ganzes Referendariat in Sachsen empfohlen. Gerade der Wechsel ist jedoch eher unhilfreich. Beide Länder unterscheiden sich nicht unerheblich im Landesrecht, aber auch in der justiziellen Arbeitsweise und Klausurkonzeption. Sowohl in M-V, als auch in Sachsen wurde mehrmals ausdrücklich auf die „preußischen“ und „sächsischen“ Eigenheiten hingewiesen, was in einem formalistischen schriftlichen Staatsexamen abträglich ist.  

Post Scriptum

Sollten MitarbeiterInnen der Rostocker oder Dresdener Referendargeschäftsstelle diesen Beitrag lesen: Trotz der Kritik meinen herzlichen Dank für das unbürokratische Möglichmachen dieses „Abenteuers“. Ein solches Gastreferendariat ist offenbar alles andere als selbstverständlich.