FAQ: Alles rund ums Praktikum im Jurastudium

Jeder Jurastudierende in Deutschland muss Praktika absolvieren, um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden. Das wirft besonders zu Beginn des Studiums eine Menge Fragen auf. In diesem Beitrag möchten wir deswegen die häufigsten davon beantworten.

1.Wie lange geht ein Jurapraktikum? Die genaue Dauer deiner Praktika kannst du der JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen) deines Bundeslandes entnehmen. In den meisten Bundesländern sind drei Monate Pflicht. Du kannst dir dabei aussuchen, ob du ein langes Praktikum bei nur einer Stelle absolvierst, oder die Zeit z.B. in drei Mal einen Monat bei verschiedenen Arbeitgebern aufteilst. 

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2. Wo darf man ein juristisches Praktikum machen?  Grundsätzlich musst du das Praktikum bei einem Volljuristen/ einer Volljuristin machen. Es steht dir aber frei, ob du an einem Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, in einer kleinen oder großen Kanzlei antrittst. Wichtig ist eigentlich nur, dass dich das Themenfeld interessiert. 

3. Bekommt man für ein Jurapraktikum Geld? Das kommt ganz darauf an. Im Regelfall sind studentische Praktika unbezahlt. Natürlich kannst du deinen Arbeitgeber/ deine Arbeitgeberin nach einer Vergütung oder z.B. der Erstattung deiner Fahrtkosten fragen. 

4. Was lernt man bei einem Jurapraktikum? Auch das hängt stark davon ab, wo du während deines Praktikums arbeitest. Oftmals dürfen PraktikantInnen ihre ArbeitgeberInnen im Alltag begleiten und selbst kleinere Aufgaben übernehmen. Bei einem Praktikum in einer Kanzlei könntest du beispielsweise zu Gerichtsterminen mitgehen, Akten sichten, Klageschriften vorformulieren, bei MandantInnengesprächen mit dabei sein uvm. 

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5. Was ist der beste Zeitpunkt für ein Jurapraktikum?  In vielen Bundesländern ist es verpflichtend, Praktika während der vorlesungsfreien Zeit zu durchlaufen. (Das stößt übrigens oft auf Kritik, schließlich werden so die Ferien von Jurastudierenden nicht nur von Hausarbeiten sondern eben auch Praktika eingenommen und es bleibt wenig Freizeit.) Außerdem musst du, wenn du zum Examen antrittst, vorweisen können, dass du drei Monate Praktika hinter dich gebracht hast. Abgesehen davon, gibt es aber keinen perfekten Zeitpunkt. Es kann bereits nach wenigen Semestern sehr bereichernd sein, in den juristischen Arbeitsalltag hineinzuschnuppern. Es ist jedoch nicht verwerflich, erst zum Ende des Studiums seine Praktika zu absolvieren. 

6. Was für Voraussetzungen brauche ich bei einem Jurapraktikum?  Die Anforderungen an BewerberInnen unterscheiden sich selbstverständlich von ArbeitgeberIn zu ArbeitgeberIn. Gute Noten und zusätzliche Qualifikationen werden sicherlich gerne gesehen, sind allerdings kein Muss. Letztendlich ist die Voraussetzung nur, dass du Jura studierst. 

7. Wann muss ich mich für ein Jurapraktikum bewerben?  Für Bewerbungen gelten sehr verschiedene Maßstäbe. Bei kleineren Kanzleien kann es ausreichen, sich wenige Wochen oder Monate vor dem geplanten Zeitraum zu bewerben. Bei anderen, sehr beliebten ArbeitgeberInnen kann es erforderlich sein, sich ein Jahr vorher zu bewerben. Mein Tipp: Lieber zu früh, als zu spät eine Bewerbung versenden.

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