Mein Vormittag im Gefängnis

Heute, an einem Freitagmorgen, klingelt mein Wecker um 05:45 Uhr. Eigentlich stehe ich nie so früh auf, aber heute lag ich schon seit 04:00 Uhr wach im Bett.

Heute geht es zum ersten Mal in eine JVA für mich.

Der Strafverteidiger, bei dem ich mein Praktikum mache, hatte mich im Vorfeld extra im Gefängnis anmelden müssen. „Einfach so mitzukommen“ ist bei den strengen Sicherheitsvorkehrungen kaum möglich.

Um 07:00 Uhr morgens treffen wir uns vor der Kanzlei und fahren los: etwa zwei Stunden dauert die Fahrt in die Justizvollzugsanstalt. Pünktlich um 09:00 Uhr sind wir da und laufen zum Eingang – der Strafverteidiger tiefenentspannt und ich sichtlich nervös. Von außen ist die JVA fast unscheinbar. Wäre ich hier lediglich vorbeigefahren, hätte ich die hohen weißen Mauern vielleicht noch für einen Fabrikkomplex gehalten. Erst als wir auf dem Innenhof sind, sehe ich auch stellenweise Stacheldrahtzaun, der über den Mauern gespannt ist.

picture by Isabella Mendes, https://www.pexels.com/de-de/foto/98c-platte-auf-zaun-340585/

Angekommen im Empfangsraum geben wir erst einmal unsere Ausweise ab. Wir erhalten ein Besucherkärtchen und einen Schlüssel für unseren Spind. Ein Justizvollzugsbeamter führt uns in den nächsten Raum, in dem wir die Gelegenheit haben, unsere Taschen in den Spind zu legen. Alle unsere Wertsachen, Schmuck und den Inhalt unserer Taschen füllen wir in einen blauen Korb. Danach werden wir einzeln in einen Raum geführt, in dem ein Ganzkörper-Metalldetektor steht. Ich muss meine Schuhe ausziehen, auf die gelb markierten Flächen im Detektor treten und meine Arme heben. Meine Schuhe werden durchsucht und der Inhalt meiner Taschen wird begutachtet.

Wir werden in den nächsten Gebäudekomplex geführt und mein erster Eindruck des Besuchergebäudes ist, dass es mich an ein Kinderkrankenhaus erinnert. Es riecht gut hier, irgendwie sauber; die Wände sind orange gestrichen und mit farbenfrohen Bildern bedeckt. So habe ich es mir hier nicht vorgestellt. Der Beamte öffnet jede Tür und verschließt jede Tür einzeln und wir werden in einen engen Korridor geführt. Vor dem Besprechungsraum schaue ich durch die Tür hinein und denke: „Jetzt geht es also los“. Wegen der Infektionsgefahr erhalten wir keinen offenen Besprechungsraum, sondern einen, in dem der Mandant uns hinter einer Glasscheibe gegenübersitzen wird.

Der Besprechungsraum beinhaltet auf unserer Seite einen kleinen Raum mit einem Tisch und drei Stühlen. Auf der anderen Seite der Glasscheibe ist der Raum des Mandanten. Zur Verständigung gibt es eine Gegensprechanlage, die von allein funktioniert, also ohne einen Knopf beim Sprechen drücken zu müssen.

„Unser“ Mandant ist noch nicht da, deshalb setzen wir uns und warten. Währenddessen schaut sich der Strafverteidiger noch einmal die Akte an und geht Zeugenaussagen durch. Der Vorwurf an unseren Mandanten wiegt relativ schwer. Aufgrund der hohen Straferwartung (über drei Jahre) und der daher vermuteten Fluchtgefahr nach § 112 II Nr. 2 StPO sitzt er nun in U-Haft. Ich höre den Mandanten, noch bevor ich ihn tatsächlich sehe. Das Geräusch von Fußfesseln, die über den Boden schleifen, höre ich zum ersten Mal, aber kann es dennoch direkt zuordnen. Er tritt hinein und setzt sich. Er ist groß, breit gebaut, tätowiert und trägt einen dunkelblauen Gefängnisanzug. Sein Aussehen wirkt respekteinflößend auf mich. In den folgenden anderthalb Stunden geht der Strafverteidiger mit ihm die Akte durch, liest ihm die Zeugenaussagen vor, zeigt ihm die Bildbände der Polizei und bespricht den bevorstehenden Gerichtstermin. Der Mandant sieht abgeschlagen und erschöpft aus. Ich merke ihm an, dass er jetzt gerne woanders wäre. Er ist sehr freundlich, aufgeschlossen und respektvoll. Ich merke, dass ich will, dass ihm geholfen wird und sage zum Abschluss ein paar aufmunternde Worte. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass er jetzt ein wenig Menschlichkeit gebrauchen könnte – jemanden, der ihn nicht behandelt wie einen gefesselten Kriminellen, sondern wie einen ganz normalen Menschen, der sich in einer misslichen Lage befindet. Ob er das, was ihm vorgeworfen wird, tatsächlich getan hat, weiß ich nicht und vielleicht wird sich das beim Gerichtstermin auch nicht zweifelsfrei bestätigen oder dementieren lassen.

Während ich im Besprechungsraum sitze, sehe ich andere Häftlinge mit Handschellen vor dem Raum entlanggehen, vermutlich auch zu Terminen mit ihren AnwältInnen. Einige sind noch sehr jung und schauen mich im Vorbeigehen durch das Sichtfenster in der Tür an. Wir verabschieden und von dem Mandanten und werden auf exakt demselben Weg wieder hinausgeleitet. Dadurch, dass es so viele Gebäudekomplexe gibt, kommt man als Besucher gar nicht dazu, den Zellentrakt oder den Hof der Häftlinge zu sehen. Dass man nicht in Ruhe herumspazieren und sich umschauen darf, ist ja klar.

Am Eingang erhalte ich meinen Personalausweis zurück und gehe durch das Tor an die frische Luft. Ich muss erstmal tief durchatmen und fühle mich befreit. Auf der Rückfahrt denke ich unentwegt an unseren Mandanten: wie er jetzt zurückgeführt wurde und was wohl beim Gerichtstermin passieren würde. Es sind eine Menge Zeugen und Zeuginnen geladen, daher wird es wohl eine lange Verhandlung. An das Opfer denke ich eher weniger – vielleicht, weil ich doch unserem Mandanten glaube und nicht davon ausgehe, dass die ihm vorgeworfene Tat auch wirklich in der Form stattgefunden hat. Ich merke, wie schwer es mir fällt, eine professionelle Distanz zu halten, weil ich noch so sehr unter dem bedrückten Eindruck stehe, den der Mandant auf mich gemacht hat.

Im Verlauf der Fahrt stelle ich fest, dass mich dieser Tag heute wohl noch länger beschäftigen wird. Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf die bevorstehende Verhandlung und hoffe, dass dort viele der offenen Fragen, die geblieben sind, noch beantwortet werden können.

Bewirb dich- wie du die Angst vor einem anspruchsvollen Praktikum überwindest

Tag eins meines Praktikums. Ich bin nervös und mir ist flau im Magen. Ich hab das schließlich noch nie gemacht. Ich gebe mir einen Ruck und betrete die Kanzlei. Ein Sprung ins kalte Wasser.

Ging es dir auch schon so?

Kennst du Gedanken wie: Da brauche ich mich gar nicht bewerben, die nehmen mich eh nicht. Oder: Ich kann doch noch gar nichts?

Es ist schon ein starker Kontrast zwischen Hörsaal-Alltag und dem juristischen Berufsleben. Im Studium lernen wir den ganzen Tag Jura-Theorie. Deshalb ist es kein Wunder, dass uns die Praxis zu Beginn einschüchtert.

Viele Studierende neigen aufgrund dieser fehlenden Praxiserfahrung dazu, ihr Praktikum so schnell wie möglich irgendwo abzuarbeiten (oder den Nachweis von einem bekannten Juristen ausfüllen zu lassen, ohne je dessen Kanzlei betreten zu haben). Jeder regelt das eben auf seine Weise.

Aber vielleicht verpasst der ein oder andere dadurch eine Chance.  

Denn: Natürlich wissen die erfahrenen ArbeitgeberInnen (die ja selbst Jura studiert haben), dass Studierende keine fertig ausgebildete Fachkräfte sind. Sie tolerieren Nachfragen also nicht nur – sie erwarten sie. Sie kalkulieren kleine Fehler ein, die AnfängerInnen machen. Und sie wissen auch, dass du natürlich nicht alle Rechtsgebiete fehlerfrei beherrschst.

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Daneben (so habe ich das jedenfalls schon häufig mitbekommen) neigen viele Studierende dazu, bei Praktika tief zu stapeln.

Sie wollen eigentlich in eine große Kanzlei, in Medienhäuser, oder zu hohen Gerichten – aber schicken ihre Bewerbungen nie ab, aus Angst, eine Absage zu bekommen oder sich im Falle einer Zusage ganz schrecklich zu blamieren.

Mir selbst ging es genauso. Deswegen habe ich mein erstes Praktikum bei einem sehr netten Anwalt in freundlichem Umfeld gemacht und dort gemerkt: So schlimm ist es ja gar nicht. Anschließend war ich schon etwas selbstbewusster und habe mich in einer relativ großen Kanzlei beworben.

Das ist eine gute Möglichkeit, sein Selbstbewusstsein zu stärken. Klar – irgendwann muss jeder ins kalte Wasser springen. Aber wer sagt, dass es gleich der Atlantik sein muss?

Gerade wenn du am Anfang deines Studiums stehst, trau dich und bewirb dich. Ein Praktikum kann wirklich viel Spaß machen und ungemein bereichernd sein. 

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, oder du Fragen zum Thema Praktikum hast, schau gerne in der eigens dafür erstellten Rubrik vorbei oder schreib uns auf Instagram @goldwaage.jura .

FAQ: Alles rund ums Praktikum im Jurastudium

Jeder Jurastudierende in Deutschland muss Praktika absolvieren, um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden. Das wirft besonders zu Beginn des Studiums eine Menge Fragen auf. In diesem Beitrag möchten wir deswegen die häufigsten davon beantworten.

1.Wie lange geht ein Jurapraktikum? Die genaue Dauer deiner Praktika kannst du der JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen) deines Bundeslandes entnehmen. In den meisten Bundesländern sind drei Monate Pflicht. Du kannst dir dabei aussuchen, ob du ein langes Praktikum bei nur einer Stelle absolvierst, oder die Zeit z.B. in drei Mal einen Monat bei verschiedenen Arbeitgebern aufteilst. 

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2. Wo darf man ein juristisches Praktikum machen?  Grundsätzlich musst du das Praktikum bei einem Volljuristen/ einer Volljuristin machen. Es steht dir aber frei, ob du an einem Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, in einer kleinen oder großen Kanzlei antrittst. Wichtig ist eigentlich nur, dass dich das Themenfeld interessiert. 

3. Bekommt man für ein Jurapraktikum Geld? Das kommt ganz darauf an. Im Regelfall sind studentische Praktika unbezahlt. Natürlich kannst du deinen Arbeitgeber/ deine Arbeitgeberin nach einer Vergütung oder z.B. der Erstattung deiner Fahrtkosten fragen. 

4. Was lernt man bei einem Jurapraktikum? Auch das hängt stark davon ab, wo du während deines Praktikums arbeitest. Oftmals dürfen PraktikantInnen ihre ArbeitgeberInnen im Alltag begleiten und selbst kleinere Aufgaben übernehmen. Bei einem Praktikum in einer Kanzlei könntest du beispielsweise zu Gerichtsterminen mitgehen, Akten sichten, Klageschriften vorformulieren, bei MandantInnengesprächen mit dabei sein uvm. 

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5. Was ist der beste Zeitpunkt für ein Jurapraktikum?  In vielen Bundesländern ist es verpflichtend, Praktika während der vorlesungsfreien Zeit zu durchlaufen. (Das stößt übrigens oft auf Kritik, schließlich werden so die Ferien von Jurastudierenden nicht nur von Hausarbeiten sondern eben auch Praktika eingenommen und es bleibt wenig Freizeit.) Außerdem musst du, wenn du zum Examen antrittst, vorweisen können, dass du drei Monate Praktika hinter dich gebracht hast. Abgesehen davon, gibt es aber keinen perfekten Zeitpunkt. Es kann bereits nach wenigen Semestern sehr bereichernd sein, in den juristischen Arbeitsalltag hineinzuschnuppern. Es ist jedoch nicht verwerflich, erst zum Ende des Studiums seine Praktika zu absolvieren. 

6. Was für Voraussetzungen brauche ich bei einem Jurapraktikum?  Die Anforderungen an BewerberInnen unterscheiden sich selbstverständlich von ArbeitgeberIn zu ArbeitgeberIn. Gute Noten und zusätzliche Qualifikationen werden sicherlich gerne gesehen, sind allerdings kein Muss. Letztendlich ist die Voraussetzung nur, dass du Jura studierst. 

7. Wann muss ich mich für ein Jurapraktikum bewerben?  Für Bewerbungen gelten sehr verschiedene Maßstäbe. Bei kleineren Kanzleien kann es ausreichen, sich wenige Wochen oder Monate vor dem geplanten Zeitraum zu bewerben. Bei anderen, sehr beliebten ArbeitgeberInnen kann es erforderlich sein, sich ein Jahr vorher zu bewerben. Mein Tipp: Lieber zu früh, als zu spät eine Bewerbung versenden.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, oder du noch mehr Fragen rund ums Thema Praktikum hast, schreib uns gerne auf Instagram @goldwaage.jura . Weitere Artikel zum dem Thema findest du auch in unserer Rubrik „Praktikum“.