Bist du der Imposter? Das Imposter-Syndrom im Jurastudium

„Bald fliegt auf, dass ich eigentlich gar nichts weiß oder kann“ – Ein Gedanke, den viele Jurastudierende kennen und der auch nach dem absolvierten ersten Staatsexamen nicht unbedingt verschwindet. Unsere Autorin Sophia hat das sogenannte Imposter-Syndrom für euch von ganz verschiedenen Seiten beleuchtet.

Wer ist der Imposter? Diese Frage stellt sich aktuell ganz Tik Tok. Aber worum geht es bei diesem Trend?

Mehrere Personen sitzen in einem Raum und erhalten einen Begriff. Runde für Runde nennt nun jeder einen weiteren Begriff, der thematisch mit Diesem verwandt ist.

Doch Vorsicht – eine Person im Raum ist der sogenannte Imposter. Diese weiß nicht, um welchen Begriff es sich handelt. Sie hat schlichtweg keine Ahnung, muss sich dennoch unauffällig verhalten und anhand der bereits genannten Begriffe, einen eigenen nennen, um nicht von der Gruppe als Imposter enttarnt zu werden. 

Aber was ist ein Imposter eigentlich?

Der Begriff Imposter kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt Hochstapler.

Und was hat das Ganze jetzt mit dem Jurastudium zu tun?

Vielleicht hast du schon mal vom sogenannten Imposter-Syndrom oder auch Hochstapler-Syndrom gehört. Laut den EURES (EURopean Employment Services) handelt es sich hierbei um ein Phänomen, bei welchem sich Betroffene trotz ihres (beruflichen) Erfolgs unzulänglich fühlen und das Gefühl haben, ihren Erfolg nicht zu verdienen bzw. nicht so begabt, wie andere zu sein. 

Nina Chuba setzt sich in ihrem Song „Unsicher“ mit eben diesen Gefühlen des Selbstzweifels und der Orientierungslosigkeit von jungen Erwachsenen auseinander. 

Sie singt:

„Ich greife nach den Sternen und wenn ich’s schaff, dann nenn‘ ich’s Glück.“

Und das beschreibt es ziemlich treffend. 

Betroffene des Imposter-Syndroms glauben, ihren Erfolg dem Zufall zu verdanken zu haben und irgendwann als BetrügerIn entlarvt zu werden. 

Vermutlich hast du derartige Gedanken im Laufe deines Studiums auch schon mindestens einmal gehabt.

Kein Wunder – das Jurastudium hat so einiges zu bieten, was dieses Gefühl fördert: 

Die juristische Notengebung. Ständig „leider nur 3 Punkte“ und keine sichtbare Steigerung, umso größere Freude bei 4 von 18 Punkten und das pure Misstrauen gegenüber der eigenen Leistung, wenn plötzlich einmal die 9 Punkte oder mehr unter der Klausur stehen. „Ist das wirklich meine Klausur oder liegt hier ein Fehler vor?“

Auch die Randbemerkungen der Korrektoren wie „Nein“, „Grob falsch“ oder kurz und knapp „???“, sowie kaum Verbesserungsvorschläge fördern das eigene Selbstvertrauen wohl kaum. Ganz im Gegenteil.

Hinzu kommen das enorm hohe Konkurrenzniveau und der ständige Vergleich mit anderen Jurastudierenden. 

Es ist und bleibt nun einmal so: Noten spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Hinblick auf die eigene juristische Zukunft (auch wenn Notenanforderungen, beispielsweise für eine Karriere in der Justiz vielerorts zunehmend immer weiter abgesenkt werden). 

Im Studium werden wir ständig allein anhand unserer Noten mit anderen Studierenden verglichen, ob wir es wollen oder nicht. 

Was kannst du also tun, um dem Imposter-Syndrom entgegenzuwirken?

Sprich mit anderen Jurastudierenden. Schnell wirst du merken, diese Gefühle treten früher oder später bei fast jedem von ihnen einmal auf – unabhängig davon, ob sie konstant „gute“ Noten schreiben oder regelmäßig Rückschläge erleben. 

Feiere deine Erfolge also. Und zwar nicht nur die großen. Du hast endlich das eine Problem durchdrungen? Du hast die Zwischenprüfung geschafft? Du hast das erste Mal eine Klausur im Klausurenkurs für’s Examen mit „knapp 4 Punkten“ bestanden? All das sind deine ganz eigenen Erfolge und nicht etwa nur Glück. 

Auch das Gespräch mit Nicht-Juristen hilft oft. Bewegst du dich zu sehr in der Jura-Bubble verlierst du schnell den Bezug zur Realität vor lauter Leistungsdruck. Da hilft es manchmal, durch Freunde oder Bekannte wieder zurück auf den Boden der Tatsachen gebracht zu werden. (Obwohl diese nicht selten selbst im beruflichen Umfeld vom Imposter-Syndrom betroffen sind).

Was mir Persönlich außerdem sehr hilft, ist ein Jahresrückblick. Ich versetze mich in mein Ich von vor einem Jahr hinein und frage mich: Wo stand ich heute vor einem Jahr und was habe ich seitdem eigentlich alles erreicht? Und ich sage dir, da kommt eine ganze Menge zusammen, die man schnell als selbstverständlich abtut. Das Jahr besteht aber aus vielen kleinen und großen Erfolgen, auf die wir stolz sein sollten. Wenn es dir hilft schreib dir diesen Jahresrückblick zusätzlich auf, damit du dir deine Erfolge bei Bedarf immer wieder in Erinnerung rufen kannst. 

Von uns Jurastudierenden wird viel Können erwartet aber egal in welchem Stadium deines Studiums du auch gerade steckst, ruf dir in Erinnerung: du kannst bereits verdammt viel!

Um mit einem weiteren Song-Zitat aus meiner Motivations-Playlist abzuschließen:

„Glück nie verwechseln mit Können aber dein Können niemals anzweifeln.“ (Kontra K – „Erfolg ist kein Glück“)

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Erstes Examen geschafft – 3 Dinge, die ich rückblickend anders machen würde 

Geschafft! Das monatelange Zittern und die schlaflosen Nächte haben endlich ein Ende und ich könnte nicht stolzer sein, dass ich es nun schwarz auf weiß habe: mein Erstes juristisches Staatsexamen. Dennoch hatte ich in meiner neu gewonnenen Freizeit viel Zeit, mein Studium und insbesondere die intensiven eineinhalb Jahre Examensvorbereitung Revue passieren zu lassen.

Dabei ist vieles gut gelaufen – muss es ja irgendwie, sonst würde ich hier heute nicht als Diplom-Juristin stehen – aber es gibt auch Dinge, die ich rückblickend heute anders machen würde. Diese 3 Fehler habe ich in meiner Examensvorbereitung gemacht, damit du sie nicht machen musst:

1. Probehören bei Repetitorien

Vor der Examensvorbereitung steht jeder Jurastudierende vor den Fragen: Besuche ich ein kommerzielles Repetitorium? Reicht mir der universitätseigene Examenskurs oder lerne ich am besten ganz alleine?

Ich wusste schnell, dass ich ein Rep besuchen wollte. Ein Jahr lang den gesamten Stoff mit begleitenden Unterlagen wiederholen klang super.

Ich wusste sogar bereits, welches der in meiner Stadt angebotenen Repetitorien ich wählen würde. Mit deren Skripten und Fallbüchern hatte ich bereits während des Studiums gerne gelernt, außerdem kannte ich einige, die dieses Rep auch besuchten.

Die meisten Repetitorien bieten ein kostenfreies Probehören zum Kennenlernen an. Ich entschied mich allerdings dagegen und meldete mich direkt online an. Schon bald sollte es mit einem Monat Verwaltungsrecht AT und Sachenrecht II losgehen. In diesem einen Jahr Repetitorium bekam ich wahnsinnig viele hilfreiche Werkzeuge an die Hand und habe auch inhaltlich viel aufarbeiten können.

Dennoch würde ich rückblickend meine Entscheidung nicht von Skripten und KommilitonInnen abhängig machen.

Ein Probehören kann insofern aufschlussreich sein, dass vorab wichtige Fragen geklärt werden können. Wird rein frontal unterrichtet? Ist der Unterricht interaktiv? Gibt es eine begleitende PowerPoint-Präsentation, eine Tafel oder ähnliches, auf welcher geschrieben wird? Komme ich mit dem Stil der dozierenden Personen klar? Hierbei gibt es ganz unterschiedliche Präferenzen und ein Probehören kann all diese Fragen beantworten. Ich hätte mir beispielsweise unterrichtsbegleitend irgendeine Form der Visualisierung des Stoffes gewünscht. Dies gab es in dem von mir gewählten Rep leider, abgesehen von den ausgedruckten Falllösungen, nicht. Hätte ich das kostenlose Probehören wahrgenommen, hätte ich meine Entscheidung hiervon abhängig machen können. Nimm dieses Angebot in deiner Stadt also unbedingt wahr und finde so das Repetitorium, das am besten auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

2. Gesetze ohne Ergänzungslieferung

Wir alle kennen sie. Die Studierenden, die bereits im ersten Semester mit dem großen roten Habersack und Sartorius in der Vorlesung sitzen. Und du denkst dir: Brauche ich das jetzt auch schon? Reicht mein kleines Beck-BGB etwa nicht? Ich kann dir sagen, dass deine Beck-Texte auf jeden Fall ausreichen.

Ich wollte spätestens ab der ersten großen Übung allerdings auch endlich zu den „Großen“ gehören und wünschte mir nichtsahnend zu Weihnachten von meinen Eltern die beiden großen roten Gesetzessammlungen im schicken Ledereinband. „Mit Ergänzungslieferung“ – immer mit den aktuellsten Gesetzen ausgestattet zu werden, klang komfortabel. Von da an flatterten jedoch fast monatlich die Gesetzeslieferungen ins Haus, zum Teil im Wert eines ganzen Habersacks.

Zu den Kosten kam dann noch der zeitliche Aufwand, die hauchdünnen Seiten konzentriert in die Gesetzessammlung einzusortieren und bloß keine Seite fälschlicherweise zu entsorgen. Zugegeben, ist mir auch schon passiert – ups! Ist zum Glück gut ausgegangen, da ich durch Zufall eines Tages feststellte, dass mir eine Seite fehlt. Tipp: Du kannst kostenlos einzelne Seiten beim Beck-Verlag nachbestellen. Das hat mich damals gerettet, doch höchstwahrscheinlich bleibt die fehlende Seite eher unentdeckt und das böse Erwachen kommt dann schlimmstenfalls in der Klausur.

Gerne blieben die Ergänzungslieferungen bei mir auch liegen, bis sie sich anfingen zu stapeln und ich nur noch länger brauchte, um sie einzusortieren.

Um Kosten, Zeit und Nerven zu sparen, kauf dir also die gebundenen Ausgaben der Gesetzestexte und kurz vor dem Examen noch einmal die neuesten Auflagen. 

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3. Frühzeitig eigene Lernroutine etablieren

Im Studium hatte ich ehrlich gesagt nie so etwas, wie eine Lernroutine. In meiner Ersti-Woche hieß es: Die ersten Semester sind zum Feiern und Kennenlernen der Stadt da und genau nach diesem Motto lebte ich. Für Klausuren lernte ich immer kurz vor knapp nach der Bulimie-Methode – hat immer irgendwie funktioniert.

So zog sich das durch das gesamte Studium. Das erste Mal länger am Stück lernte ich für meine Klausur im Schwerpunkt. Spoiler: Hat funktioniert, sich dennoch nicht wirklich positiv auf meine Note ausgewirkt. 

Um ganz ehrlich zu sein: Meine perfekte Lernroutine habe ich bis heute nicht gefunden. Vielleicht lag meine Sprunghaftigkeit auch am ständigen Vergleichen mit Kommilitoninnen, bei denen es so perfekt klang: morgens eine Stunde Karteikarten lernen, vormittags ein Teilrechtsgebiet und nachmittags Falltraining.

Geschafft habe ich mein Examen auch ohne die perfekte Routine, sie hätte allerdings bestimmt nur noch mehr zu meinem Erfolg beigetragen. Rückblickend würde ich nicht erst in der Examensvorbereitung die unterschiedlichsten Lernmethoden ausprobieren, sondern bereits früher im Studium damit anfangen.

Das größte Learning aus dieser Zeit, das alle drei Punkte gemeinsam haben ist, dass die Examensvorbereitung eine sehr individuelle Angelegenheit ist.

Du musst nicht in das eine Rep, nur weil andere dort angemeldet sind, du brauchst nicht bereits im ersten Semester die teuersten Gesetzestexte und nur weil andere bereits morgens am Frühstückstisch ihre Karteikarten wiederholen, muss das nicht auch für dich funktionieren. Leichter gesagt als getan: schau nicht zu viel links und rechts, sondern versuche deinen Weg zu finden.

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