In den meisten Bundesländern startet das Referendariat mit der Zivilstation – und damit oft auch mit der ersten Urteilsklausur. Damit ihr nicht ganz unvorbereitet vor eurem ersten Urteil sitzt, habe ich hier eine kleine Anleitung für euch. Natürlich kann ich nicht auf jede Besonderheit eingehen, aber die wichtigsten Grundzüge zum Aufbau eines Urteils sind dabei.
Übrigens: Urteilsklausuren sind nicht nur in der Praxis wichtig, sondern auch im zweiten Staatsexamen. Dort erwarten euch neben Anwalts- und Kautelarklausuren auch Urteilsklausuren. Den Aufbau früh zu verinnerlichen, zahlt sich also doppelt aus.
Den Auftakt macht immer das Rubrum. Die Details können sich je nach Bundesland unterscheiden, die Pflichtangaben sind überwiegend dieselben. Enthalten sein müssen:
Aktenzeichen
„Im Namen des Volkes“
Art des Urteils (End-,Zeichen-, oder Teilurteil)
Eingangsformel („In dem Rechtsstreit“)
Kläger und Beklagte mit Anschrift
Prozessbevollmächtigte mit Anschrift
ggf. Streithelfer
Allgemeiner Satz der das Gericht, den Richter, die Kammer und die letzte mündliche Verhandlung (soweit vorhanden) nennt.
Ein Beispiel:
„Hat das Landgericht Musterstadt – 12. Kammer – durch den Richter am Landgericht Schmidt als Einzelrichter nach der mündlichen Verhandlung am 02.03.2024 für Recht erkannt:“
Damit ist das Fundament gelegt – weiter geht’s mit dem Tenor.
2. Tenor
Der Tenor ist das, was man in der Praxis sofort nachschlagen würde – das Ergebnis. Er besteht meistens aus drei Punkten:
1. Entscheidung in der Hauptsache
2. Kostenentscheidung
3. Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit
Bei Klageabweisung ist es recht simpel: „Die Klage wird abgewiesen.“ Schwieriger wird es, wenn der Klage (teilweise) stattgegeben wird. Hier müsst ihr euch streng an die Anträge halten (Dispositionsmaxime). Alles, was nicht zugesprochen wird, muss ausdrücklich mit dem Zusatz abgegrenzt werden: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ Wenn das fehlt, ist das ein echter Kardinalsfehler.
3. Tatbestand
Der Tatbestand beschreibt, worum es im Prozess geht – ohne Wertung, ohne rechtliche Einordnung. Ziel ist es, den Sachverhalt so darzustellen, dass die Entscheidungsgründe nachvollziehbar sind.
Typischer Aufbau:
Einleitender Satz (optional, kurze Einordnung des Rechtsstreits).
Unstreitiger Sachverhalt
Alle relevanten Tatsachen, die niemand bestreitet, chronologisch aufgeführt
Streng im Imperfekt
Streitiger Vortrag des Klägers
Alles, was der Beklagte bestritten hat
Perfekt, indirekte Rede
Wichtig: Formulierungen wie „Der Kläger behauptet, …“ (Tatsache) oder „Der Kläger ist der Ansicht, …“ (Rechtsauffassung)
Beispiel: „Der Kläger behauptet, der Beklagte habe vor Vertragsschluss von dem Umstand gewusst.
Kleine Prozessgeschichte
Überhaupt nur das, was man braucht, um die Anträge zu verstehen
Perfekt Indikativ
Anträge des Klägers (wie in der Klageschrift)
Anträge des Beklagten
Streitiger Vortrag des Beklagten (gleiche Regeln wie beim Kläger)
Große Prozessgeschichte
Der weitere Verfahrensverlauf, z. B. Beweisaufnahmen
Meist reicht dieses Schema. Abwandlungen sind notwendig, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa eine Widerklage aus einem völlig anderen Sachverhalt.
4. Entscheidungsgründe
Nach dem Tatbestand folgen die Entscheidungsgründe – hier wird das Ganze rechtlich eingeordnet. Und zwar im Urteilsstil: Ergebnis zuerst, Begründung danach.
Typischer Einstieg:
„Die Klage ist zulässig und begründet.“
Grundprinzipien:
Vom Allgemeinen zum Besonderen
Zuerst Zulässigkeit, dann Begründetheit
Orientierung an Prüfungsschemata
Unproblematisches kurz abhandeln, Problematisches ausführlich
Wenn der Klage stattgegeben wird, reicht die Prüfung einer Anspruchsgrundlage
Wird die Klage abgewiesen, müssen alle infrage kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft und verneint werden
Achtet darauf: In einem Urteil gibt es keine Überschriften wie „A. Zulässigkeit“. Eine Untergliederung ist erlaubt, aber nur durch Gliederungspunkte – nicht durch Überschriften
Sprachlich helfen Formulierungen wie „denn“, „weil“ oder „da“, um die Argumentation im Urteilsstil sauber zu verbinden
Fazit
Ein Urteil zu schreiben ist am Anfang ungewohnt – schließlich müsst ihr vom gewohnten Gutachtenstil in den Urteilsstil umdenken. Wichtig sind:
prägnantes Formulieren,
saubere Trennung von streitigem und unstreitigem Vortrag,
Dass die ersten Versuche noch holprig wirken, ist völlig normal. Routine kommt erst mit der Zeit – und ja, hier gilt das altbekannte Motto: üben, üben, üben.
Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen – und wurde ganz schön ins kalte Wasser geworfen. Statt an der Uni in Vorlesungen zu sitzen soll sie plötzlich Urteile schreiben und Verhandlungen leiten. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren ersten Eindrücken.
Erwartung vs. Realität
Seit knapp sechs Wochen darf ich nun im Referendariat neue Eindrücke verarbeiten, andere Aufgaben meistern und vor allem feststellen, dass Realität und Vorstellung, wie so oft, meilenweit auseinanderklaffen.
Ich startete mit der Zivilstation und wurde zunächst zwei Wochen im Einführungslehrgang berieselt. Mit den Grundlagen des Prozessrechts, dem gerichtlichen Ablauf und den ersten Kostenberechnungen. Seitdem darf ich am Gericht das prozessuale Recht live erleben und selbst anwenden. Ich schreibe Urteile, halte Aktenvorträge und muss in naher Zukunft eine Verhandlung selbst leiten. Während ich mir diese Aufgaben vor Augen führe, frage ich mich häufiger, ob ich dem Referendariat überhaupt gewachsen bin.
Damit du vielleicht mit einem realistischeren Bild startest, hier meine ganz persönlichen Referendariat-Erfahrungen aus den ersten Wochen!
Wer auf Anleitung hofft, wird enttäuscht
In der Hoffnung, endlich mehr durch die praktische Anwendung zu lernen und weniger durch das Selbststudium zu erarbeiten, startete ich ins Ref. Allerdings fühlte ich mich beim Schreiben meines ersten Urteils genauso hilflos wie bei der ersten Hausarbeit im Studium.
Zwar gibt es viele Formulierungsbeispiele, aber die Fallvarianten in der Praxis sind zu groß, um für jede Situation eine passende Vorlage zu finden. Ich musste schmerzlich feststellen (obwohl ich es natürlich hätte ahnen können), dass sich auch im Referendariat nichts von allein lernt und der Urteilstil leider auch kein Selbstläufer ist.
Endlich Struktur? Nicht ganz
Die Vorstellung von durchgeplanten Tagen, festen Terminen und geregeltem Alltag verabschiedete sich schneller, als sie aufgekommen war. Spätestens als der erste Termin keine Woche vorher verschoben wurde, war klar: sogar das größte Organisationstalent stößt hier an seine Grenzen.
Der Gerichtstag ist häufig unplanbar und damit der Alltag vieler, die dort arbeiten.
Spannende Fälle? Jein
Die Fälle sind nicht weniger absurd als an der Uni. Allerdings wurden an der Uni die arglistigen Intentionen des Verkäufers durch den Sachverhalt vorgegeben. Nun muss dem Gericht bewiesen werden (Beibringungsgrundsatz), dass der Verkäufer arglistig handelte. Die neue Fragestellung, die das Referendariat mitbringt, sorgt für viele Knoten in meinem Kopf. Wer hat was zu beweisen und wie kann der Beweis erbracht werden. Die Probleme sind in der Praxis andere, aber nicht weniger kleinteilig, komplex und absurd. Wobei Absurdität nicht mit Spannung verwechselt werden sollte.
Die Arbeitsgemeinschaft ist Schule 2.0. Die schlimmsten und die besten Erinnerungen darfst du nochmal erleben. Man sieht die gleichen Menschen in regelmäßigen Abständen wieder. Arbeitet in Gruppen, bekommt mündliche Noten, hält Kurzvorträge, macht gemeinsam Pause. Es besteht sogar die Möglichkeit eine AG-Fahrt zu unternehmen. Nach dem eher anonymen Jurastudium ist diese Art der Verbundenheit ein großer Umbruch! Ebenso wie das Gefühl, plötzlich wieder für alles bewertet zu werden.
Endlich Zeit für Aufgaben? Von wegen
In der Erwartung hat man endlich genug Zeit für seine Aufgaben.
In der Realität jagt eine Abgabe die nächste. Gerade am Anfang fehlt Routine und die Unsicherheit bringt mich dazu über jede Formulierung mindestens dreimal nachzudenken. So wachsen einem auch die überschaubaren Aufgaben über den Kopf.
Da kommt schnell das Gefühl auf, dem Ganzen nicht gewachsen zu sein.
Vielleicht muss man an dieser Stelle wirklich lernen, den eigenen Perfektionismus im Referendariat ein Stück loszulassen, statt Kleinigkeiten über Stunden zu zerdenken. Ich bin mir noch unsicher, aber werde euch auf dem Laufenden halten und mit Updates zum Zeitmanagement und der Struktur im Referendariat versorgen.
Zwischen Ideal und Alltag
Viel im juristischen Referendariat steht und fällt mit den betreuenden RichterInnen und AG-LeiterInnen. Mir macht Mut, dass jede Station nur vorrübergehend ist und somit auch die ungünstigsten Umstände irgendwann vorbei sind. Viele Dingen liegen außerhalb des eigenen Einflusses, aber solange man bereit ist, sich zu bemühen und ein bisschen Anpassungsfähigkeit mitbringt, wird man seinen Platz finden.
Lass dich von den ersten Wochen nicht entmutigen. Und mach dir bewusst: die höchsten Erwartungen an dich, hast DU!
Seid bereit für Veränderung und neue Perspektiven. Man gewöhnt sich bekanntlich an alles.
Wie lief euer Start ins Referendariat? Teilt gern eure Erfahrungen in den Kommentaren! Ich bin gespannt, wie es euch ergangen ist.
Für mehr Einblicke, Updates & Realität rund um Jura:
Du bist (bald) Jurist:in, das Examen geschafft oder bist im Referendariat und jetzt steht nach einigen Bewerbungen das Gespräch mit Kanzlei, Unternehmen oder Behörde an? Keine Panik, mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem Vorstellungsgespräch ein echter Türöffner. Hier kommen praktische Tipps rund um Kleidung, Vorbereitung, Verhandlung und wie du erkennst, ob es gut läuft.
1. Der Modus – Büro oder Videocall?
Vorab: Gerade bei Bewerbungen außerhalb deines aktuellen Wohnortes und wenn es sich nur um eine Station und keine Festanstellung handelt, ist es seit Corona nicht ungewöhnlich Bewerbungsgespräche ausschließlich digital abzuhalten. Das ist kein Werturteil, sondern der moderne und effiziente Weg wie auch mit den meisten Mandanten kommuniziert wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Modi nicht wirklich, achte bloß bei digitalen Formaten auf ein neutrales und ruhiges Umfeld mit stabilem Internet und ggf. einem Mikrofon. Eine Bücherwand in deinem aktuellen Büro im Hintergrund kann auf jeden Fall ein lustiger Aufhänger für das Gespräch sein, da solche in aller Regel ein Kennzeichen von traditionelleren Anwälten und Professorinnen und bei Berufsanfängern eher unüblich sind.
Ein kleiner Hinweis bei außerörtlichen Präsenzgesprächen: Soweit in der Einladung nicht explizit ausgeschlossen, stellt die Einladung zum Bewerbungsgespräch am Ort des Arbeitgebers ein Auftragsverhältnis nach §§ 662, 670 BGB dar, sodass du Anspruch auf Ersatz deiner notwendigen Reisekosten hast (BAG NJW 1989, 1694).
2. Kleidung: Zwischen Understatement und Professionalität
Ja, der erste Eindruck zählt – auch (oder gerade) im juristischen Umfeld. Ein gepflegtes, seriöses Outfit ist daher Pflicht.
Für Männer: Dunkler Anzug (Blau, Grau, Schwarz), Hemd (weiß oder hellblau), Krawatte optional – konservativ ist okay, aber ein bisschen Stil darf ruhig durchblitzen, ihr wollt ja schließlich in Erinnerung bleiben. Schuhe geputzt, bitte.
Für Frauen: Hosenanzug oder Blazer mit Rock/Kleid, gedeckte Farben, wenig Schmuck, keine allzu hohen Absätze.
Wichtig ist generell, dass du dich wohlfühlst – nichts ist unangenehmer als ein Gespräch, bei dem du ständig an deinem Outfit zupfst oder dich verkleidet fühlst. Gerade im Ref solltest du mit deinem üblichen Businessoutfit aber ohnehin bereits vertraut sein.
Tipp: In Großkanzleien darf es tendenziell formeller sein, bei Start-ups oder NGO-artigen Arbeitgebern (und erfahrungsgemäß auch bei vielen Strafverteidigern) kann es auch etwas lockerer zugehen. Check vorab den Internetauftritt – da bekommst du ein gutes Gespür für den Dresscode.
3. Vorbereitung ist mehr als nur das Jura-Repetitorium
Ein Bewerbungsgespräch ist keine mündliche Prüfung – also entspann dich. Aber: Wer vorbereitet ist, punktet. Hier ein paar Fragen, die du vorher für dich klären solltest:
Was macht die Kanzlei/das Unternehmen genau? (Achtung: Nicht jede „Boutique“ ist automatisch schick)
Welche Rechtsgebiete oder Arbeitsgruppen interessieren dich dort?
Wer sind deine Gesprächspartner:innen? (LinkedIn/Xing/Unternehmenswebsite können helfen)
Welche Station möchtest du machen (Wahlstation, Anwaltsstation)? Warum gerade dort?
Und dann: Überlege dir deine eigene Geschichte. Warum gerade Jura? Warum jetzt diese Kanzlei? Was bringst du mit – auch abseits von Noten? Persönlichkeit zählt! Halte also gern vergangene Berufserfahrungen, Uniworkshops oder Ehrenämter mit Bezug zur angestrebten Tätigkeit parat, ohne zu dick aufzutragen. Deine Arbeitgeber erwarten keine voll ausgebildeten Profis, also versuche nicht so zu wirken, denn das bist du als Berufseinsteiger nicht. Wenn du aber an jüngeren Urteilen dein besonderes Interesse festmachen kannst, ist das immer ein guter Einwurf für den „Smalltalk“ des Bewerbungsgesprächs.
Üblicherweise wird auch dir Raum für Fragen an den Arbeitgeber gegeben. Überlege dir hier gern fragen wie: Warum haben Sie sich für das konkrete Rechtsgebiet entschieden? Schätzen Sie eher den Diskurs vor Gericht oder die Schriftsatzarbeit? Wie steht Ihre Kanzlei zu publizistischer Tätigkeit?
So zeigst du ernsthaftes Interesse und kannst für dich persönlich relevante zwischenmenschliche Faktoren abklopfen.
4. Vergütung & Tauchzeiten: Sprich es an – aber richtig
Gerade als Referendar:in willst du wissen, wie es mit Bezahlung und Arbeitszeiten aussieht. Hier ein paar Faustregeln:
Vergütung: In Großkanzleien kannst du als Referendar:in oder WissMit mit 700–1000 Euro pro Wochenarbeitstag rechnen. Ja, richtig gelesen – das ist viel, aber es wird auch viel erwartet. Bei kleineren Kanzleien ist eine Vergütung eher Verhandlungssache. Hier hilft es oft, wenn diese deine Arbeitsweise aus der Vergangenheit bereits kennen. Wenn du hier auf eine Vergütung pochst, solltest du dir aber auch bewusst sein, dass dies zulasten deiner Lernzeiten geht, da du der Kanzlei in diesem Fall auch einen konkreten Mehrwert – dass heißt konkrete Mandatsarbeit von guter Qualität- schuldest. Wenn du aber ohnehin hoffst, regelmäßig vor dem Amtsgericht aufzutreten oder am Tag drei kurze Schriftsätze zu schreiben, mache das gern deutlich, damit der Arbeitgeber weiß wie er mit dir planen kann.
Bei Behörden oder weniger gewinnorientierten Ausbildern ist eine Vergütung nicht üblich beziehungsweise vorgesehen. Eine solche als Referendar:in zu fordern wirkt eher unprofessionell. Bei Festanstellungen sind Behörden aufgrund der Eingruppierungen ebenfalls keine Spielräume für Gehälter eröffnet. Aber auch in der freien Wirtschaft solltest du dich jedenfalls nicht unter die entsprechende E13-Vergütung deines Landes verhandeln lassen. Diese steht euch als Absolvent:innen des ersten Examens als Masteräquivalent im öffentlichen Dienst zu, jedenfalls aber mit dem zweiten Examen. Entsprechende Stellen an der Uni oder in der Stadtverwaltung sind bei etwas örtlicher Flexibilität nicht gerade rar und sollten von privaten Arbeitgebern eher nicht unterlaufen werden, wenn Sie nicht mit anderweitigen Vorzügen aufwarten können.
Tauchzeiten: Anknüpfend an die Gehaltsverhandlungen für Referendar:innen folgt das Thema der Tauchzeiten. Insbesondere in der Anwaltsstation ist es vor dem Examen üblich (wenn auch nicht überall gestattet) nur zu lernen und nicht mehr am Ausbildungsort zu erscheinen. Da ihr in dieser Zeit nicht arbeitet, könnt ihr realistisch auch keine Vergütung erwarten. Sollte in eurem Land die Zusatzvergütung der Ausbildungsstelle über das OLG gezahlt werden und tauchen nicht gestattet sein, empfiehlt es sich mit der Kanzlei die Vergütung der übrigen Monate anteilig auf die Tauchzeit anzupassen. So sieht das OLG ggf. nicht an ausbleibenden Zahlungen, dass ihr eurer Ausbildungsstelle fernbleibt. Zudem kann die Tauchzeit mit den Gehaltsverhandlungen gekoppelt werden. Wenn die Kanzlei euch beispielsweise 3 Monate Tauchzeit anbietet, euch aber Geld wichtiger ist, könnt Ihr gut eine Verkürzung auf zwei Monate bei höherer Vergütung fordern. Ihr steht in dem Fall der Kanzlei immerhin bereits gut eingearbeitet und auf dem Gipfel eures Examenswissens weiterhin zur Verfügung. Diese Gleichung funktioniert ebenso in die andere Richtung.
5. Mehrere Angebote? So triffst du die richtige Wahl
Wenn du mehrere Zusagen hast – Glückwunsch! Aber wie entscheidest du dich? Dies ist letztlich eine höchstpersönliche Entscheidung. Hier aber ein paar Kriterien:
Inhaltliche Ausrichtung: Passt das Rechtsgebiet zu dir? Einige Kanzleien können deine fachlichen Wünsche vielleicht nicht ganz bedienen. Grundsätzlich ist es aber hilfreich, im Ref fachlich offen zu bleiben, solange dies dich nicht vom roten Faden deines Karrierewegs abbringt.
Team und Atmosphäre: Wie war dein Eindruck im Gespräch? Wirkte das Team offen, interessiert, gestresst?
Work-Life-Balance: Wirst du eher ins Getriebe geworfen oder gibt es klare Ansprechpartner:innen und geregelte Abläufe? Wenn du hier unsicher bist, Frage auch im Nachgang gern noch mal, ob es möglich wäre mit einem Associate über die Wahrnehmungen zum Arbeitsalltag zu sprechen, da diese oft eine andere Perspektive als die Chefs haben.
Weiterentwicklung: Gibt’s Einblicke in andere Bereiche, Mandant:innenkontakt, Seminare?
Und ganz ehrlich: Manchmal zählt auch einfach das Bauchgefühl. Wenn du beim einen Laden mit einem Lächeln rausgehst und beim anderen mit Kopfschmerzen spricht das Bände. Geld und Prestige sind nichts, was dich bei Frustration im Übrigen nach einem halben Jahr noch gern zur Arbeit gehen lässt.
6. Woran du merkst, dass das Gespräch gut läuft
Manchmal verlässt man ein Gespräch und denkt: „Keine Ahnung, wie das war.“ Hier ein paar positive Zeichen:
Gespräch auf Augenhöhe: Wenn du nicht nur abgefragt, sondern wirklich ausgefragt wirst. Wenn dein Lebenslauf jenseits der Examensnote gelesen wurde, spricht das für echtes Interesse an deiner Person.
Echte Rückfragen: Wenn sie sich konkret auf deinen Lebenslauf oder deine Erfahrungen beziehen.
Profilierung der Gesprächspartner: Wenn dein Gegenüber dir neben Fragen und harten Fakten auch persönliche Anekdoten zur Arbeit mitteilt und nuancierte Einschätzungen abgibt, ist das auf jeden Fall ein Ausdruck des Vertrauens in dich.
Wenn du hingegen nur über Noten, Arbeitszeiten und Pflichtarbeitsstunden sprichst, ohne dass echtes Interesse an dir als Person durchkommt – dann sei vorsichtig. Kultur ist langfristig (fast) alles.
Zu guter Letzt:
Du bist mehr als dein Schwerpunkt und deine Punktzahl. Zeig dich als reflektierte, interessierte Persönlichkeit, die weiß, wo sie hinwill. Ein gutes Bewerbungsgespräch ist keine Prüfung – sondern der Beginn eines beruflichen Matches. Also: rein in den Anzug oder Blazer, aufrecht hinsetzen und mit Klarheit und Charme überzeugen.
Du willst dich für ein juristisches Praktikum, eine Referendariatsstation oder einen Job bewerben?Keine Panik! In diesem Beitrag zeige ich dir, worauf du achten solltest, wenn du deine Bewerbungsunterlagen erstellst – und wie du positiv aus der Masse hervorstichst.
Zunächst die Grundlagen: Natürlich benötigt deine Bewerbung die üblichen Formalia wie Kontaktzeile, Bewerbungsfoto und Layout. In den letzten Jahren ist mit der KI zudem der Aspekt der Maschinenlesbarkeit von Lebensläufen dazugekommen. Da der juristische Markt kein Massengeschäft ist, würde ich die Relevanz hier nicht überbewerten, da vermutlich immer noch Menschen die Bewerbungen sichten. Um zu testen, ob eine Software deine Daten richtig erfasst, hilft Google mit kostenlosen Websites.
1. Verstehe, was die Stelle verlangt – und was du bieten kannst
Bevor du überhaupt anfängst zu schreiben, solltest du die Stellenanzeige gründlich analysieren. Achte auf Schlüsselbegriffe: Geht es eher um wirtschaftsrechtliche Beratung, um öffentlich-rechtliche Fragestellungen oder um Prozessführung? Versetze dich in den Arbeitgeber hinein: Welche Qualifikationen und Eigenschaften sind hier wirklich wichtig? Und mindestens ebenso wichtig, zumindest wenn es nicht nur ein großer Name für das erste Praktikum sein soll: Wo möchtest du selbst später hin? Was erhoffst du dir von der Stelle, und glaubst du dort langfristig mit Leidenschaft arbeiten zu können?
Notiere dir diese Anforderungen und überlege, wie du sie mit deinen bisherigen Stationen, Interessen und Fähigkeiten abdeckst. So stellst du sicher, dass du in deinem Anschreiben auf das eingehst, was wirklich zählt.
2. Das Anschreiben: Persönlich, klar und konkret
Das juristische Anschreiben sollte nicht aus Floskeln bestehen – es ist kein Ort für Allgemeinplätze wie „Schon früh habe ich mich für das Recht interessiert“. Das soll aber nicht heißen, dass alles „glattgeschliffen“ sein muss. Wenn du an einem konkreten Ereignis dein Interesse für das Feld des potenziellen Arbeitgebers darlegen kannst, verdeutlicht das deine Motivation und macht deine Bewerbung einzigartig. Es geht es darum, kurz und überzeugend zu erklären:
Warum bewirbst du dich gerade bei diesem Arbeitgeber?
Was bringst du konkret mit, was für diese Stelle relevant ist?
Wie kannst du einen Beitrag zum Team leisten?
Zeige, dass du dich mit der Kanzlei oder Institution beschäftigt hast. Nenne Praxisgruppen, spannende Mandate oder die Unternehmenskultur. Wichtig: kein Copy & Paste! Jedes Anschreiben sollte individuell auf die Stelle zugeschnitten sein.
Und mein persönlicher Tipp: Scheue dich nicht, persönliche Kontakte zum Unternehmen/der Behörde zu benennen. Auch wenn du diese nur mal vor zwei Jahren auf einer Messe o.Ä. getroffen hast (und Sie sich wahrscheinlich nicht mehr an dich erinnern werden): Damit zeigst du, dass du dich ernsthaft mit dem Arbeitgeber auseinandergesetzt hast. Und kein/e PersonalerIn wird vermutlich deine Bewerbung direkt in den Müll wandern lassen, wenn man damit potenziell eine/n andere/n MitarbeiterIn verstimmen könnte. Du kannst hier nichts verlieren.
3. Der Lebenslauf: Klar strukturiert und juristisch relevant
Dein Lebenslauf ist dein Aushängeschild – gerade im juristischen Bereich wird er oft zuerst gelesen. Achte deshalb auf:
Klaren Aufbau: Antichronologisch (jüngste Station zuoberst), mit präzisen Zeitangaben.
Juristische Relevanz: Betone Praktika, Stationen und Schwerpunkte, die juristisch relevant sind. Deine Aushilfsstelle im Einzelhandel ist höchstens bei deinen ersten Praktika noch für Softskills von Interesse.
Noten: In der Juristerei spielt die Examensnote (leider) eine große Rolle. Verstecke sie nicht, sondern gehe offen damit um – wenn du sie durch andere Leistungen „ausgleichen“ kannst, zeige das im Anschreiben.
Wenn du Auslandserfahrung, Moot Courts, wissenschaftliche Arbeiten oder relevante Nebenjobs vorweisen kannst: unbedingt erwähnen. Sie zeigen Initiative, Sprachkenntnisse und Engagement – gerade Soft Skills sind im Berufsalltag oft entscheidender als die reine Punktzahl.
4. Zeugnisse und Anlagen: Qualität vor Quantität
Füge nur solche Anlagen bei, die einen tatsächlichen Mehrwert bieten. Das bedeutet in der Regel:
Examenszeugnisse
Praktikumsnachweise
Sprachzertifikate (wenn vorhanden und mehr als der verpflichtende Fremdsprachenschein)
Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber (hier ggf. die besten/relevantesten auswählen, da die letzten fünf Referendariatsstationen etwas erschlagend wirken könnten)
Studienbescheinigungen, Schulzeugnisse oder Urkunden über die Teilnahme an irgendwelchen Seminaren brauchst du nur, wenn sie wirklich relevant sind. Ordnung und Übersichtlichkeit der Anlagen sagen ebenfalls viel über dich aus – achte auf ein durchdachtes PDF-Dokument oder eine Mappe ohne Durcheinander. Hier gibt es gute Gratistools, aus denen du eine einheitliche PDF-Datei bauen kannst. Leider haben immer mehr Arbeitgeber standardisierte Masken in Ihren Bewerbungsportalen, die teilweise Einzeldokumente voraussetzen. Ob du die Datei hier besser wieder „aufteilst“ oder frech ein einzelnes Dokument unter dem oft obligatorischen Lebenslauffeld einfügst, kann ich nicht mit Sicherheit beurteilen. Wenn aber explizit kein Anschreiben gefordert ist, schicke bitte auch keins.
5. Der Lebenslauf ist dein Spiegel – mach ihn nicht kleiner, als du bist
Viele Jurastudierende neigen dazu, sich unter Wert zu verkaufen (Stichwort Imposter-Syndrom) – gerade wenn die Examensnoten nicht herausragend sind. Aber: Arbeitgeber suchen nicht nur nach Zahlen. Teamfähigkeit, Engagement, Interesse am Fach und Praxiserfahrung können ebenso überzeugen.
Statt dich kleinzureden, solltest du ehrlich und selbstbewusst deine Stärken präsentieren. Hattest du ein Auslandssemester, ein Ehrenamt oder hast neben dem Studium gearbeitet? Das zählt, vor allem in der Praxis. Stelle deshalb mit den kurzen Kommentaren zu deinen Tätigkeiten stichwortartig relevante Fähigkeiten heraus, die für die Stelle hilfreich sind (Prozessführung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit etc.). Hier gilt: Weniger Konjunktiv, mehr selbstbewusste Aussage.
6. Formalia: Sauberkeit, Rechtschreibung, Layout
Es klingt banal, ist aber entscheidend: Fehlerfreie Bewerbungen sind ein Muss, gerade im juristischen Bereich. Achte darauf, dass…
dein Anschreiben maximal eine Seite umfasst,
keine Rechtschreibfehler enthalten sind,
die Formatierung einheitlich ist (Schriftart, Zeilenabstand, Rand),
dein Lebenslauf nicht überfrachtet, aber vollständig ist.
Lass unbedingt jemanden Korrektur lesen. Fehler im Anschreiben wirken unkonzentriert – das will kein Arbeitgeber. Passe besonders auf, wenn du mehrere Bewerbungen parallel verschickst und im Anschreiben jeweils Textbausteine aus der vorherigen verwendest. Hier entsteht schnell ein inhaltliches und grammatisches Kauderwelsch, das bei organischen Texten oder durch eine Drittkorrektur vermieden werden kann.
7. Nachforschen – aber mit Fingerspitzengefühl
Wenn du nach zwei bis drei Wochen keine Rückmeldung erhalten hast, ist eine kurze Nachfrage per E-Mail in Ordnung – höflich und professionell formuliert, ohne den Unterton des Vorwurfs. Das zeigt Interesse und Initiative. Aber: Bleibe respektvoll, kein Arbeitgeber schuldet dir eine sofortige Antwort. Wenn es nicht klappt, hake es ab und nutze das Feedback (wenn du welches bekommst), um dich weiter zu verbessern. Erfahrungsgemäß haben gerade Behörden aufgrund der notwendigen Beteiligungen nicht das dynamischste Einstellungsverfahren.
Fazit: Deine Bewerbung als juristisches Aushängeschild
Die Bewerbung ist dein erster Eindruck – und gerade bei Jura zählen Präzision, Struktur und Substanz. Wenn du deine Unterlagen gezielt auf die Stelle zuschneidest, deine Stärken klar präsentierst und die formalen Anforderungen beachtest, hast du gute Chancen, zu einem Gespräch eingeladen zu werden. Trau dich, authentisch zu sein – und vor allem: Fang frühzeitig an. Denn eine gute Bewerbung braucht Zeit und schreibt sich nicht nach einem Acht-Stunden-Tag oder der Probeklausur.
Unser Blogger Robert hat einen mutigen Schritt gewagt – und im Rahmen eines Gastreferendariats das Bundesland gewechselt. Ihn verschlug es von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen der beiden Bundesländer im Vergleich.
Länderwechsel außerhalb der Wahlstation?
In den meisten Bundesländern ist es üblich, mit Ausnahme eines „Speyersemesters“ die Stationen (außer der Wahlstation am Ende) des Referendariats im jeweiligen Ausbildungsbezirk zu absolvieren.
Mecklenburg-Vorpommern, mein Ausbildungsland, ist hier flexibler. In einer Verwaltungsvorschrift wird ausdrücklich festgehalten, dass bis zu 12 Monate des Referendariats auswärts verbracht werden dürfen, wobei auch diese Option praktisch auf die Anwalts- und die Wahlstation beschränkt ist. Als weitere Restriktion kommt hinzu, dass im Aufnahmebundesland die Möglichkeit zur Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften gegeben sein muss. Anderenfalls besteht weiterhin eine Pflicht, wöchentlich in der AG der Stammdienststelle in M-V zu erscheinen. Dies stellt insbesondere für Hamburg eine Hürde da, was trotz der geographischen Nähe leider keine Gastreferendar*innen zur Ausbildung zulässt.
Böse Zungen mögen behaupten, Hintergrund dieses Privilegs sei das Bedürfnis einiger Referendar*innen in Großkanzleien zu arbeiten und der Mangel ebensolcher in unserem schönen Küstenbundesland. Jedenfalls war dies für mich ein Grund, eine spezialisierte öffentlich-rechtliche Ausbildung in Dresden zu suchen.
Das Organisatorische – leichter als gedacht?
Das notwendige Verwaltungsverfahren war erstaunlich unkompliziert. Nachdem ich eine Zusage einer Dresdner Kanzlei für die Station hatte, schrieb ich das OLG Dresden an, wie die Möglichkeit einer gastweisen Teilnahme an der örtlichen AG wäre. Die Details wurden in einem Telefonat geklärt, der Rest erfolgte dann nahezu ausschließlich zwischen den beiden OLGen.
Einziges Problem: Der Föderalismus. Sachsens Einstellungstermine ins Referendariat sind denen in M-V genau um einen Monat voraus. Deshalb befand ich mich zum Zeitpunkt des sächsischen Einführungslehrgangs in die anwaltliche Tätigkeit noch bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Um keinen kompletten Kaltstart hinzulegen, besuchte ich deshalb noch den Einführungslehrgang in Rostock, bevor ich meinen Dienst in Sachsen antrat.
Der erste Eindruck
Nachdem ich meine Kanzlei zum ersten Mal vor Ort kennengelernt hatte, stand ich in meiner zweiten Woche zum ersten Mal in der mir zugewiesenen AG am Landgericht Dresden.
Wobei, eigentlich war mein erster Berührungspunkt mit der sächsischen Justiz das flughafenartige Schlangestehen bei der Wachtmeisterei des Landgerichts. Verglichen zu M-V, wo man mit halbwegs seriösem Auftreten unkompliziert in jedes Gericht kommt, erschien mir das Prozedere aus Taschenkontrolle mit Röntgentunnel und Magnetschleuse ziemlich exzessiv (Anmerkung: Hintergrund hierfür ist mutmaßlich der Mord an der Zeugin Marwa El-Sherbini 2009 im Gerichtssaal). Nachdem ich jedoch schließlich im Gebäude und der AG war, stand ich vor letzterer wie der Schüler, der in der achten Klasse neu an die Schule kommt. Es folgten die übliche Vorstellung bei Dozierenden und KollegInnen und ein nahtloser Übergang in die Pflichten eines Referendars.
Die Examensvorbereitung
Das Fehlen einer befreundeten Lerngruppe durch den Ortswechsel stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung in der Examensvorbereitung dar. Hierzu ist anzumerken, dass in Sachsen der Unterrichtsanteil im Referendariat wesentlich höher ist als an der Küste. M-V beschränkt sich für die theoretische Ausbildung weitgehend auf einen mehrtägigen Einführungslehrgang en bloc, gefolgt von einer wöchentlichen etwa 5-stündigen Arbeitsgemeinschaft. Neben drei Pflichtklausuren pro Station besteht hier pro Rechtsgebiet 1–2-mal pro Monat die Möglichkeit, eine Probeklausur auszuformulieren und korrigiert zu besprechen.
In Sachsen findet regelmäßig an 3 Tagen die Woche Unterricht statt. Ein vierter Tag kann wahlweise für eine freiwillige Klausur genutzt werden oder in der Kanzlei mit der Praxis verbracht werden. Ich entschied mich für zweitere Option, auch da bereits in der AG (oft in Heimarbeit) 1-2 Klausuren die Woche gefertigt wurden. Entsprechend blieb auch für eine Teilnahme an den Klausurenkursen in M-V wenig Raum.
Sachsen – mehr Dozierende aber auch größerer Koordinationsaufwand?
Die Menge an Unterricht bringt ein weiteres Problem mit sich: Sachsen schöpft hier anders als M-V aus einem großen Pool an Dozierenden mit jeweiligen fachlichen Stärken. Zwischen diesen findet jedoch kaum bis keine Koordination statt, allein die Geschäftsstelle sorgt meist dafür, dass sich der Unterricht nicht mit anderen Veranstaltungen überlappt. Regelmäßig wurde wegen Krankheit oder beruflichen Verhinderungen Veranstaltungen zeitlich oder innerhalb der Stadt verlegt, was mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die ReferendarInnen verbunden war.
In der Praxis führte dies zum einen oft zu halben Arbeitstagen in der Kanzlei, um das dortige Pensum zu schaffen, zum anderen zu „zerrissenen“ Lerntagen, auch da mir eben die Anschlusslerngruppe an die teils nur zweistündigen AGs fehlte. Inhaltlich muss der Ausbildung allerdings zugutegehalten werden, dass die fachlich spezialisierten Dozierenden oft mit guten Unterlagen aufwarten konnten und auch „lernfaule“ Referendar*innen jedenfalls Grundkenntnisse in allen Gebieten vermittelt bekommen haben.
Allein bei den Klausurbesprechungen verliert man aufgrund der Anzahl an Klausuren und den teilweise fast zwei Monaten bis zur Besprechung schnell den Überblick über den Inhalt der Bearbeitung, die nun besprochen werden soll, was dem Erkenntnisgewinn nur bedingt zuträglich ist. Zudem ist aufgrund der festen Einplanung und der vorrangigen AG-Dienstpflicht eine Teilnahme an allen Besprechungen möglich. Aufgrund der Freiwilligkeit der Klausurenkurse in M-V und den oft etwa 5-stündigen Besprechungen in der Arbeitszeit sind diese nur mit größerem Aufwand und viel Absprache mit der Ausbildungsstelle in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Fazit
Kann ich also empfehlen, innerhalb der Anwaltsstation das Bundesland, spezifisch nach Sachsen zu wechseln? Rückblickend würde ich hier ein klares „Nein“ aussprechen.
Zwar bin ich unglaublich dankbar für die Chance, neue motivierte KollegInnen und damit auch andere Justizstrukturen kennenzulernen. Auch habe ich viele gute Unterlagen und sogar die Chance auf ein doppeltes Probeexamen in zwei AGs mitnehmen können.
Unerwartete Herausforderungen
Allerdings sollte man den psychischen Stress, den ein Umzug (bzw. ein Zusammenziehen), die organisatorische Eingewöhnung in gleich zwei neue Ausbildungsstellen und das Fehlen des bekannten Umfelds bedeuten, wirklich nicht unterschätzen. Euer Fokus sollte, und wird es zumindest unterbewusst auch, auf dem Examen in nicht einmal neun Monaten liegen. Klar war meine Erwartung nicht, hier den Großstadtsommer meines Lebens zu haben. Aber mit KollegInnen, die selbst im Examensstress stecken (Sachsen schreibt zwei Monate früher als M-V) fällt es insgesamt schwer Kontakte zu knüpfen. Dies leider trotz der Bemühung der Geschäftsstelle, Wandertage und Sommerfeste für ReferendarInnen zu organisieren, die aber eher mäßig angenommen wurden.
Routine ist alles
Ohne eure Lernroutinen und bekannten Rückzugsorte, und ohne Unterstützung durch befreundete Lerngruppen, fällt es gerade mit dem sächsischen Unterrichtsmodell wirklich schwer, einen systematischen Lernplan abzuarbeiten. Die ständige Terminkoordination zwischen AG und Arbeitsplatz, verbundenen mit dem ständig wechselnden Konvolut an Unterrichtsinhalten erfordern eine Selbstdisziplin, welche die für das erste Examen notwendige noch einmal übersteigt. Dies gilt insbesondere, da auch der hohe Unterrichtsumfang in Sachsen mit den wirklich attraktiven „Crashkursen“ vor dem Examen keinen Anspruch auch eine umfassende Examensvorbereitung bieten.
Wer also (wie ich) ein flexibleres, eigenverantwortliches Lernen für sich bevorzugt, wird in Sachsen wahrscheinlich nicht glücklich. Wer jedoch ein insgesamt durchaus strukturiertes Lernsystem mit einem guten Maß an Druck und Dienstpflicht braucht, dem sei zumindest ein ganzes Referendariat in Sachsen empfohlen. Gerade der Wechsel ist jedoch eher unhilfreich. Beide Länder unterscheiden sich nicht unerheblich im Landesrecht, aber auch in der justiziellen Arbeitsweise und Klausurkonzeption. Sowohl in M-V, als auch in Sachsen wurde mehrmals ausdrücklich auf die „preußischen“ und „sächsischen“ Eigenheiten hingewiesen, was in einem formalistischen schriftlichen Staatsexamen abträglich ist.
Post Scriptum
Sollten MitarbeiterInnen der Rostocker oder Dresdener Referendargeschäftsstelle diesen Beitrag lesen: Trotz der Kritik meinen herzlichen Dank für das unbürokratische Möglichmachen dieses „Abenteuers“. Ein solches Gastreferendariat ist offenbar alles andere als selbstverständlich.
Jura Referendariat: Was ich gern vorher gewusst hätte
Weil ich mich vor dem Bestehen des ersten Staatsexamens nicht traute zu planen (aus Angst, das Bestehen des Examens zu „verfluchen“ ) hat mich nach der mündlichen Prüfung die Panik überrollt. Wo sollte ich anfangen? Was ist zu beachten? Was ist wichtig?
Damit du besser vorbereitet bist, kommen hier meine fünf wichtigsten Gedanken – in der Hoffnung dir beim Durchblick im Dschungel juristisches Referendariat zu helfen.
1. Ortswahl – wo soll es hingehen?
Wenn du dir vorstellen kannst, nach dem Studium nochmal den Wohnort zu wechseln, solltest du dich mit den Unterschieden zwischen den Bundesländern beschäftigen. Die Voraussetzungen, Fristen und Abläufe variieren deutlich.
Auswahlkriterien, die dir eine Orientierung sein können:
Notenanforderung & Wartezeiten: beliebte Orte haben lange Wartezeiten
Gehälter: in den neuen Bundesländern sind die Bezüge teilweise deutlich höher
Ablauf des Refs: manche Länder bieten Probeexamen, Einführungsseminare, bestimmte AG-Strukturen, andere nicht
Wenn dir also bestimmte Inhalte wichtig sind, lohnt sich der Vergleich. Gute Übersichten findest du etwa beim Anwaltsblatt oder auf LTO. Auch ein Blick auf die Durchschnittsnoten der Bundesländer kann helfen.
Was ich aber auch sagen muss: Erfahrungen anderer sind oft sehr subjektiv und die Auswahlkriterien bleiben intransparent. Also lass dich nicht verrückt machen. Du bist niemandem Rechenschaft schuldig.
2. Verbeamtung?
Wenn dein Wunsch-Bundesland die Verbeamtung während des Referendariats anbietet, solltest du dir vorher überlegen, was das konkret bedeutet.
Vorteile:
Höhere Bezüge
Keine Sozialversicherungsbeiträge
Beihilfeanspruch (meist 50% Erstattung der Krankheitskosten)
Aber du zahlst weder in die Rentenkasse noch in die Arbeitslosenversicherung ein. Das bedeutet du erhältst kein ALG I nach dem Referendariat. Auch die Wahl einer Privaten Krankenversicherung kann verwirrend und unübersichtlich sein.
Wenn du dich für eine Verbeamtung entscheiden solltest, hol dir eine Beratung bei einem seriösen Versicherungsmakler. Es gibt unzählige Tarife und Details.
3. Bürokratie
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Unterlagen, die du für die Bewerbung einreichen musst. Umso früher du weißt, welche Unterlagen du benötigst umso eher kannst du anfangen diese wieder zu finden. Meist sind die Fristen Ausschlussfristen, die Unterlagen müssen also bis zum Fristende zwingend vollständig vorliegen.
Was du (häufig) benötigst:
Geburtsurkunde
Erweitertes Führungszeugnis (kann meist erst nach Antragseingang beim jeweiligen OLG beantragt werden)
Examenszeugnis
Plane zwischen dem Examen und dem Referendariatsstart etwas Luft ein – häufig brauchst du bis zum Ablauf der Frist dein Examenszeugnis.
4. Das große Warten
Ich hatte gehofft, das ewige Warten hat ein Ende. Aber Fehlanzeige, man muss sich auch weiterhin in Geduld üben.
Die Zusage fürs Referendariat kommt oft kurzfristig. Heißt: monatelang Funkstille – dann plötzlich alles auf einmal. Hab vorsichtshalber einen Plan B in der Hinterhand. Vielleicht ein Praktikum, eine Reise, einen Nebenjob und dabei rutschst du ganz bequem durch die Wartezeit für den nächsten Starttermin nach oben.
Ich habe erlebt, dass die Leute bei den Ausbildungsstellen sehr freundlich sind. Wenn du unsicher bist, ruf einfach an. Meist bekommst du auch eine Einschätzung, wie realistisch dein Wunschstandort mit deiner Note ist.
5. Gönn dir eine Pause
Ich weiß, der Reflex ist groß: „Jetzt schnell das 2. Examen durchziehen!“ Aber eine Pause tut gut. Du hast eine aufregende und nervenraubende Zeit hinter dir. Es ist völlig okay, mal durchzuatmen.
Mach was, das dir Spaß macht. Hol Hobbys zurück, die in der Examenszeit hinten heruntergefallen sind oder lerne etwas Neues.
Am Ende interessiert es deinen Arbeitgeber nicht, ob du 29 oder 30 bist, aber dich, ob du mit deinen Kräften am Ende bist. Jeder hat sein eigenes Tempo.
Fazit
Das Referendariat ist ein neuer, spannender, manchmal verwirrender Abschnitt. Ich hoffe, meine Gedanken helfen dir, ein bisschen Struktur reinzubringen oder einfach entspannter zu starten.
Wenn du Fragen hast, eigene Erfahrungen teilen willst oder einfach Feedback dalassen magst schreib gern einen Kommentar. Und folge Goldwaage auf Instagram für noch mehr Juracontent. Ich freu mich auf dich!
Robert hat in diesem Jahr sein Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern begonnen. Hier berichtet er von den Herausforderungen seiner ersten Station und darüber, ob es ihm in dem beschaulichen Bundesland gefällt.
Vor zwei Monaten begann ich mein Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern. Warum an der (nicht nur juristisch) eher dünn besiedelten Küste bleiben? Warum nicht nach Hamburg oder Berlin in die Hochburgen der Rechtsbranche?
Nach fünfeinhalb Jahren Studium an der Uni Greifswald war für mich klar, dass ich zeitnah praktische Erfahrungen sammeln wollte. Auch wenn mich wissenschaftliches Arbeiten nach wie vor sehr interessiert, kam eine Promotion direkt im Anschluss für mich nicht in Frage. Ich wollte die praktische Arbeit von Jurist*innen erleben, auch da mir coronabedingt in vier Semestern weitere Praktika verwehrt blieben. Entsprechend bewarb ich mich direkt nach dem Erhalt meines Examenszeugnisses Ende März beim OLG Rostock.
Nachdem einem der Antragsprozess zur ersten juristischen Prüfung noch sehr gegenwärtig war, wartete nun also mit der Einreichung diverser Formulare, einem Führungszeugnis und der Wahl einer Wunschausbildungsstelle erneut eine umfangreiche Bewerbung auf mich. Ein Referendariat in Berlin oder Hamburg schied aufgrund der langen Wartezeiten von teils fast drei Jahren für mich aus. Meine alte Heimat Schleswig-Holstein konnte gegenüber M-V mit einer ähnlichen geographischen Struktur bei deutlich schlechterer Vergütung als Referendariatsstandort ebenfalls nicht überzeugen. Da noch viele meiner sozialen Kontakte aus Studienzeiten in Greifswald sind, fiel die Entscheidung deshalb auf eine Bewerbung beim nächstgelegenen Landgericht Stralsund.
Die Zusage seitens des OLG erfolgte relativ schnell. Danach folgte jedoch für ein Monat ohne weitere Informationen. Das Land M-V stellt die Referendar*innen im Regelfall als Beamt*innen ein, entsprechend sind diese auch bezüglich ihres Arbeitsplatzes weisungsgebunden. Bis etwa zwei Wochen vor meinem ersten Arbeitstag im Juni wusste ich nicht, ob mein Wunsch bezüglich des LG Stralsund berücksichtigt werden konnte, oder ob ich zeitnah eine Wohnung in Neubrandenburg finden muss. Die vier Landgerichte des Landes in Schwerin, Rostock, Stralsund und Neubrandenburg sind alle reguläre Ausbildungsstätten. Allerdings konnte bei mir, wie auch bei allen anderen Jahrgängen – mit Ausnahme des Sommers 2022 – mein Wunsch berücksichtigt werden.
Die ersten Arbeitstage
So wurden alle Referendar*innen des Landes eingeladen, zu ihrem ersten Arbeitstag in den Räumlichkeiten des OLG Rostocks feierlich in ihr Amt eingeführt und vereidigt zu werden. Unser Jahrgang besteht aus 50 Personen, von denen 14 dem LG Stralsund zugewiesen wurden. Die Atmosphäre war seriös, aber insgesamt durch die wirklich schöne Räumlichkeit und die diversen Redner*innen aus Verwaltung, Anwaltschaft und Justiz ein gelungener Einstand.
Der erste Tag am Landgericht begann mit einem überschaubaren Informationsstand seitens der Referendar*innen. Uns war bekannt, dass die ersten zwei Wochen aus einem Einführungslehrgang bestehen würden. Allerdings hatte niemand von uns einen Zugang zum Gericht, sodass wir uns nach und nach am regulären Besuchereingang sammelten und von den Justizangestellten eingelassen und zum Seminarraum gewiesen wurden.
Der große Unterschied war für mich jedoch das Wissen, nun für das angestrengte Zuhören bezahlt zu werden.
Der erste Eindruck unserer „Arbeitsgemeinschaft“ war eigentlich eine Fortsetzung des Studiums. Der große Unterschied war für mich jedoch das Wissen, nun für das angestrengte Zuhören bezahlt zu werden. Neben der üblichen Vorstellungsrunde, bei der die durchaus unterschiedlichen Lebensläufe der Referendar*innen bezüglich Promotion, Familiengründung oder nur einer längeren Pause nach dem ersten Staatsexamen offenbar wurden, stand zuerst viel Organisatorisches auf dem Programm.
Wir erfuhren erst in den kommenden Tagen, wer unsere zukünftigen ausbildenden Richter*innen sein würden, ebenso wie den erfreulichen Umstand Dienstlaptops zu erhalten. Auch erhielten wir – zumindest die Kolleg*innen, die nicht einem der Amtsgerichte zugewiesen waren – eigene Schlüssel für das Gericht. In den Mittagspausen in der gerichtseigenen Kantine wurde dann anhand des Geschäftsverteilungsplanes schon vor dem ersten Gespräch mit unseren Ausbilder*innen unsere zukünftigen Kammern ermittelt.
Im Einführungslehrgang lernten wir dann, wie die Zivilgerichtsbarkeit arbeitet und die grundsätzliche Struktur von Urteilen. Zudem besuchten wir gemeinsam mit unserem AG-Leiter einen Verhandlungstag am AG Greifswald, um auch allen ohne Gerichtspraktikum ein erstes Gefühl über den Ablauf einer Verhandlung zu vermitteln. Mit diesem Wissen begann dann in der dritten Woche die Arbeit in den Dezernaten, bei mir in der Kammer für Bank-, Versicherungs- und Erbsachen. Bis auf letztere erschien mir diese Materie eher fremd, allerdings sind viele Fälle des Versicherungsrechts in Konstellationen angesiedelt, die sich mit allgemeinem BGB-Wissen gut lösen lassen.
Der Alltag am Gericht
Eine übliche Woche am Gericht besteht aus einem Arbeitsgemeinschaftstag, in dem wir besondere zivilprozessuale Konstellationen wie Versäumnisurteile, Prozesskostenhilfe und Zwangsvollstreckungen erörtern. In der Regel haben dann alle Richter*innen einen Verhandlungstag in der Woche, bei dem wir Referendar*innen mit auf der Bank sitzen dürfen. An den Amtsgerichten sind es mitunter mehr. Kammerentscheidungen sind beim Landgericht mittlerweile eine absolute Ausnahme. Entsprechend freue ich mich, einem ziemlich jungen Richter zugewiesen worden zu sein, der in die am LG oft sehr nüchternen Anwaltsprozesse mit einer lebendigen Moderation durchaus spannend gestaltet. Ein üblicher Verhandlungstag umfasst drei bis fünf Fälle, je nach Komplexität.
Die Aktenführung erfolgt in unserem Gerichtsbezirk mittlerweile voll digital. Entsprechend bearbeiten wir auch unsere Arbeitsaufträge primär im Homeoffice. Zwar steht am LG ein Referendarzimmer zum Arbeiten zur Verfügung, allerdings wird wohl bis frühestens 2024 kein WLAN bereitgestellt. Hier besteht auf jeden Fall Nachholbedarf. Üblicherweise schreiben wir Referendar*innen aus Akten oder auch Fällen, deren Verhandlung wir folgen durften, Urteile oder Voten. Die ersten Versuche gestalteten sich mangels Erfahrung aus dem Studium durchaus schwierig, da Sprache und Struktur sich doch deutlich von den Gutachten unterscheiden, die man noch vor wenigen Monaten im Examen schrieb. Auch die Stoffgliederung in den E-Akten, die mit Protokollierungen regelmäßig 400 Seiten und mehr umfassen, ist anfangs herausfordernd. Allerdings ist sowohl die Bewertung unserer Leistungen als auch das generelle Arbeitsklima sehr kollegial. Das –für Jurastudierende wenig überraschend – hin und wieder scharfe Feedback trägt so aber doch dazu bei, dass man in den 6 Wochen Dezernatsarbeit eine ziemlich steile Lernkurve vorzuweisen hat. So geht es jetzt in die erste Probeklausur, ebenfalls in Urteilsform, denn das zweite Staatsexamen ist „nur“ noch 1,5 Jahre entfernt…
Lohnt sich ein Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern?
Im Fazit kann ich – wenngleich ohne die anderen Länder näher zu kennen – sagen, dass ich die Wahl von M-V für mein Referendariat nicht bereue. Das Klima ist wie im Studium auch schon nahezu familiär, gerade weil die allermeisten Stralsunder Referendar*innen ebenfalls in Greifswald studiert haben. Auch die Besoldung von etwa 1450 Euro netto ist immer noch ein deutlicher Sprung verglichen zum studentischen Budget, da sich an den Lebenshaltungskosten nicht viel verändert hat. Vielleicht hätte etwas mehr Zeit und Stoff im Einführungslehrgang uns gutgetan, da ein Kommentar nur bedingt geeignet ist, einem die Angst vor groben Schnitzern im Urteil zu nehmen, wenn Konstellationen wie eine Hilfswiderklage das erste Mal auftauchen.
Demnächst steht nun meine erste eigene Verhandlungsleitung an. Auch wenn man im Studium bereits Erfahrungen mit Moot Courts gesammelt hat, ist die Aufregung nicht zu verleugnen. Ab November geht es dann nach fünf Monaten am LG auch schon weiter in die Verwaltungsstation. Bei Interesse könnt ihr euch also gern auf weitere „Abenteuer im Referendariat“ freuen.