Vom ersten Semester bis zum Examen – wie läuft das Jurastudium ab?

Du hast gerade mit dem Jurastudium begonnen und hast trotz diverser Einführungsveranstaltungen keine Ahnung wie das Ganze jetzt abläuft? Oder du bist bereits im Hauptstudium und lebst immer noch von Tag zu Tag ohne einen richtigen Plan zu haben? Mit diesem Beitrag gibt dir unsere Autorin Sophia einen roten Faden an die Hand, damit du in Zukunft den Durchblick hast. 

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1. Die ersten Wochen als StudentIn

In den ersten Wochen gibt es neben dem aufregenden neuen Studentenleben auch ein paar organisatorische Dinge, die du erledigen solltest:

  • Immatrikulation abschließen (inklusive Zahlung des Semesterbeitrags)
  • Uni-Accounts aktivieren
  • Studien- und Prüfungsordnung lesen (ja, wirklich! Hier steht schon ganz viel Wertvolles drin, damit du den Überblick behältst)
  • Stundenplan erstellen (hierfür haben die meisten Unis Musterstudienpläne anhand derer du deinen perfekten Stundenplan erstellen kannst)
  • Herausfinden:

         •       Wie funktioniert die Kurs- und Klausuranmeldung?

         •       Gibt es Anmeldefristen für AGs, VKs oder Tutorien?

         •       Welche Leistungsnachweise sind Pflicht und was ist freiwillig?

2. Grundstudium (1.–4. Semester): Orientierung und Grundlagen

Im Grundstudium lernst du die Basics und legst damit ein wichtiges Fundament für dein Studium. Noch in der Examensvorbereitung oder schließlich in der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird dir jeder sagen, dass es vor allem auf die Basics und ein gutes juristisches Handwerkszeug ankommt und da haben sie recht.

Inhalte typischerweise:

  • BGB AT, Schuldrecht AT
  • Grundrechte
  • Staatsorganisationsrecht
  • Strafrecht AT
  • Grundlagen des Rechts

Diese Inhalte erarbeitest du dir in den Vorlesungen und den dazugehörigen Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Vorlesungsbegleitenden Kolloquien (VKs).

Was du erledigen musst:

  • Kurse & AGs/VKs rechtzeitig anmelden 
  • Leistungsnachweise (Kleine Scheine) erwerben (meist durch Klausuren + Hausarbeiten)

Hier lohnt es sich mal bei Tutoren oder älteren StudentInnen nachzufragen, ob sie AG- oder VK-Leiter empfehlen können. Wenn du dich frühzeitig anmeldest, hast du es außerdem in der Hand, wann deine AG oder dein VK stattfindet und du schaffst es eventuell den Freitag oder Montag für ein langes Wochenende freizuhalten 😎

Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung wird meist nach dem 3. oder 4. Semester relevant und besteht je nach Uni aus einer bestimmten Anzahl von Klausuren (und Hausarbeiten). An meiner Uni war der Begriff Zwischenprüfung damals z.B. etwas irreführend. Bei uns handelte es sich nicht um eine gesonderte Prüfung, sondern das Ergebnis der Zwischenprüfung setzte sich aus den Ergebnissen der Prüfungsleistungen der ersten vier Semester (Kleine Scheine und Grundlagenschein) zusammen. Auch hierfür lohnt sich wieder ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung deiner Uni.

3. Hauptstudium (5.-7. Semester): Vertiefung und Schwerpunkt

Inhalte typischerweise:

  • Schuldrecht BT
  • Sachenrecht
  • Verwaltungsrecht AT/BT
  • Strafrecht BT
  •  Schwerpunktbereich (z. B. Wirtschaftsrecht, Kriminologie, Europarecht)

Schwerpunktbereich: 

4. Examensvorbereitung: Der Endgegner

Wann anfangen?

  • realistisch ca. ab dem 6./7. Semester
  • Dauer: ca. 12-18 Monate (kann man sehr individuell gestalten)

Optionen:

Was jetzt wichtig ist:

  • Lernplan erstellen
  • Regelmäßig Probeklausuren schreiben
  • Stoff systematisch wiederholen

5. Anmeldung zum Staatsexamen: Formales nicht unterschätzen

Die Anmeldung zum Examen ist verbunden mit viel Papierkram und hier ist es von Vorteil, wenn man bereits während des Studiums alle wichtigen Unterlagen in einem Ordner sammelt und sich erinnert wo man damals das Abizeugnis verstaut hat.

Wann, wie, wo?

  • bis ca. 3 Monate vor den schriftlichen Examensprüfungen
  • meist auf Website des Justizprüfungsamtes (JPA) deines Bundeslandes veröffentlicht
  • in manchen Bundesländern kommt das JPA auch für einen Anmeldetermin vor Ort an die Uni
  • ansonsten postalische Anmeldung unter Zusendung des Antragsformulars und aller erforderlichen Unterlagen (Originale, die du verschickst bekommst du meist nach dem Examen wieder zurückgeschickt – vergewissere dich hierbei aber am besten bei deinem JPA)

Typischerweise benötigte Unterlagen:

  • Leistungsübersichten
  • Leistungsnachweise (Große Scheine, evtl. Fremdsprachen- oder Rhetorikschein)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Schwerpunktnachweise (falls schon absolviert)
  • Nachweis über Praktika (hier legen die Prüfungsämter oft sehr penibel Wert auf die genaue Anzahl der absolvierten Praktikumstage. Beachte dies also bereits, wenn du dir nach den jeweiligen Praktika diese schriftlich bescheinigen lässt)
  • Abiturzeugnis
  • Tabellarischer oder sogar handschriftlicher Lebenslauf (dieser wird deinem Prüfer bei der mündlichen Prüfung vorgelegt)

6. Nach dem ersten Examen: Kurzer Ausblick

  • Referendariat (Zweites Staatsexamen)
  • Berufsstart
  • Promotion
  • LL.M.

Aber: Eins nach dem anderen 😉

Das Jurastudium wirkt oft chaotisch und unübersichtlich, ist aber mit dem richtigen Überblick gut zu strukturieren. Wer sich mit der Studien- und Prüfungsordnung auseinandersetzt, Fristen und Voraussetzungen im Blick behält und sich rechtzeitig Gedanken über das Examen macht, nimmt sich viel Stress. Wie so oft im Leben es ist außerdem gut, sich einfach mal mit anderen auszutauschen, die vielleicht schon etwas weiter im Jurastudium sind oder das Ganze schon hinter sich haben. 

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Wie ist das Jurastudium aufgebaut?

Du hast dich schon immer gefragt, warum das Jurastudium so lang ist? Das wollen wir dir in diesem Beitrag, anhand des genauen Aufbau des Studiums, erklären. 

Vorweg muss angemerkt werden: Die Ausbildung unterscheidet sich teilweise stark von Bundesland zu Bundesland. Das betrifft nicht nur die Fächer, sondern auch den Ablauf des Studiums. Wir möchten dir hier die Grundbausteine, aus denen das Studium besteht, erläutern. Falls du genaue Angaben suchst, wirf mal einen Blick in die JAPO (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung) deines Bundeslandes. Dort steht alles im Detail. 

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Die ersten Semester an der Uni  Wie jeder Studiengang beginnt auch das Jurastudium mit Semestern an der Uni. In Vorlesungen und kleineren Unterrichtseinheiten lernst du die Grundlagen der deutschen Rechtswissenschaft. In einigen deiner Semesterferien musst du zudem Pflichtpraktika absolvieren. 

Die Zwischenprüfung  Nach einigen Semestern (an den meisten Unis ab dem vierten Semester) trittst du deine Zwischenprüfung an. Dafür musst du Klausuren und Hausarbeiten in den Grundlagenfächern bestehen. Der Zeitraum, diese Prüfungen abzulegen, ist oftmals begrenzt. Wenn du die Prüfung bestanden hast, geht dein Studium mit den Vorlesungen für Fortgeschrittene weiter. 

Der Schwerpunkt  Ab ca. dem fünften Semester kannst du beginnen, Vorlesungen zu einem Schwerpunkt deiner Wahl zu hören und Prüfungen zu schreiben. Jede Uni bietet verschiedene Schwerpunkte an, dazu gehören beispielsweise Kriminologie, Europarecht oder Medienrecht. Einige Studierende wechseln extra für ihren Schwerpunkt noch einmal die Uni. Andere entscheiden sich, den Schwerpunktbereich nach dem ersten Staatsexamen zu absolvieren. 

Das Repetitorium  Wenn du alle Grundlagen- und Fortgeschrittenenübungen bestanden hast, kannst du mit der intensiven Vorbereitung auf das Examen beginnen. Viele Studierende besuchen hierfür ein sogenanntes Repetitorium, bei dem sie den Examensstoff wiederholen, Probeklausuren schreiben und sehr viel lernen. Die meisten Studierenden bereiten sich sechs bis 18 Monate auf die Examina vor. 

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Der Freischuss  Wenn du schnell genug mit dem Studium fertig bist, kannst du den sogenannten “Freischuss” antreten. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Examensversuch. Im Regelfall hat jeder Studierende zwei Versuche, mit dem Freischuss jedoch einen Versuch mehr. Falls du diesen nicht bestehen solltest, kannst du deine weiteren zwei Versuche noch antreten, ohne dass dem ersten Versuch weitere Beachtung geschenkt wird. In vielen Bundesländern muss der Freischuss bis zum zehnten Semester geschrieben werden. Jedoch werden Auslandsaufenthalte davon abgezogen und Engagement, wie Arbeit beim Fachschaftsrat, Teilnahmen am Mootcourt u.ä. werden mit einem Extrasemester vergütet. 

Das erste Staatsexamen  Dann ist es soweit. Das erste Examen steht an. Dieses setzt sich aus sechs bis sieben schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen. Wenn du es bestanden hast, kannst du den praktischen Teil der Juraausbildung beginnen. 

Das Referendariat  Im Referendariat beginnst du nun endlich, als Jurist zu arbeiten – und wirst dafür auch bezahlt. Das Referendariat erstreckt sich über zwei Jahre, die du an verschiedenen Stationen (in der Regel Zivilrecht-, Strafrecht-, Verwaltungsrecht und Wahlstation) verbringst. 

Das zweite Staatsexamen  Um VolljuristIn zu werden und als AnwältIn, RichterIn oder StaatsanwältIn zu arbeiten, musst du auch noch ein zweites Staatsexamen absolvieren. Dieses besteht ebenfalls aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Danach hast du es (endlich) geschafft und bist Volljurist. 

Du siehst – nicht nur der Aufbau, sondern auch die Länge des Studiums kann stark variieren. Du selbst kannst auch Einfluss darauf nehmen und entscheiden, so schnell wie möglich alle Prüfungen zu absolvieren und dich ins Berufsleben zu stürzen – oder dir Zeit zu lassen, eventuell einen Auslandsaufenthalt oder andere Aktivitäten in dein Studium einzubauen und die Studienzeit dadurch verlängern.