Referendariat: Das habe ich in meiner Zivilstation gelernt

Unsere Autorin Stine hat die erste Station ihres Referendariats hinter sich gebracht – und in der Zeit mehr gelernt, als ihr auf den ersten Blick auffiel. In diesem Beitrag zieht sie eine Bilanz.

Auch wenn ich mir das Ende der Zivilstation fast herbeigesehnt habe, zeigt es mir jetzt, wie schnell die Zeit bis zum zweiten Staatsexamen vergeht.
Nach fünf Monaten habe ich manchmal das Gefühl, keinen Fortschritt gemacht zu haben – als stünde ich noch genau da, wo ich am Anfang des Referendariats war.

Weil ich aber weiß, dass es vielen im juristischen Umfeld ähnlich geht (und dass dieses Gefühl trügt), möchte ich ein paar Dinge aufschreiben, die ich gelernt und geschafft habe oder die mir positiv in Erinnerung geblieben sind. 

1. Urteile schreiben

Ich habe gelernt, Urteile zu schreiben – das konnte ich vor fünf Monaten ganz sicher nicht.
Am Anfang wirkten meine Entwürfe noch holprig, aber mit der Zeit wurde der Aufbau klarer und die Wortwahl sicherer.
Auch bei untypischen Sachverhalten finde ich inzwischen einen vernünftigen Aufbau und komme deutlich schneller in den „Schreibfluss“.

2. Klausuren

Ich habe, mehr oder minder erfolgreich, meine ersten Klausuren hinter mich gebracht. Auch wenn sie nicht perfekt waren, war jede einzelne davon ein Schritt nach vorn. Eine bessere Übung für das 2. Staatsexamen existiert leider nicht.

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3. Zivilprozessrecht verstehen: Theorie wird durch Praxis lebendig

Im ersten Staatsexamen habe ich das Zivilprozessrecht eher vernachlässigt.
Im Referendariat musste ich es mir fast ganz neu erarbeiten – aber diesmal mit Praxisbezug.
Und das macht den Unterschied: Sobald man sieht, wofür eine Norm praktisch relevant ist, wird das Prozessrecht plötzlich greifbar.
Ein Versäumnisurteil zu verstehen oder die kleinen Kniffe des Verfahrens zu lernen, fällt viel leichter, wenn man es einmal live erlebt hat.

4. Prioritäten

Ich habe verstanden, dass die praktische Arbeit wichtig ist, aber für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen die Theorie Vorrang haben sollte.
Die Fälle in der Praxis unterscheiden sich oft stark von den Examensfällen.
Man sollte also nicht versuchen, jede Ausbilderaufgabe perfekt zu lösen, sondern lieber unperfekte Ergebnisse akzeptieren – und stattdessen die dahinterliegende Theorie wirklich begreifen.

5. Noten sind zweitrangig

Hat mich der Gedanke an die Note in den ersten Wochen noch schier in den Wahnsinn getrieben, konnte ich mit der Zeit begreifen, dass diese zwar eine nette Motivation sein können, die Bedeutung darüber hinaus aber eher gering ist.

Ich habe gelernt, die Noten meiner AG-Leiter:innen und Ausbilder:innen nicht zu ernst zu nehmen.
Sie sind oft subjektiv und sagen wenig über die eigene Zukunft aus.
Gute Noten können motivieren – schlechte sollten einen aber nicht entmutigen.

6. Anpassungsfähigkeit

Im Referendariat muss man sich in kürzester Zeit auf viele neue Situationen und Menschen einstellen.
Auch wenn ich manchmal dachte, ich würde eine Situation nie überstehen, bin ich jedes Mal heil heraus gekommen.
Und mit jeder neuen Begegnung und ungewohnten Situation werde ich ein bisschen selbstsicherer. 

Es gibt natürlich Dinge, die ich gerne schon gelernt hätte, die aber noch auf meiner To-do-Liste stehen, unter anderem:

  • Wie fängt man an, regelmäßig Klausuren zu schreiben?
  • Wie strukturiert man seinen Tag, um sich abends nicht unproduktiv zu fühlen?
  • Wie lernt man am besten für das zweite Staatsexamen?
  • Wo findet man die passende Anwaltsstation?

Aber manchmal muss man sich auf die positiven Dinge konzentrieren, um sich nicht in der endlosen Schleife des Lernens zu verlieren. 

Ständig möchte alles in mir weiter sein, als ich bin, weil man auf seinem Weg leicht vergisst, was man vor zwei Monaten noch nicht konnte. Insbesondere im juristischen Umfeld wird uns viel zu häufig vermittelt, Jura sei ein Konkurrenzkampf und genau deshalb messen wir uns ständig am Fortschritt anderer statt an unserem eigenen.

Sich bewusst zu machen, was man heute schon gelernt hat, ist der erste Schritt, die eigene Leistung wertzuschätzen.
Also: Tu es mir gleich und konzentriere dich einmal mehr auf die Erfolge, ganz egal in welchem Bereich deines Lebens. Wir stapeln alle oft genug viel zu tief.

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Referendariat: Meine erste Verhandlungsleitung in der Zivilstation

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen. Zuletzt: Von Ihrer ersten selbst geführten Verhandlung. In dem Beitrag teilt sie außerdem praktische Formulierungshilfen fürs Diktieren – damit auch deine erste Verhandlung ein Erfolg wird.

Vor nicht allzu langer Zeit durfte ich meine erste mündliche Verhandlung am Landgericht leiten. Ein Moment, den wohl jede Referendarin oder jeder Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst mit Spannung erwartet oder fürchtet, je nachdem. 

Die Vorbereitung

Ich gehörte wohl eher zu der zweiten Gruppe. Schon Tage vorher war ich nervös. Ich wollte alles richtig machen. Also habe ich mich bestmöglich vorbereitet. Das Diktiergerät ausgeliehen, die Formulierungen meines betreuenden Richters analysiert und natürlich, um während der Verhandlung nicht nach Worten suchen zu müssen, akribisch aufgeschrieben, was ich sagen wollte.

Ich war überzeugt davon, meine vorgeschriebenen Zeilen exakt so ins Protokoll übernehmen zu können.
Von dieser Überzeugung musste ich allerdings schon nach wenigen Minuten in der Verhandlung Abstand nehmen.

Der Moment der Wahrheit

Die Verhandlungsleitung dauerte am Ende gerade einmal fünfzehn Minuten. Mein Beitrag war auf ein Minimum reduziert und meiner eigentlichen Aufgabe konnte ich gar nicht nachkommen. Weil, wie so oft im juristischen Alltag, alles anders kam als geplant. Eigentlich sollte ich den Kläger informatorisch anhören, doch dieser erschien schlichtweg nicht. Und so war die Verhandlung schneller vorbei, als ich meine Unterlagen sortieren konnte.

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Doch selbst aus dieser kurzen Praxissituation in der Zivilstation konnte ich etwas lernen.

Was ich dir aus meiner ersten Verhandlungsleitung mitgeben möchte

  • Alle um dich herum sind auch nur Menschen

Niemand ist in schallendes Gelächter ausgebrochen, als ich mich einmal versprochen habe oder etwas länger nach den richtigen Worten suchte. Ganz im Gegenteil! Alle Anwesenden konnten meine Situation nachvollziehen. Einige erzählten sogar von ihren eigenen ersten Verhandlungen im Referendariat. Jeder war einmal in dieser Lage und die meisten können sich noch gut genug daran erinnern, um emphatisch zu reagieren.

  • Das Diktiergerät ist Alltag

Meine größte Angst galt tatsächlich dem Diktiergerät in der mündlichen Verhandlung. Die Vorstellung, vor allen Beteiligten zu diktieren, ließ mir den Magen flau werden. Aber für alle anderen ist das völlig normal, so alltäglich wie Schuhe binden. Niemand legt jedes Wort auf die Goldwaage, niemand achtet auf kleine Unsicherheiten und schon gar nicht wird man währenddessen missgünstig begutachtet.

  • Sei auf alles vorbereitet

Eine gute Vorbereitung ist das A und O, gerade wenn man zum ersten Mal eine Verhandlungsleitung im Referendariat übernimmt. Es lohnt sich, verschiedene Szenarien durchzudenken, denn selten läuft alles so, wie man es sich ausgemalt hat. Wenn man innerlich bereit ist, spontan umzudenken, verliert man auch in überraschenden Momenten nicht die Ruhe.

  • Trau dich

Wenn sich dir in der Zivilstation die Möglichkeit bietet, eine mündliche Verhandlung zu leiten, ergreife sie. Die Hemmung ist groß, das Lampenfieber garantiert, aber der Perspektivwechsel ist es absolut wert. Es ist ein ganz besonderes Gefühl, einmal selbst vorne zu sitzen. Außerdem merkt man erst durch das eigene Erleben, dass es nur halb so schlimm und weit weniger spektakulär ist, als man es sich vorgestellt hat. 


Formulierungshilfen

Und um dir den Einstieg etwas zu erleichtern, habe ich ein paar gängige Formulierungen für das Protokoll in der Verhandlungsleitung zusammengestellt, die du an die Situation und die Formulierungen der Richter*innen anpassen kannst.

Ich diktiere das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung des Landgerichts X am 24.05.2027 in dem Rechtsstreit Musterfrau gegen Mustermann., Az: 9 O 800/37.

Die Leitung der mündlichen Verhandlung wurde auf die Rechtsreferendarin Frau X gem. § 10 GVG übertragen und erfolgt unter Aufsicht der Richterin am Landgericht Y.

Bei Aufruf der Sache um … erschienen der Kläger Herr X mit seinem Prozessbevollmächtigten RA Z in Person. Sowie für die Beklagte die Prozessbevollmächtigte RAin A im Wege der Videokonferenz.

Der Kläger erklärt angehört nach § 141 ZPO: Ich….

Auf Nachfrage des Klägervertreters erklärt die Klägerin…

Auf Nachfrage der Beklagtenvertreterin erklärt die Klägerin…

Eine gütliche Einigung ist nicht möglich.

Der Klägervertreter stellt die Anträge wie im Schriftsatz vom 19.08.2024 Blatt 135 d. Akte.

Die Beklagtenvertreterin beantragt Klageabweisung.

Beschlossen und verkündet.

Ein Termin zur Verkündung wird anberaumt auf den (Datum) um (Uhrzeit) im Raum X.

Die Verhandlung wir um (Uhrzeit) beendet. 

Wenn eine Partei säumig sein sollte, bietet sich folgende Formulierung an:

Nach erneutem Aufruf der Sache um (Uhrzeit) erscheint für den Beklagten noch immer niemand.

Die ordnungsgemäße Ladung des Beklagten wir festgestellt.

Der Klägervertreter beantragt, Erlass eines Versäumnisurteils. 

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Was ziehe ich an? Ein juristischer Outfitcheck

Dein erster Praktikumstag steht an und mit ihm kommt die Frage – welche Kleidung ist angemessen? Deine mündliche Prüfung steht kurz bevor und du fragst dich, was du tragen solltest? Kein Problem! In diesem Beitrag gibt unsere Autorin Stine dir ein paar Richtlinien an die Hand, wie du rausfindest, ob dein Outfit juratauglich ist – mitsamt ein paar Beispielfotos der Redaktion.

Kaum ein Berufsfeld kämpft mit so vielen Vorurteilen wie das der JuristInnen. Nicht wenige davon beziehen sich auf die Kleidung. Kein Wunder: Der Beruf ist traditionsreich und steckt voller alteingesessener Regeln. Ein Beispiel: Die Richterrobe in ihrer heutigen Form stammt schon aus dem 18. Jahrhundert.

Dazu kommt, dass uns einige KommilitonInnen bereits ab dem ersten Semester im Hörsaal mit Anzügen „beeindrucken“. Da fragt man sich schnell, was ist angemessen um im Praktikum, Referendariat und der mündlichen Prüfung einen guten Eindruck zu hinterlassen. Die Qual der Outfitwahl kenne ich nur zu gut. Wie oft habe ich mir noch in letzter Minute eine Bluse gekauft, weil ich Angst hatte, nicht passend genug angezogen zu sein.

Um euch diese Unsicherheit zu nehmen, haben wir im Team ein paar Inspirationen gesammelt, in denen wir uns passend angezogen fanden. Denn am Ende zählt nicht, wie teuer oder elegant das Outfit ist – sondern, dass ihr euch darin wohlfühlt. Verkleiden hilft auf Dauer nur selten.

Die Tipps sind für alle gedacht, die bald ihre mündliche Prüfung, den ersten Praktikumstag oder den Start ins Referendariat vor sich haben. Im Unialltag müsst ihr hingegen niemanden beeindrucken, da geht’s entspannt zu.

Obenrum – zwischen Blazer und T-Shirt

Abseits von wirklich besonderen Terminen wie der mündlichen Prüfung oder Vorstellungsgesprächen ist die Wahl im Alltag erstaunlich locker. Im Sommer sind auch T-Shirts oder Tops kein Problem – selbst bei Gerichtsterminen, solange sie nicht durch schrille Farben oder wilde Muster auffallen. Mit einem schlichten Blazer oder einer Strickjacke liegt man fast immer richtig. Blusen? Habe ich persönlich nicht als notwendig empfunden.

Untenrum – Hosen, Röcke und Co.

Eine klassische Anzughose ist eine sichere Wahl – muss aber keineswegs schwarz sein. Grau, Blau oder sogar Grün funktionieren genauso gut. Schließlich verschwinden die Beine bei Terminen ohnehin meistens unter dem Tisch. Ein langer Rock ist ebenfalls völlig in Ordnung, nur fehlt mir da die persönliche Erfahrung – ich bin ein absoluter Hosenmensch.

Schuhe – Hauptsache sauber

Loafer sind immer eine gute Idee. Ebenso gediegene Absätze oder schlichte, saubere Sneaker. Wichtig ist weniger die Form als vielmehr, dass die Schuhe gepflegt aussehen.

Fazit: Wohlfühlen schlägt Etikette

„Kleider machen Leute“ – aber zum Glück längst nicht mehr im gleichen Ausmaß wie vor 20 Jahren. Wer einmal RichterInnen außerhalb des Verhandlungssaals beobachtet, wird überrascht sein, wie schlicht und alltagsnah deren Outfits ausfallen. Hosenanzüge sieht man fast nie, auch vollständige Anzüge bei den männlichen Kollegen sind selten.

Fragt die RichterInnen und AusbilderInnen ruhig nach ihren Erwartungen – das kann helfen, die morgendliche Outfit-Qual deutlich zu verringern. Vor meinem ersten AG-Termin habe ich mir auch viele Gedanken über den richtigen Auftritt gemacht. Im Nachhinein kann ich sagen: völlig unnötig. Es gilt: Come as you are. Solange man die grundlegenden Gepflogenheiten respektiert, spielt die Kleidung im juristischen Alltag eine untergeordnete Rolle.

Urteilsklausur im Referendariat: Aufbau und Tipps fürs Zivilrecht

In den meisten Bundesländern startet das Referendariat mit der Zivilstation – und damit oft auch mit der ersten Urteilsklausur. Damit ihr nicht ganz unvorbereitet vor eurem ersten Urteil sitzt, habe ich hier eine kleine Anleitung für euch. Natürlich kann ich nicht auf jede Besonderheit eingehen, aber die wichtigsten Grundzüge zum Aufbau eines Urteils sind dabei.

Übrigens: Urteilsklausuren sind nicht nur in der Praxis wichtig, sondern auch im zweiten Staatsexamen. Dort erwarten euch neben Anwalts- und Kautelarklausuren auch Urteilsklausuren. Den Aufbau früh zu verinnerlichen, zahlt sich also doppelt aus.

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1. Rubrum

Den Auftakt macht immer das Rubrum. Die Details können sich je nach Bundesland unterscheiden, die Pflichtangaben sind überwiegend dieselben. Enthalten sein müssen:

  • Aktenzeichen
  • „Im Namen des Volkes“
  • Art des Urteils (End-,Zeichen-, oder Teilurteil)
  • Eingangsformel („In dem Rechtsstreit“)
  • Kläger und Beklagte mit Anschrift
  • Prozessbevollmächtigte mit Anschrift
  • ggf. Streithelfer
  • Allgemeiner Satz der das Gericht, den Richter, die Kammer und die letzte mündliche Verhandlung (soweit vorhanden) nennt.

Ein Beispiel:

„Hat das Landgericht Musterstadt – 12. Kammer – durch den Richter am Landgericht Schmidt als Einzelrichter nach der mündlichen Verhandlung am 02.03.2024 für Recht erkannt:“

Beispiel Rubrum

Damit ist das Fundament gelegt – weiter geht’s mit dem Tenor.

2. Tenor

Der Tenor ist das, was man in der Praxis sofort nachschlagen würde – das Ergebnis. Er besteht meistens aus drei Punkten:

  • 1. Entscheidung in der Hauptsache
  • 2. Kostenentscheidung
  • 3. Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit

Bei Klageabweisung ist es recht simpel: „Die Klage wird abgewiesen.“ Schwieriger wird es, wenn der Klage (teilweise) stattgegeben wird. Hier müsst ihr euch streng an die Anträge halten (Dispositionsmaxime). Alles, was nicht zugesprochen wird, muss ausdrücklich mit dem Zusatz abgegrenzt werden: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ Wenn das fehlt, ist das ein echter Kardinalsfehler.

3. Tatbestand

Der Tatbestand beschreibt, worum es im Prozess geht – ohne Wertung, ohne rechtliche Einordnung. Ziel ist es, den Sachverhalt so darzustellen, dass die Entscheidungsgründe nachvollziehbar sind.

Typischer Aufbau:

  1. Einleitender Satz (optional, kurze Einordnung des Rechtsstreits).
  2. Unstreitiger Sachverhalt
    • Alle relevanten Tatsachen, die niemand bestreitet, chronologisch aufgeführt
    • Streng im Imperfekt
  3. Streitiger Vortrag des Klägers
    • Alles, was der Beklagte bestritten hat
    • Perfekt, indirekte Rede
    • Wichtig: Formulierungen wie „Der Kläger behauptet, …“ (Tatsache) oder „Der Kläger ist der Ansicht, …“ (Rechtsauffassung)
    • Beispiel: „Der Kläger behauptet, der Beklagte habe vor Vertragsschluss von dem Umstand gewusst.
  4. Kleine Prozessgeschichte
    • Überhaupt nur das, was man braucht, um die Anträge zu verstehen
    • Perfekt Indikativ
  5. Anträge des Klägers (wie in der Klageschrift)
  6. Anträge des Beklagten
  7. Streitiger Vortrag des Beklagten (gleiche Regeln wie beim Kläger)
  8. Große Prozessgeschichte
    • Der weitere Verfahrensverlauf, z. B. Beweisaufnahmen

Meist reicht dieses Schema. Abwandlungen sind notwendig, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa eine Widerklage aus einem völlig anderen Sachverhalt.

4. Entscheidungsgründe

Nach dem Tatbestand folgen die Entscheidungsgründe – hier wird das Ganze rechtlich eingeordnet. Und zwar im Urteilsstil: Ergebnis zuerst, Begründung danach.

Typischer Einstieg:

„Die Klage ist zulässig und begründet.“

Grundprinzipien:

  • Vom Allgemeinen zum Besonderen
  • Zuerst Zulässigkeit, dann Begründetheit
  • Orientierung an Prüfungsschemata
  • Unproblematisches kurz abhandeln, Problematisches ausführlich
  • Wenn der Klage stattgegeben wird, reicht die Prüfung einer Anspruchsgrundlage
  • Wird die Klage abgewiesen, müssen alle infrage kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft und verneint werden

Achtet darauf: In einem Urteil gibt es keine Überschriften wie „A. Zulässigkeit“. Eine Untergliederung ist erlaubt, aber nur durch Gliederungspunkte – nicht durch Überschriften

Sprachlich helfen Formulierungen wie „denn“, „weil“ oder „da“, um die Argumentation im Urteilsstil sauber zu verbinden

Fazit

Ein Urteil zu schreiben ist am Anfang ungewohnt – schließlich müsst ihr vom gewohnten Gutachtenstil in den Urteilsstil umdenken. Wichtig sind:

  • prägnantes Formulieren,
  • saubere Trennung von streitigem und unstreitigem Vortrag,
  • schematische, nachvollziehbare Entscheidungsgründe.

Dass die ersten Versuche noch holprig wirken, ist völlig normal. Routine kommt erst mit der Zeit – und ja, hier gilt das altbekannte Motto: üben, üben, üben.

Tipp: Musterurteil vom OLG Sachen

Die ersten Wochen im Referendariat – ein Erfahrungsbericht

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen – und wurde ganz schön ins kalte Wasser geworfen. Statt an der Uni in Vorlesungen zu sitzen soll sie plötzlich Urteile schreiben und Verhandlungen leiten. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren ersten Eindrücken.

Erwartung vs. Realität

Seit knapp sechs Wochen darf ich nun im Referendariat neue Eindrücke verarbeiten, andere Aufgaben meistern und vor allem feststellen, dass Realität und Vorstellung, wie so oft, meilenweit auseinanderklaffen.

Ich startete mit der Zivilstation und wurde zunächst zwei Wochen im Einführungslehrgang berieselt. Mit den Grundlagen des Prozessrechts, dem gerichtlichen Ablauf und den ersten Kostenberechnungen. Seitdem darf ich am Gericht das prozessuale Recht live erleben und selbst anwenden. Ich schreibe Urteile, halte Aktenvorträge und muss in naher Zukunft eine Verhandlung selbst leiten. Während ich mir diese Aufgaben vor Augen führe, frage ich mich häufiger, ob ich dem Referendariat überhaupt gewachsen bin.

Damit du vielleicht mit einem realistischeren Bild startest, hier meine ganz persönlichen Referendariat-Erfahrungen aus den ersten Wochen! 

Wer auf Anleitung hofft, wird enttäuscht

In der Hoffnung, endlich mehr durch die praktische Anwendung zu lernen und weniger durch das Selbststudium zu erarbeiten, startete ich ins Ref. Allerdings fühlte ich mich beim Schreiben meines ersten Urteils genauso hilflos wie bei der ersten Hausarbeit im Studium.

Zwar gibt es viele Formulierungsbeispiele, aber die Fallvarianten in der Praxis sind zu groß, um für jede Situation eine passende Vorlage zu finden. Ich musste schmerzlich feststellen (obwohl ich es natürlich hätte ahnen können), dass sich auch im Referendariat nichts von allein lernt und der Urteilstil leider auch kein Selbstläufer ist. 

Endlich Struktur? Nicht ganz

Die Vorstellung von durchgeplanten Tagen, festen Terminen und geregeltem Alltag verabschiedete sich schneller, als sie aufgekommen war. Spätestens als der erste Termin keine Woche vorher verschoben wurde, war klar: sogar das größte Organisationstalent stößt hier an seine Grenzen. 

Der Gerichtstag ist häufig unplanbar und damit der Alltag vieler, die dort arbeiten.

Spannende Fälle? Jein

Die Fälle sind nicht weniger absurd als an der Uni. Allerdings wurden an der Uni die arglistigen Intentionen des Verkäufers durch den Sachverhalt vorgegeben. Nun muss dem Gericht bewiesen werden (Beibringungsgrundsatz), dass der Verkäufer arglistig handelte. Die neue Fragestellung, die das Referendariat mitbringt, sorgt für viele Knoten in meinem Kopf. Wer hat was zu beweisen und wie kann der Beweis erbracht werden. Die Probleme sind in der Praxis andere, aber nicht weniger kleinteilig, komplex und absurd. Wobei Absurdität nicht mit Spannung verwechselt werden sollte.

Die AG – Schule 2.0

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Die Arbeitsgemeinschaft ist Schule 2.0. Die schlimmsten und die besten Erinnerungen darfst du nochmal erleben. Man sieht die gleichen Menschen in regelmäßigen Abständen wieder. Arbeitet in Gruppen, bekommt mündliche Noten, hält Kurzvorträge, macht gemeinsam Pause. Es besteht sogar die Möglichkeit eine AG-Fahrt zu unternehmen. Nach dem eher anonymen Jurastudium ist diese Art der Verbundenheit ein großer Umbruch! Ebenso wie das Gefühl, plötzlich wieder für alles bewertet zu werden.

Endlich Zeit für Aufgaben? Von wegen

In der Erwartung hat man endlich genug Zeit für seine Aufgaben.

In der Realität jagt eine Abgabe die nächste. Gerade am Anfang fehlt Routine und die Unsicherheit bringt mich dazu über jede Formulierung mindestens dreimal nachzudenken. So wachsen einem auch die überschaubaren Aufgaben über den Kopf.  

Da kommt schnell das Gefühl auf, dem Ganzen nicht gewachsen zu sein. 

Vielleicht muss man an dieser Stelle wirklich lernen, den eigenen Perfektionismus im Referendariat ein Stück loszulassen, statt Kleinigkeiten über Stunden zu zerdenken. Ich bin mir noch unsicher, aber werde euch auf dem Laufenden halten und mit Updates zum Zeitmanagement und der Struktur im Referendariat versorgen.

Zwischen Ideal und Alltag

Viel im juristischen Referendariat steht und fällt mit den betreuenden RichterInnen und AG-LeiterInnen. Mir macht Mut, dass jede Station nur vorrübergehend ist und somit auch die ungünstigsten Umstände irgendwann vorbei sind. Viele Dingen liegen außerhalb des eigenen Einflusses, aber solange man bereit ist, sich zu bemühen und ein bisschen Anpassungsfähigkeit mitbringt, wird man seinen Platz finden. 

Lass dich von den ersten Wochen nicht entmutigen. Und mach dir bewusst: die höchsten Erwartungen an dich, hast DU!

Seid bereit für Veränderung und neue Perspektiven. Man gewöhnt sich bekanntlich an alles.

Wie lief euer Start ins Referendariat? Teilt gern eure Erfahrungen in den Kommentaren! Ich bin gespannt, wie es euch ergangen ist. 

Für mehr Einblicke, Updates & Realität rund um Jura: 

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1. Staatsexamen ohne Repetitorium – ist das möglich?

Du willst das Erste juristische Staatsexamen ohne kommerzielles Repetitorium bestehen? In diesem Beitrag teilt unsere Autorin Stine ihre Erfahrungen eines alternativen Weges.


Bevor ich euch mit Erfahrungen über das Referendariat versorge, möchte ich ein Thema ansprechen, das mir besonders am Herzen liegt: das Erste Staatsexamen absolvieren ohne ein kommerzielles Repetitorium besucht zu haben.

Nicht nur einmal habe ich während der Vorbereitung an dieser Entscheidung gezweifelt. Auslöser zum Grübeln gibt es viele. Schlechte Noten in den Probeklausuren. Kommiliton*innen die scheinbar weiter sind oder (gefühlt) mehr wissen. Das Gefühl, mit der Entscheidung allein zu sein. Darum habe ich häufig online nach positiven Erfahrungen zur Examensvorbereitung ohne Repetitorium gesucht, wurde aber selten fündig. Stattdessen begegnete man immer wieder Erfolgsgeschichten von Leuten, die ein kommerzielles Rep besucht haben. 

Kein Wunder, dass die Zweifel blieben und mein Selbstvertrauen gelitten hat. Dabei sind Mut und Vertrauen essenziell für eine gute Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen. 

Darum möchte ich heute ein paar positive Aspekte mit euch teilen. Als kleine Erinnerung, dass ihr auf dem richtigen Weg seid, auch wenn er anders aussieht.

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Das Beste (ausnahmsweise) zuerst: Ja, es ist möglich. 

Ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen, dass es funktioniert. Nicht nur bei mir, sondern auch bei einigen Kommiliton*innen, die sich bewusst gegen ein kommerzielles Repetitorium entschieden haben.

Wichtig: Ich will dich nicht überreden oder dir einreden, dass das der einzige richtige Weg ist. Vielmehr möchte ich ein paar unterstützende Worte für diejenigen dalassen, die mit dem Gedanken spielen oder sich bereits dazu entschieden haben. Die Examensvorbereitung ist sehr individuell. Den einen richtigen Weg gibt es nicht!

Warum ich den Weg ohne kommerzielles Rep gegangen bin und was dafür spricht:

  • Kostenersparnis

Hier das offensichtliche: du sparst dir einen Haufen Geld. Ein kommerzielles Rep kostet monatlich zwischen 150-200€. Das sind auf ein Jahr gerechnet Summen, die besser investiert werden können oder einigen schlicht nicht möglich sind. 

  • Individualität und Flexibilität

Ohne Rep hast du mehr Kontrolle über deinen Zeitplan. Zwei bis drei Tage pro Woche, die sonst durch feste Kurse blockiert wären, kannst du frei gestalten. Natürlich nur, wenn du auch das Unirep flexibel nutzt oder darauf verzichtest. Statt dich an einen allgemeinen Zeitplan zu klammern, kannst du deine Stärken und Schwächen gezielt in den Fokus rücken. Deine Lernstrategie für das Jura-Examen passt du individuell an, statt einem starren Standardplan zu folgen.

  • Du bist nicht mehr allein

Immer mehr Studierende entscheiden sich bewusst gegen kommerzielle Anbieter in der Examensvorbereitung. Man ist also kein Einzelfall mehr, die Wahrscheinlichkeit von Gleichgesinnten in deinem Umfeld steigt[1].

  • Die Unis holen auf

Viele Universitäten haben inzwischen den Handlungsbedarf erkannt. Kommerzielle Reps tragen oft dazu bei, das Jurastudium noch elitärer wirken zu lassen, als es ohnehin schon ist. Das Unirep-Programm wird vielerorts ausgebaut: begleitende Vorlesungen, Klausurenkurse und Probeexamina. Natürlich ist noch immer Luft nach oben, aber in Verbindung mit Eigeninitiative und einer Lerngruppe ist das Unirep für Jura häufig eine echte Alternative. Zumal Universitätsprofessor*innen die Prüfungen, auf die sich dich vorbereiten, auch abnehmen. Sie sollten also wissen, worauf es ankommt.

  • Künstliche Intelligenz

Noch vor kurzer Zeit war es mühsam, an gute Lernpläne zu kommen. Heute kannst du dir mithilfe von KI in der Jura-Examensvorbereitung deinen eigenen, individuellen Lernplan erstellen lassen. Genau auf dich und deine Bedürfnisse zugeschnitten. Daran halten musst du dich immer noch selbst ;). Aber die technischen Möglichkeiten sind da und werden stetig besser. 

Ich hoffe du siehst, dass es für das Bestehen des Examens keines kommerziellen Reps bedarf, wenn du das nicht möchtest. Lass dich von Momenten der Unsicherheit nicht aus der Bahn werfen.

Bedenken sind menschlich.

Hör auf sie, aber lass sie nicht dominieren. Nur du weißt, wann es Zeit ist etwas zu ändern. 

Ich für meinen Teil wünsche mir, dass sich mehr Studierende trauen den Weg zu gehen, der wirklich zu ihnen passt. Und sich nicht von Profs., Mitstudierenden oder Werbeversprechen verunsichern lassen.

Und ich wünsche mir von den Unis, dass sie das Potential ihrer Unireps erkennen und weiter ausbauen.  Denn eine erschwingliche Examensvorbereitung im Jurastudium ist nicht nur gerechter, sie hilft auch die Angst und die Mythen rund um das Erste Examen abzubauen.

Wie bereitest du dich auf den staatlichen Teil des 1. Staatsexamens vor – mit oder ohne kommerzielles Rep? 

 Lass es mich gerne in den Kommentaren wissen. Für wöchentliche Tipps, Motivation und Erfahrungen aus dem Jurastudium folge @Goldwaage auf Instagram. 


[1] https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/4-punkte/prüfungen-examen/details/traut-euch-jura-examen-ohne-repetitorium

Im Dschungel des Referendariats – 5 persönliche Tipps nach dem 1. Examen

Jura Referendariat: Was ich gern vorher gewusst hätte

Weil ich mich vor dem Bestehen des ersten Staatsexamens nicht traute zu planen (aus Angst, das Bestehen des Examens zu „verfluchen“ ) hat mich nach der mündlichen Prüfung die Panik überrollt. Wo sollte ich anfangen? Was ist zu beachten? Was ist wichtig?

Damit du besser vorbereitet bist, kommen hier meine fünf wichtigsten Gedanken – in der Hoffnung dir beim Durchblick im Dschungel juristisches Referendariat zu helfen.

1. Ortswahl – wo soll es hingehen?

Wenn du dir vorstellen kannst, nach dem Studium nochmal den Wohnort zu wechseln, solltest du dich mit den Unterschieden zwischen den Bundesländern beschäftigen.
Die Voraussetzungen, Fristen und Abläufe variieren deutlich.

Auswahlkriterien, die dir eine Orientierung sein können:

  • Notenanforderung & Wartezeiten: beliebte Orte haben lange Wartezeiten
  • Gehälter: in den neuen Bundesländern sind die Bezüge teilweise deutlich höher
  • Ablauf des Refs: manche Länder bieten Probeexamen, Einführungsseminare, bestimmte AG-Strukturen, andere nicht

Wenn dir also bestimmte Inhalte wichtig sind, lohnt sich der Vergleich. Gute Übersichten findest du etwa beim Anwaltsblatt oder auf LTO. Auch ein Blick auf die Durchschnittsnoten der Bundesländer kann helfen.

Was ich aber auch sagen muss: Erfahrungen anderer sind oft sehr subjektiv und die Auswahlkriterien bleiben intransparent. Also lass dich nicht verrückt machen. Du bist niemandem Rechenschaft schuldig.

2. Verbeamtung?

Wenn dein Wunsch-Bundesland die Verbeamtung während des Referendariats anbietet, solltest du dir vorher überlegen, was das konkret bedeutet.

Vorteile:

  • Höhere Bezüge
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Beihilfeanspruch (meist 50% Erstattung der Krankheitskosten)
  • Günstigere private Krankenversicherung (PKV) möglich

Aber du zahlst weder in die Rentenkasse noch in die Arbeitslosenversicherung ein. Das bedeutet du erhältst kein ALG I nach dem Referendariat. Auch die Wahl einer Privaten Krankenversicherung kann verwirrend und unübersichtlich sein.

Wenn du dich für eine Verbeamtung entscheiden solltest, hol dir eine Beratung bei einem seriösen Versicherungsmakler. Es gibt unzählige Tarife und Details.

3. Bürokratie

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Unterlagen, die du für die Bewerbung einreichen musst. Umso früher du weißt, welche Unterlagen du benötigst umso eher kannst du anfangen diese wieder zu finden. Meist sind die Fristen Ausschlussfristen, die Unterlagen müssen also bis zum Fristende zwingend vollständig vorliegen. 

Was du (häufig) benötigst:

  • Geburtsurkunde
  • Erweitertes Führungszeugnis (kann meist erst nach Antragseingang beim jeweiligen OLG beantragt werden)
  • Examenszeugnis

Plane zwischen dem Examen und dem Referendariatsstart etwas Luft ein – häufig brauchst du bis zum Ablauf der Frist dein Examenszeugnis.

4. Das große Warten

Ich hatte gehofft, das ewige Warten hat ein Ende. Aber Fehlanzeige, man muss sich auch weiterhin in Geduld üben.

Die Zusage fürs Referendariat kommt oft kurzfristig. Heißt: monatelang Funkstille – dann plötzlich alles auf einmal.
Hab vorsichtshalber einen Plan B in der Hinterhand. Vielleicht ein Praktikum, eine Reise, einen Nebenjob und dabei rutschst du ganz bequem durch die Wartezeit für den nächsten Starttermin nach oben.

Ich habe erlebt, dass die Leute bei den Ausbildungsstellen sehr freundlich sind. Wenn du unsicher bist, ruf einfach an. Meist bekommst du auch eine Einschätzung, wie realistisch dein Wunschstandort mit deiner Note ist.

5. Gönn dir eine Pause

Ich weiß, der Reflex ist groß: „Jetzt schnell das 2. Examen durchziehen!“ Aber eine Pause tut gut.
Du hast eine aufregende und nervenraubende Zeit hinter dir. Es ist völlig okay, mal durchzuatmen.

Mach was, das dir Spaß macht. Hol Hobbys zurück, die in der Examenszeit hinten heruntergefallen sind oder lerne etwas Neues. 

Am Ende interessiert es deinen Arbeitgeber nicht, ob du 29 oder 30 bist, aber dich, ob du mit deinen Kräften am Ende bist. Jeder hat sein eigenes Tempo.

Fazit

Das Referendariat ist ein neuer, spannender, manchmal verwirrender Abschnitt. Ich hoffe, meine Gedanken helfen dir, ein bisschen Struktur reinzubringen oder einfach entspannter zu starten.

Wenn du Fragen hast, eigene Erfahrungen teilen willst oder einfach Feedback dalassen magst schreib gern einen Kommentar. Und folge Goldwaage auf Instagram für noch mehr Juracontent. Ich freu mich auf dich!