Plädoyers, Pastéis und Perspektiven – Mein Eindruck beim Young European Lawyers Contest 2025 in Lissabon



In den letzten Zügen meines Referendariats durfte ich Teil eines ganz besonderen juristischen Wettbewerbs sein: dem Young European Lawyers Contest (YELC). Ziel des Wettbewerbs ist es, junge Jurist:innen aus ganz Europa zusammenzubringen – nicht nur im Wettbewerb um das beste Plädoyer, sondern auch im gemeinsamen Austausch über Recht, Sprache und europäische Werte. Mein persönliches Highlight: das Halbfinale in Lissabon. Dort traf nicht nur Recht auf Rhetorik, sondern auch Architektur in schmalen Gassen auf Sonne – und Pastéis de Nata.

Was ist der YELC und wie kommt man dahin?

Der Young European Lawyers Contest wird von der Academy of European Law (ERA) ausgerichtet, welche in Trier ansässig ist, und von der EU unterstützt wird. Der Wettbewerb richtet sich – aufgrund der Differenzen der nationalen juristischen Ausbildungen – an Referendare, Legal Trainees und ggf. frisch zugelassene Rechtsanwälte. Die EU fördert den Wettbewerb finanziell, mit dem Gedanken ein besseres Verständnis zwischen den jeweiligen Rechtskulturen des Binnenmarktes zu etablieren und grenzüberschreitendes juristisches Arbeiten zu verbessern. 

Mangels eines Erasmussemesters im Studium hätte ich eigentlich gern meine Wahlstation im Ausland verbracht, was aus diversen Gründen leider nicht zustande kam. So flatterte im Blues der Examensvorbereitung im Januar eine Mail des OLG mit der weitergeleiteten Ausschreibung des YELC in mein Mailpostfach. Die Chance, mit einem Reisekostenzuschuss von etwa 500 € noch mal international juristisch tätig zu werden konnte ich mir nicht entgehen lassen. Also schickte ich meine notwendigen Bewerbungsunterlagen an ERA und konzentrierte mich dann wieder auf das Examen. 

Die Wettbewerbserfahrung:
Das Besondere am YELC (verglichen zu den meisten Mootcourts) ist der gesamte Aufbau: Als Teil eines internationalen Teams bereitet man gemeinsam einen fiktiven Fall vor, argumentiert vor einer Jury aus erfahrenenmultinationalen Jurist:innen und muss dabei nicht nur juristisch präzise, sondern auch (fremd-)sprachlich souverän und strategisch agieren. 

Im März, also nach dem schriftlichen Teil meines Examens, kam dann die Teilnahmezusage zusammen mit der Zuweisung meiner Teammitglieder. Außer mir fanden sich in diesem jeweils eine irische, eine rumänische und französische Juristin. Nachdem wir uns in dieser Konstellation kurz digital kennengelernt hatten, musste wir uns für einen von drei möglichen Fällen entscheiden. In diesem Jahr standen Themen aus dem IPR, dem Datenschutzrecht und dem Digital Services Act in Verbindung mit der Beeinflussung von Wahlkämpfen zur Auswahl. Wir entschieden uns aufgrund der Argumentationsmöglichkeiten und Aktualität des Themas für das letzte davon.  

Bis Mitte Mai war nun unsere Aufgabe, eine 20-seitige Ausarbeitung zu den Fallfragen zu erstellen. Neben dem Arbeitspensum der juristischen Ausbildung stellte hier eine besondere Schwierigkeit dar, Telefonate mit zwei Stunden Zeitverschiebung zwischen Bukarest und Dublin zu organisieren. Die fachliche Herausforderung: Ein Fall mit politischen Implikationen und europarechtlicher Tiefe in einer uns bisher unbekannten Verordnung, die nicht nur rechtlich anspruchsvoll war, sondern auch viel Fingerspitzengefühl aufgrund der Grenzen zulässigen Wahlkampfes in sozialen Netzwerken erforderte. Besonders spannend war die interkulturelle Teamarbeit – was für die eine Jurisdiktion selbstverständlich ist, ist in einer anderen möglicherweisevöllig anders geregelt. Genau das macht den Reiz des Wettbewerbs aus.

Der krönende Abschluss war dann Ende Juni den Fall gegenüber der Jury und anderen Teams in der altehrwürdigen portugiesischen Anwaltskammer zu präsentieren. Auch wenn wir leider nicht gewonnen haben, war der argumentative Austausch mit den anderen Teams aus diversen europäischen Staaten eine einmalige Erfahrung. 

Anekdote aus Lissabon:

Neben juristischen Eindrücken bleibt mir besonders in Erinnerung: Nach einem intensiven Tag voller Fallanalysen und Sprachfeinschliff mit meinem Team am Strand im Küstenvorort Cascais zu sitzen und bei über 30 Grad Sangria zu trinken. Als international interessierter Jurist ist es vermutlich eine seltene Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre mit Blick auf den Tejo über die juristische Ausbildung und die Lage des Rechtsstaats in Rumänien zu diskutieren. Auch war es schön zu hören, dass wir trotz aller Härten des Referendariats international um die planmäßige und wirtschaftlich abgesicherte Ausbildung durchaus beneidet werden. 

Fazit:
Der Young European Lawyers Contest war für mich eine Erfahrung, die juristisches Wissen mit europäischem Geist verbindet. Wer Lust auf Recht, Sprache, Europa und Austausch hat – und vielleicht auch ein Faible die Gassen europäischer Metropolen und das lokale Nachtleben mit gleichgesinnten Jurist:innen zu entdecken – sollte sich unbedingt bewerben. Denn wer weiß, wann einen das deutsche Recht so schnell wieder über die Landesgrenzen führt? 

„Schwer vertretbar“? – So verstehst du, was dein Korrektor dir sagen will

Klausurenanmerkungen stellen Studierende häufig vor ein Rätsel. In diesem Beitrag will unsere Autorin Carla, die selbst gelegentlich korrigiert, Licht ins Dunkel bringen. Dabei erklärt sie die häufigsten Anmerkungen und erläutert auch, welche Anmerkungen ihrer Meinung nach gar nicht gehen.

1. Lauter Häkchen – trotzdem durchgefallen?

Wir kennen es alle: Den Klausurenrand zieren ein dutzend Bleistifthäkchen und unter der Klausur steht dennoch, dass sie den Anforderungen nicht genügt. Wie kann das sein, wenn doch augenscheinlich so vieles richtig war?

Wie so häufig, steckt der Teufel leider im Detail. Es gibt viele Prüfungspunkte, die als selbstverständlich vorausgesetzt werden; während einzelne Schwerpunkte und Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden.

Hier mal ein Beispiel. Du prüfst einen Mord im Strafrecht und schreibst fehlerfrei den objektiven Tatbestand auf. Hier hagelt es Häkchen. Jetzt prüfst du beim subjektiven Tatbestand jedoch das falsche Mordmerkmal. Du prüfst zB seitenlang niedrige Beweggründe, obwohl der Sachverhalt dich ganz eindeutig zur Habgier geleitet hat.

So kommen diese oft auf ersten Blick unverständlichen Ergebnisse zustande. Häufig liegt genau an den falsche Stellen der Schwerpunkt und der Korrektor kommt in die unangenehme Situation, eine zunächst vielversprechende Klausur schlecht zu bewerten.

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2. „Nicht vertretbar“

Du hast einen Meinungsstreit auf eine eher ungewöhnliche bzw. neue Art entschieden. Eigentlich verdienst du Punkte für Kreativität, allerdings liegt dem Korrektor in der Regel eine recht strenge und stringente Lösungsskizze vor. Der Korrigierende muss nun also abwägen, wie er oder sie deine Entscheidung bewertet. Hier kommt es meiner Meinung nach nicht selten auf die Einstellung des Korrektors an. Ein wohlgesonnener Korrektor erkennt möglicher weise an, dass du einen Streit selbst hergeleitet hast und gibt dir dafür extra Punkte. Ein strenger Korrektor denkt sich “den Streit muss man kennen!” und bewertet daraufhin eher negativ. Gerade bei Hausarbeiten lohnt sich hier eine Remonstration mit besonders guten Quellen und Begründungen, warum deine Ansicht sehr wohl gut vertretbar ist.

3. „Nein!“

Deine Lösung widerspricht der Rechtslage oder du hast etwas total abwegiges geprüft. Das musst du als Studierender leider häufig so hinnehmen – ist uns allen mal passiert. Eine Ausnahme – die einen guter Grund für eine Remonstration darstellt – liegt vor, wenn du mit absoluter Sicherheit begründen kannst, dass deine Lösung von mindestens einer Stimme in der Wissenschaft/Rechtsprechung so belegt wird. Suche diese Quelle heraus und arbeite Sie in deine Remonstration ein.

4. „?“

Ein absoluter Klassiker unter den Kommentaren, aus denen man als Studierender nicht schlau wird. Ich habe das als Studentin einfach so interpretiert, dass der Korrektor sich selbst erinnern wollte, welche Stellen der Klausur er unklar fand. Hier ist ein guter Ansatzpunkt für eine Remonstration, da der Korrektor nicht deutlich aufzeigt, was er oder sie bemängelt. Mit einer schlüssigen Begründung, lassen sich hier ggf. noch Punkte retten.

5. Gemeine Kommentare

Leider kann fast jede Person, die Juraklausuren geschrieben hat davon berichten, schon wenig hilfreiche, unsachliche und in manchen Fällen auch verletzende Kommentare an den Klausurrändern erhalten zu haben.

Hier ein paar Auszüge, die mir zu Ohren gekommen sind:

“Was soll das?”

“Sinn?”

“unbrauchbar!”

“ernsthaft?”

“NEIN!!!!”

“Keine Argumentationsfähigkeit”

“and again, das ist kein Aufsatz!”

Das ist schade. Gerade aus der Examensvorbereitung weiß ich, dass eine schlechte Probeklausur mit hilfreichem und ausführlichem Feedback leichter zu verarbeiten war, als eine mittelmäßige, an der fiese Kommentare standen.

Wichtig ist, auch persönliche Entgleisungen des Korrektors (insbesondere geziert von der aggressiven Nutzung von Frage- oder Ausrufezeichen) nicht persönlich zu nehmen. Diese sagen mehr über die persönliche Verfassung des Korrektors aus, als über dich. Ein guter Korrektor weiß, dass eine schlechte Klausur zum Studium dazugehört und wird deshalb nicht ausfallend. Vielmehr gibt er dir konkretes Feedback, damit es beim nächsten Mal besser läuft.

Es bleibt zu sagen: Mut zur Remonstration

Auch wenn es unangenehm sein kann, sich eine verpatze Klausur oder Hausarbeit noch einmal genau anzusehen und eine Remonstration zu verfassen, kann ich nur dazu ermutigen. Es lohnt sich. Denn wie immer in Jura gilt “zwei Juristen, drei Meinungen”. Auch die beste Lösungsskizze ist nicht in den Stein gemeisselt. Es gibt Korrektoren, die überdurchschnittlich streng bewerten und es lohnt immer, noch eine zweite Meinung einzuholen. Ich kenne einige Beispiele, bei denen Studierende eine gut begründete Remonstration eingereicht haben und das durch einen wahren Notensprung belohnt wurde. Ganz besonders, wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht, (also der Sprung von 3 auf 4 Punkte) würde ich immer zu einer Remonstration raten.

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Die ersten Wochen im Referendariat – ein Erfahrungsbericht

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen – und wurde ganz schön ins kalte Wasser geworfen. Statt an der Uni in Vorlesungen zu sitzen soll sie plötzlich Urteile schreiben und Verhandlungen leiten. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren ersten Eindrücken.

Erwartung vs. Realität

Seit knapp sechs Wochen darf ich nun im Referendariat neue Eindrücke verarbeiten, andere Aufgaben meistern und vor allem feststellen, dass Realität und Vorstellung, wie so oft, meilenweit auseinanderklaffen.

Ich startete mit der Zivilstation und wurde zunächst zwei Wochen im Einführungslehrgang berieselt. Mit den Grundlagen des Prozessrechts, dem gerichtlichen Ablauf und den ersten Kostenberechnungen. Seitdem darf ich am Gericht das prozessuale Recht live erleben und selbst anwenden. Ich schreibe Urteile, halte Aktenvorträge und muss in naher Zukunft eine Verhandlung selbst leiten. Während ich mir diese Aufgaben vor Augen führe, frage ich mich häufiger, ob ich dem Referendariat überhaupt gewachsen bin.

Damit du vielleicht mit einem realistischeren Bild startest, hier meine ganz persönlichen Referendariat-Erfahrungen aus den ersten Wochen! 

Wer auf Anleitung hofft, wird enttäuscht

In der Hoffnung, endlich mehr durch die praktische Anwendung zu lernen und weniger durch das Selbststudium zu erarbeiten, startete ich ins Ref. Allerdings fühlte ich mich beim Schreiben meines ersten Urteils genauso hilflos wie bei der ersten Hausarbeit im Studium.

Zwar gibt es viele Formulierungsbeispiele, aber die Fallvarianten in der Praxis sind zu groß, um für jede Situation eine passende Vorlage zu finden. Ich musste schmerzlich feststellen (obwohl ich es natürlich hätte ahnen können), dass sich auch im Referendariat nichts von allein lernt und der Urteilstil leider auch kein Selbstläufer ist. 

Endlich Struktur? Nicht ganz

Die Vorstellung von durchgeplanten Tagen, festen Terminen und geregeltem Alltag verabschiedete sich schneller, als sie aufgekommen war. Spätestens als der erste Termin keine Woche vorher verschoben wurde, war klar: sogar das größte Organisationstalent stößt hier an seine Grenzen. 

Der Gerichtstag ist häufig unplanbar und damit der Alltag vieler, die dort arbeiten.

Spannende Fälle? Jein

Die Fälle sind nicht weniger absurd als an der Uni. Allerdings wurden an der Uni die arglistigen Intentionen des Verkäufers durch den Sachverhalt vorgegeben. Nun muss dem Gericht bewiesen werden (Beibringungsgrundsatz), dass der Verkäufer arglistig handelte. Die neue Fragestellung, die das Referendariat mitbringt, sorgt für viele Knoten in meinem Kopf. Wer hat was zu beweisen und wie kann der Beweis erbracht werden. Die Probleme sind in der Praxis andere, aber nicht weniger kleinteilig, komplex und absurd. Wobei Absurdität nicht mit Spannung verwechselt werden sollte.

Die AG – Schule 2.0

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Die Arbeitsgemeinschaft ist Schule 2.0. Die schlimmsten und die besten Erinnerungen darfst du nochmal erleben. Man sieht die gleichen Menschen in regelmäßigen Abständen wieder. Arbeitet in Gruppen, bekommt mündliche Noten, hält Kurzvorträge, macht gemeinsam Pause. Es besteht sogar die Möglichkeit eine AG-Fahrt zu unternehmen. Nach dem eher anonymen Jurastudium ist diese Art der Verbundenheit ein großer Umbruch! Ebenso wie das Gefühl, plötzlich wieder für alles bewertet zu werden.

Endlich Zeit für Aufgaben? Von wegen

In der Erwartung hat man endlich genug Zeit für seine Aufgaben.

In der Realität jagt eine Abgabe die nächste. Gerade am Anfang fehlt Routine und die Unsicherheit bringt mich dazu über jede Formulierung mindestens dreimal nachzudenken. So wachsen einem auch die überschaubaren Aufgaben über den Kopf.  

Da kommt schnell das Gefühl auf, dem Ganzen nicht gewachsen zu sein. 

Vielleicht muss man an dieser Stelle wirklich lernen, den eigenen Perfektionismus im Referendariat ein Stück loszulassen, statt Kleinigkeiten über Stunden zu zerdenken. Ich bin mir noch unsicher, aber werde euch auf dem Laufenden halten und mit Updates zum Zeitmanagement und der Struktur im Referendariat versorgen.

Zwischen Ideal und Alltag

Viel im juristischen Referendariat steht und fällt mit den betreuenden RichterInnen und AG-LeiterInnen. Mir macht Mut, dass jede Station nur vorrübergehend ist und somit auch die ungünstigsten Umstände irgendwann vorbei sind. Viele Dingen liegen außerhalb des eigenen Einflusses, aber solange man bereit ist, sich zu bemühen und ein bisschen Anpassungsfähigkeit mitbringt, wird man seinen Platz finden. 

Lass dich von den ersten Wochen nicht entmutigen. Und mach dir bewusst: die höchsten Erwartungen an dich, hast DU!

Seid bereit für Veränderung und neue Perspektiven. Man gewöhnt sich bekanntlich an alles.

Wie lief euer Start ins Referendariat? Teilt gern eure Erfahrungen in den Kommentaren! Ich bin gespannt, wie es euch ergangen ist. 

Für mehr Einblicke, Updates & Realität rund um Jura: 

Folgt: Goldwaage auf Instagram. 

So formatierst du eine juristische Hausarbeit – 3 Hacks mit denen du wertvolle Zeit sparst

Die Semesterferien stehen vor der Tür und du sollst das allererste Mal eine juristische Hausarbeit schreiben? Unsere Autorin Sophia hat für dich die wichtigsten Hacks für die Formatierung in Word zusammengetragen, mit denen du in Zukunft viel Zeit und Nerven sparen kannst und nicht die gesamten Ferien in der Bib verbringen musst. 

1. Literaturverzeichnis und Fußnoten

Von Literaturverzeichnis und Fußnoten hast du schon mal wage gehört oder bist damit vielleicht in der Schulzeit bereits in Kontakt gekommen? Es kann allerdings ganz schön überfordernd sein, die richtigen Quellen für die Hausarbeit zu finden und dann auch noch ordentlich in Fußnoten und Literaturverzeichnis aufzuführen. Wir Juristen haben unsere eigene Sprache und so gibt es auch ein paar Eigenheiten, die du im Umgang mit den Quellenangaben juristischer Literatur beachten solltest. 
 
Ein Tipp vorab von mir: Lege dir ein separates Word-Dokument an, in welchem du dir alle Quellen direkt notierst und füge Fußnoten bereits während des Schreibens ein. Vertrau mir – du wirst mir später danken. Ansonsten verbringst du nach dem Schreiben der Hausarbeit noch einmal mindestens genauso lange Zeit damit, dir deine Quellen mühsam zusammen zu suchen. 
 
Es soll da draußen auch ein paar ganz schlaue Köpfe geben, die ihre Fußnoten einfügen und Word daraus automatisch ein schickes Literaturverzeichnis erstellen lassen können – damit kann ich hier leider nicht dienen. Für mich hat sich die Methode bewährt, meine Fußnoten einzufügen und parallel eine Literaturliste zu führen, die ich am Ende zu einem Literaturverzeichnis zusammengetragen habe. 
 
Nun zu den Quellen: In juristischen Hausarbeiten arbeiten wir hauptsächlich mit vier unterschiedlichen Arten von Quellen. Gesetzeskommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen und Urteilen. (siehe auch: Quellen Jurahausarbeit)
 
Und so führst du deine Quellen in Literaturverzeichnis und Fußnoten auf: 

a) Gesetzeskommentare:

Du zitierst beispielsweise den Studienkommentar BGB in der 18. Auflage aus dem Jahr 2022, herausgegeben von Florian Jacoby und Michael von Hinden 

Dein Eintrag im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus: 

Jacoby, Florian/Von Hinden Michael      

Studienkommentar BGB, 18. Aufl., München, 2018 (Zitiert: Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB)

Hieraus zitierst du beim § 164 die Randnummer 5 

In deinen Fußnoten heißt es dann: 

Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Es kann auch vorkommen, dass sich Herausgeber und Bearbeiter eines Kommentars unterscheiden, kommentiert beispielsweise der Herr Mustermann im Jacoby/von Hinden Studienkommentar so würde es heißen: 

Mustermann in: Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Den Punkt am Ende einer Fußnote nicht vergessen, schließlich ist es ein abgeschlossener Satz, wurde uns im ersten Semester immer gepredigt.

Zu nennen ist im Literaturverzeichnis immer auch der Ort des herausgebenden Verlags (findest du ganz einfach, wenn du den Verlag googelst).

b) Lehrbücher:

Du zitierst eine Passage aus dem Lehrbuch Allgemeiner Teil des BGB von Hans Brox und Wolf-Dietrich Walker:

In deinem Literaturverzeichnis heißt es:

Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich    

Allgemeiner Teil des BGB, 48. Aufl., München, 2024 (Zitiert: Brox/Walker, BGB)

Und deine Fußnote sieht wie folgt aus:

Brox/Walker, BGB AT, § 24 Rn. 3. 

c) Aufsätze:

Ziehst du deine Informationen aus juristischen Zeitschriften, könnten deine Quellenangaben so aussehen:

In deinem Literaturverzeichnis:

Borges, Georg                   

Rechtsscheinhaftung im Internet, NJW 2011, 2400 (Zitiert: Borges, NJW 2011, 2400)

Deine Fußnote:

Borges, NJW 2011, 2400 (2401)

Zu nennen ist immer die Seite auf der der Artikel beginnt und in Klammern die genaue Seite von der zitiert wird. 

d) Urteile:

Zitierst du beispielsweise ein Urteil des Bundesgerichtshofs, sieht das ganze in deinen Fußnoten so aus:

BGHZ 55, 128 (130)

Alternativ mit Fundstelle in einer juristischen Zeitschrift:

BGH, NJW 2003, 958 (960)

auch hier werden die Anfangsseite und in Klammern die konkrete Seite der Fundstelle zitiert.

Wenn du dich einmal auf eine Zitierweise festgelegt hast, behalte diese unbedingt auch konsequent bei, dies zeigt dem Korrektor, dass du sauber und mit System arbeiten kannst. 

2. Formatvorlagen

Ein weiterer Tipp, den ich dir geben möchte, ist es, dir einmalig Formatvorlagen in Word für dein Literaturverzeichnis zu erstellen, die du für alle künftigen Hausarbeiten verwenden kannst. 

Bei mir sah das Ganze dann ungefähr so aus: 

Und so erstellst du sie in deinem Word-Dokument:

Bereich Formatvorlagen > neue Formatvorlage > Formatvorlage Namen geben > gewünschte Formalia einstellen > Haken bei „zur Dokumentvorlage hinzufügen“ setzen > unten links auf „Format“ klicken > „Positionsrahmen“ auswählen und gewünschte Position einstellen 

Dies habe ich einmal für den Autoren gemacht: 

und einmal für den Titel:

Die Formatvorlage Literaturverzeichnis Autor habe ich dann mithilfe des Positionsrahmens am linken Seitenrand positioniert und die Vorlage Titel Literaturverzeichnis am rechten Seitenrand. 

Durch die Auswahl „zur Dokumentvorlage hinzufügen“, erscheint deine selbst erstellte Formatvorlage in Zukunft in jedem neu eröffneten Word-Dokument unter Start am oberen rechten Rand des Menübands und du kannst sie für jede Hausarbeit nutzen:

Bei der Erstellung des Literaturverzeichnisses wählst du also, wenn du den Autoren bzw. den Titel einer Quelle nennst, nur noch deine passende Formatvorlage aus und dein Korrektor kann sich schon vor deinem inhaltlichen Teil über eine strukturierte und ordentliche Auflistung der verwendeten Literatur freuen und sein Häkchen setzen – das Auge isst schließlich immer mit. 

3. Abschnittsumbrüche

Und zuletzt ein Thema bei dem ich mir in meinem ersten Semester einen Artikel wie diesen gewünscht hätte – hätte mir ganz sicher viel Blut, Schweiß und Tränen erspart. 

Abschnittsumbrüche – schon mal gehört? Nein? Hatte ich vor meiner ersten Hausarbeit damals auch nicht. 

In vielen juristischen Hausarbeiten gehört es zu den formalen Anforderungen, das Deckblatt nicht mit einer Seitenzahl zu versehen, den Sachverhalt, dein Inhalts-, sowie Literaturverzeichnis römisch durchzunummerieren (I.,II.,III.,…) und dein Gutachten mit arabischen Seitenzahlen zu versehen (1.,2.,3.,…). 

Ich habe mich damals so lange mit der Formatierung der Seitenzahlen herumgequält, dass ich es schließlich aufgab und all diese Teile in unterschiedlichen Word-Dokumenten abspeicherte, um mich nicht mehr mit dem Thema beschäftigen zu müssen. 

Das geht allerdings auch einfacher und ich zeige dir wie:

Es ist möglich in ein und demselben Word-Dokument Seiten ohne Seitenzahl, Seiten mit römischen als auch solche mit arabischen Seitenzahlen zu erstellen.

Hier kommen die sogenannten Abschnittsumbrüche ins Spiel. 

Soll dein Deckblatt also keine Seitenzahl beinhalten, lässt du diese hier weg und erstellst noch auf dem Deckblatt einen Abschnittsumbruch, beginnend auf der nächsten Seite. 

Hierzu gehst du im Menüband wie folgt vor: 

Layout > Umbrüche > Nächste Seite

Dann springt dein Mauspfeil auf die nächste Seite. Um zu überprüfen, ob es geklappt hat, kannst du im Start-Menü auf Formatierungszeichen ein-/ausblenden klicken (sieht aus, wie ein umgedrehtes P):

Dann wird dein Abschnittsumbruch im Dokument auch angezeigt: 

Auf der nächsten Seite deines Dokuments beginnt dann ein neuer Abschnitt, für den du deine Seitenzahlen wie gewünscht formatieren kannst, ohne, dass sie im Abschnitt davor auftauchen:

Endet dein Abschnitt mit Inhalts-/ und Literaturverzeichnis, welchen du römisch durchnummeriert hast, kannst du selbstverständlich einen weiteren Abschnittumbruch nach genau dieser Anleitung einfügen und nun auf der nächsten Seite mit deinem Gutachten beginnen und hier arabisch durchnummerieren. 

Ich hoffe, ich konnte dich mit diesem Beitrag etwas an die Hand nehmen, damit du nicht schon an der Formatierung verzweifeln musst und deine erste Hausarbeit ein voller Erfolg wird.

Wenn du sonst noch auf der Suche nach Tipps bist, schau doch gerne mal bei unseren weiteren Beiträgen zum Thema Hausarbeiten vorbei.

Hier findest du zum Beispiel Tipps, wie du deine Hauarbeit richtig gliederst, wie du deine Hausarbeit mit Bravour meisterst oder welche fünf Anfängerfehler du unbedingt vermeiden solltest.

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Auslandssemester im Jurastudium – Lohnt sich das?

Aus Angst, das ohnehin schon lange Jurastudium noch weiter in die Länge zu ziehen, oder Lücken im Wissen zu deutschem Recht entstehen zu lassen, entscheiden sich viele Jurastudierende gegen ein Auslandssemester.

Das ist ein fataler Fehler, findet unsere Autorin Carla. In diesem Beitrag – oder eher: Plädoyer – nennt sie 5 Gründe, die auch dich überzeugen, ein Auslandssemester zu machen.

Für mich stand schon zu Beginn meines Studiums fest, dass ich für längere Zeit ins Ausland gehen möchte. Es klang nach Abenteuer, Perspektivwechsel und einer einmaligen Gelegenheit. Also studierte ich ein Semester an der Universität Lund, in Schweden.

Umso überraschter war ich, als immer mehr KommilitonInnen mir erzählten, dass sie sich aus verschiedensten Gründen gegen das Auslandsstudium entschieden. Diese Mythen will ich in diesem Beitrag entkräften.

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1. Das Studium ist schon lang genug

Der wohl häufigst genannte Grund, dass Jurastudierende in Deutschland sich gegen ein Auslandssemester entscheiden, ist, dass das Studium unglaublich lang ist. Anders, als unsere europäischen Nachbarn ist ein deutschen Jurastudium nicht im Bologna-System (also ohne Bacherlor oder Master)organisiert. Daher lassen sich die Fächer, die wir im Ausland belegen, nicht auf unsere Studienzeit anrechnen. Das Auslandssemester ist quasi eine freiwillige Verlängerung der Regelstudienzeit – warum solltest sich das jemand antun?

Für mich liegt der Grund dafür auf der Hand: Wann hast du noch einmal in deinem Leben die Gelegenheit, ohne Notendruck zu studieren? Wann kannst du noch einmal ganz entspannt etwas juristisches Lernen und dabei noch eine andere Kultur entdecken?

Meine Zeit in Schweden fühlte sich nicht wie eine Verlängerung meiner Studienzeit an, sondern wie eine Pause vom stressigen Studienalltag in Deutschland. Nach meiner unglaublich schönen Zeit dort, konnte ich mich voller Energie in die zweite Hälfte meines Studiums begeben. Diese Auszeit hat meines Erachtens nach vielen KommilitonInnen gerade in der Examensvorbereitung gefehlt.

2. Kein deutsches Recht lernen – Zeitverschwendung?

Auf den ersten Blick stimmt das. Im Ausland besuchst du in der Regel keine klassischen Vorlesungen zum deutschen Recht. Das heißt allerdings nicht, dass du nicht mit deutschem Recht in Berührung kommst. Ich schrieb beispielsweise in Lund einen rechtsvergleichenden Aufsatz über die Unterschiede von Mord und Totschlag im Englischen und im Deutschen und lernte so das deutsche Recht noch einmal aus einer anderen Perspektive kennen. Nicht selten führte ich außerdem mit Studierenden aus den verschiedensten Ländern angeregte Diskussionen über verschiedene Rechtsfragen, ganz nach dem Motto “Wie ist das denn bei euch?”

3. Wie soll ich mir das leisten?

Natürlich sind die Kosten eines Auslandssemesters nicht kleinzureden. Es gibt allerdings gute Möglichkeiten, diese auszugleichen. Wer ein Auslandssemester im europäischen Ausland macht, kann mithilfe der Erasmus+ Förderung der EU bis zu 600 Euro im Monat erhalten- diese müssen bei erfolgreichem Abschluss des Semesters nicht zurückgezahlt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, Auslandsbefög zu beantragen, das häufig auch Studierenden, die in Deutschland kein Bafög erhalten, zusteht. Nicht zuletzt gibt es die Möglichkeit, die eigene Wohnung unterzuvermieten, um Mietkosten zu sparen. Abgesehen von den Reisen und Unternehmungen, die ich während meines Auslandssemesters unternommen habe, habe ich in Schweden nicht wesentlich mehr Geld ausgegeben während eines Semesters in Deutschland. 

4. Zu Hause ist es am schönsten

Es kann schon ein wenig beängstigend sein, das gewohnte Umfeld zu verlassen und in ein fremdes Land zu ziehen. Kleinere Ängste und Sorgen kennen wohl die meisten Auslandsstudierenden. Was, wenn ich keine Freunde finde? Was, wenn die Kurse auf Englisch zu schwer sind? Was, wenn die Unterkunft nicht so schön ist, wie auf den Bildern? Ich plädiere ganz stark dafür, diese Zweifel beiseite zu schieben und sich dennoch auf die Reise zu machen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es wohl nirgendwo so leicht ist, wie unter Internationals neue Freunde zu finden und es enorm das Selbstvertrauen stärkt, wenn du im Ausland kleinere Probleme löst. 

5. Ungeahnte Vorteile

Zu guter Letzt hat ein Auslandsaufenthalt noch tolle Begleiterscheinungen. Zum einen wird dein leicht eingerostetes Schulenglisch (oder die Sprache, auf der du studierst) sich immens verbessern. Die altbekannte Hemmschwelle, bei der du dich nicht traust, auf Englisch zu reden, verschwindet nach kurzer Zeit wie von alleine. Natürlich lernst du auch Vokabeln aus dem “Legal English”, die auf dem heutigen Arbeitsmarkt sicher von Nutzen sein können.

Häufig bekommst du auch die Gelegenheit, einen kostenlosen Sprachkurs der Landessprache zu besuchen – besser als von Muttersprachlern im eigenen Land, kann man eine Sprache wohl nicht lernen.

Auch wenn es abgedroschen klingt, auf dem guten alten Lebenslauf sticht ein Auslandssemester immer positiv hervor. Welcher Arbeitgeber möchte nicht eine/n weltoffene/n JuristIn mit guten Fremdsprachenkenntnissen und Lebenserfahrung einstellen?

Der wohl wichtigste Punkt: Du hast die Möglichkeit, Freunde fürs Leben zu finden. Ich habe beispielsweise nach den schriftlichen Prüfungen meines Staatsexamens meine Koffer gepackt und habe meine Erasmus-Freunde in Barcelona und Bologna besucht. Eine bessere Erholung hätte ich mir nicht vorstellen können.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig meiner Begeisterung für das Auslandssemester teilen. Wir haben als EU-BürgerInnen das wahnsinnige Privileg der Erasmus+ Förderung und ich bin der Meinung, dass jede/r, der es kann, davon Gebrauch machen sollte.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit deinen KomilitonInnen. Auf Instagram @goldwaage.jura findest du zudem ein Story-Highlight mit Bildern aus meinem Erasmussemester.

Bewirb dich! – Alles, was du über ein Stipendium im Jurastudium wissen musst

Obwohl es in Deutschland eine Vielzahl an Stipendien gibt, trauen sich viele Studierende nicht, sich für die Förderungen zu bewerben. Das ist schade, denn tatsächlich gibt es viele Gründe, die dich für ein Stipendium qualifizieren könnten. In diesem Beitrag erklärt dir unsere Autorin Lea deshalb alles, was du rund ums Stipendium wissen musst – und warum auch du dich bewerben solltest.

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Die Vielfalt an möglichen Förderungen kann recht unübersichtlich sein, weshalb auch die Antworten auf die Fragen nicht einheitlich sind. Doch ArbeiterKind.de hat auf ihrer Webseite eine tolle Übersicht erarbeitet, sodass du dort gern weiter recherchieren und vertiefte Infos bekommen kannst.

Aber vorweg: 

Die Anforderung an Stipendiat/innen sind so unterschiedlich wie die Vielfalt an Stipendien selbst, sodass für (fast) jeden das passende dabei ist. Nicht nur die „Bildungselite“ hat Chancen auf ein Stipendium und meist schätzt man seine Leistung auch nicht objektiv zu 100% richtig ein (Stichwort “Impostersyndrom”, wozu ich dir auch Sophias Beitrag empfehle). Auf jeden Fall lohnt sich der Aufwand einer Bewerbung und häufig genug werden Personen gefördert, die damit vielleicht gar nicht ernsthaft gerechnet hatten.

I. Überblick: Was für Stipendien gibt es überhaupt?

Wie schon gesagt, gibt es unzählige verschiedene Arten von Stipendien. Ich habe dir ein paar Beispiele nach den grob wichtigsten Kategorien sortiert und aufgelistet. 

1. Politisch geprägte Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke, von denen es 13 gibt, sind staatlich anerkannt und werden vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) finanziell unterstützt. Sie fördern leistungsstarke, engagierte und gesellschaftlich interessierte Studierende. Diese gehören übrigens nicht, wie häufig angenommen, zu einer Partei, sondern sind lediglich parteinah.

Dazu gehören z.B.:

2. Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke

Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke sind solche, deren Träger oft von einer Religionsgemeinschaft oder einem ihr nahestehenden Verein getragen wird. Eine Pflicht zur Religionszugehörigkeit besteht jedoch nicht. Auch hier erfolgt eine finanzielle Unterstützung durch das BMBF.

Dies sind u.a.: 

3. Unabhängige, nicht-politisch gebundene Förderwerke

Diese Organisationen fördern unabhängig von politischer oder konfessioneller Zugehörigkeit. Manche richten sich u.a. speziell an ErstakademikerInnen oder Studierende mit bestimmten sozialen Hintergründen.

Dazu gehören:

4. Internationale Programme und Auslandsstipendien

Passend zugeschnitten für Auslandsaufenthalte kommen folgende Förderungen in Betracht:

5. Regionale und private Stiftungen

Daneben gibt es noch an die 2000 regionale und private Stiftungen, nach denen du mit etwas Fleiß unter myStipendium.de suchen kannst.

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II. Vorteile – Was bringt dir ein Stipendium?

Bewerbung und Auswahlverfahren können (müssen aber definitiv nicht!) aufwendig sein. Umso wichtiger ist es, die Vorteile, die ein Stipendium mit sich bringt, nicht aus den Augen zu verlieren. Diese sind u.a.:

  1. Finanzielle Entlastung
  1. Networking
  • mit Förderern
  • und anderen Stipendiaten
  1. Zugang zu Förderangeboten
  • Studienkolleg/innen (teils Vernetzung für spätere Dissertation oder Jobangebote)
  • Praktikumsstellen wie (Traineeships in Großkanzleien die zu Jobangeboten führen können)
  1. positives Hervorstechen auf dem Lebenslauf
  1. kleiner Ego-Schmeichler

III. Die Bewerbung – Jetzt geht’s los!

Wie die Bewerbung konkret abläuft, hängt von dem Stipendium ab, auf das du dich bewerben möchtest. Nähere Infos findest du auf der einschlägigen Webseite oder du lässt dich beraten bei z.B. deinem Studierendenwerk oder spezialisierten Vereinen wie ArbeiterKind.de.

Ich selbst habe nur Erfahrungen mit dem Deutschlandstipendium, deshalb erkläre ich den Ablauf einmal daran exemplarisch. So bekommst du einen groben Eindruck, was von dir erwartet werden kann.

Beim Deutschlandstipendium erfolgt die Bewerbung durch Eigeninitiative (anders bei z.B. der Studienstiftung des deutschen Volkes, bei dem du durch einen Hochschullehrenden vorgeschlagen werden musst). Jede Uni legt selbst das Zeitrahmen für die Einreichung der Bewerbung fest. Dies tust du i.d.R. über ein offizielles Bewerbungsportal, das je nach Uni ca. sechs Wochen geöffnet ist. Dieses enthält mehrere Seite durch die du dich durchklickst und die entsprechenden Infos einträgst wie Studiengang, Semesteranzahl, Kontakt- und Kontodaten. 

Auch kannst du z.B. angeben, ob du Erstakademiker/in bist, dich um pflegebedürftige Angehörige kümmerst oder mit Kind(ern) studierst. Zudem wird auch ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Dabei wird – überspitzt ausgedrückt – meiner Erfahrung nach nicht erwartet, dass du mehr Zeit beim Ehrenamt, als mit Studieren verbringst. Auch ein paar Stunden im Monat reichen aus, also liste am besten alles auf und sei nicht zu bescheiden.

Herzstück, und damit auch am zeitintensivsten, ist ein Motivationsschreiben von maximal zwei Seiten. Dabei ist deine Kreativität gefragt. Das Auswahlkomitee möchte keine Wiederholung deines Lebenslaufes oder einen abgedroschenen Standardtext lesen.

Als kleine Denkanstöße könntest du stattdessen über Folgendes schreiben:

  • Was macht dich aus?
  • Wieso hast du dich für Jura entschieden?
  • Welche Vorteile würde dir persönlich das Stipendium bringen (mehr Zeit für Ehrenämter; Finanzierung von Auslandspraktika; vertiefter Fokus aufs Studium durch finanzielle Entlastung; etc.)

Die Möglichkeiten sind quasi endlos, Hauptsache du vermittelst einen Eindruck davon, wer du bist und wieso DU das Stipendium bekommen solltest.

Nach Einreichung der Bewerbung über das Portal und Unterzeichnung inkl. Abgabe der Bewerbungsvereinbarung innerhalb der Ausschlussfrist, wartest du bis zur Sitzung der Auswahlkommission für die Vergabe der Stipendien. Den Termin findest du meist auf der Webseite deiner Uni. Ein paar Tage später hast du dann entweder den Bewilligungsbescheid oder eine Absage im Briefkasten. Meist bekommst du die Zusage dann nochmal per Mail. 

IV. Fazit – Lohnt es sich?

Ein Stipendium bietet dir viele Vorteile für (zumindest beim Deutschlandstipendium) recht geringen Aufwand. Stell dir einfach einmal kurz vor, dass du jeden Monat lang einige hundert Euro als Förderung bekommst, die du nicht zurückzahlen musst. Stell dir noch dazu vor, dass du regelmäßig zu Vorträgen oder Netzwerk-Treffen eingeladen wirst, bei denen du spannende Leute triffst. Klingt das nicht gut?

Hinzu kommt, dass die Auswahlkriterien vielfältig sind und vor allem nicht nur die Leistungsstärksten gefördert werden, sondern auch besondere persönliche Belastungen und Engagement belohnt werden.

Daher trau dich unbedingt eine Bewerbung zu schreiben, denn du hast viel zu “gewinnen” und im Verhältnis dazu wenig zu verlieren.

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folg uns auf Insta @goldwaage.jura.

1. Staatsexamen ohne Repetitorium – ist das möglich?

Du willst das Erste juristische Staatsexamen ohne kommerzielles Repetitorium bestehen? In diesem Beitrag teilt unsere Autorin Stine ihre Erfahrungen eines alternativen Weges.


Bevor ich euch mit Erfahrungen über das Referendariat versorge, möchte ich ein Thema ansprechen, das mir besonders am Herzen liegt: das Erste Staatsexamen absolvieren ohne ein kommerzielles Repetitorium besucht zu haben.

Nicht nur einmal habe ich während der Vorbereitung an dieser Entscheidung gezweifelt. Auslöser zum Grübeln gibt es viele. Schlechte Noten in den Probeklausuren. Kommiliton*innen die scheinbar weiter sind oder (gefühlt) mehr wissen. Das Gefühl, mit der Entscheidung allein zu sein. Darum habe ich häufig online nach positiven Erfahrungen zur Examensvorbereitung ohne Repetitorium gesucht, wurde aber selten fündig. Stattdessen begegnete man immer wieder Erfolgsgeschichten von Leuten, die ein kommerzielles Rep besucht haben. 

Kein Wunder, dass die Zweifel blieben und mein Selbstvertrauen gelitten hat. Dabei sind Mut und Vertrauen essenziell für eine gute Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen. 

Darum möchte ich heute ein paar positive Aspekte mit euch teilen. Als kleine Erinnerung, dass ihr auf dem richtigen Weg seid, auch wenn er anders aussieht.

Photo by Prateek Katyal on Pexels.com

Das Beste (ausnahmsweise) zuerst: Ja, es ist möglich. 

Ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen, dass es funktioniert. Nicht nur bei mir, sondern auch bei einigen Kommiliton*innen, die sich bewusst gegen ein kommerzielles Repetitorium entschieden haben.

Wichtig: Ich will dich nicht überreden oder dir einreden, dass das der einzige richtige Weg ist. Vielmehr möchte ich ein paar unterstützende Worte für diejenigen dalassen, die mit dem Gedanken spielen oder sich bereits dazu entschieden haben. Die Examensvorbereitung ist sehr individuell. Den einen richtigen Weg gibt es nicht!

Warum ich den Weg ohne kommerzielles Rep gegangen bin und was dafür spricht:

  • Kostenersparnis

Hier das offensichtliche: du sparst dir einen Haufen Geld. Ein kommerzielles Rep kostet monatlich zwischen 150-200€. Das sind auf ein Jahr gerechnet Summen, die besser investiert werden können oder einigen schlicht nicht möglich sind. 

  • Individualität und Flexibilität

Ohne Rep hast du mehr Kontrolle über deinen Zeitplan. Zwei bis drei Tage pro Woche, die sonst durch feste Kurse blockiert wären, kannst du frei gestalten. Natürlich nur, wenn du auch das Unirep flexibel nutzt oder darauf verzichtest. Statt dich an einen allgemeinen Zeitplan zu klammern, kannst du deine Stärken und Schwächen gezielt in den Fokus rücken. Deine Lernstrategie für das Jura-Examen passt du individuell an, statt einem starren Standardplan zu folgen.

  • Du bist nicht mehr allein

Immer mehr Studierende entscheiden sich bewusst gegen kommerzielle Anbieter in der Examensvorbereitung. Man ist also kein Einzelfall mehr, die Wahrscheinlichkeit von Gleichgesinnten in deinem Umfeld steigt[1].

  • Die Unis holen auf

Viele Universitäten haben inzwischen den Handlungsbedarf erkannt. Kommerzielle Reps tragen oft dazu bei, das Jurastudium noch elitärer wirken zu lassen, als es ohnehin schon ist. Das Unirep-Programm wird vielerorts ausgebaut: begleitende Vorlesungen, Klausurenkurse und Probeexamina. Natürlich ist noch immer Luft nach oben, aber in Verbindung mit Eigeninitiative und einer Lerngruppe ist das Unirep für Jura häufig eine echte Alternative. Zumal Universitätsprofessor*innen die Prüfungen, auf die sich dich vorbereiten, auch abnehmen. Sie sollten also wissen, worauf es ankommt.

  • Künstliche Intelligenz

Noch vor kurzer Zeit war es mühsam, an gute Lernpläne zu kommen. Heute kannst du dir mithilfe von KI in der Jura-Examensvorbereitung deinen eigenen, individuellen Lernplan erstellen lassen. Genau auf dich und deine Bedürfnisse zugeschnitten. Daran halten musst du dich immer noch selbst ;). Aber die technischen Möglichkeiten sind da und werden stetig besser. 

Ich hoffe du siehst, dass es für das Bestehen des Examens keines kommerziellen Reps bedarf, wenn du das nicht möchtest. Lass dich von Momenten der Unsicherheit nicht aus der Bahn werfen.

Bedenken sind menschlich.

Hör auf sie, aber lass sie nicht dominieren. Nur du weißt, wann es Zeit ist etwas zu ändern. 

Ich für meinen Teil wünsche mir, dass sich mehr Studierende trauen den Weg zu gehen, der wirklich zu ihnen passt. Und sich nicht von Profs., Mitstudierenden oder Werbeversprechen verunsichern lassen.

Und ich wünsche mir von den Unis, dass sie das Potential ihrer Unireps erkennen und weiter ausbauen.  Denn eine erschwingliche Examensvorbereitung im Jurastudium ist nicht nur gerechter, sie hilft auch die Angst und die Mythen rund um das Erste Examen abzubauen.

Wie bereitest du dich auf den staatlichen Teil des 1. Staatsexamens vor – mit oder ohne kommerzielles Rep? 

 Lass es mich gerne in den Kommentaren wissen. Für wöchentliche Tipps, Motivation und Erfahrungen aus dem Jurastudium folge @Goldwaage auf Instagram. 


[1] https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/4-punkte/prüfungen-examen/details/traut-euch-jura-examen-ohne-repetitorium

Bist du der Imposter? Das Imposter-Syndrom im Jurastudium

„Bald fliegt auf, dass ich eigentlich gar nichts weiß oder kann“ – Ein Gedanke, den viele Jurastudierende kennen und der auch nach dem absolvierten ersten Staatsexamen nicht unbedingt verschwindet. Unsere Autorin Sophia hat das sogenannte Imposter-Syndrom für euch von ganz verschiedenen Seiten beleuchtet.

Wer ist der Imposter? Diese Frage stellt sich aktuell ganz Tik Tok. Aber worum geht es bei diesem Trend?

Mehrere Personen sitzen in einem Raum und erhalten einen Begriff. Runde für Runde nennt nun jeder einen weiteren Begriff, der thematisch mit Diesem verwandt ist.

Doch Vorsicht – eine Person im Raum ist der sogenannte Imposter. Diese weiß nicht, um welchen Begriff es sich handelt. Sie hat schlichtweg keine Ahnung, muss sich dennoch unauffällig verhalten und anhand der bereits genannten Begriffe, einen eigenen nennen, um nicht von der Gruppe als Imposter enttarnt zu werden. 

Aber was ist ein Imposter eigentlich?

Der Begriff Imposter kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt Hochstapler.

Und was hat das Ganze jetzt mit dem Jurastudium zu tun?

Vielleicht hast du schon mal vom sogenannten Imposter-Syndrom oder auch Hochstapler-Syndrom gehört. Laut den EURES (EURopean Employment Services) handelt es sich hierbei um ein Phänomen, bei welchem sich Betroffene trotz ihres (beruflichen) Erfolgs unzulänglich fühlen und das Gefühl haben, ihren Erfolg nicht zu verdienen bzw. nicht so begabt, wie andere zu sein. 

Nina Chuba setzt sich in ihrem Song „Unsicher“ mit eben diesen Gefühlen des Selbstzweifels und der Orientierungslosigkeit von jungen Erwachsenen auseinander. 

Sie singt:

„Ich greife nach den Sternen und wenn ich’s schaff, dann nenn‘ ich’s Glück.“

Und das beschreibt es ziemlich treffend. 

Betroffene des Imposter-Syndroms glauben, ihren Erfolg dem Zufall zu verdanken zu haben und irgendwann als BetrügerIn entlarvt zu werden. 

Vermutlich hast du derartige Gedanken im Laufe deines Studiums auch schon mindestens einmal gehabt.

Kein Wunder – das Jurastudium hat so einiges zu bieten, was dieses Gefühl fördert: 

Die juristische Notengebung. Ständig „leider nur 3 Punkte“ und keine sichtbare Steigerung, umso größere Freude bei 4 von 18 Punkten und das pure Misstrauen gegenüber der eigenen Leistung, wenn plötzlich einmal die 9 Punkte oder mehr unter der Klausur stehen. „Ist das wirklich meine Klausur oder liegt hier ein Fehler vor?“

Auch die Randbemerkungen der Korrektoren wie „Nein“, „Grob falsch“ oder kurz und knapp „???“, sowie kaum Verbesserungsvorschläge fördern das eigene Selbstvertrauen wohl kaum. Ganz im Gegenteil.

Hinzu kommen das enorm hohe Konkurrenzniveau und der ständige Vergleich mit anderen Jurastudierenden. 

Es ist und bleibt nun einmal so: Noten spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Hinblick auf die eigene juristische Zukunft (auch wenn Notenanforderungen, beispielsweise für eine Karriere in der Justiz vielerorts zunehmend immer weiter abgesenkt werden). 

Im Studium werden wir ständig allein anhand unserer Noten mit anderen Studierenden verglichen, ob wir es wollen oder nicht. 

Was kannst du also tun, um dem Imposter-Syndrom entgegenzuwirken?

Sprich mit anderen Jurastudierenden. Schnell wirst du merken, diese Gefühle treten früher oder später bei fast jedem von ihnen einmal auf – unabhängig davon, ob sie konstant „gute“ Noten schreiben oder regelmäßig Rückschläge erleben. 

Feiere deine Erfolge also. Und zwar nicht nur die großen. Du hast endlich das eine Problem durchdrungen? Du hast die Zwischenprüfung geschafft? Du hast das erste Mal eine Klausur im Klausurenkurs für’s Examen mit „knapp 4 Punkten“ bestanden? All das sind deine ganz eigenen Erfolge und nicht etwa nur Glück. 

Auch das Gespräch mit Nicht-Juristen hilft oft. Bewegst du dich zu sehr in der Jura-Bubble verlierst du schnell den Bezug zur Realität vor lauter Leistungsdruck. Da hilft es manchmal, durch Freunde oder Bekannte wieder zurück auf den Boden der Tatsachen gebracht zu werden. (Obwohl diese nicht selten selbst im beruflichen Umfeld vom Imposter-Syndrom betroffen sind).

Was mir Persönlich außerdem sehr hilft, ist ein Jahresrückblick. Ich versetze mich in mein Ich von vor einem Jahr hinein und frage mich: Wo stand ich heute vor einem Jahr und was habe ich seitdem eigentlich alles erreicht? Und ich sage dir, da kommt eine ganze Menge zusammen, die man schnell als selbstverständlich abtut. Das Jahr besteht aber aus vielen kleinen und großen Erfolgen, auf die wir stolz sein sollten. Wenn es dir hilft schreib dir diesen Jahresrückblick zusätzlich auf, damit du dir deine Erfolge bei Bedarf immer wieder in Erinnerung rufen kannst. 

Von uns Jurastudierenden wird viel Können erwartet aber egal in welchem Stadium deines Studiums du auch gerade steckst, ruf dir in Erinnerung: du kannst bereits verdammt viel!

Um mit einem weiteren Song-Zitat aus meiner Motivations-Playlist abzuschließen:

„Glück nie verwechseln mit Können aber dein Können niemals anzweifeln.“ (Kontra K – „Erfolg ist kein Glück“)

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit deinen KommilitonInnen und folg uns auch auf Instagram @goldwaage.jura.

Ein Gastreferendariat in Sachsen – lohnt sich das?

Unser Blogger Robert hat einen mutigen Schritt gewagt – und im Rahmen eines Gastreferendariats das Bundesland gewechselt. Ihn verschlug es von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen der beiden Bundesländer im Vergleich.

Länderwechsel außerhalb der Wahlstation?

In den meisten Bundesländern ist es üblich, mit Ausnahme eines „Speyersemesters“ die Stationen (außer der Wahlstation am Ende) des Referendariats im jeweiligen Ausbildungsbezirk zu absolvieren.

Mecklenburg-Vorpommern, mein Ausbildungsland, ist hier flexibler. In einer Verwaltungsvorschrift wird ausdrücklich festgehalten, dass bis zu 12 Monate des Referendariats auswärts verbracht werden dürfen, wobei auch diese Option praktisch auf die Anwalts- und die Wahlstation beschränkt ist. Als weitere Restriktion kommt hinzu, dass im Aufnahmebundesland die Möglichkeit zur Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften gegeben sein muss. Anderenfalls besteht weiterhin eine Pflicht, wöchentlich in der AG der Stammdienststelle in M-V zu erscheinen. Dies stellt insbesondere für Hamburg eine Hürde da, was trotz der geographischen Nähe leider keine Gastreferendar*innen zur Ausbildung zulässt.

Böse Zungen mögen behaupten, Hintergrund dieses Privilegs sei das Bedürfnis einiger Referendar*innen in Großkanzleien zu arbeiten und der Mangel ebensolcher in unserem schönen Küstenbundesland. Jedenfalls war dies für mich ein Grund, eine spezialisierte öffentlich-rechtliche Ausbildung in Dresden zu suchen.

Das Organisatorische – leichter als gedacht?

Das notwendige Verwaltungsverfahren war erstaunlich unkompliziert. Nachdem ich eine Zusage einer Dresdner Kanzlei für die Station hatte, schrieb ich das OLG Dresden an, wie die Möglichkeit einer gastweisen Teilnahme an der örtlichen AG wäre. Die Details wurden in einem Telefonat geklärt, der Rest erfolgte dann nahezu ausschließlich zwischen den beiden OLGen.

Einziges Problem: Der Föderalismus. Sachsens Einstellungstermine ins Referendariat sind denen in M-V genau um einen Monat voraus. Deshalb befand ich mich zum Zeitpunkt des sächsischen Einführungslehrgangs in die anwaltliche Tätigkeit noch bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Um keinen kompletten Kaltstart hinzulegen, besuchte ich deshalb noch den Einführungslehrgang in Rostock, bevor ich meinen Dienst in Sachsen antrat.

Der erste Eindruck

Nachdem ich meine Kanzlei zum ersten Mal vor Ort kennengelernt hatte, stand ich in meiner zweiten Woche zum ersten Mal in der mir zugewiesenen AG am Landgericht Dresden.

Wobei, eigentlich war mein erster Berührungspunkt mit der sächsischen Justiz das flughafenartige Schlangestehen bei der Wachtmeisterei des Landgerichts. Verglichen zu M-V, wo man mit halbwegs seriösem Auftreten unkompliziert in jedes Gericht kommt, erschien mir das Prozedere aus Taschenkontrolle mit Röntgentunnel und Magnetschleuse ziemlich exzessiv (Anmerkung: Hintergrund hierfür ist mutmaßlich der Mord an der Zeugin Marwa El-Sherbini 2009 im Gerichtssaal). Nachdem ich jedoch schließlich im Gebäude und der AG war, stand ich vor letzterer wie der Schüler, der in der achten Klasse neu an die Schule kommt. Es folgten die übliche Vorstellung bei Dozierenden und KollegInnen und ein nahtloser Übergang in die Pflichten eines Referendars.

Die Examensvorbereitung

Das Fehlen einer befreundeten Lerngruppe durch den Ortswechsel stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung in der Examensvorbereitung dar. Hierzu ist anzumerken, dass in Sachsen der Unterrichtsanteil im Referendariat wesentlich höher ist als an der Küste. M-V beschränkt sich für die theoretische Ausbildung weitgehend auf einen mehrtägigen Einführungslehrgang en bloc, gefolgt von einer wöchentlichen etwa 5-stündigen Arbeitsgemeinschaft. Neben drei Pflichtklausuren pro Station besteht hier pro Rechtsgebiet 1–2-mal pro Monat die Möglichkeit, eine Probeklausur auszuformulieren und korrigiert zu besprechen.

In Sachsen findet regelmäßig an 3 Tagen die Woche Unterricht statt. Ein vierter Tag kann wahlweise für eine freiwillige Klausur genutzt werden oder in der Kanzlei mit der Praxis verbracht werden. Ich entschied mich für zweitere Option, auch da bereits in der AG (oft in Heimarbeit) 1-2 Klausuren die Woche gefertigt wurden. Entsprechend blieb auch für eine Teilnahme an den Klausurenkursen in M-V wenig Raum.

Sachsen – mehr Dozierende aber auch größerer Koordinationsaufwand?

Die Menge an Unterricht bringt ein weiteres Problem mit sich: Sachsen schöpft hier anders als M-V aus einem großen Pool an Dozierenden mit jeweiligen fachlichen Stärken. Zwischen diesen findet jedoch kaum bis keine Koordination statt, allein die Geschäftsstelle sorgt meist dafür, dass sich der Unterricht nicht mit anderen Veranstaltungen überlappt. Regelmäßig wurde wegen Krankheit oder beruflichen Verhinderungen Veranstaltungen zeitlich oder innerhalb der Stadt verlegt, was mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die ReferendarInnen verbunden war.

In der Praxis führte dies zum einen oft zu halben Arbeitstagen in der Kanzlei, um das dortige Pensum zu schaffen, zum anderen zu „zerrissenen“ Lerntagen, auch da mir eben die Anschlusslerngruppe an die teils nur zweistündigen AGs fehlte. Inhaltlich muss der Ausbildung allerdings zugutegehalten werden, dass die fachlich spezialisierten Dozierenden oft mit guten Unterlagen aufwarten konnten und auch „lernfaule“ Referendar*innen jedenfalls Grundkenntnisse in allen Gebieten vermittelt bekommen haben.

Allein bei den Klausurbesprechungen verliert man aufgrund der Anzahl an Klausuren und den teilweise fast zwei Monaten bis zur Besprechung schnell den Überblick über den Inhalt der Bearbeitung, die nun besprochen werden soll, was dem Erkenntnisgewinn nur bedingt zuträglich ist. Zudem ist aufgrund der festen Einplanung und der vorrangigen AG-Dienstpflicht eine Teilnahme an allen Besprechungen möglich. Aufgrund der Freiwilligkeit der Klausurenkurse in M-V und den oft etwa 5-stündigen Besprechungen in der Arbeitszeit sind diese nur mit größerem Aufwand und viel Absprache mit der Ausbildungsstelle in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Fazit

Kann ich also empfehlen, innerhalb der Anwaltsstation das Bundesland, spezifisch nach Sachsen zu wechseln? Rückblickend würde ich hier ein klares „Nein“ aussprechen.

Zwar bin ich unglaublich dankbar für die Chance, neue motivierte KollegInnen und damit auch andere Justizstrukturen kennenzulernen. Auch habe ich viele gute Unterlagen und sogar die Chance auf ein doppeltes Probeexamen in zwei AGs mitnehmen können.

Unerwartete Herausforderungen

Allerdings sollte man den psychischen Stress, den ein Umzug (bzw. ein Zusammenziehen), die organisatorische Eingewöhnung in gleich zwei neue Ausbildungsstellen und das Fehlen des bekannten Umfelds bedeuten, wirklich nicht unterschätzen. Euer Fokus sollte, und wird es zumindest unterbewusst auch, auf dem Examen in nicht einmal neun Monaten liegen. Klar war meine Erwartung nicht, hier den Großstadtsommer meines Lebens zu haben. Aber mit KollegInnen, die selbst im Examensstress stecken (Sachsen schreibt zwei Monate früher als M-V) fällt es insgesamt schwer Kontakte zu knüpfen. Dies leider trotz der Bemühung der Geschäftsstelle, Wandertage und Sommerfeste für ReferendarInnen zu organisieren, die aber eher mäßig angenommen wurden.

Routine ist alles

Ohne eure Lernroutinen und bekannten Rückzugsorte, und ohne Unterstützung durch befreundete Lerngruppen, fällt es gerade mit dem sächsischen Unterrichtsmodell wirklich schwer, einen systematischen Lernplan abzuarbeiten. Die ständige Terminkoordination zwischen AG und Arbeitsplatz, verbundenen mit dem ständig wechselnden Konvolut an Unterrichtsinhalten erfordern eine Selbstdisziplin, welche die für das erste Examen notwendige noch einmal übersteigt. Dies gilt insbesondere, da auch der hohe Unterrichtsumfang in Sachsen mit den wirklich attraktiven „Crashkursen“ vor dem Examen keinen Anspruch auch eine umfassende Examensvorbereitung bieten.

Wer also (wie ich) ein flexibleres, eigenverantwortliches Lernen für sich bevorzugt, wird in Sachsen wahrscheinlich nicht glücklich. Wer jedoch ein insgesamt durchaus strukturiertes Lernsystem mit einem guten Maß an Druck und Dienstpflicht braucht, dem sei zumindest ein ganzes Referendariat in Sachsen empfohlen. Gerade der Wechsel ist jedoch eher unhilfreich. Beide Länder unterscheiden sich nicht unerheblich im Landesrecht, aber auch in der justiziellen Arbeitsweise und Klausurkonzeption. Sowohl in M-V, als auch in Sachsen wurde mehrmals ausdrücklich auf die „preußischen“ und „sächsischen“ Eigenheiten hingewiesen, was in einem formalistischen schriftlichen Staatsexamen abträglich ist.  

Post Scriptum

Sollten MitarbeiterInnen der Rostocker oder Dresdener Referendargeschäftsstelle diesen Beitrag lesen: Trotz der Kritik meinen herzlichen Dank für das unbürokratische Möglichmachen dieses „Abenteuers“. Ein solches Gastreferendariat ist offenbar alles andere als selbstverständlich.

In 7 Schritten zu deiner juristischen Publikation

Hast du schon mal eine Musterklausur in einer juristischen Zeitschrift gelesen und gedacht, wie kommen die Autoren eigentlich zu einer Veröffentlichung? Und kann ich als Studi eigentlich auch schon publizieren?

Im Folgenden beschreibe ich dir in 7 einfachen Schritten, wie du zu deiner ersten juristischen Publikation kommen kannst.

1. Überlegung zur Form deines Beitrags

Der erste Schritt ist klingt vermutlich recht banal, doch es gibt eine Fülle an Formaten, die sich für eine juristische Publikation eignen. Den wohl leichtesten Einstieg für eine erste Publikation – mit dem geringsten zusätzlich Arbeitsaufwand – bieten überdurchschnittliche Klausuren und Hausarbeiten, wobei jedoch leider nicht selten nur die Besten eines Durchgangs in Betracht kommen.

Darüber hinaus bieten sich auch Seminararbeiten gut an, da diese bereits geschrieben sind und “nur noch” angepasst werden müssen, eine wochenlange Literaturrecherche aber wegfällt.

Zudem gibt es weiter Kategorien wie wissenschaftliche Artikel oder Erfahrungsberichte über z.B. Moot Coorts.

Tipp: Für Klausuren und Hausarbeiten liegen die Urheberrechte für den Sachverhalt typischerweise beim jeweiligen Lehrstuhl, weshalb du die Einwilligung zur Veröffentlichung brauchst. Vergiss daher nicht, beim jeweiligen Urheber nachzufragen, ob der Publikation zugestimmt wird.

2. Wahl des “Orts” der Publikation

Durch unzählige Hausarbeiten, Klausurvorbereitungen und sonstige Recherchen sind die typischen juristischen Ausbildungszeitschriften wie JuS, JA, NJW etc. uns allen nur allzu gut bekannt. Doch für Studis und ggf. auch Wissenschaftliche Mitarbeitende gibt es die Alternative der studentischen Rechtszeitschriften. Von diesen gibt es eine ganze Fülle mit unterschiedlichen Anforderungen , die du meist im sog. Autorenleitfaden (oder mit ähnlicher Bezeichnung) auf der jeweiligen Webseite finden kannst. Kriterien für deine Wahl können sein:

  • Notenanforderung
  • Anzahl maximaler Zeichensetzung
  • Renomee der Zeitschrift
  • thematische Vorgaben
  • voraussichtlich zu investierender Arbeitsaufwand (kürzen; Ergänzung von Fußnoten)

Auswahl einiger studentischer Zeitschriften:

3. Einreichung des Beitrages

Hast du dich bzgl. der ersten beiden Schritte entschieden, schreibst du nun eine nett formulierte Mail an die jeweilige Redaktion an die dafür vorgesehene Mailadresse. Dabei muss die Formulierung nach meiner Erfahrung nicht übermäßig förmlich ausfallen, immerhin werden die Redaktionen von Studis bzw. WissMits betrieben, sodass auch meist direkt geduzt werden kann. Am besten stellst du dich kurz vor, beschreibst was du zur Einreichung anbietest und hängst die Datei und ggf. im Anhang an.

Zeitlich bist du nicht zwingend gebunden, einige Zeitschriften haben jedoch sog. Call for Papers, d.h. eine Aufforderung zur Einreichung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt damit dein Beitrag für die Veröffentlichung in einer konkreten Ausgabe berücksichtigt wird.

Bei der Einreichung wird nicht zwingend direkt erwartet, dass dein Beitrag an den Autorenleitfaden angepasst ist – insbesondere nicht falls großer Änderungsbedarf besteht z.B. durch Einfügung oder Anpassung von Fußnoten. Um jedoch zu zeigen, dass du gesehen hast, dass dieser Arbeitsaufwand noch auf dich zukommt, kannst darauf hinweisen, dass du nach Annahme des Beitrages zur Veröffentlichung gern die nötigen Änderungen vornehmen wirst.

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4. Daumen drücken und Warten

Der nächste Schritt liegt leider nicht in deiner Hand, sondern in der der Redaktion und kann mal mehr, mal weniger nervenaufreibend sein.

So individuell wie die Anforderungen der unterschiedlichen Zeitschriften sind, genauso verschieden verläuft auf der Auswahlprozess. Teils kann eine Rückmeldungen innerhalb von Tage kommen, teils dauerte es auch Wochen oder gar Monate bis eine endgültige Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung getroffen wird. Das kann unter anderem dran liegen, dass innerhalb der Redaktion Beiträge erst zur Anonymisierung vereinheitlicht werden, mehrere Auswahlphasen durchlaufen oder dem wissenschaftlichen Beirat übergeben werden müssen.

Tipp: Frag am besten bereits nach dem weiteren Ablauf und einer ungefähren Einschätzung, wann du zeitlich mit einer Rückmeldung rechnen kannst.

Kommt dann (endlich) die Rückmeldung von der Redaktion können zwei Dinge passieren: entweder du bekommst eine Zusage (weiter gehts mit Schritt 5) oder aber eine Ablehnung. Letzteres ist erstmal enttäuschend, aber bei der begrenzten Seitenanzahl einer Ausgabe oder dem persönlichen Empfinden der Redaktion, welcher Beitrag als publikationsfähig angesehen wird, nichts ungewöhnliches. Versuche eine Ablehnung nicht allzu persönlich zu nehmen, sondern trau dich einfach deinen Beitrag noch bei anderen Zeitschriften einzureichen. Hartnäckigkeit zahlt sich häufig genug aus, was ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann.

5. Anpassung deines Beitrags

Spätestens wenn du die Bestätigung zur Annahme deines Beitrages für die Veröffentlichung erhalten hast, solltest bzw. musst du sogar die Anpassung an die Vorgaben des Autorenleitfadens vornehmen. Dazu wirst du typischerweise auch nochmal von der Redaktion aufgefordert, teils mit Fristsetzung.

Hier ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitsaufwand nicht unterschätzt werden darf. Hast du beispielsweise eine handschriftliche Klausur aus eine deiner Übungen eingereicht, fällt es in deinen Aufgabenbereich die Klausur abzutippen, soweit eine KI das nicht sogar schon übernehmen kann. Auch kann es dir passieren, dass du die Klausur mit Fußnoten versehen musst, wie das bei einer Hausarbeit erwartet wird und das kann schon einmal dauern, bis du die passende Quelle zu einer Aussage findest, die dir im Klausurstress eingefallen ist.

Gleiches gilt für Hausarbeits- und Seminararbeitsquellen die ggf. umformatiert werden müssen.

Diesen Arbeitsaufwand solltest du auf jeden Fall mit einplanen, trau dich aber auch um eine Fristverlängerung zu bitten, falls die Frist für dich zu kurz gesetzt sein sollte.

6. Druckfahnen absegnen

Hast du den angepassten Beitrag wieder der Redaktion zugesendet, nimmt diese jetzt den Feinschliff wie die Formatierung und letzte Kontrollen vor.

Teils werden dir, aber nicht von jeder Zeitschrift, sogenannte Druckfahnen zugeschickt. Das ist eine vorläufige Setzung wie der Text abgedruckt aussehen wird zur Korrektur, sodass du ein letztes Mal die Möglichkeit hast, deinen Beitrag zu kontrollieren und final zur Veröffentlichung abzusegnen.

7. Beitrag in den Händen halten und freuen

Nun wird der Beitrag nur noch gedruckt und vertrieben – meist sogar auch online – und du kannst deine Publikation nun stolz in den Händen halten.

Zudem schadet es auch nicht, die Veröffentlichung in deinen Lebenslauf mit aufzunehmen und dich bei künftigen Bewerbungen von der Masse an Bewerbern abzuheben, denn nach dem ganzen beschriebenen Prozedere hast du auf jeden Fall einmal mehr – neben den Studium als solchen – bewiesen, dass du ausdauernd und zielstrebig bist.

Im besten Fall hast du sogar noch etwas Geld verdient z.B. durch Preisgelder wie Der Jurist in Kooperation mit Noerr anbietet oder deine Veröffentlichung ist bei Juris zu finden, wie z.B. die Beiträge der StudZR.

Fazit

Der Weg zur Publikation kann lang sein, doch bietet spannende Eindrücke in den Ablauf eines Redaktionsprozesses und ist vielleicht sogar deiner erster Schritt auf dem Weg deiner wissenschaftlichen Karriere.

Die 7 Schritte haben dir hoffentlich gezeigt, dass auch du bald deine erste Veröffentlichung – auch schon als Studi – in den Händen halten kannst!

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folg uns auf Insta @goldwaage.jura.