Solltest du promovieren – ja oder nein?

Die Entscheidung für oder gegen eine Promotion ist sehr individuell. Sie kann schon recht früh feststehen, eher spontan nach den Examensergebnissen erstmals als Option in Betracht kommen. In diesem Beitrag geht unsere Autorin Lea der Frage auf den Grund, ob und für wen sich eine Promotion überhaupt lohnt.

Aufgrund der Fülle an Beweggründen und individuellen Ausgangsbedingungen ist dieser Post eher mein persönlicher Erfahrungsbericht, der mit allgemeinen Hinweisen gespickt ist.
Mir ist aber wichtig, direkt zu Beginn noch einmal explizit zu sagen, dass die angesprochenen Punkte meine Erfahrungen sind und deine Gewichtung dieser oder ganz anderer Punkte völlig verschieden sein können. Am Ende musst du eine für dich passende Entscheidung treffen und niemand sonst!

1. Eindrücke als studentische Hilfskraft
Ich habe bereits im Grundstudium angefangen an einem Lehrstuhl zu arbeiten und dadurch viel von den wissenschaftlichen Mitarbeitenden (WissMits) mitbekommen. Das hat sich über die Jahre, die Nähe zu den WissMits und dem eigenen Fokus auf die Möglichkeit einer Dissertation noch einmal gesteigert.
Auch durch regelmäßige Nachfragen vom Lehrstuhl habe ich mich immer intensiver mit der Entscheidung auseinandergesetzt, sowie die Pros und Cons aus erster Reihe quasi mit angesehen.

Allgemein:
Sprich mit WissMits deiner Uni oder vereinbare ein Gespräch mit deinem/deiner Lieblingsprofessor/in, die du dir vielleicht sogar schon als Doktormutter/-vater vorstellen könntest. Oder manchmal gibt es niedrigschwelliger Angebote wie z.B. durch Gespräche mit besonderen Lehrbeauftragten, die meist als akademische Räte angestellt sind und selbst auch promotiviert haben.

Photo by Godisable Jacob on Pexels.com

2. Mentoringprogramm für promotionsinteressierte Studentinnen
Zudem hatte ich mich aufgrund einer Empfehlung von Freundinnen dazu entschieden, an einem Mentoringprogramm für promotionsinteressierte Studentinnen teilzunehmen, das die Gleichstellung meiner Uni angeboten hat. Wie der Titel schon sagt, richtet sich das Angebot nur an weiblich gelesene Personen (sorry boys!). Zudem war das Programm fächerübergreifend, sodass nicht alle geplanten Veranstaltungen für eine juristische Promotion relevant waren. Doch innerhalb dieser knapp sechs Monate haben wir verschiedene Bereich einer Promotion durchgesprochen wie beispielsweise möglichen Beweggründen, den rechtlichen Hintergründen zum Wissenschaftszeitgesetz und den gängigen Promotionsmodellen. Darüber hinaus gab es noch Zusatzveranstaltungen die neben der Promotion in jedem Fall nützlich sein werden, wie ein Bewerbungsmappencheck oder einem Training zur Stimmung- und Wahrnehmungspräsenz.
Ich selbst habe das Programm von Frühjahr bis Sommer im Jahr meines Examenstermins gemacht. Zum Einen war das eine super Möglichkeit mal aus dem Lerntrott herauszukommen. Und zum Anderen eine tolle Option, leicht neue Kontakt zu wissenschaftlich orientierten Frauen zu knüpfen und Teil eines bestehenden Netzwerkes mit all seinen Möglichkeiten und der draus folgenden Expertise zu werden.

Allgemein:
Schau, ob deine Uni eine Infoveranstaltung anbietet oder sogar ein ähnliches Programm. Es schadet auf jeden Fall nicht, sich zu bewerben und neue Eindrücke mitzunehmen. Da das zeitlich meist aber mit der Endphase der Examensvorbereitung zusammenfällt, kannst du da auch transparent sein und ggf. einige der geplanten Termine skippen.

3. Seminararbeit im Schwerpunkt
Für mich war auch ein zentraler Punkt, wie ich die Phase während der Seminararbeit empfunden habe. Also ob mir die Recherche und der Schreibprozess so ganz generell (abseits vom Notendruck) „Spaß“ gemacht hat.
Fairerweise hatte ich das für mich eher als „ging so“ bewertet. Die Zeit war super stressig, ich war damit überfordert so ganz allein einen wissenschaftlichen Text schreiben zu müssen, ohne wirklich zu wissen, was ich da eigentlich machen muss.
Was mir allerdings wirklich gut gefallen hat, war mich mit den bestehenden Ansichten aus Literatur und Rechtsprechung auseinanderzusetzen und meine eigene Meinung aufs Papier zu bringen.
Die Art der Betreuung und den zeitlichen Rahmen kann ich während der Promotion auch viel selbstbestimmter mitgestalten und beeinflussen. Sodass die negativen Aspekte aus der Seminararbeit dann gar nicht mehr so wahnsinnig relevant für die Entscheidung für oder gegen die Diss waren. Worauf ich im Grunde hinaus möchte, ist, dass du selbst schauen musst, wie relevant welches Argument für dich ist.

4. Motivationsgründe
Ich habe mich über eine längere Zeitspanne (schon so ein gutes Jahr) immer mal wieder selbst gefragt, wieso ich überhaupt eine Doktorarbeit schreiben möchte. Wie oben schon angeteasert, sind die Gründe wahnsinnig vielfältig. Von der Hoffnung seine Chancen für eine Partnerschaft in einer Großkanzlei zu erhöhen, über das individuelle Interesse an einem bestimmten Themenbereich, bis hin dazu, das Referendariat und damit das 2. Examen herauszögern zu können, kann alles dabei sein.
Wie schwer du die Punkte jeweils gewichtest, ist komplett dein Ding, egal ob jemand anders das für total bescheuert hält. Deine Gründe müssen dich durch die Promotionszeit (die schon teilweise drei Jahre aufwärts ist) bringen. Genau wie in der Examensvorbereitung auch, musst du durchhalten, aus den Gründen, für die du dich entschieden hast bzw. im Verlauf entscheidest.

5. Noten (Examen und Seminararbeit)
Nicht ganz unentscheidend sind natürlich auch deine Noten aus Examen und Schwerpunkt. Schau dir am besten im Vorfeld die Promotionsordnungen deiner favorisierten Unis an und deren individuellen Voraussetzungen. Häufig kannst du „bereits“ mit einem befriedigenden Examen und einer Zusatzleistung (2. Seminararbeit etc.) promovieren.
Auch kann es sein, dass du im Bewerbungsprozess zur Promotionsbetreuung gebeten wirst, deine Seminararbeit mitzuschicken, damit der/die potenzielle Betreuung ein Gefühl für deinen Schreibstil bekommen und dein „Potenzial“ einschätzen kann.

Photo by cottonbro studio on Pexels.com

6. Dein Charakter
Den letzten Grund, könnte man auch mit unter Motivationsgründe fassen. Ich finde ihn aber so relevant, dass er einen eigenen Oberpunkten bekommen hat. Du solltest du dich wirklich selbstkritisch fragen, ob du der Typ für eine Promotion bist.
Willst du tatsächlich eine Monografie schreiben, jahrelang Texte lesen und dir Gedanken zu deinem Thema machen?
Neben der Finanzierungsstelle (außer du hast dich erfolgreich um ein Stipendium beworben) noch vor- oder nach der Arbeit an der Diss sitzen?
Magst du dir den Stress, das Kopfzerbrechen, die Selbstzweifel und sicher auch die ein oder andere Schreibblockade antuen?

Fazit
Wenn du für dich sagen kannst, dass du auch die möglichen „Schattenseiten“ mit bedacht hast, du deine Gründe für die Promotion kennst und einfach Bock drauf hast, dann go ahead!
Falls du dir unsicher sein solltest, dann wage es doch einfach. Niemand zwingt dich dazu, die Diss zu Ende zu schreiben, wenn du nach sechs Monaten, einem Jahr oder auch später feststellst, dass es doch nicht das war, was du wolltest.
Solltest du klar sagen können, dass du dir eine Promotion so gar nicht vorstellen kannst, auch klasse. Dann gehts auf zum Ref, Berufseinstieg oder auf die Weltreise, die dich als Motivator durchs 1. Examen gebracht hat.

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib gern einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn doch und folge uns auf Insta @goldwaage.jura.

Gerade VolljuristIn? – So findest du deinen Traumberuf

(Spoiler: Vielleicht gibt es ihn gar nicht.)

Unser Autor Robert ist in diesem Jahr Volljurist geworden. In diesem Beitrag widmet er sich den schwierigen Zukunftsfragen: Wie geht es weiter? Woher weiß ich, welcher Beruf zu mir passt? Und gibt es so etwas wie den Traumberuf wirklich?

Hand aufs Herz: Kaum hat man das zweite Examen bestanden, steht man vor der berüchtigten Gretchenfrage: „Und was machst du jetzt eigentlich?“ Als JuristIn ist die Auswahl an Berufswegen groß – Richterbank, Staatsanwaltschaft, Kanzlei, Unternehmen, Verwaltung, Politik, Wissenschaft. Klingt erstmal nach einem Luxusproblem. In Wirklichkeit ist es aber eher wie bei Netflix: Zu viele Optionen, und man weiß nie, ob man den falschen Film auswählt.

„In Wirklichkeit ist es aber eher wie bei Netflix: Zu viele Optionen, und man weiß nie, ob man den falschen Film auswählt.“

Brauche ich wirklich das zweite Examen?

Im Referendariat reißt schnell die Euphorie nach der ersten juristischen Prüfung ab und man denkt sich: „Ohne zweites Examen kannst du gar nichts machen!“ Ganz so stimmt das natürlich nicht. Aber die meisten klassischen Wege – Richteramt, Staatsanwaltschaft, und generell die Möglichkeit vor Gericht als Prozessvertreter für Mandanten aufzutreten – setzen es voraus. Wer nur das erste Examen hat, findet zwar Nischen (Legal Tech, Compliance, Wissenschaft, NGOs, Verwaltung), muss aber kreativer sein. Für mich war klar: Ich wollte mir die Türen offenhalten und besonders auch später klassisch konfliktlösend tätig werden.

Also habe ich mich durchgebissen. Aber insbesondere außerhalb des klassischen Justizdienstes ist es im öffentlichen Dienst, und teilweise auch auf dem anwaltlichen WissMit-Markt monetär egal, ob ein zweites Examen vorhanden ist. Für die Einstellung auf eine E13-Stelle ist nur ein Masteräquivalent erforderlich. Dieses liegt bereits mit dem ersten Examen vor. Das zweite Examen findet hier eher keine Berücksichtigung. Wer also von vorherein eine eher lehrende oder unterstützende Tätigkeit anstrebt, vergeudet aus wirtschaftlicher Sicht mit dem Referendariat nur Lebenszeit. 

Photo by KATRIN BOLOVTSOVA on Pexels.com

Justiz: Starre Strukturen – oder sichere Häfen?

Als Berufseinsteiger habe ich die Justiz oft als Synonym für eine klassische Behörde gesehen: feste Regeln, steife, hierarchische Karriereoptionen, immer dieselbe Routine. Mit der Zeit habe ich aber auch gemerkt, wie viele Vorteile das bietet: Klarheit, Sicherheit, geregelte Arbeitszeiten. Wer Familie plant, hat hier oft die besseren Karten. Die formalistische Kultur beginnt hingegen bereits mit der notenfixierten Einstiegshürde. Wenn man diese genommen hat, hat man entgegen der Kanzleiwelt eher wenig Einfluss auf die fachliche Ausrichtung, allenfalls der Rahmen von StA, Fach- oder ordentlicher Gerichtsbarkeit kann sich festgelegt werden. Wer berufliche Selbstverwirklichung wichtig findet, kommt hier vielleicht schnell an einen Punkt des Desinteresses, wobei die Verwaltungen regelmäßig versuchen, Wünsche zu berücksichtigen. Gerüchte wie: „Als junge/r RichterIn am VG macht man doch immer nur Asylsachen“ halten sich aber wohl nicht ganz ohne Grund hartnäckig. 

Wenn man aber abstrakter nur mit dem Ziel der Rechtspflege beginnt, findet man spätestens mit der Ernennung auf Lebenszeit einen Arbeitsplatz, den man ohne wirtschaftliche Ängste mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung gestalten kann. Positiv ist hierzu anzumerken, dass man quasi ab Tag eins als Richter eine Möglichkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten hat, die wohl einzigartig ist. Sowohl in der Arbeitszeiteinteilung, der Möglichkeit zum Homeoffice und der letztlichen Entscheidung des Streits ist man so frei wie wohl kein Associate in Kanzleien. Einziges Manko: Wenn man von Vergleichsverhandlungen absieht, hat man nur wenig Möglichkeit, wirklich gestaltend an Projekten tätig zu werden. 

Abschließend zum Gehalt: Gerade abseits der klassischen (juristischen) Ballungsräume ist eine R1-Besoldung so ziemlich das attraktivste, was man als Einsteiger mitnehmen kann. Berücksichtigt man das erheblich größere Netto im Staatsdienst (und langfristig die sichere und durchaus üppige Pension) kann das Gehalt durchaus mit dem von mittelständischen Kanzleien mithalten, die vermutlich nominell das Gros der AssessorInnen anstellen. Der wirkliche wirtschaftliche Vorteil der freien Wirtschaft dürfte sich hier regelmäßig erst nach mehreren Berufsjahren einstellen, da das Karriereende im Justizdienst regelmäßig mir der ersten Beförderung zu R2 erreicht sein dürfte und dann nur noch Erfahrungsstufen hinzukommen. 

Kanzleiwelt: Vielfalt mit Preisetikett

Die Kanzleiwelt hat mich anfangs fasziniert – die schicken Büros, die spannenden Mandate, das Prestige. Aber natürlich hat das Ganze seinen Preis: Wer in einer internationalen Großkanzlei einsteigt, verkauft einen guten Teil seiner Zeit, oft auch seine Abende und Wochenenden. Gerade als Associate ist man in der Organisation seiner Mandate und deren Art weniger frei. Auf der anderen Seite gibt es kleinere Kanzleien, in denen man schneller Verantwortung übernehmen kann und der Chef nicht fragt, ob man heute wieder um 19 Uhr geht.

Die Vielfalt ist riesig – aber man sollte sich nicht blenden lassen. Ich musste mir irgendwann ehrlich eingestehen: Reizvoll ist das Prestige, aber will ich dafür dauerhaft meine Freizeit opfern? Neben der Mandatsarbeit (den sog. Billable Hours, bzw. der Zeit, die man nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz investieren will, wenn der Stundenlohn noch passen soll) steht für AnwältInnen als „freier Beruf“ ein gutes Pensum an organisatorischen Tätigkeiten auf dem Programm, spätestens wenn man leitende Funktionen in der Kanzlei übernimmt. Auch wollen die Mandate erst mal beschafft werden. Ob das lästig und sozial anstrengend ist, oder man in Abendgarderobe bei Canapés auf Firmenfeiern erst richtig aufblüht ist natürlich höchst individuell. 

Nicht zu vergessen ist auch, dass wie oben erwähnt das Gehalt eine ziemliche Bandbreite darstellt. Von 4000 € in kleinere Kanzleien bis zu den berüchtigten sechsstelligen Jahresgehältern ist alles dabei. Ob man letztere erreicht, hängt letztlich viel an den Noten und der eigenen Leistungsbereitschaft, wenn man die Großkanzlei denn überhaupt anstrebt. Für alle Anwälte gleich sind aber Nebenkosten in Form von Pflichtversicherung, Kammerbeiträgen und beA-Gebühren, die regelmäßig neben den Beiträgen zum Versorgungswerk (der kammereigenen Rentenversicherung) zu entrichten sind und das Einkommen noch einmal mindern können. Bezüglich der oben angesprochenen Rentensicherheit bei Richtern und Beamten sei aber auch hier angemerkt, dass auch das Versorgungswerk regelmäßig mehr im Alter auszahlt als die für unsere Generation eher ungewisse gesetzliche Rente.

Werte, Werte, Werte

Je mehr Gespräche ich geführt habe, Eindrücke im Referendariat sammelte und mir mit Freunden bei einem Glas Wein den Kopf zerbrach, desto klarer wurde mir: Am Ende geht es nicht nur um Titel oder Gehalt, sondern darum, was mir persönlich wichtig ist. Insbesondere zeigte einem jede Station im Ref, dass jedes Berufsbild etwas für sich, aber immer auch seine Mankos hatte. Das Gefühl, dass das Gras anderswo immer grüner ist, wird einen vermutlich nie ganz loslassen, wenn man einmal reflektiert, was man nach der langen juristischen Ausbildung die nächsten 40 Jahre so machen will. 

Ich habe gemerkt: Meine Werte verschieben sich. Was mir direkt nach dem ersten Examen wichtig war (Karriere, Auslandsmandate), hat ein paar Jahre später nicht mehr dieselbe Priorität. Das ist okay. Die berühmte „eine richtige Entscheidung“ gibt es nicht. 

Mein Fazit nach einigen Umwegen

Den „Traumberuf“ gibt es nicht fertig verpackt. Es gibt nur meinen eigenen Mix aus Sicherheit, Freiheit, Geld, Sinn und Nähe zu den Menschen, die mir wichtig sind. Gerade lockt mich die große Stadt, gleichzeitig genieße ich das Landleben sehr und tanke Kraft im Grünen. Und ja, ich habe Jobs ausprobiert, die nicht gepasst haben – aber genau daraus habe ich gelernt. Jura ist kein Sprint, sondern eher ein Marathon.

Photo by James Wheeler on Pexels.com

Man darf die Richtung unterwegs ändern – und vielleicht ist genau das der eigentliche Traum. Die Bandbreite an juristischen Berufen kann erschlagend wirken. Aber letztlich ist sie für mich der wahre Preis der langen und mühseligen Ausbildung. Wir leben nicht mehr in dem Arbeitsmarkt unserer Eltern mit „dem Job für’s Leben“. Auch wenn Wechsel zwischen Justiz und Anwaltschaft etwas kompliziert sind, unmöglich sind Sie nicht.

Probiert euch aus, wenn sich etwas richtig anfühlt. Wenn es dass nach ein paar Jahren nicht mehr tut, habt den Mut weiterzuziehen. Denn Jura lebt von der Arbeit mit Menschen und Lebenssachverhalten, und die unterschiedlichen Erfahrungen machen euch eher zu besseren JuristInnen. Lebenslanges Lernen ist eine Realität, und jeder gute Arbeitgeber sollte das mittlerweile auch zu schätzen gelernt haben. 

So organisierst du dein Auslandssemester im Jurastudium

Du willst ein Auslandssemester planen, weißt aber gar nicht, was dabei auf dich zukommt? Kein Problem! In diesem Beitrag erklärt dir unsere Autorin Carla, die selbst ein Semester in Schweden studiert hat, die vier wichtigsten Dinge, die du bedenken musst.

Der Bewerbungsprozess

Ungefähr ein bis anderthalb Jahre vor deiner Ausreise solltest du mit der Planung deines Auslandssemesters beginnen. Informiere dich über den konkreten Bewerbungsverlauf an deiner und der ausländischen Uni. Im ersten Schritt solltest du einen Vortrag oder ein Beratungsgespräch der zuständigen Stelle (zB dem sog. International Office) wahrnehmen, um dich über Fristen, Notenvoraussetzungen, Finanzierung und ähnliches zu informieren.

Der Bewerbungsablauf hängt selbstverständlich von deiner Uni ab. In meinem Fall musste ich eine formelle Bewerbung und ein Motivationsschreiben an meiner deutschen Uni einreichen. Dieses wurde an die ausländische Uni weitergeleitet. In einem weiteren Schritt musste ich mich über ein Online Verfahren der schwedischen Uni immatrikulieren, dh. meine Fächer wählen und einige Formalia ausfüllen.

Den Bewerbungsprozess fand ich recht unkompliziert. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU solltest du noch die Beantragung eines Visums und ggf. einen Termin beim Arzt für besondere Impfungen wahrnehmen.

Die Finanzierung

Sofern du in einem Land des Schengen Raumes deinen Austausch machst, steht dir die Förderung des Erasmus+ Programms zur Verfügung. Hier bekommst du sehr unkompliziert bis zu 600 Euro monatlicher Förderung, die du nicht zurückzahlen musst, sofern du das Auslandssemester beendest. Darüber hinaus gibt es (auch für Studierende, die u.U. keinen regulären BAföG-Anspruch haben), die Möglichkeit, AuslandsBAföG zu beantragen.

Die Unterkunft

Die Suche eine Unterkunft war für mich persönlich die größte Herausforderung. In vielen Ländern gibt es günstige Studierendenwohnheime – auf diese muss man jedoch idR recht weit im Voraus bewerben. Andernfalls lohnt es sich sehr, auf dem landestypischen Pendant zu ebay (in Schweden zB Blocket.se) nach Wohnungsanzeigen zu suchen. Ich selbst habe so in Malmö ein Zimmer mitsamt Klavier in einer wunderschönen Altbauwohnung gefunden. Du kannst dich auch auf den Sozialen Medien umhören, ob es noch weitere Wohnungsangebote gibt. In Schweden bieten zB die Studierendenvereine (sog. Nations) häufig erschwingliche Zimmer an – es lohnt sehr, sich ein wenig umzuhören.

Falls du dennoch nichts findest: Keine Panik! Ich kenne einige KommilitonInnen, die sich zunächst in einer Jugendherberge eingemietet haben und dann vor Ort nach einer Unterkunft gesucht haben – auch sie sind schnell fündig geworden. Sobald du die ersten Kontakte im neuen Land geknüpft hast, öffnen sich schnell weitere (Wohnungs-)Türen.

Die Sprache

Ob du die Landessprache im Voraus lernst, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Für die Vorlesungen bestehen häufig feste Anforderungen an das Sprachniveau. Dein Englisch aus der Schule wird hier im Regelfall genügen, um englische Kurse zu besuchen. Bei fremdsprachigen Kursen, sieht es schon anders aus. Sprichst du also (nachweislich) die Landessprache auf einem sehr hohen Niveau, kannst du ggf. auch Vorlesungen in der Sprache besuchen. Falls du noch keine Kenntnisse der Sprache hast, ist dies auch kein Problem – die meisten Unis bieten kostenlose Sprach- und Crashkurse an. Diese sind nicht nur eine tolle Möglichkeit, ein paar Alltagsfloskeln zu lernen, sondern auch, andere Internationale Studierende kennenzulernen.

Hat die dieser Beitrag geholfen? Dann teile ihn gerne mit Kommilitoninnen und folge uns auch auf Instagram @goldwaage.jura.

Urteilsklausur im Referendariat: Aufbau und Tipps fürs Zivilrecht

In den meisten Bundesländern startet das Referendariat mit der Zivilstation – und damit oft auch mit der ersten Urteilsklausur. Damit ihr nicht ganz unvorbereitet vor eurem ersten Urteil sitzt, habe ich hier eine kleine Anleitung für euch. Natürlich kann ich nicht auf jede Besonderheit eingehen, aber die wichtigsten Grundzüge zum Aufbau eines Urteils sind dabei.

Übrigens: Urteilsklausuren sind nicht nur in der Praxis wichtig, sondern auch im zweiten Staatsexamen. Dort erwarten euch neben Anwalts- und Kautelarklausuren auch Urteilsklausuren. Den Aufbau früh zu verinnerlichen, zahlt sich also doppelt aus.

Photo by KATRIN BOLOVTSOVA on Pexels.com

1. Rubrum

Den Auftakt macht immer das Rubrum. Die Details können sich je nach Bundesland unterscheiden, die Pflichtangaben sind überwiegend dieselben. Enthalten sein müssen:

  • Aktenzeichen
  • „Im Namen des Volkes“
  • Art des Urteils (End-,Zeichen-, oder Teilurteil)
  • Eingangsformel („In dem Rechtsstreit“)
  • Kläger und Beklagte mit Anschrift
  • Prozessbevollmächtigte mit Anschrift
  • ggf. Streithelfer
  • Allgemeiner Satz der das Gericht, den Richter, die Kammer und die letzte mündliche Verhandlung (soweit vorhanden) nennt.

Ein Beispiel:

„Hat das Landgericht Musterstadt – 12. Kammer – durch den Richter am Landgericht Schmidt als Einzelrichter nach der mündlichen Verhandlung am 02.03.2024 für Recht erkannt:“

Beispiel Rubrum

Damit ist das Fundament gelegt – weiter geht’s mit dem Tenor.

2. Tenor

Der Tenor ist das, was man in der Praxis sofort nachschlagen würde – das Ergebnis. Er besteht meistens aus drei Punkten:

  • 1. Entscheidung in der Hauptsache
  • 2. Kostenentscheidung
  • 3. Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit

Bei Klageabweisung ist es recht simpel: „Die Klage wird abgewiesen.“ Schwieriger wird es, wenn der Klage (teilweise) stattgegeben wird. Hier müsst ihr euch streng an die Anträge halten (Dispositionsmaxime). Alles, was nicht zugesprochen wird, muss ausdrücklich mit dem Zusatz abgegrenzt werden: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ Wenn das fehlt, ist das ein echter Kardinalsfehler.

3. Tatbestand

Der Tatbestand beschreibt, worum es im Prozess geht – ohne Wertung, ohne rechtliche Einordnung. Ziel ist es, den Sachverhalt so darzustellen, dass die Entscheidungsgründe nachvollziehbar sind.

Typischer Aufbau:

  1. Einleitender Satz (optional, kurze Einordnung des Rechtsstreits).
  2. Unstreitiger Sachverhalt
    • Alle relevanten Tatsachen, die niemand bestreitet, chronologisch aufgeführt
    • Streng im Imperfekt
  3. Streitiger Vortrag des Klägers
    • Alles, was der Beklagte bestritten hat
    • Perfekt, indirekte Rede
    • Wichtig: Formulierungen wie „Der Kläger behauptet, …“ (Tatsache) oder „Der Kläger ist der Ansicht, …“ (Rechtsauffassung)
    • Beispiel: „Der Kläger behauptet, der Beklagte habe vor Vertragsschluss von dem Umstand gewusst.
  4. Kleine Prozessgeschichte
    • Überhaupt nur das, was man braucht, um die Anträge zu verstehen
    • Perfekt Indikativ
  5. Anträge des Klägers (wie in der Klageschrift)
  6. Anträge des Beklagten
  7. Streitiger Vortrag des Beklagten (gleiche Regeln wie beim Kläger)
  8. Große Prozessgeschichte
    • Der weitere Verfahrensverlauf, z. B. Beweisaufnahmen

Meist reicht dieses Schema. Abwandlungen sind notwendig, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa eine Widerklage aus einem völlig anderen Sachverhalt.

4. Entscheidungsgründe

Nach dem Tatbestand folgen die Entscheidungsgründe – hier wird das Ganze rechtlich eingeordnet. Und zwar im Urteilsstil: Ergebnis zuerst, Begründung danach.

Typischer Einstieg:

„Die Klage ist zulässig und begründet.“

Grundprinzipien:

  • Vom Allgemeinen zum Besonderen
  • Zuerst Zulässigkeit, dann Begründetheit
  • Orientierung an Prüfungsschemata
  • Unproblematisches kurz abhandeln, Problematisches ausführlich
  • Wenn der Klage stattgegeben wird, reicht die Prüfung einer Anspruchsgrundlage
  • Wird die Klage abgewiesen, müssen alle infrage kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft und verneint werden

Achtet darauf: In einem Urteil gibt es keine Überschriften wie „A. Zulässigkeit“. Eine Untergliederung ist erlaubt, aber nur durch Gliederungspunkte – nicht durch Überschriften

Sprachlich helfen Formulierungen wie „denn“, „weil“ oder „da“, um die Argumentation im Urteilsstil sauber zu verbinden

Fazit

Ein Urteil zu schreiben ist am Anfang ungewohnt – schließlich müsst ihr vom gewohnten Gutachtenstil in den Urteilsstil umdenken. Wichtig sind:

  • prägnantes Formulieren,
  • saubere Trennung von streitigem und unstreitigem Vortrag,
  • schematische, nachvollziehbare Entscheidungsgründe.

Dass die ersten Versuche noch holprig wirken, ist völlig normal. Routine kommt erst mit der Zeit – und ja, hier gilt das altbekannte Motto: üben, üben, üben.

Tipp: Musterurteil vom OLG Sachen

Deine ideale Vorbereitung auf die Mündliche im 1.Examen

Sind die schriftlichen Prüfungen erstmal geschafft, ist gefühlt (und tatsächlich) der größte Teil des staatlichen Examens geschafft.Doch wie geht es jetzt eigentlich weiter? Wann beginnst du mit der Vorbereitung auf die Mündliche und wie genau machst du das eigentlich?

*Dieser Beitrag enthält aufgrund der Nennung einiger Bücher unbezahlte und umbeauftragte Werbung.

Ich persönlich hatte mich vor den Schriftlichen quasi gar nicht mit der Mündlichen auseinandergesetzt und habe da ziemlich blauäugig – mit dem Motto „ach, mein Zukunfts-Ich macht das dann schon” – auf die Mündliche geschaut.

Doch als es plötzlich an die Vorbereitung ging, wurde ich panisch und fand keinen wirklichen Einstieg. Viele Bücher (ganz im Gegensatz zur Vorbereitung auf die Schriftlichen) gibt es ja nicht, was es nicht gerade einfacher gemacht hat.

Im Folgenden gebe ich dir deshalb ein paar meiner Ideen weiter, die für mich gut funktioniert haben und dir hoffentlich mehr Struktur geben, als ich sie hatte.

1. Beginn der Vorbereitung

Wann man nach den Schriftlichen wieder anfängt zu lernen, ist eine wahnsinnig individuelle Entscheidung. Ich persönlich hab nach gut 2,5 Monaten erst wieder angefangen, weil ich nach der Examensvorbereitung und den Prüfungen dringend eine längere Jurapause brauchte. Je länger du wartest, desto höher ist zwar die (vermeintliche) „Gefahr“ mehr Stoff zu vergessen. Nach jahrelangem Lernen kommt man jedoch so fix wieder rein, dass das meiner Meinung nach kein Grund gegen eine längere Pause sein sollte.

Als Faustformel würde ich dir mitgeben, dass du spätestens ca. 8 Wochen vor der Mündlichen wieder anfangen solltest zu lernen. Damit hast du genug Zeit den Stoff generell mit Karteikarten bzw. kleinen Fällen zu wiederholen und dich die letzten Wochen aber auch speziell auf deine konkreten Prüfer/innen vorzubereiten.

Photo by Andrea Piacquadio on Pexel.com

2. Beginn der Vorbereitung

Ich habe es ja schon kurz anklingen lassen, dass die Lehrbuchsituation nicht sonderlich vielfältig ist.

Jedoch ist ein Lehrbuch speziell für die Mündliche definitiv empfehlenswert. Meist werden gute Hinweise für häufig geprüfte Themenkomplexe oder spezielle Fragen wie „Wer sind die aktuellen Präsident/innen der obersten Gericht“ gegeben. Meist findet sich mindestens ein Lehrbuch auch im OPAC deiner Bibliothek.

Eine persönliche Empfehlung (und das schon seit Studienbeginn) sind die Fallbücher von Schwabe. Seit 2023 gibt es in allen drei Rechtsgebieten auch konkret Bücher für die Mündliche, die sich sowohl zum Selbststudium eignen, als auch ideal in einer Lerngruppe genutzt werden können.

Der Prüfungsstil in der Mündlichen ist logischerweise ganz anders als in den Schriftlichen. Da es eher ein Gespräch mit der Möglichkeit ist, Fragen außerhalb der Falllösung zu stellen, sollte darauf bei der Vorbereitung Rücksicht genommen werden. Geh daher eher in die Breite anstatt in die Tiefe. Dafür eignen sich am besten kleine Fälle, bei denen du, deine Lerngruppe oder KI dir mögliche Fragen rund um die Fallschwerpunkte überlegen kannst.

Auch eignen sich Examinatorien oder gar Anfängerlehrbücher, die im Frage-Antwort-System aufgebaut sind ideal, um dir den Stoff über eine individuelle Falllösung hinaus mehr in die Breite anzuschauen.

Daneben kannst und solltest du deine Lernmaterialien/Karteikarten der Examensvorbereitung weiter nutzen, um im Stoff zu bleiben.

3. Prüfungsprotokolle

Neben den genannten Lernmaterialien – die dem Grunde nach bereits aus dem bisherigen Studium bekannt sein dürften – gibt es bei der Mündlichen die Besonderheit der Prüfungsprotokolle. Dies sind Gedächtnisprotokolle von vorherigen Prüflingen, aus denen sich im besten Fall Lieblingsthemengebiete oder -fragen konkret deiner Prüfer/innen ergeben.

Die Arbeit mit den Protokollen ist natürlich erst nach Bekanntgabe deines Prüfungstermins und der Prüfer/innen möglich. Es ist trotzdem durchaus sinnvoll, sich schonmal im Vorfeld bei deinem FSR zu erkundigen, ob dieser aktuelle Prüfungsprotokolle hat oder ob du dich an die kommerziellen Anbieter halten musst. Denn je nach Prüfungsamt und -ordnung betragen die minimalen Fristen zwischen Ladung zur Mündlichen und der Prüfung meist nur wenige Wochen (für MV z.B. lediglich 2 Wochen sh. § 19 II JAPO M-V). Zudem musst du bei den kommerziellen Anbietern mit ca. 40 € planen und du solltest dir die Vertragsbedingungen für die Verpflichtung von eigenen Protokollen nach der Mündlichen anschauen. Die Vertragsstrafen bei Verletzungen können durchaus nochmal für die Verdopplung der Kosten sorgen. Diese Kosten kannst du dir idealer Weise sparen, wenn dein FSR aktuelle Protokolle kostenfrei zur Verfügung stellen kann.

Hast du nun Protokolle, ist die Frage, wie genau du am effektivsten mit ihnen umgehst bzw. lernst. Ich muss ehrlich sagen, dass ich extrem viel Angst vorm Lesen der Protokolle hatte, weil ich dachte, die Fragen niemals gut genug oder überhaupt beantworten zu können. Falls du anfangs gehemmt bist, ist das völlig normal. Versuche mit möglichst wenig Leistungsdruck an das Durchlesen der Protokolle zu gehen und sei einfühlsam mit dir selbst, wenn du die Fragen nicht beantworten konntest.

Wie genau du die Protokolle bearbeitest, liegt ganz in deiner Entscheidung. Ich persönlich habe mir die neusten sechs oder sieben Protokolle je Prüfer genommen und in einer Tabelle notiert, welche Rechtsgebiete sie am häufigsten geprüft haben. So habe ich versucht ein Muster zu erarbeiten. Insbesondere bei Professor/innen kannst du zudem noch schauen, welche Vorlesungen sie im aktuellen Semester gegeben habe. Oder auch wo ihre Forschungsschwerpunkte liegen. Auf die Gebiete, die ich dadurch eingegrenzt hatte, habe ich mein Lernen besonders fokussiert. Damit pokert man zwar ziemlich, doch man kann sich sowieso nicht auf alles im Detail vorbereiten innerhalb weniger Wochen. Außerdem hat man durch die Examensvorbereitung ein so solides Grundwissen, dass man erstaunlich viele Fragen beantworten kann.

4. Das Vorgespräch

Zudem gibt es noch das Vorgespräch bei deinem/deiner Prüfungsvorsitzenden. Dieses ist nicht zwingend klassischer Teil der Vorbereitung, doch dort wird dir der grobe Ablauf der Mündlichen erklärt, du sprichst mit oder ohne deine Mitprüflinge über deine Vornoten aus den Schriftlichen bzw. Studium und kannst Notenwünsche äußern.

Insbesondere zu Letzterem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass du durchaus mutig sein darfst, Notenwünsche zur Verbesserung der Examensnote zu äußern. Schau aber, dass dein Wunsch im Vergleich zu deinen Vornoten nicht gänzlich unrealistisch ist. Forderst du zu “viel”, wird die Schwierigkeit der gestellten Fragen auch entsprechend sein. Das solltest du auf jeden Fall bedenken, um dir im Zweifel die bestmögliche Note sichern zu können und nicht auf die Nase zu fallen. Rechne daher im Vorfeld zum Gespräch am Besten einmal aus, welche Note du in der Mündlichen für deinen gewünschten Gesamtschnitt brauchen würdest. Aber Achtung: nicht jede/r Prüfer/in möchte dies von dir wissen. Schau vor dem Gespräch sicherheitshalber in den Prüfungsprotokollen einmal nach, wie dein/e Vorsitzende/r das handhabt.

Picture by Yan Krukau on Pexel.com

5. Der Umgang mit Mitprüflingen

Mit Ladung zur Mündlichen werden dir auch deine Mitprüflinge mitgeteilt. Je größer deine Fakultät bzw. die Anzahl der Mitprüflinge ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass du sie persönlich kennst oder gar ihren Wissensstand einschätzen kannst. Grundsätzlich ist es auch nicht super wichtig, letzteres einschätzen zu können. Jedoch hat es mir mehr Sicherheit in Hinblick auf die Prüfung gegeben, selbst einschätzen zu können, in welchem Niveau der Schwierigkeitsgrad der Fragen an mich im Vergleich zu den anderen voraussichtlich liegen wird.

Idealerweise werdet ihr gemeinsam zum Vorgespräch eingeladen und sprecht auch in Anwesenheit aller Mitprüflinge über die Vornoten. Dann hast du alle zumindest schon mal gesehen. Ich selbst bin mit der Einstellung in die Prüfung gegangen, dass wir eine Leidensgemeinschaft sind und uns in den Pausen durch diese Prüfung tragen. Ein nettes Feedback nach z.B. der zivilrechtlichen Prüfung oder ein kleiner Plausch über die nächsten Tage helfen die Stimmung aufzulockern und vom Ernst der Prüfung abzulenken. Deshalb ist es meiner Meinung nach besser die anderen nicht als direkte Konkurrenten anzusehen, sondern sich miteinander darüber zu freuen, dass man nur noch den Tag hinter sich bringen muss, um das 1. Examen in der Tasche zu haben.

Um sich deshalb ein bisschen besser kennen zu lernen, könntet ihr nach dem Vorgespräch Nummern austauchen und vor der Prüfung einen Kaffee trinken oder sogar einen Probedurchlauf der Mündlichen simulieren. So bekommt ihr ein Gefühl für die Art und Weise der anderen, auf Fragen zu antworten und könnt gemeinsam üben auf direkte Fragen zu reagieren, auch wenn man die Antwort nicht ad hoc weiß.

6. Fazit

Es gilt wie immer, wenn es um Prüfungen geht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die Prüfer/innen möchten dir nichts böses, sondern schauen “nur”, ob du praxisgeeignet bist. Zudem bietet die Mündliche eine super Möglichkeit, deine Gesamtnote nochmal deutlich nach oben ziehen zu können. Gehe mit einem positiven Mindset und einer guten Portion Selbstbewusstsein in die Prüfung und ich bin sicher, du wirst am Ende – auch wenn du nicht alle Fragen (richtig) beantworten konntest – mit einem zufriedenstellenden Ergebnis bestehen.

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folge uns auf Insta @goldwaage.jura.

Der Schwerpunkt im Jurastudium – so triffst du die richtigen Entscheidungen  

Die Schwerpunktwahl ist ein wichtiger Schritt – immerhin macht dieser einen nicht unbedeutenden Teil deines 1. Examens aus. Aber wann wähle ich mein Schwerpunktfach eigentlich? Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich schon einen konkreten Berufswunsch habe? Und wann lege ich meine Prüfungsleistungen im Schwerpunkt ab? Diese Fragen versucht dir unsere Autorin Sophia im heutigen Beitrag zu beantworten. 

Photo by KATRIN BOLOVTSOVA on Pexels.com

1. Zeitpunkt der Schwerpunktwahl 

Der konkrete Zeitpunkt, zu dem du dich für einen Schwerpunkt entscheiden sollst, variiert von Uni zu Uni etwas. Doch grundsätzlich kann man sagen, dass dies zeitlich meist mit dem Abschluss des Grundstudiums bzw. Ablegen der Zwischenprüfung zusammenfällt.

Tipp: schau hierfür einfach mal in den Musterstudienplan oder Studienablauf, den die meisten Fakultäten online auf ihrer Website zur Verfügung stellen (an meiner Uni stand die Schwerpunktwahl zum Beispiel im 4. Semester an).

Zum Glück handelt es sich jedoch nicht, wie der Wortlaut zunächst vermuten lässt, um eine offizielle Wahl, bei welcher du ankreuzen musst, wofür du dich nun entscheidest. 

Vielmehr handelt es sich um eine persönliche Entscheidung, die jedoch nicht direkt in Stein gemeißelt ist. Du entscheidest dich für einen Schwerpunkt und besuchst in den kommenden Semestern die Veranstaltungen hierzu. Du kannst dir jedoch auch ruhig etwas Zeit lassen und erstmal in Veranstaltungen verschiedener Schwerpunkte hineinschnuppern, bevor du deine endgültige Wahl triffst. 

Selbst wenn du dann merkst, der Schwerpunkt der zunächst am interessantesten klang, gefällt dir gar nicht, hast die hierdurch vielleicht bereits eine wichtige Erkenntnis für deine spätere Laufbahn als JuristIn gewinnen können. 

2. Bedeutung der Schwerpunktwahl 

Oft habe ich von Studierenden, die vor dieser Entscheidung standen schon die Fragen gestellt bekommen: 

Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich bereits einen konkreten Berufswunsch habe? 

Muss ich beispielsweise einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt wählen, wenn ich mich später als Anwältin im Arbeitsrecht spezialisieren möchte? Oder einen strafrechtlichen Schwerpunkt, wenn ich mal Staatsanwalt werden möchte? 

Ganz pauschal lässt sich sagen: du musst gar nichts! 

Auch wenn du deinen Schwerpunkt im Studium im Arbeitsrecht abgelegt hast, kannst du später Staatsanwalt werden und anders herum. 

Allerdings bietet dir die Schwerpunktwahl auch die seltene Möglichkeit, dich über den Pflichtfachstoff hinaus in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, deine Interessen zu vertiefen und bereits Vorkenntnisse zu erlangen für mögliche spätere Berufsfelder. 

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, deine Wahl an anderen Kriterien festzumachen, wie zum Beispiel das einfache Erreichen von guten Noten, Sympathie der ProfessorInnen oder Inhalte, die einem auch für die Pflichtfachprüfung etwas bringen. 

Ich persönlich kann dir jedoch nur raten, deinen Schwerpunkt anhand deiner Interessen auszuwählen. 

Ich entschied mich damals zum Beispiel für einen eher wissenschaftlichen Schwerpunkt, bei dem auch die Klausur ganz anders aufgebaut war, als ich es sonst aus dem Studium kannte. Plötzlich musste ich Statistiken auswerten können anstatt Gutachten zu schreiben. Doch wir alle wissen: Das Lernen geht viel einfacher von der Hand, wenn man sich mit etwas beschäftigt, was einen wirklich interessiert und nicht bloß mit etwas von dem man gehört hat, dass es hierfür gute Noten geben soll, inhaltlich aber alles andere als interessant ist.

3. Wann lege ich meine Prüfungsleistungen ab?

Hat man sich erstmal für einen Schwerpunkt entschieden und die Veranstaltungen hierzu besucht, stellt sich im Hinblick aufs Examen oft noch eine ganz andere Frage: 

Wann lege ich meine Schwerpunktprüfungen überhaupt ab? 

Du kannst die Prüfungen vor dem staatlichen Teil ablegen, der Vorteil hierbei ist zudem, dass du den Stoff gerade erst in den Veranstaltungen gelernt hast und dieser noch ganz weit vorne im Gedächtnis ist.  

Die meisten Prüfungsordnungen lassen es jedoch auch zu, dies erst nach dem staatlichen Teil des Examens zu tun oder es aufzuteilen und einen Teil vor und einen Teil nach dem staatlichen Teil abzulegen. 

Der Vorteil von Letzterem ist natürlich, dass du dich zunächst voll und ganz auf die Klausuren und die mündliche Prüfung der ersten juristischen Prüfung konzentrieren kannst und nicht gleichzeitig noch den Stoff für den Schwerpunkt behalten musst. 

Aus eigener Erfahrung und dem Austausch mit KommilitonInnen kann ich jedoch sagen: nach dem staatlichen Teil sind die Meisten so ausgelaugt, dass die Motivation, jetzt noch die Schwerpunktprüfungen ablegen zu müssen, sehr gering ausfällt und man im Nachhinein jeden beneidet, der jetzt nicht wegen des Schwerpunkts zurück an den Schreibtisch muss.

Selbstverständlich ist dies nur meine eigene Wahrnehmung und es gibt genauso Studierende, für die Schwerpunktprüfungen nach dem staatlichen Teil eine super Lösung sind, aus welchen Gründen auch immer. 

Sieh den Schwerpunkt als Chance

Die Schwerpunktwahl ist zwar kein unumkehrbarer Schritt, sollte aber dennoch gut überlegt sein. Nimm dir also Zeit, höre dir die verschiedenen Veranstaltungen an und entscheide dich am Ende für das was dich wirklich interessiert – nicht nur für den vermeintlich einfachsten Weg. Ob du die Prüfungen vor oder nach dem staatlichen Teil ablegst, hängt stark von deiner Lernweise und Motivation ab. Wichtig ist vor allem, dass du den Schwerpunkt als Chance siehst, tiefer in ein Rechtsgebiet einzutauchen und wertvolle Erkenntnisse für deine spätere Laufbahn zu gewinnen. 

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit deinen Kommilitoninnen und folg und auch auf Instagram @goldwaage.jura.

Plädoyers, Pastéis und Perspektiven – Mein Eindruck beim Young European Lawyers Contest 2025 in Lissabon



In den letzten Zügen meines Referendariats durfte ich Teil eines ganz besonderen juristischen Wettbewerbs sein: dem Young European Lawyers Contest (YELC). Ziel des Wettbewerbs ist es, junge Jurist:innen aus ganz Europa zusammenzubringen – nicht nur im Wettbewerb um das beste Plädoyer, sondern auch im gemeinsamen Austausch über Recht, Sprache und europäische Werte. Mein persönliches Highlight: das Halbfinale in Lissabon. Dort traf nicht nur Recht auf Rhetorik, sondern auch Architektur in schmalen Gassen auf Sonne – und Pastéis de Nata.

Was ist der YELC und wie kommt man dahin?

Der Young European Lawyers Contest wird von der Academy of European Law (ERA) ausgerichtet, welche in Trier ansässig ist, und von der EU unterstützt wird. Der Wettbewerb richtet sich – aufgrund der Differenzen der nationalen juristischen Ausbildungen – an Referendare, Legal Trainees und ggf. frisch zugelassene Rechtsanwälte. Die EU fördert den Wettbewerb finanziell, mit dem Gedanken ein besseres Verständnis zwischen den jeweiligen Rechtskulturen des Binnenmarktes zu etablieren und grenzüberschreitendes juristisches Arbeiten zu verbessern. 

Mangels eines Erasmussemesters im Studium hätte ich eigentlich gern meine Wahlstation im Ausland verbracht, was aus diversen Gründen leider nicht zustande kam. So flatterte im Blues der Examensvorbereitung im Januar eine Mail des OLG mit der weitergeleiteten Ausschreibung des YELC in mein Mailpostfach. Die Chance, mit einem Reisekostenzuschuss von etwa 500 € noch mal international juristisch tätig zu werden konnte ich mir nicht entgehen lassen. Also schickte ich meine notwendigen Bewerbungsunterlagen an ERA und konzentrierte mich dann wieder auf das Examen. 

Die Wettbewerbserfahrung:
Das Besondere am YELC (verglichen zu den meisten Mootcourts) ist der gesamte Aufbau: Als Teil eines internationalen Teams bereitet man gemeinsam einen fiktiven Fall vor, argumentiert vor einer Jury aus erfahrenenmultinationalen Jurist:innen und muss dabei nicht nur juristisch präzise, sondern auch (fremd-)sprachlich souverän und strategisch agieren. 

Im März, also nach dem schriftlichen Teil meines Examens, kam dann die Teilnahmezusage zusammen mit der Zuweisung meiner Teammitglieder. Außer mir fanden sich in diesem jeweils eine irische, eine rumänische und französische Juristin. Nachdem wir uns in dieser Konstellation kurz digital kennengelernt hatten, musste wir uns für einen von drei möglichen Fällen entscheiden. In diesem Jahr standen Themen aus dem IPR, dem Datenschutzrecht und dem Digital Services Act in Verbindung mit der Beeinflussung von Wahlkämpfen zur Auswahl. Wir entschieden uns aufgrund der Argumentationsmöglichkeiten und Aktualität des Themas für das letzte davon.  

Bis Mitte Mai war nun unsere Aufgabe, eine 20-seitige Ausarbeitung zu den Fallfragen zu erstellen. Neben dem Arbeitspensum der juristischen Ausbildung stellte hier eine besondere Schwierigkeit dar, Telefonate mit zwei Stunden Zeitverschiebung zwischen Bukarest und Dublin zu organisieren. Die fachliche Herausforderung: Ein Fall mit politischen Implikationen und europarechtlicher Tiefe in einer uns bisher unbekannten Verordnung, die nicht nur rechtlich anspruchsvoll war, sondern auch viel Fingerspitzengefühl aufgrund der Grenzen zulässigen Wahlkampfes in sozialen Netzwerken erforderte. Besonders spannend war die interkulturelle Teamarbeit – was für die eine Jurisdiktion selbstverständlich ist, ist in einer anderen möglicherweisevöllig anders geregelt. Genau das macht den Reiz des Wettbewerbs aus.

Der krönende Abschluss war dann Ende Juni den Fall gegenüber der Jury und anderen Teams in der altehrwürdigen portugiesischen Anwaltskammer zu präsentieren. Auch wenn wir leider nicht gewonnen haben, war der argumentative Austausch mit den anderen Teams aus diversen europäischen Staaten eine einmalige Erfahrung. 

Anekdote aus Lissabon:

Neben juristischen Eindrücken bleibt mir besonders in Erinnerung: Nach einem intensiven Tag voller Fallanalysen und Sprachfeinschliff mit meinem Team am Strand im Küstenvorort Cascais zu sitzen und bei über 30 Grad Sangria zu trinken. Als international interessierter Jurist ist es vermutlich eine seltene Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre mit Blick auf den Tejo über die juristische Ausbildung und die Lage des Rechtsstaats in Rumänien zu diskutieren. Auch war es schön zu hören, dass wir trotz aller Härten des Referendariats international um die planmäßige und wirtschaftlich abgesicherte Ausbildung durchaus beneidet werden. 

Fazit:
Der Young European Lawyers Contest war für mich eine Erfahrung, die juristisches Wissen mit europäischem Geist verbindet. Wer Lust auf Recht, Sprache, Europa und Austausch hat – und vielleicht auch ein Faible die Gassen europäischer Metropolen und das lokale Nachtleben mit gleichgesinnten Jurist:innen zu entdecken – sollte sich unbedingt bewerben. Denn wer weiß, wann einen das deutsche Recht so schnell wieder über die Landesgrenzen führt? 

„Schwer vertretbar“? – So verstehst du, was dein Korrektor dir sagen will

Klausurenanmerkungen stellen Studierende häufig vor ein Rätsel. In diesem Beitrag will unsere Autorin Carla, die selbst gelegentlich korrigiert, Licht ins Dunkel bringen. Dabei erklärt sie die häufigsten Anmerkungen und erläutert auch, welche Anmerkungen ihrer Meinung nach gar nicht gehen.

1. Lauter Häkchen – trotzdem durchgefallen?

Wir kennen es alle: Den Klausurenrand zieren ein dutzend Bleistifthäkchen und unter der Klausur steht dennoch, dass sie den Anforderungen nicht genügt. Wie kann das sein, wenn doch augenscheinlich so vieles richtig war?

Wie so häufig, steckt der Teufel leider im Detail. Es gibt viele Prüfungspunkte, die als selbstverständlich vorausgesetzt werden; während einzelne Schwerpunkte und Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden.

Hier mal ein Beispiel. Du prüfst einen Mord im Strafrecht und schreibst fehlerfrei den objektiven Tatbestand auf. Hier hagelt es Häkchen. Jetzt prüfst du beim subjektiven Tatbestand jedoch das falsche Mordmerkmal. Du prüfst zB seitenlang niedrige Beweggründe, obwohl der Sachverhalt dich ganz eindeutig zur Habgier geleitet hat.

So kommen diese oft auf ersten Blick unverständlichen Ergebnisse zustande. Häufig liegt genau an den falsche Stellen der Schwerpunkt und der Korrektor kommt in die unangenehme Situation, eine zunächst vielversprechende Klausur schlecht zu bewerten.

Photo by Leeloo The First on Pexels.com

2. „Nicht vertretbar“

Du hast einen Meinungsstreit auf eine eher ungewöhnliche bzw. neue Art entschieden. Eigentlich verdienst du Punkte für Kreativität, allerdings liegt dem Korrektor in der Regel eine recht strenge und stringente Lösungsskizze vor. Der Korrigierende muss nun also abwägen, wie er oder sie deine Entscheidung bewertet. Hier kommt es meiner Meinung nach nicht selten auf die Einstellung des Korrektors an. Ein wohlgesonnener Korrektor erkennt möglicher weise an, dass du einen Streit selbst hergeleitet hast und gibt dir dafür extra Punkte. Ein strenger Korrektor denkt sich “den Streit muss man kennen!” und bewertet daraufhin eher negativ. Gerade bei Hausarbeiten lohnt sich hier eine Remonstration mit besonders guten Quellen und Begründungen, warum deine Ansicht sehr wohl gut vertretbar ist.

3. „Nein!“

Deine Lösung widerspricht der Rechtslage oder du hast etwas total abwegiges geprüft. Das musst du als Studierender leider häufig so hinnehmen – ist uns allen mal passiert. Eine Ausnahme – die einen guter Grund für eine Remonstration darstellt – liegt vor, wenn du mit absoluter Sicherheit begründen kannst, dass deine Lösung von mindestens einer Stimme in der Wissenschaft/Rechtsprechung so belegt wird. Suche diese Quelle heraus und arbeite Sie in deine Remonstration ein.

4. „?“

Ein absoluter Klassiker unter den Kommentaren, aus denen man als Studierender nicht schlau wird. Ich habe das als Studentin einfach so interpretiert, dass der Korrektor sich selbst erinnern wollte, welche Stellen der Klausur er unklar fand. Hier ist ein guter Ansatzpunkt für eine Remonstration, da der Korrektor nicht deutlich aufzeigt, was er oder sie bemängelt. Mit einer schlüssigen Begründung, lassen sich hier ggf. noch Punkte retten.

5. Gemeine Kommentare

Leider kann fast jede Person, die Juraklausuren geschrieben hat davon berichten, schon wenig hilfreiche, unsachliche und in manchen Fällen auch verletzende Kommentare an den Klausurrändern erhalten zu haben.

Hier ein paar Auszüge, die mir zu Ohren gekommen sind:

“Was soll das?”

“Sinn?”

“unbrauchbar!”

“ernsthaft?”

“NEIN!!!!”

“Keine Argumentationsfähigkeit”

“and again, das ist kein Aufsatz!”

Das ist schade. Gerade aus der Examensvorbereitung weiß ich, dass eine schlechte Probeklausur mit hilfreichem und ausführlichem Feedback leichter zu verarbeiten war, als eine mittelmäßige, an der fiese Kommentare standen.

Wichtig ist, auch persönliche Entgleisungen des Korrektors (insbesondere geziert von der aggressiven Nutzung von Frage- oder Ausrufezeichen) nicht persönlich zu nehmen. Diese sagen mehr über die persönliche Verfassung des Korrektors aus, als über dich. Ein guter Korrektor weiß, dass eine schlechte Klausur zum Studium dazugehört und wird deshalb nicht ausfallend. Vielmehr gibt er dir konkretes Feedback, damit es beim nächsten Mal besser läuft.

Es bleibt zu sagen: Mut zur Remonstration

Auch wenn es unangenehm sein kann, sich eine verpatze Klausur oder Hausarbeit noch einmal genau anzusehen und eine Remonstration zu verfassen, kann ich nur dazu ermutigen. Es lohnt sich. Denn wie immer in Jura gilt “zwei Juristen, drei Meinungen”. Auch die beste Lösungsskizze ist nicht in den Stein gemeisselt. Es gibt Korrektoren, die überdurchschnittlich streng bewerten und es lohnt immer, noch eine zweite Meinung einzuholen. Ich kenne einige Beispiele, bei denen Studierende eine gut begründete Remonstration eingereicht haben und das durch einen wahren Notensprung belohnt wurde. Ganz besonders, wenn es um Bestehen oder Nichtbestehen geht, (also der Sprung von 3 auf 4 Punkte) würde ich immer zu einer Remonstration raten.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne und folge uns auf Instagram @goldwaage.jura.

Die ersten Wochen im Referendariat – ein Erfahrungsbericht

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen – und wurde ganz schön ins kalte Wasser geworfen. Statt an der Uni in Vorlesungen zu sitzen soll sie plötzlich Urteile schreiben und Verhandlungen leiten. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren ersten Eindrücken.

Erwartung vs. Realität

Seit knapp sechs Wochen darf ich nun im Referendariat neue Eindrücke verarbeiten, andere Aufgaben meistern und vor allem feststellen, dass Realität und Vorstellung, wie so oft, meilenweit auseinanderklaffen.

Ich startete mit der Zivilstation und wurde zunächst zwei Wochen im Einführungslehrgang berieselt. Mit den Grundlagen des Prozessrechts, dem gerichtlichen Ablauf und den ersten Kostenberechnungen. Seitdem darf ich am Gericht das prozessuale Recht live erleben und selbst anwenden. Ich schreibe Urteile, halte Aktenvorträge und muss in naher Zukunft eine Verhandlung selbst leiten. Während ich mir diese Aufgaben vor Augen führe, frage ich mich häufiger, ob ich dem Referendariat überhaupt gewachsen bin.

Damit du vielleicht mit einem realistischeren Bild startest, hier meine ganz persönlichen Referendariat-Erfahrungen aus den ersten Wochen! 

Wer auf Anleitung hofft, wird enttäuscht

In der Hoffnung, endlich mehr durch die praktische Anwendung zu lernen und weniger durch das Selbststudium zu erarbeiten, startete ich ins Ref. Allerdings fühlte ich mich beim Schreiben meines ersten Urteils genauso hilflos wie bei der ersten Hausarbeit im Studium.

Zwar gibt es viele Formulierungsbeispiele, aber die Fallvarianten in der Praxis sind zu groß, um für jede Situation eine passende Vorlage zu finden. Ich musste schmerzlich feststellen (obwohl ich es natürlich hätte ahnen können), dass sich auch im Referendariat nichts von allein lernt und der Urteilstil leider auch kein Selbstläufer ist. 

Endlich Struktur? Nicht ganz

Die Vorstellung von durchgeplanten Tagen, festen Terminen und geregeltem Alltag verabschiedete sich schneller, als sie aufgekommen war. Spätestens als der erste Termin keine Woche vorher verschoben wurde, war klar: sogar das größte Organisationstalent stößt hier an seine Grenzen. 

Der Gerichtstag ist häufig unplanbar und damit der Alltag vieler, die dort arbeiten.

Spannende Fälle? Jein

Die Fälle sind nicht weniger absurd als an der Uni. Allerdings wurden an der Uni die arglistigen Intentionen des Verkäufers durch den Sachverhalt vorgegeben. Nun muss dem Gericht bewiesen werden (Beibringungsgrundsatz), dass der Verkäufer arglistig handelte. Die neue Fragestellung, die das Referendariat mitbringt, sorgt für viele Knoten in meinem Kopf. Wer hat was zu beweisen und wie kann der Beweis erbracht werden. Die Probleme sind in der Praxis andere, aber nicht weniger kleinteilig, komplex und absurd. Wobei Absurdität nicht mit Spannung verwechselt werden sollte.

Die AG – Schule 2.0

Photo by Pixabay on Pexels.com

Die Arbeitsgemeinschaft ist Schule 2.0. Die schlimmsten und die besten Erinnerungen darfst du nochmal erleben. Man sieht die gleichen Menschen in regelmäßigen Abständen wieder. Arbeitet in Gruppen, bekommt mündliche Noten, hält Kurzvorträge, macht gemeinsam Pause. Es besteht sogar die Möglichkeit eine AG-Fahrt zu unternehmen. Nach dem eher anonymen Jurastudium ist diese Art der Verbundenheit ein großer Umbruch! Ebenso wie das Gefühl, plötzlich wieder für alles bewertet zu werden.

Endlich Zeit für Aufgaben? Von wegen

In der Erwartung hat man endlich genug Zeit für seine Aufgaben.

In der Realität jagt eine Abgabe die nächste. Gerade am Anfang fehlt Routine und die Unsicherheit bringt mich dazu über jede Formulierung mindestens dreimal nachzudenken. So wachsen einem auch die überschaubaren Aufgaben über den Kopf.  

Da kommt schnell das Gefühl auf, dem Ganzen nicht gewachsen zu sein. 

Vielleicht muss man an dieser Stelle wirklich lernen, den eigenen Perfektionismus im Referendariat ein Stück loszulassen, statt Kleinigkeiten über Stunden zu zerdenken. Ich bin mir noch unsicher, aber werde euch auf dem Laufenden halten und mit Updates zum Zeitmanagement und der Struktur im Referendariat versorgen.

Zwischen Ideal und Alltag

Viel im juristischen Referendariat steht und fällt mit den betreuenden RichterInnen und AG-LeiterInnen. Mir macht Mut, dass jede Station nur vorrübergehend ist und somit auch die ungünstigsten Umstände irgendwann vorbei sind. Viele Dingen liegen außerhalb des eigenen Einflusses, aber solange man bereit ist, sich zu bemühen und ein bisschen Anpassungsfähigkeit mitbringt, wird man seinen Platz finden. 

Lass dich von den ersten Wochen nicht entmutigen. Und mach dir bewusst: die höchsten Erwartungen an dich, hast DU!

Seid bereit für Veränderung und neue Perspektiven. Man gewöhnt sich bekanntlich an alles.

Wie lief euer Start ins Referendariat? Teilt gern eure Erfahrungen in den Kommentaren! Ich bin gespannt, wie es euch ergangen ist. 

Für mehr Einblicke, Updates & Realität rund um Jura: 

Folgt: Goldwaage auf Instagram. 

So formatierst du eine juristische Hausarbeit – 3 Hacks mit denen du wertvolle Zeit sparst

Die Semesterferien stehen vor der Tür und du sollst das allererste Mal eine juristische Hausarbeit schreiben? Unsere Autorin Sophia hat für dich die wichtigsten Hacks für die Formatierung in Word zusammengetragen, mit denen du in Zukunft viel Zeit und Nerven sparen kannst und nicht die gesamten Ferien in der Bib verbringen musst. 

1. Literaturverzeichnis und Fußnoten

Von Literaturverzeichnis und Fußnoten hast du schon mal wage gehört oder bist damit vielleicht in der Schulzeit bereits in Kontakt gekommen? Es kann allerdings ganz schön überfordernd sein, die richtigen Quellen für die Hausarbeit zu finden und dann auch noch ordentlich in Fußnoten und Literaturverzeichnis aufzuführen. Wir Juristen haben unsere eigene Sprache und so gibt es auch ein paar Eigenheiten, die du im Umgang mit den Quellenangaben juristischer Literatur beachten solltest. 
 
Ein Tipp vorab von mir: Lege dir ein separates Word-Dokument an, in welchem du dir alle Quellen direkt notierst und füge Fußnoten bereits während des Schreibens ein. Vertrau mir – du wirst mir später danken. Ansonsten verbringst du nach dem Schreiben der Hausarbeit noch einmal mindestens genauso lange Zeit damit, dir deine Quellen mühsam zusammen zu suchen. 
 
Es soll da draußen auch ein paar ganz schlaue Köpfe geben, die ihre Fußnoten einfügen und Word daraus automatisch ein schickes Literaturverzeichnis erstellen lassen können – damit kann ich hier leider nicht dienen. Für mich hat sich die Methode bewährt, meine Fußnoten einzufügen und parallel eine Literaturliste zu führen, die ich am Ende zu einem Literaturverzeichnis zusammengetragen habe. 
 
Nun zu den Quellen: In juristischen Hausarbeiten arbeiten wir hauptsächlich mit vier unterschiedlichen Arten von Quellen. Gesetzeskommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen und Urteilen. (siehe auch: Quellen Jurahausarbeit)
 
Und so führst du deine Quellen in Literaturverzeichnis und Fußnoten auf: 

a) Gesetzeskommentare:

Du zitierst beispielsweise den Studienkommentar BGB in der 18. Auflage aus dem Jahr 2022, herausgegeben von Florian Jacoby und Michael von Hinden 

Dein Eintrag im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus: 

Jacoby, Florian/Von Hinden Michael      

Studienkommentar BGB, 18. Aufl., München, 2018 (Zitiert: Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB)

Hieraus zitierst du beim § 164 die Randnummer 5 

In deinen Fußnoten heißt es dann: 

Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Es kann auch vorkommen, dass sich Herausgeber und Bearbeiter eines Kommentars unterscheiden, kommentiert beispielsweise der Herr Mustermann im Jacoby/von Hinden Studienkommentar so würde es heißen: 

Mustermann in: Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Den Punkt am Ende einer Fußnote nicht vergessen, schließlich ist es ein abgeschlossener Satz, wurde uns im ersten Semester immer gepredigt.

Zu nennen ist im Literaturverzeichnis immer auch der Ort des herausgebenden Verlags (findest du ganz einfach, wenn du den Verlag googelst).

b) Lehrbücher:

Du zitierst eine Passage aus dem Lehrbuch Allgemeiner Teil des BGB von Hans Brox und Wolf-Dietrich Walker:

In deinem Literaturverzeichnis heißt es:

Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich    

Allgemeiner Teil des BGB, 48. Aufl., München, 2024 (Zitiert: Brox/Walker, BGB)

Und deine Fußnote sieht wie folgt aus:

Brox/Walker, BGB AT, § 24 Rn. 3. 

c) Aufsätze:

Ziehst du deine Informationen aus juristischen Zeitschriften, könnten deine Quellenangaben so aussehen:

In deinem Literaturverzeichnis:

Borges, Georg                   

Rechtsscheinhaftung im Internet, NJW 2011, 2400 (Zitiert: Borges, NJW 2011, 2400)

Deine Fußnote:

Borges, NJW 2011, 2400 (2401)

Zu nennen ist immer die Seite auf der der Artikel beginnt und in Klammern die genaue Seite von der zitiert wird. 

d) Urteile:

Zitierst du beispielsweise ein Urteil des Bundesgerichtshofs, sieht das ganze in deinen Fußnoten so aus:

BGHZ 55, 128 (130)

Alternativ mit Fundstelle in einer juristischen Zeitschrift:

BGH, NJW 2003, 958 (960)

auch hier werden die Anfangsseite und in Klammern die konkrete Seite der Fundstelle zitiert.

Wenn du dich einmal auf eine Zitierweise festgelegt hast, behalte diese unbedingt auch konsequent bei, dies zeigt dem Korrektor, dass du sauber und mit System arbeiten kannst. 

2. Formatvorlagen

Ein weiterer Tipp, den ich dir geben möchte, ist es, dir einmalig Formatvorlagen in Word für dein Literaturverzeichnis zu erstellen, die du für alle künftigen Hausarbeiten verwenden kannst. 

Bei mir sah das Ganze dann ungefähr so aus: 

Und so erstellst du sie in deinem Word-Dokument:

Bereich Formatvorlagen > neue Formatvorlage > Formatvorlage Namen geben > gewünschte Formalia einstellen > Haken bei „zur Dokumentvorlage hinzufügen“ setzen > unten links auf „Format“ klicken > „Positionsrahmen“ auswählen und gewünschte Position einstellen 

Dies habe ich einmal für den Autoren gemacht: 

und einmal für den Titel:

Die Formatvorlage Literaturverzeichnis Autor habe ich dann mithilfe des Positionsrahmens am linken Seitenrand positioniert und die Vorlage Titel Literaturverzeichnis am rechten Seitenrand. 

Durch die Auswahl „zur Dokumentvorlage hinzufügen“, erscheint deine selbst erstellte Formatvorlage in Zukunft in jedem neu eröffneten Word-Dokument unter Start am oberen rechten Rand des Menübands und du kannst sie für jede Hausarbeit nutzen:

Bei der Erstellung des Literaturverzeichnisses wählst du also, wenn du den Autoren bzw. den Titel einer Quelle nennst, nur noch deine passende Formatvorlage aus und dein Korrektor kann sich schon vor deinem inhaltlichen Teil über eine strukturierte und ordentliche Auflistung der verwendeten Literatur freuen und sein Häkchen setzen – das Auge isst schließlich immer mit. 

3. Abschnittsumbrüche

Und zuletzt ein Thema bei dem ich mir in meinem ersten Semester einen Artikel wie diesen gewünscht hätte – hätte mir ganz sicher viel Blut, Schweiß und Tränen erspart. 

Abschnittsumbrüche – schon mal gehört? Nein? Hatte ich vor meiner ersten Hausarbeit damals auch nicht. 

In vielen juristischen Hausarbeiten gehört es zu den formalen Anforderungen, das Deckblatt nicht mit einer Seitenzahl zu versehen, den Sachverhalt, dein Inhalts-, sowie Literaturverzeichnis römisch durchzunummerieren (I.,II.,III.,…) und dein Gutachten mit arabischen Seitenzahlen zu versehen (1.,2.,3.,…). 

Ich habe mich damals so lange mit der Formatierung der Seitenzahlen herumgequält, dass ich es schließlich aufgab und all diese Teile in unterschiedlichen Word-Dokumenten abspeicherte, um mich nicht mehr mit dem Thema beschäftigen zu müssen. 

Das geht allerdings auch einfacher und ich zeige dir wie:

Es ist möglich in ein und demselben Word-Dokument Seiten ohne Seitenzahl, Seiten mit römischen als auch solche mit arabischen Seitenzahlen zu erstellen.

Hier kommen die sogenannten Abschnittsumbrüche ins Spiel. 

Soll dein Deckblatt also keine Seitenzahl beinhalten, lässt du diese hier weg und erstellst noch auf dem Deckblatt einen Abschnittsumbruch, beginnend auf der nächsten Seite. 

Hierzu gehst du im Menüband wie folgt vor: 

Layout > Umbrüche > Nächste Seite

Dann springt dein Mauspfeil auf die nächste Seite. Um zu überprüfen, ob es geklappt hat, kannst du im Start-Menü auf Formatierungszeichen ein-/ausblenden klicken (sieht aus, wie ein umgedrehtes P):

Dann wird dein Abschnittsumbruch im Dokument auch angezeigt: 

Auf der nächsten Seite deines Dokuments beginnt dann ein neuer Abschnitt, für den du deine Seitenzahlen wie gewünscht formatieren kannst, ohne, dass sie im Abschnitt davor auftauchen:

Endet dein Abschnitt mit Inhalts-/ und Literaturverzeichnis, welchen du römisch durchnummeriert hast, kannst du selbstverständlich einen weiteren Abschnittumbruch nach genau dieser Anleitung einfügen und nun auf der nächsten Seite mit deinem Gutachten beginnen und hier arabisch durchnummerieren. 

Ich hoffe, ich konnte dich mit diesem Beitrag etwas an die Hand nehmen, damit du nicht schon an der Formatierung verzweifeln musst und deine erste Hausarbeit ein voller Erfolg wird.

Wenn du sonst noch auf der Suche nach Tipps bist, schau doch gerne mal bei unseren weiteren Beiträgen zum Thema Hausarbeiten vorbei.

Hier findest du zum Beispiel Tipps, wie du deine Hauarbeit richtig gliederst, wie du deine Hausarbeit mit Bravour meisterst oder welche fünf Anfängerfehler du unbedingt vermeiden solltest.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit deinen KommilitonInnen und folg uns auch auf Instagram @goldwaage.jura.