Ein Tag im Ministerium: Mein Erfahrungsbericht aus der Verwaltungsstation

Unsere Autorin Stine hat Ihre Verwaltungsstation in einem Landesministerium absolviert. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren Erfahrungen aus den letzten drei Monaten – zwischen Gesetzesvorhaben, Teamarbeit und politischem Alltag

Das Klischee des kaffeetrinkenden Behördenmitarbeiters hält sich hartnäckig. In meiner Verwaltungsstation während des juristischen Referendariats durfte ich aber eine ganz andere Erfahrung machen. Ich bin inzwischen überzeugt: Man kann in der Verwaltung einen abwechslungsreichen, fordernden Job finden, der nie langweilig wird.

Fast drei Monate durfte ich den Berufsalltag in einem Ministerium miterleben. Tatsächlich stand für mich schon vor Beginn des juristischen Referendariats fest, dass ich meine Verwaltungsstation genau dort absolvieren möchte. Die Arbeit im Ministerium hat mich von Anfang an interessiert, sodass meine Entscheidung sehr bewusst gefallen ist.

Trotz der insgesamt flexiblen Arbeitsweise durch Homeoffice legten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meiner Abteilung großen Wert darauf, sich mindestens einmal pro Woche persönlich zu treffen. Die große Bedeutung des persönlichen Austauschs passte gut zu meinem positiven Gesamteindruck. Es war den Kolleginnen und Kollegen ein großes Anliegen, auch Referendare bestmöglich in die Arbeit in der Verwaltung einzubeziehen und sie als Teil des Teams zu sehen.

Falls du in deiner Verwaltungsstation überlegst, in eine Behörde oder sogar eine obere Landesbehörde zu gehen, möchte ich hier einmal meinen ganz typischen Montag schildern, wie er für mich im Ministerium aussah.

06:00 Uhr – Aufstehen

Da ich mein juristisches Referendariat in einem Flächenland absolviere, gab es leider kein Ministerium in meiner Stadt. Trotzdem hatte ich sehr konkrete Vorstellungen davon, wie meine Verwaltungsstation aussehen sollte. Also habe ich einen Fahrtweg von etwa einer Stunde pro Strecke in Kauf genommen. Das hieß: früh aufstehen. Und an Tagen, an denen ich mit dem Zug unterwegs war, noch ein bisschen früher.

07:00 Uhr – Fahrtweg

Der Weg war lang, aber zumindest landschaftlich ein guter Start in den Tag. Die Kosten für den Fahrtweg können sogar im Rahmen des Trennungsgeldes ersetzt werden.

08:30 Uhr – Ankommen

Zu meiner eigenen Überraschung habe ich direkt einen eigenen Arbeitsplatz bekommen. Im Vergleich zu meiner Zeit am Landgericht war das ein großer Unterschied: Ich hatte einen festen Ort, an dem ich jeden Morgen ankam. Der Schreibtisch war sogar mit Stiften und Arbeitsmaterial ausgestattet. So habe ich mich direkt willkommen gefühlt.

09:00 Uhr – kleine Teambesprechung

Die Arbeitswoche begann meist mit einer Besprechung in kleiner Runde. Meine Abteilung bestand aus meiner Ausbilderin und drei weiteren Mitarbeiterinnen. In dieser Runde wurden aktuelle Themen, neue Aufgaben und laufende Projekte besprochen.

Der Austausch war immer offen und herzlich. Ich hatte nie das Gefühl, mich zurückhalten zu müssen. Fragen waren ausdrücklich erwünscht, Meinungen wurden ernst genommen. Einzelkämpferaufgaben gab es kaum, stattdessen war oft das ganze Team gefragt.

11:00 Uhr – Abteilungsbesprechung

In der Abteilungsbesprechung kamen mehrere Bereiche zusammen. Hier ging es um größere Projekte und um Themen, die die Abteilung insgesamt betrafen. Die Abteilungsleiterin berichtete unter anderem aus Gesprächen mit der Staatssekretärin und der Ministerin.

Um das Behördenklischee ein wenig zu bedienen, sei erwähnt, dass selbst während meiner dreimonatigen Zeit regelmäßige gemeinsame Geburtstagsfrühstücke stattfanden. Dann wurde die Besprechung kurzerhand zum Brunch.

12:00 Uhr – Mittagspause

Je nach Länge der Besprechung schloss sich die Mittagspause direkt an. Auch hier war ich meist nicht allein, sondern im Team unterwegs. In der Weihnachtszeit ging es auch mal gemeinsam auf den Weihnachtsmarkt.

Ab 13:00 Uhr – Aufgabenbearbeitung

Am Nachmittag habe ich an den mir übertragenen Aufgaben gearbeitet. Diese waren sehr abwechslungsreich und längst nicht immer rein juristisch. Ich habe an Gesetzesvorhaben mitgearbeitet, war in einen Entwicklungsplan eingebunden, habe zahlreiche Stellungnahmen zu anderen Gesetzesvorhaben verfasst und mich mit kommunaler Finanzierung beschäftigt.

Das Drumherum

Die restliche Woche wurde stets gemeinsam mit meiner Ausbilderin geplant. Zu interessanten Terminen haben mich die Mitarbeiterinnen jederzeit mitgenommen und sich viel Zeit genommen, mir ihre Themengebiete zu erklären. Ich durfte andere Ministerien kennenlernen und habe einen sehr realistischen Einblick in die oft komplexen Abstimmungs- und Kommunikationsprozesse zwischen Behörden bekommen.

Langweilig wurde mir nicht. Auch weil ich bei der Wahl meiner Verwaltungsstation bewusst meine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt habe, habe ich unglaublich viel über politische Themen gelernt, die mich persönlich wirklich interessieren.

Wer seine Verwaltungsstation allerdings vor allem zur intensiven Examensvorbereitung nutzen möchte, sollte wissen, dass mir in einer oberen Landesbehörde kaum examensrelevante Inhalte begegnet sind. Für mich war genau diese Abwechslung nach der eher eintönigen Zivilstation aber ein echter Gewinn.

Besonders in Erinnerung geblieben ist mir das Engagement der Mitarbeiterinnen. Auch wenn politische Prozesse manchmal langsam sind, hatte ich nie den Eindruck von Gleichgültigkeit.

Ref im Ministerium – ist das empfehlenswert?

Rückblickend bin ich sehr froh, mich für die Verwaltungsstation im Ministerium entschieden zu haben. Die Zeit war fachlich abwechslungsreich, persönlich bereichernd und hat mir einen Arbeitsbereich nähergebracht, dessen Aufgaben mir im Vorfeld völlig unklar waren. Wer also mit dem Gedanken spielt, seine Verwaltungsstation in einem Ministerium zu absolvieren, sollte sich von Klischees nicht abschrecken lassen, der Blick hinter die Kulissen lohnt sich.

Hast du die Verwaltungsstation ähnlich erlebt – oder ganz anders? Für weitere Einblicke aus dem Referendariat, Studium oder Job folge Goldwaage auf Instagram.

Künstliche Intelligenz für die Recherche? Wie die KI unsere juristischen Fähigkeiten auf die Probe stellt

In Zeiten, in denen Künstliche Intelligenz juristische Hausarbeiten bestehen soll und juristische Datenbanken beginnen, KI-Tools einzusetzen müssen wir uns fragen: Wie sehr bereichert die KI uns in unserer rechtlichen Recherche wirklich? Verlieren wir durch sie unseren juristischen Scharfsinn? Diesen Fragen geht unsere Autorin Sophia in diesem Beitrag auf den Grund. 

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Eine Zeit vor KI

Ich habe mein Studium abgeschlossen, bevor Künstliche Intelligenz durch die Decke ging. 

Bevor Videos von trampolinspringenden Kaninchen existierten und bevor ich mir ständig die Frage stellen musste, ob das, was ich vor mir habe, nun real oder KI-generiert ist. Um eine Hausarbeit zu schreiben, hatte ich die dürftige Auswahl unserer Bib, die juristischen Datenbanken und Online-Suchmaschinen zur Verfügung. Ich hatte keinen „KI-Buddy“, dem ich den Sachverhalt präsentieren konnte und der mir daraufhin in Sekundenschnelle eine vollständige Falllösung ausspuckte. 

Erst in der Zeit meiner Examensvorbereitung bekam ich in meinem Umfeld mit, dass plötzlich die KI statt Google gefragt wurde, dass man die KI bloß mit ein paar Informationen zu seinem Lerntyp füttern brauchte und diese einem einen vollständigen und personalisierten Erfolgsplan zum Bestehen des 1. Staatsexamens ausspuckte.

Plötzlich konnte durch die Nutzung von KI enorm viel Zeit gespart werden. Innerhalb von Sekunden waren Lernzettel oder Karteikarten geschrieben und man hatte vermeintlich die Antworten auf jede seiner Fragen. 

Ich bemerkte zwar im privaten Bereich, wie künstliche Intelligenz langsam die Google-Suche ablöste, doch bei der Nutzung zur juristischen Recherche blieb ich skeptisch. 

Urteile schreiben mit Hilfe von KI?

Als ich dann Mitte letzten Jahres ins Referendariat startete wurde ich direkt ins kalte Wasser geworfen. Ich sollte plötzlich und ohne viel theoretischen Vorwissens zivilrechtliche Urteile für meinen Ausbilder verfassen. So begann auch ich für die juristische Recherche statt Google, die KI zu fragen. 

Ich war zunächst begeistert darüber, wie schnell sie mir Antworten auf meine Fragen lieferte. Schön übersichtlich, durchnummeriert und mit Beispielen. Doch, wie sagt man so schön? Zwei Juristen – drei Meinungen? Schnell musste ich feststellen, dass die KI nur wahrscheinlichkeitsbasiert die Fähigkeiten eines „zweiten“ Juristen simuliert. Stellt man einfache Fragen wie: „wie lautet die zivilrechtliche Definition zum Schaden?“ ist die KI hilfreich und spuckt ziemlich sicher eine richtige Antwort aus. Fragt man allerdings nach ihrer Einschätzung zu einer rechtlichen Fragestellung, so entwickelt sie hierzu eine Meinung anhand aller Meinungen mit denen sie jemals „gefüttert“ wurde. Sie erfindet Gerichtsurteile, Aktenzeichen und verkauft ihre Meinung, wie es jeder Jurist und jede Juristin tun würde, als die Richtige. 

Ehrlich gesagt bereitete mir die KI irgendwann nur mehr Aufwand als hätte ich direkt selbstständig nach vergleichbaren Gerichtsurteilen und Beschlüssen gesucht. Ständig ertappte ich mich dabei, wie ich eine Frage stellte, daraufhin eine Antwort ausgespuckt bekam und direkt ein Störgefühl in mir hochkam: „hm, stimmt das wirklich so?“ , „ist das nicht eigentlich anders?“, „komisch, würde ich irgendwie anders einschätzen.“

Ein Training für unser Problembewusstsein

Man könnte meinen, die Nutzung von KI lässt uns unseren juristischen Scharfsinn verlieren. Erst neulich las ich von einer Studie, die aufzeigte, wie sehr die Hirnaktivität durch die Nutzung von künstlicher Intelligenz abnehmen soll. 1

Doch ich bin der Meinung die KI fordert unser juristisches Problembewusstsein bei geschickter Nutzung geradezu heraus. Es ist, als würde man sich mit einem juristischen Gegenüber unterhalten, das seine ganz eigene Ansicht hat. Man darf nur nicht alles glauben, was die KI einem erzählt. Wie gesagt: zwei Juristen – drei Meinungen. Es gibt zu jeder juristischen Fragestellung unterschiedlichste Antworten und wie wir alle wissen „kommt es drauf an“. Die KI mag hier zwar oft inhaltlich keine größere Unterstützung bieten als der Blick in ein höchstrichterliches Urteil. Dennoch fordert sie uns heraus. Sie bringt uns dazu, konkreter zu hinterfragen, schärft unser Problembewusstsein und hilft uns unsere ganz eigene Ansicht zu entwickeln. Und DARAUF kommt es doch an.

Ein positiver Ausblick?

Zugegebenermaßen habe ich die jüngst veröffentlichte KI-Funktionen der beiden großen juristischen Datenbanken noch nicht getestet und kann daher nur von meiner Erfahrung mit den gängigen, kostenlosen KI-Tools sprechen. Ich werde dem Ganzen jedoch mal eine Chance geben und vielleicht wird durch sie die KI-gestützte Recherche ja gerade auf ein ganz neues Level gehoben? Es bleibt also spannend, die Entwicklungen zu verfolgen. Urteile erfinden werden sie zumindest hoffentlich nicht. 😉

Nutzt du Künstliche Intelligenz für die rechtliche Recherche? Teile gerne deine Gedanken und Erfahrungen zu diesem Thema mit uns auf Instagram @goldwaage.jura .

  1. https://www.media.mit.edu/publications/your-brain-on-chatgpt/ ↩︎

Die Kammerzulassung – Lasst mich Anwalt, ich bin durch

Unser Autor Robert hat beide Examina bestanden – und wollte nun noch seine Anwaltszulassung beantragen. Warum dieses Unterfangen gar nicht so einfach war, wie gedacht, verrät er in diesem Beitrag.

Nach dem zweiten Staatsexamen denkt man kurz, das Gröbste sei geschafft. Spoiler: Der Spaß geht gerade erst los. Denn bevor man sich als Volljurist mit der „Befähigung zum Richteramt“ tatsächlich „Rechtsanwalt“ nennen darf, wartet noch ein letzter – gern unterschätzter – Schritt: die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Ich stecke gerade in diesen Prozess und kann sagen: Juristisch unspektakulär, administrativ aber ähnlich komplex wie die Anmeldung zum Referendariat oder dem ersten Examen. Vor allem, weil jede Kammer trotz der gleichen Rechtsgrundlage in §§ 4 ff. BRAO ihre kleinen formalen Eigenheiten aufgrund der Selbstverwaltung hat.

Exemplarisch sollen hier die Unterschiede im Zulassungsverfahren zwischen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und der Rechtsanwaltskammer Brandenburg dargestellt werden.

Der Antrag: Papier schlägt Examen

Unabhängig vom Kammerbezirk beginnt alles mit einem formalen Zulassungsantrag. Ohne vollständig ausgefüllten Antrag läuft gar nichts, aber damit hat man als Volljurist ja mittlerweile seine Erfahrungen. In Brandenburg ist der Ablauf stark formalisiert. Die Kammer stellt einen sehr detaillierten Zulassungsbogen zur Verfügung, der Punkt für Punkt abarbeitet, was einzureichen ist.

Neben den persönlichen Daten gehören dazu ein lückenloser Lebenslauf mit Lichtbild, eine beglaubigte Kopie des zweiten Examens (die es vom OLG Rostock zum Glück gratis gab), wohl eine Geburtsurkunde und diverse Erklärungen zu Vorstrafen, laufenden Verfahren oder wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer bereits einen akademischen Grad mitbringt, muss auch hierüber den Nachweis führen. Insgesamt handelt es sich bei den Dokumenten somit um keine „Exoten“, wie etwa bei den diversen Scheinen zu Fremdsprachen und Schlüsselqualifikationen, die man nach 5 Jahren Studium für die Examensanmeldung sammeln musste.

Was in Brandenburg etwas verwirrt ist, dass es ein „Merkblatt“ zum Zulassungsantrag gibt, dass aber schon länger nicht mehr aktualisiert worden zu sein scheint. Die Pflicht zur Einreichung einer Geburtsurkunde findet sich ausschließlich hier und nicht auf dem Antragsbogen, auch werden akademische Titel hier nicht erwähnt und die Gebühr weicht vom Formblatt ab.

Hamburg ist im Ansatz wenig überraschend ähnlich. Auch hier gibt es Antragsformulare, allerdings sind die Informationen auf der Website weniger kleinteilig aufbereitet, auch wird bei Beitritt zu einer bestehenden Kanzlei statt einer Neugründung auf eine sog. „Kanzleibestätigung“ des bisherigen Kanzleiinhabers verzichtet. Auch scheint das Formular etwas aufgeräumter, enthält unter anderem bereits Angaben zur Ausstellung des Zugangs zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach und den Kammerbeiträgen. Diese Ausführungen fehlen in Brandenburg jeweils. Auch ist das Merkblatt ausschließlich in die Datei des Antrags integriert, hier ist ein „Auseinanderlaufen“ wie in Brandenburg ausgeschlossen.

Gebühren: Kein Vermögen, aber auch kein Symbolbetrag

Ganz ohne Kosten geht es nicht. In Brandenburg fällt für das Zulassungsverfahren eine feste Verwaltungsgebühr an, die aktuell 300 Euro beträgt. Dazu kommt später der jährliche Kammerbeitrag.

In Hamburg ist die Gebühr mit 100 Euro erheblich günstiger, auch wird direkt die Möglichkeit eingeräumt, bei einem Eintritt im laufenden Jahr die jährlich anfallende Kammergebühr auf Antrag anteilig zu reduzieren. Ein derartiger Hinweis fehlt in Brandenburg.

Bei einem Eintritt in eine größere Kanzlei ist hierzu aber anzumerken, dass die Gebühren üblicherweise von der Kanzlei übernommen werden.

Berufshaftpflicht: Ohne Police keine Zulassung

Ein Punkt, der oft erst spät ernst genommen wird, ist die Berufshaftpflichtversicherung. Ohne entsprechenden Nachweis gibt es keine Zulassung – so will es § 12 Abs. 2 Nr. 2 BRAO. Die Versicherung muss bestimmte gesetzliche Mindestdeckungssummen von 250.000 Euro erfüllen, § 51 Abs. 4 BRAO. Dies deckt in der klassischen Kanzlei viele Streitwerte bei „beruflicher Schlechtleistung“ ab, kann aber etwa bei Beratungen im Immobilienbereich auch nach Bedarf weiter erhöht werden.

In der Praxis reicht für den Antrag meist eine vorläufige Deckungszusage, da die Versicherungen erst ab Zulassung laufen und entsprechend vorher nicht bestehen. Entsprechende Versicherung sind wegen ihrer gesetzlichen Pflicht aber standardisiert und bei allen größeren Versicherungen unkompliziert abzuschließen. Auch hier kümmert sich bei größeren Kanzleien zudem oft der Arbeitgeber.

Die Vereidigung: Überraschend feierlich

Ist der Antrag geprüft und positiv beschieden, folgt der letzte Schritt: die Vereidigung. Praktisch kennt jeder an dieser Stelle bereits den Ablauf zumindest vom Beginn des Referendariats. Hand heben und eine etwas vom Referendariat verschiedene Formel rezitieren:

Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ (§ 12a Abs. 1 BRAO)

Hier erfolgt die Veranstaltung in Brandenburg oft nach einer Bearbeitungsdauer von wenigen Wochen auf Ladung in sehr kleinem Kreis in den Räumen der Kammer. In Hamburg findet ein monatlicher Termin statt, bei dem aufgrund der etwa fünfmal so großen Anwaltschaft eine größere Gruppe in der Kammer zusammenkommt, um danach mit Sekt feierlich anzustoßen.

Fazit: Unterm Strich eine Anwaltschaft

Der Vergleich zeigt: Die Anforderungen sind bundesweit gleich, der Weg im Wesentlichen auch. Die Kammern sind ihrer Natur nach Selbstverwaltungskörperschaften, die ihre Verfahren nach ihren Möglichkeiten und kleinen regionalen Eigenheiten gestalten. Im Kern gibt es aber eine einheitliche Anwaltschaft, die mittlerweile unabhängig vom Kammerbezirk (mit Ausnahme des BGH in Zivilsachen) bundesweit tätig werden können und unter dem Dach der Bundesrechtsanwaltskammer organisiert ist.

Mein wichtigster praktischer Rat zur Zulassung: Fang frühzeitig an. Die Zulassung ist kein Hexenwerk, aber auch nichts, was man „mal eben“ nebenbei erledigt. Wer die Unterlagen sorgfältig vorbereitet, die Versicherung rechtzeitig abschließt kommt am Ende zügig ans Ziel. Deshalb hilft vorab bereits ein Blick in die Formulare eurer zukünftigen Kammer.

Und dann dürfen eure Freunde und Familie endlich sagen: Ich rufe erst mal meinen Anwalt an.

PS: Da ich aktuell noch im Zulassungsprozess bin, findet sich hier nur ein Stockfoto. Ein echtes Bild von der Vereidigung in Brandenburg seht ihr aber zeitnah auf unserem Instagramkanal.

Welches ist das richtige Betreuungsverhältnis für deine juristische Dissertation? Mache den Selbsttest!

Einen Doktorvater, bzw. eine Doktormutter zu finden, ist oft gar nicht so einfach. Unsere Autorin Lea hat für dich einen Fragebogen entwickelt, anhand dessen du herausfinden kannst, welche Art der Betreuung für dich die richtige ist.

Neben der Entscheidung deines konkreten Promotionsthemas, ist die Wahl für eine Betreuungsperson entscheidend. Sie kann nicht nur über die Note, sondern auch das Gelingen oder gar Scheitern der Promotion entscheiden.

Umso maßgeblicher ist es, die vermeintlich richtige Wahl für das Betreuungsverhältnis zu treffen.

Den wohl häufigsten Tipp, den ich dazu bekommen habe, war, dass ich mit den wissenschaftlichen Mitarbeitenden oder DoktorandInnen sprechen soll.

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Dieser Rat hat mir ehrlich gesagt gar nicht weiter geholfen. Entweder weil ich selbst an dem Lehrstuhl gearbeitet und so einen verhältnismäßig guten Einblick hatte, wie die Betreuung so abläuft. Oder aber meine favorisierte/r Doktormutter bzw. -vater so weit weg war, dass ich weder wusste, wie ich mit den Doktorand:innen in Kontakt kommen sollte, noch ob sie mir eine ehrliche Antwort geben würden.

Mittlerweile habe ich mich für eine Betreuung entschieden und bin dabei nach meinem Bauchgefühl gegangen. Jetzt als Teil dieser neuen Welt der DoktorandInnen – die ich zugegebenermaßen ziemlich glorifiziert hatte im Vorfeld – kann ich sagen, dass das passende Betreuungsverhältnis stark vom individuellen Arbeitsstil geprägt ist. 

Es gibt nicht das perfekte Betreuungsmodell, sehr wohl aber das passende für dich!

Der Beitrag soll dir helfen ein Gespür dafür zu bekommen, welches am ehesten zu dir passen könnte.

Arten von Betreuungsmodellen

Jede Betreuung ist individuell und nicht nur von Doktormutter oder – vater abhängig, sondern entscheidend auch vom Betreuten. Pauschale Betreuungsmodelle lassen sich daher nur schwer festmachen. Jedoch gibt es grobe Leitlinien anhand derer man die Betreuungsmodelle unterscheiden kann:

1. Die „lockere“ Betreuung

Die „lockere Betreuung ist geprägt durch viel Freiraum, wenig Treffen und primär auf Eigenständigkeit des Promovierenden ausgelegt. 

2. Die „engmaschige“ Betreuung

Die „engmaschige“ Betreuung ist das genaue Gegenteil. Sie zeichnet sich durch regelmäßige, zeitnahe Treffen mit konkrete Zwischenzielen aus. Der Einfluss des Betreuenden auf Inhalt und Stil ist dementsprechend höher.

3. Die „strukturierte“ Betreuung

Die „strukturierte“ Betreuung ist die goldene Mitte aus „lockerer“ und „engmaschiger“ Betreuung. Es erfolgen regelmäßige Treffen mit Feedback, es werden Zwischenziele gesetzt und Angebote für Nachfragen gemacht. Jedoch nicht in der Intensität wie beim „engmaschigen“ Modell.

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Selbsttest

Mache jetzt den Selbsttest welcher dieser Betreuungsmodelle am besten zu dir passen könnte. Antworte möglichst spontan und aus dem Bauch heraus. Vielleicht helfen dir ja deine Erfahrungen aus der Seminararbetszeit bei der Beantwortung.

1. Wie gehst du mit Motivationstiefs um?
A) Ich habe genug intrinsische Motivation um selbst wieder reinzufinden
B) Ich brauche einen kleinen Impuls von außen
C) Ich baue eine innere Hürde auf und breche extrinsische Motivation

2. Wie gehst du mit Unsicherheiten um?
A) Gut – sie kurbelt meinen Selbstanspruch an
B) Ich halte sie aus, brauche aber ab und zu Bestätigung oder einen Denkansatz
C) Unsicherheiten hemmen mich und sorgen für (Schreib-)blockaden

3. Wie wichtig ist dir Bestätigung, dass dein Ansatz „richtig“ ist?
A) Eher unwichtig
B) Wichtig, aber nur bei grundsätzlichen Entscheidungen
C) Sehr wichtig

4. Wie gehst du mit widersprüchlichen Meinungen zu einer Entscheidung um?
A) Ich bleibe bei meiner Ansicht
B) Ich erwäge die andere Meinung und entscheide mich für das, was im am sinnvollsten finde
C) Ich brauche eine Zweitmeinung, um nicht verunsichert zu sein

5. Wie wichtig ist dir regelmäßiges Feedback?
A) Nicht wichtig. Ich arbeite lieber frei und ungestört von Meinungen anderer
B) Wichtig, aber entscheidend ist, dass ich für die zentralen Punkten Feedback bekomme
C) Regelmäßiges Feedback ist mir sehr wichtig bei allen Schritten

6. Wie wichtig ist dir Erreichbarkeit der Betreuungsperson?
A) Lege ich kaum wert drauf. Hauptsache eine Rückmeldung kommt noch innerhalb des Quartals
B) Eine zeitnahe Rückmeldung und Möglichkeit für Gespräche ist mir wichtig
C) Eine Rückmeldung möglichst noch am selben Tag ist für meine Weiterarbeit zentral

Auswertung

Überwiegend A:
Du arbeitest gern möglichst frei und selbstständig. Meinungen von außen hemmen dich eher. Zu dir passt eine „zurückhaltende“ Betreuung vermutlich am besten.

Überwiegend B:
Du brauchst sowohl deine Freiheiten, als auch eine lenkende Hand an den richtigen Stellen. Eine „strukturierte“ Betreuung dürfte für dich passen.

Überwiegend C:
Du bist von zu viel Freiheit überfordert, brauchst viel Feedback und Rückversicherung. Deshalb scheint ein „engmaschiges“ Betreuungsmodell dich am effektivsten zu unterstützen.

Fazit

Es gibt nicht das eine Betreuungsmodell, sondern es sollte auf dich und deine Bedürfnisse zugeschnitten sein. Meist lässt sich das, worauf man Wert legt, erst während der Promotionszeit so wirklich benennen. Doch auch dann kannst du mit deiner gewählten Betreuungsperson noch besprechen, wie du dir die Betreuung vorstellst und ob nicht etwas abgeändert werden kann. Die Promotion ist ein individueller Prozess, der von Wandel und Entwicklung geprägt ist. Scheue dich daher nicht, Wünsche anzusprechen.

Wir freuen uns über deine Erfahrungen und Ergebnisse des Selbsttest auf Insta @goldwaage.jura.

Reality Check: So ist das Referendariat wirklich – 7 (traurige) Erkenntnisse

Unsere Autorin Stine hat im letzten Jahr ihr Referendariat begonnen und schnell gemerkt: Vorstellung und Realität liegen weit auseinander. In diesem Beitrag teilt sie ihre wichtigsten Erfahrungen.

Wer hat vor dem ersten juristischen Staatsexamen nicht von einer besseren Zeit danach geträumt? Und wer hat sich dabei keine Illusionen über das juristische Referendariat gemacht? Mir ging es zumindest so. Wie oft habe ich mich bei dem Gedanken erwischt: „Wenn ich bloß schon im Referendariat wäre.“ 

Dass man in jeder Lebensphase falschen Vorstellungen über den kommenden Abschnitt unterliegt, zeigen meine Top 7 der Illusionen über das Referendariat. 

1. Struktur

Endlich eine feste Struktur, richtig arbeiten, konkrete Ziele haben, die nicht in weiter zeitlicher Ferne liegen – all das habe ich mir unter dem Referendariat vorgestellt. 

Leider ist diese Struktur auf ebenso morschen Pfeilern errichtet wie die im Studium. Der eigene Zeitplan hängt von so vielen anderen Personen ab, dass Termine überaus häufig kurzfristig abgesagt oder verschoben werden. 

Besonders deutlich zeigt sich das bei der Urlaubsplanung. Eigentlich muss der Urlaubsplan spätestens zwei Wochen vor Antritt abgesegnet werden. Aber die zustimmungsberechtigten Personen stehen jedoch teilweise noch zwei Wochen vor Beginn eines neuen Ausbildungsabschnitts nicht fest. Ich bin gespannt, ob mein Skiurlaub dieses Jahr ohne mich stattfinden muss. 

2. Zukunftsplan statt Orientierungslosigkeit

In meiner Vorstellung würde mir im Referendariat mein Berufswunsch klar werden und damit auch das Ziel, auf das ich hinarbeite. Tatsächlich wird jedoch vor allem immer deutlicher, was ich nicht machen möchte. Nach dem großen Traum suche ich noch. Immerhin setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass ein Beruf, der einen vollumfänglich erfüllt, vermutlich nicht existiert.

3. Expertise nach dem ersten Staatsexamen

Man fühlt sich auch nach dem ersten Staatsexamen noch unwissend und hilflos. Das große Selbstbewusstsein kam mit dem Abschluss nicht und auch die Erleuchtung blieb aus. Bleibt zu hoffen, dass beides spätestens mit dem 2. Staatsexamen eintritt.

4. Spannende Fälle

Aus dem Klausurenkurs zum ersten Staatsexamen ist mir ein Fall besonders in Erinnerung geblieben, in dem es um die Erstattung eines Salates ging. Der Streitwert belief sich auf unter 10 € und es drängte sich die Frage auf „Dafür habe ich wirklich Jura studiert?“

Heute kann ich sagen: Ja! 

Zwar sind die Beträge vor dem Zivilgericht selten so gering, von Spannung ist aber trotzdem oft keine Rede. So manches Mal wünscht man sich, die Parteien hätten einmal miteinander telefoniert. 

5. Freizeit

Wohl mein größter Trugschluss. In meiner Vorstellung existierten feste Arbeitszeiten und damit ein Feierabend. Kein schlechtes Gewissen mehr, wenn man vor 20 Uhr die Bibliothek verlässt. 

Tja. Feste Arbeitszeiten gibt es nicht. Das schlechte Gewissen bleibt. Hinzu kommt die Doppelbelastung durch ständige praktische Einarbeitung in neue Rechtsgebiete und gleichzeitiger Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen. 

6. Persönliche Betreuung statt Anonymität

In meiner Vorstellung herrschte im Referendariat ein kollegiales Verhältnis zu den Lehrenden und Betreuenden mit individueller Unterstützung. dass diese Vorstellung so abwegig wie absurd ist, ist mir inzwischen aufgefallen. 

Die Anonymität im Studium hatte den Vorteil, dass man sich hinter ihr verstecken konnte. Die Scham bei einer schlechten Klausurlösung hielt sich in Grenzen. Nun haben die Bewertenden meistens ein Gesicht zu den abstrusen Rechtsansichten und in Eile formulierten Sätzen. 

7. Vergütung

Die Vergütung im juristischen Referendariat ist in einigen Bundesländern objektiv gesehen gar nicht so schlecht. Trotzdem bleibt dieses unterschwellige Gefühl, für das bereits Erreichte unfair bezahlt zu werden. 

So richtig beschreiben lässt sich dieses Gefühl nicht. Aber mit abgeschlossenem ersten Staatsexamen knapp über der Armutsgrenze1 zu leben, fühlt sich falsch an. So mancher Verwandte würde das mit dem Satz abtun: „Du leistest doch auch nichts.“ Wie falsch das ist, wissen angehende JuristInnen nur zu gut.


Die Liste ließe sich problemlos fortführen. Aber ich möchte niemanden davon abhalten, weiterhin von einer besseren Zukunft zu träumen! 

Diese Träume und Fehlvorstellungen erleichtern schließlich das Durchhalten. 

Hinweis: Dieser Beitrag ist bewusst etwas überspitzt dargestellt. In keinem Fall sollen Probleme und Sorgen verschiedener Lebensabschnitte gegeneinander aufgewogen oder verglichen werden. Vielmehr dient das Gesagte der Unterhaltung. 

Denn wie oft habe ich inzwischen den Gedanken: „Wenn ich doch bloß schon arbeiten würde.“ Dass mit dem Berufseinstieg ebenfalls nicht alle Sorgen wie weggeblasen sind, ist mir realistisch betrachtet mehr als bewusst. 


Welche Illusionen über das juristische Referendariat hattet ihr? Ich freue mich über eure Gedanken und Erfahrungen.

Mehr Einblicke rund um Studium, Referendariat und juristische Realität teilen wir auch auf Instagram unter Goldwaage.


  1. Sozialverband VdK Deutschland e.V.,https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/viele-menschen-rutschen-unter-die-armutsgrenze-armutsbericht/, zuletzt aufgerufen: 29.12.2025. ↩︎

Online Jobsuche als JuristIn – Das solltest du wissen

Lange Anschreiben und die Bewerbung persönlich im Büro abgeben war gestern – denn heute läuft der Bewerbungsprozess digital. Unser Autor Robert hat in diesem Post die wichtigsten Erkenntnisse dazu gesammelt.

Digitale Jobvermittlungsportale dürften zumindest für die Privatwirtschaft mittlerweile die relevanteste Quelle an Karrieremöglichkeiten sein.
Während früher Initiativbewerbungen, Kanzleirankings und persönliche Netzwerke aus Referendariat und Praktika dominierten, versprechen spezialisierte Plattformen eine schnelle, transparente und passgenaue Vermittlung zwischen Juristen und Arbeitgebern.

Besonders für Studierende, Referendare und Berufseinsteiger ohne große Netzwerke oder mit spezifischen Wünschen wirken diese Portale attraktiv: wenig Aufwand und gleichzeitig hohe Reichweite. Doch gerade diese Standardisierung bringt nicht nur Vorteile mit sich. Im Folgenden möchte ich die Chancen und Funktionsweisen, aber auch die systemischen Schwächen juristischer Jobvermittlungsportale beleuchten, exemplarisch anhand von Legalhead, Clavisto sowie dem LTO/dejure-Jobportal.

1. Die Grundidee: Effizienz durch Standardisierung

Allen genannten Portalen liegt ein ähnliches Konzept zugrunde:
Bewerber erstellen ein (mehr oder weniger) standardisiertes Profil, hinterlegen Noten, Schwerpunkte, Berufserfahrung, Gehaltsvorstellungen und gewünschte Arbeitsmodelle (Wissenschaftliche Mitarbeit, Referendariat, Associate. Arbeitgeber wiederum stellen Suchprofile ein oder erhalten Zugriff auf Kandidatenpools.

  • Legalhead setzt stark auf einen Matching-Algorithmus, bei dem (ähnlich wie Tinder) Bewerber und Arbeitgeberin ohne Kenntnis des anderen gegenseitig Interesse bekunden können. Bei einem Match wird dann, auch seitens der Mitarbeitenden von Legalhead, auf eine Kontaktaufnahme hingewirkt. Bewerber können sich mit wenigen Klicks auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben, allerdings filtern etwa Noten oder Gehaltsbenchmarks beidseitig so vor, dass man nur einen Ausschnitt des Arbeitsmarktes überhaupt angezeigt bekommt.
  • Clavisto positioniert sich elitärer, man muss sich bereits bewerben um auf das Portal zu kommen. Es kombiniert digitale Profile ggf. ebenfalls mit individueller Beratung und versteht sich stärker als klassischer Headhunter für Großkanzleien, die mit exklusiven Events werben. Persönlich kann ich sagen, dass gerade wenn man außerhalb der klassischen Ballungszentren sucht, wenig außer Workshops bei Großkanzleien zustande kam und die entsprechenden Stellen meist auch öffentlich ausgeschrieben sind.
  • Das LTO/dejure-Portal fungiert primär als spezialisierte juristische Stellenbörse mit hoher Reichweite, redaktionellem Umfeld und klassischem Bewerbungsprozess über Anzeigen. Auch hier kannst du dich schnell mit einem standardisierten Profil über die Plattform bewerben. Meines Erachtens nach ist es der größte öffentliche juristische Stellenmarkt, bei dem auch kleinere Kanzleien und Behörden vertreten sind.

2. Chancen für Bewerber: Sichtbarkeit und Marktüberblick

Gerade für junge Juristinnen und Juristen bieten diese Plattformen reale Vorteile:

  • Niedrige Einstiegshürde: Ein einmal gepflegtes Profil kann für zahlreiche Bewerbungen genutzt werden. Oft wird kein Anschreiben mehr erwartet oder ist technisch vorgesehen, gerade bei Legalhead. Das spart wirklich Zeit, verkürzt aber auch ggf. eine tiefere Auseinandersetzung mit Eigenheiten des jeweiligen Arbeitgebers.
  • Der mögliche Vergleich von Gehaltsangaben, Standortvergleiche und Tätigkeitsprofile helfen bei der realistischen Einschätzung des Arbeitsmarktes. Allerdings sind einige Stellenbeschreibungen oft etwas schwammig, sodass man die jeweiligen Feinheiten weiterhin in einem persönlichen Gespräch ausarbeiten muss. Gerade bei „nischigen“ Interessen ist es jedoch spannend zu sehen, wo überhaupt entsprechende Möglichkeiten sind.
  • Diskretion: Anonymität ermöglicht es, sich umzusehen, ohne sofort sichtbar den Arbeitgeber wechseln zu wollen. Möglicherweise auch nur, um sich für die nächsten Gehaltsverhandlungen beim alten Arbeitgeber zu wappnen.

Nicht zu unterschätzen ist zudem der psychologische Effekt: Viele Bewerber empfinden es als motivierend, aktiv „gefunden“ zu werden, statt ausschließlich Absagen auf klassische Bewerbungen zu erhalten. Denn mitunter schreiben auch rekrutierende Arbeitgeber interessante Profile an.

3. Objektifizierung – Noten rein, Persönlichkeit raus?

Die Kehrseite dieser Effizienz ist jedoch offensichtlich. Die meisten Portale reduzieren Bewerber faktisch auf harte Parameter:

  • Examensnoten
  • Berufsjahre
  • Gehaltsvorstellungen
  • Arbeitszeitmodelle

Was dabei häufig verloren geht, ist das, was juristische Arbeit im Alltag tatsächlich prägt: Persönlichkeit, Arbeitsstil, Motivation, Teamfähigkeit, Interessen jenseits des Lebenslaufs. Denn die meisten juristischen Berufe sind immer noch Tätigkeiten mit Menschen.

Standardisierte Bewerbungsformulare lassen kaum Raum, um Werdegänge zu erklären, Brüche einzuordnen oder Entwicklungspotenziale sichtbar zu machen. Wer nicht in das Raster „gute Noten und stringenter Lebenslauf“ passt, wird möglicherweise algorithmisch aussortiert.

Leider selbst, wenn er oder sie fachlich und menschlich hervorragend geeignet wäre. Gerade das Anschreiben, oder auch der Text in der ersten Email oder über einen persönlichen Kontakt bieten Potential, spannende Aspekte und die eigene Motivation für die Stelle mehr herauszustellen. Dies setzt natürlich voraus, das tatsächlich ein menschlicher Entscheider deine Bewerbung zur Vorauswahl in den Händen hält.

Gerade Studierende und Referendare mit nicht-linearen Lebensläufen laufen hier Gefahr, strukturell benachteiligt zu werden. Dies spiegelt aber meines Erachtens auch das Rekrutierungsverhalten der Großkanzleien wieder: Diese haben aufgrund der erheblichen Größe der Abteilungen und dem Arbeitsalltag, den wenige auf Dauer machen wollen, einen erheblichen Personaldurchsatz. Hier geht es nicht darum, den nächsten Topanwalt aufzubauen, sondern auf die Lücken im Team für einige Zeit mit jungen Juristen zu füllen, die schnell gut mitarbeiten können.

4. Arbeitgeber im Gegenzug: Reduktion auf Gehalt und Prestige

Auch Arbeitgeber werden aber durch diese Plattformlogik vereinfacht dargestellt. Kanzleien und Unternehmen konkurrieren primär über:

  • Gehaltsbandbreiten
  • Arbeitszeitmodelle
  • Standort
  • Kanzleigröße oder „Markenname“

Was oft untergeht, sind Arbeitsatmosphäre, Ausbildungsqualität, Mandatsstruktur, Führungsstil oder reale Entwicklungschancen. Besonders kleinere Kanzleien, Boutiquen oder spezialisierte Nischenarbeitgeber haben es schwerer, sich in diesen Portalen sichtbar zu machen. Selbst wenn sie fachlich hochattraktive Tätigkeiten bieten.

Zugegeben, dieses Problem auch besteht nicht erst seit es digitale Jobportale gibt. Letztlich musste man auch früher nach Stellenanzeigen etwa in der NJW im Einzelfall herausfinden ob man sozial zu dem Arbeitgeber passt. Allerdings hat der Ruf der Großkanzleien oft einen wahren Kern, während es schwierig ist bei kleineren Einheiten verlässliche Quellen zu finden. Und auch wenn der Jobmarkt riesig scheint: Wer hat schon Interesse, parallel bei 10 verschiedenen Arbeitsplätzen die entsprechenden kulturellen Eigenheiten zu erfragen?

Die Folge ist also oft eine Überrepräsentation großer Einheiten auf den entsprechenden Portalen, die teilweise die gleiche Stelle auch an mehreren Standorten in Deutschland ausschreiben und so eher gefunden werden als die Kanzlei im Mittelzentrum, das man eher herausfiltert.

6. Fazit: Nützliches Werkzeug, aber kein Ersatz für Eigeninitiative

Jobvermittlungsportale für Juristen sind weder Heilsbringer noch Teufelszeug. Sie sind effizient, bequem und hilfreich, wenn man ihre Grenzen kennt und sich bewusst ist, dass es auch noch die „klassischen“ Bewerbungswege gibt.

Wer sie aber nutzt, sollte:

  • sie ergänzend, nicht ausschließlich einsetzen,
  • klassische Bewerbungen und Netzwerke nicht vernachlässigen,
  • sich der eigenen Reduktion auf Kennzahlen bewusst sein (gerade wenn man nicht mit Prädikatsexamina aufwarten kann),
  • und Portalergebnisse nicht mit objektiven Wahrheiten verwechseln. Oft hilft ein Blick über den Tellerrand.

Denn juristische Karrieren lassen sich nicht vollständig algorithmisieren. Persönlichkeit, Haltung und Entwicklungspotenzial passen selten in Drop-down-Menüs – spielen in der Praxis aber eine entscheidende Rolle.

Gerade deshalb gilt: Plattform nutzen, aber Profil behalten und Chancen nutzen, wo Sie sich bieten.

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Wie geht Jura? – Alles, was NichtjuristInnen über das Studium wissen müssen

Wer beginnt Jura zu studieren, taucht ein in eine neue Welt voller Begriffe und Eigenheiten, die für Nicht-Juristen teils nicht ohne Weiteres zugänglich bzw. verständlich sind.

Damit du bei der nächsten Familienfeier nicht zum zehnten Mal auf die Frage „Wie, du studierst immer noch?“ reagieren musst, gibt es hier einen kleinen Crashkurs zum Jurastudium – speziell für alle, die sich selbst als „Nicht-Juristen“ bezeichnen.

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Wie ist das Studium aufgebaut?

Die Basics zu Beginn: Das Studium ist nach Regelstudienzeit auf 10 Semester ausgelegt, d.h. im 10. Semester schreibt man den staatlichen Teil des Examens und hat die mündliche Prüfung. Das erste Examen selbst besteht aus zwei Teilen:

1. Staatlicher Teil (je nach Bundesland bestehend aus 6 Klausuren und eine mündliche Prüfung)

2. Universitärer Teil (je nach Bundesland bestehend aus Studienarbeit, Verteidigung, Schwerpunktsklausur)

Die ersten 3.-4. Semester sind das sog. Grundlagenstudium, wo – wie der Name schon sagt – rechtliche Grundlagen in allen drei Rechtsgebieten (Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht) beigebracht werden. Die Phase schließt mit der sog. Zwischenprüfung ab.

Daran schließt sich das Hauptstudium an, was in der Regel vom 4.-7. Semester geht. Hier wird auf die Grundlagen aufgebaut, Wissen verknüpft und die letzten Prüfungen geschrieben, bevor es dann im Examen richtig ernst wird. Nach der Phase ist man dann „scheinfrei“, d.h. man hat alle Prüfungen geschrieben und bestanden, die man zur Zulassung für das erste Examen braucht.

Zudem wird in der Phase überwiegend der Schwerpunkt absolviert, welcher je nach Bundesland zu ca. 30% in die Examensnote mit einfließt.

Die dritte Phase ist die Examensvorbereitung, die üblicherweise mindestens zwei Semester betragen sollte. Hier wird sich intensiv mit dem gesamten Stoff der Studienzeit und darüber hinaus auseinander gesetzt und Wissen weiter verknüpft. Die Phase endet mit den schriftlichen und der mündlichen Prüfung des staatlichen Teils des Examens.

Allein diese sehr grobe Umschreibung zeigt schon den Arbeitsaufwand, den das Studium mit sich bringt, deutlich auf, weshalb es nicht verwundert, dass der wohl größere Teil der Studierenden mehr als 10. Semester bis zum Abschluss brauchen.

Wichtige Begriffe und Besonderheiten

  • Gutachtenstil

Vor allem zu Beginn des Studiums wird man von allen Seiten mit dem sog. Gutachtenstil bombardiert.

Das liegt zum einen daran, dass es das 1×1 der juristischen Methodik (zumindest während des Studiums) ist und zum anderen daran, dass es zunächst ungewohnt ist, diesen Stil zu verwenden.

Nach dem Gutachtenstil werden die Lösungen (Gutachten) rechtlicher Sachverhalte dargestellt. Er besteht aus vier Schritten:

  1. Obersatz
  2. Definition
  3. Subsumtion
  4. Ergebnis

Der Obersatz wirft auf, was geprüft wird. Die Definition setzt die Maßstab, wonach beurteilt wird, ob das zu Prüfende vorliegt. Bei der Subsumtion wird geschaut, ob der konkrete rechtliche Sachverhalt unter die Definition fällt. Zuletzt wird ein Ergebnis gezogen.

Der Gutachtenstil dient folglich dazu, ein Ergebnis nicht nur festzustellen, sondern durch begründete Herleitung zu ermitteln. Er ermöglicht so eine intensivere, unvoreingenommenere Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt.

  • „Es kommt darauf an“

So ziemlich jede/r JuristIn hat den Ausdruck „es kommt darauf an“ schon mal genutzt. Er ist wohl einer der bekanntesten Sprüche und trifft den Nagel so ziemlich auf den Kopf, wenn man die Art des Fälle Lösens in einem Satz beschreiben müsste. Gemeint ist damit, dass trotz abstrakter Regelungen in Form von z.B. Gesetzen jeder Sachverhalt individuell zu betrachten ist und deshalb häufig keine generelle Antwort möglich ist. Wie zu entscheiden ist, kommt mithin darauf an, welche Besonderheiten jeder einzelne Fall mit sich bringt.

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  • „Zwei JuristInnen, drei Meinungen“

Auch den Spruch „zwei Jurist:innen, drei Meinungen“ hört man öfter und er verdeutlicht ganz schön, dass es nicht die eine Lösung gibt, sondern je nach vertretener Ansicht mehrere gangbare Wege einen rechtlichen Sachverhalt zu entscheiden. Im Studium passiert dies häufig im Rahmen sog. Streitstände innerhalb der Falllösung. Streitstände haben sich teils über lange Zeit etabliert und dabei stehen sich typischerweise Vertreter aus der Literatur (d.h. z.B. der Wissenschaft) und solche aus der Rechtsprechung (d.h. Gerichten) mit verschiedenen Lösungsansätzen, die sie für den vorzugswürdigeren Weg halten, gegenüber. Die Aufgabe des Studierenden ist es dann, sich mithilfe von Argumentation und Auslegung begründet für einen (bestehenden oder selbst entwickelten) Lösungsansatz zu entscheiden.

  • Prädikatsexamen

Das Prädikatsexamen gilt quasi als der heilige Gral des Jurastudiums, den sich (fast) jeder Jurastudierende wünscht. Schaffen tuen es im Bundesdurchschnitt jedoch nur knapp 20-30% der AbsolventInnen.

Was genau das Prädikatsexamen nun eigentlich ist, lässt sich nur beantworten, wenn man sich zunächst die Notenskala des Jurastudiums anschauen. Ähnlich wie in der gymnasialen Oberstufe gibt es Punkte, doch statt „nur“ 15 Punkten gibt es bei Jura maximal 18 Punkte, weil es zwischen befriedigend (Schulnote 3) und gut (2) einen weiterer Einschub mit „vollbefriedigend“ gibt. Und genau in diesem vollbefriedigend (9-11,49 Punkte) beginnt das Prädikatsexamen. (Nicht zu verwechseln mit dem Prädikat nur einer Klausur, welches erst ab 10 Punkten beginnt).

Ein Prädikatsexamen hat man erreicht, wenn man im Gesamtschnitt (d.h. staatlicher und universitärer Teil) insgesamt auf mindestens 9 Punkte kommt.

  • Kleiner und großer Schein

Die kleinen Scheine werden im Grundstudium geschrieben, die großen dann im Hauptstudium. Letztere sind aber vom Prinzip gleich aufgebaut. Der Studienaufbau ist jedoch von Uni zu Uni verschieden, sodass es auch sein kann, dass stattdessen Semesterendklausuren geschrieben werden und das System mit den Scheinen nicht existiert.

In jedem Rechtsgebiet (Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht) muss ein kleiner Schein erreicht werden.

Diese bestehen auch wieder von Uni zu Uni unterschiedlich typischerweise aus einer Klausur und einer Hausarbeit. Bei diesen Prüfungsleistungen wird dann das Wissen aus mehreren Vorlesungen und Semestern gemeinschaftlich abgeprüft.

Besteht man sowohl Klausur als auch Hausarbeit, bekommt man einen Zettel ausgestellt, auf welchem das Bestehen bescheinigt wird – dem sog. kleinen oder großen Schein.

Begriffe aus dem Uni-Kosmos

  • FSR

FSR steht für Fachschaftsrat und ist eine gewählte studentische Vertretung eines bestimmten Studiengangs/-fachs (Fachschaft). Der FSR organisiert u.a. die Erstiwoche, sowie Veranstaltungen während der Semester, sammelt typischerweise Altklausuren oder dient als Anlaufstelle der Studierenden für Fragen aller Art.

  • AStA

Der AStA, d.h. der Allgemeine Studierendenausschuss und ist die Interessenvertretung aller Studierenden einer Hochschule. Im Unterschied zum FSR also nicht nur einer Fachschaft. Dabei vertritt der AStA die Interessen der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung und Öffentlichkeit und setzt die Beschlüsse des Studierendenparlaments um. Zum ist er die zentrale Anlaufstelle aller Studierenden für Probleme im Zusammenhang mit dem Studium.

Jura erklärt man nicht in wenigen Sätzen – aber vielleicht hilft dieser kleine Einblick, das Studium beim nächsten Familientreffen etwas verständlicher zu machen.

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Vom ersten Semester bis zum Examen – wie läuft das Jurastudium ab?

Du hast gerade mit dem Jurastudium begonnen und hast trotz diverser Einführungsveranstaltungen keine Ahnung wie das Ganze jetzt abläuft? Oder du bist bereits im Hauptstudium und lebst immer noch von Tag zu Tag ohne einen richtigen Plan zu haben? Mit diesem Beitrag gibt dir unsere Autorin Sophia einen roten Faden an die Hand, damit du in Zukunft den Durchblick hast. 

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1. Die ersten Wochen als StudentIn

In den ersten Wochen gibt es neben dem aufregenden neuen Studentenleben auch ein paar organisatorische Dinge, die du erledigen solltest:

  • Immatrikulation abschließen (inklusive Zahlung des Semesterbeitrags)
  • Uni-Accounts aktivieren
  • Studien- und Prüfungsordnung lesen (ja, wirklich! Hier steht schon ganz viel Wertvolles drin, damit du den Überblick behältst)
  • Stundenplan erstellen (hierfür haben die meisten Unis Musterstudienpläne anhand derer du deinen perfekten Stundenplan erstellen kannst)
  • Herausfinden:

         •       Wie funktioniert die Kurs- und Klausuranmeldung?

         •       Gibt es Anmeldefristen für AGs, VKs oder Tutorien?

         •       Welche Leistungsnachweise sind Pflicht und was ist freiwillig?

2. Grundstudium (1.–4. Semester): Orientierung und Grundlagen

Im Grundstudium lernst du die Basics und legst damit ein wichtiges Fundament für dein Studium. Noch in der Examensvorbereitung oder schließlich in der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird dir jeder sagen, dass es vor allem auf die Basics und ein gutes juristisches Handwerkszeug ankommt und da haben sie recht.

Inhalte typischerweise:

  • BGB AT, Schuldrecht AT
  • Grundrechte
  • Staatsorganisationsrecht
  • Strafrecht AT
  • Grundlagen des Rechts

Diese Inhalte erarbeitest du dir in den Vorlesungen und den dazugehörigen Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Vorlesungsbegleitenden Kolloquien (VKs).

Was du erledigen musst:

  • Kurse & AGs/VKs rechtzeitig anmelden 
  • Leistungsnachweise (Kleine Scheine) erwerben (meist durch Klausuren + Hausarbeiten)

Hier lohnt es sich mal bei Tutoren oder älteren StudentInnen nachzufragen, ob sie AG- oder VK-Leiter empfehlen können. Wenn du dich frühzeitig anmeldest, hast du es außerdem in der Hand, wann deine AG oder dein VK stattfindet und du schaffst es eventuell den Freitag oder Montag für ein langes Wochenende freizuhalten 😎

Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung wird meist nach dem 3. oder 4. Semester relevant und besteht je nach Uni aus einer bestimmten Anzahl von Klausuren (und Hausarbeiten). An meiner Uni war der Begriff Zwischenprüfung damals z.B. etwas irreführend. Bei uns handelte es sich nicht um eine gesonderte Prüfung, sondern das Ergebnis der Zwischenprüfung setzte sich aus den Ergebnissen der Prüfungsleistungen der ersten vier Semester (Kleine Scheine und Grundlagenschein) zusammen. Auch hierfür lohnt sich wieder ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung deiner Uni.

3. Hauptstudium (5.-7. Semester): Vertiefung und Schwerpunkt

Inhalte typischerweise:

  • Schuldrecht BT
  • Sachenrecht
  • Verwaltungsrecht AT/BT
  • Strafrecht BT
  •  Schwerpunktbereich (z. B. Wirtschaftsrecht, Kriminologie, Europarecht)

Schwerpunktbereich: 

4. Examensvorbereitung: Der Endgegner

Wann anfangen?

  • realistisch ca. ab dem 6./7. Semester
  • Dauer: ca. 12-18 Monate (kann man sehr individuell gestalten)

Optionen:

Was jetzt wichtig ist:

  • Lernplan erstellen
  • Regelmäßig Probeklausuren schreiben
  • Stoff systematisch wiederholen

5. Anmeldung zum Staatsexamen: Formales nicht unterschätzen

Die Anmeldung zum Examen ist verbunden mit viel Papierkram und hier ist es von Vorteil, wenn man bereits während des Studiums alle wichtigen Unterlagen in einem Ordner sammelt und sich erinnert wo man damals das Abizeugnis verstaut hat.

Wann, wie, wo?

  • bis ca. 3 Monate vor den schriftlichen Examensprüfungen
  • meist auf Website des Justizprüfungsamtes (JPA) deines Bundeslandes veröffentlicht
  • in manchen Bundesländern kommt das JPA auch für einen Anmeldetermin vor Ort an die Uni
  • ansonsten postalische Anmeldung unter Zusendung des Antragsformulars und aller erforderlichen Unterlagen (Originale, die du verschickst bekommst du meist nach dem Examen wieder zurückgeschickt – vergewissere dich hierbei aber am besten bei deinem JPA)

Typischerweise benötigte Unterlagen:

  • Leistungsübersichten
  • Leistungsnachweise (Große Scheine, evtl. Fremdsprachen- oder Rhetorikschein)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Schwerpunktnachweise (falls schon absolviert)
  • Nachweis über Praktika (hier legen die Prüfungsämter oft sehr penibel Wert auf die genaue Anzahl der absolvierten Praktikumstage. Beachte dies also bereits, wenn du dir nach den jeweiligen Praktika diese schriftlich bescheinigen lässt)
  • Abiturzeugnis
  • Tabellarischer oder sogar handschriftlicher Lebenslauf (dieser wird deinem Prüfer bei der mündlichen Prüfung vorgelegt)

6. Nach dem ersten Examen: Kurzer Ausblick

  • Referendariat (Zweites Staatsexamen)
  • Berufsstart
  • Promotion
  • LL.M.

Aber: Eins nach dem anderen 😉

Das Jurastudium wirkt oft chaotisch und unübersichtlich, ist aber mit dem richtigen Überblick gut zu strukturieren. Wer sich mit der Studien- und Prüfungsordnung auseinandersetzt, Fristen und Voraussetzungen im Blick behält und sich rechtzeitig Gedanken über das Examen macht, nimmt sich viel Stress. Wie so oft im Leben es ist außerdem gut, sich einfach mal mit anderen auszutauschen, die vielleicht schon etwas weiter im Jurastudium sind oder das Ganze schon hinter sich haben. 

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Motivationstief? 6 Tipps wieder Spaß am Lernen im Jurastudium zu finden

Kennst du das: Du startest motiviert in ein neues Semester, hast viele gute Vorsätze und plötzlich beginnt die Klausurenphase – und nichts geht mehr. Du kannst dich nicht konzentrieren und auch die Lust, ein bestimmtes Rechtsgebiet zu lernen, bleibt aus. Das muss nicht so bleiben! In diesem Beitrag hat unsere Autorin Carla 6 Tipps für dich, wieder mehr Spaß am Lernen zu finden.

1. Entwickle eine gute Strategie

Zunächst ist es hilfreich, dass du dir eine Strategie überlegst. Plane nicht nur, was du lernst, sondern auch, wie du lernst – vielleicht sogar heruntergebrochen auf jeden einzelnen Lerntag. Am besten beginnst du mit einer Übersicht über dein Klausurthema. Als Anhaltspunkt können Fallbücher helfen, aber auch Vorlesungsskripte und zB. Mindmaps wie diese von Juralib.*

Sobald du eine Übersicht hast, überlege dir eine Strategie, wie du dir den Stoff aneignen willst. Erfahrungsgemäß eignet sich eine Mischung aus verschiedenen Lernmethoden. Du könntest zB. Fälle lösen, einzelne Streitstände in Lehrbüchern oder Zeitschriften nachlesen und besonders wichtige Themen mit Karteikarten wiederholen.

Wenn du eine Strategie entwickelt hast, heißt es: Routinen festlegen. Es hilft ungemein, nicht jeden Tag aufs neue zu überlegen, was du wann lernst. Überlege dir einen täglichen Ablauf, der dich zwar fordert aber machbar ist. Du könntest zB. morgens eine halbe Stunde Karteikarten lernen, mittags zwei kleine Fälle lösen und im Anschluss einzelne Themen mittels Lehrbuch oder Podcast vertiefen. Wichtig ist nur, dass du dir realistische Ziele setzt. Nichts ist demotivierender, als ein viel zu langer Lernplan, der schon ab dem ersten Tag nicht umgesetzt werden kann.

2. Tausche langweilige Routinen aus

Fühlst du dich festgefahren? Oder gelangweilt? Wenn jeder deiner Lerntage gleich aussieht und dir das die Motivation raubt, bringe ein bisschen Abwechslung in deinen Alltag.

Wie wäre es, statt zu Hause mal in der Bibliothek zu lernen – oder umgekehrt? Vielleicht kannst du vor deinem Lerntag morgens einen kleinen Spaziergang einplanen, um einen klaren Kopf zu bekommen? Oder dir am Abend davor ein leckeres Mittagessen vorbereiten? Du könntest auch deine Lernzeiten umstellen – vielleicht hilft es ja, ein bisschen früher oder sogar später anzufangen. Dabei ist es gar nicht wichtig, deinen ganzen Lerntag auf den Kopf zu Stellen. Kleine, gezielte Veränderungen machen deinen Tagesablauf wieder spannender und helfen so, wieder mehr Freude im Alltag zu haben.

3. Kleine Erfolge feiern

Um die Motivation nicht zu verlieren, ist es wichtig, sich regelmäßig seine kleinen Erfolge vor Augen zu führen – und sich auch zu belohnen. Gönn dir zB. nach einem anstrengenden Lerntag einen gemütlichen Abend mit FreundInnen oder ein langes Bad. Wichtig ist, nicht nur die Meilensteine, wie die bestandene Klausur, zu feiern. Auch kleine Erfolge, wie die Lösung eines besonders kniffligen Falls, die kurze Lernsession trotz fehlender Motivation oder der gelernte Karteikartenstapel, verdienen Anerkennung. Du könntest dir auch täglich drei kleine Etappenziele setzen, die du als Erfolg anerkennst. So hast du bildlich vor Augen, was du geschafft hast.

4. Geteiltes Leid,…

Das Jurastudium gilt oft als Einzelkampf – das muss es aber gar nicht sein. Es hilft ungemein, sich mit anderen auszutauschen: ob über leidige Erfahrungen, Lerntipps oder fachliche Inhalte. Ganz egal, ob du eine Lerngruppe gründest oder nur mal einen kurzen Plausch mit anderen Studierenden hältst, es lohnt sich immer, mit anderen ins Gespräch zu kommen. Schnell wirst du merken, dass alle Studierenden vor ähnlichen Problemen stehen. Diese nicht alleine lösen zu müssen, nimmt eine unglaubliche Last von den Schultern.

5. Mach mal Pause!

Häufig ist der Grund für deine fehlende Motivation nicht, dass du zu wenig machst, sondern zu viel. Das menschliche Gehirn ist nicht in der Lage, sich dauerhaft zu konzentrieren und neue Inhalte aufzunehmen. Wenn du merkst, dass du dich tagelang nicht konzentrieren kannst, brauchst du vielleicht einfach eine Lernpause.

Ähnlich, wie Sportler wöchentlich ein oder mehrere Restdays benötigen, braucht auch dein Gehirn regelmäßig Pausen. Klappe also deine Bücher zu und beschäftige dich bewusst ein oder mehrere Tage nicht mit Jura. Schiebe dein schlechtes Gewissen beiseite – du kannst früh genug wieder mit einem frischem und erholten Geist mit dem Lernen anfangen.

6. Mach es dir gemütlich

Zwischen all den Erwartungen an uns selbst, unsere Leistungen und unsere Produktivität, kann der Sinn Ästhetik gerne mal auf der Strecke bleiben. Aber warum eigentlich?

Es lernt sich doch viel besser, wenn es um dich herum sauber und gemütlich ist. Wenn du zu Hause lernst, nimm dir Zeit, deinen Schreibtisch aufzuräumen, zünde dir eine Kerze an und bereite dir einen Tee oder Kaffee zu. Wenn du in der Bibliothek lernst, höre vielleicht ein gemütliches Study-Asmr über Kopfhörer. Das alles hilft dabei, Lernen mit Gemütlichkeit zu verknüpfen und die Hemmschwelle, Zeit am Schreibtisch zu verbringen zu senken.

Was sind deine besten Tipps für Lernmotivation? Teile sie gerne hier mit uns oder auf Instagram @goldwaage.jura.

*Dies ist eine unbeauftragte und unbezahlte Empfehlung. Ich bin lediglich seit meiner Exaensvorbereitung großer Fan der Website.

Referendariat: Das habe ich in meiner Zivilstation gelernt

Unsere Autorin Stine hat die erste Station ihres Referendariats hinter sich gebracht – und in der Zeit mehr gelernt, als ihr auf den ersten Blick auffiel. In diesem Beitrag zieht sie eine Bilanz.

Auch wenn ich mir das Ende der Zivilstation fast herbeigesehnt habe, zeigt es mir jetzt, wie schnell die Zeit bis zum zweiten Staatsexamen vergeht.
Nach fünf Monaten habe ich manchmal das Gefühl, keinen Fortschritt gemacht zu haben – als stünde ich noch genau da, wo ich am Anfang des Referendariats war.

Weil ich aber weiß, dass es vielen im juristischen Umfeld ähnlich geht (und dass dieses Gefühl trügt), möchte ich ein paar Dinge aufschreiben, die ich gelernt und geschafft habe oder die mir positiv in Erinnerung geblieben sind. 

1. Urteile schreiben

Ich habe gelernt, Urteile zu schreiben – das konnte ich vor fünf Monaten ganz sicher nicht.
Am Anfang wirkten meine Entwürfe noch holprig, aber mit der Zeit wurde der Aufbau klarer und die Wortwahl sicherer.
Auch bei untypischen Sachverhalten finde ich inzwischen einen vernünftigen Aufbau und komme deutlich schneller in den „Schreibfluss“.

2. Klausuren

Ich habe, mehr oder minder erfolgreich, meine ersten Klausuren hinter mich gebracht. Auch wenn sie nicht perfekt waren, war jede einzelne davon ein Schritt nach vorn. Eine bessere Übung für das 2. Staatsexamen existiert leider nicht.

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3. Zivilprozessrecht verstehen: Theorie wird durch Praxis lebendig

Im ersten Staatsexamen habe ich das Zivilprozessrecht eher vernachlässigt.
Im Referendariat musste ich es mir fast ganz neu erarbeiten – aber diesmal mit Praxisbezug.
Und das macht den Unterschied: Sobald man sieht, wofür eine Norm praktisch relevant ist, wird das Prozessrecht plötzlich greifbar.
Ein Versäumnisurteil zu verstehen oder die kleinen Kniffe des Verfahrens zu lernen, fällt viel leichter, wenn man es einmal live erlebt hat.

4. Prioritäten

Ich habe verstanden, dass die praktische Arbeit wichtig ist, aber für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen die Theorie Vorrang haben sollte.
Die Fälle in der Praxis unterscheiden sich oft stark von den Examensfällen.
Man sollte also nicht versuchen, jede Ausbilderaufgabe perfekt zu lösen, sondern lieber unperfekte Ergebnisse akzeptieren – und stattdessen die dahinterliegende Theorie wirklich begreifen.

5. Noten sind zweitrangig

Hat mich der Gedanke an die Note in den ersten Wochen noch schier in den Wahnsinn getrieben, konnte ich mit der Zeit begreifen, dass diese zwar eine nette Motivation sein können, die Bedeutung darüber hinaus aber eher gering ist.

Ich habe gelernt, die Noten meiner AG-Leiter:innen und Ausbilder:innen nicht zu ernst zu nehmen.
Sie sind oft subjektiv und sagen wenig über die eigene Zukunft aus.
Gute Noten können motivieren – schlechte sollten einen aber nicht entmutigen.

6. Anpassungsfähigkeit

Im Referendariat muss man sich in kürzester Zeit auf viele neue Situationen und Menschen einstellen.
Auch wenn ich manchmal dachte, ich würde eine Situation nie überstehen, bin ich jedes Mal heil heraus gekommen.
Und mit jeder neuen Begegnung und ungewohnten Situation werde ich ein bisschen selbstsicherer. 

Es gibt natürlich Dinge, die ich gerne schon gelernt hätte, die aber noch auf meiner To-do-Liste stehen, unter anderem:

  • Wie fängt man an, regelmäßig Klausuren zu schreiben?
  • Wie strukturiert man seinen Tag, um sich abends nicht unproduktiv zu fühlen?
  • Wie lernt man am besten für das zweite Staatsexamen?
  • Wo findet man die passende Anwaltsstation?

Aber manchmal muss man sich auf die positiven Dinge konzentrieren, um sich nicht in der endlosen Schleife des Lernens zu verlieren. 

Ständig möchte alles in mir weiter sein, als ich bin, weil man auf seinem Weg leicht vergisst, was man vor zwei Monaten noch nicht konnte. Insbesondere im juristischen Umfeld wird uns viel zu häufig vermittelt, Jura sei ein Konkurrenzkampf und genau deshalb messen wir uns ständig am Fortschritt anderer statt an unserem eigenen.

Sich bewusst zu machen, was man heute schon gelernt hat, ist der erste Schritt, die eigene Leistung wertzuschätzen.
Also: Tu es mir gleich und konzentriere dich einmal mehr auf die Erfolge, ganz egal in welchem Bereich deines Lebens. Wir stapeln alle oft genug viel zu tief.

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