Ein Tag im Ministerium: Mein Erfahrungsbericht aus der Verwaltungsstation

Unsere Autorin Stine hat Ihre Verwaltungsstation in einem Landesministerium absolviert. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren Erfahrungen aus den letzten drei Monaten – zwischen Gesetzesvorhaben, Teamarbeit und politischem Alltag

Das Klischee des kaffeetrinkenden Behördenmitarbeiters hält sich hartnäckig. In meiner Verwaltungsstation während des juristischen Referendariats durfte ich aber eine ganz andere Erfahrung machen. Ich bin inzwischen überzeugt: Man kann in der Verwaltung einen abwechslungsreichen, fordernden Job finden, der nie langweilig wird.

Fast drei Monate durfte ich den Berufsalltag in einem Ministerium miterleben. Tatsächlich stand für mich schon vor Beginn des juristischen Referendariats fest, dass ich meine Verwaltungsstation genau dort absolvieren möchte. Die Arbeit im Ministerium hat mich von Anfang an interessiert, sodass meine Entscheidung sehr bewusst gefallen ist.

Trotz der insgesamt flexiblen Arbeitsweise durch Homeoffice legten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meiner Abteilung großen Wert darauf, sich mindestens einmal pro Woche persönlich zu treffen. Die große Bedeutung des persönlichen Austauschs passte gut zu meinem positiven Gesamteindruck. Es war den Kolleginnen und Kollegen ein großes Anliegen, auch Referendare bestmöglich in die Arbeit in der Verwaltung einzubeziehen und sie als Teil des Teams zu sehen.

Falls du in deiner Verwaltungsstation überlegst, in eine Behörde oder sogar eine obere Landesbehörde zu gehen, möchte ich hier einmal meinen ganz typischen Montag schildern, wie er für mich im Ministerium aussah.

06:00 Uhr – Aufstehen

Da ich mein juristisches Referendariat in einem Flächenland absolviere, gab es leider kein Ministerium in meiner Stadt. Trotzdem hatte ich sehr konkrete Vorstellungen davon, wie meine Verwaltungsstation aussehen sollte. Also habe ich einen Fahrtweg von etwa einer Stunde pro Strecke in Kauf genommen. Das hieß: früh aufstehen. Und an Tagen, an denen ich mit dem Zug unterwegs war, noch ein bisschen früher.

07:00 Uhr – Fahrtweg

Der Weg war lang, aber zumindest landschaftlich ein guter Start in den Tag. Die Kosten für den Fahrtweg können sogar im Rahmen des Trennungsgeldes ersetzt werden.

08:30 Uhr – Ankommen

Zu meiner eigenen Überraschung habe ich direkt einen eigenen Arbeitsplatz bekommen. Im Vergleich zu meiner Zeit am Landgericht war das ein großer Unterschied: Ich hatte einen festen Ort, an dem ich jeden Morgen ankam. Der Schreibtisch war sogar mit Stiften und Arbeitsmaterial ausgestattet. So habe ich mich direkt willkommen gefühlt.

09:00 Uhr – kleine Teambesprechung

Die Arbeitswoche begann meist mit einer Besprechung in kleiner Runde. Meine Abteilung bestand aus meiner Ausbilderin und drei weiteren Mitarbeiterinnen. In dieser Runde wurden aktuelle Themen, neue Aufgaben und laufende Projekte besprochen.

Der Austausch war immer offen und herzlich. Ich hatte nie das Gefühl, mich zurückhalten zu müssen. Fragen waren ausdrücklich erwünscht, Meinungen wurden ernst genommen. Einzelkämpferaufgaben gab es kaum, stattdessen war oft das ganze Team gefragt.

11:00 Uhr – Abteilungsbesprechung

In der Abteilungsbesprechung kamen mehrere Bereiche zusammen. Hier ging es um größere Projekte und um Themen, die die Abteilung insgesamt betrafen. Die Abteilungsleiterin berichtete unter anderem aus Gesprächen mit der Staatssekretärin und der Ministerin.

Um das Behördenklischee ein wenig zu bedienen, sei erwähnt, dass selbst während meiner dreimonatigen Zeit regelmäßige gemeinsame Geburtstagsfrühstücke stattfanden. Dann wurde die Besprechung kurzerhand zum Brunch.

12:00 Uhr – Mittagspause

Je nach Länge der Besprechung schloss sich die Mittagspause direkt an. Auch hier war ich meist nicht allein, sondern im Team unterwegs. In der Weihnachtszeit ging es auch mal gemeinsam auf den Weihnachtsmarkt.

Ab 13:00 Uhr – Aufgabenbearbeitung

Am Nachmittag habe ich an den mir übertragenen Aufgaben gearbeitet. Diese waren sehr abwechslungsreich und längst nicht immer rein juristisch. Ich habe an Gesetzesvorhaben mitgearbeitet, war in einen Entwicklungsplan eingebunden, habe zahlreiche Stellungnahmen zu anderen Gesetzesvorhaben verfasst und mich mit kommunaler Finanzierung beschäftigt.

Das Drumherum

Die restliche Woche wurde stets gemeinsam mit meiner Ausbilderin geplant. Zu interessanten Terminen haben mich die Mitarbeiterinnen jederzeit mitgenommen und sich viel Zeit genommen, mir ihre Themengebiete zu erklären. Ich durfte andere Ministerien kennenlernen und habe einen sehr realistischen Einblick in die oft komplexen Abstimmungs- und Kommunikationsprozesse zwischen Behörden bekommen.

Langweilig wurde mir nicht. Auch weil ich bei der Wahl meiner Verwaltungsstation bewusst meine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt habe, habe ich unglaublich viel über politische Themen gelernt, die mich persönlich wirklich interessieren.

Wer seine Verwaltungsstation allerdings vor allem zur intensiven Examensvorbereitung nutzen möchte, sollte wissen, dass mir in einer oberen Landesbehörde kaum examensrelevante Inhalte begegnet sind. Für mich war genau diese Abwechslung nach der eher eintönigen Zivilstation aber ein echter Gewinn.

Besonders in Erinnerung geblieben ist mir das Engagement der Mitarbeiterinnen. Auch wenn politische Prozesse manchmal langsam sind, hatte ich nie den Eindruck von Gleichgültigkeit.

Ref im Ministerium – ist das empfehlenswert?

Rückblickend bin ich sehr froh, mich für die Verwaltungsstation im Ministerium entschieden zu haben. Die Zeit war fachlich abwechslungsreich, persönlich bereichernd und hat mir einen Arbeitsbereich nähergebracht, dessen Aufgaben mir im Vorfeld völlig unklar waren. Wer also mit dem Gedanken spielt, seine Verwaltungsstation in einem Ministerium zu absolvieren, sollte sich von Klischees nicht abschrecken lassen, der Blick hinter die Kulissen lohnt sich.

Hast du die Verwaltungsstation ähnlich erlebt – oder ganz anders? Für weitere Einblicke aus dem Referendariat, Studium oder Job folge Goldwaage auf Instagram.

Künstliche Intelligenz für die Recherche? Wie die KI unsere juristischen Fähigkeiten auf die Probe stellt

In Zeiten, in denen Künstliche Intelligenz juristische Hausarbeiten bestehen soll und juristische Datenbanken beginnen, KI-Tools einzusetzen müssen wir uns fragen: Wie sehr bereichert die KI uns in unserer rechtlichen Recherche wirklich? Verlieren wir durch sie unseren juristischen Scharfsinn? Diesen Fragen geht unsere Autorin Sophia in diesem Beitrag auf den Grund. 

Photo by Solen Feyissa on Pexels.com
Eine Zeit vor KI

Ich habe mein Studium abgeschlossen, bevor Künstliche Intelligenz durch die Decke ging. 

Bevor Videos von trampolinspringenden Kaninchen existierten und bevor ich mir ständig die Frage stellen musste, ob das, was ich vor mir habe, nun real oder KI-generiert ist. Um eine Hausarbeit zu schreiben, hatte ich die dürftige Auswahl unserer Bib, die juristischen Datenbanken und Online-Suchmaschinen zur Verfügung. Ich hatte keinen „KI-Buddy“, dem ich den Sachverhalt präsentieren konnte und der mir daraufhin in Sekundenschnelle eine vollständige Falllösung ausspuckte. 

Erst in der Zeit meiner Examensvorbereitung bekam ich in meinem Umfeld mit, dass plötzlich die KI statt Google gefragt wurde, dass man die KI bloß mit ein paar Informationen zu seinem Lerntyp füttern brauchte und diese einem einen vollständigen und personalisierten Erfolgsplan zum Bestehen des 1. Staatsexamens ausspuckte.

Plötzlich konnte durch die Nutzung von KI enorm viel Zeit gespart werden. Innerhalb von Sekunden waren Lernzettel oder Karteikarten geschrieben und man hatte vermeintlich die Antworten auf jede seiner Fragen. 

Ich bemerkte zwar im privaten Bereich, wie künstliche Intelligenz langsam die Google-Suche ablöste, doch bei der Nutzung zur juristischen Recherche blieb ich skeptisch. 

Urteile schreiben mit Hilfe von KI?

Als ich dann Mitte letzten Jahres ins Referendariat startete wurde ich direkt ins kalte Wasser geworfen. Ich sollte plötzlich und ohne viel theoretischen Vorwissens zivilrechtliche Urteile für meinen Ausbilder verfassen. So begann auch ich für die juristische Recherche statt Google, die KI zu fragen. 

Ich war zunächst begeistert darüber, wie schnell sie mir Antworten auf meine Fragen lieferte. Schön übersichtlich, durchnummeriert und mit Beispielen. Doch, wie sagt man so schön? Zwei Juristen – drei Meinungen? Schnell musste ich feststellen, dass die KI nur wahrscheinlichkeitsbasiert die Fähigkeiten eines „zweiten“ Juristen simuliert. Stellt man einfache Fragen wie: „wie lautet die zivilrechtliche Definition zum Schaden?“ ist die KI hilfreich und spuckt ziemlich sicher eine richtige Antwort aus. Fragt man allerdings nach ihrer Einschätzung zu einer rechtlichen Fragestellung, so entwickelt sie hierzu eine Meinung anhand aller Meinungen mit denen sie jemals „gefüttert“ wurde. Sie erfindet Gerichtsurteile, Aktenzeichen und verkauft ihre Meinung, wie es jeder Jurist und jede Juristin tun würde, als die Richtige. 

Ehrlich gesagt bereitete mir die KI irgendwann nur mehr Aufwand als hätte ich direkt selbstständig nach vergleichbaren Gerichtsurteilen und Beschlüssen gesucht. Ständig ertappte ich mich dabei, wie ich eine Frage stellte, daraufhin eine Antwort ausgespuckt bekam und direkt ein Störgefühl in mir hochkam: „hm, stimmt das wirklich so?“ , „ist das nicht eigentlich anders?“, „komisch, würde ich irgendwie anders einschätzen.“

Ein Training für unser Problembewusstsein

Man könnte meinen, die Nutzung von KI lässt uns unseren juristischen Scharfsinn verlieren. Erst neulich las ich von einer Studie, die aufzeigte, wie sehr die Hirnaktivität durch die Nutzung von künstlicher Intelligenz abnehmen soll. 1

Doch ich bin der Meinung die KI fordert unser juristisches Problembewusstsein bei geschickter Nutzung geradezu heraus. Es ist, als würde man sich mit einem juristischen Gegenüber unterhalten, das seine ganz eigene Ansicht hat. Man darf nur nicht alles glauben, was die KI einem erzählt. Wie gesagt: zwei Juristen – drei Meinungen. Es gibt zu jeder juristischen Fragestellung unterschiedlichste Antworten und wie wir alle wissen „kommt es drauf an“. Die KI mag hier zwar oft inhaltlich keine größere Unterstützung bieten als der Blick in ein höchstrichterliches Urteil. Dennoch fordert sie uns heraus. Sie bringt uns dazu, konkreter zu hinterfragen, schärft unser Problembewusstsein und hilft uns unsere ganz eigene Ansicht zu entwickeln. Und DARAUF kommt es doch an.

Ein positiver Ausblick?

Zugegebenermaßen habe ich die jüngst veröffentlichte KI-Funktionen der beiden großen juristischen Datenbanken noch nicht getestet und kann daher nur von meiner Erfahrung mit den gängigen, kostenlosen KI-Tools sprechen. Ich werde dem Ganzen jedoch mal eine Chance geben und vielleicht wird durch sie die KI-gestützte Recherche ja gerade auf ein ganz neues Level gehoben? Es bleibt also spannend, die Entwicklungen zu verfolgen. Urteile erfinden werden sie zumindest hoffentlich nicht. 😉

Nutzt du Künstliche Intelligenz für die rechtliche Recherche? Teile gerne deine Gedanken und Erfahrungen zu diesem Thema mit uns auf Instagram @goldwaage.jura .

  1. https://www.media.mit.edu/publications/your-brain-on-chatgpt/ ↩︎

Reality Check: So ist das Referendariat wirklich – 7 (traurige) Erkenntnisse

Unsere Autorin Stine hat im letzten Jahr ihr Referendariat begonnen und schnell gemerkt: Vorstellung und Realität liegen weit auseinander. In diesem Beitrag teilt sie ihre wichtigsten Erfahrungen.

Wer hat vor dem ersten juristischen Staatsexamen nicht von einer besseren Zeit danach geträumt? Und wer hat sich dabei keine Illusionen über das juristische Referendariat gemacht? Mir ging es zumindest so. Wie oft habe ich mich bei dem Gedanken erwischt: „Wenn ich bloß schon im Referendariat wäre.“ 

Dass man in jeder Lebensphase falschen Vorstellungen über den kommenden Abschnitt unterliegt, zeigen meine Top 7 der Illusionen über das Referendariat. 

1. Struktur

Endlich eine feste Struktur, richtig arbeiten, konkrete Ziele haben, die nicht in weiter zeitlicher Ferne liegen – all das habe ich mir unter dem Referendariat vorgestellt. 

Leider ist diese Struktur auf ebenso morschen Pfeilern errichtet wie die im Studium. Der eigene Zeitplan hängt von so vielen anderen Personen ab, dass Termine überaus häufig kurzfristig abgesagt oder verschoben werden. 

Besonders deutlich zeigt sich das bei der Urlaubsplanung. Eigentlich muss der Urlaubsplan spätestens zwei Wochen vor Antritt abgesegnet werden. Aber die zustimmungsberechtigten Personen stehen jedoch teilweise noch zwei Wochen vor Beginn eines neuen Ausbildungsabschnitts nicht fest. Ich bin gespannt, ob mein Skiurlaub dieses Jahr ohne mich stattfinden muss. 

2. Zukunftsplan statt Orientierungslosigkeit

In meiner Vorstellung würde mir im Referendariat mein Berufswunsch klar werden und damit auch das Ziel, auf das ich hinarbeite. Tatsächlich wird jedoch vor allem immer deutlicher, was ich nicht machen möchte. Nach dem großen Traum suche ich noch. Immerhin setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass ein Beruf, der einen vollumfänglich erfüllt, vermutlich nicht existiert.

3. Expertise nach dem ersten Staatsexamen

Man fühlt sich auch nach dem ersten Staatsexamen noch unwissend und hilflos. Das große Selbstbewusstsein kam mit dem Abschluss nicht und auch die Erleuchtung blieb aus. Bleibt zu hoffen, dass beides spätestens mit dem 2. Staatsexamen eintritt.

4. Spannende Fälle

Aus dem Klausurenkurs zum ersten Staatsexamen ist mir ein Fall besonders in Erinnerung geblieben, in dem es um die Erstattung eines Salates ging. Der Streitwert belief sich auf unter 10 € und es drängte sich die Frage auf „Dafür habe ich wirklich Jura studiert?“

Heute kann ich sagen: Ja! 

Zwar sind die Beträge vor dem Zivilgericht selten so gering, von Spannung ist aber trotzdem oft keine Rede. So manches Mal wünscht man sich, die Parteien hätten einmal miteinander telefoniert. 

5. Freizeit

Wohl mein größter Trugschluss. In meiner Vorstellung existierten feste Arbeitszeiten und damit ein Feierabend. Kein schlechtes Gewissen mehr, wenn man vor 20 Uhr die Bibliothek verlässt. 

Tja. Feste Arbeitszeiten gibt es nicht. Das schlechte Gewissen bleibt. Hinzu kommt die Doppelbelastung durch ständige praktische Einarbeitung in neue Rechtsgebiete und gleichzeitiger Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen. 

6. Persönliche Betreuung statt Anonymität

In meiner Vorstellung herrschte im Referendariat ein kollegiales Verhältnis zu den Lehrenden und Betreuenden mit individueller Unterstützung. dass diese Vorstellung so abwegig wie absurd ist, ist mir inzwischen aufgefallen. 

Die Anonymität im Studium hatte den Vorteil, dass man sich hinter ihr verstecken konnte. Die Scham bei einer schlechten Klausurlösung hielt sich in Grenzen. Nun haben die Bewertenden meistens ein Gesicht zu den abstrusen Rechtsansichten und in Eile formulierten Sätzen. 

7. Vergütung

Die Vergütung im juristischen Referendariat ist in einigen Bundesländern objektiv gesehen gar nicht so schlecht. Trotzdem bleibt dieses unterschwellige Gefühl, für das bereits Erreichte unfair bezahlt zu werden. 

So richtig beschreiben lässt sich dieses Gefühl nicht. Aber mit abgeschlossenem ersten Staatsexamen knapp über der Armutsgrenze1 zu leben, fühlt sich falsch an. So mancher Verwandte würde das mit dem Satz abtun: „Du leistest doch auch nichts.“ Wie falsch das ist, wissen angehende JuristInnen nur zu gut.


Die Liste ließe sich problemlos fortführen. Aber ich möchte niemanden davon abhalten, weiterhin von einer besseren Zukunft zu träumen! 

Diese Träume und Fehlvorstellungen erleichtern schließlich das Durchhalten. 

Hinweis: Dieser Beitrag ist bewusst etwas überspitzt dargestellt. In keinem Fall sollen Probleme und Sorgen verschiedener Lebensabschnitte gegeneinander aufgewogen oder verglichen werden. Vielmehr dient das Gesagte der Unterhaltung. 

Denn wie oft habe ich inzwischen den Gedanken: „Wenn ich doch bloß schon arbeiten würde.“ Dass mit dem Berufseinstieg ebenfalls nicht alle Sorgen wie weggeblasen sind, ist mir realistisch betrachtet mehr als bewusst. 


Welche Illusionen über das juristische Referendariat hattet ihr? Ich freue mich über eure Gedanken und Erfahrungen.

Mehr Einblicke rund um Studium, Referendariat und juristische Realität teilen wir auch auf Instagram unter Goldwaage.


  1. Sozialverband VdK Deutschland e.V.,https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/viele-menschen-rutschen-unter-die-armutsgrenze-armutsbericht/, zuletzt aufgerufen: 29.12.2025. ↩︎

Online Jobsuche als JuristIn – Das solltest du wissen

Lange Anschreiben und die Bewerbung persönlich im Büro abgeben war gestern – denn heute läuft der Bewerbungsprozess digital. Unser Autor Robert hat in diesem Post die wichtigsten Erkenntnisse dazu gesammelt.

Digitale Jobvermittlungsportale dürften zumindest für die Privatwirtschaft mittlerweile die relevanteste Quelle an Karrieremöglichkeiten sein.
Während früher Initiativbewerbungen, Kanzleirankings und persönliche Netzwerke aus Referendariat und Praktika dominierten, versprechen spezialisierte Plattformen eine schnelle, transparente und passgenaue Vermittlung zwischen Juristen und Arbeitgebern.

Besonders für Studierende, Referendare und Berufseinsteiger ohne große Netzwerke oder mit spezifischen Wünschen wirken diese Portale attraktiv: wenig Aufwand und gleichzeitig hohe Reichweite. Doch gerade diese Standardisierung bringt nicht nur Vorteile mit sich. Im Folgenden möchte ich die Chancen und Funktionsweisen, aber auch die systemischen Schwächen juristischer Jobvermittlungsportale beleuchten, exemplarisch anhand von Legalhead, Clavisto sowie dem LTO/dejure-Jobportal.

1. Die Grundidee: Effizienz durch Standardisierung

Allen genannten Portalen liegt ein ähnliches Konzept zugrunde:
Bewerber erstellen ein (mehr oder weniger) standardisiertes Profil, hinterlegen Noten, Schwerpunkte, Berufserfahrung, Gehaltsvorstellungen und gewünschte Arbeitsmodelle (Wissenschaftliche Mitarbeit, Referendariat, Associate. Arbeitgeber wiederum stellen Suchprofile ein oder erhalten Zugriff auf Kandidatenpools.

  • Legalhead setzt stark auf einen Matching-Algorithmus, bei dem (ähnlich wie Tinder) Bewerber und Arbeitgeberin ohne Kenntnis des anderen gegenseitig Interesse bekunden können. Bei einem Match wird dann, auch seitens der Mitarbeitenden von Legalhead, auf eine Kontaktaufnahme hingewirkt. Bewerber können sich mit wenigen Klicks auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben, allerdings filtern etwa Noten oder Gehaltsbenchmarks beidseitig so vor, dass man nur einen Ausschnitt des Arbeitsmarktes überhaupt angezeigt bekommt.
  • Clavisto positioniert sich elitärer, man muss sich bereits bewerben um auf das Portal zu kommen. Es kombiniert digitale Profile ggf. ebenfalls mit individueller Beratung und versteht sich stärker als klassischer Headhunter für Großkanzleien, die mit exklusiven Events werben. Persönlich kann ich sagen, dass gerade wenn man außerhalb der klassischen Ballungszentren sucht, wenig außer Workshops bei Großkanzleien zustande kam und die entsprechenden Stellen meist auch öffentlich ausgeschrieben sind.
  • Das LTO/dejure-Portal fungiert primär als spezialisierte juristische Stellenbörse mit hoher Reichweite, redaktionellem Umfeld und klassischem Bewerbungsprozess über Anzeigen. Auch hier kannst du dich schnell mit einem standardisierten Profil über die Plattform bewerben. Meines Erachtens nach ist es der größte öffentliche juristische Stellenmarkt, bei dem auch kleinere Kanzleien und Behörden vertreten sind.

2. Chancen für Bewerber: Sichtbarkeit und Marktüberblick

Gerade für junge Juristinnen und Juristen bieten diese Plattformen reale Vorteile:

  • Niedrige Einstiegshürde: Ein einmal gepflegtes Profil kann für zahlreiche Bewerbungen genutzt werden. Oft wird kein Anschreiben mehr erwartet oder ist technisch vorgesehen, gerade bei Legalhead. Das spart wirklich Zeit, verkürzt aber auch ggf. eine tiefere Auseinandersetzung mit Eigenheiten des jeweiligen Arbeitgebers.
  • Der mögliche Vergleich von Gehaltsangaben, Standortvergleiche und Tätigkeitsprofile helfen bei der realistischen Einschätzung des Arbeitsmarktes. Allerdings sind einige Stellenbeschreibungen oft etwas schwammig, sodass man die jeweiligen Feinheiten weiterhin in einem persönlichen Gespräch ausarbeiten muss. Gerade bei „nischigen“ Interessen ist es jedoch spannend zu sehen, wo überhaupt entsprechende Möglichkeiten sind.
  • Diskretion: Anonymität ermöglicht es, sich umzusehen, ohne sofort sichtbar den Arbeitgeber wechseln zu wollen. Möglicherweise auch nur, um sich für die nächsten Gehaltsverhandlungen beim alten Arbeitgeber zu wappnen.

Nicht zu unterschätzen ist zudem der psychologische Effekt: Viele Bewerber empfinden es als motivierend, aktiv „gefunden“ zu werden, statt ausschließlich Absagen auf klassische Bewerbungen zu erhalten. Denn mitunter schreiben auch rekrutierende Arbeitgeber interessante Profile an.

3. Objektifizierung – Noten rein, Persönlichkeit raus?

Die Kehrseite dieser Effizienz ist jedoch offensichtlich. Die meisten Portale reduzieren Bewerber faktisch auf harte Parameter:

  • Examensnoten
  • Berufsjahre
  • Gehaltsvorstellungen
  • Arbeitszeitmodelle

Was dabei häufig verloren geht, ist das, was juristische Arbeit im Alltag tatsächlich prägt: Persönlichkeit, Arbeitsstil, Motivation, Teamfähigkeit, Interessen jenseits des Lebenslaufs. Denn die meisten juristischen Berufe sind immer noch Tätigkeiten mit Menschen.

Standardisierte Bewerbungsformulare lassen kaum Raum, um Werdegänge zu erklären, Brüche einzuordnen oder Entwicklungspotenziale sichtbar zu machen. Wer nicht in das Raster „gute Noten und stringenter Lebenslauf“ passt, wird möglicherweise algorithmisch aussortiert.

Leider selbst, wenn er oder sie fachlich und menschlich hervorragend geeignet wäre. Gerade das Anschreiben, oder auch der Text in der ersten Email oder über einen persönlichen Kontakt bieten Potential, spannende Aspekte und die eigene Motivation für die Stelle mehr herauszustellen. Dies setzt natürlich voraus, das tatsächlich ein menschlicher Entscheider deine Bewerbung zur Vorauswahl in den Händen hält.

Gerade Studierende und Referendare mit nicht-linearen Lebensläufen laufen hier Gefahr, strukturell benachteiligt zu werden. Dies spiegelt aber meines Erachtens auch das Rekrutierungsverhalten der Großkanzleien wieder: Diese haben aufgrund der erheblichen Größe der Abteilungen und dem Arbeitsalltag, den wenige auf Dauer machen wollen, einen erheblichen Personaldurchsatz. Hier geht es nicht darum, den nächsten Topanwalt aufzubauen, sondern auf die Lücken im Team für einige Zeit mit jungen Juristen zu füllen, die schnell gut mitarbeiten können.

4. Arbeitgeber im Gegenzug: Reduktion auf Gehalt und Prestige

Auch Arbeitgeber werden aber durch diese Plattformlogik vereinfacht dargestellt. Kanzleien und Unternehmen konkurrieren primär über:

  • Gehaltsbandbreiten
  • Arbeitszeitmodelle
  • Standort
  • Kanzleigröße oder „Markenname“

Was oft untergeht, sind Arbeitsatmosphäre, Ausbildungsqualität, Mandatsstruktur, Führungsstil oder reale Entwicklungschancen. Besonders kleinere Kanzleien, Boutiquen oder spezialisierte Nischenarbeitgeber haben es schwerer, sich in diesen Portalen sichtbar zu machen. Selbst wenn sie fachlich hochattraktive Tätigkeiten bieten.

Zugegeben, dieses Problem auch besteht nicht erst seit es digitale Jobportale gibt. Letztlich musste man auch früher nach Stellenanzeigen etwa in der NJW im Einzelfall herausfinden ob man sozial zu dem Arbeitgeber passt. Allerdings hat der Ruf der Großkanzleien oft einen wahren Kern, während es schwierig ist bei kleineren Einheiten verlässliche Quellen zu finden. Und auch wenn der Jobmarkt riesig scheint: Wer hat schon Interesse, parallel bei 10 verschiedenen Arbeitsplätzen die entsprechenden kulturellen Eigenheiten zu erfragen?

Die Folge ist also oft eine Überrepräsentation großer Einheiten auf den entsprechenden Portalen, die teilweise die gleiche Stelle auch an mehreren Standorten in Deutschland ausschreiben und so eher gefunden werden als die Kanzlei im Mittelzentrum, das man eher herausfiltert.

6. Fazit: Nützliches Werkzeug, aber kein Ersatz für Eigeninitiative

Jobvermittlungsportale für Juristen sind weder Heilsbringer noch Teufelszeug. Sie sind effizient, bequem und hilfreich, wenn man ihre Grenzen kennt und sich bewusst ist, dass es auch noch die „klassischen“ Bewerbungswege gibt.

Wer sie aber nutzt, sollte:

  • sie ergänzend, nicht ausschließlich einsetzen,
  • klassische Bewerbungen und Netzwerke nicht vernachlässigen,
  • sich der eigenen Reduktion auf Kennzahlen bewusst sein (gerade wenn man nicht mit Prädikatsexamina aufwarten kann),
  • und Portalergebnisse nicht mit objektiven Wahrheiten verwechseln. Oft hilft ein Blick über den Tellerrand.

Denn juristische Karrieren lassen sich nicht vollständig algorithmisieren. Persönlichkeit, Haltung und Entwicklungspotenzial passen selten in Drop-down-Menüs – spielen in der Praxis aber eine entscheidende Rolle.

Gerade deshalb gilt: Plattform nutzen, aber Profil behalten und Chancen nutzen, wo Sie sich bieten.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne und folge uns auf Instagram @goldwaage.jura.

Referendariat: Das habe ich in meiner Zivilstation gelernt

Unsere Autorin Stine hat die erste Station ihres Referendariats hinter sich gebracht – und in der Zeit mehr gelernt, als ihr auf den ersten Blick auffiel. In diesem Beitrag zieht sie eine Bilanz.

Auch wenn ich mir das Ende der Zivilstation fast herbeigesehnt habe, zeigt es mir jetzt, wie schnell die Zeit bis zum zweiten Staatsexamen vergeht.
Nach fünf Monaten habe ich manchmal das Gefühl, keinen Fortschritt gemacht zu haben – als stünde ich noch genau da, wo ich am Anfang des Referendariats war.

Weil ich aber weiß, dass es vielen im juristischen Umfeld ähnlich geht (und dass dieses Gefühl trügt), möchte ich ein paar Dinge aufschreiben, die ich gelernt und geschafft habe oder die mir positiv in Erinnerung geblieben sind. 

1. Urteile schreiben

Ich habe gelernt, Urteile zu schreiben – das konnte ich vor fünf Monaten ganz sicher nicht.
Am Anfang wirkten meine Entwürfe noch holprig, aber mit der Zeit wurde der Aufbau klarer und die Wortwahl sicherer.
Auch bei untypischen Sachverhalten finde ich inzwischen einen vernünftigen Aufbau und komme deutlich schneller in den „Schreibfluss“.

2. Klausuren

Ich habe, mehr oder minder erfolgreich, meine ersten Klausuren hinter mich gebracht. Auch wenn sie nicht perfekt waren, war jede einzelne davon ein Schritt nach vorn. Eine bessere Übung für das 2. Staatsexamen existiert leider nicht.

Photo by Pixabay on Pexels.com

3. Zivilprozessrecht verstehen: Theorie wird durch Praxis lebendig

Im ersten Staatsexamen habe ich das Zivilprozessrecht eher vernachlässigt.
Im Referendariat musste ich es mir fast ganz neu erarbeiten – aber diesmal mit Praxisbezug.
Und das macht den Unterschied: Sobald man sieht, wofür eine Norm praktisch relevant ist, wird das Prozessrecht plötzlich greifbar.
Ein Versäumnisurteil zu verstehen oder die kleinen Kniffe des Verfahrens zu lernen, fällt viel leichter, wenn man es einmal live erlebt hat.

4. Prioritäten

Ich habe verstanden, dass die praktische Arbeit wichtig ist, aber für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen die Theorie Vorrang haben sollte.
Die Fälle in der Praxis unterscheiden sich oft stark von den Examensfällen.
Man sollte also nicht versuchen, jede Ausbilderaufgabe perfekt zu lösen, sondern lieber unperfekte Ergebnisse akzeptieren – und stattdessen die dahinterliegende Theorie wirklich begreifen.

5. Noten sind zweitrangig

Hat mich der Gedanke an die Note in den ersten Wochen noch schier in den Wahnsinn getrieben, konnte ich mit der Zeit begreifen, dass diese zwar eine nette Motivation sein können, die Bedeutung darüber hinaus aber eher gering ist.

Ich habe gelernt, die Noten meiner AG-Leiter:innen und Ausbilder:innen nicht zu ernst zu nehmen.
Sie sind oft subjektiv und sagen wenig über die eigene Zukunft aus.
Gute Noten können motivieren – schlechte sollten einen aber nicht entmutigen.

6. Anpassungsfähigkeit

Im Referendariat muss man sich in kürzester Zeit auf viele neue Situationen und Menschen einstellen.
Auch wenn ich manchmal dachte, ich würde eine Situation nie überstehen, bin ich jedes Mal heil heraus gekommen.
Und mit jeder neuen Begegnung und ungewohnten Situation werde ich ein bisschen selbstsicherer. 

Es gibt natürlich Dinge, die ich gerne schon gelernt hätte, die aber noch auf meiner To-do-Liste stehen, unter anderem:

  • Wie fängt man an, regelmäßig Klausuren zu schreiben?
  • Wie strukturiert man seinen Tag, um sich abends nicht unproduktiv zu fühlen?
  • Wie lernt man am besten für das zweite Staatsexamen?
  • Wo findet man die passende Anwaltsstation?

Aber manchmal muss man sich auf die positiven Dinge konzentrieren, um sich nicht in der endlosen Schleife des Lernens zu verlieren. 

Ständig möchte alles in mir weiter sein, als ich bin, weil man auf seinem Weg leicht vergisst, was man vor zwei Monaten noch nicht konnte. Insbesondere im juristischen Umfeld wird uns viel zu häufig vermittelt, Jura sei ein Konkurrenzkampf und genau deshalb messen wir uns ständig am Fortschritt anderer statt an unserem eigenen.

Sich bewusst zu machen, was man heute schon gelernt hat, ist der erste Schritt, die eigene Leistung wertzuschätzen.
Also: Tu es mir gleich und konzentriere dich einmal mehr auf die Erfolge, ganz egal in welchem Bereich deines Lebens. Wir stapeln alle oft genug viel zu tief.

Wenn die der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit KomillitonInnen und folge uns auf Instagram @goldwaage.jura.

Referendariat: Meine erste Verhandlungsleitung in der Zivilstation

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen. Zuletzt: Von Ihrer ersten selbst geführten Verhandlung. In dem Beitrag teilt sie außerdem praktische Formulierungshilfen fürs Diktieren – damit auch deine erste Verhandlung ein Erfolg wird.

Vor nicht allzu langer Zeit durfte ich meine erste mündliche Verhandlung am Landgericht leiten. Ein Moment, den wohl jede Referendarin oder jeder Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst mit Spannung erwartet oder fürchtet, je nachdem. 

Die Vorbereitung

Ich gehörte wohl eher zu der zweiten Gruppe. Schon Tage vorher war ich nervös. Ich wollte alles richtig machen. Also habe ich mich bestmöglich vorbereitet. Das Diktiergerät ausgeliehen, die Formulierungen meines betreuenden Richters analysiert und natürlich, um während der Verhandlung nicht nach Worten suchen zu müssen, akribisch aufgeschrieben, was ich sagen wollte.

Ich war überzeugt davon, meine vorgeschriebenen Zeilen exakt so ins Protokoll übernehmen zu können.
Von dieser Überzeugung musste ich allerdings schon nach wenigen Minuten in der Verhandlung Abstand nehmen.

Der Moment der Wahrheit

Die Verhandlungsleitung dauerte am Ende gerade einmal fünfzehn Minuten. Mein Beitrag war auf ein Minimum reduziert und meiner eigentlichen Aufgabe konnte ich gar nicht nachkommen. Weil, wie so oft im juristischen Alltag, alles anders kam als geplant. Eigentlich sollte ich den Kläger informatorisch anhören, doch dieser erschien schlichtweg nicht. Und so war die Verhandlung schneller vorbei, als ich meine Unterlagen sortieren konnte.

Photo by KATRIN BOLOVTSOVA on Pexels.com

Doch selbst aus dieser kurzen Praxissituation in der Zivilstation konnte ich etwas lernen.

Was ich dir aus meiner ersten Verhandlungsleitung mitgeben möchte

  • Alle um dich herum sind auch nur Menschen

Niemand ist in schallendes Gelächter ausgebrochen, als ich mich einmal versprochen habe oder etwas länger nach den richtigen Worten suchte. Ganz im Gegenteil! Alle Anwesenden konnten meine Situation nachvollziehen. Einige erzählten sogar von ihren eigenen ersten Verhandlungen im Referendariat. Jeder war einmal in dieser Lage und die meisten können sich noch gut genug daran erinnern, um emphatisch zu reagieren.

  • Das Diktiergerät ist Alltag

Meine größte Angst galt tatsächlich dem Diktiergerät in der mündlichen Verhandlung. Die Vorstellung, vor allen Beteiligten zu diktieren, ließ mir den Magen flau werden. Aber für alle anderen ist das völlig normal, so alltäglich wie Schuhe binden. Niemand legt jedes Wort auf die Goldwaage, niemand achtet auf kleine Unsicherheiten und schon gar nicht wird man währenddessen missgünstig begutachtet.

  • Sei auf alles vorbereitet

Eine gute Vorbereitung ist das A und O, gerade wenn man zum ersten Mal eine Verhandlungsleitung im Referendariat übernimmt. Es lohnt sich, verschiedene Szenarien durchzudenken, denn selten läuft alles so, wie man es sich ausgemalt hat. Wenn man innerlich bereit ist, spontan umzudenken, verliert man auch in überraschenden Momenten nicht die Ruhe.

  • Trau dich

Wenn sich dir in der Zivilstation die Möglichkeit bietet, eine mündliche Verhandlung zu leiten, ergreife sie. Die Hemmung ist groß, das Lampenfieber garantiert, aber der Perspektivwechsel ist es absolut wert. Es ist ein ganz besonderes Gefühl, einmal selbst vorne zu sitzen. Außerdem merkt man erst durch das eigene Erleben, dass es nur halb so schlimm und weit weniger spektakulär ist, als man es sich vorgestellt hat. 


Formulierungshilfen

Und um dir den Einstieg etwas zu erleichtern, habe ich ein paar gängige Formulierungen für das Protokoll in der Verhandlungsleitung zusammengestellt, die du an die Situation und die Formulierungen der Richter*innen anpassen kannst.

Ich diktiere das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung des Landgerichts X am 24.05.2027 in dem Rechtsstreit Musterfrau gegen Mustermann., Az: 9 O 800/37.

Die Leitung der mündlichen Verhandlung wurde auf die Rechtsreferendarin Frau X gem. § 10 GVG übertragen und erfolgt unter Aufsicht der Richterin am Landgericht Y.

Bei Aufruf der Sache um … erschienen der Kläger Herr X mit seinem Prozessbevollmächtigten RA Z in Person. Sowie für die Beklagte die Prozessbevollmächtigte RAin A im Wege der Videokonferenz.

Der Kläger erklärt angehört nach § 141 ZPO: Ich….

Auf Nachfrage des Klägervertreters erklärt die Klägerin…

Auf Nachfrage der Beklagtenvertreterin erklärt die Klägerin…

Eine gütliche Einigung ist nicht möglich.

Der Klägervertreter stellt die Anträge wie im Schriftsatz vom 19.08.2024 Blatt 135 d. Akte.

Die Beklagtenvertreterin beantragt Klageabweisung.

Beschlossen und verkündet.

Ein Termin zur Verkündung wird anberaumt auf den (Datum) um (Uhrzeit) im Raum X.

Die Verhandlung wir um (Uhrzeit) beendet. 

Wenn eine Partei säumig sein sollte, bietet sich folgende Formulierung an:

Nach erneutem Aufruf der Sache um (Uhrzeit) erscheint für den Beklagten noch immer niemand.

Die ordnungsgemäße Ladung des Beklagten wir festgestellt.

Der Klägervertreter beantragt, Erlass eines Versäumnisurteils. 

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne und folge uns auf Instagram @goldwaage.com

Was ziehe ich an? Ein juristischer Outfitcheck

Dein erster Praktikumstag steht an und mit ihm kommt die Frage – welche Kleidung ist angemessen? Deine mündliche Prüfung steht kurz bevor und du fragst dich, was du tragen solltest? Kein Problem! In diesem Beitrag gibt unsere Autorin Stine dir ein paar Richtlinien an die Hand, wie du rausfindest, ob dein Outfit juratauglich ist – mitsamt ein paar Beispielfotos der Redaktion.

Kaum ein Berufsfeld kämpft mit so vielen Vorurteilen wie das der JuristInnen. Nicht wenige davon beziehen sich auf die Kleidung. Kein Wunder: Der Beruf ist traditionsreich und steckt voller alteingesessener Regeln. Ein Beispiel: Die Richterrobe in ihrer heutigen Form stammt schon aus dem 18. Jahrhundert.

Dazu kommt, dass uns einige KommilitonInnen bereits ab dem ersten Semester im Hörsaal mit Anzügen „beeindrucken“. Da fragt man sich schnell, was ist angemessen um im Praktikum, Referendariat und der mündlichen Prüfung einen guten Eindruck zu hinterlassen. Die Qual der Outfitwahl kenne ich nur zu gut. Wie oft habe ich mir noch in letzter Minute eine Bluse gekauft, weil ich Angst hatte, nicht passend genug angezogen zu sein.

Um euch diese Unsicherheit zu nehmen, haben wir im Team ein paar Inspirationen gesammelt, in denen wir uns passend angezogen fanden. Denn am Ende zählt nicht, wie teuer oder elegant das Outfit ist – sondern, dass ihr euch darin wohlfühlt. Verkleiden hilft auf Dauer nur selten.

Die Tipps sind für alle gedacht, die bald ihre mündliche Prüfung, den ersten Praktikumstag oder den Start ins Referendariat vor sich haben. Im Unialltag müsst ihr hingegen niemanden beeindrucken, da geht’s entspannt zu.

Obenrum – zwischen Blazer und T-Shirt

Abseits von wirklich besonderen Terminen wie der mündlichen Prüfung oder Vorstellungsgesprächen ist die Wahl im Alltag erstaunlich locker. Im Sommer sind auch T-Shirts oder Tops kein Problem – selbst bei Gerichtsterminen, solange sie nicht durch schrille Farben oder wilde Muster auffallen. Mit einem schlichten Blazer oder einer Strickjacke liegt man fast immer richtig. Blusen? Habe ich persönlich nicht als notwendig empfunden.

Untenrum – Hosen, Röcke und Co.

Eine klassische Anzughose ist eine sichere Wahl – muss aber keineswegs schwarz sein. Grau, Blau oder sogar Grün funktionieren genauso gut. Schließlich verschwinden die Beine bei Terminen ohnehin meistens unter dem Tisch. Ein langer Rock ist ebenfalls völlig in Ordnung, nur fehlt mir da die persönliche Erfahrung – ich bin ein absoluter Hosenmensch.

Schuhe – Hauptsache sauber

Loafer sind immer eine gute Idee. Ebenso gediegene Absätze oder schlichte, saubere Sneaker. Wichtig ist weniger die Form als vielmehr, dass die Schuhe gepflegt aussehen.

Fazit: Wohlfühlen schlägt Etikette

„Kleider machen Leute“ – aber zum Glück längst nicht mehr im gleichen Ausmaß wie vor 20 Jahren. Wer einmal RichterInnen außerhalb des Verhandlungssaals beobachtet, wird überrascht sein, wie schlicht und alltagsnah deren Outfits ausfallen. Hosenanzüge sieht man fast nie, auch vollständige Anzüge bei den männlichen Kollegen sind selten.

Fragt die RichterInnen und AusbilderInnen ruhig nach ihren Erwartungen – das kann helfen, die morgendliche Outfit-Qual deutlich zu verringern. Vor meinem ersten AG-Termin habe ich mir auch viele Gedanken über den richtigen Auftritt gemacht. Im Nachhinein kann ich sagen: völlig unnötig. Es gilt: Come as you are. Solange man die grundlegenden Gepflogenheiten respektiert, spielt die Kleidung im juristischen Alltag eine untergeordnete Rolle.

Gerade VolljuristIn? – So findest du deinen Traumberuf

(Spoiler: Vielleicht gibt es ihn gar nicht.)

Unser Autor Robert ist in diesem Jahr Volljurist geworden. In diesem Beitrag widmet er sich den schwierigen Zukunftsfragen: Wie geht es weiter? Woher weiß ich, welcher Beruf zu mir passt? Und gibt es so etwas wie den Traumberuf wirklich?

Hand aufs Herz: Kaum hat man das zweite Examen bestanden, steht man vor der berüchtigten Gretchenfrage: „Und was machst du jetzt eigentlich?“ Als JuristIn ist die Auswahl an Berufswegen groß – Richterbank, Staatsanwaltschaft, Kanzlei, Unternehmen, Verwaltung, Politik, Wissenschaft. Klingt erstmal nach einem Luxusproblem. In Wirklichkeit ist es aber eher wie bei Netflix: Zu viele Optionen, und man weiß nie, ob man den falschen Film auswählt.

„In Wirklichkeit ist es aber eher wie bei Netflix: Zu viele Optionen, und man weiß nie, ob man den falschen Film auswählt.“

Brauche ich wirklich das zweite Examen?

Im Referendariat reißt schnell die Euphorie nach der ersten juristischen Prüfung ab und man denkt sich: „Ohne zweites Examen kannst du gar nichts machen!“ Ganz so stimmt das natürlich nicht. Aber die meisten klassischen Wege – Richteramt, Staatsanwaltschaft, und generell die Möglichkeit vor Gericht als Prozessvertreter für Mandanten aufzutreten – setzen es voraus. Wer nur das erste Examen hat, findet zwar Nischen (Legal Tech, Compliance, Wissenschaft, NGOs, Verwaltung), muss aber kreativer sein. Für mich war klar: Ich wollte mir die Türen offenhalten und besonders auch später klassisch konfliktlösend tätig werden.

Also habe ich mich durchgebissen. Aber insbesondere außerhalb des klassischen Justizdienstes ist es im öffentlichen Dienst, und teilweise auch auf dem anwaltlichen WissMit-Markt monetär egal, ob ein zweites Examen vorhanden ist. Für die Einstellung auf eine E13-Stelle ist nur ein Masteräquivalent erforderlich. Dieses liegt bereits mit dem ersten Examen vor. Das zweite Examen findet hier eher keine Berücksichtigung. Wer also von vorherein eine eher lehrende oder unterstützende Tätigkeit anstrebt, vergeudet aus wirtschaftlicher Sicht mit dem Referendariat nur Lebenszeit. 

Photo by KATRIN BOLOVTSOVA on Pexels.com

Justiz: Starre Strukturen – oder sichere Häfen?

Als Berufseinsteiger habe ich die Justiz oft als Synonym für eine klassische Behörde gesehen: feste Regeln, steife, hierarchische Karriereoptionen, immer dieselbe Routine. Mit der Zeit habe ich aber auch gemerkt, wie viele Vorteile das bietet: Klarheit, Sicherheit, geregelte Arbeitszeiten. Wer Familie plant, hat hier oft die besseren Karten. Die formalistische Kultur beginnt hingegen bereits mit der notenfixierten Einstiegshürde. Wenn man diese genommen hat, hat man entgegen der Kanzleiwelt eher wenig Einfluss auf die fachliche Ausrichtung, allenfalls der Rahmen von StA, Fach- oder ordentlicher Gerichtsbarkeit kann sich festgelegt werden. Wer berufliche Selbstverwirklichung wichtig findet, kommt hier vielleicht schnell an einen Punkt des Desinteresses, wobei die Verwaltungen regelmäßig versuchen, Wünsche zu berücksichtigen. Gerüchte wie: „Als junge/r RichterIn am VG macht man doch immer nur Asylsachen“ halten sich aber wohl nicht ganz ohne Grund hartnäckig. 

Wenn man aber abstrakter nur mit dem Ziel der Rechtspflege beginnt, findet man spätestens mit der Ernennung auf Lebenszeit einen Arbeitsplatz, den man ohne wirtschaftliche Ängste mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung gestalten kann. Positiv ist hierzu anzumerken, dass man quasi ab Tag eins als Richter eine Möglichkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten hat, die wohl einzigartig ist. Sowohl in der Arbeitszeiteinteilung, der Möglichkeit zum Homeoffice und der letztlichen Entscheidung des Streits ist man so frei wie wohl kein Associate in Kanzleien. Einziges Manko: Wenn man von Vergleichsverhandlungen absieht, hat man nur wenig Möglichkeit, wirklich gestaltend an Projekten tätig zu werden. 

Abschließend zum Gehalt: Gerade abseits der klassischen (juristischen) Ballungsräume ist eine R1-Besoldung so ziemlich das attraktivste, was man als Einsteiger mitnehmen kann. Berücksichtigt man das erheblich größere Netto im Staatsdienst (und langfristig die sichere und durchaus üppige Pension) kann das Gehalt durchaus mit dem von mittelständischen Kanzleien mithalten, die vermutlich nominell das Gros der AssessorInnen anstellen. Der wirkliche wirtschaftliche Vorteil der freien Wirtschaft dürfte sich hier regelmäßig erst nach mehreren Berufsjahren einstellen, da das Karriereende im Justizdienst regelmäßig mir der ersten Beförderung zu R2 erreicht sein dürfte und dann nur noch Erfahrungsstufen hinzukommen. 

Kanzleiwelt: Vielfalt mit Preisetikett

Die Kanzleiwelt hat mich anfangs fasziniert – die schicken Büros, die spannenden Mandate, das Prestige. Aber natürlich hat das Ganze seinen Preis: Wer in einer internationalen Großkanzlei einsteigt, verkauft einen guten Teil seiner Zeit, oft auch seine Abende und Wochenenden. Gerade als Associate ist man in der Organisation seiner Mandate und deren Art weniger frei. Auf der anderen Seite gibt es kleinere Kanzleien, in denen man schneller Verantwortung übernehmen kann und der Chef nicht fragt, ob man heute wieder um 19 Uhr geht.

Die Vielfalt ist riesig – aber man sollte sich nicht blenden lassen. Ich musste mir irgendwann ehrlich eingestehen: Reizvoll ist das Prestige, aber will ich dafür dauerhaft meine Freizeit opfern? Neben der Mandatsarbeit (den sog. Billable Hours, bzw. der Zeit, die man nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz investieren will, wenn der Stundenlohn noch passen soll) steht für AnwältInnen als „freier Beruf“ ein gutes Pensum an organisatorischen Tätigkeiten auf dem Programm, spätestens wenn man leitende Funktionen in der Kanzlei übernimmt. Auch wollen die Mandate erst mal beschafft werden. Ob das lästig und sozial anstrengend ist, oder man in Abendgarderobe bei Canapés auf Firmenfeiern erst richtig aufblüht ist natürlich höchst individuell. 

Nicht zu vergessen ist auch, dass wie oben erwähnt das Gehalt eine ziemliche Bandbreite darstellt. Von 4000 € in kleinere Kanzleien bis zu den berüchtigten sechsstelligen Jahresgehältern ist alles dabei. Ob man letztere erreicht, hängt letztlich viel an den Noten und der eigenen Leistungsbereitschaft, wenn man die Großkanzlei denn überhaupt anstrebt. Für alle Anwälte gleich sind aber Nebenkosten in Form von Pflichtversicherung, Kammerbeiträgen und beA-Gebühren, die regelmäßig neben den Beiträgen zum Versorgungswerk (der kammereigenen Rentenversicherung) zu entrichten sind und das Einkommen noch einmal mindern können. Bezüglich der oben angesprochenen Rentensicherheit bei Richtern und Beamten sei aber auch hier angemerkt, dass auch das Versorgungswerk regelmäßig mehr im Alter auszahlt als die für unsere Generation eher ungewisse gesetzliche Rente.

Werte, Werte, Werte

Je mehr Gespräche ich geführt habe, Eindrücke im Referendariat sammelte und mir mit Freunden bei einem Glas Wein den Kopf zerbrach, desto klarer wurde mir: Am Ende geht es nicht nur um Titel oder Gehalt, sondern darum, was mir persönlich wichtig ist. Insbesondere zeigte einem jede Station im Ref, dass jedes Berufsbild etwas für sich, aber immer auch seine Mankos hatte. Das Gefühl, dass das Gras anderswo immer grüner ist, wird einen vermutlich nie ganz loslassen, wenn man einmal reflektiert, was man nach der langen juristischen Ausbildung die nächsten 40 Jahre so machen will. 

Ich habe gemerkt: Meine Werte verschieben sich. Was mir direkt nach dem ersten Examen wichtig war (Karriere, Auslandsmandate), hat ein paar Jahre später nicht mehr dieselbe Priorität. Das ist okay. Die berühmte „eine richtige Entscheidung“ gibt es nicht. 

Mein Fazit nach einigen Umwegen

Den „Traumberuf“ gibt es nicht fertig verpackt. Es gibt nur meinen eigenen Mix aus Sicherheit, Freiheit, Geld, Sinn und Nähe zu den Menschen, die mir wichtig sind. Gerade lockt mich die große Stadt, gleichzeitig genieße ich das Landleben sehr und tanke Kraft im Grünen. Und ja, ich habe Jobs ausprobiert, die nicht gepasst haben – aber genau daraus habe ich gelernt. Jura ist kein Sprint, sondern eher ein Marathon.

Photo by James Wheeler on Pexels.com

Man darf die Richtung unterwegs ändern – und vielleicht ist genau das der eigentliche Traum. Die Bandbreite an juristischen Berufen kann erschlagend wirken. Aber letztlich ist sie für mich der wahre Preis der langen und mühseligen Ausbildung. Wir leben nicht mehr in dem Arbeitsmarkt unserer Eltern mit „dem Job für’s Leben“. Auch wenn Wechsel zwischen Justiz und Anwaltschaft etwas kompliziert sind, unmöglich sind Sie nicht.

Probiert euch aus, wenn sich etwas richtig anfühlt. Wenn es dass nach ein paar Jahren nicht mehr tut, habt den Mut weiterzuziehen. Denn Jura lebt von der Arbeit mit Menschen und Lebenssachverhalten, und die unterschiedlichen Erfahrungen machen euch eher zu besseren JuristInnen. Lebenslanges Lernen ist eine Realität, und jeder gute Arbeitgeber sollte das mittlerweile auch zu schätzen gelernt haben. 

Urteilsklausur im Referendariat: Aufbau und Tipps fürs Zivilrecht

In den meisten Bundesländern startet das Referendariat mit der Zivilstation – und damit oft auch mit der ersten Urteilsklausur. Damit ihr nicht ganz unvorbereitet vor eurem ersten Urteil sitzt, habe ich hier eine kleine Anleitung für euch. Natürlich kann ich nicht auf jede Besonderheit eingehen, aber die wichtigsten Grundzüge zum Aufbau eines Urteils sind dabei.

Übrigens: Urteilsklausuren sind nicht nur in der Praxis wichtig, sondern auch im zweiten Staatsexamen. Dort erwarten euch neben Anwalts- und Kautelarklausuren auch Urteilsklausuren. Den Aufbau früh zu verinnerlichen, zahlt sich also doppelt aus.

Photo by KATRIN BOLOVTSOVA on Pexels.com

1. Rubrum

Den Auftakt macht immer das Rubrum. Die Details können sich je nach Bundesland unterscheiden, die Pflichtangaben sind überwiegend dieselben. Enthalten sein müssen:

  • Aktenzeichen
  • „Im Namen des Volkes“
  • Art des Urteils (End-,Zeichen-, oder Teilurteil)
  • Eingangsformel („In dem Rechtsstreit“)
  • Kläger und Beklagte mit Anschrift
  • Prozessbevollmächtigte mit Anschrift
  • ggf. Streithelfer
  • Allgemeiner Satz der das Gericht, den Richter, die Kammer und die letzte mündliche Verhandlung (soweit vorhanden) nennt.

Ein Beispiel:

„Hat das Landgericht Musterstadt – 12. Kammer – durch den Richter am Landgericht Schmidt als Einzelrichter nach der mündlichen Verhandlung am 02.03.2024 für Recht erkannt:“

Beispiel Rubrum

Damit ist das Fundament gelegt – weiter geht’s mit dem Tenor.

2. Tenor

Der Tenor ist das, was man in der Praxis sofort nachschlagen würde – das Ergebnis. Er besteht meistens aus drei Punkten:

  • 1. Entscheidung in der Hauptsache
  • 2. Kostenentscheidung
  • 3. Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit

Bei Klageabweisung ist es recht simpel: „Die Klage wird abgewiesen.“ Schwieriger wird es, wenn der Klage (teilweise) stattgegeben wird. Hier müsst ihr euch streng an die Anträge halten (Dispositionsmaxime). Alles, was nicht zugesprochen wird, muss ausdrücklich mit dem Zusatz abgegrenzt werden: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ Wenn das fehlt, ist das ein echter Kardinalsfehler.

3. Tatbestand

Der Tatbestand beschreibt, worum es im Prozess geht – ohne Wertung, ohne rechtliche Einordnung. Ziel ist es, den Sachverhalt so darzustellen, dass die Entscheidungsgründe nachvollziehbar sind.

Typischer Aufbau:

  1. Einleitender Satz (optional, kurze Einordnung des Rechtsstreits).
  2. Unstreitiger Sachverhalt
    • Alle relevanten Tatsachen, die niemand bestreitet, chronologisch aufgeführt
    • Streng im Imperfekt
  3. Streitiger Vortrag des Klägers
    • Alles, was der Beklagte bestritten hat
    • Perfekt, indirekte Rede
    • Wichtig: Formulierungen wie „Der Kläger behauptet, …“ (Tatsache) oder „Der Kläger ist der Ansicht, …“ (Rechtsauffassung)
    • Beispiel: „Der Kläger behauptet, der Beklagte habe vor Vertragsschluss von dem Umstand gewusst.
  4. Kleine Prozessgeschichte
    • Überhaupt nur das, was man braucht, um die Anträge zu verstehen
    • Perfekt Indikativ
  5. Anträge des Klägers (wie in der Klageschrift)
  6. Anträge des Beklagten
  7. Streitiger Vortrag des Beklagten (gleiche Regeln wie beim Kläger)
  8. Große Prozessgeschichte
    • Der weitere Verfahrensverlauf, z. B. Beweisaufnahmen

Meist reicht dieses Schema. Abwandlungen sind notwendig, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa eine Widerklage aus einem völlig anderen Sachverhalt.

4. Entscheidungsgründe

Nach dem Tatbestand folgen die Entscheidungsgründe – hier wird das Ganze rechtlich eingeordnet. Und zwar im Urteilsstil: Ergebnis zuerst, Begründung danach.

Typischer Einstieg:

„Die Klage ist zulässig und begründet.“

Grundprinzipien:

  • Vom Allgemeinen zum Besonderen
  • Zuerst Zulässigkeit, dann Begründetheit
  • Orientierung an Prüfungsschemata
  • Unproblematisches kurz abhandeln, Problematisches ausführlich
  • Wenn der Klage stattgegeben wird, reicht die Prüfung einer Anspruchsgrundlage
  • Wird die Klage abgewiesen, müssen alle infrage kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft und verneint werden

Achtet darauf: In einem Urteil gibt es keine Überschriften wie „A. Zulässigkeit“. Eine Untergliederung ist erlaubt, aber nur durch Gliederungspunkte – nicht durch Überschriften

Sprachlich helfen Formulierungen wie „denn“, „weil“ oder „da“, um die Argumentation im Urteilsstil sauber zu verbinden

Fazit

Ein Urteil zu schreiben ist am Anfang ungewohnt – schließlich müsst ihr vom gewohnten Gutachtenstil in den Urteilsstil umdenken. Wichtig sind:

  • prägnantes Formulieren,
  • saubere Trennung von streitigem und unstreitigem Vortrag,
  • schematische, nachvollziehbare Entscheidungsgründe.

Dass die ersten Versuche noch holprig wirken, ist völlig normal. Routine kommt erst mit der Zeit – und ja, hier gilt das altbekannte Motto: üben, üben, üben.

Tipp: Musterurteil vom OLG Sachen

Die ersten Wochen im Referendariat – ein Erfahrungsbericht

Unsere Autorin Stine hat vor kurzem ihr Referendariat begonnen – und wurde ganz schön ins kalte Wasser geworfen. Statt an der Uni in Vorlesungen zu sitzen soll sie plötzlich Urteile schreiben und Verhandlungen leiten. In diesem Beitrag berichtet sie von ihren ersten Eindrücken.

Erwartung vs. Realität

Seit knapp sechs Wochen darf ich nun im Referendariat neue Eindrücke verarbeiten, andere Aufgaben meistern und vor allem feststellen, dass Realität und Vorstellung, wie so oft, meilenweit auseinanderklaffen.

Ich startete mit der Zivilstation und wurde zunächst zwei Wochen im Einführungslehrgang berieselt. Mit den Grundlagen des Prozessrechts, dem gerichtlichen Ablauf und den ersten Kostenberechnungen. Seitdem darf ich am Gericht das prozessuale Recht live erleben und selbst anwenden. Ich schreibe Urteile, halte Aktenvorträge und muss in naher Zukunft eine Verhandlung selbst leiten. Während ich mir diese Aufgaben vor Augen führe, frage ich mich häufiger, ob ich dem Referendariat überhaupt gewachsen bin.

Damit du vielleicht mit einem realistischeren Bild startest, hier meine ganz persönlichen Referendariat-Erfahrungen aus den ersten Wochen! 

Wer auf Anleitung hofft, wird enttäuscht

In der Hoffnung, endlich mehr durch die praktische Anwendung zu lernen und weniger durch das Selbststudium zu erarbeiten, startete ich ins Ref. Allerdings fühlte ich mich beim Schreiben meines ersten Urteils genauso hilflos wie bei der ersten Hausarbeit im Studium.

Zwar gibt es viele Formulierungsbeispiele, aber die Fallvarianten in der Praxis sind zu groß, um für jede Situation eine passende Vorlage zu finden. Ich musste schmerzlich feststellen (obwohl ich es natürlich hätte ahnen können), dass sich auch im Referendariat nichts von allein lernt und der Urteilstil leider auch kein Selbstläufer ist. 

Endlich Struktur? Nicht ganz

Die Vorstellung von durchgeplanten Tagen, festen Terminen und geregeltem Alltag verabschiedete sich schneller, als sie aufgekommen war. Spätestens als der erste Termin keine Woche vorher verschoben wurde, war klar: sogar das größte Organisationstalent stößt hier an seine Grenzen. 

Der Gerichtstag ist häufig unplanbar und damit der Alltag vieler, die dort arbeiten.

Spannende Fälle? Jein

Die Fälle sind nicht weniger absurd als an der Uni. Allerdings wurden an der Uni die arglistigen Intentionen des Verkäufers durch den Sachverhalt vorgegeben. Nun muss dem Gericht bewiesen werden (Beibringungsgrundsatz), dass der Verkäufer arglistig handelte. Die neue Fragestellung, die das Referendariat mitbringt, sorgt für viele Knoten in meinem Kopf. Wer hat was zu beweisen und wie kann der Beweis erbracht werden. Die Probleme sind in der Praxis andere, aber nicht weniger kleinteilig, komplex und absurd. Wobei Absurdität nicht mit Spannung verwechselt werden sollte.

Die AG – Schule 2.0

Photo by Pixabay on Pexels.com

Die Arbeitsgemeinschaft ist Schule 2.0. Die schlimmsten und die besten Erinnerungen darfst du nochmal erleben. Man sieht die gleichen Menschen in regelmäßigen Abständen wieder. Arbeitet in Gruppen, bekommt mündliche Noten, hält Kurzvorträge, macht gemeinsam Pause. Es besteht sogar die Möglichkeit eine AG-Fahrt zu unternehmen. Nach dem eher anonymen Jurastudium ist diese Art der Verbundenheit ein großer Umbruch! Ebenso wie das Gefühl, plötzlich wieder für alles bewertet zu werden.

Endlich Zeit für Aufgaben? Von wegen

In der Erwartung hat man endlich genug Zeit für seine Aufgaben.

In der Realität jagt eine Abgabe die nächste. Gerade am Anfang fehlt Routine und die Unsicherheit bringt mich dazu über jede Formulierung mindestens dreimal nachzudenken. So wachsen einem auch die überschaubaren Aufgaben über den Kopf.  

Da kommt schnell das Gefühl auf, dem Ganzen nicht gewachsen zu sein. 

Vielleicht muss man an dieser Stelle wirklich lernen, den eigenen Perfektionismus im Referendariat ein Stück loszulassen, statt Kleinigkeiten über Stunden zu zerdenken. Ich bin mir noch unsicher, aber werde euch auf dem Laufenden halten und mit Updates zum Zeitmanagement und der Struktur im Referendariat versorgen.

Zwischen Ideal und Alltag

Viel im juristischen Referendariat steht und fällt mit den betreuenden RichterInnen und AG-LeiterInnen. Mir macht Mut, dass jede Station nur vorrübergehend ist und somit auch die ungünstigsten Umstände irgendwann vorbei sind. Viele Dingen liegen außerhalb des eigenen Einflusses, aber solange man bereit ist, sich zu bemühen und ein bisschen Anpassungsfähigkeit mitbringt, wird man seinen Platz finden. 

Lass dich von den ersten Wochen nicht entmutigen. Und mach dir bewusst: die höchsten Erwartungen an dich, hast DU!

Seid bereit für Veränderung und neue Perspektiven. Man gewöhnt sich bekanntlich an alles.

Wie lief euer Start ins Referendariat? Teilt gern eure Erfahrungen in den Kommentaren! Ich bin gespannt, wie es euch ergangen ist. 

Für mehr Einblicke, Updates & Realität rund um Jura: 

Folgt: Goldwaage auf Instagram.