Du hast gerade mit dem Jurastudium begonnen und hast trotz diverser Einführungsveranstaltungen keine Ahnung wie das Ganze jetzt abläuft? Oder du bist bereits im Hauptstudium und lebst immer noch von Tag zu Tag ohne einen richtigen Plan zu haben? Mit diesem Beitrag gibt dir unsere Autorin Sophia einen roten Faden an die Hand, damit du in Zukunft den Durchblick hast.

1. Die ersten Wochen als StudentIn
In den ersten Wochen gibt es neben dem aufregenden neuen Studentenleben auch ein paar organisatorische Dinge, die du erledigen solltest:
- Immatrikulation abschließen (inklusive Zahlung des Semesterbeitrags)
- Uni-Accounts aktivieren
- Studien- und Prüfungsordnung lesen (ja, wirklich! Hier steht schon ganz viel Wertvolles drin, damit du den Überblick behältst)
- Stundenplan erstellen (hierfür haben die meisten Unis Musterstudienpläne anhand derer du deinen perfekten Stundenplan erstellen kannst)
- Herausfinden:
• Wie funktioniert die Kurs- und Klausuranmeldung?
• Gibt es Anmeldefristen für AGs, VKs oder Tutorien?
• Welche Leistungsnachweise sind Pflicht und was ist freiwillig?
2. Grundstudium (1.–4. Semester): Orientierung und Grundlagen
Im Grundstudium lernst du die Basics und legst damit ein wichtiges Fundament für dein Studium. Noch in der Examensvorbereitung oder schließlich in der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird dir jeder sagen, dass es vor allem auf die Basics und ein gutes juristisches Handwerkszeug ankommt und da haben sie recht.
Inhalte typischerweise:
- BGB AT, Schuldrecht AT
- Grundrechte
- Staatsorganisationsrecht
- Strafrecht AT
- Grundlagen des Rechts
Diese Inhalte erarbeitest du dir in den Vorlesungen und den dazugehörigen Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Vorlesungsbegleitenden Kolloquien (VKs).
Was du erledigen musst:
- Kurse & AGs/VKs rechtzeitig anmelden
- Leistungsnachweise (Kleine Scheine) erwerben (meist durch Klausuren + Hausarbeiten)
Hier lohnt es sich mal bei Tutoren oder älteren StudentInnen nachzufragen, ob sie AG- oder VK-Leiter empfehlen können. Wenn du dich frühzeitig anmeldest, hast du es außerdem in der Hand, wann deine AG oder dein VK stattfindet und du schaffst es eventuell den Freitag oder Montag für ein langes Wochenende freizuhalten 😎
Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung wird meist nach dem 3. oder 4. Semester relevant und besteht je nach Uni aus einer bestimmten Anzahl von Klausuren (und Hausarbeiten). An meiner Uni war der Begriff Zwischenprüfung damals z.B. etwas irreführend. Bei uns handelte es sich nicht um eine gesonderte Prüfung, sondern das Ergebnis der Zwischenprüfung setzte sich aus den Ergebnissen der Prüfungsleistungen der ersten vier Semester (Kleine Scheine und Grundlagenschein) zusammen. Auch hierfür lohnt sich wieder ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung deiner Uni.
3. Hauptstudium (5.-7. Semester): Vertiefung und Schwerpunkt
Inhalte typischerweise:
- Schuldrecht BT
- Sachenrecht
- Verwaltungsrecht AT/BT
- Strafrecht BT
- Schwerpunktbereich (z. B. Wirtschaftsrecht, Kriminologie, Europarecht)
Schwerpunktbereich:
- Entscheidung für einen Schwerpunkt meist im 4. oder 5. Semester (keine Wahl in dem Sinne, dass du dich schon fest für einen Schwerpunkt entscheiden musst)
- Anmeldung oft separat und fristgebunden für die Prüfungsleistungen
- macht ca. 20-30% deiner Examensnote aus
4. Examensvorbereitung: Der Endgegner
Wann anfangen?
- realistisch ca. ab dem 6./7. Semester
- Dauer: ca. 12-18 Monate (kann man sehr individuell gestalten)
Optionen:
- Unirep
- Kommerzielles Repetitorium
- Selbststudium
- oder eine Kombination
Was jetzt wichtig ist:
- Lernplan erstellen
- Regelmäßig Probeklausuren schreiben
- Stoff systematisch wiederholen
5. Anmeldung zum Staatsexamen: Formales nicht unterschätzen
Die Anmeldung zum Examen ist verbunden mit viel Papierkram und hier ist es von Vorteil, wenn man bereits während des Studiums alle wichtigen Unterlagen in einem Ordner sammelt und sich erinnert wo man damals das Abizeugnis verstaut hat.
Wann, wie, wo?
- bis ca. 3 Monate vor den schriftlichen Examensprüfungen
- meist auf Website des Justizprüfungsamtes (JPA) deines Bundeslandes veröffentlicht
- in manchen Bundesländern kommt das JPA auch für einen Anmeldetermin vor Ort an die Uni
- ansonsten postalische Anmeldung unter Zusendung des Antragsformulars und aller erforderlichen Unterlagen (Originale, die du verschickst bekommst du meist nach dem Examen wieder zurückgeschickt – vergewissere dich hierbei aber am besten bei deinem JPA)
Typischerweise benötigte Unterlagen:
- Leistungsübersichten
- Leistungsnachweise (Große Scheine, evtl. Fremdsprachen- oder Rhetorikschein)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Schwerpunktnachweise (falls schon absolviert)
- Nachweis über Praktika (hier legen die Prüfungsämter oft sehr penibel Wert auf die genaue Anzahl der absolvierten Praktikumstage. Beachte dies also bereits, wenn du dir nach den jeweiligen Praktika diese schriftlich bescheinigen lässt)
- Abiturzeugnis
- Tabellarischer oder sogar handschriftlicher Lebenslauf (dieser wird deinem Prüfer bei der mündlichen Prüfung vorgelegt)
6. Nach dem ersten Examen: Kurzer Ausblick
- Referendariat (Zweites Staatsexamen)
- Berufsstart
- Promotion
- LL.M.
Aber: Eins nach dem anderen 😉
Das Jurastudium wirkt oft chaotisch und unübersichtlich, ist aber mit dem richtigen Überblick gut zu strukturieren. Wer sich mit der Studien- und Prüfungsordnung auseinandersetzt, Fristen und Voraussetzungen im Blick behält und sich rechtzeitig Gedanken über das Examen macht, nimmt sich viel Stress. Wie so oft im Leben es ist außerdem gut, sich einfach mal mit anderen auszutauschen, die vielleicht schon etwas weiter im Jurastudium sind oder das Ganze schon hinter sich haben.
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