Vom ersten Semester bis zum Examen – wie läuft das Jurastudium ab?

Du hast gerade mit dem Jurastudium begonnen und hast trotz diverser Einführungsveranstaltungen keine Ahnung wie das Ganze jetzt abläuft? Oder du bist bereits im Hauptstudium und lebst immer noch von Tag zu Tag ohne einen richtigen Plan zu haben? Mit diesem Beitrag gibt dir unsere Autorin Sophia einen roten Faden an die Hand, damit du in Zukunft den Durchblick hast. 

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1. Die ersten Wochen als StudentIn

In den ersten Wochen gibt es neben dem aufregenden neuen Studentenleben auch ein paar organisatorische Dinge, die du erledigen solltest:

  • Immatrikulation abschließen (inklusive Zahlung des Semesterbeitrags)
  • Uni-Accounts aktivieren
  • Studien- und Prüfungsordnung lesen (ja, wirklich! Hier steht schon ganz viel Wertvolles drin, damit du den Überblick behältst)
  • Stundenplan erstellen (hierfür haben die meisten Unis Musterstudienpläne anhand derer du deinen perfekten Stundenplan erstellen kannst)
  • Herausfinden:

         •       Wie funktioniert die Kurs- und Klausuranmeldung?

         •       Gibt es Anmeldefristen für AGs, VKs oder Tutorien?

         •       Welche Leistungsnachweise sind Pflicht und was ist freiwillig?

2. Grundstudium (1.–4. Semester): Orientierung und Grundlagen

Im Grundstudium lernst du die Basics und legst damit ein wichtiges Fundament für dein Studium. Noch in der Examensvorbereitung oder schließlich in der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird dir jeder sagen, dass es vor allem auf die Basics und ein gutes juristisches Handwerkszeug ankommt und da haben sie recht.

Inhalte typischerweise:

  • BGB AT, Schuldrecht AT
  • Grundrechte
  • Staatsorganisationsrecht
  • Strafrecht AT
  • Grundlagen des Rechts

Diese Inhalte erarbeitest du dir in den Vorlesungen und den dazugehörigen Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Vorlesungsbegleitenden Kolloquien (VKs).

Was du erledigen musst:

  • Kurse & AGs/VKs rechtzeitig anmelden 
  • Leistungsnachweise (Kleine Scheine) erwerben (meist durch Klausuren + Hausarbeiten)

Hier lohnt es sich mal bei Tutoren oder älteren StudentInnen nachzufragen, ob sie AG- oder VK-Leiter empfehlen können. Wenn du dich frühzeitig anmeldest, hast du es außerdem in der Hand, wann deine AG oder dein VK stattfindet und du schaffst es eventuell den Freitag oder Montag für ein langes Wochenende freizuhalten 😎

Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung wird meist nach dem 3. oder 4. Semester relevant und besteht je nach Uni aus einer bestimmten Anzahl von Klausuren (und Hausarbeiten). An meiner Uni war der Begriff Zwischenprüfung damals z.B. etwas irreführend. Bei uns handelte es sich nicht um eine gesonderte Prüfung, sondern das Ergebnis der Zwischenprüfung setzte sich aus den Ergebnissen der Prüfungsleistungen der ersten vier Semester (Kleine Scheine und Grundlagenschein) zusammen. Auch hierfür lohnt sich wieder ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung deiner Uni.

3. Hauptstudium (5.-7. Semester): Vertiefung und Schwerpunkt

Inhalte typischerweise:

  • Schuldrecht BT
  • Sachenrecht
  • Verwaltungsrecht AT/BT
  • Strafrecht BT
  •  Schwerpunktbereich (z. B. Wirtschaftsrecht, Kriminologie, Europarecht)

Schwerpunktbereich: 

4. Examensvorbereitung: Der Endgegner

Wann anfangen?

  • realistisch ca. ab dem 6./7. Semester
  • Dauer: ca. 12-18 Monate (kann man sehr individuell gestalten)

Optionen:

Was jetzt wichtig ist:

  • Lernplan erstellen
  • Regelmäßig Probeklausuren schreiben
  • Stoff systematisch wiederholen

5. Anmeldung zum Staatsexamen: Formales nicht unterschätzen

Die Anmeldung zum Examen ist verbunden mit viel Papierkram und hier ist es von Vorteil, wenn man bereits während des Studiums alle wichtigen Unterlagen in einem Ordner sammelt und sich erinnert wo man damals das Abizeugnis verstaut hat.

Wann, wie, wo?

  • bis ca. 3 Monate vor den schriftlichen Examensprüfungen
  • meist auf Website des Justizprüfungsamtes (JPA) deines Bundeslandes veröffentlicht
  • in manchen Bundesländern kommt das JPA auch für einen Anmeldetermin vor Ort an die Uni
  • ansonsten postalische Anmeldung unter Zusendung des Antragsformulars und aller erforderlichen Unterlagen (Originale, die du verschickst bekommst du meist nach dem Examen wieder zurückgeschickt – vergewissere dich hierbei aber am besten bei deinem JPA)

Typischerweise benötigte Unterlagen:

  • Leistungsübersichten
  • Leistungsnachweise (Große Scheine, evtl. Fremdsprachen- oder Rhetorikschein)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Schwerpunktnachweise (falls schon absolviert)
  • Nachweis über Praktika (hier legen die Prüfungsämter oft sehr penibel Wert auf die genaue Anzahl der absolvierten Praktikumstage. Beachte dies also bereits, wenn du dir nach den jeweiligen Praktika diese schriftlich bescheinigen lässt)
  • Abiturzeugnis
  • Tabellarischer oder sogar handschriftlicher Lebenslauf (dieser wird deinem Prüfer bei der mündlichen Prüfung vorgelegt)

6. Nach dem ersten Examen: Kurzer Ausblick

  • Referendariat (Zweites Staatsexamen)
  • Berufsstart
  • Promotion
  • LL.M.

Aber: Eins nach dem anderen 😉

Das Jurastudium wirkt oft chaotisch und unübersichtlich, ist aber mit dem richtigen Überblick gut zu strukturieren. Wer sich mit der Studien- und Prüfungsordnung auseinandersetzt, Fristen und Voraussetzungen im Blick behält und sich rechtzeitig Gedanken über das Examen macht, nimmt sich viel Stress. Wie so oft im Leben es ist außerdem gut, sich einfach mal mit anderen auszutauschen, die vielleicht schon etwas weiter im Jurastudium sind oder das Ganze schon hinter sich haben. 

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Bewerbungsgespräch für Juristen: So überzeugst du mit Haltung und im Anzug

Du bist (bald) Jurist:in, das Examen geschafft oder bist im Referendariat und jetzt steht nach einigen Bewerbungen das Gespräch mit Kanzlei, Unternehmen oder Behörde an? Keine Panik, mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem Vorstellungsgespräch ein echter Türöffner. Hier kommen praktische Tipps rund um Kleidung, Vorbereitung, Verhandlung und wie du erkennst, ob es gut läuft.

1. Der Modus – Büro oder Videocall?

Vorab: Gerade bei Bewerbungen außerhalb deines aktuellen Wohnortes und wenn es sich nur um eine Station und keine Festanstellung handelt, ist es seit Corona nicht ungewöhnlich Bewerbungsgespräche ausschließlich digital abzuhalten. Das ist kein Werturteil, sondern der moderne und effiziente Weg wie auch mit den meisten Mandanten kommuniziert wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Modi nicht wirklich, achte bloß bei digitalen Formaten auf ein neutrales und ruhiges Umfeld mit stabilem Internet und ggf. einem Mikrofon. Eine Bücherwand in deinem aktuellen Büro im Hintergrund kann auf jeden Fall ein lustiger Aufhänger für das Gespräch sein, da solche in aller Regel ein Kennzeichen von traditionelleren Anwälten und Professorinnen und bei Berufsanfängern eher unüblich sind.

Ein kleiner Hinweis bei außerörtlichen Präsenzgesprächen: Soweit in der Einladung nicht explizit ausgeschlossen, stellt die Einladung zum Bewerbungsgespräch am Ort des Arbeitgebers ein Auftragsverhältnis nach §§ 662, 670 BGB dar, sodass du Anspruch auf Ersatz deiner notwendigen Reisekosten hast (BAG NJW 1989, 1694).

2. Kleidung: Zwischen Understatement und Professionalität

Ja, der erste Eindruck zählt – auch (oder gerade) im juristischen Umfeld. Ein gepflegtes, seriöses Outfit ist daher Pflicht.

Für Männer: Dunkler Anzug (Blau, Grau, Schwarz), Hemd (weiß oder hellblau), Krawatte optional – konservativ ist okay, aber ein bisschen Stil darf ruhig durchblitzen, ihr wollt ja schließlich in Erinnerung bleiben. Schuhe geputzt, bitte.

Für Frauen: Hosenanzug oder Blazer mit Rock/Kleid, gedeckte Farben, wenig Schmuck, keine allzu hohen Absätze.

Wichtig ist generell, dass du dich wohlfühlst – nichts ist unangenehmer als ein Gespräch, bei dem du ständig an deinem Outfit zupfst oder dich verkleidet fühlst. Gerade im Ref solltest du mit deinem üblichen Businessoutfit aber ohnehin bereits vertraut sein.

Tipp: In Großkanzleien darf es tendenziell formeller sein, bei Start-ups oder NGO-artigen Arbeitgebern (und erfahrungsgemäß auch bei vielen Strafverteidigern) kann es auch etwas lockerer zugehen. Check vorab den Internetauftritt – da bekommst du ein gutes Gespür für den Dresscode.

3. Vorbereitung ist mehr als nur das Jura-Repetitorium

Ein Bewerbungsgespräch ist keine mündliche Prüfung – also entspann dich. Aber: Wer vorbereitet ist, punktet. Hier ein paar Fragen, die du vorher für dich klären solltest:

  • Was macht die Kanzlei/das Unternehmen genau? (Achtung: Nicht jede „Boutique“ ist automatisch schick)
  • Welche Rechtsgebiete oder Arbeitsgruppen interessieren dich dort?
  • Wer sind deine Gesprächspartner:innen? (LinkedIn/Xing/Unternehmenswebsite können helfen)
  • Welche Station möchtest du machen (Wahlstation, Anwaltsstation)? Warum gerade dort?

Und dann: Überlege dir deine eigene Geschichte. Warum gerade Jura? Warum jetzt diese Kanzlei? Was bringst du mit – auch abseits von Noten? Persönlichkeit zählt! Halte also gern vergangene Berufserfahrungen, Uniworkshops oder Ehrenämter mit Bezug zur angestrebten Tätigkeit parat, ohne zu dick aufzutragen. Deine Arbeitgeber erwarten keine voll ausgebildeten Profis, also versuche nicht so zu wirken, denn das bist du als Berufseinsteiger nicht. Wenn du aber an jüngeren Urteilen dein besonderes Interesse festmachen kannst, ist das immer ein guter Einwurf für den „Smalltalk“ des Bewerbungsgesprächs.

Üblicherweise wird auch dir Raum für Fragen an den Arbeitgeber gegeben. Überlege dir hier gern fragen wie: Warum haben Sie sich für das konkrete Rechtsgebiet entschieden? Schätzen Sie eher den Diskurs vor Gericht oder die Schriftsatzarbeit? Wie steht Ihre Kanzlei zu publizistischer Tätigkeit?

So zeigst du ernsthaftes Interesse und kannst für dich persönlich relevante zwischenmenschliche Faktoren abklopfen.

4. Vergütung & Tauchzeiten: Sprich es an – aber richtig

Gerade als Referendar:in willst du wissen, wie es mit Bezahlung und Arbeitszeiten aussieht. Hier ein paar Faustregeln:

Vergütung: In Großkanzleien kannst du als Referendar:in oder WissMit mit 700–1000 Euro pro Wochenarbeitstag rechnen. Ja, richtig gelesen – das ist viel, aber es wird auch viel erwartet. Bei kleineren Kanzleien ist eine Vergütung eher Verhandlungssache. Hier hilft es oft, wenn diese deine Arbeitsweise aus der Vergangenheit bereits kennen. Wenn du hier auf eine Vergütung pochst, solltest du dir aber auch bewusst sein, dass dies zulasten deiner Lernzeiten geht, da du der Kanzlei in diesem Fall auch einen konkreten Mehrwert – dass heißt konkrete Mandatsarbeit von guter Qualität- schuldest. Wenn du aber ohnehin hoffst, regelmäßig vor dem Amtsgericht aufzutreten oder am Tag drei kurze Schriftsätze zu schreiben, mache das gern deutlich, damit der Arbeitgeber weiß wie er mit dir planen kann.

Bei Behörden oder weniger gewinnorientierten Ausbildern ist eine Vergütung nicht üblich beziehungsweise vorgesehen. Eine solche als Referendar:in zu fordern wirkt eher unprofessionell. Bei Festanstellungen sind Behörden aufgrund der Eingruppierungen ebenfalls keine Spielräume für Gehälter eröffnet. Aber auch in der freien Wirtschaft solltest du dich jedenfalls nicht unter die entsprechende E13-Vergütung deines Landes verhandeln lassen. Diese steht euch als Absolvent:innen des ersten Examens als Masteräquivalent im öffentlichen Dienst zu, jedenfalls aber mit dem zweiten Examen. Entsprechende Stellen an der Uni oder in der Stadtverwaltung sind bei etwas örtlicher Flexibilität nicht gerade rar und sollten von privaten Arbeitgebern eher nicht unterlaufen werden, wenn Sie nicht mit anderweitigen Vorzügen aufwarten können.

Tauchzeiten: Anknüpfend an die Gehaltsverhandlungen für Referendar:innen folgt das Thema der Tauchzeiten. Insbesondere in der Anwaltsstation ist es vor dem Examen üblich (wenn auch nicht überall gestattet) nur zu lernen und nicht mehr am Ausbildungsort zu erscheinen. Da ihr in dieser Zeit nicht arbeitet, könnt ihr realistisch auch keine Vergütung erwarten. Sollte in eurem Land die Zusatzvergütung der Ausbildungsstelle über das OLG gezahlt werden und tauchen nicht gestattet sein, empfiehlt es sich mit der Kanzlei die Vergütung der übrigen Monate anteilig auf die Tauchzeit anzupassen. So sieht das OLG ggf. nicht an ausbleibenden Zahlungen, dass ihr eurer Ausbildungsstelle fernbleibt. Zudem kann die Tauchzeit mit den Gehaltsverhandlungen gekoppelt werden. Wenn die Kanzlei euch beispielsweise 3 Monate Tauchzeit anbietet, euch aber Geld wichtiger ist, könnt Ihr gut eine Verkürzung auf zwei Monate bei höherer Vergütung fordern. Ihr steht in dem Fall der Kanzlei immerhin bereits gut eingearbeitet und auf dem Gipfel eures Examenswissens weiterhin zur Verfügung. Diese Gleichung funktioniert ebenso in die andere Richtung.

5. Mehrere Angebote? So triffst du die richtige Wahl

Wenn du mehrere Zusagen hast – Glückwunsch! Aber wie entscheidest du dich? Dies ist letztlich eine höchstpersönliche Entscheidung. Hier aber ein paar Kriterien:

  • Inhaltliche Ausrichtung: Passt das Rechtsgebiet zu dir? Einige Kanzleien können deine fachlichen Wünsche vielleicht nicht ganz bedienen. Grundsätzlich ist es aber hilfreich, im Ref fachlich offen zu bleiben, solange dies dich nicht vom roten Faden deines Karrierewegs abbringt.
  • Team und Atmosphäre: Wie war dein Eindruck im Gespräch? Wirkte das Team offen, interessiert, gestresst?
  • Work-Life-Balance: Wirst du eher ins Getriebe geworfen oder gibt es klare Ansprechpartner:innen und geregelte Abläufe? Wenn du hier unsicher bist, Frage auch im Nachgang gern noch mal, ob es möglich wäre mit einem Associate über die Wahrnehmungen zum Arbeitsalltag zu sprechen, da diese oft eine andere Perspektive als die Chefs haben.
  • Weiterentwicklung: Gibt’s Einblicke in andere Bereiche, Mandant:innenkontakt, Seminare?

Und ganz ehrlich: Manchmal zählt auch einfach das Bauchgefühl. Wenn du beim einen Laden mit einem Lächeln rausgehst und beim anderen mit Kopfschmerzen spricht das Bände. Geld und Prestige sind nichts, was dich bei Frustration im Übrigen nach einem halben Jahr noch gern zur Arbeit gehen lässt.

6. Woran du merkst, dass das Gespräch gut läuft

Manchmal verlässt man ein Gespräch und denkt: „Keine Ahnung, wie das war.“ Hier ein paar positive Zeichen:

  • Offene Körpersprache deines Gegenübers: Lächeln, Kopfnicken, Augenkontakt.
  • Gespräch auf Augenhöhe: Wenn du nicht nur abgefragt, sondern wirklich ausgefragt wirst. Wenn dein Lebenslauf jenseits der Examensnote gelesen wurde, spricht das für echtes Interesse an deiner Person.
  • Echte Rückfragen: Wenn sie sich konkret auf deinen Lebenslauf oder deine Erfahrungen beziehen.
  • Profilierung der Gesprächspartner: Wenn dein Gegenüber dir neben Fragen und harten Fakten auch persönliche Anekdoten zur Arbeit mitteilt und nuancierte Einschätzungen abgibt, ist das auf jeden Fall ein Ausdruck des Vertrauens in dich.

Wenn du hingegen nur über Noten, Arbeitszeiten und Pflichtarbeitsstunden sprichst, ohne dass echtes Interesse an dir als Person durchkommt – dann sei vorsichtig. Kultur ist langfristig (fast) alles.

Zu guter Letzt:

Du bist mehr als dein Schwerpunkt und deine Punktzahl. Zeig dich als reflektierte, interessierte Persönlichkeit, die weiß, wo sie hinwill. Ein gutes Bewerbungsgespräch ist keine Prüfung – sondern der Beginn eines beruflichen Matches. Also: rein in den Anzug oder Blazer, aufrecht hinsetzen und mit Klarheit und Charme überzeugen.

Bewerbung im juristischen Bereich: 7 Tipps für deinen erfolgreichen Einstieg

Du willst dich für ein juristisches Praktikum, eine Referendariatsstation oder einen Job bewerben? Keine Panik! In diesem Beitrag zeige ich dir, worauf du achten solltest, wenn du deine Bewerbungsunterlagen erstellst – und wie du positiv aus der Masse hervorstichst.

Zunächst die Grundlagen: Natürlich benötigt deine Bewerbung die üblichen Formalia wie Kontaktzeile, Bewerbungsfoto und Layout. In den letzten Jahren ist mit der KI zudem der Aspekt der Maschinenlesbarkeit von Lebensläufen dazugekommen. Da der juristische Markt kein Massengeschäft ist, würde ich die Relevanz hier nicht überbewerten, da vermutlich immer noch Menschen die Bewerbungen sichten. Um zu testen, ob eine Software deine Daten richtig erfasst, hilft Google mit kostenlosen Websites.

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1. Verstehe, was die Stelle verlangt – und was du bieten kannst

Bevor du überhaupt anfängst zu schreiben, solltest du die Stellenanzeige gründlich analysieren. Achte auf Schlüsselbegriffe: Geht es eher um wirtschaftsrechtliche Beratung, um öffentlich-rechtliche Fragestellungen oder um Prozessführung? Versetze dich in den Arbeitgeber hinein: Welche Qualifikationen und Eigenschaften sind hier wirklich wichtig? Und mindestens ebenso wichtig, zumindest wenn es nicht nur ein großer Name für das erste Praktikum sein soll: Wo möchtest du selbst später hin? Was erhoffst du dir von der Stelle, und glaubst du dort langfristig mit Leidenschaft arbeiten zu können?

Notiere dir diese Anforderungen und überlege, wie du sie mit deinen bisherigen Stationen, Interessen und Fähigkeiten abdeckst. So stellst du sicher, dass du in deinem Anschreiben auf das eingehst, was wirklich zählt.

2. Das Anschreiben: Persönlich, klar und konkret

Das juristische Anschreiben sollte nicht aus Floskeln bestehen – es ist kein Ort für Allgemeinplätze wie „Schon früh habe ich mich für das Recht interessiert“. Das soll aber nicht heißen, dass alles „glattgeschliffen“ sein muss. Wenn du an einem konkreten Ereignis dein Interesse für das Feld des potenziellen Arbeitgebers darlegen kannst, verdeutlicht das deine Motivation und macht deine Bewerbung einzigartig. Es geht es darum, kurz und überzeugend zu erklären:

  • Warum bewirbst du dich gerade bei diesem Arbeitgeber?
  • Was bringst du konkret mit, was für diese Stelle relevant ist?
  • Wie kannst du einen Beitrag zum Team leisten?

Zeige, dass du dich mit der Kanzlei oder Institution beschäftigt hast. Nenne Praxisgruppen, spannende Mandate oder die Unternehmenskultur. Wichtig: kein Copy & Paste! Jedes Anschreiben sollte individuell auf die Stelle zugeschnitten sein.

Und mein persönlicher Tipp: Scheue dich nicht, persönliche Kontakte zum Unternehmen/der Behörde zu benennen. Auch wenn du diese nur mal vor zwei Jahren auf einer Messe o.Ä. getroffen hast (und Sie sich wahrscheinlich nicht mehr an dich erinnern werden): Damit zeigst du, dass du dich ernsthaft mit dem Arbeitgeber auseinandergesetzt hast. Und kein/e PersonalerIn wird vermutlich deine Bewerbung direkt in den Müll wandern lassen, wenn man damit potenziell eine/n andere/n MitarbeiterIn verstimmen könnte. Du kannst hier nichts verlieren.

3. Der Lebenslauf: Klar strukturiert und juristisch relevant

Dein Lebenslauf ist dein Aushängeschild – gerade im juristischen Bereich wird er oft zuerst gelesen. Achte deshalb auf:

  • Klaren Aufbau: Antichronologisch (jüngste Station zuoberst), mit präzisen Zeitangaben.
  • Juristische Relevanz: Betone Praktika, Stationen und Schwerpunkte, die juristisch relevant sind. Deine Aushilfsstelle im Einzelhandel ist höchstens bei deinen ersten Praktika noch für Softskills von Interesse.
  • Noten: In der Juristerei spielt die Examensnote (leider) eine große Rolle. Verstecke sie nicht, sondern gehe offen damit um – wenn du sie durch andere Leistungen „ausgleichen“ kannst, zeige das im Anschreiben.

Wenn du Auslandserfahrung, Moot Courts, wissenschaftliche Arbeiten oder relevante Nebenjobs vorweisen kannst: unbedingt erwähnen. Sie zeigen Initiative, Sprachkenntnisse und Engagement – gerade Soft Skills sind im Berufsalltag oft entscheidender als die reine Punktzahl.

4. Zeugnisse und Anlagen: Qualität vor Quantität

Füge nur solche Anlagen bei, die einen tatsächlichen Mehrwert bieten. Das bedeutet in der Regel:

  • Examenszeugnisse
  • Praktikumsnachweise
  • Sprachzertifikate (wenn vorhanden und mehr als der verpflichtende Fremdsprachenschein)
  • Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber (hier ggf. die besten/relevantesten auswählen, da die letzten fünf Referendariatsstationen etwas erschlagend wirken könnten)

Studienbescheinigungen, Schulzeugnisse oder Urkunden über die Teilnahme an irgendwelchen Seminaren brauchst du nur, wenn sie wirklich relevant sind. Ordnung und Übersichtlichkeit der Anlagen sagen ebenfalls viel über dich aus – achte auf ein durchdachtes PDF-Dokument oder eine Mappe ohne Durcheinander. Hier gibt es gute Gratistools, aus denen du eine einheitliche PDF-Datei bauen kannst. Leider haben immer mehr Arbeitgeber standardisierte Masken in Ihren Bewerbungsportalen, die teilweise Einzeldokumente voraussetzen. Ob du die Datei hier besser wieder „aufteilst“ oder frech ein einzelnes Dokument unter dem oft obligatorischen Lebenslauffeld einfügst, kann ich nicht mit Sicherheit beurteilen. Wenn aber explizit kein Anschreiben gefordert ist, schicke bitte auch keins.

5. Der Lebenslauf ist dein Spiegel – mach ihn nicht kleiner, als du bist

Viele Jurastudierende neigen dazu, sich unter Wert zu verkaufen (Stichwort Imposter-Syndrom) – gerade wenn die Examensnoten nicht herausragend sind. Aber: Arbeitgeber suchen nicht nur nach Zahlen. Teamfähigkeit, Engagement, Interesse am Fach und Praxiserfahrung können ebenso überzeugen.

Statt dich kleinzureden, solltest du ehrlich und selbstbewusst deine Stärken präsentieren. Hattest du ein Auslandssemester, ein Ehrenamt oder hast neben dem Studium gearbeitet? Das zählt, vor allem in der Praxis. Stelle deshalb mit den kurzen Kommentaren zu deinen Tätigkeiten stichwortartig relevante Fähigkeiten heraus, die für die Stelle hilfreich sind (Prozessführung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit etc.). Hier gilt: Weniger Konjunktiv, mehr selbstbewusste Aussage.

6. Formalia: Sauberkeit, Rechtschreibung, Layout

Es klingt banal, ist aber entscheidend: Fehlerfreie Bewerbungen sind ein Muss, gerade im juristischen Bereich. Achte darauf, dass…

  • dein Anschreiben maximal eine Seite umfasst,
  • keine Rechtschreibfehler enthalten sind,
  • die Formatierung einheitlich ist (Schriftart, Zeilenabstand, Rand),
  • dein Lebenslauf nicht überfrachtet, aber vollständig ist.

Lass unbedingt jemanden Korrektur lesen. Fehler im Anschreiben wirken unkonzentriert – das will kein Arbeitgeber. Passe besonders auf, wenn du mehrere Bewerbungen parallel verschickst und im Anschreiben jeweils Textbausteine aus der vorherigen verwendest. Hier entsteht schnell ein inhaltliches und grammatisches Kauderwelsch, das bei organischen Texten oder durch eine Drittkorrektur vermieden werden kann.

7. Nachforschen – aber mit Fingerspitzengefühl

Wenn du nach zwei bis drei Wochen keine Rückmeldung erhalten hast, ist eine kurze Nachfrage per E-Mail in Ordnung – höflich und professionell formuliert, ohne den Unterton des Vorwurfs. Das zeigt Interesse und Initiative. Aber: Bleibe respektvoll, kein Arbeitgeber schuldet dir eine sofortige Antwort. Wenn es nicht klappt, hake es ab und nutze das Feedback (wenn du welches bekommst), um dich weiter zu verbessern. Erfahrungsgemäß haben gerade Behörden aufgrund der notwendigen Beteiligungen nicht das dynamischste Einstellungsverfahren.

Fazit: Deine Bewerbung als juristisches Aushängeschild

Die Bewerbung ist dein erster Eindruck – und gerade bei Jura zählen Präzision, Struktur und Substanz. Wenn du deine Unterlagen gezielt auf die Stelle zuschneidest, deine Stärken klar präsentierst und die formalen Anforderungen beachtest, hast du gute Chancen, zu einem Gespräch eingeladen zu werden. Trau dich, authentisch zu sein – und vor allem: Fang frühzeitig an. Denn eine gute Bewerbung braucht Zeit und schreibt sich nicht nach einem Acht-Stunden-Tag oder der Probeklausur.

Mein Vormittag im Gefängnis

Heute, an einem Freitagmorgen, klingelt mein Wecker um 05:45 Uhr. Eigentlich stehe ich nie so früh auf, aber heute lag ich schon seit 04:00 Uhr wach im Bett.

Heute geht es zum ersten Mal in eine JVA für mich.

Der Strafverteidiger, bei dem ich mein Praktikum mache, hatte mich im Vorfeld extra im Gefängnis anmelden müssen. „Einfach so mitzukommen“ ist bei den strengen Sicherheitsvorkehrungen kaum möglich.

Um 07:00 Uhr morgens treffen wir uns vor der Kanzlei und fahren los: etwa zwei Stunden dauert die Fahrt in die Justizvollzugsanstalt. Pünktlich um 09:00 Uhr sind wir da und laufen zum Eingang – der Strafverteidiger tiefenentspannt und ich sichtlich nervös. Von außen ist die JVA fast unscheinbar. Wäre ich hier lediglich vorbeigefahren, hätte ich die hohen weißen Mauern vielleicht noch für einen Fabrikkomplex gehalten. Erst als wir auf dem Innenhof sind, sehe ich auch stellenweise Stacheldrahtzaun, der über den Mauern gespannt ist.

picture by Isabella Mendes, https://www.pexels.com/de-de/foto/98c-platte-auf-zaun-340585/

Angekommen im Empfangsraum geben wir erst einmal unsere Ausweise ab. Wir erhalten ein Besucherkärtchen und einen Schlüssel für unseren Spind. Ein Justizvollzugsbeamter führt uns in den nächsten Raum, in dem wir die Gelegenheit haben, unsere Taschen in den Spind zu legen. Alle unsere Wertsachen, Schmuck und den Inhalt unserer Taschen füllen wir in einen blauen Korb. Danach werden wir einzeln in einen Raum geführt, in dem ein Ganzkörper-Metalldetektor steht. Ich muss meine Schuhe ausziehen, auf die gelb markierten Flächen im Detektor treten und meine Arme heben. Meine Schuhe werden durchsucht und der Inhalt meiner Taschen wird begutachtet.

Wir werden in den nächsten Gebäudekomplex geführt und mein erster Eindruck des Besuchergebäudes ist, dass es mich an ein Kinderkrankenhaus erinnert. Es riecht gut hier, irgendwie sauber; die Wände sind orange gestrichen und mit farbenfrohen Bildern bedeckt. So habe ich es mir hier nicht vorgestellt. Der Beamte öffnet jede Tür und verschließt jede Tür einzeln und wir werden in einen engen Korridor geführt. Vor dem Besprechungsraum schaue ich durch die Tür hinein und denke: „Jetzt geht es also los“. Wegen der Infektionsgefahr erhalten wir keinen offenen Besprechungsraum, sondern einen, in dem der Mandant uns hinter einer Glasscheibe gegenübersitzen wird.

Der Besprechungsraum beinhaltet auf unserer Seite einen kleinen Raum mit einem Tisch und drei Stühlen. Auf der anderen Seite der Glasscheibe ist der Raum des Mandanten. Zur Verständigung gibt es eine Gegensprechanlage, die von allein funktioniert, also ohne einen Knopf beim Sprechen drücken zu müssen.

„Unser“ Mandant ist noch nicht da, deshalb setzen wir uns und warten. Währenddessen schaut sich der Strafverteidiger noch einmal die Akte an und geht Zeugenaussagen durch. Der Vorwurf an unseren Mandanten wiegt relativ schwer. Aufgrund der hohen Straferwartung (über drei Jahre) und der daher vermuteten Fluchtgefahr nach § 112 II Nr. 2 StPO sitzt er nun in U-Haft. Ich höre den Mandanten, noch bevor ich ihn tatsächlich sehe. Das Geräusch von Fußfesseln, die über den Boden schleifen, höre ich zum ersten Mal, aber kann es dennoch direkt zuordnen. Er tritt hinein und setzt sich. Er ist groß, breit gebaut, tätowiert und trägt einen dunkelblauen Gefängnisanzug. Sein Aussehen wirkt respekteinflößend auf mich. In den folgenden anderthalb Stunden geht der Strafverteidiger mit ihm die Akte durch, liest ihm die Zeugenaussagen vor, zeigt ihm die Bildbände der Polizei und bespricht den bevorstehenden Gerichtstermin. Der Mandant sieht abgeschlagen und erschöpft aus. Ich merke ihm an, dass er jetzt gerne woanders wäre. Er ist sehr freundlich, aufgeschlossen und respektvoll. Ich merke, dass ich will, dass ihm geholfen wird und sage zum Abschluss ein paar aufmunternde Worte. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass er jetzt ein wenig Menschlichkeit gebrauchen könnte – jemanden, der ihn nicht behandelt wie einen gefesselten Kriminellen, sondern wie einen ganz normalen Menschen, der sich in einer misslichen Lage befindet. Ob er das, was ihm vorgeworfen wird, tatsächlich getan hat, weiß ich nicht und vielleicht wird sich das beim Gerichtstermin auch nicht zweifelsfrei bestätigen oder dementieren lassen.

Während ich im Besprechungsraum sitze, sehe ich andere Häftlinge mit Handschellen vor dem Raum entlanggehen, vermutlich auch zu Terminen mit ihren AnwältInnen. Einige sind noch sehr jung und schauen mich im Vorbeigehen durch das Sichtfenster in der Tür an. Wir verabschieden und von dem Mandanten und werden auf exakt demselben Weg wieder hinausgeleitet. Dadurch, dass es so viele Gebäudekomplexe gibt, kommt man als Besucher gar nicht dazu, den Zellentrakt oder den Hof der Häftlinge zu sehen. Dass man nicht in Ruhe herumspazieren und sich umschauen darf, ist ja klar.

Am Eingang erhalte ich meinen Personalausweis zurück und gehe durch das Tor an die frische Luft. Ich muss erstmal tief durchatmen und fühle mich befreit. Auf der Rückfahrt denke ich unentwegt an unseren Mandanten: wie er jetzt zurückgeführt wurde und was wohl beim Gerichtstermin passieren würde. Es sind eine Menge Zeugen und Zeuginnen geladen, daher wird es wohl eine lange Verhandlung. An das Opfer denke ich eher weniger – vielleicht, weil ich doch unserem Mandanten glaube und nicht davon ausgehe, dass die ihm vorgeworfene Tat auch wirklich in der Form stattgefunden hat. Ich merke, wie schwer es mir fällt, eine professionelle Distanz zu halten, weil ich noch so sehr unter dem bedrückten Eindruck stehe, den der Mandant auf mich gemacht hat.

Im Verlauf der Fahrt stelle ich fest, dass mich dieser Tag heute wohl noch länger beschäftigen wird. Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf die bevorstehende Verhandlung und hoffe, dass dort viele der offenen Fragen, die geblieben sind, noch beantwortet werden können.

Bewirb dich- wie du die Angst vor einem anspruchsvollen Praktikum überwindest

Tag eins meines Praktikums. Ich bin nervös und mir ist flau im Magen. Ich hab das schließlich noch nie gemacht. Ich gebe mir einen Ruck und betrete die Kanzlei. Ein Sprung ins kalte Wasser.

Ging es dir auch schon so?

Kennst du Gedanken wie: Da brauche ich mich gar nicht bewerben, die nehmen mich eh nicht. Oder: Ich kann doch noch gar nichts?

Es ist schon ein starker Kontrast zwischen Hörsaal-Alltag und dem juristischen Berufsleben. Im Studium lernen wir den ganzen Tag Jura-Theorie. Deshalb ist es kein Wunder, dass uns die Praxis zu Beginn einschüchtert.

Viele Studierende neigen aufgrund dieser fehlenden Praxiserfahrung dazu, ihr Praktikum so schnell wie möglich irgendwo abzuarbeiten (oder den Nachweis von einem bekannten Juristen ausfüllen zu lassen, ohne je dessen Kanzlei betreten zu haben). Jeder regelt das eben auf seine Weise.

Aber vielleicht verpasst der ein oder andere dadurch eine Chance.  

Denn: Natürlich wissen die erfahrenen ArbeitgeberInnen (die ja selbst Jura studiert haben), dass Studierende keine fertig ausgebildete Fachkräfte sind. Sie tolerieren Nachfragen also nicht nur – sie erwarten sie. Sie kalkulieren kleine Fehler ein, die AnfängerInnen machen. Und sie wissen auch, dass du natürlich nicht alle Rechtsgebiete fehlerfrei beherrschst.

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Daneben (so habe ich das jedenfalls schon häufig mitbekommen) neigen viele Studierende dazu, bei Praktika tief zu stapeln.

Sie wollen eigentlich in eine große Kanzlei, in Medienhäuser, oder zu hohen Gerichten – aber schicken ihre Bewerbungen nie ab, aus Angst, eine Absage zu bekommen oder sich im Falle einer Zusage ganz schrecklich zu blamieren.

Mir selbst ging es genauso. Deswegen habe ich mein erstes Praktikum bei einem sehr netten Anwalt in freundlichem Umfeld gemacht und dort gemerkt: So schlimm ist es ja gar nicht. Anschließend war ich schon etwas selbstbewusster und habe mich in einer relativ großen Kanzlei beworben.

Das ist eine gute Möglichkeit, sein Selbstbewusstsein zu stärken. Klar – irgendwann muss jeder ins kalte Wasser springen. Aber wer sagt, dass es gleich der Atlantik sein muss?

Gerade wenn du am Anfang deines Studiums stehst, trau dich und bewirb dich. Ein Praktikum kann wirklich viel Spaß machen und ungemein bereichernd sein. 

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, oder du Fragen zum Thema Praktikum hast, schau gerne in der eigens dafür erstellten Rubrik vorbei oder schreib uns auf Instagram @goldwaage.jura .

FAQ: Alles rund ums Praktikum im Jurastudium

Jeder Jurastudierende in Deutschland muss Praktika absolvieren, um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden. Das wirft besonders zu Beginn des Studiums eine Menge Fragen auf. In diesem Beitrag möchten wir deswegen die häufigsten davon beantworten.

1.Wie lange geht ein Jurapraktikum? Die genaue Dauer deiner Praktika kannst du der JAPO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen) deines Bundeslandes entnehmen. In den meisten Bundesländern sind drei Monate Pflicht. Du kannst dir dabei aussuchen, ob du ein langes Praktikum bei nur einer Stelle absolvierst, oder die Zeit z.B. in drei Mal einen Monat bei verschiedenen Arbeitgebern aufteilst. 

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2. Wo darf man ein juristisches Praktikum machen?  Grundsätzlich musst du das Praktikum bei einem Volljuristen/ einer Volljuristin machen. Es steht dir aber frei, ob du an einem Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, in einer kleinen oder großen Kanzlei antrittst. Wichtig ist eigentlich nur, dass dich das Themenfeld interessiert. 

3. Bekommt man für ein Jurapraktikum Geld? Das kommt ganz darauf an. Im Regelfall sind studentische Praktika unbezahlt. Natürlich kannst du deinen Arbeitgeber/ deine Arbeitgeberin nach einer Vergütung oder z.B. der Erstattung deiner Fahrtkosten fragen. 

4. Was lernt man bei einem Jurapraktikum? Auch das hängt stark davon ab, wo du während deines Praktikums arbeitest. Oftmals dürfen PraktikantInnen ihre ArbeitgeberInnen im Alltag begleiten und selbst kleinere Aufgaben übernehmen. Bei einem Praktikum in einer Kanzlei könntest du beispielsweise zu Gerichtsterminen mitgehen, Akten sichten, Klageschriften vorformulieren, bei MandantInnengesprächen mit dabei sein uvm. 

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5. Was ist der beste Zeitpunkt für ein Jurapraktikum?  In vielen Bundesländern ist es verpflichtend, Praktika während der vorlesungsfreien Zeit zu durchlaufen. (Das stößt übrigens oft auf Kritik, schließlich werden so die Ferien von Jurastudierenden nicht nur von Hausarbeiten sondern eben auch Praktika eingenommen und es bleibt wenig Freizeit.) Außerdem musst du, wenn du zum Examen antrittst, vorweisen können, dass du drei Monate Praktika hinter dich gebracht hast. Abgesehen davon, gibt es aber keinen perfekten Zeitpunkt. Es kann bereits nach wenigen Semestern sehr bereichernd sein, in den juristischen Arbeitsalltag hineinzuschnuppern. Es ist jedoch nicht verwerflich, erst zum Ende des Studiums seine Praktika zu absolvieren. 

6. Was für Voraussetzungen brauche ich bei einem Jurapraktikum?  Die Anforderungen an BewerberInnen unterscheiden sich selbstverständlich von ArbeitgeberIn zu ArbeitgeberIn. Gute Noten und zusätzliche Qualifikationen werden sicherlich gerne gesehen, sind allerdings kein Muss. Letztendlich ist die Voraussetzung nur, dass du Jura studierst. 

7. Wann muss ich mich für ein Jurapraktikum bewerben?  Für Bewerbungen gelten sehr verschiedene Maßstäbe. Bei kleineren Kanzleien kann es ausreichen, sich wenige Wochen oder Monate vor dem geplanten Zeitraum zu bewerben. Bei anderen, sehr beliebten ArbeitgeberInnen kann es erforderlich sein, sich ein Jahr vorher zu bewerben. Mein Tipp: Lieber zu früh, als zu spät eine Bewerbung versenden.

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