Auslandssemester im Jurastudium – Lohnt sich das?

Aus Angst, das ohnehin schon lange Jurastudium noch weiter in die Länge zu ziehen, oder Lücken im Wissen zu deutschem Recht entstehen zu lassen, entscheiden sich viele Jurastudierende gegen ein Auslandssemester.

Das ist ein fataler Fehler, findet unsere Autorin Carla. In diesem Beitrag – oder eher: Plädoyer – nennt sie 5 Gründe, die auch dich überzeugen, ein Auslandssemester zu machen.

Für mich stand schon zu Beginn meines Studiums fest, dass ich für längere Zeit ins Ausland gehen möchte. Es klang nach Abenteuer, Perspektivwechsel und einer einmaligen Gelegenheit. Also studierte ich ein Semester an der Universität Lund, in Schweden.

Umso überraschter war ich, als immer mehr KommilitonInnen mir erzählten, dass sie sich aus verschiedensten Gründen gegen das Auslandsstudium entschieden. Diese Mythen will ich in diesem Beitrag entkräften.

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1. Das Studium ist schon lang genug

Der wohl häufigst genannte Grund, dass Jurastudierende in Deutschland sich gegen ein Auslandssemester entscheiden, ist, dass das Studium unglaublich lang ist. Anders, als unsere europäischen Nachbarn ist ein deutschen Jurastudium nicht im Bologna-System (also ohne Bacherlor oder Master)organisiert. Daher lassen sich die Fächer, die wir im Ausland belegen, nicht auf unsere Studienzeit anrechnen. Das Auslandssemester ist quasi eine freiwillige Verlängerung der Regelstudienzeit – warum solltest sich das jemand antun?

Für mich liegt der Grund dafür auf der Hand: Wann hast du noch einmal in deinem Leben die Gelegenheit, ohne Notendruck zu studieren? Wann kannst du noch einmal ganz entspannt etwas juristisches Lernen und dabei noch eine andere Kultur entdecken?

Meine Zeit in Schweden fühlte sich nicht wie eine Verlängerung meiner Studienzeit an, sondern wie eine Pause vom stressigen Studienalltag in Deutschland. Nach meiner unglaublich schönen Zeit dort, konnte ich mich voller Energie in die zweite Hälfte meines Studiums begeben. Diese Auszeit hat meines Erachtens nach vielen KommilitonInnen gerade in der Examensvorbereitung gefehlt.

2. Kein deutsches Recht lernen – Zeitverschwendung?

Auf den ersten Blick stimmt das. Im Ausland besuchst du in der Regel keine klassischen Vorlesungen zum deutschen Recht. Das heißt allerdings nicht, dass du nicht mit deutschem Recht in Berührung kommst. Ich schrieb beispielsweise in Lund einen rechtsvergleichenden Aufsatz über die Unterschiede von Mord und Totschlag im Englischen und im Deutschen und lernte so das deutsche Recht noch einmal aus einer anderen Perspektive kennen. Nicht selten führte ich außerdem mit Studierenden aus den verschiedensten Ländern angeregte Diskussionen über verschiedene Rechtsfragen, ganz nach dem Motto “Wie ist das denn bei euch?”

3. Wie soll ich mir das leisten?

Natürlich sind die Kosten eines Auslandssemesters nicht kleinzureden. Es gibt allerdings gute Möglichkeiten, diese auszugleichen. Wer ein Auslandssemester im europäischen Ausland macht, kann mithilfe der Erasmus+ Förderung der EU bis zu 600 Euro im Monat erhalten- diese müssen bei erfolgreichem Abschluss des Semesters nicht zurückgezahlt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, Auslandsbefög zu beantragen, das häufig auch Studierenden, die in Deutschland kein Bafög erhalten, zusteht. Nicht zuletzt gibt es die Möglichkeit, die eigene Wohnung unterzuvermieten, um Mietkosten zu sparen. Abgesehen von den Reisen und Unternehmungen, die ich während meines Auslandssemesters unternommen habe, habe ich in Schweden nicht wesentlich mehr Geld ausgegeben während eines Semesters in Deutschland. 

4. Zu Hause ist es am schönsten

Es kann schon ein wenig beängstigend sein, das gewohnte Umfeld zu verlassen und in ein fremdes Land zu ziehen. Kleinere Ängste und Sorgen kennen wohl die meisten Auslandsstudierenden. Was, wenn ich keine Freunde finde? Was, wenn die Kurse auf Englisch zu schwer sind? Was, wenn die Unterkunft nicht so schön ist, wie auf den Bildern? Ich plädiere ganz stark dafür, diese Zweifel beiseite zu schieben und sich dennoch auf die Reise zu machen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es wohl nirgendwo so leicht ist, wie unter Internationals neue Freunde zu finden und es enorm das Selbstvertrauen stärkt, wenn du im Ausland kleinere Probleme löst. 

5. Ungeahnte Vorteile

Zu guter Letzt hat ein Auslandsaufenthalt noch tolle Begleiterscheinungen. Zum einen wird dein leicht eingerostetes Schulenglisch (oder die Sprache, auf der du studierst) sich immens verbessern. Die altbekannte Hemmschwelle, bei der du dich nicht traust, auf Englisch zu reden, verschwindet nach kurzer Zeit wie von alleine. Natürlich lernst du auch Vokabeln aus dem “Legal English”, die auf dem heutigen Arbeitsmarkt sicher von Nutzen sein können.

Häufig bekommst du auch die Gelegenheit, einen kostenlosen Sprachkurs der Landessprache zu besuchen – besser als von Muttersprachlern im eigenen Land, kann man eine Sprache wohl nicht lernen.

Auch wenn es abgedroschen klingt, auf dem guten alten Lebenslauf sticht ein Auslandssemester immer positiv hervor. Welcher Arbeitgeber möchte nicht eine/n weltoffene/n JuristIn mit guten Fremdsprachenkenntnissen und Lebenserfahrung einstellen?

Der wohl wichtigste Punkt: Du hast die Möglichkeit, Freunde fürs Leben zu finden. Ich habe beispielsweise nach den schriftlichen Prüfungen meines Staatsexamens meine Koffer gepackt und habe meine Erasmus-Freunde in Barcelona und Bologna besucht. Eine bessere Erholung hätte ich mir nicht vorstellen können.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig meiner Begeisterung für das Auslandssemester teilen. Wir haben als EU-BürgerInnen das wahnsinnige Privileg der Erasmus+ Förderung und ich bin der Meinung, dass jede/r, der es kann, davon Gebrauch machen sollte.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit deinen KomilitonInnen. Auf Instagram @goldwaage.jura findest du zudem ein Story-Highlight mit Bildern aus meinem Erasmussemester.

Bewirb dich! – Alles, was du über ein Stipendium im Jurastudium wissen musst

Obwohl es in Deutschland eine Vielzahl an Stipendien gibt, trauen sich viele Studierende nicht, sich für die Förderungen zu bewerben. Das ist schade, denn tatsächlich gibt es viele Gründe, die dich für ein Stipendium qualifizieren könnten. In diesem Beitrag erklärt dir unsere Autorin Lea deshalb alles, was du rund ums Stipendium wissen musst – und warum auch du dich bewerben solltest.

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Die Vielfalt an möglichen Förderungen kann recht unübersichtlich sein, weshalb auch die Antworten auf die Fragen nicht einheitlich sind. Doch ArbeiterKind.de hat auf ihrer Webseite eine tolle Übersicht erarbeitet, sodass du dort gern weiter recherchieren und vertiefte Infos bekommen kannst.

Aber vorweg: 

Die Anforderung an Stipendiat/innen sind so unterschiedlich wie die Vielfalt an Stipendien selbst, sodass für (fast) jeden das passende dabei ist. Nicht nur die „Bildungselite“ hat Chancen auf ein Stipendium und meist schätzt man seine Leistung auch nicht objektiv zu 100% richtig ein (Stichwort “Impostersyndrom”, wozu ich dir auch Sophias Beitrag empfehle). Auf jeden Fall lohnt sich der Aufwand einer Bewerbung und häufig genug werden Personen gefördert, die damit vielleicht gar nicht ernsthaft gerechnet hatten.

I. Überblick: Was für Stipendien gibt es überhaupt?

Wie schon gesagt, gibt es unzählige verschiedene Arten von Stipendien. Ich habe dir ein paar Beispiele nach den grob wichtigsten Kategorien sortiert und aufgelistet. 

1. Politisch geprägte Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke, von denen es 13 gibt, sind staatlich anerkannt und werden vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) finanziell unterstützt. Sie fördern leistungsstarke, engagierte und gesellschaftlich interessierte Studierende. Diese gehören übrigens nicht, wie häufig angenommen, zu einer Partei, sondern sind lediglich parteinah.

Dazu gehören z.B.:

2. Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke

Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke sind solche, deren Träger oft von einer Religionsgemeinschaft oder einem ihr nahestehenden Verein getragen wird. Eine Pflicht zur Religionszugehörigkeit besteht jedoch nicht. Auch hier erfolgt eine finanzielle Unterstützung durch das BMBF.

Dies sind u.a.: 

3. Unabhängige, nicht-politisch gebundene Förderwerke

Diese Organisationen fördern unabhängig von politischer oder konfessioneller Zugehörigkeit. Manche richten sich u.a. speziell an ErstakademikerInnen oder Studierende mit bestimmten sozialen Hintergründen.

Dazu gehören:

4. Internationale Programme und Auslandsstipendien

Passend zugeschnitten für Auslandsaufenthalte kommen folgende Förderungen in Betracht:

5. Regionale und private Stiftungen

Daneben gibt es noch an die 2000 regionale und private Stiftungen, nach denen du mit etwas Fleiß unter myStipendium.de suchen kannst.

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II. Vorteile – Was bringt dir ein Stipendium?

Bewerbung und Auswahlverfahren können (müssen aber definitiv nicht!) aufwendig sein. Umso wichtiger ist es, die Vorteile, die ein Stipendium mit sich bringt, nicht aus den Augen zu verlieren. Diese sind u.a.:

  1. Finanzielle Entlastung
  1. Networking
  • mit Förderern
  • und anderen Stipendiaten
  1. Zugang zu Förderangeboten
  • Studienkolleg/innen (teils Vernetzung für spätere Dissertation oder Jobangebote)
  • Praktikumsstellen wie (Traineeships in Großkanzleien die zu Jobangeboten führen können)
  1. positives Hervorstechen auf dem Lebenslauf
  1. kleiner Ego-Schmeichler

III. Die Bewerbung – Jetzt geht’s los!

Wie die Bewerbung konkret abläuft, hängt von dem Stipendium ab, auf das du dich bewerben möchtest. Nähere Infos findest du auf der einschlägigen Webseite oder du lässt dich beraten bei z.B. deinem Studierendenwerk oder spezialisierten Vereinen wie ArbeiterKind.de.

Ich selbst habe nur Erfahrungen mit dem Deutschlandstipendium, deshalb erkläre ich den Ablauf einmal daran exemplarisch. So bekommst du einen groben Eindruck, was von dir erwartet werden kann.

Beim Deutschlandstipendium erfolgt die Bewerbung durch Eigeninitiative (anders bei z.B. der Studienstiftung des deutschen Volkes, bei dem du durch einen Hochschullehrenden vorgeschlagen werden musst). Jede Uni legt selbst das Zeitrahmen für die Einreichung der Bewerbung fest. Dies tust du i.d.R. über ein offizielles Bewerbungsportal, das je nach Uni ca. sechs Wochen geöffnet ist. Dieses enthält mehrere Seite durch die du dich durchklickst und die entsprechenden Infos einträgst wie Studiengang, Semesteranzahl, Kontakt- und Kontodaten. 

Auch kannst du z.B. angeben, ob du Erstakademiker/in bist, dich um pflegebedürftige Angehörige kümmerst oder mit Kind(ern) studierst. Zudem wird auch ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Dabei wird – überspitzt ausgedrückt – meiner Erfahrung nach nicht erwartet, dass du mehr Zeit beim Ehrenamt, als mit Studieren verbringst. Auch ein paar Stunden im Monat reichen aus, also liste am besten alles auf und sei nicht zu bescheiden.

Herzstück, und damit auch am zeitintensivsten, ist ein Motivationsschreiben von maximal zwei Seiten. Dabei ist deine Kreativität gefragt. Das Auswahlkomitee möchte keine Wiederholung deines Lebenslaufes oder einen abgedroschenen Standardtext lesen.

Als kleine Denkanstöße könntest du stattdessen über Folgendes schreiben:

  • Was macht dich aus?
  • Wieso hast du dich für Jura entschieden?
  • Welche Vorteile würde dir persönlich das Stipendium bringen (mehr Zeit für Ehrenämter; Finanzierung von Auslandspraktika; vertiefter Fokus aufs Studium durch finanzielle Entlastung; etc.)

Die Möglichkeiten sind quasi endlos, Hauptsache du vermittelst einen Eindruck davon, wer du bist und wieso DU das Stipendium bekommen solltest.

Nach Einreichung der Bewerbung über das Portal und Unterzeichnung inkl. Abgabe der Bewerbungsvereinbarung innerhalb der Ausschlussfrist, wartest du bis zur Sitzung der Auswahlkommission für die Vergabe der Stipendien. Den Termin findest du meist auf der Webseite deiner Uni. Ein paar Tage später hast du dann entweder den Bewilligungsbescheid oder eine Absage im Briefkasten. Meist bekommst du die Zusage dann nochmal per Mail. 

IV. Fazit – Lohnt es sich?

Ein Stipendium bietet dir viele Vorteile für (zumindest beim Deutschlandstipendium) recht geringen Aufwand. Stell dir einfach einmal kurz vor, dass du jeden Monat lang einige hundert Euro als Förderung bekommst, die du nicht zurückzahlen musst. Stell dir noch dazu vor, dass du regelmäßig zu Vorträgen oder Netzwerk-Treffen eingeladen wirst, bei denen du spannende Leute triffst. Klingt das nicht gut?

Hinzu kommt, dass die Auswahlkriterien vielfältig sind und vor allem nicht nur die Leistungsstärksten gefördert werden, sondern auch besondere persönliche Belastungen und Engagement belohnt werden.

Daher trau dich unbedingt eine Bewerbung zu schreiben, denn du hast viel zu “gewinnen” und im Verhältnis dazu wenig zu verlieren.

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folg uns auf Insta @goldwaage.jura.

1. Staatsexamen ohne Repetitorium – ist das möglich?

Du willst das Erste juristische Staatsexamen ohne kommerzielles Repetitorium bestehen? In diesem Beitrag teilt unsere Autorin Stine ihre Erfahrungen eines alternativen Weges.


Bevor ich euch mit Erfahrungen über das Referendariat versorge, möchte ich ein Thema ansprechen, das mir besonders am Herzen liegt: das Erste Staatsexamen absolvieren ohne ein kommerzielles Repetitorium besucht zu haben.

Nicht nur einmal habe ich während der Vorbereitung an dieser Entscheidung gezweifelt. Auslöser zum Grübeln gibt es viele. Schlechte Noten in den Probeklausuren. Kommiliton*innen die scheinbar weiter sind oder (gefühlt) mehr wissen. Das Gefühl, mit der Entscheidung allein zu sein. Darum habe ich häufig online nach positiven Erfahrungen zur Examensvorbereitung ohne Repetitorium gesucht, wurde aber selten fündig. Stattdessen begegnete man immer wieder Erfolgsgeschichten von Leuten, die ein kommerzielles Rep besucht haben. 

Kein Wunder, dass die Zweifel blieben und mein Selbstvertrauen gelitten hat. Dabei sind Mut und Vertrauen essenziell für eine gute Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen. 

Darum möchte ich heute ein paar positive Aspekte mit euch teilen. Als kleine Erinnerung, dass ihr auf dem richtigen Weg seid, auch wenn er anders aussieht.

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Das Beste (ausnahmsweise) zuerst: Ja, es ist möglich. 

Ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen, dass es funktioniert. Nicht nur bei mir, sondern auch bei einigen Kommiliton*innen, die sich bewusst gegen ein kommerzielles Repetitorium entschieden haben.

Wichtig: Ich will dich nicht überreden oder dir einreden, dass das der einzige richtige Weg ist. Vielmehr möchte ich ein paar unterstützende Worte für diejenigen dalassen, die mit dem Gedanken spielen oder sich bereits dazu entschieden haben. Die Examensvorbereitung ist sehr individuell. Den einen richtigen Weg gibt es nicht!

Warum ich den Weg ohne kommerzielles Rep gegangen bin und was dafür spricht:

  • Kostenersparnis

Hier das offensichtliche: du sparst dir einen Haufen Geld. Ein kommerzielles Rep kostet monatlich zwischen 150-200€. Das sind auf ein Jahr gerechnet Summen, die besser investiert werden können oder einigen schlicht nicht möglich sind. 

  • Individualität und Flexibilität

Ohne Rep hast du mehr Kontrolle über deinen Zeitplan. Zwei bis drei Tage pro Woche, die sonst durch feste Kurse blockiert wären, kannst du frei gestalten. Natürlich nur, wenn du auch das Unirep flexibel nutzt oder darauf verzichtest. Statt dich an einen allgemeinen Zeitplan zu klammern, kannst du deine Stärken und Schwächen gezielt in den Fokus rücken. Deine Lernstrategie für das Jura-Examen passt du individuell an, statt einem starren Standardplan zu folgen.

  • Du bist nicht mehr allein

Immer mehr Studierende entscheiden sich bewusst gegen kommerzielle Anbieter in der Examensvorbereitung. Man ist also kein Einzelfall mehr, die Wahrscheinlichkeit von Gleichgesinnten in deinem Umfeld steigt[1].

  • Die Unis holen auf

Viele Universitäten haben inzwischen den Handlungsbedarf erkannt. Kommerzielle Reps tragen oft dazu bei, das Jurastudium noch elitärer wirken zu lassen, als es ohnehin schon ist. Das Unirep-Programm wird vielerorts ausgebaut: begleitende Vorlesungen, Klausurenkurse und Probeexamina. Natürlich ist noch immer Luft nach oben, aber in Verbindung mit Eigeninitiative und einer Lerngruppe ist das Unirep für Jura häufig eine echte Alternative. Zumal Universitätsprofessor*innen die Prüfungen, auf die sich dich vorbereiten, auch abnehmen. Sie sollten also wissen, worauf es ankommt.

  • Künstliche Intelligenz

Noch vor kurzer Zeit war es mühsam, an gute Lernpläne zu kommen. Heute kannst du dir mithilfe von KI in der Jura-Examensvorbereitung deinen eigenen, individuellen Lernplan erstellen lassen. Genau auf dich und deine Bedürfnisse zugeschnitten. Daran halten musst du dich immer noch selbst ;). Aber die technischen Möglichkeiten sind da und werden stetig besser. 

Ich hoffe du siehst, dass es für das Bestehen des Examens keines kommerziellen Reps bedarf, wenn du das nicht möchtest. Lass dich von Momenten der Unsicherheit nicht aus der Bahn werfen.

Bedenken sind menschlich.

Hör auf sie, aber lass sie nicht dominieren. Nur du weißt, wann es Zeit ist etwas zu ändern. 

Ich für meinen Teil wünsche mir, dass sich mehr Studierende trauen den Weg zu gehen, der wirklich zu ihnen passt. Und sich nicht von Profs., Mitstudierenden oder Werbeversprechen verunsichern lassen.

Und ich wünsche mir von den Unis, dass sie das Potential ihrer Unireps erkennen und weiter ausbauen.  Denn eine erschwingliche Examensvorbereitung im Jurastudium ist nicht nur gerechter, sie hilft auch die Angst und die Mythen rund um das Erste Examen abzubauen.

Wie bereitest du dich auf den staatlichen Teil des 1. Staatsexamens vor – mit oder ohne kommerzielles Rep? 

 Lass es mich gerne in den Kommentaren wissen. Für wöchentliche Tipps, Motivation und Erfahrungen aus dem Jurastudium folge @Goldwaage auf Instagram. 


[1] https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/studium-und-referendariat/4-punkte/prüfungen-examen/details/traut-euch-jura-examen-ohne-repetitorium

Bist du der Imposter? Das Imposter-Syndrom im Jurastudium

„Bald fliegt auf, dass ich eigentlich gar nichts weiß oder kann“ – Ein Gedanke, den viele Jurastudierende kennen und der auch nach dem absolvierten ersten Staatsexamen nicht unbedingt verschwindet. Unsere Autorin Sophia hat das sogenannte Imposter-Syndrom für euch von ganz verschiedenen Seiten beleuchtet.

Wer ist der Imposter? Diese Frage stellt sich aktuell ganz Tik Tok. Aber worum geht es bei diesem Trend?

Mehrere Personen sitzen in einem Raum und erhalten einen Begriff. Runde für Runde nennt nun jeder einen weiteren Begriff, der thematisch mit Diesem verwandt ist.

Doch Vorsicht – eine Person im Raum ist der sogenannte Imposter. Diese weiß nicht, um welchen Begriff es sich handelt. Sie hat schlichtweg keine Ahnung, muss sich dennoch unauffällig verhalten und anhand der bereits genannten Begriffe, einen eigenen nennen, um nicht von der Gruppe als Imposter enttarnt zu werden. 

Aber was ist ein Imposter eigentlich?

Der Begriff Imposter kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt Hochstapler.

Und was hat das Ganze jetzt mit dem Jurastudium zu tun?

Vielleicht hast du schon mal vom sogenannten Imposter-Syndrom oder auch Hochstapler-Syndrom gehört. Laut den EURES (EURopean Employment Services) handelt es sich hierbei um ein Phänomen, bei welchem sich Betroffene trotz ihres (beruflichen) Erfolgs unzulänglich fühlen und das Gefühl haben, ihren Erfolg nicht zu verdienen bzw. nicht so begabt, wie andere zu sein. 

Nina Chuba setzt sich in ihrem Song „Unsicher“ mit eben diesen Gefühlen des Selbstzweifels und der Orientierungslosigkeit von jungen Erwachsenen auseinander. 

Sie singt:

„Ich greife nach den Sternen und wenn ich’s schaff, dann nenn‘ ich’s Glück.“

Und das beschreibt es ziemlich treffend. 

Betroffene des Imposter-Syndroms glauben, ihren Erfolg dem Zufall zu verdanken zu haben und irgendwann als BetrügerIn entlarvt zu werden. 

Vermutlich hast du derartige Gedanken im Laufe deines Studiums auch schon mindestens einmal gehabt.

Kein Wunder – das Jurastudium hat so einiges zu bieten, was dieses Gefühl fördert: 

Die juristische Notengebung. Ständig „leider nur 3 Punkte“ und keine sichtbare Steigerung, umso größere Freude bei 4 von 18 Punkten und das pure Misstrauen gegenüber der eigenen Leistung, wenn plötzlich einmal die 9 Punkte oder mehr unter der Klausur stehen. „Ist das wirklich meine Klausur oder liegt hier ein Fehler vor?“

Auch die Randbemerkungen der Korrektoren wie „Nein“, „Grob falsch“ oder kurz und knapp „???“, sowie kaum Verbesserungsvorschläge fördern das eigene Selbstvertrauen wohl kaum. Ganz im Gegenteil.

Hinzu kommen das enorm hohe Konkurrenzniveau und der ständige Vergleich mit anderen Jurastudierenden. 

Es ist und bleibt nun einmal so: Noten spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Hinblick auf die eigene juristische Zukunft (auch wenn Notenanforderungen, beispielsweise für eine Karriere in der Justiz vielerorts zunehmend immer weiter abgesenkt werden). 

Im Studium werden wir ständig allein anhand unserer Noten mit anderen Studierenden verglichen, ob wir es wollen oder nicht. 

Was kannst du also tun, um dem Imposter-Syndrom entgegenzuwirken?

Sprich mit anderen Jurastudierenden. Schnell wirst du merken, diese Gefühle treten früher oder später bei fast jedem von ihnen einmal auf – unabhängig davon, ob sie konstant „gute“ Noten schreiben oder regelmäßig Rückschläge erleben. 

Feiere deine Erfolge also. Und zwar nicht nur die großen. Du hast endlich das eine Problem durchdrungen? Du hast die Zwischenprüfung geschafft? Du hast das erste Mal eine Klausur im Klausurenkurs für’s Examen mit „knapp 4 Punkten“ bestanden? All das sind deine ganz eigenen Erfolge und nicht etwa nur Glück. 

Auch das Gespräch mit Nicht-Juristen hilft oft. Bewegst du dich zu sehr in der Jura-Bubble verlierst du schnell den Bezug zur Realität vor lauter Leistungsdruck. Da hilft es manchmal, durch Freunde oder Bekannte wieder zurück auf den Boden der Tatsachen gebracht zu werden. (Obwohl diese nicht selten selbst im beruflichen Umfeld vom Imposter-Syndrom betroffen sind).

Was mir Persönlich außerdem sehr hilft, ist ein Jahresrückblick. Ich versetze mich in mein Ich von vor einem Jahr hinein und frage mich: Wo stand ich heute vor einem Jahr und was habe ich seitdem eigentlich alles erreicht? Und ich sage dir, da kommt eine ganze Menge zusammen, die man schnell als selbstverständlich abtut. Das Jahr besteht aber aus vielen kleinen und großen Erfolgen, auf die wir stolz sein sollten. Wenn es dir hilft schreib dir diesen Jahresrückblick zusätzlich auf, damit du dir deine Erfolge bei Bedarf immer wieder in Erinnerung rufen kannst. 

Von uns Jurastudierenden wird viel Können erwartet aber egal in welchem Stadium deines Studiums du auch gerade steckst, ruf dir in Erinnerung: du kannst bereits verdammt viel!

Um mit einem weiteren Song-Zitat aus meiner Motivations-Playlist abzuschließen:

„Glück nie verwechseln mit Können aber dein Können niemals anzweifeln.“ (Kontra K – „Erfolg ist kein Glück“)

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Ein Gastreferendariat in Sachsen – lohnt sich das?

Unser Blogger Robert hat einen mutigen Schritt gewagt – und im Rahmen eines Gastreferendariats das Bundesland gewechselt. Ihn verschlug es von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen der beiden Bundesländer im Vergleich.

Länderwechsel außerhalb der Wahlstation?

In den meisten Bundesländern ist es üblich, mit Ausnahme eines „Speyersemesters“ die Stationen (außer der Wahlstation am Ende) des Referendariats im jeweiligen Ausbildungsbezirk zu absolvieren.

Mecklenburg-Vorpommern, mein Ausbildungsland, ist hier flexibler. In einer Verwaltungsvorschrift wird ausdrücklich festgehalten, dass bis zu 12 Monate des Referendariats auswärts verbracht werden dürfen, wobei auch diese Option praktisch auf die Anwalts- und die Wahlstation beschränkt ist. Als weitere Restriktion kommt hinzu, dass im Aufnahmebundesland die Möglichkeit zur Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften gegeben sein muss. Anderenfalls besteht weiterhin eine Pflicht, wöchentlich in der AG der Stammdienststelle in M-V zu erscheinen. Dies stellt insbesondere für Hamburg eine Hürde da, was trotz der geographischen Nähe leider keine Gastreferendar*innen zur Ausbildung zulässt.

Böse Zungen mögen behaupten, Hintergrund dieses Privilegs sei das Bedürfnis einiger Referendar*innen in Großkanzleien zu arbeiten und der Mangel ebensolcher in unserem schönen Küstenbundesland. Jedenfalls war dies für mich ein Grund, eine spezialisierte öffentlich-rechtliche Ausbildung in Dresden zu suchen.

Das Organisatorische – leichter als gedacht?

Das notwendige Verwaltungsverfahren war erstaunlich unkompliziert. Nachdem ich eine Zusage einer Dresdner Kanzlei für die Station hatte, schrieb ich das OLG Dresden an, wie die Möglichkeit einer gastweisen Teilnahme an der örtlichen AG wäre. Die Details wurden in einem Telefonat geklärt, der Rest erfolgte dann nahezu ausschließlich zwischen den beiden OLGen.

Einziges Problem: Der Föderalismus. Sachsens Einstellungstermine ins Referendariat sind denen in M-V genau um einen Monat voraus. Deshalb befand ich mich zum Zeitpunkt des sächsischen Einführungslehrgangs in die anwaltliche Tätigkeit noch bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Um keinen kompletten Kaltstart hinzulegen, besuchte ich deshalb noch den Einführungslehrgang in Rostock, bevor ich meinen Dienst in Sachsen antrat.

Der erste Eindruck

Nachdem ich meine Kanzlei zum ersten Mal vor Ort kennengelernt hatte, stand ich in meiner zweiten Woche zum ersten Mal in der mir zugewiesenen AG am Landgericht Dresden.

Wobei, eigentlich war mein erster Berührungspunkt mit der sächsischen Justiz das flughafenartige Schlangestehen bei der Wachtmeisterei des Landgerichts. Verglichen zu M-V, wo man mit halbwegs seriösem Auftreten unkompliziert in jedes Gericht kommt, erschien mir das Prozedere aus Taschenkontrolle mit Röntgentunnel und Magnetschleuse ziemlich exzessiv (Anmerkung: Hintergrund hierfür ist mutmaßlich der Mord an der Zeugin Marwa El-Sherbini 2009 im Gerichtssaal). Nachdem ich jedoch schließlich im Gebäude und der AG war, stand ich vor letzterer wie der Schüler, der in der achten Klasse neu an die Schule kommt. Es folgten die übliche Vorstellung bei Dozierenden und KollegInnen und ein nahtloser Übergang in die Pflichten eines Referendars.

Die Examensvorbereitung

Das Fehlen einer befreundeten Lerngruppe durch den Ortswechsel stellt eine nicht zu unterschätzende Herausforderung in der Examensvorbereitung dar. Hierzu ist anzumerken, dass in Sachsen der Unterrichtsanteil im Referendariat wesentlich höher ist als an der Küste. M-V beschränkt sich für die theoretische Ausbildung weitgehend auf einen mehrtägigen Einführungslehrgang en bloc, gefolgt von einer wöchentlichen etwa 5-stündigen Arbeitsgemeinschaft. Neben drei Pflichtklausuren pro Station besteht hier pro Rechtsgebiet 1–2-mal pro Monat die Möglichkeit, eine Probeklausur auszuformulieren und korrigiert zu besprechen.

In Sachsen findet regelmäßig an 3 Tagen die Woche Unterricht statt. Ein vierter Tag kann wahlweise für eine freiwillige Klausur genutzt werden oder in der Kanzlei mit der Praxis verbracht werden. Ich entschied mich für zweitere Option, auch da bereits in der AG (oft in Heimarbeit) 1-2 Klausuren die Woche gefertigt wurden. Entsprechend blieb auch für eine Teilnahme an den Klausurenkursen in M-V wenig Raum.

Sachsen – mehr Dozierende aber auch größerer Koordinationsaufwand?

Die Menge an Unterricht bringt ein weiteres Problem mit sich: Sachsen schöpft hier anders als M-V aus einem großen Pool an Dozierenden mit jeweiligen fachlichen Stärken. Zwischen diesen findet jedoch kaum bis keine Koordination statt, allein die Geschäftsstelle sorgt meist dafür, dass sich der Unterricht nicht mit anderen Veranstaltungen überlappt. Regelmäßig wurde wegen Krankheit oder beruflichen Verhinderungen Veranstaltungen zeitlich oder innerhalb der Stadt verlegt, was mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die ReferendarInnen verbunden war.

In der Praxis führte dies zum einen oft zu halben Arbeitstagen in der Kanzlei, um das dortige Pensum zu schaffen, zum anderen zu „zerrissenen“ Lerntagen, auch da mir eben die Anschlusslerngruppe an die teils nur zweistündigen AGs fehlte. Inhaltlich muss der Ausbildung allerdings zugutegehalten werden, dass die fachlich spezialisierten Dozierenden oft mit guten Unterlagen aufwarten konnten und auch „lernfaule“ Referendar*innen jedenfalls Grundkenntnisse in allen Gebieten vermittelt bekommen haben.

Allein bei den Klausurbesprechungen verliert man aufgrund der Anzahl an Klausuren und den teilweise fast zwei Monaten bis zur Besprechung schnell den Überblick über den Inhalt der Bearbeitung, die nun besprochen werden soll, was dem Erkenntnisgewinn nur bedingt zuträglich ist. Zudem ist aufgrund der festen Einplanung und der vorrangigen AG-Dienstpflicht eine Teilnahme an allen Besprechungen möglich. Aufgrund der Freiwilligkeit der Klausurenkurse in M-V und den oft etwa 5-stündigen Besprechungen in der Arbeitszeit sind diese nur mit größerem Aufwand und viel Absprache mit der Ausbildungsstelle in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Fazit

Kann ich also empfehlen, innerhalb der Anwaltsstation das Bundesland, spezifisch nach Sachsen zu wechseln? Rückblickend würde ich hier ein klares „Nein“ aussprechen.

Zwar bin ich unglaublich dankbar für die Chance, neue motivierte KollegInnen und damit auch andere Justizstrukturen kennenzulernen. Auch habe ich viele gute Unterlagen und sogar die Chance auf ein doppeltes Probeexamen in zwei AGs mitnehmen können.

Unerwartete Herausforderungen

Allerdings sollte man den psychischen Stress, den ein Umzug (bzw. ein Zusammenziehen), die organisatorische Eingewöhnung in gleich zwei neue Ausbildungsstellen und das Fehlen des bekannten Umfelds bedeuten, wirklich nicht unterschätzen. Euer Fokus sollte, und wird es zumindest unterbewusst auch, auf dem Examen in nicht einmal neun Monaten liegen. Klar war meine Erwartung nicht, hier den Großstadtsommer meines Lebens zu haben. Aber mit KollegInnen, die selbst im Examensstress stecken (Sachsen schreibt zwei Monate früher als M-V) fällt es insgesamt schwer Kontakte zu knüpfen. Dies leider trotz der Bemühung der Geschäftsstelle, Wandertage und Sommerfeste für ReferendarInnen zu organisieren, die aber eher mäßig angenommen wurden.

Routine ist alles

Ohne eure Lernroutinen und bekannten Rückzugsorte, und ohne Unterstützung durch befreundete Lerngruppen, fällt es gerade mit dem sächsischen Unterrichtsmodell wirklich schwer, einen systematischen Lernplan abzuarbeiten. Die ständige Terminkoordination zwischen AG und Arbeitsplatz, verbundenen mit dem ständig wechselnden Konvolut an Unterrichtsinhalten erfordern eine Selbstdisziplin, welche die für das erste Examen notwendige noch einmal übersteigt. Dies gilt insbesondere, da auch der hohe Unterrichtsumfang in Sachsen mit den wirklich attraktiven „Crashkursen“ vor dem Examen keinen Anspruch auch eine umfassende Examensvorbereitung bieten.

Wer also (wie ich) ein flexibleres, eigenverantwortliches Lernen für sich bevorzugt, wird in Sachsen wahrscheinlich nicht glücklich. Wer jedoch ein insgesamt durchaus strukturiertes Lernsystem mit einem guten Maß an Druck und Dienstpflicht braucht, dem sei zumindest ein ganzes Referendariat in Sachsen empfohlen. Gerade der Wechsel ist jedoch eher unhilfreich. Beide Länder unterscheiden sich nicht unerheblich im Landesrecht, aber auch in der justiziellen Arbeitsweise und Klausurkonzeption. Sowohl in M-V, als auch in Sachsen wurde mehrmals ausdrücklich auf die „preußischen“ und „sächsischen“ Eigenheiten hingewiesen, was in einem formalistischen schriftlichen Staatsexamen abträglich ist.  

Post Scriptum

Sollten MitarbeiterInnen der Rostocker oder Dresdener Referendargeschäftsstelle diesen Beitrag lesen: Trotz der Kritik meinen herzlichen Dank für das unbürokratische Möglichmachen dieses „Abenteuers“. Ein solches Gastreferendariat ist offenbar alles andere als selbstverständlich.

In 7 Schritten zu deiner juristischen Publikation

Hast du schon mal eine Musterklausur in einer juristischen Zeitschrift gelesen und gedacht, wie kommen die Autoren eigentlich zu einer Veröffentlichung? Und kann ich als Studi eigentlich auch schon publizieren?

Im Folgenden beschreibe ich dir in 7 einfachen Schritten, wie du zu deiner ersten juristischen Publikation kommen kannst.

1. Überlegung zur Form deines Beitrags

Der erste Schritt ist klingt vermutlich recht banal, doch es gibt eine Fülle an Formaten, die sich für eine juristische Publikation eignen. Den wohl leichtesten Einstieg für eine erste Publikation – mit dem geringsten zusätzlich Arbeitsaufwand – bieten überdurchschnittliche Klausuren und Hausarbeiten, wobei jedoch leider nicht selten nur die Besten eines Durchgangs in Betracht kommen.

Darüber hinaus bieten sich auch Seminararbeiten gut an, da diese bereits geschrieben sind und “nur noch” angepasst werden müssen, eine wochenlange Literaturrecherche aber wegfällt.

Zudem gibt es weiter Kategorien wie wissenschaftliche Artikel oder Erfahrungsberichte über z.B. Moot Coorts.

Tipp: Für Klausuren und Hausarbeiten liegen die Urheberrechte für den Sachverhalt typischerweise beim jeweiligen Lehrstuhl, weshalb du die Einwilligung zur Veröffentlichung brauchst. Vergiss daher nicht, beim jeweiligen Urheber nachzufragen, ob der Publikation zugestimmt wird.

2. Wahl des “Orts” der Publikation

Durch unzählige Hausarbeiten, Klausurvorbereitungen und sonstige Recherchen sind die typischen juristischen Ausbildungszeitschriften wie JuS, JA, NJW etc. uns allen nur allzu gut bekannt. Doch für Studis und ggf. auch Wissenschaftliche Mitarbeitende gibt es die Alternative der studentischen Rechtszeitschriften. Von diesen gibt es eine ganze Fülle mit unterschiedlichen Anforderungen , die du meist im sog. Autorenleitfaden (oder mit ähnlicher Bezeichnung) auf der jeweiligen Webseite finden kannst. Kriterien für deine Wahl können sein:

  • Notenanforderung
  • Anzahl maximaler Zeichensetzung
  • Renomee der Zeitschrift
  • thematische Vorgaben
  • voraussichtlich zu investierender Arbeitsaufwand (kürzen; Ergänzung von Fußnoten)

Auswahl einiger studentischer Zeitschriften:

3. Einreichung des Beitrages

Hast du dich bzgl. der ersten beiden Schritte entschieden, schreibst du nun eine nett formulierte Mail an die jeweilige Redaktion an die dafür vorgesehene Mailadresse. Dabei muss die Formulierung nach meiner Erfahrung nicht übermäßig förmlich ausfallen, immerhin werden die Redaktionen von Studis bzw. WissMits betrieben, sodass auch meist direkt geduzt werden kann. Am besten stellst du dich kurz vor, beschreibst was du zur Einreichung anbietest und hängst die Datei und ggf. im Anhang an.

Zeitlich bist du nicht zwingend gebunden, einige Zeitschriften haben jedoch sog. Call for Papers, d.h. eine Aufforderung zur Einreichung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt damit dein Beitrag für die Veröffentlichung in einer konkreten Ausgabe berücksichtigt wird.

Bei der Einreichung wird nicht zwingend direkt erwartet, dass dein Beitrag an den Autorenleitfaden angepasst ist – insbesondere nicht falls großer Änderungsbedarf besteht z.B. durch Einfügung oder Anpassung von Fußnoten. Um jedoch zu zeigen, dass du gesehen hast, dass dieser Arbeitsaufwand noch auf dich zukommt, kannst darauf hinweisen, dass du nach Annahme des Beitrages zur Veröffentlichung gern die nötigen Änderungen vornehmen wirst.

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4. Daumen drücken und Warten

Der nächste Schritt liegt leider nicht in deiner Hand, sondern in der der Redaktion und kann mal mehr, mal weniger nervenaufreibend sein.

So individuell wie die Anforderungen der unterschiedlichen Zeitschriften sind, genauso verschieden verläuft auf der Auswahlprozess. Teils kann eine Rückmeldungen innerhalb von Tage kommen, teils dauerte es auch Wochen oder gar Monate bis eine endgültige Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung getroffen wird. Das kann unter anderem dran liegen, dass innerhalb der Redaktion Beiträge erst zur Anonymisierung vereinheitlicht werden, mehrere Auswahlphasen durchlaufen oder dem wissenschaftlichen Beirat übergeben werden müssen.

Tipp: Frag am besten bereits nach dem weiteren Ablauf und einer ungefähren Einschätzung, wann du zeitlich mit einer Rückmeldung rechnen kannst.

Kommt dann (endlich) die Rückmeldung von der Redaktion können zwei Dinge passieren: entweder du bekommst eine Zusage (weiter gehts mit Schritt 5) oder aber eine Ablehnung. Letzteres ist erstmal enttäuschend, aber bei der begrenzten Seitenanzahl einer Ausgabe oder dem persönlichen Empfinden der Redaktion, welcher Beitrag als publikationsfähig angesehen wird, nichts ungewöhnliches. Versuche eine Ablehnung nicht allzu persönlich zu nehmen, sondern trau dich einfach deinen Beitrag noch bei anderen Zeitschriften einzureichen. Hartnäckigkeit zahlt sich häufig genug aus, was ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann.

5. Anpassung deines Beitrags

Spätestens wenn du die Bestätigung zur Annahme deines Beitrages für die Veröffentlichung erhalten hast, solltest bzw. musst du sogar die Anpassung an die Vorgaben des Autorenleitfadens vornehmen. Dazu wirst du typischerweise auch nochmal von der Redaktion aufgefordert, teils mit Fristsetzung.

Hier ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitsaufwand nicht unterschätzt werden darf. Hast du beispielsweise eine handschriftliche Klausur aus eine deiner Übungen eingereicht, fällt es in deinen Aufgabenbereich die Klausur abzutippen, soweit eine KI das nicht sogar schon übernehmen kann. Auch kann es dir passieren, dass du die Klausur mit Fußnoten versehen musst, wie das bei einer Hausarbeit erwartet wird und das kann schon einmal dauern, bis du die passende Quelle zu einer Aussage findest, die dir im Klausurstress eingefallen ist.

Gleiches gilt für Hausarbeits- und Seminararbeitsquellen die ggf. umformatiert werden müssen.

Diesen Arbeitsaufwand solltest du auf jeden Fall mit einplanen, trau dich aber auch um eine Fristverlängerung zu bitten, falls die Frist für dich zu kurz gesetzt sein sollte.

6. Druckfahnen absegnen

Hast du den angepassten Beitrag wieder der Redaktion zugesendet, nimmt diese jetzt den Feinschliff wie die Formatierung und letzte Kontrollen vor.

Teils werden dir, aber nicht von jeder Zeitschrift, sogenannte Druckfahnen zugeschickt. Das ist eine vorläufige Setzung wie der Text abgedruckt aussehen wird zur Korrektur, sodass du ein letztes Mal die Möglichkeit hast, deinen Beitrag zu kontrollieren und final zur Veröffentlichung abzusegnen.

7. Beitrag in den Händen halten und freuen

Nun wird der Beitrag nur noch gedruckt und vertrieben – meist sogar auch online – und du kannst deine Publikation nun stolz in den Händen halten.

Zudem schadet es auch nicht, die Veröffentlichung in deinen Lebenslauf mit aufzunehmen und dich bei künftigen Bewerbungen von der Masse an Bewerbern abzuheben, denn nach dem ganzen beschriebenen Prozedere hast du auf jeden Fall einmal mehr – neben den Studium als solchen – bewiesen, dass du ausdauernd und zielstrebig bist.

Im besten Fall hast du sogar noch etwas Geld verdient z.B. durch Preisgelder wie Der Jurist in Kooperation mit Noerr anbietet oder deine Veröffentlichung ist bei Juris zu finden, wie z.B. die Beiträge der StudZR.

Fazit

Der Weg zur Publikation kann lang sein, doch bietet spannende Eindrücke in den Ablauf eines Redaktionsprozesses und ist vielleicht sogar deiner erster Schritt auf dem Weg deiner wissenschaftlichen Karriere.

Die 7 Schritte haben dir hoffentlich gezeigt, dass auch du bald deine erste Veröffentlichung – auch schon als Studi – in den Händen halten kannst!

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folg uns auf Insta @goldwaage.jura.

Im Dschungel des Referendariats – 5 persönliche Tipps nach dem 1. Examen

Jura Referendariat: Was ich gern vorher gewusst hätte

Weil ich mich vor dem Bestehen des ersten Staatsexamens nicht traute zu planen (aus Angst, das Bestehen des Examens zu „verfluchen“ ) hat mich nach der mündlichen Prüfung die Panik überrollt. Wo sollte ich anfangen? Was ist zu beachten? Was ist wichtig?

Damit du besser vorbereitet bist, kommen hier meine fünf wichtigsten Gedanken – in der Hoffnung dir beim Durchblick im Dschungel juristisches Referendariat zu helfen.

1. Ortswahl – wo soll es hingehen?

Wenn du dir vorstellen kannst, nach dem Studium nochmal den Wohnort zu wechseln, solltest du dich mit den Unterschieden zwischen den Bundesländern beschäftigen.
Die Voraussetzungen, Fristen und Abläufe variieren deutlich.

Auswahlkriterien, die dir eine Orientierung sein können:

  • Notenanforderung & Wartezeiten: beliebte Orte haben lange Wartezeiten
  • Gehälter: in den neuen Bundesländern sind die Bezüge teilweise deutlich höher
  • Ablauf des Refs: manche Länder bieten Probeexamen, Einführungsseminare, bestimmte AG-Strukturen, andere nicht

Wenn dir also bestimmte Inhalte wichtig sind, lohnt sich der Vergleich. Gute Übersichten findest du etwa beim Anwaltsblatt oder auf LTO. Auch ein Blick auf die Durchschnittsnoten der Bundesländer kann helfen.

Was ich aber auch sagen muss: Erfahrungen anderer sind oft sehr subjektiv und die Auswahlkriterien bleiben intransparent. Also lass dich nicht verrückt machen. Du bist niemandem Rechenschaft schuldig.

2. Verbeamtung?

Wenn dein Wunsch-Bundesland die Verbeamtung während des Referendariats anbietet, solltest du dir vorher überlegen, was das konkret bedeutet.

Vorteile:

  • Höhere Bezüge
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Beihilfeanspruch (meist 50% Erstattung der Krankheitskosten)
  • Günstigere private Krankenversicherung (PKV) möglich

Aber du zahlst weder in die Rentenkasse noch in die Arbeitslosenversicherung ein. Das bedeutet du erhältst kein ALG I nach dem Referendariat. Auch die Wahl einer Privaten Krankenversicherung kann verwirrend und unübersichtlich sein.

Wenn du dich für eine Verbeamtung entscheiden solltest, hol dir eine Beratung bei einem seriösen Versicherungsmakler. Es gibt unzählige Tarife und Details.

3. Bürokratie

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Unterlagen, die du für die Bewerbung einreichen musst. Umso früher du weißt, welche Unterlagen du benötigst umso eher kannst du anfangen diese wieder zu finden. Meist sind die Fristen Ausschlussfristen, die Unterlagen müssen also bis zum Fristende zwingend vollständig vorliegen. 

Was du (häufig) benötigst:

  • Geburtsurkunde
  • Erweitertes Führungszeugnis (kann meist erst nach Antragseingang beim jeweiligen OLG beantragt werden)
  • Examenszeugnis

Plane zwischen dem Examen und dem Referendariatsstart etwas Luft ein – häufig brauchst du bis zum Ablauf der Frist dein Examenszeugnis.

4. Das große Warten

Ich hatte gehofft, das ewige Warten hat ein Ende. Aber Fehlanzeige, man muss sich auch weiterhin in Geduld üben.

Die Zusage fürs Referendariat kommt oft kurzfristig. Heißt: monatelang Funkstille – dann plötzlich alles auf einmal.
Hab vorsichtshalber einen Plan B in der Hinterhand. Vielleicht ein Praktikum, eine Reise, einen Nebenjob und dabei rutschst du ganz bequem durch die Wartezeit für den nächsten Starttermin nach oben.

Ich habe erlebt, dass die Leute bei den Ausbildungsstellen sehr freundlich sind. Wenn du unsicher bist, ruf einfach an. Meist bekommst du auch eine Einschätzung, wie realistisch dein Wunschstandort mit deiner Note ist.

5. Gönn dir eine Pause

Ich weiß, der Reflex ist groß: „Jetzt schnell das 2. Examen durchziehen!“ Aber eine Pause tut gut.
Du hast eine aufregende und nervenraubende Zeit hinter dir. Es ist völlig okay, mal durchzuatmen.

Mach was, das dir Spaß macht. Hol Hobbys zurück, die in der Examenszeit hinten heruntergefallen sind oder lerne etwas Neues. 

Am Ende interessiert es deinen Arbeitgeber nicht, ob du 29 oder 30 bist, aber dich, ob du mit deinen Kräften am Ende bist. Jeder hat sein eigenes Tempo.

Fazit

Das Referendariat ist ein neuer, spannender, manchmal verwirrender Abschnitt. Ich hoffe, meine Gedanken helfen dir, ein bisschen Struktur reinzubringen oder einfach entspannter zu starten.

Wenn du Fragen hast, eigene Erfahrungen teilen willst oder einfach Feedback dalassen magst schreib gern einen Kommentar. Und folge Goldwaage auf Instagram für noch mehr Juracontent. Ich freu mich auf dich!

Erstes Examen geschafft – 3 Dinge, die ich rückblickend anders machen würde 

Geschafft! Das monatelange Zittern und die schlaflosen Nächte haben endlich ein Ende und ich könnte nicht stolzer sein, dass ich es nun schwarz auf weiß habe: mein Erstes juristisches Staatsexamen. Dennoch hatte ich in meiner neu gewonnenen Freizeit viel Zeit, mein Studium und insbesondere die intensiven eineinhalb Jahre Examensvorbereitung Revue passieren zu lassen.

Dabei ist vieles gut gelaufen – muss es ja irgendwie, sonst würde ich hier heute nicht als Diplom-Juristin stehen – aber es gibt auch Dinge, die ich rückblickend heute anders machen würde. Diese 3 Fehler habe ich in meiner Examensvorbereitung gemacht, damit du sie nicht machen musst:

1. Probehören bei Repetitorien

Vor der Examensvorbereitung steht jeder Jurastudierende vor den Fragen: Besuche ich ein kommerzielles Repetitorium? Reicht mir der universitätseigene Examenskurs oder lerne ich am besten ganz alleine?

Ich wusste schnell, dass ich ein Rep besuchen wollte. Ein Jahr lang den gesamten Stoff mit begleitenden Unterlagen wiederholen klang super.

Ich wusste sogar bereits, welches der in meiner Stadt angebotenen Repetitorien ich wählen würde. Mit deren Skripten und Fallbüchern hatte ich bereits während des Studiums gerne gelernt, außerdem kannte ich einige, die dieses Rep auch besuchten.

Die meisten Repetitorien bieten ein kostenfreies Probehören zum Kennenlernen an. Ich entschied mich allerdings dagegen und meldete mich direkt online an. Schon bald sollte es mit einem Monat Verwaltungsrecht AT und Sachenrecht II losgehen. In diesem einen Jahr Repetitorium bekam ich wahnsinnig viele hilfreiche Werkzeuge an die Hand und habe auch inhaltlich viel aufarbeiten können.

Dennoch würde ich rückblickend meine Entscheidung nicht von Skripten und KommilitonInnen abhängig machen.

Ein Probehören kann insofern aufschlussreich sein, dass vorab wichtige Fragen geklärt werden können. Wird rein frontal unterrichtet? Ist der Unterricht interaktiv? Gibt es eine begleitende PowerPoint-Präsentation, eine Tafel oder ähnliches, auf welcher geschrieben wird? Komme ich mit dem Stil der dozierenden Personen klar? Hierbei gibt es ganz unterschiedliche Präferenzen und ein Probehören kann all diese Fragen beantworten. Ich hätte mir beispielsweise unterrichtsbegleitend irgendeine Form der Visualisierung des Stoffes gewünscht. Dies gab es in dem von mir gewählten Rep leider, abgesehen von den ausgedruckten Falllösungen, nicht. Hätte ich das kostenlose Probehören wahrgenommen, hätte ich meine Entscheidung hiervon abhängig machen können. Nimm dieses Angebot in deiner Stadt also unbedingt wahr und finde so das Repetitorium, das am besten auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

2. Gesetze ohne Ergänzungslieferung

Wir alle kennen sie. Die Studierenden, die bereits im ersten Semester mit dem großen roten Habersack und Sartorius in der Vorlesung sitzen. Und du denkst dir: Brauche ich das jetzt auch schon? Reicht mein kleines Beck-BGB etwa nicht? Ich kann dir sagen, dass deine Beck-Texte auf jeden Fall ausreichen.

Ich wollte spätestens ab der ersten großen Übung allerdings auch endlich zu den „Großen“ gehören und wünschte mir nichtsahnend zu Weihnachten von meinen Eltern die beiden großen roten Gesetzessammlungen im schicken Ledereinband. „Mit Ergänzungslieferung“ – immer mit den aktuellsten Gesetzen ausgestattet zu werden, klang komfortabel. Von da an flatterten jedoch fast monatlich die Gesetzeslieferungen ins Haus, zum Teil im Wert eines ganzen Habersacks.

Zu den Kosten kam dann noch der zeitliche Aufwand, die hauchdünnen Seiten konzentriert in die Gesetzessammlung einzusortieren und bloß keine Seite fälschlicherweise zu entsorgen. Zugegeben, ist mir auch schon passiert – ups! Ist zum Glück gut ausgegangen, da ich durch Zufall eines Tages feststellte, dass mir eine Seite fehlt. Tipp: Du kannst kostenlos einzelne Seiten beim Beck-Verlag nachbestellen. Das hat mich damals gerettet, doch höchstwahrscheinlich bleibt die fehlende Seite eher unentdeckt und das böse Erwachen kommt dann schlimmstenfalls in der Klausur.

Gerne blieben die Ergänzungslieferungen bei mir auch liegen, bis sie sich anfingen zu stapeln und ich nur noch länger brauchte, um sie einzusortieren.

Um Kosten, Zeit und Nerven zu sparen, kauf dir also die gebundenen Ausgaben der Gesetzestexte und kurz vor dem Examen noch einmal die neuesten Auflagen. 

Photo by Andrea Piacquadio on Pexels.com

3. Frühzeitig eigene Lernroutine etablieren

Im Studium hatte ich ehrlich gesagt nie so etwas, wie eine Lernroutine. In meiner Ersti-Woche hieß es: Die ersten Semester sind zum Feiern und Kennenlernen der Stadt da und genau nach diesem Motto lebte ich. Für Klausuren lernte ich immer kurz vor knapp nach der Bulimie-Methode – hat immer irgendwie funktioniert.

So zog sich das durch das gesamte Studium. Das erste Mal länger am Stück lernte ich für meine Klausur im Schwerpunkt. Spoiler: Hat funktioniert, sich dennoch nicht wirklich positiv auf meine Note ausgewirkt. 

Um ganz ehrlich zu sein: Meine perfekte Lernroutine habe ich bis heute nicht gefunden. Vielleicht lag meine Sprunghaftigkeit auch am ständigen Vergleichen mit Kommilitoninnen, bei denen es so perfekt klang: morgens eine Stunde Karteikarten lernen, vormittags ein Teilrechtsgebiet und nachmittags Falltraining.

Geschafft habe ich mein Examen auch ohne die perfekte Routine, sie hätte allerdings bestimmt nur noch mehr zu meinem Erfolg beigetragen. Rückblickend würde ich nicht erst in der Examensvorbereitung die unterschiedlichsten Lernmethoden ausprobieren, sondern bereits früher im Studium damit anfangen.

Das größte Learning aus dieser Zeit, das alle drei Punkte gemeinsam haben ist, dass die Examensvorbereitung eine sehr individuelle Angelegenheit ist.

Du musst nicht in das eine Rep, nur weil andere dort angemeldet sind, du brauchst nicht bereits im ersten Semester die teuersten Gesetzestexte und nur weil andere bereits morgens am Frühstückstisch ihre Karteikarten wiederholen, muss das nicht auch für dich funktionieren. Leichter gesagt als getan: schau nicht zu viel links und rechts, sondern versuche deinen Weg zu finden.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit deinen Kommilitoninnen und folg und auch auf Instagram @goldwaage.jura.

Wir sind wieder da!

Liebe Lesende, lange war es still auf dem Blog und auf Instagram. Doch Goldwaagejura.com ist wieder zurück. Und das anders, als zuvor. In diesem Post möchte ich euch von allen aufregenden Neuerungen erzählen.

Neue Leute

Die größte Neuerung zuerst: Goldwaage hat ab jetzt ein Team – und ich könnte nicht glücklicher sein.

Die letzten Jahre war Goldwaage ein Solo-Projekt. Ich alleine war verantwortlich, Blogposts zu planen, zu verfassen, zu redigieren und auf Social Media zu bewerben. Das hat Spaß gemacht, aber spätestens in der Examensvorbereitung bin ich damit an meine persönlichen Grenzen gestoßen. Mein Terminplan war so gefüllt mit Repetitorium, Lerngruppe, Bib und Samstagsklausuren, dass ich froh war, wenn ich am Wochenende einmal durchatmen konnte.

Das hatte zur Folge, dass für Goldwaage oft keine Zeit blieb. Doch ab jetzt ist der Blog ein Gemeinschaftsprojekt.

Darf ich vorstellen: Das Autorenteam von Goldwaagejura:

v.l.n.r.: Sophia, Robert, Carla, Lea, Stine – die neue Goldwaage-Redaktion.

Gemeinsam werden Sophia, Robert, Lea, Stine und ich euch ab jetzt wöchentlich mit neuen Blogposts rund um Studium, Referendariat und Berufseinstieg versorgen. Wir alle haben unser erstes Staatsexamen an der Uni Greifswald absolviert und stehen an ganz verschiedenen Punkten unserer juristischen Karrieren.

Jeder von uns widmet sich ab jetzt einem eigenen Ressort. Diese lauten Studium, Wissenschaft und Lehre, Referendariat, Beruf und Good-to-know.

Nach wie vor erwarten euch also Lerntipps, Interviews, Erfahrungsberichte und eine Menge ehrliche Einblicke in die juristische Ausbildung – allerdings erweitert durch ganz verschiedene Perspektiven.

Neuer Lebensabschnitt

Auch bei mir persönlich hat sich einiges geändert. Begonnen habe ich den Blog in meinem fünften Semester. Damals war ich ständig auf der Suche nach Tipps, das Studium bestmöglich zu meistern. In meinen nahen Umfeld kannte ich keine JuristInnen und auch im Internet stieß ich auf wenig hilfreiches. Also beschloss ich, selbst über meine Erfahrungen zu bloggen.

Inzwischen sind einige Jahre vergangen. Ich habe im Frühjahr diesen Jahres mein Staatsexamen bestanden und darf mich jetzt Diplomjuristin nennen (was noch sehr ungewohnt ist). Meine Zeiten als Studentin sind somit offiziell vorbei. Das macht mich einerseits traurig, denn ich habe den Großteil der Studienzeit wirklich genossen, andererseits freue ich mich auch auf ein nächstes Kapitel. Das beginnt voraussichtlich im Herbst, wenn ich für das Referendariat noch einmal das Bundesland wechsle. Bis dahin überbrücke ich die Zeit mit Reisen, Arbeit an dem Blog und meinem Job als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl.

Neues Zeitalter

Als ich vor fünf Jahren im Internet noch verzweifelt nach Antworten auf meine Fragen zum Jurastudium suchte, war für mich an eine künstliche Intelligenz wie ChatGPT noch nicht zu denken. Mittlerweile ist ChatGPT auch in meinem Alltag unersetzlich geworden und kann – das muss ich neidlos anerkennen – sehr gute Ratschläge zum Jurastudium geben.

Umso wichtiger ist es, mir, bzw. uns als Goldwaageteam, eine Erweiterung zu künstlich generierten Antworten zu bieten. Unsere Beiträge sind weiterhin ohne Hilfe von KI verfasst und spiegeln unsere eigenen, menschlichen, Erfahrungen wieder. Goldwaage soll nach wie vor eine Plattform darstellen, in der angehende und fertig ausgebildete JuristInnen sich ehrlich über ihre Erfahrungen austauschen und voneinander lernen können.

Viel Neues also, aber im Kern bleibt alles beim Alten. Ich freue mich auf die kommenden Monate, auf viele spannende Beiträge und einen regen Austausch über Jura und alles, was dazugehört.

Eure Carla

Jura trifft Fremdsprachenkompetenz – So wirst du juristischer Übersetzer

* Dieser Beitrag wird gesponsert von Mentorium*

Die Ausbildung zum juristischen Übersetzer: Welche Qualifikationen sind notwendig?

Du möchtest juristischer Übersetzer oder juristische Übersetzerin werden? Dann findest du hier heraus, welche Qualifikationen dazu nötig sind. Denn wer juristische Texte in andere Sprachen übertragen möchte, muss sowohl sprachlich als auch fachlich einige Kompetenzen
mitbringen.

Was macht ein juristischer Übersetzer?

Als juristische/r ÜbersetzerIn ist man dafür zuständig, Texte wie Urkunden, Gerichtsunterlagen oder Verträge in andere Sprachen zu übertragen. Dabei sind sie beispielsweise für Gerichte, Notariatskanzleien oder Behörden tätig. Durch ihre Fachkenntnisse stellen sie sicher, dass alle Inhalte auch in der übertragenen Sprache dieselbe rechtliche Wirkung besitzen. Um dies zu 100 % gewährleisten zu können, ist häufig eine beglaubigte Übersetzung nötig. Diese darf lediglich durch vereidigte ÜbersetzerInnen durchgeführt werden, da ihre Eignung zuvor geprüft wurde.

Welche Ausbildung benötigt man?

Die Karriere als ÜbersetzerIn im Bereich Recht führt meist über ein Studium. In einem solchen Studium der Übersetzungswissenschaften erhältst du Schritt für Schritt das nötige Handwerkszeug für dein späteres Berufsleben. Um eine juristische Übersetzung akkurat durchführen zu können, musst du jedoch auch fachlich fit sein. In einigen Studiengängen kannst du dich daher auf den Bereich Jura spezialisieren.

Du kannst jedoch auch zuerst den Fokus auf eine juristische Ausbildung legen und im Quereinstieg deine Übersetzungsfähigkeiten erwerben. Möchte man vereidigt werden, muss man, zusätzlich zu der bisherigen Ausbildung, eine Prüfung bei einer deutschen Hochschule oder einem staatlichen Prüfungsamt ablegen. Weitere Informationen dazu findest du auf der Seite der Justiz-Dolmetscher.

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5 Qualifikationen, die für juristische Übersetzer unverzichtbar sind

Wer als juristische/r ÜbersetzerIn arbeiten möchte, muss selbstverständlich exzellente Sprachfähigkeiten mitbringen. Diese Fähigkeit allein reicht jedoch nicht aus. Die wichtigsten weiteren Qualifikationen siehst du hier einmal zusammengefasst:

1. Fachliche Expertise: Übersetzungsfehler oder eine Falschinterpretation eines Rechtstextes können schwerwiegende Folgen haben. Daher ist es umso wichtiger, dass man ein genaues Verständnis für das Rechtssystem beider Länder besitzt.

2. Sprachkenntnisse: Ausgezeichnete Sprachkenntnisse in zwei oder mehr Sprachen sind das A und O beim Übersetzen. Die Sprachen lediglich auf hohem Niveau zu beherrschen, ist jedoch nur die halbe Miete. Schließlich muss man auch die entsprechende Fachterminologie beherrschen und korrekt anwenden können.

3. Vertraulichkeit: Wenn man juristische Übersetzungen durchführt, ist Datensicherheit ein entscheidender Punkt. Alle Informationen müssen daher stets vertraulich behandelt werden.

4. Genauigkeit: Präzision ist in der Übersetzungsbranche immer von Bedeutung. Bei juristischen Inhalten ist sie jedoch umso wichtiger. Nur wenn man gewissenhaft und detailgenau arbeitet, kann man eine hohe Qualität der Texte gewährleisten.

5. Weiterbildung: Als ÜbersetzerIn im Bereich Recht darf man sich nicht auf bisherigen Erfolgen ausruhen. Schließlich kann es immer zu Änderungen im Rechtssystem kommen. Man muss sich also regelmäßig über Neuerungen informieren und somit weiterbilden.

Wer sich für Sprachen und Jura interessiert, hat mit dem Beruf als juristische/r ÜbersetzerIn vielleicht die perfekte Karriere gefunden. Bevor es soweit ist, muss man jedoch einige Fähigkeiten erlangen. Darüber, welche das sind, hast du jetzt bestimmt einen besseren Überblick.