Vom ersten Semester bis zum Examen – wie läuft das Jurastudium ab?

Du hast gerade mit dem Jurastudium begonnen und hast trotz diverser Einführungsveranstaltungen keine Ahnung wie das Ganze jetzt abläuft? Oder du bist bereits im Hauptstudium und lebst immer noch von Tag zu Tag ohne einen richtigen Plan zu haben? Mit diesem Beitrag gibt dir unsere Autorin Sophia einen roten Faden an die Hand, damit du in Zukunft den Durchblick hast. 

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1. Die ersten Wochen als StudentIn

In den ersten Wochen gibt es neben dem aufregenden neuen Studentenleben auch ein paar organisatorische Dinge, die du erledigen solltest:

  • Immatrikulation abschließen (inklusive Zahlung des Semesterbeitrags)
  • Uni-Accounts aktivieren
  • Studien- und Prüfungsordnung lesen (ja, wirklich! Hier steht schon ganz viel Wertvolles drin, damit du den Überblick behältst)
  • Stundenplan erstellen (hierfür haben die meisten Unis Musterstudienpläne anhand derer du deinen perfekten Stundenplan erstellen kannst)
  • Herausfinden:

         •       Wie funktioniert die Kurs- und Klausuranmeldung?

         •       Gibt es Anmeldefristen für AGs, VKs oder Tutorien?

         •       Welche Leistungsnachweise sind Pflicht und was ist freiwillig?

2. Grundstudium (1.–4. Semester): Orientierung und Grundlagen

Im Grundstudium lernst du die Basics und legst damit ein wichtiges Fundament für dein Studium. Noch in der Examensvorbereitung oder schließlich in der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wird dir jeder sagen, dass es vor allem auf die Basics und ein gutes juristisches Handwerkszeug ankommt und da haben sie recht.

Inhalte typischerweise:

  • BGB AT, Schuldrecht AT
  • Grundrechte
  • Staatsorganisationsrecht
  • Strafrecht AT
  • Grundlagen des Rechts

Diese Inhalte erarbeitest du dir in den Vorlesungen und den dazugehörigen Arbeitsgemeinschaften (AGs) bzw. Vorlesungsbegleitenden Kolloquien (VKs).

Was du erledigen musst:

  • Kurse & AGs/VKs rechtzeitig anmelden 
  • Leistungsnachweise (Kleine Scheine) erwerben (meist durch Klausuren + Hausarbeiten)

Hier lohnt es sich mal bei Tutoren oder älteren StudentInnen nachzufragen, ob sie AG- oder VK-Leiter empfehlen können. Wenn du dich frühzeitig anmeldest, hast du es außerdem in der Hand, wann deine AG oder dein VK stattfindet und du schaffst es eventuell den Freitag oder Montag für ein langes Wochenende freizuhalten 😎

Zwischenprüfung:

Die Zwischenprüfung wird meist nach dem 3. oder 4. Semester relevant und besteht je nach Uni aus einer bestimmten Anzahl von Klausuren (und Hausarbeiten). An meiner Uni war der Begriff Zwischenprüfung damals z.B. etwas irreführend. Bei uns handelte es sich nicht um eine gesonderte Prüfung, sondern das Ergebnis der Zwischenprüfung setzte sich aus den Ergebnissen der Prüfungsleistungen der ersten vier Semester (Kleine Scheine und Grundlagenschein) zusammen. Auch hierfür lohnt sich wieder ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung deiner Uni.

3. Hauptstudium (5.-7. Semester): Vertiefung und Schwerpunkt

Inhalte typischerweise:

  • Schuldrecht BT
  • Sachenrecht
  • Verwaltungsrecht AT/BT
  • Strafrecht BT
  •  Schwerpunktbereich (z. B. Wirtschaftsrecht, Kriminologie, Europarecht)

Schwerpunktbereich: 

4. Examensvorbereitung: Der Endgegner

Wann anfangen?

  • realistisch ca. ab dem 6./7. Semester
  • Dauer: ca. 12-18 Monate (kann man sehr individuell gestalten)

Optionen:

Was jetzt wichtig ist:

  • Lernplan erstellen
  • Regelmäßig Probeklausuren schreiben
  • Stoff systematisch wiederholen

5. Anmeldung zum Staatsexamen: Formales nicht unterschätzen

Die Anmeldung zum Examen ist verbunden mit viel Papierkram und hier ist es von Vorteil, wenn man bereits während des Studiums alle wichtigen Unterlagen in einem Ordner sammelt und sich erinnert wo man damals das Abizeugnis verstaut hat.

Wann, wie, wo?

  • bis ca. 3 Monate vor den schriftlichen Examensprüfungen
  • meist auf Website des Justizprüfungsamtes (JPA) deines Bundeslandes veröffentlicht
  • in manchen Bundesländern kommt das JPA auch für einen Anmeldetermin vor Ort an die Uni
  • ansonsten postalische Anmeldung unter Zusendung des Antragsformulars und aller erforderlichen Unterlagen (Originale, die du verschickst bekommst du meist nach dem Examen wieder zurückgeschickt – vergewissere dich hierbei aber am besten bei deinem JPA)

Typischerweise benötigte Unterlagen:

  • Leistungsübersichten
  • Leistungsnachweise (Große Scheine, evtl. Fremdsprachen- oder Rhetorikschein)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Schwerpunktnachweise (falls schon absolviert)
  • Nachweis über Praktika (hier legen die Prüfungsämter oft sehr penibel Wert auf die genaue Anzahl der absolvierten Praktikumstage. Beachte dies also bereits, wenn du dir nach den jeweiligen Praktika diese schriftlich bescheinigen lässt)
  • Abiturzeugnis
  • Tabellarischer oder sogar handschriftlicher Lebenslauf (dieser wird deinem Prüfer bei der mündlichen Prüfung vorgelegt)

6. Nach dem ersten Examen: Kurzer Ausblick

  • Referendariat (Zweites Staatsexamen)
  • Berufsstart
  • Promotion
  • LL.M.

Aber: Eins nach dem anderen 😉

Das Jurastudium wirkt oft chaotisch und unübersichtlich, ist aber mit dem richtigen Überblick gut zu strukturieren. Wer sich mit der Studien- und Prüfungsordnung auseinandersetzt, Fristen und Voraussetzungen im Blick behält und sich rechtzeitig Gedanken über das Examen macht, nimmt sich viel Stress. Wie so oft im Leben es ist außerdem gut, sich einfach mal mit anderen auszutauschen, die vielleicht schon etwas weiter im Jurastudium sind oder das Ganze schon hinter sich haben. 

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Nach den Schriftlichen ist vor der Mündlichen – 4 Tipps um gelassen in die mündliche Prüfung zu gehen

Du hast die Examensklausuren endlich hinter dir und befindest dich in der Phase, in der die Ergebnisse noch nicht bekannt gegeben wurden, du aber eigentlich schon wieder für die mündliche Prüfung lernen solltest? Unsere Autorin Sophia gibt dir in diesem Beitrag vier wertvolle Tipps an die Hand, mit denen du gelassener in die mündliche Prüfung gehen kannst.

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1. Mach mal Pause

Klingt banal, ist aber nicht zu unterschätzen. Mach bewusst Pause (gerne auch einfach mal etwas länger als in irgendeinem Skript oder Lehrbuch empfohlen wird 😌 ). Ich konnte damals zum Beispiel erst wirklich fokussiert lernen, als ich die Ergebnisse meiner Klausuren in der Hand hatte und wusste, dass ich überhaupt zur Mündlichen zugelassen bin. Ich glaube, das ist auch nur menschlich, dass man nicht voll bei der Sache sein kann, wenn man nicht weiß, ob man gerade für die Mündliche oder für seinen Wiederholungsversuch lernt. Gerade, jetzt wo Weihnachten und Silvester vor der Tür stehen, nutze diese Zeit also um einfach mal gar nicht über Jura nachzudenken. Verbanne deine Gesetzestexte und Lernunterlagen irgendwohin, wo du sie nicht siehst, hör auf, darüber nachzudenken, ob du in dieser einen Klausur eventuell gegen das Trennungs- und Abstraktionsprinzip verstoßen hast und widme dich all den schönen Dingen, die vor den Klausuren auf der Strecke geblieben sind. Die Klausuren sind geschrieben, ändern kannst du daran eh nichts mehr. 

2. Vertraue auf deinen Lerntyp

Du hast nun mindestens ein Jahr intensiv gelernt und, ob es dir selbst bewusst ist oder nicht wirst du in dieser Zeit deinen ganz eigenen Lerntyp entwickelt haben. Na klar, mündliche Prüfungen sind etwas anderes als fünf Stunden eine Klausur zu schreiben. Trotzdem musst du in der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung nicht plötzlich panisch werden und alle möglichen neuen Lernmethoden ausprobieren. Wenn du in der Examensvorbereitung der Typ warst, der am liebsten für sich alleine gelernt hat, dann funktioniert das genauso gut für die Mündliche. Es kann vielleicht von Vorteil sein aber du musst dir keine Lerngruppe suchen und eine mündliche Prüfung simulieren oder anfangen, laut zu sprechen beim Lernen. Setz auf deine altbewährten Methoden. Die Basics, auf die es nun mal in der mündlichen Prüfung ankommt, sind mittlerweile eh so fest drin, dass es gar nicht mehr viel braucht. Glaub mir, ich selbst dachte am Abend vor meiner mündlichen Prüfung noch, ich weiß absolut gar nichts und während ich am Morgen der Prüfung unter der Dusche stand, kam mir plötzlich Wissen aus den tiefsten Ecken meines Gehirns in den Kopf geschossen, von dem ich nicht mal wusste, dass ich es auswendig kann. 

3. Lerne deine Mitprüflinge kennen

Mein Prüfungsvorsitzender hat mich damals zusammen mit meinen drei Mitprüflingen (ja, waren alle drei männlich, was mich zuerst etwas eingeschüchtert hat) zu einem Kennenlerngespräch eingeladen. Und obwohl ich ziemlich schnell festgestellt habe, dass ich diejenige mit den schlechtesten Vornoten in der Gruppe bin, tat mir dieses Kennenlernen sehr gut. Wir alle wissen, im Jurastudium ist man dem ständigen Vergleich zu KommilitonInnen ausgeliefert. Sollte also über Vornoten gesprochen werden, lass dich nicht von den Noten deiner Mitprüflinge verunsichern. Schnell werdet ihr merken, ihr sitzt alle im selben Boot. Ihr seid alle aufgeregt und selbst ein kurzer Austausch vor der Prüfung kann enorm dabei helfen, sich während der Prüfung selbst gegenseitig Sicherheit zu geben (insbesondere, wenn sich die Minuten auf dem Flur, während sich die Prüfer besprechen, anfühlen wie Stunden). 

4. Sei dir deiner selbst bewusst

Du hast bereits einen so großen Teil deines Examens geschafft, da sollte die mündliche Prüfung nur noch die Kirsche auf der Sahnetorte sein. Versuche also genau dieses Selbstbewusstsein auszustrahlen. Vertraue auf dein Wissen und lass das auch die Prüfer spüren. Lieber selbstbewusst eine falsche Antwort als zögerlich eine richtige. Schau mal in den Spiegel und sag dabei „ich kann das!“ – Klingt wie ein blöder Tipp aus irgendeinem Ratgeber, aber hilft erstaunlicherweise wirklich. 

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Dein erstes Semester im Jurastudium – ein virtueller Erstibeutel

Du hast deine Erstiwoche hinter dir? Hast Begriffe wie Anfängerübung, Freischuss, Moot-Court und Kolloquium zum allerersten Mal gehört? Du hast einen Berg an neuen Eindrücken, Stickern, Flyern und Goodies aus sämtlichen Erstibeuteln gesammelt, bist aber eigentlich noch völlig orientierungslos?

Dann bist du hier genau richtig, unsere Autorin Sophia nimmt dich mit diesem virtuellen Erstibeutel an die Hand. Hier findest du mit Links zu allen wichtigen Beiträgen rund um das erste Semester im Jurastudium die nötige Orientierung.

Zwischen Erwartungen und Realität

In Zeiten von Social Media und einer Vielzahl an sogenannten Study Accounts hast du dir bestimmt bereits vor der Einschreibung für den Studiengang dein ganz eigenes Bild vom Jurastudium gemacht.

Sicherlich hast du schon die Frage gestellt bekommen, warum denn eigentlich so etwas trockenes wie Jura? Das Jurastudium mag voller Klischees sein – Gesetze auswendig lernen, hochnäsige AnzugträgerInnen und hohe Durchfallquoten. Was da aber wirklich dran ist, gilt es von nun an für dich ganz persönlich herauszufinden.

Auch, wenn dem Studiengang und dessen Studierendenschaft ein gewisser Ruf vorauszueilen scheint, gibt es ebensoviele Gründe, die das Studium besonders liebenswert machen. Am Ende ist es eine Frage des Mindsets und was du daraus machst.

Sieh das erste Semester als Chance

Es ist völlig normal, nicht bereits im ersten Semester alles bis hin zum ersten Examen durchgeplant zu haben. Ich selbst habe mich, wenn ich an die Zeit zurück denke, bestimmt bis zum 5. Semester von Semester zu Semester gehangelt, ohne zu wissen, was mich im nächsten halben Jahr erwartet. Und das ist ok.

Du musst nicht jedes Lehrbuch kaufen, das die ProfessorInnen empfehlen. Du musst dich nicht an KommilitonInnen orientieren, die schon die dicken roten Gesetzestexte vor sich liegen haben und du musst nicht deine gesamte Freizeit für dieses Studium opfern (kleiner Tipp: solltest du übrigens während des gesamten Studiums nicht 😉).

Sieh das erste Semester in erster Linie als Chance. Nutze es, um dich zu orientieren. Es ist dazu da, deine Studienstadt (inklusive Nachtleben 🪩) und deine KommilitonInnen kennenzulernen, sowie dir selbst einen groben Überblick zu verschaffen. Im Gegensatz zu anderen Studiengängen erfordert das erste Semester im Jurastudium nicht bereits einen derart hohen Arbeitsaufwand, dass all das auf der Strecke bleiben muss, nutz diese Chance!

Die ersten Prüfungen

Dennoch erwarten dich gegen Ende deines ersten Semesters natürlich auch im Jurastudium deine ersten Klausuren und Hausarbeiten. Was und in welchem Umfang hier geprüft wird, unterscheidet sich von Uni zu Uni. Schau dir hierzu am besten auf der Website deiner Fakultät mal die Musterstudienpläne oder Studienablaufpläne an.

Wie schon gesagt: Das erste Semester ist zu Orientierung da.

Du musst nicht bereits die perfekte Lernmethode für die Anfängerklausur mitbringen. Finde heraus, ob die Vorlesungen dir etwas bringen. Besuche die vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften, Seminare oder Kolloquien (ist alles das Gleiche, heißt nur überall anders 😁) und verzweifle nicht, wenn es mit dem Gutachtenstil nicht direkt klappt. Glaub mir, es kommt alles mit der Zeit (learning bei doing und von Semester zu Semester hangeln).

Das erste Semester ist schneller rum als du denkst, also genieß es! Denn ich weiß nicht, ob es dir schon jemand gesagt hat: Semesterferien bedeuten im Jurastudium nicht drei Monate Urlaub. Semesterferienzeit ist Hausarbeitenzeit. Du hast vielleicht in der Schulzeit mal eine wissenschaftliche Arbeit verfassen müssen aber bei einer juristischen Hausarbeit kommen plötzlich ganz neue Fragen auf: Wie gliedere so eine Hausarbeit richtig? Wie spare ich sinnvolle Zeit bei der Formatierung? Und woher nehme ich meine Quellen? Und da man aus den Fehlern anderer am besten lernt, solltest du diese fünf Anfängerfehler auf jeden Fall vermeiden.

Sei also geduldig mit dir selbst, du musst und kannst nicht schon im ersten Semester alles wissen. Was du aber kannst, ist das erste Semester als Chance zu nutzen, um das neue Umfeld, dich selbst und deinen Lerntyp kennenzulernen und einen Grundstein für dein Studium zu legen.

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Der Schwerpunkt im Jurastudium – so triffst du die richtigen Entscheidungen  

Die Schwerpunktwahl ist ein wichtiger Schritt – immerhin macht dieser einen nicht unbedeutenden Teil deines 1. Examens aus. Aber wann wähle ich mein Schwerpunktfach eigentlich? Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich schon einen konkreten Berufswunsch habe? Und wann lege ich meine Prüfungsleistungen im Schwerpunkt ab? Diese Fragen versucht dir unsere Autorin Sophia im heutigen Beitrag zu beantworten. 

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1. Zeitpunkt der Schwerpunktwahl 

Der konkrete Zeitpunkt, zu dem du dich für einen Schwerpunkt entscheiden sollst, variiert von Uni zu Uni etwas. Doch grundsätzlich kann man sagen, dass dies zeitlich meist mit dem Abschluss des Grundstudiums bzw. Ablegen der Zwischenprüfung zusammenfällt.

Tipp: schau hierfür einfach mal in den Musterstudienplan oder Studienablauf, den die meisten Fakultäten online auf ihrer Website zur Verfügung stellen (an meiner Uni stand die Schwerpunktwahl zum Beispiel im 4. Semester an).

Zum Glück handelt es sich jedoch nicht, wie der Wortlaut zunächst vermuten lässt, um eine offizielle Wahl, bei welcher du ankreuzen musst, wofür du dich nun entscheidest. 

Vielmehr handelt es sich um eine persönliche Entscheidung, die jedoch nicht direkt in Stein gemeißelt ist. Du entscheidest dich für einen Schwerpunkt und besuchst in den kommenden Semestern die Veranstaltungen hierzu. Du kannst dir jedoch auch ruhig etwas Zeit lassen und erstmal in Veranstaltungen verschiedener Schwerpunkte hineinschnuppern, bevor du deine endgültige Wahl triffst. 

Selbst wenn du dann merkst, der Schwerpunkt der zunächst am interessantesten klang, gefällt dir gar nicht, hast die hierdurch vielleicht bereits eine wichtige Erkenntnis für deine spätere Laufbahn als JuristIn gewinnen können. 

2. Bedeutung der Schwerpunktwahl 

Oft habe ich von Studierenden, die vor dieser Entscheidung standen schon die Fragen gestellt bekommen: 

Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich bereits einen konkreten Berufswunsch habe? 

Muss ich beispielsweise einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt wählen, wenn ich mich später als Anwältin im Arbeitsrecht spezialisieren möchte? Oder einen strafrechtlichen Schwerpunkt, wenn ich mal Staatsanwalt werden möchte? 

Ganz pauschal lässt sich sagen: du musst gar nichts! 

Auch wenn du deinen Schwerpunkt im Studium im Arbeitsrecht abgelegt hast, kannst du später Staatsanwalt werden und anders herum. 

Allerdings bietet dir die Schwerpunktwahl auch die seltene Möglichkeit, dich über den Pflichtfachstoff hinaus in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, deine Interessen zu vertiefen und bereits Vorkenntnisse zu erlangen für mögliche spätere Berufsfelder. 

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, deine Wahl an anderen Kriterien festzumachen, wie zum Beispiel das einfache Erreichen von guten Noten, Sympathie der ProfessorInnen oder Inhalte, die einem auch für die Pflichtfachprüfung etwas bringen. 

Ich persönlich kann dir jedoch nur raten, deinen Schwerpunkt anhand deiner Interessen auszuwählen. 

Ich entschied mich damals zum Beispiel für einen eher wissenschaftlichen Schwerpunkt, bei dem auch die Klausur ganz anders aufgebaut war, als ich es sonst aus dem Studium kannte. Plötzlich musste ich Statistiken auswerten können anstatt Gutachten zu schreiben. Doch wir alle wissen: Das Lernen geht viel einfacher von der Hand, wenn man sich mit etwas beschäftigt, was einen wirklich interessiert und nicht bloß mit etwas von dem man gehört hat, dass es hierfür gute Noten geben soll, inhaltlich aber alles andere als interessant ist.

3. Wann lege ich meine Prüfungsleistungen ab?

Hat man sich erstmal für einen Schwerpunkt entschieden und die Veranstaltungen hierzu besucht, stellt sich im Hinblick aufs Examen oft noch eine ganz andere Frage: 

Wann lege ich meine Schwerpunktprüfungen überhaupt ab? 

Du kannst die Prüfungen vor dem staatlichen Teil ablegen, der Vorteil hierbei ist zudem, dass du den Stoff gerade erst in den Veranstaltungen gelernt hast und dieser noch ganz weit vorne im Gedächtnis ist.  

Die meisten Prüfungsordnungen lassen es jedoch auch zu, dies erst nach dem staatlichen Teil des Examens zu tun oder es aufzuteilen und einen Teil vor und einen Teil nach dem staatlichen Teil abzulegen. 

Der Vorteil von Letzterem ist natürlich, dass du dich zunächst voll und ganz auf die Klausuren und die mündliche Prüfung der ersten juristischen Prüfung konzentrieren kannst und nicht gleichzeitig noch den Stoff für den Schwerpunkt behalten musst. 

Aus eigener Erfahrung und dem Austausch mit KommilitonInnen kann ich jedoch sagen: nach dem staatlichen Teil sind die Meisten so ausgelaugt, dass die Motivation, jetzt noch die Schwerpunktprüfungen ablegen zu müssen, sehr gering ausfällt und man im Nachhinein jeden beneidet, der jetzt nicht wegen des Schwerpunkts zurück an den Schreibtisch muss.

Selbstverständlich ist dies nur meine eigene Wahrnehmung und es gibt genauso Studierende, für die Schwerpunktprüfungen nach dem staatlichen Teil eine super Lösung sind, aus welchen Gründen auch immer. 

Sieh den Schwerpunkt als Chance

Die Schwerpunktwahl ist zwar kein unumkehrbarer Schritt, sollte aber dennoch gut überlegt sein. Nimm dir also Zeit, höre dir die verschiedenen Veranstaltungen an und entscheide dich am Ende für das was dich wirklich interessiert – nicht nur für den vermeintlich einfachsten Weg. Ob du die Prüfungen vor oder nach dem staatlichen Teil ablegst, hängt stark von deiner Lernweise und Motivation ab. Wichtig ist vor allem, dass du den Schwerpunkt als Chance siehst, tiefer in ein Rechtsgebiet einzutauchen und wertvolle Erkenntnisse für deine spätere Laufbahn zu gewinnen. 

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So formatierst du eine juristische Hausarbeit – 3 Hacks mit denen du wertvolle Zeit sparst

Die Semesterferien stehen vor der Tür und du sollst das allererste Mal eine juristische Hausarbeit schreiben? Unsere Autorin Sophia hat für dich die wichtigsten Hacks für die Formatierung in Word zusammengetragen, mit denen du in Zukunft viel Zeit und Nerven sparen kannst und nicht die gesamten Ferien in der Bib verbringen musst. 

1. Literaturverzeichnis und Fußnoten

Von Literaturverzeichnis und Fußnoten hast du schon mal wage gehört oder bist damit vielleicht in der Schulzeit bereits in Kontakt gekommen? Es kann allerdings ganz schön überfordernd sein, die richtigen Quellen für die Hausarbeit zu finden und dann auch noch ordentlich in Fußnoten und Literaturverzeichnis aufzuführen. Wir Juristen haben unsere eigene Sprache und so gibt es auch ein paar Eigenheiten, die du im Umgang mit den Quellenangaben juristischer Literatur beachten solltest. 
 
Ein Tipp vorab von mir: Lege dir ein separates Word-Dokument an, in welchem du dir alle Quellen direkt notierst und füge Fußnoten bereits während des Schreibens ein. Vertrau mir – du wirst mir später danken. Ansonsten verbringst du nach dem Schreiben der Hausarbeit noch einmal mindestens genauso lange Zeit damit, dir deine Quellen mühsam zusammen zu suchen. 
 
Es soll da draußen auch ein paar ganz schlaue Köpfe geben, die ihre Fußnoten einfügen und Word daraus automatisch ein schickes Literaturverzeichnis erstellen lassen können – damit kann ich hier leider nicht dienen. Für mich hat sich die Methode bewährt, meine Fußnoten einzufügen und parallel eine Literaturliste zu führen, die ich am Ende zu einem Literaturverzeichnis zusammengetragen habe. 
 
Nun zu den Quellen: In juristischen Hausarbeiten arbeiten wir hauptsächlich mit vier unterschiedlichen Arten von Quellen. Gesetzeskommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen und Urteilen. (siehe auch: Quellen Jurahausarbeit)
 
Und so führst du deine Quellen in Literaturverzeichnis und Fußnoten auf: 

a) Gesetzeskommentare:

Du zitierst beispielsweise den Studienkommentar BGB in der 18. Auflage aus dem Jahr 2022, herausgegeben von Florian Jacoby und Michael von Hinden 

Dein Eintrag im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus: 

Jacoby, Florian/Von Hinden Michael      

Studienkommentar BGB, 18. Aufl., München, 2018 (Zitiert: Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB)

Hieraus zitierst du beim § 164 die Randnummer 5 

In deinen Fußnoten heißt es dann: 

Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Es kann auch vorkommen, dass sich Herausgeber und Bearbeiter eines Kommentars unterscheiden, kommentiert beispielsweise der Herr Mustermann im Jacoby/von Hinden Studienkommentar so würde es heißen: 

Mustermann in: Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Den Punkt am Ende einer Fußnote nicht vergessen, schließlich ist es ein abgeschlossener Satz, wurde uns im ersten Semester immer gepredigt.

Zu nennen ist im Literaturverzeichnis immer auch der Ort des herausgebenden Verlags (findest du ganz einfach, wenn du den Verlag googelst).

b) Lehrbücher:

Du zitierst eine Passage aus dem Lehrbuch Allgemeiner Teil des BGB von Hans Brox und Wolf-Dietrich Walker:

In deinem Literaturverzeichnis heißt es:

Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich    

Allgemeiner Teil des BGB, 48. Aufl., München, 2024 (Zitiert: Brox/Walker, BGB)

Und deine Fußnote sieht wie folgt aus:

Brox/Walker, BGB AT, § 24 Rn. 3. 

c) Aufsätze:

Ziehst du deine Informationen aus juristischen Zeitschriften, könnten deine Quellenangaben so aussehen:

In deinem Literaturverzeichnis:

Borges, Georg                   

Rechtsscheinhaftung im Internet, NJW 2011, 2400 (Zitiert: Borges, NJW 2011, 2400)

Deine Fußnote:

Borges, NJW 2011, 2400 (2401)

Zu nennen ist immer die Seite auf der der Artikel beginnt und in Klammern die genaue Seite von der zitiert wird. 

d) Urteile:

Zitierst du beispielsweise ein Urteil des Bundesgerichtshofs, sieht das ganze in deinen Fußnoten so aus:

BGHZ 55, 128 (130)

Alternativ mit Fundstelle in einer juristischen Zeitschrift:

BGH, NJW 2003, 958 (960)

auch hier werden die Anfangsseite und in Klammern die konkrete Seite der Fundstelle zitiert.

Wenn du dich einmal auf eine Zitierweise festgelegt hast, behalte diese unbedingt auch konsequent bei, dies zeigt dem Korrektor, dass du sauber und mit System arbeiten kannst. 

2. Formatvorlagen

Ein weiterer Tipp, den ich dir geben möchte, ist es, dir einmalig Formatvorlagen in Word für dein Literaturverzeichnis zu erstellen, die du für alle künftigen Hausarbeiten verwenden kannst. 

Bei mir sah das Ganze dann ungefähr so aus: 

Und so erstellst du sie in deinem Word-Dokument:

Bereich Formatvorlagen > neue Formatvorlage > Formatvorlage Namen geben > gewünschte Formalia einstellen > Haken bei „zur Dokumentvorlage hinzufügen“ setzen > unten links auf „Format“ klicken > „Positionsrahmen“ auswählen und gewünschte Position einstellen 

Dies habe ich einmal für den Autoren gemacht: 

und einmal für den Titel:

Die Formatvorlage Literaturverzeichnis Autor habe ich dann mithilfe des Positionsrahmens am linken Seitenrand positioniert und die Vorlage Titel Literaturverzeichnis am rechten Seitenrand. 

Durch die Auswahl „zur Dokumentvorlage hinzufügen“, erscheint deine selbst erstellte Formatvorlage in Zukunft in jedem neu eröffneten Word-Dokument unter Start am oberen rechten Rand des Menübands und du kannst sie für jede Hausarbeit nutzen:

Bei der Erstellung des Literaturverzeichnisses wählst du also, wenn du den Autoren bzw. den Titel einer Quelle nennst, nur noch deine passende Formatvorlage aus und dein Korrektor kann sich schon vor deinem inhaltlichen Teil über eine strukturierte und ordentliche Auflistung der verwendeten Literatur freuen und sein Häkchen setzen – das Auge isst schließlich immer mit. 

3. Abschnittsumbrüche

Und zuletzt ein Thema bei dem ich mir in meinem ersten Semester einen Artikel wie diesen gewünscht hätte – hätte mir ganz sicher viel Blut, Schweiß und Tränen erspart. 

Abschnittsumbrüche – schon mal gehört? Nein? Hatte ich vor meiner ersten Hausarbeit damals auch nicht. 

In vielen juristischen Hausarbeiten gehört es zu den formalen Anforderungen, das Deckblatt nicht mit einer Seitenzahl zu versehen, den Sachverhalt, dein Inhalts-, sowie Literaturverzeichnis römisch durchzunummerieren (I.,II.,III.,…) und dein Gutachten mit arabischen Seitenzahlen zu versehen (1.,2.,3.,…). 

Ich habe mich damals so lange mit der Formatierung der Seitenzahlen herumgequält, dass ich es schließlich aufgab und all diese Teile in unterschiedlichen Word-Dokumenten abspeicherte, um mich nicht mehr mit dem Thema beschäftigen zu müssen. 

Das geht allerdings auch einfacher und ich zeige dir wie:

Es ist möglich in ein und demselben Word-Dokument Seiten ohne Seitenzahl, Seiten mit römischen als auch solche mit arabischen Seitenzahlen zu erstellen.

Hier kommen die sogenannten Abschnittsumbrüche ins Spiel. 

Soll dein Deckblatt also keine Seitenzahl beinhalten, lässt du diese hier weg und erstellst noch auf dem Deckblatt einen Abschnittsumbruch, beginnend auf der nächsten Seite. 

Hierzu gehst du im Menüband wie folgt vor: 

Layout > Umbrüche > Nächste Seite

Dann springt dein Mauspfeil auf die nächste Seite. Um zu überprüfen, ob es geklappt hat, kannst du im Start-Menü auf Formatierungszeichen ein-/ausblenden klicken (sieht aus, wie ein umgedrehtes P):

Dann wird dein Abschnittsumbruch im Dokument auch angezeigt: 

Auf der nächsten Seite deines Dokuments beginnt dann ein neuer Abschnitt, für den du deine Seitenzahlen wie gewünscht formatieren kannst, ohne, dass sie im Abschnitt davor auftauchen:

Endet dein Abschnitt mit Inhalts-/ und Literaturverzeichnis, welchen du römisch durchnummeriert hast, kannst du selbstverständlich einen weiteren Abschnittumbruch nach genau dieser Anleitung einfügen und nun auf der nächsten Seite mit deinem Gutachten beginnen und hier arabisch durchnummerieren. 

Ich hoffe, ich konnte dich mit diesem Beitrag etwas an die Hand nehmen, damit du nicht schon an der Formatierung verzweifeln musst und deine erste Hausarbeit ein voller Erfolg wird.

Wenn du sonst noch auf der Suche nach Tipps bist, schau doch gerne mal bei unseren weiteren Beiträgen zum Thema Hausarbeiten vorbei.

Hier findest du zum Beispiel Tipps, wie du deine Hauarbeit richtig gliederst, wie du deine Hausarbeit mit Bravour meisterst oder welche fünf Anfängerfehler du unbedingt vermeiden solltest.

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Bist du der Imposter? Das Imposter-Syndrom im Jurastudium

„Bald fliegt auf, dass ich eigentlich gar nichts weiß oder kann“ – Ein Gedanke, den viele Jurastudierende kennen und der auch nach dem absolvierten ersten Staatsexamen nicht unbedingt verschwindet. Unsere Autorin Sophia hat das sogenannte Imposter-Syndrom für euch von ganz verschiedenen Seiten beleuchtet.

Wer ist der Imposter? Diese Frage stellt sich aktuell ganz Tik Tok. Aber worum geht es bei diesem Trend?

Mehrere Personen sitzen in einem Raum und erhalten einen Begriff. Runde für Runde nennt nun jeder einen weiteren Begriff, der thematisch mit Diesem verwandt ist.

Doch Vorsicht – eine Person im Raum ist der sogenannte Imposter. Diese weiß nicht, um welchen Begriff es sich handelt. Sie hat schlichtweg keine Ahnung, muss sich dennoch unauffällig verhalten und anhand der bereits genannten Begriffe, einen eigenen nennen, um nicht von der Gruppe als Imposter enttarnt zu werden. 

Aber was ist ein Imposter eigentlich?

Der Begriff Imposter kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt Hochstapler.

Und was hat das Ganze jetzt mit dem Jurastudium zu tun?

Vielleicht hast du schon mal vom sogenannten Imposter-Syndrom oder auch Hochstapler-Syndrom gehört. Laut den EURES (EURopean Employment Services) handelt es sich hierbei um ein Phänomen, bei welchem sich Betroffene trotz ihres (beruflichen) Erfolgs unzulänglich fühlen und das Gefühl haben, ihren Erfolg nicht zu verdienen bzw. nicht so begabt, wie andere zu sein. 

Nina Chuba setzt sich in ihrem Song „Unsicher“ mit eben diesen Gefühlen des Selbstzweifels und der Orientierungslosigkeit von jungen Erwachsenen auseinander. 

Sie singt:

„Ich greife nach den Sternen und wenn ich’s schaff, dann nenn‘ ich’s Glück.“

Und das beschreibt es ziemlich treffend. 

Betroffene des Imposter-Syndroms glauben, ihren Erfolg dem Zufall zu verdanken zu haben und irgendwann als BetrügerIn entlarvt zu werden. 

Vermutlich hast du derartige Gedanken im Laufe deines Studiums auch schon mindestens einmal gehabt.

Kein Wunder – das Jurastudium hat so einiges zu bieten, was dieses Gefühl fördert: 

Die juristische Notengebung. Ständig „leider nur 3 Punkte“ und keine sichtbare Steigerung, umso größere Freude bei 4 von 18 Punkten und das pure Misstrauen gegenüber der eigenen Leistung, wenn plötzlich einmal die 9 Punkte oder mehr unter der Klausur stehen. „Ist das wirklich meine Klausur oder liegt hier ein Fehler vor?“

Auch die Randbemerkungen der Korrektoren wie „Nein“, „Grob falsch“ oder kurz und knapp „???“, sowie kaum Verbesserungsvorschläge fördern das eigene Selbstvertrauen wohl kaum. Ganz im Gegenteil.

Hinzu kommen das enorm hohe Konkurrenzniveau und der ständige Vergleich mit anderen Jurastudierenden. 

Es ist und bleibt nun einmal so: Noten spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Hinblick auf die eigene juristische Zukunft (auch wenn Notenanforderungen, beispielsweise für eine Karriere in der Justiz vielerorts zunehmend immer weiter abgesenkt werden). 

Im Studium werden wir ständig allein anhand unserer Noten mit anderen Studierenden verglichen, ob wir es wollen oder nicht. 

Was kannst du also tun, um dem Imposter-Syndrom entgegenzuwirken?

Sprich mit anderen Jurastudierenden. Schnell wirst du merken, diese Gefühle treten früher oder später bei fast jedem von ihnen einmal auf – unabhängig davon, ob sie konstant „gute“ Noten schreiben oder regelmäßig Rückschläge erleben. 

Feiere deine Erfolge also. Und zwar nicht nur die großen. Du hast endlich das eine Problem durchdrungen? Du hast die Zwischenprüfung geschafft? Du hast das erste Mal eine Klausur im Klausurenkurs für’s Examen mit „knapp 4 Punkten“ bestanden? All das sind deine ganz eigenen Erfolge und nicht etwa nur Glück. 

Auch das Gespräch mit Nicht-Juristen hilft oft. Bewegst du dich zu sehr in der Jura-Bubble verlierst du schnell den Bezug zur Realität vor lauter Leistungsdruck. Da hilft es manchmal, durch Freunde oder Bekannte wieder zurück auf den Boden der Tatsachen gebracht zu werden. (Obwohl diese nicht selten selbst im beruflichen Umfeld vom Imposter-Syndrom betroffen sind).

Was mir Persönlich außerdem sehr hilft, ist ein Jahresrückblick. Ich versetze mich in mein Ich von vor einem Jahr hinein und frage mich: Wo stand ich heute vor einem Jahr und was habe ich seitdem eigentlich alles erreicht? Und ich sage dir, da kommt eine ganze Menge zusammen, die man schnell als selbstverständlich abtut. Das Jahr besteht aber aus vielen kleinen und großen Erfolgen, auf die wir stolz sein sollten. Wenn es dir hilft schreib dir diesen Jahresrückblick zusätzlich auf, damit du dir deine Erfolge bei Bedarf immer wieder in Erinnerung rufen kannst. 

Von uns Jurastudierenden wird viel Können erwartet aber egal in welchem Stadium deines Studiums du auch gerade steckst, ruf dir in Erinnerung: du kannst bereits verdammt viel!

Um mit einem weiteren Song-Zitat aus meiner Motivations-Playlist abzuschließen:

„Glück nie verwechseln mit Können aber dein Können niemals anzweifeln.“ (Kontra K – „Erfolg ist kein Glück“)

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Erstes Examen geschafft – 3 Dinge, die ich rückblickend anders machen würde 

Geschafft! Das monatelange Zittern und die schlaflosen Nächte haben endlich ein Ende und ich könnte nicht stolzer sein, dass ich es nun schwarz auf weiß habe: mein Erstes juristisches Staatsexamen. Dennoch hatte ich in meiner neu gewonnenen Freizeit viel Zeit, mein Studium und insbesondere die intensiven eineinhalb Jahre Examensvorbereitung Revue passieren zu lassen.

Dabei ist vieles gut gelaufen – muss es ja irgendwie, sonst würde ich hier heute nicht als Diplom-Juristin stehen – aber es gibt auch Dinge, die ich rückblickend heute anders machen würde. Diese 3 Fehler habe ich in meiner Examensvorbereitung gemacht, damit du sie nicht machen musst:

1. Probehören bei Repetitorien

Vor der Examensvorbereitung steht jeder Jurastudierende vor den Fragen: Besuche ich ein kommerzielles Repetitorium? Reicht mir der universitätseigene Examenskurs oder lerne ich am besten ganz alleine?

Ich wusste schnell, dass ich ein Rep besuchen wollte. Ein Jahr lang den gesamten Stoff mit begleitenden Unterlagen wiederholen klang super.

Ich wusste sogar bereits, welches der in meiner Stadt angebotenen Repetitorien ich wählen würde. Mit deren Skripten und Fallbüchern hatte ich bereits während des Studiums gerne gelernt, außerdem kannte ich einige, die dieses Rep auch besuchten.

Die meisten Repetitorien bieten ein kostenfreies Probehören zum Kennenlernen an. Ich entschied mich allerdings dagegen und meldete mich direkt online an. Schon bald sollte es mit einem Monat Verwaltungsrecht AT und Sachenrecht II losgehen. In diesem einen Jahr Repetitorium bekam ich wahnsinnig viele hilfreiche Werkzeuge an die Hand und habe auch inhaltlich viel aufarbeiten können.

Dennoch würde ich rückblickend meine Entscheidung nicht von Skripten und KommilitonInnen abhängig machen.

Ein Probehören kann insofern aufschlussreich sein, dass vorab wichtige Fragen geklärt werden können. Wird rein frontal unterrichtet? Ist der Unterricht interaktiv? Gibt es eine begleitende PowerPoint-Präsentation, eine Tafel oder ähnliches, auf welcher geschrieben wird? Komme ich mit dem Stil der dozierenden Personen klar? Hierbei gibt es ganz unterschiedliche Präferenzen und ein Probehören kann all diese Fragen beantworten. Ich hätte mir beispielsweise unterrichtsbegleitend irgendeine Form der Visualisierung des Stoffes gewünscht. Dies gab es in dem von mir gewählten Rep leider, abgesehen von den ausgedruckten Falllösungen, nicht. Hätte ich das kostenlose Probehören wahrgenommen, hätte ich meine Entscheidung hiervon abhängig machen können. Nimm dieses Angebot in deiner Stadt also unbedingt wahr und finde so das Repetitorium, das am besten auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

2. Gesetze ohne Ergänzungslieferung

Wir alle kennen sie. Die Studierenden, die bereits im ersten Semester mit dem großen roten Habersack und Sartorius in der Vorlesung sitzen. Und du denkst dir: Brauche ich das jetzt auch schon? Reicht mein kleines Beck-BGB etwa nicht? Ich kann dir sagen, dass deine Beck-Texte auf jeden Fall ausreichen.

Ich wollte spätestens ab der ersten großen Übung allerdings auch endlich zu den „Großen“ gehören und wünschte mir nichtsahnend zu Weihnachten von meinen Eltern die beiden großen roten Gesetzessammlungen im schicken Ledereinband. „Mit Ergänzungslieferung“ – immer mit den aktuellsten Gesetzen ausgestattet zu werden, klang komfortabel. Von da an flatterten jedoch fast monatlich die Gesetzeslieferungen ins Haus, zum Teil im Wert eines ganzen Habersacks.

Zu den Kosten kam dann noch der zeitliche Aufwand, die hauchdünnen Seiten konzentriert in die Gesetzessammlung einzusortieren und bloß keine Seite fälschlicherweise zu entsorgen. Zugegeben, ist mir auch schon passiert – ups! Ist zum Glück gut ausgegangen, da ich durch Zufall eines Tages feststellte, dass mir eine Seite fehlt. Tipp: Du kannst kostenlos einzelne Seiten beim Beck-Verlag nachbestellen. Das hat mich damals gerettet, doch höchstwahrscheinlich bleibt die fehlende Seite eher unentdeckt und das böse Erwachen kommt dann schlimmstenfalls in der Klausur.

Gerne blieben die Ergänzungslieferungen bei mir auch liegen, bis sie sich anfingen zu stapeln und ich nur noch länger brauchte, um sie einzusortieren.

Um Kosten, Zeit und Nerven zu sparen, kauf dir also die gebundenen Ausgaben der Gesetzestexte und kurz vor dem Examen noch einmal die neuesten Auflagen. 

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3. Frühzeitig eigene Lernroutine etablieren

Im Studium hatte ich ehrlich gesagt nie so etwas, wie eine Lernroutine. In meiner Ersti-Woche hieß es: Die ersten Semester sind zum Feiern und Kennenlernen der Stadt da und genau nach diesem Motto lebte ich. Für Klausuren lernte ich immer kurz vor knapp nach der Bulimie-Methode – hat immer irgendwie funktioniert.

So zog sich das durch das gesamte Studium. Das erste Mal länger am Stück lernte ich für meine Klausur im Schwerpunkt. Spoiler: Hat funktioniert, sich dennoch nicht wirklich positiv auf meine Note ausgewirkt. 

Um ganz ehrlich zu sein: Meine perfekte Lernroutine habe ich bis heute nicht gefunden. Vielleicht lag meine Sprunghaftigkeit auch am ständigen Vergleichen mit Kommilitoninnen, bei denen es so perfekt klang: morgens eine Stunde Karteikarten lernen, vormittags ein Teilrechtsgebiet und nachmittags Falltraining.

Geschafft habe ich mein Examen auch ohne die perfekte Routine, sie hätte allerdings bestimmt nur noch mehr zu meinem Erfolg beigetragen. Rückblickend würde ich nicht erst in der Examensvorbereitung die unterschiedlichsten Lernmethoden ausprobieren, sondern bereits früher im Studium damit anfangen.

Das größte Learning aus dieser Zeit, das alle drei Punkte gemeinsam haben ist, dass die Examensvorbereitung eine sehr individuelle Angelegenheit ist.

Du musst nicht in das eine Rep, nur weil andere dort angemeldet sind, du brauchst nicht bereits im ersten Semester die teuersten Gesetzestexte und nur weil andere bereits morgens am Frühstückstisch ihre Karteikarten wiederholen, muss das nicht auch für dich funktionieren. Leichter gesagt als getan: schau nicht zu viel links und rechts, sondern versuche deinen Weg zu finden.

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