Der Schwerpunkt im Jurastudium – so triffst du die richtigen Entscheidungen  

Die Schwerpunktwahl ist ein wichtiger Schritt – immerhin macht dieser einen nicht unbedeutenden Teil deines 1. Examens aus. Aber wann wähle ich mein Schwerpunktfach eigentlich? Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich schon einen konkreten Berufswunsch habe? Und wann lege ich meine Prüfungsleistungen im Schwerpunkt ab? Diese Fragen versucht dir unsere Autorin Sophia im heutigen Beitrag zu beantworten. 

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1. Zeitpunkt der Schwerpunktwahl 

Der konkrete Zeitpunkt, zu dem du dich für einen Schwerpunkt entscheiden sollst, variiert von Uni zu Uni etwas. Doch grundsätzlich kann man sagen, dass dies zeitlich meist mit dem Abschluss des Grundstudiums bzw. Ablegen der Zwischenprüfung zusammenfällt.

Tipp: schau hierfür einfach mal in den Musterstudienplan oder Studienablauf, den die meisten Fakultäten online auf ihrer Website zur Verfügung stellen (an meiner Uni stand die Schwerpunktwahl zum Beispiel im 4. Semester an).

Zum Glück handelt es sich jedoch nicht, wie der Wortlaut zunächst vermuten lässt, um eine offizielle Wahl, bei welcher du ankreuzen musst, wofür du dich nun entscheidest. 

Vielmehr handelt es sich um eine persönliche Entscheidung, die jedoch nicht direkt in Stein gemeißelt ist. Du entscheidest dich für einen Schwerpunkt und besuchst in den kommenden Semestern die Veranstaltungen hierzu. Du kannst dir jedoch auch ruhig etwas Zeit lassen und erstmal in Veranstaltungen verschiedener Schwerpunkte hineinschnuppern, bevor du deine endgültige Wahl triffst. 

Selbst wenn du dann merkst, der Schwerpunkt der zunächst am interessantesten klang, gefällt dir gar nicht, hast die hierdurch vielleicht bereits eine wichtige Erkenntnis für deine spätere Laufbahn als JuristIn gewinnen können. 

2. Bedeutung der Schwerpunktwahl 

Oft habe ich von Studierenden, die vor dieser Entscheidung standen schon die Fragen gestellt bekommen: 

Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich bereits einen konkreten Berufswunsch habe? 

Muss ich beispielsweise einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt wählen, wenn ich mich später als Anwältin im Arbeitsrecht spezialisieren möchte? Oder einen strafrechtlichen Schwerpunkt, wenn ich mal Staatsanwalt werden möchte? 

Ganz pauschal lässt sich sagen: du musst gar nichts! 

Auch wenn du deinen Schwerpunkt im Studium im Arbeitsrecht abgelegt hast, kannst du später Staatsanwalt werden und anders herum. 

Allerdings bietet dir die Schwerpunktwahl auch die seltene Möglichkeit, dich über den Pflichtfachstoff hinaus in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, deine Interessen zu vertiefen und bereits Vorkenntnisse zu erlangen für mögliche spätere Berufsfelder. 

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, deine Wahl an anderen Kriterien festzumachen, wie zum Beispiel das einfache Erreichen von guten Noten, Sympathie der ProfessorInnen oder Inhalte, die einem auch für die Pflichtfachprüfung etwas bringen. 

Ich persönlich kann dir jedoch nur raten, deinen Schwerpunkt anhand deiner Interessen auszuwählen. 

Ich entschied mich damals zum Beispiel für einen eher wissenschaftlichen Schwerpunkt, bei dem auch die Klausur ganz anders aufgebaut war, als ich es sonst aus dem Studium kannte. Plötzlich musste ich Statistiken auswerten können anstatt Gutachten zu schreiben. Doch wir alle wissen: Das Lernen geht viel einfacher von der Hand, wenn man sich mit etwas beschäftigt, was einen wirklich interessiert und nicht bloß mit etwas von dem man gehört hat, dass es hierfür gute Noten geben soll, inhaltlich aber alles andere als interessant ist.

3. Wann lege ich meine Prüfungsleistungen ab?

Hat man sich erstmal für einen Schwerpunkt entschieden und die Veranstaltungen hierzu besucht, stellt sich im Hinblick aufs Examen oft noch eine ganz andere Frage: 

Wann lege ich meine Schwerpunktprüfungen überhaupt ab? 

Du kannst die Prüfungen vor dem staatlichen Teil ablegen, der Vorteil hierbei ist zudem, dass du den Stoff gerade erst in den Veranstaltungen gelernt hast und dieser noch ganz weit vorne im Gedächtnis ist.  

Die meisten Prüfungsordnungen lassen es jedoch auch zu, dies erst nach dem staatlichen Teil des Examens zu tun oder es aufzuteilen und einen Teil vor und einen Teil nach dem staatlichen Teil abzulegen. 

Der Vorteil von Letzterem ist natürlich, dass du dich zunächst voll und ganz auf die Klausuren und die mündliche Prüfung der ersten juristischen Prüfung konzentrieren kannst und nicht gleichzeitig noch den Stoff für den Schwerpunkt behalten musst. 

Aus eigener Erfahrung und dem Austausch mit KommilitonInnen kann ich jedoch sagen: nach dem staatlichen Teil sind die Meisten so ausgelaugt, dass die Motivation, jetzt noch die Schwerpunktprüfungen ablegen zu müssen, sehr gering ausfällt und man im Nachhinein jeden beneidet, der jetzt nicht wegen des Schwerpunkts zurück an den Schreibtisch muss.

Selbstverständlich ist dies nur meine eigene Wahrnehmung und es gibt genauso Studierende, für die Schwerpunktprüfungen nach dem staatlichen Teil eine super Lösung sind, aus welchen Gründen auch immer. 

Sieh den Schwerpunkt als Chance

Die Schwerpunktwahl ist zwar kein unumkehrbarer Schritt, sollte aber dennoch gut überlegt sein. Nimm dir also Zeit, höre dir die verschiedenen Veranstaltungen an und entscheide dich am Ende für das was dich wirklich interessiert – nicht nur für den vermeintlich einfachsten Weg. Ob du die Prüfungen vor oder nach dem staatlichen Teil ablegst, hängt stark von deiner Lernweise und Motivation ab. Wichtig ist vor allem, dass du den Schwerpunkt als Chance siehst, tiefer in ein Rechtsgebiet einzutauchen und wertvolle Erkenntnisse für deine spätere Laufbahn zu gewinnen. 

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So formatierst du eine juristische Hausarbeit – 3 Hacks mit denen du wertvolle Zeit sparst

Die Semesterferien stehen vor der Tür und du sollst das allererste Mal eine juristische Hausarbeit schreiben? Unsere Autorin Sophia hat für dich die wichtigsten Hacks für die Formatierung in Word zusammengetragen, mit denen du in Zukunft viel Zeit und Nerven sparen kannst und nicht die gesamten Ferien in der Bib verbringen musst. 

1. Literaturverzeichnis und Fußnoten

Von Literaturverzeichnis und Fußnoten hast du schon mal wage gehört oder bist damit vielleicht in der Schulzeit bereits in Kontakt gekommen? Es kann allerdings ganz schön überfordernd sein, die richtigen Quellen für die Hausarbeit zu finden und dann auch noch ordentlich in Fußnoten und Literaturverzeichnis aufzuführen. Wir Juristen haben unsere eigene Sprache und so gibt es auch ein paar Eigenheiten, die du im Umgang mit den Quellenangaben juristischer Literatur beachten solltest. 
 
Ein Tipp vorab von mir: Lege dir ein separates Word-Dokument an, in welchem du dir alle Quellen direkt notierst und füge Fußnoten bereits während des Schreibens ein. Vertrau mir – du wirst mir später danken. Ansonsten verbringst du nach dem Schreiben der Hausarbeit noch einmal mindestens genauso lange Zeit damit, dir deine Quellen mühsam zusammen zu suchen. 
 
Es soll da draußen auch ein paar ganz schlaue Köpfe geben, die ihre Fußnoten einfügen und Word daraus automatisch ein schickes Literaturverzeichnis erstellen lassen können – damit kann ich hier leider nicht dienen. Für mich hat sich die Methode bewährt, meine Fußnoten einzufügen und parallel eine Literaturliste zu führen, die ich am Ende zu einem Literaturverzeichnis zusammengetragen habe. 
 
Nun zu den Quellen: In juristischen Hausarbeiten arbeiten wir hauptsächlich mit vier unterschiedlichen Arten von Quellen. Gesetzeskommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen und Urteilen. (siehe auch: Quellen Jurahausarbeit)
 
Und so führst du deine Quellen in Literaturverzeichnis und Fußnoten auf: 

a) Gesetzeskommentare:

Du zitierst beispielsweise den Studienkommentar BGB in der 18. Auflage aus dem Jahr 2022, herausgegeben von Florian Jacoby und Michael von Hinden 

Dein Eintrag im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus: 

Jacoby, Florian/Von Hinden Michael      

Studienkommentar BGB, 18. Aufl., München, 2018 (Zitiert: Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB)

Hieraus zitierst du beim § 164 die Randnummer 5 

In deinen Fußnoten heißt es dann: 

Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Es kann auch vorkommen, dass sich Herausgeber und Bearbeiter eines Kommentars unterscheiden, kommentiert beispielsweise der Herr Mustermann im Jacoby/von Hinden Studienkommentar so würde es heißen: 

Mustermann in: Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Den Punkt am Ende einer Fußnote nicht vergessen, schließlich ist es ein abgeschlossener Satz, wurde uns im ersten Semester immer gepredigt.

Zu nennen ist im Literaturverzeichnis immer auch der Ort des herausgebenden Verlags (findest du ganz einfach, wenn du den Verlag googelst).

b) Lehrbücher:

Du zitierst eine Passage aus dem Lehrbuch Allgemeiner Teil des BGB von Hans Brox und Wolf-Dietrich Walker:

In deinem Literaturverzeichnis heißt es:

Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich    

Allgemeiner Teil des BGB, 48. Aufl., München, 2024 (Zitiert: Brox/Walker, BGB)

Und deine Fußnote sieht wie folgt aus:

Brox/Walker, BGB AT, § 24 Rn. 3. 

c) Aufsätze:

Ziehst du deine Informationen aus juristischen Zeitschriften, könnten deine Quellenangaben so aussehen:

In deinem Literaturverzeichnis:

Borges, Georg                   

Rechtsscheinhaftung im Internet, NJW 2011, 2400 (Zitiert: Borges, NJW 2011, 2400)

Deine Fußnote:

Borges, NJW 2011, 2400 (2401)

Zu nennen ist immer die Seite auf der der Artikel beginnt und in Klammern die genaue Seite von der zitiert wird. 

d) Urteile:

Zitierst du beispielsweise ein Urteil des Bundesgerichtshofs, sieht das ganze in deinen Fußnoten so aus:

BGHZ 55, 128 (130)

Alternativ mit Fundstelle in einer juristischen Zeitschrift:

BGH, NJW 2003, 958 (960)

auch hier werden die Anfangsseite und in Klammern die konkrete Seite der Fundstelle zitiert.

Wenn du dich einmal auf eine Zitierweise festgelegt hast, behalte diese unbedingt auch konsequent bei, dies zeigt dem Korrektor, dass du sauber und mit System arbeiten kannst. 

2. Formatvorlagen

Ein weiterer Tipp, den ich dir geben möchte, ist es, dir einmalig Formatvorlagen in Word für dein Literaturverzeichnis zu erstellen, die du für alle künftigen Hausarbeiten verwenden kannst. 

Bei mir sah das Ganze dann ungefähr so aus: 

Und so erstellst du sie in deinem Word-Dokument:

Bereich Formatvorlagen > neue Formatvorlage > Formatvorlage Namen geben > gewünschte Formalia einstellen > Haken bei „zur Dokumentvorlage hinzufügen“ setzen > unten links auf „Format“ klicken > „Positionsrahmen“ auswählen und gewünschte Position einstellen 

Dies habe ich einmal für den Autoren gemacht: 

und einmal für den Titel:

Die Formatvorlage Literaturverzeichnis Autor habe ich dann mithilfe des Positionsrahmens am linken Seitenrand positioniert und die Vorlage Titel Literaturverzeichnis am rechten Seitenrand. 

Durch die Auswahl „zur Dokumentvorlage hinzufügen“, erscheint deine selbst erstellte Formatvorlage in Zukunft in jedem neu eröffneten Word-Dokument unter Start am oberen rechten Rand des Menübands und du kannst sie für jede Hausarbeit nutzen:

Bei der Erstellung des Literaturverzeichnisses wählst du also, wenn du den Autoren bzw. den Titel einer Quelle nennst, nur noch deine passende Formatvorlage aus und dein Korrektor kann sich schon vor deinem inhaltlichen Teil über eine strukturierte und ordentliche Auflistung der verwendeten Literatur freuen und sein Häkchen setzen – das Auge isst schließlich immer mit. 

3. Abschnittsumbrüche

Und zuletzt ein Thema bei dem ich mir in meinem ersten Semester einen Artikel wie diesen gewünscht hätte – hätte mir ganz sicher viel Blut, Schweiß und Tränen erspart. 

Abschnittsumbrüche – schon mal gehört? Nein? Hatte ich vor meiner ersten Hausarbeit damals auch nicht. 

In vielen juristischen Hausarbeiten gehört es zu den formalen Anforderungen, das Deckblatt nicht mit einer Seitenzahl zu versehen, den Sachverhalt, dein Inhalts-, sowie Literaturverzeichnis römisch durchzunummerieren (I.,II.,III.,…) und dein Gutachten mit arabischen Seitenzahlen zu versehen (1.,2.,3.,…). 

Ich habe mich damals so lange mit der Formatierung der Seitenzahlen herumgequält, dass ich es schließlich aufgab und all diese Teile in unterschiedlichen Word-Dokumenten abspeicherte, um mich nicht mehr mit dem Thema beschäftigen zu müssen. 

Das geht allerdings auch einfacher und ich zeige dir wie:

Es ist möglich in ein und demselben Word-Dokument Seiten ohne Seitenzahl, Seiten mit römischen als auch solche mit arabischen Seitenzahlen zu erstellen.

Hier kommen die sogenannten Abschnittsumbrüche ins Spiel. 

Soll dein Deckblatt also keine Seitenzahl beinhalten, lässt du diese hier weg und erstellst noch auf dem Deckblatt einen Abschnittsumbruch, beginnend auf der nächsten Seite. 

Hierzu gehst du im Menüband wie folgt vor: 

Layout > Umbrüche > Nächste Seite

Dann springt dein Mauspfeil auf die nächste Seite. Um zu überprüfen, ob es geklappt hat, kannst du im Start-Menü auf Formatierungszeichen ein-/ausblenden klicken (sieht aus, wie ein umgedrehtes P):

Dann wird dein Abschnittsumbruch im Dokument auch angezeigt: 

Auf der nächsten Seite deines Dokuments beginnt dann ein neuer Abschnitt, für den du deine Seitenzahlen wie gewünscht formatieren kannst, ohne, dass sie im Abschnitt davor auftauchen:

Endet dein Abschnitt mit Inhalts-/ und Literaturverzeichnis, welchen du römisch durchnummeriert hast, kannst du selbstverständlich einen weiteren Abschnittumbruch nach genau dieser Anleitung einfügen und nun auf der nächsten Seite mit deinem Gutachten beginnen und hier arabisch durchnummerieren. 

Ich hoffe, ich konnte dich mit diesem Beitrag etwas an die Hand nehmen, damit du nicht schon an der Formatierung verzweifeln musst und deine erste Hausarbeit ein voller Erfolg wird.

Wenn du sonst noch auf der Suche nach Tipps bist, schau doch gerne mal bei unseren weiteren Beiträgen zum Thema Hausarbeiten vorbei.

Hier findest du zum Beispiel Tipps, wie du deine Hauarbeit richtig gliederst, wie du deine Hausarbeit mit Bravour meisterst oder welche fünf Anfängerfehler du unbedingt vermeiden solltest.

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Bewerbungsgespräch für Juristen: So überzeugst du mit Haltung und im Anzug

Du bist (bald) Jurist:in, das Examen geschafft oder bist im Referendariat und jetzt steht nach einigen Bewerbungen das Gespräch mit Kanzlei, Unternehmen oder Behörde an? Keine Panik, mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem Vorstellungsgespräch ein echter Türöffner. Hier kommen praktische Tipps rund um Kleidung, Vorbereitung, Verhandlung und wie du erkennst, ob es gut läuft.

1. Der Modus – Büro oder Videocall?

Vorab: Gerade bei Bewerbungen außerhalb deines aktuellen Wohnortes und wenn es sich nur um eine Station und keine Festanstellung handelt, ist es seit Corona nicht ungewöhnlich Bewerbungsgespräche ausschließlich digital abzuhalten. Das ist kein Werturteil, sondern der moderne und effiziente Weg wie auch mit den meisten Mandanten kommuniziert wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Modi nicht wirklich, achte bloß bei digitalen Formaten auf ein neutrales und ruhiges Umfeld mit stabilem Internet und ggf. einem Mikrofon. Eine Bücherwand in deinem aktuellen Büro im Hintergrund kann auf jeden Fall ein lustiger Aufhänger für das Gespräch sein, da solche in aller Regel ein Kennzeichen von traditionelleren Anwälten und Professorinnen und bei Berufsanfängern eher unüblich sind.

Ein kleiner Hinweis bei außerörtlichen Präsenzgesprächen: Soweit in der Einladung nicht explizit ausgeschlossen, stellt die Einladung zum Bewerbungsgespräch am Ort des Arbeitgebers ein Auftragsverhältnis nach §§ 662, 670 BGB dar, sodass du Anspruch auf Ersatz deiner notwendigen Reisekosten hast (BAG NJW 1989, 1694).

2. Kleidung: Zwischen Understatement und Professionalität

Ja, der erste Eindruck zählt – auch (oder gerade) im juristischen Umfeld. Ein gepflegtes, seriöses Outfit ist daher Pflicht.

Für Männer: Dunkler Anzug (Blau, Grau, Schwarz), Hemd (weiß oder hellblau), Krawatte optional – konservativ ist okay, aber ein bisschen Stil darf ruhig durchblitzen, ihr wollt ja schließlich in Erinnerung bleiben. Schuhe geputzt, bitte.

Für Frauen: Hosenanzug oder Blazer mit Rock/Kleid, gedeckte Farben, wenig Schmuck, keine allzu hohen Absätze.

Wichtig ist generell, dass du dich wohlfühlst – nichts ist unangenehmer als ein Gespräch, bei dem du ständig an deinem Outfit zupfst oder dich verkleidet fühlst. Gerade im Ref solltest du mit deinem üblichen Businessoutfit aber ohnehin bereits vertraut sein.

Tipp: In Großkanzleien darf es tendenziell formeller sein, bei Start-ups oder NGO-artigen Arbeitgebern (und erfahrungsgemäß auch bei vielen Strafverteidigern) kann es auch etwas lockerer zugehen. Check vorab den Internetauftritt – da bekommst du ein gutes Gespür für den Dresscode.

3. Vorbereitung ist mehr als nur das Jura-Repetitorium

Ein Bewerbungsgespräch ist keine mündliche Prüfung – also entspann dich. Aber: Wer vorbereitet ist, punktet. Hier ein paar Fragen, die du vorher für dich klären solltest:

  • Was macht die Kanzlei/das Unternehmen genau? (Achtung: Nicht jede „Boutique“ ist automatisch schick)
  • Welche Rechtsgebiete oder Arbeitsgruppen interessieren dich dort?
  • Wer sind deine Gesprächspartner:innen? (LinkedIn/Xing/Unternehmenswebsite können helfen)
  • Welche Station möchtest du machen (Wahlstation, Anwaltsstation)? Warum gerade dort?

Und dann: Überlege dir deine eigene Geschichte. Warum gerade Jura? Warum jetzt diese Kanzlei? Was bringst du mit – auch abseits von Noten? Persönlichkeit zählt! Halte also gern vergangene Berufserfahrungen, Uniworkshops oder Ehrenämter mit Bezug zur angestrebten Tätigkeit parat, ohne zu dick aufzutragen. Deine Arbeitgeber erwarten keine voll ausgebildeten Profis, also versuche nicht so zu wirken, denn das bist du als Berufseinsteiger nicht. Wenn du aber an jüngeren Urteilen dein besonderes Interesse festmachen kannst, ist das immer ein guter Einwurf für den „Smalltalk“ des Bewerbungsgesprächs.

Üblicherweise wird auch dir Raum für Fragen an den Arbeitgeber gegeben. Überlege dir hier gern fragen wie: Warum haben Sie sich für das konkrete Rechtsgebiet entschieden? Schätzen Sie eher den Diskurs vor Gericht oder die Schriftsatzarbeit? Wie steht Ihre Kanzlei zu publizistischer Tätigkeit?

So zeigst du ernsthaftes Interesse und kannst für dich persönlich relevante zwischenmenschliche Faktoren abklopfen.

4. Vergütung & Tauchzeiten: Sprich es an – aber richtig

Gerade als Referendar:in willst du wissen, wie es mit Bezahlung und Arbeitszeiten aussieht. Hier ein paar Faustregeln:

Vergütung: In Großkanzleien kannst du als Referendar:in oder WissMit mit 700–1000 Euro pro Wochenarbeitstag rechnen. Ja, richtig gelesen – das ist viel, aber es wird auch viel erwartet. Bei kleineren Kanzleien ist eine Vergütung eher Verhandlungssache. Hier hilft es oft, wenn diese deine Arbeitsweise aus der Vergangenheit bereits kennen. Wenn du hier auf eine Vergütung pochst, solltest du dir aber auch bewusst sein, dass dies zulasten deiner Lernzeiten geht, da du der Kanzlei in diesem Fall auch einen konkreten Mehrwert – dass heißt konkrete Mandatsarbeit von guter Qualität- schuldest. Wenn du aber ohnehin hoffst, regelmäßig vor dem Amtsgericht aufzutreten oder am Tag drei kurze Schriftsätze zu schreiben, mache das gern deutlich, damit der Arbeitgeber weiß wie er mit dir planen kann.

Bei Behörden oder weniger gewinnorientierten Ausbildern ist eine Vergütung nicht üblich beziehungsweise vorgesehen. Eine solche als Referendar:in zu fordern wirkt eher unprofessionell. Bei Festanstellungen sind Behörden aufgrund der Eingruppierungen ebenfalls keine Spielräume für Gehälter eröffnet. Aber auch in der freien Wirtschaft solltest du dich jedenfalls nicht unter die entsprechende E13-Vergütung deines Landes verhandeln lassen. Diese steht euch als Absolvent:innen des ersten Examens als Masteräquivalent im öffentlichen Dienst zu, jedenfalls aber mit dem zweiten Examen. Entsprechende Stellen an der Uni oder in der Stadtverwaltung sind bei etwas örtlicher Flexibilität nicht gerade rar und sollten von privaten Arbeitgebern eher nicht unterlaufen werden, wenn Sie nicht mit anderweitigen Vorzügen aufwarten können.

Tauchzeiten: Anknüpfend an die Gehaltsverhandlungen für Referendar:innen folgt das Thema der Tauchzeiten. Insbesondere in der Anwaltsstation ist es vor dem Examen üblich (wenn auch nicht überall gestattet) nur zu lernen und nicht mehr am Ausbildungsort zu erscheinen. Da ihr in dieser Zeit nicht arbeitet, könnt ihr realistisch auch keine Vergütung erwarten. Sollte in eurem Land die Zusatzvergütung der Ausbildungsstelle über das OLG gezahlt werden und tauchen nicht gestattet sein, empfiehlt es sich mit der Kanzlei die Vergütung der übrigen Monate anteilig auf die Tauchzeit anzupassen. So sieht das OLG ggf. nicht an ausbleibenden Zahlungen, dass ihr eurer Ausbildungsstelle fernbleibt. Zudem kann die Tauchzeit mit den Gehaltsverhandlungen gekoppelt werden. Wenn die Kanzlei euch beispielsweise 3 Monate Tauchzeit anbietet, euch aber Geld wichtiger ist, könnt Ihr gut eine Verkürzung auf zwei Monate bei höherer Vergütung fordern. Ihr steht in dem Fall der Kanzlei immerhin bereits gut eingearbeitet und auf dem Gipfel eures Examenswissens weiterhin zur Verfügung. Diese Gleichung funktioniert ebenso in die andere Richtung.

5. Mehrere Angebote? So triffst du die richtige Wahl

Wenn du mehrere Zusagen hast – Glückwunsch! Aber wie entscheidest du dich? Dies ist letztlich eine höchstpersönliche Entscheidung. Hier aber ein paar Kriterien:

  • Inhaltliche Ausrichtung: Passt das Rechtsgebiet zu dir? Einige Kanzleien können deine fachlichen Wünsche vielleicht nicht ganz bedienen. Grundsätzlich ist es aber hilfreich, im Ref fachlich offen zu bleiben, solange dies dich nicht vom roten Faden deines Karrierewegs abbringt.
  • Team und Atmosphäre: Wie war dein Eindruck im Gespräch? Wirkte das Team offen, interessiert, gestresst?
  • Work-Life-Balance: Wirst du eher ins Getriebe geworfen oder gibt es klare Ansprechpartner:innen und geregelte Abläufe? Wenn du hier unsicher bist, Frage auch im Nachgang gern noch mal, ob es möglich wäre mit einem Associate über die Wahrnehmungen zum Arbeitsalltag zu sprechen, da diese oft eine andere Perspektive als die Chefs haben.
  • Weiterentwicklung: Gibt’s Einblicke in andere Bereiche, Mandant:innenkontakt, Seminare?

Und ganz ehrlich: Manchmal zählt auch einfach das Bauchgefühl. Wenn du beim einen Laden mit einem Lächeln rausgehst und beim anderen mit Kopfschmerzen spricht das Bände. Geld und Prestige sind nichts, was dich bei Frustration im Übrigen nach einem halben Jahr noch gern zur Arbeit gehen lässt.

6. Woran du merkst, dass das Gespräch gut läuft

Manchmal verlässt man ein Gespräch und denkt: „Keine Ahnung, wie das war.“ Hier ein paar positive Zeichen:

  • Offene Körpersprache deines Gegenübers: Lächeln, Kopfnicken, Augenkontakt.
  • Gespräch auf Augenhöhe: Wenn du nicht nur abgefragt, sondern wirklich ausgefragt wirst. Wenn dein Lebenslauf jenseits der Examensnote gelesen wurde, spricht das für echtes Interesse an deiner Person.
  • Echte Rückfragen: Wenn sie sich konkret auf deinen Lebenslauf oder deine Erfahrungen beziehen.
  • Profilierung der Gesprächspartner: Wenn dein Gegenüber dir neben Fragen und harten Fakten auch persönliche Anekdoten zur Arbeit mitteilt und nuancierte Einschätzungen abgibt, ist das auf jeden Fall ein Ausdruck des Vertrauens in dich.

Wenn du hingegen nur über Noten, Arbeitszeiten und Pflichtarbeitsstunden sprichst, ohne dass echtes Interesse an dir als Person durchkommt – dann sei vorsichtig. Kultur ist langfristig (fast) alles.

Zu guter Letzt:

Du bist mehr als dein Schwerpunkt und deine Punktzahl. Zeig dich als reflektierte, interessierte Persönlichkeit, die weiß, wo sie hinwill. Ein gutes Bewerbungsgespräch ist keine Prüfung – sondern der Beginn eines beruflichen Matches. Also: rein in den Anzug oder Blazer, aufrecht hinsetzen und mit Klarheit und Charme überzeugen.

Auslandssemester im Jurastudium – Lohnt sich das?

Aus Angst, das ohnehin schon lange Jurastudium noch weiter in die Länge zu ziehen, oder Lücken im Wissen zu deutschem Recht entstehen zu lassen, entscheiden sich viele Jurastudierende gegen ein Auslandssemester.

Das ist ein fataler Fehler, findet unsere Autorin Carla. In diesem Beitrag – oder eher: Plädoyer – nennt sie 5 Gründe, die auch dich überzeugen, ein Auslandssemester zu machen.

Für mich stand schon zu Beginn meines Studiums fest, dass ich für längere Zeit ins Ausland gehen möchte. Es klang nach Abenteuer, Perspektivwechsel und einer einmaligen Gelegenheit. Also studierte ich ein Semester an der Universität Lund, in Schweden.

Umso überraschter war ich, als immer mehr KommilitonInnen mir erzählten, dass sie sich aus verschiedensten Gründen gegen das Auslandsstudium entschieden. Diese Mythen will ich in diesem Beitrag entkräften.

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1. Das Studium ist schon lang genug

Der wohl häufigst genannte Grund, dass Jurastudierende in Deutschland sich gegen ein Auslandssemester entscheiden, ist, dass das Studium unglaublich lang ist. Anders, als unsere europäischen Nachbarn ist ein deutschen Jurastudium nicht im Bologna-System (also ohne Bacherlor oder Master)organisiert. Daher lassen sich die Fächer, die wir im Ausland belegen, nicht auf unsere Studienzeit anrechnen. Das Auslandssemester ist quasi eine freiwillige Verlängerung der Regelstudienzeit – warum solltest sich das jemand antun?

Für mich liegt der Grund dafür auf der Hand: Wann hast du noch einmal in deinem Leben die Gelegenheit, ohne Notendruck zu studieren? Wann kannst du noch einmal ganz entspannt etwas juristisches Lernen und dabei noch eine andere Kultur entdecken?

Meine Zeit in Schweden fühlte sich nicht wie eine Verlängerung meiner Studienzeit an, sondern wie eine Pause vom stressigen Studienalltag in Deutschland. Nach meiner unglaublich schönen Zeit dort, konnte ich mich voller Energie in die zweite Hälfte meines Studiums begeben. Diese Auszeit hat meines Erachtens nach vielen KommilitonInnen gerade in der Examensvorbereitung gefehlt.

2. Kein deutsches Recht lernen – Zeitverschwendung?

Auf den ersten Blick stimmt das. Im Ausland besuchst du in der Regel keine klassischen Vorlesungen zum deutschen Recht. Das heißt allerdings nicht, dass du nicht mit deutschem Recht in Berührung kommst. Ich schrieb beispielsweise in Lund einen rechtsvergleichenden Aufsatz über die Unterschiede von Mord und Totschlag im Englischen und im Deutschen und lernte so das deutsche Recht noch einmal aus einer anderen Perspektive kennen. Nicht selten führte ich außerdem mit Studierenden aus den verschiedensten Ländern angeregte Diskussionen über verschiedene Rechtsfragen, ganz nach dem Motto “Wie ist das denn bei euch?”

3. Wie soll ich mir das leisten?

Natürlich sind die Kosten eines Auslandssemesters nicht kleinzureden. Es gibt allerdings gute Möglichkeiten, diese auszugleichen. Wer ein Auslandssemester im europäischen Ausland macht, kann mithilfe der Erasmus+ Förderung der EU bis zu 600 Euro im Monat erhalten- diese müssen bei erfolgreichem Abschluss des Semesters nicht zurückgezahlt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, Auslandsbefög zu beantragen, das häufig auch Studierenden, die in Deutschland kein Bafög erhalten, zusteht. Nicht zuletzt gibt es die Möglichkeit, die eigene Wohnung unterzuvermieten, um Mietkosten zu sparen. Abgesehen von den Reisen und Unternehmungen, die ich während meines Auslandssemesters unternommen habe, habe ich in Schweden nicht wesentlich mehr Geld ausgegeben während eines Semesters in Deutschland. 

4. Zu Hause ist es am schönsten

Es kann schon ein wenig beängstigend sein, das gewohnte Umfeld zu verlassen und in ein fremdes Land zu ziehen. Kleinere Ängste und Sorgen kennen wohl die meisten Auslandsstudierenden. Was, wenn ich keine Freunde finde? Was, wenn die Kurse auf Englisch zu schwer sind? Was, wenn die Unterkunft nicht so schön ist, wie auf den Bildern? Ich plädiere ganz stark dafür, diese Zweifel beiseite zu schieben und sich dennoch auf die Reise zu machen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es wohl nirgendwo so leicht ist, wie unter Internationals neue Freunde zu finden und es enorm das Selbstvertrauen stärkt, wenn du im Ausland kleinere Probleme löst. 

5. Ungeahnte Vorteile

Zu guter Letzt hat ein Auslandsaufenthalt noch tolle Begleiterscheinungen. Zum einen wird dein leicht eingerostetes Schulenglisch (oder die Sprache, auf der du studierst) sich immens verbessern. Die altbekannte Hemmschwelle, bei der du dich nicht traust, auf Englisch zu reden, verschwindet nach kurzer Zeit wie von alleine. Natürlich lernst du auch Vokabeln aus dem “Legal English”, die auf dem heutigen Arbeitsmarkt sicher von Nutzen sein können.

Häufig bekommst du auch die Gelegenheit, einen kostenlosen Sprachkurs der Landessprache zu besuchen – besser als von Muttersprachlern im eigenen Land, kann man eine Sprache wohl nicht lernen.

Auch wenn es abgedroschen klingt, auf dem guten alten Lebenslauf sticht ein Auslandssemester immer positiv hervor. Welcher Arbeitgeber möchte nicht eine/n weltoffene/n JuristIn mit guten Fremdsprachenkenntnissen und Lebenserfahrung einstellen?

Der wohl wichtigste Punkt: Du hast die Möglichkeit, Freunde fürs Leben zu finden. Ich habe beispielsweise nach den schriftlichen Prüfungen meines Staatsexamens meine Koffer gepackt und habe meine Erasmus-Freunde in Barcelona und Bologna besucht. Eine bessere Erholung hätte ich mir nicht vorstellen können.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig meiner Begeisterung für das Auslandssemester teilen. Wir haben als EU-BürgerInnen das wahnsinnige Privileg der Erasmus+ Förderung und ich bin der Meinung, dass jede/r, der es kann, davon Gebrauch machen sollte.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit deinen KomilitonInnen. Auf Instagram @goldwaage.jura findest du zudem ein Story-Highlight mit Bildern aus meinem Erasmussemester.

Bewirb dich! – Alles, was du über ein Stipendium im Jurastudium wissen musst

Obwohl es in Deutschland eine Vielzahl an Stipendien gibt, trauen sich viele Studierende nicht, sich für die Förderungen zu bewerben. Das ist schade, denn tatsächlich gibt es viele Gründe, die dich für ein Stipendium qualifizieren könnten. In diesem Beitrag erklärt dir unsere Autorin Lea deshalb alles, was du rund ums Stipendium wissen musst – und warum auch du dich bewerben solltest.

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Die Vielfalt an möglichen Förderungen kann recht unübersichtlich sein, weshalb auch die Antworten auf die Fragen nicht einheitlich sind. Doch ArbeiterKind.de hat auf ihrer Webseite eine tolle Übersicht erarbeitet, sodass du dort gern weiter recherchieren und vertiefte Infos bekommen kannst.

Aber vorweg: 

Die Anforderung an Stipendiat/innen sind so unterschiedlich wie die Vielfalt an Stipendien selbst, sodass für (fast) jeden das passende dabei ist. Nicht nur die „Bildungselite“ hat Chancen auf ein Stipendium und meist schätzt man seine Leistung auch nicht objektiv zu 100% richtig ein (Stichwort “Impostersyndrom”, wozu ich dir auch Sophias Beitrag empfehle). Auf jeden Fall lohnt sich der Aufwand einer Bewerbung und häufig genug werden Personen gefördert, die damit vielleicht gar nicht ernsthaft gerechnet hatten.

I. Überblick: Was für Stipendien gibt es überhaupt?

Wie schon gesagt, gibt es unzählige verschiedene Arten von Stipendien. Ich habe dir ein paar Beispiele nach den grob wichtigsten Kategorien sortiert und aufgelistet. 

1. Politisch geprägte Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke, von denen es 13 gibt, sind staatlich anerkannt und werden vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) finanziell unterstützt. Sie fördern leistungsstarke, engagierte und gesellschaftlich interessierte Studierende. Diese gehören übrigens nicht, wie häufig angenommen, zu einer Partei, sondern sind lediglich parteinah.

Dazu gehören z.B.:

2. Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke

Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke sind solche, deren Träger oft von einer Religionsgemeinschaft oder einem ihr nahestehenden Verein getragen wird. Eine Pflicht zur Religionszugehörigkeit besteht jedoch nicht. Auch hier erfolgt eine finanzielle Unterstützung durch das BMBF.

Dies sind u.a.: 

3. Unabhängige, nicht-politisch gebundene Förderwerke

Diese Organisationen fördern unabhängig von politischer oder konfessioneller Zugehörigkeit. Manche richten sich u.a. speziell an ErstakademikerInnen oder Studierende mit bestimmten sozialen Hintergründen.

Dazu gehören:

4. Internationale Programme und Auslandsstipendien

Passend zugeschnitten für Auslandsaufenthalte kommen folgende Förderungen in Betracht:

5. Regionale und private Stiftungen

Daneben gibt es noch an die 2000 regionale und private Stiftungen, nach denen du mit etwas Fleiß unter myStipendium.de suchen kannst.

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II. Vorteile – Was bringt dir ein Stipendium?

Bewerbung und Auswahlverfahren können (müssen aber definitiv nicht!) aufwendig sein. Umso wichtiger ist es, die Vorteile, die ein Stipendium mit sich bringt, nicht aus den Augen zu verlieren. Diese sind u.a.:

  1. Finanzielle Entlastung
  1. Networking
  • mit Förderern
  • und anderen Stipendiaten
  1. Zugang zu Förderangeboten
  • Studienkolleg/innen (teils Vernetzung für spätere Dissertation oder Jobangebote)
  • Praktikumsstellen wie (Traineeships in Großkanzleien die zu Jobangeboten führen können)
  1. positives Hervorstechen auf dem Lebenslauf
  1. kleiner Ego-Schmeichler

III. Die Bewerbung – Jetzt geht’s los!

Wie die Bewerbung konkret abläuft, hängt von dem Stipendium ab, auf das du dich bewerben möchtest. Nähere Infos findest du auf der einschlägigen Webseite oder du lässt dich beraten bei z.B. deinem Studierendenwerk oder spezialisierten Vereinen wie ArbeiterKind.de.

Ich selbst habe nur Erfahrungen mit dem Deutschlandstipendium, deshalb erkläre ich den Ablauf einmal daran exemplarisch. So bekommst du einen groben Eindruck, was von dir erwartet werden kann.

Beim Deutschlandstipendium erfolgt die Bewerbung durch Eigeninitiative (anders bei z.B. der Studienstiftung des deutschen Volkes, bei dem du durch einen Hochschullehrenden vorgeschlagen werden musst). Jede Uni legt selbst das Zeitrahmen für die Einreichung der Bewerbung fest. Dies tust du i.d.R. über ein offizielles Bewerbungsportal, das je nach Uni ca. sechs Wochen geöffnet ist. Dieses enthält mehrere Seite durch die du dich durchklickst und die entsprechenden Infos einträgst wie Studiengang, Semesteranzahl, Kontakt- und Kontodaten. 

Auch kannst du z.B. angeben, ob du Erstakademiker/in bist, dich um pflegebedürftige Angehörige kümmerst oder mit Kind(ern) studierst. Zudem wird auch ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Dabei wird – überspitzt ausgedrückt – meiner Erfahrung nach nicht erwartet, dass du mehr Zeit beim Ehrenamt, als mit Studieren verbringst. Auch ein paar Stunden im Monat reichen aus, also liste am besten alles auf und sei nicht zu bescheiden.

Herzstück, und damit auch am zeitintensivsten, ist ein Motivationsschreiben von maximal zwei Seiten. Dabei ist deine Kreativität gefragt. Das Auswahlkomitee möchte keine Wiederholung deines Lebenslaufes oder einen abgedroschenen Standardtext lesen.

Als kleine Denkanstöße könntest du stattdessen über Folgendes schreiben:

  • Was macht dich aus?
  • Wieso hast du dich für Jura entschieden?
  • Welche Vorteile würde dir persönlich das Stipendium bringen (mehr Zeit für Ehrenämter; Finanzierung von Auslandspraktika; vertiefter Fokus aufs Studium durch finanzielle Entlastung; etc.)

Die Möglichkeiten sind quasi endlos, Hauptsache du vermittelst einen Eindruck davon, wer du bist und wieso DU das Stipendium bekommen solltest.

Nach Einreichung der Bewerbung über das Portal und Unterzeichnung inkl. Abgabe der Bewerbungsvereinbarung innerhalb der Ausschlussfrist, wartest du bis zur Sitzung der Auswahlkommission für die Vergabe der Stipendien. Den Termin findest du meist auf der Webseite deiner Uni. Ein paar Tage später hast du dann entweder den Bewilligungsbescheid oder eine Absage im Briefkasten. Meist bekommst du die Zusage dann nochmal per Mail. 

IV. Fazit – Lohnt es sich?

Ein Stipendium bietet dir viele Vorteile für (zumindest beim Deutschlandstipendium) recht geringen Aufwand. Stell dir einfach einmal kurz vor, dass du jeden Monat lang einige hundert Euro als Förderung bekommst, die du nicht zurückzahlen musst. Stell dir noch dazu vor, dass du regelmäßig zu Vorträgen oder Netzwerk-Treffen eingeladen wirst, bei denen du spannende Leute triffst. Klingt das nicht gut?

Hinzu kommt, dass die Auswahlkriterien vielfältig sind und vor allem nicht nur die Leistungsstärksten gefördert werden, sondern auch besondere persönliche Belastungen und Engagement belohnt werden.

Daher trau dich unbedingt eine Bewerbung zu schreiben, denn du hast viel zu “gewinnen” und im Verhältnis dazu wenig zu verlieren.

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folg uns auf Insta @goldwaage.jura.

Bist du der Imposter? Das Imposter-Syndrom im Jurastudium

„Bald fliegt auf, dass ich eigentlich gar nichts weiß oder kann“ – Ein Gedanke, den viele Jurastudierende kennen und der auch nach dem absolvierten ersten Staatsexamen nicht unbedingt verschwindet. Unsere Autorin Sophia hat das sogenannte Imposter-Syndrom für euch von ganz verschiedenen Seiten beleuchtet.

Wer ist der Imposter? Diese Frage stellt sich aktuell ganz Tik Tok. Aber worum geht es bei diesem Trend?

Mehrere Personen sitzen in einem Raum und erhalten einen Begriff. Runde für Runde nennt nun jeder einen weiteren Begriff, der thematisch mit Diesem verwandt ist.

Doch Vorsicht – eine Person im Raum ist der sogenannte Imposter. Diese weiß nicht, um welchen Begriff es sich handelt. Sie hat schlichtweg keine Ahnung, muss sich dennoch unauffällig verhalten und anhand der bereits genannten Begriffe, einen eigenen nennen, um nicht von der Gruppe als Imposter enttarnt zu werden. 

Aber was ist ein Imposter eigentlich?

Der Begriff Imposter kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt Hochstapler.

Und was hat das Ganze jetzt mit dem Jurastudium zu tun?

Vielleicht hast du schon mal vom sogenannten Imposter-Syndrom oder auch Hochstapler-Syndrom gehört. Laut den EURES (EURopean Employment Services) handelt es sich hierbei um ein Phänomen, bei welchem sich Betroffene trotz ihres (beruflichen) Erfolgs unzulänglich fühlen und das Gefühl haben, ihren Erfolg nicht zu verdienen bzw. nicht so begabt, wie andere zu sein. 

Nina Chuba setzt sich in ihrem Song „Unsicher“ mit eben diesen Gefühlen des Selbstzweifels und der Orientierungslosigkeit von jungen Erwachsenen auseinander. 

Sie singt:

„Ich greife nach den Sternen und wenn ich’s schaff, dann nenn‘ ich’s Glück.“

Und das beschreibt es ziemlich treffend. 

Betroffene des Imposter-Syndroms glauben, ihren Erfolg dem Zufall zu verdanken zu haben und irgendwann als BetrügerIn entlarvt zu werden. 

Vermutlich hast du derartige Gedanken im Laufe deines Studiums auch schon mindestens einmal gehabt.

Kein Wunder – das Jurastudium hat so einiges zu bieten, was dieses Gefühl fördert: 

Die juristische Notengebung. Ständig „leider nur 3 Punkte“ und keine sichtbare Steigerung, umso größere Freude bei 4 von 18 Punkten und das pure Misstrauen gegenüber der eigenen Leistung, wenn plötzlich einmal die 9 Punkte oder mehr unter der Klausur stehen. „Ist das wirklich meine Klausur oder liegt hier ein Fehler vor?“

Auch die Randbemerkungen der Korrektoren wie „Nein“, „Grob falsch“ oder kurz und knapp „???“, sowie kaum Verbesserungsvorschläge fördern das eigene Selbstvertrauen wohl kaum. Ganz im Gegenteil.

Hinzu kommen das enorm hohe Konkurrenzniveau und der ständige Vergleich mit anderen Jurastudierenden. 

Es ist und bleibt nun einmal so: Noten spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Hinblick auf die eigene juristische Zukunft (auch wenn Notenanforderungen, beispielsweise für eine Karriere in der Justiz vielerorts zunehmend immer weiter abgesenkt werden). 

Im Studium werden wir ständig allein anhand unserer Noten mit anderen Studierenden verglichen, ob wir es wollen oder nicht. 

Was kannst du also tun, um dem Imposter-Syndrom entgegenzuwirken?

Sprich mit anderen Jurastudierenden. Schnell wirst du merken, diese Gefühle treten früher oder später bei fast jedem von ihnen einmal auf – unabhängig davon, ob sie konstant „gute“ Noten schreiben oder regelmäßig Rückschläge erleben. 

Feiere deine Erfolge also. Und zwar nicht nur die großen. Du hast endlich das eine Problem durchdrungen? Du hast die Zwischenprüfung geschafft? Du hast das erste Mal eine Klausur im Klausurenkurs für’s Examen mit „knapp 4 Punkten“ bestanden? All das sind deine ganz eigenen Erfolge und nicht etwa nur Glück. 

Auch das Gespräch mit Nicht-Juristen hilft oft. Bewegst du dich zu sehr in der Jura-Bubble verlierst du schnell den Bezug zur Realität vor lauter Leistungsdruck. Da hilft es manchmal, durch Freunde oder Bekannte wieder zurück auf den Boden der Tatsachen gebracht zu werden. (Obwohl diese nicht selten selbst im beruflichen Umfeld vom Imposter-Syndrom betroffen sind).

Was mir Persönlich außerdem sehr hilft, ist ein Jahresrückblick. Ich versetze mich in mein Ich von vor einem Jahr hinein und frage mich: Wo stand ich heute vor einem Jahr und was habe ich seitdem eigentlich alles erreicht? Und ich sage dir, da kommt eine ganze Menge zusammen, die man schnell als selbstverständlich abtut. Das Jahr besteht aber aus vielen kleinen und großen Erfolgen, auf die wir stolz sein sollten. Wenn es dir hilft schreib dir diesen Jahresrückblick zusätzlich auf, damit du dir deine Erfolge bei Bedarf immer wieder in Erinnerung rufen kannst. 

Von uns Jurastudierenden wird viel Können erwartet aber egal in welchem Stadium deines Studiums du auch gerade steckst, ruf dir in Erinnerung: du kannst bereits verdammt viel!

Um mit einem weiteren Song-Zitat aus meiner Motivations-Playlist abzuschließen:

„Glück nie verwechseln mit Können aber dein Können niemals anzweifeln.“ (Kontra K – „Erfolg ist kein Glück“)

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Bewerbung im juristischen Bereich: 7 Tipps für deinen erfolgreichen Einstieg

Du willst dich für ein juristisches Praktikum, eine Referendariatsstation oder einen Job bewerben? Keine Panik! In diesem Beitrag zeige ich dir, worauf du achten solltest, wenn du deine Bewerbungsunterlagen erstellst – und wie du positiv aus der Masse hervorstichst.

Zunächst die Grundlagen: Natürlich benötigt deine Bewerbung die üblichen Formalia wie Kontaktzeile, Bewerbungsfoto und Layout. In den letzten Jahren ist mit der KI zudem der Aspekt der Maschinenlesbarkeit von Lebensläufen dazugekommen. Da der juristische Markt kein Massengeschäft ist, würde ich die Relevanz hier nicht überbewerten, da vermutlich immer noch Menschen die Bewerbungen sichten. Um zu testen, ob eine Software deine Daten richtig erfasst, hilft Google mit kostenlosen Websites.

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1. Verstehe, was die Stelle verlangt – und was du bieten kannst

Bevor du überhaupt anfängst zu schreiben, solltest du die Stellenanzeige gründlich analysieren. Achte auf Schlüsselbegriffe: Geht es eher um wirtschaftsrechtliche Beratung, um öffentlich-rechtliche Fragestellungen oder um Prozessführung? Versetze dich in den Arbeitgeber hinein: Welche Qualifikationen und Eigenschaften sind hier wirklich wichtig? Und mindestens ebenso wichtig, zumindest wenn es nicht nur ein großer Name für das erste Praktikum sein soll: Wo möchtest du selbst später hin? Was erhoffst du dir von der Stelle, und glaubst du dort langfristig mit Leidenschaft arbeiten zu können?

Notiere dir diese Anforderungen und überlege, wie du sie mit deinen bisherigen Stationen, Interessen und Fähigkeiten abdeckst. So stellst du sicher, dass du in deinem Anschreiben auf das eingehst, was wirklich zählt.

2. Das Anschreiben: Persönlich, klar und konkret

Das juristische Anschreiben sollte nicht aus Floskeln bestehen – es ist kein Ort für Allgemeinplätze wie „Schon früh habe ich mich für das Recht interessiert“. Das soll aber nicht heißen, dass alles „glattgeschliffen“ sein muss. Wenn du an einem konkreten Ereignis dein Interesse für das Feld des potenziellen Arbeitgebers darlegen kannst, verdeutlicht das deine Motivation und macht deine Bewerbung einzigartig. Es geht es darum, kurz und überzeugend zu erklären:

  • Warum bewirbst du dich gerade bei diesem Arbeitgeber?
  • Was bringst du konkret mit, was für diese Stelle relevant ist?
  • Wie kannst du einen Beitrag zum Team leisten?

Zeige, dass du dich mit der Kanzlei oder Institution beschäftigt hast. Nenne Praxisgruppen, spannende Mandate oder die Unternehmenskultur. Wichtig: kein Copy & Paste! Jedes Anschreiben sollte individuell auf die Stelle zugeschnitten sein.

Und mein persönlicher Tipp: Scheue dich nicht, persönliche Kontakte zum Unternehmen/der Behörde zu benennen. Auch wenn du diese nur mal vor zwei Jahren auf einer Messe o.Ä. getroffen hast (und Sie sich wahrscheinlich nicht mehr an dich erinnern werden): Damit zeigst du, dass du dich ernsthaft mit dem Arbeitgeber auseinandergesetzt hast. Und kein/e PersonalerIn wird vermutlich deine Bewerbung direkt in den Müll wandern lassen, wenn man damit potenziell eine/n andere/n MitarbeiterIn verstimmen könnte. Du kannst hier nichts verlieren.

3. Der Lebenslauf: Klar strukturiert und juristisch relevant

Dein Lebenslauf ist dein Aushängeschild – gerade im juristischen Bereich wird er oft zuerst gelesen. Achte deshalb auf:

  • Klaren Aufbau: Antichronologisch (jüngste Station zuoberst), mit präzisen Zeitangaben.
  • Juristische Relevanz: Betone Praktika, Stationen und Schwerpunkte, die juristisch relevant sind. Deine Aushilfsstelle im Einzelhandel ist höchstens bei deinen ersten Praktika noch für Softskills von Interesse.
  • Noten: In der Juristerei spielt die Examensnote (leider) eine große Rolle. Verstecke sie nicht, sondern gehe offen damit um – wenn du sie durch andere Leistungen „ausgleichen“ kannst, zeige das im Anschreiben.

Wenn du Auslandserfahrung, Moot Courts, wissenschaftliche Arbeiten oder relevante Nebenjobs vorweisen kannst: unbedingt erwähnen. Sie zeigen Initiative, Sprachkenntnisse und Engagement – gerade Soft Skills sind im Berufsalltag oft entscheidender als die reine Punktzahl.

4. Zeugnisse und Anlagen: Qualität vor Quantität

Füge nur solche Anlagen bei, die einen tatsächlichen Mehrwert bieten. Das bedeutet in der Regel:

  • Examenszeugnisse
  • Praktikumsnachweise
  • Sprachzertifikate (wenn vorhanden und mehr als der verpflichtende Fremdsprachenschein)
  • Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber (hier ggf. die besten/relevantesten auswählen, da die letzten fünf Referendariatsstationen etwas erschlagend wirken könnten)

Studienbescheinigungen, Schulzeugnisse oder Urkunden über die Teilnahme an irgendwelchen Seminaren brauchst du nur, wenn sie wirklich relevant sind. Ordnung und Übersichtlichkeit der Anlagen sagen ebenfalls viel über dich aus – achte auf ein durchdachtes PDF-Dokument oder eine Mappe ohne Durcheinander. Hier gibt es gute Gratistools, aus denen du eine einheitliche PDF-Datei bauen kannst. Leider haben immer mehr Arbeitgeber standardisierte Masken in Ihren Bewerbungsportalen, die teilweise Einzeldokumente voraussetzen. Ob du die Datei hier besser wieder „aufteilst“ oder frech ein einzelnes Dokument unter dem oft obligatorischen Lebenslauffeld einfügst, kann ich nicht mit Sicherheit beurteilen. Wenn aber explizit kein Anschreiben gefordert ist, schicke bitte auch keins.

5. Der Lebenslauf ist dein Spiegel – mach ihn nicht kleiner, als du bist

Viele Jurastudierende neigen dazu, sich unter Wert zu verkaufen (Stichwort Imposter-Syndrom) – gerade wenn die Examensnoten nicht herausragend sind. Aber: Arbeitgeber suchen nicht nur nach Zahlen. Teamfähigkeit, Engagement, Interesse am Fach und Praxiserfahrung können ebenso überzeugen.

Statt dich kleinzureden, solltest du ehrlich und selbstbewusst deine Stärken präsentieren. Hattest du ein Auslandssemester, ein Ehrenamt oder hast neben dem Studium gearbeitet? Das zählt, vor allem in der Praxis. Stelle deshalb mit den kurzen Kommentaren zu deinen Tätigkeiten stichwortartig relevante Fähigkeiten heraus, die für die Stelle hilfreich sind (Prozessführung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit etc.). Hier gilt: Weniger Konjunktiv, mehr selbstbewusste Aussage.

6. Formalia: Sauberkeit, Rechtschreibung, Layout

Es klingt banal, ist aber entscheidend: Fehlerfreie Bewerbungen sind ein Muss, gerade im juristischen Bereich. Achte darauf, dass…

  • dein Anschreiben maximal eine Seite umfasst,
  • keine Rechtschreibfehler enthalten sind,
  • die Formatierung einheitlich ist (Schriftart, Zeilenabstand, Rand),
  • dein Lebenslauf nicht überfrachtet, aber vollständig ist.

Lass unbedingt jemanden Korrektur lesen. Fehler im Anschreiben wirken unkonzentriert – das will kein Arbeitgeber. Passe besonders auf, wenn du mehrere Bewerbungen parallel verschickst und im Anschreiben jeweils Textbausteine aus der vorherigen verwendest. Hier entsteht schnell ein inhaltliches und grammatisches Kauderwelsch, das bei organischen Texten oder durch eine Drittkorrektur vermieden werden kann.

7. Nachforschen – aber mit Fingerspitzengefühl

Wenn du nach zwei bis drei Wochen keine Rückmeldung erhalten hast, ist eine kurze Nachfrage per E-Mail in Ordnung – höflich und professionell formuliert, ohne den Unterton des Vorwurfs. Das zeigt Interesse und Initiative. Aber: Bleibe respektvoll, kein Arbeitgeber schuldet dir eine sofortige Antwort. Wenn es nicht klappt, hake es ab und nutze das Feedback (wenn du welches bekommst), um dich weiter zu verbessern. Erfahrungsgemäß haben gerade Behörden aufgrund der notwendigen Beteiligungen nicht das dynamischste Einstellungsverfahren.

Fazit: Deine Bewerbung als juristisches Aushängeschild

Die Bewerbung ist dein erster Eindruck – und gerade bei Jura zählen Präzision, Struktur und Substanz. Wenn du deine Unterlagen gezielt auf die Stelle zuschneidest, deine Stärken klar präsentierst und die formalen Anforderungen beachtest, hast du gute Chancen, zu einem Gespräch eingeladen zu werden. Trau dich, authentisch zu sein – und vor allem: Fang frühzeitig an. Denn eine gute Bewerbung braucht Zeit und schreibt sich nicht nach einem Acht-Stunden-Tag oder der Probeklausur.

In 7 Schritten zu deiner juristischen Publikation

Hast du schon mal eine Musterklausur in einer juristischen Zeitschrift gelesen und gedacht, wie kommen die Autoren eigentlich zu einer Veröffentlichung? Und kann ich als Studi eigentlich auch schon publizieren?

Im Folgenden beschreibe ich dir in 7 einfachen Schritten, wie du zu deiner ersten juristischen Publikation kommen kannst.

1. Überlegung zur Form deines Beitrags

Der erste Schritt ist klingt vermutlich recht banal, doch es gibt eine Fülle an Formaten, die sich für eine juristische Publikation eignen. Den wohl leichtesten Einstieg für eine erste Publikation – mit dem geringsten zusätzlich Arbeitsaufwand – bieten überdurchschnittliche Klausuren und Hausarbeiten, wobei jedoch leider nicht selten nur die Besten eines Durchgangs in Betracht kommen.

Darüber hinaus bieten sich auch Seminararbeiten gut an, da diese bereits geschrieben sind und “nur noch” angepasst werden müssen, eine wochenlange Literaturrecherche aber wegfällt.

Zudem gibt es weiter Kategorien wie wissenschaftliche Artikel oder Erfahrungsberichte über z.B. Moot Coorts.

Tipp: Für Klausuren und Hausarbeiten liegen die Urheberrechte für den Sachverhalt typischerweise beim jeweiligen Lehrstuhl, weshalb du die Einwilligung zur Veröffentlichung brauchst. Vergiss daher nicht, beim jeweiligen Urheber nachzufragen, ob der Publikation zugestimmt wird.

2. Wahl des “Orts” der Publikation

Durch unzählige Hausarbeiten, Klausurvorbereitungen und sonstige Recherchen sind die typischen juristischen Ausbildungszeitschriften wie JuS, JA, NJW etc. uns allen nur allzu gut bekannt. Doch für Studis und ggf. auch Wissenschaftliche Mitarbeitende gibt es die Alternative der studentischen Rechtszeitschriften. Von diesen gibt es eine ganze Fülle mit unterschiedlichen Anforderungen , die du meist im sog. Autorenleitfaden (oder mit ähnlicher Bezeichnung) auf der jeweiligen Webseite finden kannst. Kriterien für deine Wahl können sein:

  • Notenanforderung
  • Anzahl maximaler Zeichensetzung
  • Renomee der Zeitschrift
  • thematische Vorgaben
  • voraussichtlich zu investierender Arbeitsaufwand (kürzen; Ergänzung von Fußnoten)

Auswahl einiger studentischer Zeitschriften:

3. Einreichung des Beitrages

Hast du dich bzgl. der ersten beiden Schritte entschieden, schreibst du nun eine nett formulierte Mail an die jeweilige Redaktion an die dafür vorgesehene Mailadresse. Dabei muss die Formulierung nach meiner Erfahrung nicht übermäßig förmlich ausfallen, immerhin werden die Redaktionen von Studis bzw. WissMits betrieben, sodass auch meist direkt geduzt werden kann. Am besten stellst du dich kurz vor, beschreibst was du zur Einreichung anbietest und hängst die Datei und ggf. im Anhang an.

Zeitlich bist du nicht zwingend gebunden, einige Zeitschriften haben jedoch sog. Call for Papers, d.h. eine Aufforderung zur Einreichung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt damit dein Beitrag für die Veröffentlichung in einer konkreten Ausgabe berücksichtigt wird.

Bei der Einreichung wird nicht zwingend direkt erwartet, dass dein Beitrag an den Autorenleitfaden angepasst ist – insbesondere nicht falls großer Änderungsbedarf besteht z.B. durch Einfügung oder Anpassung von Fußnoten. Um jedoch zu zeigen, dass du gesehen hast, dass dieser Arbeitsaufwand noch auf dich zukommt, kannst darauf hinweisen, dass du nach Annahme des Beitrages zur Veröffentlichung gern die nötigen Änderungen vornehmen wirst.

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4. Daumen drücken und Warten

Der nächste Schritt liegt leider nicht in deiner Hand, sondern in der der Redaktion und kann mal mehr, mal weniger nervenaufreibend sein.

So individuell wie die Anforderungen der unterschiedlichen Zeitschriften sind, genauso verschieden verläuft auf der Auswahlprozess. Teils kann eine Rückmeldungen innerhalb von Tage kommen, teils dauerte es auch Wochen oder gar Monate bis eine endgültige Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung getroffen wird. Das kann unter anderem dran liegen, dass innerhalb der Redaktion Beiträge erst zur Anonymisierung vereinheitlicht werden, mehrere Auswahlphasen durchlaufen oder dem wissenschaftlichen Beirat übergeben werden müssen.

Tipp: Frag am besten bereits nach dem weiteren Ablauf und einer ungefähren Einschätzung, wann du zeitlich mit einer Rückmeldung rechnen kannst.

Kommt dann (endlich) die Rückmeldung von der Redaktion können zwei Dinge passieren: entweder du bekommst eine Zusage (weiter gehts mit Schritt 5) oder aber eine Ablehnung. Letzteres ist erstmal enttäuschend, aber bei der begrenzten Seitenanzahl einer Ausgabe oder dem persönlichen Empfinden der Redaktion, welcher Beitrag als publikationsfähig angesehen wird, nichts ungewöhnliches. Versuche eine Ablehnung nicht allzu persönlich zu nehmen, sondern trau dich einfach deinen Beitrag noch bei anderen Zeitschriften einzureichen. Hartnäckigkeit zahlt sich häufig genug aus, was ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann.

5. Anpassung deines Beitrags

Spätestens wenn du die Bestätigung zur Annahme deines Beitrages für die Veröffentlichung erhalten hast, solltest bzw. musst du sogar die Anpassung an die Vorgaben des Autorenleitfadens vornehmen. Dazu wirst du typischerweise auch nochmal von der Redaktion aufgefordert, teils mit Fristsetzung.

Hier ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitsaufwand nicht unterschätzt werden darf. Hast du beispielsweise eine handschriftliche Klausur aus eine deiner Übungen eingereicht, fällt es in deinen Aufgabenbereich die Klausur abzutippen, soweit eine KI das nicht sogar schon übernehmen kann. Auch kann es dir passieren, dass du die Klausur mit Fußnoten versehen musst, wie das bei einer Hausarbeit erwartet wird und das kann schon einmal dauern, bis du die passende Quelle zu einer Aussage findest, die dir im Klausurstress eingefallen ist.

Gleiches gilt für Hausarbeits- und Seminararbeitsquellen die ggf. umformatiert werden müssen.

Diesen Arbeitsaufwand solltest du auf jeden Fall mit einplanen, trau dich aber auch um eine Fristverlängerung zu bitten, falls die Frist für dich zu kurz gesetzt sein sollte.

6. Druckfahnen absegnen

Hast du den angepassten Beitrag wieder der Redaktion zugesendet, nimmt diese jetzt den Feinschliff wie die Formatierung und letzte Kontrollen vor.

Teils werden dir, aber nicht von jeder Zeitschrift, sogenannte Druckfahnen zugeschickt. Das ist eine vorläufige Setzung wie der Text abgedruckt aussehen wird zur Korrektur, sodass du ein letztes Mal die Möglichkeit hast, deinen Beitrag zu kontrollieren und final zur Veröffentlichung abzusegnen.

7. Beitrag in den Händen halten und freuen

Nun wird der Beitrag nur noch gedruckt und vertrieben – meist sogar auch online – und du kannst deine Publikation nun stolz in den Händen halten.

Zudem schadet es auch nicht, die Veröffentlichung in deinen Lebenslauf mit aufzunehmen und dich bei künftigen Bewerbungen von der Masse an Bewerbern abzuheben, denn nach dem ganzen beschriebenen Prozedere hast du auf jeden Fall einmal mehr – neben den Studium als solchen – bewiesen, dass du ausdauernd und zielstrebig bist.

Im besten Fall hast du sogar noch etwas Geld verdient z.B. durch Preisgelder wie Der Jurist in Kooperation mit Noerr anbietet oder deine Veröffentlichung ist bei Juris zu finden, wie z.B. die Beiträge der StudZR.

Fazit

Der Weg zur Publikation kann lang sein, doch bietet spannende Eindrücke in den Ablauf eines Redaktionsprozesses und ist vielleicht sogar deiner erster Schritt auf dem Weg deiner wissenschaftlichen Karriere.

Die 7 Schritte haben dir hoffentlich gezeigt, dass auch du bald deine erste Veröffentlichung – auch schon als Studi – in den Händen halten kannst!

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folg uns auf Insta @goldwaage.jura.

Im Dschungel des Referendariats – 5 persönliche Tipps nach dem 1. Examen

Jura Referendariat: Was ich gern vorher gewusst hätte

Weil ich mich vor dem Bestehen des ersten Staatsexamens nicht traute zu planen (aus Angst, das Bestehen des Examens zu „verfluchen“ ) hat mich nach der mündlichen Prüfung die Panik überrollt. Wo sollte ich anfangen? Was ist zu beachten? Was ist wichtig?

Damit du besser vorbereitet bist, kommen hier meine fünf wichtigsten Gedanken – in der Hoffnung dir beim Durchblick im Dschungel juristisches Referendariat zu helfen.

1. Ortswahl – wo soll es hingehen?

Wenn du dir vorstellen kannst, nach dem Studium nochmal den Wohnort zu wechseln, solltest du dich mit den Unterschieden zwischen den Bundesländern beschäftigen.
Die Voraussetzungen, Fristen und Abläufe variieren deutlich.

Auswahlkriterien, die dir eine Orientierung sein können:

  • Notenanforderung & Wartezeiten: beliebte Orte haben lange Wartezeiten
  • Gehälter: in den neuen Bundesländern sind die Bezüge teilweise deutlich höher
  • Ablauf des Refs: manche Länder bieten Probeexamen, Einführungsseminare, bestimmte AG-Strukturen, andere nicht

Wenn dir also bestimmte Inhalte wichtig sind, lohnt sich der Vergleich. Gute Übersichten findest du etwa beim Anwaltsblatt oder auf LTO. Auch ein Blick auf die Durchschnittsnoten der Bundesländer kann helfen.

Was ich aber auch sagen muss: Erfahrungen anderer sind oft sehr subjektiv und die Auswahlkriterien bleiben intransparent. Also lass dich nicht verrückt machen. Du bist niemandem Rechenschaft schuldig.

2. Verbeamtung?

Wenn dein Wunsch-Bundesland die Verbeamtung während des Referendariats anbietet, solltest du dir vorher überlegen, was das konkret bedeutet.

Vorteile:

  • Höhere Bezüge
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Beihilfeanspruch (meist 50% Erstattung der Krankheitskosten)
  • Günstigere private Krankenversicherung (PKV) möglich

Aber du zahlst weder in die Rentenkasse noch in die Arbeitslosenversicherung ein. Das bedeutet du erhältst kein ALG I nach dem Referendariat. Auch die Wahl einer Privaten Krankenversicherung kann verwirrend und unübersichtlich sein.

Wenn du dich für eine Verbeamtung entscheiden solltest, hol dir eine Beratung bei einem seriösen Versicherungsmakler. Es gibt unzählige Tarife und Details.

3. Bürokratie

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Unterlagen, die du für die Bewerbung einreichen musst. Umso früher du weißt, welche Unterlagen du benötigst umso eher kannst du anfangen diese wieder zu finden. Meist sind die Fristen Ausschlussfristen, die Unterlagen müssen also bis zum Fristende zwingend vollständig vorliegen. 

Was du (häufig) benötigst:

  • Geburtsurkunde
  • Erweitertes Führungszeugnis (kann meist erst nach Antragseingang beim jeweiligen OLG beantragt werden)
  • Examenszeugnis

Plane zwischen dem Examen und dem Referendariatsstart etwas Luft ein – häufig brauchst du bis zum Ablauf der Frist dein Examenszeugnis.

4. Das große Warten

Ich hatte gehofft, das ewige Warten hat ein Ende. Aber Fehlanzeige, man muss sich auch weiterhin in Geduld üben.

Die Zusage fürs Referendariat kommt oft kurzfristig. Heißt: monatelang Funkstille – dann plötzlich alles auf einmal.
Hab vorsichtshalber einen Plan B in der Hinterhand. Vielleicht ein Praktikum, eine Reise, einen Nebenjob und dabei rutschst du ganz bequem durch die Wartezeit für den nächsten Starttermin nach oben.

Ich habe erlebt, dass die Leute bei den Ausbildungsstellen sehr freundlich sind. Wenn du unsicher bist, ruf einfach an. Meist bekommst du auch eine Einschätzung, wie realistisch dein Wunschstandort mit deiner Note ist.

5. Gönn dir eine Pause

Ich weiß, der Reflex ist groß: „Jetzt schnell das 2. Examen durchziehen!“ Aber eine Pause tut gut.
Du hast eine aufregende und nervenraubende Zeit hinter dir. Es ist völlig okay, mal durchzuatmen.

Mach was, das dir Spaß macht. Hol Hobbys zurück, die in der Examenszeit hinten heruntergefallen sind oder lerne etwas Neues. 

Am Ende interessiert es deinen Arbeitgeber nicht, ob du 29 oder 30 bist, aber dich, ob du mit deinen Kräften am Ende bist. Jeder hat sein eigenes Tempo.

Fazit

Das Referendariat ist ein neuer, spannender, manchmal verwirrender Abschnitt. Ich hoffe, meine Gedanken helfen dir, ein bisschen Struktur reinzubringen oder einfach entspannter zu starten.

Wenn du Fragen hast, eigene Erfahrungen teilen willst oder einfach Feedback dalassen magst schreib gern einen Kommentar. Und folge Goldwaage auf Instagram für noch mehr Juracontent. Ich freu mich auf dich!

Erstes Examen geschafft – 3 Dinge, die ich rückblickend anders machen würde 

Geschafft! Das monatelange Zittern und die schlaflosen Nächte haben endlich ein Ende und ich könnte nicht stolzer sein, dass ich es nun schwarz auf weiß habe: mein Erstes juristisches Staatsexamen. Dennoch hatte ich in meiner neu gewonnenen Freizeit viel Zeit, mein Studium und insbesondere die intensiven eineinhalb Jahre Examensvorbereitung Revue passieren zu lassen.

Dabei ist vieles gut gelaufen – muss es ja irgendwie, sonst würde ich hier heute nicht als Diplom-Juristin stehen – aber es gibt auch Dinge, die ich rückblickend heute anders machen würde. Diese 3 Fehler habe ich in meiner Examensvorbereitung gemacht, damit du sie nicht machen musst:

1. Probehören bei Repetitorien

Vor der Examensvorbereitung steht jeder Jurastudierende vor den Fragen: Besuche ich ein kommerzielles Repetitorium? Reicht mir der universitätseigene Examenskurs oder lerne ich am besten ganz alleine?

Ich wusste schnell, dass ich ein Rep besuchen wollte. Ein Jahr lang den gesamten Stoff mit begleitenden Unterlagen wiederholen klang super.

Ich wusste sogar bereits, welches der in meiner Stadt angebotenen Repetitorien ich wählen würde. Mit deren Skripten und Fallbüchern hatte ich bereits während des Studiums gerne gelernt, außerdem kannte ich einige, die dieses Rep auch besuchten.

Die meisten Repetitorien bieten ein kostenfreies Probehören zum Kennenlernen an. Ich entschied mich allerdings dagegen und meldete mich direkt online an. Schon bald sollte es mit einem Monat Verwaltungsrecht AT und Sachenrecht II losgehen. In diesem einen Jahr Repetitorium bekam ich wahnsinnig viele hilfreiche Werkzeuge an die Hand und habe auch inhaltlich viel aufarbeiten können.

Dennoch würde ich rückblickend meine Entscheidung nicht von Skripten und KommilitonInnen abhängig machen.

Ein Probehören kann insofern aufschlussreich sein, dass vorab wichtige Fragen geklärt werden können. Wird rein frontal unterrichtet? Ist der Unterricht interaktiv? Gibt es eine begleitende PowerPoint-Präsentation, eine Tafel oder ähnliches, auf welcher geschrieben wird? Komme ich mit dem Stil der dozierenden Personen klar? Hierbei gibt es ganz unterschiedliche Präferenzen und ein Probehören kann all diese Fragen beantworten. Ich hätte mir beispielsweise unterrichtsbegleitend irgendeine Form der Visualisierung des Stoffes gewünscht. Dies gab es in dem von mir gewählten Rep leider, abgesehen von den ausgedruckten Falllösungen, nicht. Hätte ich das kostenlose Probehören wahrgenommen, hätte ich meine Entscheidung hiervon abhängig machen können. Nimm dieses Angebot in deiner Stadt also unbedingt wahr und finde so das Repetitorium, das am besten auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

2. Gesetze ohne Ergänzungslieferung

Wir alle kennen sie. Die Studierenden, die bereits im ersten Semester mit dem großen roten Habersack und Sartorius in der Vorlesung sitzen. Und du denkst dir: Brauche ich das jetzt auch schon? Reicht mein kleines Beck-BGB etwa nicht? Ich kann dir sagen, dass deine Beck-Texte auf jeden Fall ausreichen.

Ich wollte spätestens ab der ersten großen Übung allerdings auch endlich zu den „Großen“ gehören und wünschte mir nichtsahnend zu Weihnachten von meinen Eltern die beiden großen roten Gesetzessammlungen im schicken Ledereinband. „Mit Ergänzungslieferung“ – immer mit den aktuellsten Gesetzen ausgestattet zu werden, klang komfortabel. Von da an flatterten jedoch fast monatlich die Gesetzeslieferungen ins Haus, zum Teil im Wert eines ganzen Habersacks.

Zu den Kosten kam dann noch der zeitliche Aufwand, die hauchdünnen Seiten konzentriert in die Gesetzessammlung einzusortieren und bloß keine Seite fälschlicherweise zu entsorgen. Zugegeben, ist mir auch schon passiert – ups! Ist zum Glück gut ausgegangen, da ich durch Zufall eines Tages feststellte, dass mir eine Seite fehlt. Tipp: Du kannst kostenlos einzelne Seiten beim Beck-Verlag nachbestellen. Das hat mich damals gerettet, doch höchstwahrscheinlich bleibt die fehlende Seite eher unentdeckt und das böse Erwachen kommt dann schlimmstenfalls in der Klausur.

Gerne blieben die Ergänzungslieferungen bei mir auch liegen, bis sie sich anfingen zu stapeln und ich nur noch länger brauchte, um sie einzusortieren.

Um Kosten, Zeit und Nerven zu sparen, kauf dir also die gebundenen Ausgaben der Gesetzestexte und kurz vor dem Examen noch einmal die neuesten Auflagen. 

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3. Frühzeitig eigene Lernroutine etablieren

Im Studium hatte ich ehrlich gesagt nie so etwas, wie eine Lernroutine. In meiner Ersti-Woche hieß es: Die ersten Semester sind zum Feiern und Kennenlernen der Stadt da und genau nach diesem Motto lebte ich. Für Klausuren lernte ich immer kurz vor knapp nach der Bulimie-Methode – hat immer irgendwie funktioniert.

So zog sich das durch das gesamte Studium. Das erste Mal länger am Stück lernte ich für meine Klausur im Schwerpunkt. Spoiler: Hat funktioniert, sich dennoch nicht wirklich positiv auf meine Note ausgewirkt. 

Um ganz ehrlich zu sein: Meine perfekte Lernroutine habe ich bis heute nicht gefunden. Vielleicht lag meine Sprunghaftigkeit auch am ständigen Vergleichen mit Kommilitoninnen, bei denen es so perfekt klang: morgens eine Stunde Karteikarten lernen, vormittags ein Teilrechtsgebiet und nachmittags Falltraining.

Geschafft habe ich mein Examen auch ohne die perfekte Routine, sie hätte allerdings bestimmt nur noch mehr zu meinem Erfolg beigetragen. Rückblickend würde ich nicht erst in der Examensvorbereitung die unterschiedlichsten Lernmethoden ausprobieren, sondern bereits früher im Studium damit anfangen.

Das größte Learning aus dieser Zeit, das alle drei Punkte gemeinsam haben ist, dass die Examensvorbereitung eine sehr individuelle Angelegenheit ist.

Du musst nicht in das eine Rep, nur weil andere dort angemeldet sind, du brauchst nicht bereits im ersten Semester die teuersten Gesetzestexte und nur weil andere bereits morgens am Frühstückstisch ihre Karteikarten wiederholen, muss das nicht auch für dich funktionieren. Leichter gesagt als getan: schau nicht zu viel links und rechts, sondern versuche deinen Weg zu finden.

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