Du hast deine Erstiwoche hinter dir? Hast Begriffe wie Anfängerübung, Freischuss, Moot-Court und Kolloquium zum allerersten Mal gehört? Du hast einen Berg an neuen Eindrücken, Stickern, Flyern und Goodies aus sämtlichen Erstibeuteln gesammelt, bist aber eigentlich noch völlig orientierungslos?
Dann bist du hier genau richtig, unsere Autorin Sophia nimmt dich mit diesem virtuellen Erstibeutel an die Hand. Hier findest du mit Links zu allen wichtigen Beiträgen rund um das erste Semester im Jurastudium die nötige Orientierung.
In Zeiten von Social Media und einer Vielzahl an sogenannten Study Accounts hast du dir bestimmt bereits vor der Einschreibung für den Studiengang dein ganz eigenes Bild vom Jurastudium gemacht.
Sicherlich hast du schon die Frage gestellt bekommen, warum denn eigentlich so etwas trockenes wie Jura? Das Jurastudium mag voller Klischees sein – Gesetze auswendig lernen, hochnäsige AnzugträgerInnen und hohe Durchfallquoten. Was da aber wirklich dran ist, gilt es von nun an für dich ganz persönlich herauszufinden.
Auch, wenn dem Studiengang und dessen Studierendenschaft ein gewisser Ruf vorauszueilen scheint, gibt es ebensoviele Gründe, die das Studium besonders liebenswert machen. Am Ende ist es eine Frage des Mindsets und was du daraus machst.
Sieh das erste Semester als Chance
Es ist völlig normal, nicht bereits im ersten Semester alles bis hin zum ersten Examen durchgeplant zu haben. Ich selbst habe mich, wenn ich an die Zeit zurück denke, bestimmt bis zum 5. Semester von Semester zu Semester gehangelt, ohne zu wissen, was mich im nächsten halben Jahr erwartet. Und das ist ok.
Du musst nicht jedes Lehrbuch kaufen, das die ProfessorInnen empfehlen. Du musst dich nicht an KommilitonInnen orientieren, die schon die dicken roten Gesetzestexte vor sich liegen haben und du musst nicht deine gesamte Freizeit für dieses Studium opfern (kleiner Tipp: solltest du übrigens während des gesamten Studiums nicht 😉).
Sieh das erste Semester in erster Linie als Chance. Nutze es, um dich zu orientieren. Es ist dazu da, deine Studienstadt (inklusive Nachtleben 🪩) und deine KommilitonInnen kennenzulernen, sowie dir selbst einen groben Überblick zu verschaffen. Im Gegensatz zu anderen Studiengängen erfordert das erste Semester im Jurastudium nicht bereits einen derart hohen Arbeitsaufwand, dass all das auf der Strecke bleiben muss, nutz diese Chance!
Die ersten Prüfungen
Dennoch erwarten dich gegen Ende deines ersten Semesters natürlich auch im Jurastudium deine ersten Klausuren und Hausarbeiten. Was und in welchem Umfang hier geprüft wird, unterscheidet sich von Uni zu Uni. Schau dir hierzu am besten auf der Website deiner Fakultät mal die Musterstudienpläne oder Studienablaufpläne an.
Wie schon gesagt: Das erste Semester ist zu Orientierung da.
Du musst nicht bereits die perfekte Lernmethode für die Anfängerklausur mitbringen. Finde heraus, ob die Vorlesungen dir etwas bringen. Besuche die vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften, Seminare oder Kolloquien (ist alles das Gleiche, heißt nur überall anders 😁) und verzweifle nicht, wenn es mit dem Gutachtenstil nicht direkt klappt. Glaub mir, es kommt alles mit der Zeit (learning bei doing und von Semester zu Semester hangeln).
Sei also geduldig mit dir selbst, du musst und kannst nicht schon im ersten Semester alles wissen. Was du aber kannst, ist das erste Semester als Chance zu nutzen, um das neue Umfeld, dich selbst und deinen Lerntyp kennenzulernen und einen Grundstein für dein Studium zu legen.
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Wenn deine generelle Entscheidung für die Promotion gefallen ist, kommt es als einer der nächsten Schritte darauf an, wie du dir diese finanzierst. In diesem Beitrag stellt dir unsere Autorin Lea die häufigsten Finanzierungsmethoden vor.
Es gibt ein paar (klassischere) Möglichkeiten, die ich im Folgenden kurz beschreibe. Diese sind bewusst nicht abschließend, da jeder sein für sich passendes Promotionsmodell finden muss. Aber es soll dir als Ansatz für eine vertiefte Recherche dienen oder zumindest als ersten Gedankenanstoß.
Die wohl am häufigste Finanzierungsform läuft über den Job als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in.
Diese werden zum einen von Universitäten ausgeschrieben, aber auch von Kanzleien.
WissMit an der Uni
Mit den WissMits an der Uni ist man aus dem eigenen Studium gut vertraut. Diese unterstützen die jeweiligen Lehrstühle in Forschung und Lehre. Dies beispielsweise als Dozent/in von vorlesungsbegleitenden Kolloquien bzw. Arbeitsgemeinschaften, Vorlesungsvertretungen oder Unterstützung bei Publikationen des/der Lehrstuhlinhabers/in. Die genaue monatliche Entlohnung ist hier stark von der jeweiligen Stelle abhängig. Dies liegt daran, dass verschiedene Teilzeitanteile (typischerweise 50% oder 75%) oder gar Vollzeit ausgeschrieben und vereinbart werden können. Dabei wird man nach dem erfolgreichen ersten Examen in der Regeln in die Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert.
Großer Vorteil ist hier, dass du von einigen anderen Doktorand/innen umgeben bist, die dein „Schicksal“ teilen. Du kannst auf kürzestem Weg Tipps erfragen, Probleme beredet und im besten Fall sogar in den fachlichen Austausch gehen.
Typischerweise ist deine Betreuung auch gleichzeitig dein/e Chef/in, was positive als auch negative Seiten haben kann. Aber auch hier ist der Weg für etwaige Nachfragen kürzer und die Betreuung üblicherweise enger, als bei extern betreuten Dissertationen.
Nachteil kann sein, dass du neben der Promotion arbeitest und dementsprechend weniger Zeit und Fokus für die Erstellung der Arbeit und Vorbereitung auf die spätere Verteidigung an sich hast. Ob das für dich wirklich ein Nachteil ist oder du nach dem Studium etwas Abwechslung zum wissenschaftlichen Arbeiten brauchst, liegt bei dir.
Einen Faktor den man bei der Anstellung an der Uni aber nie vergessen sollte, sind die Vorgaben des Wissenschaftszeitgesetzes. Nach diesem darf nach aktuellem Stand die Befristung der wissMit-Stelle maximal 6 Jahre betragen. Wie das mit Verlängerungen bei z.B. Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit aussieht, informierst du dich am besten nochmal bei der Personalabteilung deiner Uni.
WissMit bei einer Kanzlei
Die Arbeit als wissMit in einer Kanzlei kann so vielfältig sein, wie die Ausgestaltung eines jeden anderen Arbeitsverhältnisses dies auch zulässt. Typischerweise unterstützt du, wie der Name der Jobbezeichnung auch bereits impliziert, auch bei der Recherche, sowie Fallvorbereitungen.
Üblicherweise können sich nur Groß- oder mittelgroße Kanzleien den „Luxus“ von wissMits finanziell leisten, sodass vorwiegend in den Spezialisierungen dieser Kanzleitypen dein Aufgabenbereich liegen wird. Weniger Stellen finden sich dann u.a. im Familien-, Erb- oder Sozialrecht, wobei bei intensiver Recherche auch hier Jobs angeboten werden.
Vorteil der eingebundenen Arbeit in eine Kanzlei ist der hohe Praxisbezug und die Möglichkeit zum Networking. Die Vergütung ist auch hier recht unterschiedlich und kann unter dem der wissMits an der Uni liegen oder natürlich auch deutlich darüber. Du musst dann für dich entscheiden, ob du in der Konsequenz dessen auch mehr Stunden arbeiten möchtest. Kontakte zu anderen Doktorand/innen knüpft man hier nicht zwingend, doch bei größeren Kanzleien arbeiten meist mehrere wissMits die auch promovieren und mit denen man ins Gespräch kommen kann.
Stipendium
Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung sind Stipendien.
Wie bereits im Studium auch kann zwischen politischen, kirchlich/religiöse oder unabhängige Stipendien unterschieden werden. Bezüglich der Voraussetzungen solltest du dich im Detail mit den Stipendiengebern befassen, die für dich in Betracht kommen. Diese werden hier nur exemplarisch genannt, genaueres findest du aber auch hier.
-Politische
Insoweit sind Stiftungen zu den großen Parteien am bekanntesten wie z.B. die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) oder die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Die Linke).
-Kirchliche/religiöse
Hierzu gehören beispielhaft evangelisches Studienwerk Villigst, katholisches Cusanuswerk oder muslimisches Avicenna Studienwerk.
-Unabhängige
Für die unabhängigen Stipendien können die Studienstiftung des deutschen Volkes oder die Stiftung der deutschen Wirtschaft genannt werden.
Vorteil ist hier, dass du dich voll auf deine Promotion konzentrieren kannst, ohne nebenbei arbeiten gehen zu müssen. Das spart Zeit, sodass du nicht unbedingt mit mehrere Jahre für den Promotionsprozess rechnen solltest.
Nachteil ist, dass du, während du das Stipendium beziehst, noch nicht wie bei bestehendem Arbeitsvertrag, in die Rentenkasse einzahlst. Auch die Finanzierung der Krankenkasse muss individuell organisiert und von der Stipendiensumme mit bestritten werden.
Auch der Bewerbungsprozess kann einer Art „Bestenauslese“ gleichen und mit hohe Voraussetzungen, was u.a. Noten im Examen oder (politisches) Engagement betrifft, verbunden sein.
Auch der Kontakt zu anderen Promovierenden ist nicht zwingend gewährleistet. Dieser kann aber über Seminare für Doktorand/innen an der jeweiligen Fakultät der Betreuung hergestellt werden oder natürlich durch Eigeninitiative.
Also Promovierende/r kann man durch Einschreibung als solche/r an der Uni, an der du vorhast, die Dissertation einzureichen, auch den Studierendenstatus bekommen. Mit diesem könntest du auch einen Studienkredit in Anspruch nehmen.
Vorteil ist hier, dass du deine Finanzierung gesichert hast. Ggf. kannst du dann zusätzlich den Studienkredit mit z.B. Wohngeld (oder anderen Sozialleistungen) kombinieren.
Nachteil ist aber die Verschuldung, sowie die hohen Zinsen die mit einem Studienkredit einher gehen. Auch bei dieser Finanzierungsform gibt es keinen automatischen Kontakt zu anderen Promovierenden. Zudem wird auch hier nicht zwingend in die Rentenkasse eingezahlt und die Organisation, sowie Finanzierung der Krankenkasse muss selbst ebenfalls selbstständig erfolgen.
Fazit
Welche Methode für dich am ehesten in Betracht kommt, ist eine sehr subjektive Entscheidung. Bedenke aber stets die Vor- und Nachteile jeder Finanzierungsform, wobei hier nur einige aufgelistet sind und zur groben ersten Orientierung dienen.
Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest eine andere Form der Finanzierung mit der Community teilen, dann schreib gern einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn doch und folge uns auf Insta @goldwaage.jura.
Unser Autor Robert ist nach dem zweiten Examen einen etwas ungewöhnlichen Schritt gegangen: Er hat eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter begonnen. Hier erzählt er von seinen Erfahrungen aus dem Berufseinstieg.
Wenn man das zweite Examen hinter sich hat (oder zumindest kurz davorsteht), stellt sich schnell die Frage: Was kommt als Nächstes? Viele gehen direkt in die Justiz oder in eine Kanzlei als Associate. Ich bin zunächst einen Zwischenschritt gegangen: Ich habe als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei für Energie- und Infrastrukturrecht angefangen. Das ist eine Erfahrung, die irgendwo zwischen „akademischer Denker“ und „praktizierender Anwalt“ liegt.
Der Einstieg
Die ersten Tage im Beruf als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer spezialisierten Kanzlei sind eine spannende Mischung aus Aufbruchsstimmung, neuen Eindrücken und unerwarteter Verantwortung. Statt gemächlichem Ankommen (wie es im Referendariat mit den Einführungslehrgängen oft der Fall war) stehst du oft sofort mitten in laufenden Mandaten – und das nicht selten in Projekten mit großer wirtschaftlicher Bedeutung. Infrastrukturvorhaben wie Batteriespeicher, Windparks oder Netzausbau wirken von außen abstrakt, in der täglichen Arbeit wird aber schnell klar, dass sie den Puls unserer Zeit treffen. Plötzlich recherchierst du zu Genehmigungsfragen oder EU-rechtlichen Vorgaben – Themen, die im Rahmen der Energiewende in der Zeitung stehen, laufen bei dir als Akte auf dem Tisch. Diese gesellschaftspolitischen Themen und die rechtlichen Schnittstellen zur Arbeit von Ingenieurinnen und IT-Abteilungen (den echten Praktikern) waren aber genau das, was für mich den Reiz von Infrastrukturprojekten ausgemacht hat.
Wissenschaftliche Arbeit am Puls der Zeit
Parallel dazu kann wissenschaftliche Mitarbeit in einer spezialisierten Kanzlei auch eine Brücke zur Veröffentlichung sein. Gerade im IT-Recht, das sich rasant entwickelt, besteht aktuell gute Gelegenheit, an Aufsätzen oder Kommentaren mitzuwirken. Du vertiefst dich in Datenschutzfragen, Künstliche Intelligenz oder neue Regulierungen und bekommst nicht nur einen Einblick in die Praxis, sondern kannst zugleich an wissenschaftlicher Debatte teilhaben. Das macht die Position besonders attraktiv für alle, die juristische Arbeit nicht nur als Dienstleistung, sondern auch als intellektuelle Auseinandersetzung verstehen, oder sich nicht ganz sicher waren, ob die Mitarbeit an einem Lehrstuhl nicht doch das richtige für sie gewesen wäre.
Hohe Zeitbelastung – ohne den Titel „Rechtsanwalt“
Mit der spannenden Arbeit geht aber auch eine hohe Zeitbelastung einher. Mandate müssen unter engen Fristen bearbeitet werden, die Verantwortung ist groß – und das, obwohl du (noch) nicht als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zugelassen bist und auch nicht auf diesem Niveau bezahlt wirst. Denn so tief wie du ist regelmäßig niemand in der Kanzlei in Spezialthemen eingearbeitet, sodass Sie sich auf deine Stellungnahme verlassen müssen. Im Gegensatz zur Uni steht das Geld für Recherche nicht im Rahmen des Lehrstuhlbudgets parat, sondern muss über Mandate erwirtschaftet werden. Es ist ein bewusst gewählter Einstieg: Du entscheidest dich für eine wissenschaftliche Mitarbeit, weil du Praxisnähe erleben willst, ohne dich sofort für die volle Anwaltsrolle mit allen Verpflichtungen zu binden. Und für Kanzleien ist gerade der Punkt, dass du noch weniger verdienst als zugelassene AnwältInnen der Punkt in der Kalkulation, der eine vertiefte Recherche erst möglich macht.
Ein Aspekt, der den Einstieg in diesen neuen Berufsabschnitt erleichtert, ist die Aufnahme in ein freundliches Team. Im Gegensatz zu ehemaligen KommilitonInnen am Lehrstuhl kennt man regelmäßig niemanden in der Kanzlei vorher. In vielen Boutiquen ist die Atmosphäre kollegial, PartnerInnen und Associates binden neue wissenschaftliche MitarbeiterInnen aus den obigen Gründen schnell ein. Schon nach den ersten Tagen fühlt man sich bestenfalls oft nicht wie ein „Externer“, sondern als Teil des Teams. Dies dürfte auch nur im Interesse der Kanzlei sein, denn schließlich will man dich bei entsprechender Qualität der Arbeit längerfristig halten. Zu einem gelungenen Einstieg gehört für mich auch ein Einstandskuchen (also ein Kuchen fürs Team, gebacken von dem/der neue/n Angestellte/n), wobei mir gespiegelt wurde, dass diese Tradition gar nicht mehr so selbstverständlich ist. Bei den ersten Gesprächen bei einem guten Stück Kuchen gewinnt man aber einen guten Eindruck von dem Team, für das man sich für die Zukunft entschieden hat. Denn ein kollegiales Umfeld ist essentiell für das langfristige Wohlbefinden an einem Arbeitsplatz, an dem man den Großteil seines Alltages verbringt und den auch kein Geld der Welt aufwiegen kann.
Warum es sich trotzdem lohnt
Auch wenn der Titel „Wissenschaftlicher Mitarbeiter“ weniger prestigeträchtig wirkt als „Associate“, bietet die Rolle echte Vorteile. Zum einen verdienst du oft immer noch besser als viele Gleichaltrige mit Berufsausbildung – ein Fakt, den man im Alltag leicht vergisst. Zum anderen verschaffst du dir früh wertvolle Kontakte und Fachkenntnisse in spannenden Rechtsgebieten, kannst bestenfalls sogar deine Vita mit ersten Fachartikeln schmücken ohne noch eine nur zeitlich befristete Stelle an der Uni zu haben. Ein weiterer Grund ist ganz banal: Zwischen Klausuren, mündlicher Prüfung und der Bekanntgabe der Noten im Examen klafft ein Loch. Wer in dieser Zeit eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter annimmt, kann nicht nur Geld verdienen, sondern auch eine langfristige Perspektive schaffen und die ungewisse Zeit etwas abfedern. Viele Kanzleien bieten wissenschaftlichen Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten, oft 16 bis 24 Stunden pro Woche. Das erlaubt es, parallel eine Dissertation oder andere berufliche Projekte zu verfolgen – oder einfach durchzuatmen, bevor man sich in den nächsten Karriereschritt stürzt oder auch wenn eigentlich (noch) das Referendariat den Fokus des Lebens bestimmt.
Fazit
Die ersten Tage als wissenschaftlicher Mitarbeiter sind intensiv: spannende Infrastrukturprojekte, wissenschaftliche Arbeit am Puls der Zeit, aber auch hohe Arbeitsbelastung und Verantwortung. Entscheidend ist, dass du diese Position bewusst wählst – als Einstieg in die Praxis, als Möglichkeit zur Publikation, als Chance zur Vernetzung. Zwischen Fußnoten, Fristen und Teamabenden wird schnell klar: Auch ohne Anwaltszulassung kannst du in dieser Rolle mitten im juristischen Geschehen stehen – und Erfahrungen sammeln, die den weiteren Berufsweg prägen.
Was mich interessieren würde: Wie steht ihr zu Einstandskuchen? Schöne Tradition oder ist euch der Abend am Ofen für noch Unbekannte zu viel Stress?
Dein erster Praktikumstag steht an und mit ihm kommt die Frage – welche Kleidung ist angemessen? Deine mündliche Prüfung steht kurz bevor und du fragst dich, was du tragen solltest? Kein Problem! In diesem Beitrag gibt unsere Autorin Stine dir ein paar Richtlinien an die Hand, wie du rausfindest, ob dein Outfit juratauglich ist – mitsamt ein paar Beispielfotos der Redaktion.
Kaum ein Berufsfeld kämpft mit so vielen Vorurteilen wie das der JuristInnen. Nicht wenige davon beziehen sich auf die Kleidung. Kein Wunder: Der Beruf ist traditionsreich und steckt voller alteingesessener Regeln. Ein Beispiel: Die Richterrobe in ihrer heutigen Form stammt schon aus dem 18. Jahrhundert.
Dazu kommt, dass uns einige KommilitonInnen bereits ab dem ersten Semester im Hörsaal mit Anzügen „beeindrucken“. Da fragt man sich schnell, was ist angemessen um im Praktikum, Referendariat und der mündlichen Prüfung einen guten Eindruck zu hinterlassen. Die Qual der Outfitwahl kenne ich nur zu gut. Wie oft habe ich mir noch in letzter Minute eine Bluse gekauft, weil ich Angst hatte, nicht passend genug angezogen zu sein.
Um euch diese Unsicherheit zu nehmen, haben wir im Team ein paar Inspirationen gesammelt, in denen wir uns passend angezogen fanden. Denn am Ende zählt nicht, wie teuer oder elegant das Outfit ist – sondern, dass ihr euch darin wohlfühlt. Verkleiden hilft auf Dauer nur selten.
Die Tipps sind für alle gedacht, die bald ihre mündliche Prüfung, den ersten Praktikumstag oder den Start ins Referendariat vor sich haben. Im Unialltag müsst ihr hingegen niemanden beeindrucken, da geht’s entspannt zu.
Obenrum – zwischen Blazer und T-Shirt
Abseits von wirklich besonderen Terminen wie der mündlichen Prüfung oder Vorstellungsgesprächen ist die Wahl im Alltag erstaunlich locker. Im Sommer sind auch T-Shirts oder Tops kein Problem – selbst bei Gerichtsterminen, solange sie nicht durch schrille Farben oder wilde Muster auffallen. Mit einem schlichten Blazer oder einer Strickjacke liegt man fast immer richtig. Blusen? Habe ich persönlich nicht als notwendig empfunden.
Untenrum – Hosen, Röcke und Co.
Eine klassische Anzughose ist eine sichere Wahl – muss aber keineswegs schwarz sein. Grau, Blau oder sogar Grün funktionieren genauso gut. Schließlich verschwinden die Beine bei Terminen ohnehin meistens unter dem Tisch. Ein langer Rock ist ebenfalls völlig in Ordnung, nur fehlt mir da die persönliche Erfahrung – ich bin ein absoluter Hosenmensch.
Schuhe – Hauptsache sauber
Loafer sind immer eine gute Idee. Ebenso gediegene Absätze oder schlichte, saubere Sneaker. Wichtig ist weniger die Form als vielmehr, dass die Schuhe gepflegt aussehen.
Fazit: Wohlfühlen schlägt Etikette
„Kleider machen Leute“ – aber zum Glück längst nicht mehr im gleichen Ausmaß wie vor 20 Jahren. Wer einmal RichterInnen außerhalb des Verhandlungssaals beobachtet, wird überrascht sein, wie schlicht und alltagsnah deren Outfits ausfallen. Hosenanzüge sieht man fast nie, auch vollständige Anzüge bei den männlichen Kollegen sind selten.
Fragt die RichterInnen und AusbilderInnen ruhig nach ihren Erwartungen – das kann helfen, die morgendliche Outfit-Qual deutlich zu verringern. Vor meinem ersten AG-Termin habe ich mir auch viele Gedanken über den richtigen Auftritt gemacht. Im Nachhinein kann ich sagen: völlig unnötig. Es gilt: Come as you are. Solange man die grundlegenden Gepflogenheiten respektiert, spielt die Kleidung im juristischen Alltag eine untergeordnete Rolle.
Die Entscheidung für oder gegen eine Promotion ist sehr individuell. Sie kann schon recht früh feststehen, eher spontan nach den Examensergebnissen erstmals als Option in Betracht kommen. In diesem Beitrag geht unsere Autorin Lea der Frage auf den Grund, ob und für wen sich eine Promotion überhaupt lohnt.
Aufgrund der Fülle an Beweggründen und individuellen Ausgangsbedingungen ist dieser Post eher mein persönlicher Erfahrungsbericht, der mit allgemeinen Hinweisen gespickt ist. Mir ist aber wichtig, direkt zu Beginn noch einmal explizit zu sagen, dass die angesprochenen Punkte meine Erfahrungen sind und deine Gewichtung dieser oder ganz anderer Punkte völlig verschieden sein können. Am Ende musst du eine für dich passende Entscheidung treffen und niemand sonst!
1. Eindrücke als studentische Hilfskraft Ich habe bereits im Grundstudium angefangen an einem Lehrstuhl zu arbeiten und dadurch viel von den wissenschaftlichen Mitarbeitenden (WissMits) mitbekommen. Das hat sich über die Jahre, die Nähe zu den WissMits und dem eigenen Fokus auf die Möglichkeit einer Dissertation noch einmal gesteigert. Auch durch regelmäßige Nachfragen vom Lehrstuhl habe ich mich immer intensiver mit der Entscheidung auseinandergesetzt, sowie die Pros und Cons aus erster Reihe quasi mit angesehen.
Allgemein: Sprich mit WissMits deiner Uni oder vereinbare ein Gespräch mit deinem/deiner Lieblingsprofessor/in, die du dir vielleicht sogar schon als Doktormutter/-vater vorstellen könntest. Oder manchmal gibt es niedrigschwelliger Angebote wie z.B. durch Gespräche mit besonderen Lehrbeauftragten, die meist als akademische Räte angestellt sind und selbst auch promotiviert haben.
2. Mentoringprogramm für promotionsinteressierte Studentinnen Zudem hatte ich mich aufgrund einer Empfehlung von Freundinnen dazu entschieden, an einem Mentoringprogramm für promotionsinteressierte Studentinnen teilzunehmen, das die Gleichstellung meiner Uni angeboten hat. Wie der Titel schon sagt, richtet sich das Angebot nur an weiblich gelesene Personen (sorry boys!). Zudem war das Programm fächerübergreifend, sodass nicht alle geplanten Veranstaltungen für eine juristische Promotion relevant waren. Doch innerhalb dieser knapp sechs Monate haben wir verschiedene Bereich einer Promotion durchgesprochen wie beispielsweise möglichen Beweggründen, den rechtlichen Hintergründen zum Wissenschaftszeitgesetz und den gängigen Promotionsmodellen. Darüber hinaus gab es noch Zusatzveranstaltungen die neben der Promotion in jedem Fall nützlich sein werden, wie ein Bewerbungsmappencheck oder einem Training zur Stimmung- und Wahrnehmungspräsenz. Ich selbst habe das Programm von Frühjahr bis Sommer im Jahr meines Examenstermins gemacht. Zum Einen war das eine super Möglichkeit mal aus dem Lerntrott herauszukommen. Und zum Anderen eine tolle Option, leicht neue Kontakt zu wissenschaftlich orientierten Frauen zu knüpfen und Teil eines bestehenden Netzwerkes mit all seinen Möglichkeiten und der draus folgenden Expertise zu werden.
Allgemein: Schau, ob deine Uni eine Infoveranstaltung anbietet oder sogar ein ähnliches Programm. Es schadet auf jeden Fall nicht, sich zu bewerben und neue Eindrücke mitzunehmen. Da das zeitlich meist aber mit der Endphase der Examensvorbereitung zusammenfällt, kannst du da auch transparent sein und ggf. einige der geplanten Termine skippen.
3. Seminararbeit im Schwerpunkt Für mich war auch ein zentraler Punkt, wie ich die Phase während der Seminararbeit empfunden habe. Also ob mir die Recherche und der Schreibprozess so ganz generell (abseits vom Notendruck) „Spaß“ gemacht hat. Fairerweise hatte ich das für mich eher als „ging so“ bewertet. Die Zeit war super stressig, ich war damit überfordert so ganz allein einen wissenschaftlichen Text schreiben zu müssen, ohne wirklich zu wissen, was ich da eigentlich machen muss. Was mir allerdings wirklich gut gefallen hat, war mich mit den bestehenden Ansichten aus Literatur und Rechtsprechung auseinanderzusetzen und meine eigene Meinung aufs Papier zu bringen. Die Art der Betreuung und den zeitlichen Rahmen kann ich während der Promotion auch viel selbstbestimmter mitgestalten und beeinflussen. Sodass die negativen Aspekte aus der Seminararbeit dann gar nicht mehr so wahnsinnig relevant für die Entscheidung für oder gegen die Diss waren. Worauf ich im Grunde hinaus möchte, ist, dass du selbst schauen musst, wie relevant welches Argument für dich ist.
4. Motivationsgründe Ich habe mich über eine längere Zeitspanne (schon so ein gutes Jahr) immer mal wieder selbst gefragt, wieso ich überhaupt eine Doktorarbeit schreiben möchte. Wie oben schon angeteasert, sind die Gründe wahnsinnig vielfältig. Von der Hoffnung seine Chancen für eine Partnerschaft in einer Großkanzlei zu erhöhen, über das individuelle Interesse an einem bestimmten Themenbereich, bis hin dazu, das Referendariat und damit das 2. Examen herauszögern zu können, kann alles dabei sein. Wie schwer du die Punkte jeweils gewichtest, ist komplett dein Ding, egal ob jemand anders das für total bescheuert hält. Deine Gründe müssen dich durch die Promotionszeit (die schon teilweise drei Jahre aufwärts ist) bringen. Genau wie in der Examensvorbereitung auch, musst du durchhalten, aus den Gründen, für die du dich entschieden hast bzw. im Verlauf entscheidest.
5. Noten (Examen und Seminararbeit) Nicht ganz unentscheidend sind natürlich auch deine Noten aus Examen und Schwerpunkt. Schau dir am besten im Vorfeld die Promotionsordnungen deiner favorisierten Unis an und deren individuellen Voraussetzungen. Häufig kannst du „bereits“ mit einem befriedigenden Examen und einer Zusatzleistung (2. Seminararbeit etc.) promovieren. Auch kann es sein, dass du im Bewerbungsprozess zur Promotionsbetreuung gebeten wirst, deine Seminararbeit mitzuschicken, damit der/die potenzielle Betreuung ein Gefühl für deinen Schreibstil bekommen und dein „Potenzial“ einschätzen kann.
6. Dein Charakter Den letzten Grund, könnte man auch mit unter Motivationsgründe fassen. Ich finde ihn aber so relevant, dass er einen eigenen Oberpunkten bekommen hat. Du solltest du dich wirklich selbstkritisch fragen, ob du der Typ für eine Promotion bist. Willst du tatsächlich eine Monografie schreiben, jahrelang Texte lesen und dir Gedanken zu deinem Thema machen? Neben der Finanzierungsstelle (außer du hast dich erfolgreich um ein Stipendium beworben) noch vor- oder nach der Arbeit an der Diss sitzen? Magst du dir den Stress, das Kopfzerbrechen, die Selbstzweifel und sicher auch die ein oder andere Schreibblockade antuen?
Fazit Wenn du für dich sagen kannst, dass du auch die möglichen „Schattenseiten“ mit bedacht hast, du deine Gründe für die Promotion kennst und einfach Bock drauf hast, dann go ahead! Falls du dir unsicher sein solltest, dann wage es doch einfach. Niemand zwingt dich dazu, die Diss zu Ende zu schreiben, wenn du nach sechs Monaten, einem Jahr oder auch später feststellst, dass es doch nicht das war, was du wolltest. Solltest du klar sagen können, dass du dir eine Promotion so gar nicht vorstellen kannst, auch klasse. Dann gehts auf zum Ref, Berufseinstieg oder auf die Weltreise, die dich als Motivator durchs 1. Examen gebracht hat.
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Unser Autor Robert ist in diesem Jahr Volljurist geworden. In diesem Beitrag widmet er sich den schwierigen Zukunftsfragen: Wie geht es weiter? Woher weiß ich, welcher Beruf zu mir passt? Und gibt es so etwas wie den Traumberuf wirklich?
Hand aufs Herz: Kaum hat man das zweite Examen bestanden, steht man vor der berüchtigten Gretchenfrage: „Und was machst du jetzt eigentlich?“ Als JuristIn ist die Auswahl an Berufswegen groß – Richterbank, Staatsanwaltschaft, Kanzlei, Unternehmen, Verwaltung, Politik, Wissenschaft. Klingt erstmal nach einem Luxusproblem. In Wirklichkeit ist es aber eher wie bei Netflix: Zu viele Optionen, und man weiß nie, ob man den falschen Film auswählt.
„In Wirklichkeit ist es aber eher wie bei Netflix: Zu viele Optionen, und man weiß nie, ob man den falschen Film auswählt.“
Brauche ich wirklich das zweite Examen?
Im Referendariat reißt schnell die Euphorie nach der ersten juristischen Prüfung ab und man denkt sich: „Ohne zweites Examen kannst du gar nichts machen!“ Ganz so stimmt das natürlich nicht. Aber die meisten klassischen Wege – Richteramt, Staatsanwaltschaft, und generell die Möglichkeit vor Gericht als Prozessvertreter für Mandanten aufzutreten – setzen es voraus. Wer nur das erste Examen hat, findet zwar Nischen (Legal Tech, Compliance, Wissenschaft, NGOs, Verwaltung), muss aber kreativer sein. Für mich war klar: Ich wollte mir die Türen offenhalten und besonders auch später klassisch konfliktlösend tätig werden.
Also habe ich mich durchgebissen. Aber insbesondere außerhalb des klassischen Justizdienstes ist es im öffentlichen Dienst, und teilweise auch auf dem anwaltlichen WissMit-Markt monetär egal, ob ein zweites Examen vorhanden ist. Für die Einstellung auf eine E13-Stelle ist nur ein Masteräquivalent erforderlich. Dieses liegt bereits mit dem ersten Examen vor. Das zweite Examen findet hier eher keine Berücksichtigung. Wer also von vorherein eine eher lehrende oder unterstützende Tätigkeit anstrebt, vergeudet aus wirtschaftlicher Sicht mit dem Referendariat nur Lebenszeit.
Als Berufseinsteiger habe ich die Justiz oft als Synonym für eine klassische Behörde gesehen: feste Regeln, steife, hierarchische Karriereoptionen, immer dieselbe Routine. Mit der Zeit habe ich aber auch gemerkt, wie viele Vorteile das bietet: Klarheit, Sicherheit, geregelte Arbeitszeiten. Wer Familie plant, hat hier oft die besseren Karten. Die formalistische Kultur beginnt hingegen bereits mit der notenfixierten Einstiegshürde. Wenn man diese genommen hat, hat man entgegen der Kanzleiwelt eher wenig Einfluss auf die fachliche Ausrichtung, allenfalls der Rahmen von StA, Fach- oder ordentlicher Gerichtsbarkeit kann sich festgelegt werden. Wer berufliche Selbstverwirklichung wichtig findet, kommt hier vielleicht schnell an einen Punkt des Desinteresses, wobei die Verwaltungen regelmäßig versuchen, Wünsche zu berücksichtigen. Gerüchte wie: „Als junge/r RichterIn am VG macht man doch immer nur Asylsachen“ halten sich aber wohl nicht ganz ohne Grund hartnäckig.
Wenn man aber abstrakter nur mit dem Ziel der Rechtspflege beginnt, findet man spätestens mit der Ernennung auf Lebenszeit einen Arbeitsplatz, den man ohne wirtschaftliche Ängste mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung gestalten kann. Positiv ist hierzu anzumerken, dass man quasi ab Tag eins als Richter eine Möglichkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten hat, die wohl einzigartig ist. Sowohl in der Arbeitszeiteinteilung, der Möglichkeit zum Homeoffice und der letztlichen Entscheidung des Streits ist man so frei wie wohl kein Associate in Kanzleien. Einziges Manko: Wenn man von Vergleichsverhandlungen absieht, hat man nur wenig Möglichkeit, wirklich gestaltend an Projekten tätig zu werden.
Abschließend zum Gehalt: Gerade abseits der klassischen (juristischen) Ballungsräume ist eine R1-Besoldung so ziemlich das attraktivste, was man als Einsteiger mitnehmen kann. Berücksichtigt man das erheblich größere Netto im Staatsdienst (und langfristig die sichere und durchaus üppige Pension) kann das Gehalt durchaus mit dem von mittelständischen Kanzleien mithalten, die vermutlich nominell das Gros der AssessorInnen anstellen. Der wirkliche wirtschaftliche Vorteil der freien Wirtschaft dürfte sich hier regelmäßig erst nach mehreren Berufsjahren einstellen, da das Karriereende im Justizdienst regelmäßig mir der ersten Beförderung zu R2 erreicht sein dürfte und dann nur noch Erfahrungsstufen hinzukommen.
Kanzleiwelt: Vielfalt mit Preisetikett
Die Kanzleiwelt hat mich anfangs fasziniert – die schicken Büros, die spannenden Mandate, das Prestige. Aber natürlich hat das Ganze seinen Preis: Wer in einer internationalen Großkanzlei einsteigt, verkauft einen guten Teil seiner Zeit, oft auch seine Abende und Wochenenden. Gerade als Associate ist man in der Organisation seiner Mandate und deren Art weniger frei. Auf der anderen Seite gibt es kleinere Kanzleien, in denen man schneller Verantwortung übernehmen kann und der Chef nicht fragt, ob man heute wieder um 19 Uhr geht.
Die Vielfalt ist riesig – aber man sollte sich nicht blenden lassen. Ich musste mir irgendwann ehrlich eingestehen: Reizvoll ist das Prestige, aber will ich dafür dauerhaft meine Freizeit opfern? Neben der Mandatsarbeit (den sog. Billable Hours, bzw. der Zeit, die man nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz investieren will, wenn der Stundenlohn noch passen soll) steht für AnwältInnen als „freier Beruf“ ein gutes Pensum an organisatorischen Tätigkeiten auf dem Programm, spätestens wenn man leitende Funktionen in der Kanzlei übernimmt. Auch wollen die Mandate erst mal beschafft werden. Ob das lästig und sozial anstrengend ist, oder man in Abendgarderobe bei Canapés auf Firmenfeiern erst richtig aufblüht ist natürlich höchst individuell.
Nicht zu vergessen ist auch, dass wie oben erwähnt das Gehalt eine ziemliche Bandbreite darstellt. Von 4000 € in kleinere Kanzleien bis zu den berüchtigten sechsstelligen Jahresgehältern ist alles dabei. Ob man letztere erreicht, hängt letztlich viel an den Noten und der eigenen Leistungsbereitschaft, wenn man die Großkanzlei denn überhaupt anstrebt. Für alle Anwälte gleich sind aber Nebenkosten in Form von Pflichtversicherung, Kammerbeiträgen und beA-Gebühren, die regelmäßig neben den Beiträgen zum Versorgungswerk (der kammereigenen Rentenversicherung) zu entrichten sind und das Einkommen noch einmal mindern können. Bezüglich der oben angesprochenen Rentensicherheit bei Richtern und Beamten sei aber auch hier angemerkt, dass auch das Versorgungswerk regelmäßig mehr im Alter auszahlt als die für unsere Generation eher ungewisse gesetzliche Rente.
Werte, Werte, Werte
Je mehr Gespräche ich geführt habe, Eindrücke im Referendariat sammelte und mir mit Freunden bei einem Glas Wein den Kopf zerbrach, desto klarer wurde mir: Am Ende geht es nicht nur um Titel oder Gehalt, sondern darum, was mir persönlich wichtig ist. Insbesondere zeigte einem jede Station im Ref, dass jedes Berufsbild etwas für sich, aber immer auch seine Mankos hatte. Das Gefühl, dass das Gras anderswo immer grüner ist, wird einen vermutlich nie ganz loslassen, wenn man einmal reflektiert, was man nach der langen juristischen Ausbildung die nächsten 40 Jahre so machen will.
Ich habe gemerkt: Meine Werte verschieben sich. Was mir direkt nach dem ersten Examen wichtig war (Karriere, Auslandsmandate), hat ein paar Jahre später nicht mehr dieselbe Priorität. Das ist okay. Die berühmte „eine richtige Entscheidung“ gibt es nicht.
Mein Fazit nach einigen Umwegen
Den „Traumberuf“ gibt es nicht fertig verpackt. Es gibt nur meinen eigenen Mix aus Sicherheit, Freiheit, Geld, Sinn und Nähe zu den Menschen, die mir wichtig sind. Gerade lockt mich die große Stadt, gleichzeitig genieße ich das Landleben sehr und tanke Kraft im Grünen. Und ja, ich habe Jobs ausprobiert, die nicht gepasst haben – aber genau daraus habe ich gelernt. Jura ist kein Sprint, sondern eher ein Marathon.
Man darf die Richtung unterwegs ändern – und vielleicht ist genau das der eigentliche Traum. Die Bandbreite an juristischen Berufen kann erschlagend wirken. Aber letztlich ist sie für mich der wahre Preis der langen und mühseligen Ausbildung. Wir leben nicht mehr in dem Arbeitsmarkt unserer Eltern mit „dem Job für’s Leben“. Auch wenn Wechsel zwischen Justiz und Anwaltschaft etwas kompliziert sind, unmöglich sind Sie nicht.
Probiert euch aus, wenn sich etwas richtig anfühlt. Wenn es dass nach ein paar Jahren nicht mehr tut, habt den Mut weiterzuziehen. Denn Jura lebt von der Arbeit mit Menschen und Lebenssachverhalten, und die unterschiedlichen Erfahrungen machen euch eher zu besseren JuristInnen. Lebenslanges Lernen ist eine Realität, und jeder gute Arbeitgeber sollte das mittlerweile auch zu schätzen gelernt haben.
Du willst ein Auslandssemester planen, weißt aber gar nicht, was dabei auf dich zukommt? Kein Problem! In diesem Beitrag erklärt dir unsere Autorin Carla, die selbst ein Semester in Schweden studiert hat, die vier wichtigsten Dinge, die du bedenken musst.
Der Bewerbungsprozess
Ungefähr ein bis anderthalb Jahre vor deiner Ausreise solltest du mit der Planung deines Auslandssemesters beginnen. Informiere dich über den konkreten Bewerbungsverlauf an deiner und der ausländischen Uni. Im ersten Schritt solltest du einen Vortrag oder ein Beratungsgespräch der zuständigen Stelle (zB dem sog. International Office) wahrnehmen, um dich über Fristen, Notenvoraussetzungen, Finanzierung und ähnliches zu informieren.
Der Bewerbungsablauf hängt selbstverständlich von deiner Uni ab. In meinem Fall musste ich eine formelle Bewerbung und ein Motivationsschreiben an meiner deutschen Uni einreichen. Dieses wurde an die ausländische Uni weitergeleitet. In einem weiteren Schritt musste ich mich über ein Online Verfahren der schwedischen Uni immatrikulieren, dh. meine Fächer wählen und einige Formalia ausfüllen.
Den Bewerbungsprozess fand ich recht unkompliziert. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU solltest du noch die Beantragung eines Visums und ggf. einen Termin beim Arzt für besondere Impfungen wahrnehmen.
Die Finanzierung
Sofern du in einem Land des Schengen Raumes deinen Austausch machst, steht dir die Förderung des Erasmus+ Programms zur Verfügung. Hier bekommst du sehr unkompliziert bis zu 600 Euro monatlicher Förderung, die du nicht zurückzahlen musst, sofern du das Auslandssemester beendest. Darüber hinaus gibt es (auch für Studierende, die u.U. keinen regulären BAföG-Anspruch haben), die Möglichkeit, AuslandsBAföG zu beantragen.
Die Unterkunft
Die Suche eine Unterkunft war für mich persönlich die größte Herausforderung. In vielen Ländern gibt es günstige Studierendenwohnheime – auf diese muss man jedoch idR recht weit im Voraus bewerben. Andernfalls lohnt es sich sehr, auf dem landestypischen Pendant zu ebay (in Schweden zB Blocket.se) nach Wohnungsanzeigen zu suchen. Ich selbst habe so in Malmö ein Zimmer mitsamt Klavier in einer wunderschönen Altbauwohnung gefunden. Du kannst dich auch auf den Sozialen Medien umhören, ob es noch weitere Wohnungsangebote gibt. In Schweden bieten zB die Studierendenvereine (sog. Nations) häufig erschwingliche Zimmer an – es lohnt sehr, sich ein wenig umzuhören.
Falls du dennoch nichts findest: Keine Panik! Ich kenne einige KommilitonInnen, die sich zunächst in einer Jugendherberge eingemietet haben und dann vor Ort nach einer Unterkunft gesucht haben – auch sie sind schnell fündig geworden. Sobald du die ersten Kontakte im neuen Land geknüpft hast, öffnen sich schnell weitere (Wohnungs-)Türen.
Die Sprache
Ob du die Landessprache im Voraus lernst, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Für die Vorlesungen bestehen häufig feste Anforderungen an das Sprachniveau. Dein Englisch aus der Schule wird hier im Regelfall genügen, um englische Kurse zu besuchen. Bei fremdsprachigen Kursen, sieht es schon anders aus. Sprichst du also (nachweislich) die Landessprache auf einem sehr hohen Niveau, kannst du ggf. auch Vorlesungen in der Sprache besuchen. Falls du noch keine Kenntnisse der Sprache hast, ist dies auch kein Problem – die meisten Unis bieten kostenlose Sprach- und Crashkurse an. Diese sind nicht nur eine tolle Möglichkeit, ein paar Alltagsfloskeln zu lernen, sondern auch, andere Internationale Studierende kennenzulernen.
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In den meisten Bundesländern startet das Referendariat mit der Zivilstation – und damit oft auch mit der ersten Urteilsklausur. Damit ihr nicht ganz unvorbereitet vor eurem ersten Urteil sitzt, habe ich hier eine kleine Anleitung für euch. Natürlich kann ich nicht auf jede Besonderheit eingehen, aber die wichtigsten Grundzüge zum Aufbau eines Urteils sind dabei.
Übrigens: Urteilsklausuren sind nicht nur in der Praxis wichtig, sondern auch im zweiten Staatsexamen. Dort erwarten euch neben Anwalts- und Kautelarklausuren auch Urteilsklausuren. Den Aufbau früh zu verinnerlichen, zahlt sich also doppelt aus.
Den Auftakt macht immer das Rubrum. Die Details können sich je nach Bundesland unterscheiden, die Pflichtangaben sind überwiegend dieselben. Enthalten sein müssen:
Aktenzeichen
„Im Namen des Volkes“
Art des Urteils (End-,Zeichen-, oder Teilurteil)
Eingangsformel („In dem Rechtsstreit“)
Kläger und Beklagte mit Anschrift
Prozessbevollmächtigte mit Anschrift
ggf. Streithelfer
Allgemeiner Satz der das Gericht, den Richter, die Kammer und die letzte mündliche Verhandlung (soweit vorhanden) nennt.
Ein Beispiel:
„Hat das Landgericht Musterstadt – 12. Kammer – durch den Richter am Landgericht Schmidt als Einzelrichter nach der mündlichen Verhandlung am 02.03.2024 für Recht erkannt:“
Damit ist das Fundament gelegt – weiter geht’s mit dem Tenor.
2. Tenor
Der Tenor ist das, was man in der Praxis sofort nachschlagen würde – das Ergebnis. Er besteht meistens aus drei Punkten:
1. Entscheidung in der Hauptsache
2. Kostenentscheidung
3. Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit
Bei Klageabweisung ist es recht simpel: „Die Klage wird abgewiesen.“ Schwieriger wird es, wenn der Klage (teilweise) stattgegeben wird. Hier müsst ihr euch streng an die Anträge halten (Dispositionsmaxime). Alles, was nicht zugesprochen wird, muss ausdrücklich mit dem Zusatz abgegrenzt werden: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ Wenn das fehlt, ist das ein echter Kardinalsfehler.
3. Tatbestand
Der Tatbestand beschreibt, worum es im Prozess geht – ohne Wertung, ohne rechtliche Einordnung. Ziel ist es, den Sachverhalt so darzustellen, dass die Entscheidungsgründe nachvollziehbar sind.
Typischer Aufbau:
Einleitender Satz (optional, kurze Einordnung des Rechtsstreits).
Unstreitiger Sachverhalt
Alle relevanten Tatsachen, die niemand bestreitet, chronologisch aufgeführt
Streng im Imperfekt
Streitiger Vortrag des Klägers
Alles, was der Beklagte bestritten hat
Perfekt, indirekte Rede
Wichtig: Formulierungen wie „Der Kläger behauptet, …“ (Tatsache) oder „Der Kläger ist der Ansicht, …“ (Rechtsauffassung)
Beispiel: „Der Kläger behauptet, der Beklagte habe vor Vertragsschluss von dem Umstand gewusst.
Kleine Prozessgeschichte
Überhaupt nur das, was man braucht, um die Anträge zu verstehen
Perfekt Indikativ
Anträge des Klägers (wie in der Klageschrift)
Anträge des Beklagten
Streitiger Vortrag des Beklagten (gleiche Regeln wie beim Kläger)
Große Prozessgeschichte
Der weitere Verfahrensverlauf, z. B. Beweisaufnahmen
Meist reicht dieses Schema. Abwandlungen sind notwendig, wenn besondere Umstände vorliegen – etwa eine Widerklage aus einem völlig anderen Sachverhalt.
4. Entscheidungsgründe
Nach dem Tatbestand folgen die Entscheidungsgründe – hier wird das Ganze rechtlich eingeordnet. Und zwar im Urteilsstil: Ergebnis zuerst, Begründung danach.
Typischer Einstieg:
„Die Klage ist zulässig und begründet.“
Grundprinzipien:
Vom Allgemeinen zum Besonderen
Zuerst Zulässigkeit, dann Begründetheit
Orientierung an Prüfungsschemata
Unproblematisches kurz abhandeln, Problematisches ausführlich
Wenn der Klage stattgegeben wird, reicht die Prüfung einer Anspruchsgrundlage
Wird die Klage abgewiesen, müssen alle infrage kommenden Anspruchsgrundlagen geprüft und verneint werden
Achtet darauf: In einem Urteil gibt es keine Überschriften wie „A. Zulässigkeit“. Eine Untergliederung ist erlaubt, aber nur durch Gliederungspunkte – nicht durch Überschriften
Sprachlich helfen Formulierungen wie „denn“, „weil“ oder „da“, um die Argumentation im Urteilsstil sauber zu verbinden
Fazit
Ein Urteil zu schreiben ist am Anfang ungewohnt – schließlich müsst ihr vom gewohnten Gutachtenstil in den Urteilsstil umdenken. Wichtig sind:
prägnantes Formulieren,
saubere Trennung von streitigem und unstreitigem Vortrag,
Dass die ersten Versuche noch holprig wirken, ist völlig normal. Routine kommt erst mit der Zeit – und ja, hier gilt das altbekannte Motto: üben, üben, üben.
Sind die schriftlichen Prüfungen erstmal geschafft, ist gefühlt (und tatsächlich) der größte Teil des staatlichen Examens geschafft.Doch wie geht es jetzt eigentlich weiter? Wann beginnst du mit der Vorbereitung auf die Mündliche und wie genau machst du das eigentlich?
*Dieser Beitrag enthält aufgrund der Nennung einiger Bücher unbezahlte und umbeauftragte Werbung.
Ich persönlich hatte mich vor den Schriftlichen quasi gar nicht mit der Mündlichen auseinandergesetzt und habe da ziemlich blauäugig – mit dem Motto „ach, mein Zukunfts-Ich macht das dann schon” – auf die Mündliche geschaut.
Doch als es plötzlich an die Vorbereitung ging, wurde ich panisch und fand keinen wirklichen Einstieg. Viele Bücher (ganz im Gegensatz zur Vorbereitung auf die Schriftlichen) gibt es ja nicht, was es nicht gerade einfacher gemacht hat.
Im Folgenden gebe ich dir deshalb ein paar meiner Ideen weiter, die für mich gut funktioniert haben und dir hoffentlich mehr Struktur geben, als ich sie hatte.
1. Beginn der Vorbereitung
Wann man nach den Schriftlichen wieder anfängt zu lernen, ist eine wahnsinnig individuelle Entscheidung. Ich persönlich hab nach gut 2,5 Monaten erst wieder angefangen, weil ich nach der Examensvorbereitung und den Prüfungen dringend eine längere Jurapause brauchte. Je länger du wartest, desto höher ist zwar die (vermeintliche) „Gefahr“ mehr Stoff zu vergessen. Nach jahrelangem Lernen kommt man jedoch so fix wieder rein, dass das meiner Meinung nach kein Grund gegen eine längere Pause sein sollte.
Als Faustformel würde ich dir mitgeben, dass du spätestens ca. 8 Wochen vor der Mündlichen wieder anfangen solltest zu lernen. Damit hast du genug Zeit den Stoff generell mit Karteikarten bzw. kleinen Fällen zu wiederholen und dich die letzten Wochen aber auch speziell auf deine konkreten Prüfer/innen vorzubereiten.
Ich habe es ja schon kurz anklingen lassen, dass die Lehrbuchsituation nicht sonderlich vielfältig ist.
Jedoch ist ein Lehrbuch speziell für die Mündliche definitiv empfehlenswert. Meist werden gute Hinweise für häufig geprüfte Themenkomplexe oder spezielle Fragen wie „Wer sind die aktuellen Präsident/innen der obersten Gericht“ gegeben. Meist findet sich mindestens ein Lehrbuch auch im OPAC deiner Bibliothek.
Eine persönliche Empfehlung (und das schon seit Studienbeginn) sind die Fallbücher von Schwabe. Seit 2023 gibt es in allen drei Rechtsgebieten auch konkret Bücher für die Mündliche, die sich sowohl zum Selbststudium eignen, als auch ideal in einer Lerngruppe genutzt werden können.
Der Prüfungsstil in der Mündlichen ist logischerweise ganz anders als in den Schriftlichen. Da es eher ein Gespräch mit der Möglichkeit ist, Fragen außerhalb der Falllösung zu stellen, sollte darauf bei der Vorbereitung Rücksicht genommen werden. Geh daher eher in die Breite anstatt in die Tiefe. Dafür eignen sich am besten kleine Fälle, bei denen du, deine Lerngruppe oder KI dir mögliche Fragen rund um die Fallschwerpunkte überlegen kannst.
Auch eignen sich Examinatorien oder gar Anfängerlehrbücher, die im Frage-Antwort-System aufgebaut sind ideal, um dir den Stoff über eine individuelle Falllösung hinaus mehr in die Breite anzuschauen.
Daneben kannst und solltest du deine Lernmaterialien/Karteikarten der Examensvorbereitung weiter nutzen, um im Stoff zu bleiben.
3. Prüfungsprotokolle
Neben den genannten Lernmaterialien – die dem Grunde nach bereits aus dem bisherigen Studium bekannt sein dürften – gibt es bei der Mündlichen die Besonderheit der Prüfungsprotokolle. Dies sind Gedächtnisprotokolle von vorherigen Prüflingen, aus denen sich im besten Fall Lieblingsthemengebiete oder -fragen konkret deiner Prüfer/innen ergeben.
Die Arbeit mit den Protokollen ist natürlich erst nach Bekanntgabe deines Prüfungstermins und der Prüfer/innen möglich. Es ist trotzdem durchaus sinnvoll, sich schonmal im Vorfeld bei deinem FSR zu erkundigen, ob dieser aktuelle Prüfungsprotokolle hat oder ob du dich an die kommerziellen Anbieter halten musst. Denn je nach Prüfungsamt und -ordnung betragen die minimalen Fristen zwischen Ladung zur Mündlichen und der Prüfung meist nur wenige Wochen (für MV z.B. lediglich 2 Wochen sh. § 19 II JAPO M-V). Zudem musst du bei den kommerziellen Anbietern mit ca. 40 € planen und du solltest dir die Vertragsbedingungen für die Verpflichtung von eigenen Protokollen nach der Mündlichen anschauen. Die Vertragsstrafen bei Verletzungen können durchaus nochmal für die Verdopplung der Kosten sorgen. Diese Kosten kannst du dir idealer Weise sparen, wenn dein FSR aktuelle Protokolle kostenfrei zur Verfügung stellen kann.
Hast du nun Protokolle, ist die Frage, wie genau du am effektivsten mit ihnen umgehst bzw. lernst. Ich muss ehrlich sagen, dass ich extrem viel Angst vorm Lesen der Protokolle hatte, weil ich dachte, die Fragen niemals gut genug oder überhaupt beantworten zu können. Falls du anfangs gehemmt bist, ist das völlig normal. Versuche mit möglichst wenig Leistungsdruck an das Durchlesen der Protokolle zu gehen und sei einfühlsam mit dir selbst, wenn du die Fragen nicht beantworten konntest.
Wie genau du die Protokolle bearbeitest, liegt ganz in deiner Entscheidung. Ich persönlich habe mir die neusten sechs oder sieben Protokolle je Prüfer genommen und in einer Tabelle notiert, welche Rechtsgebiete sie am häufigsten geprüft haben. So habe ich versucht ein Muster zu erarbeiten. Insbesondere bei Professor/innen kannst du zudem noch schauen, welche Vorlesungen sie im aktuellen Semester gegeben habe. Oder auch wo ihre Forschungsschwerpunkte liegen. Auf die Gebiete, die ich dadurch eingegrenzt hatte, habe ich mein Lernen besonders fokussiert. Damit pokert man zwar ziemlich, doch man kann sich sowieso nicht auf alles im Detail vorbereiten innerhalb weniger Wochen. Außerdem hat man durch die Examensvorbereitung ein so solides Grundwissen, dass man erstaunlich viele Fragen beantworten kann.
4. Das Vorgespräch
Zudem gibt es noch das Vorgespräch bei deinem/deiner Prüfungsvorsitzenden. Dieses ist nicht zwingend klassischer Teil der Vorbereitung, doch dort wird dir der grobe Ablauf der Mündlichen erklärt, du sprichst mit oder ohne deine Mitprüflinge über deine Vornoten aus den Schriftlichen bzw. Studium und kannst Notenwünsche äußern.
Insbesondere zu Letzterem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass du durchaus mutig sein darfst, Notenwünsche zur Verbesserung der Examensnote zu äußern. Schau aber, dass dein Wunsch im Vergleich zu deinen Vornoten nicht gänzlich unrealistisch ist. Forderst du zu “viel”, wird die Schwierigkeit der gestellten Fragen auch entsprechend sein. Das solltest du auf jeden Fall bedenken, um dir im Zweifel die bestmögliche Note sichern zu können und nicht auf die Nase zu fallen. Rechne daher im Vorfeld zum Gespräch am Besten einmal aus, welche Note du in der Mündlichen für deinen gewünschten Gesamtschnitt brauchen würdest. Aber Achtung: nicht jede/r Prüfer/in möchte dies von dir wissen. Schau vor dem Gespräch sicherheitshalber in den Prüfungsprotokollen einmal nach, wie dein/e Vorsitzende/r das handhabt.
Mit Ladung zur Mündlichen werden dir auch deine Mitprüflinge mitgeteilt. Je größer deine Fakultät bzw. die Anzahl der Mitprüflinge ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass du sie persönlich kennst oder gar ihren Wissensstand einschätzen kannst. Grundsätzlich ist es auch nicht super wichtig, letzteres einschätzen zu können. Jedoch hat es mir mehr Sicherheit in Hinblick auf die Prüfung gegeben, selbst einschätzen zu können, in welchem Niveau der Schwierigkeitsgrad der Fragen an mich im Vergleich zu den anderen voraussichtlich liegen wird.
Idealerweise werdet ihr gemeinsam zum Vorgespräch eingeladen und sprecht auch in Anwesenheit aller Mitprüflinge über die Vornoten. Dann hast du alle zumindest schon mal gesehen. Ich selbst bin mit der Einstellung in die Prüfung gegangen, dass wir eine Leidensgemeinschaft sind und uns in den Pausen durch diese Prüfung tragen. Ein nettes Feedback nach z.B. der zivilrechtlichen Prüfung oder ein kleiner Plausch über die nächsten Tage helfen die Stimmung aufzulockern und vom Ernst der Prüfung abzulenken. Deshalb ist es meiner Meinung nach besser die anderen nicht als direkte Konkurrenten anzusehen, sondern sich miteinander darüber zu freuen, dass man nur noch den Tag hinter sich bringen muss, um das 1. Examen in der Tasche zu haben.
Um sich deshalb ein bisschen besser kennen zu lernen, könntet ihr nach dem Vorgespräch Nummern austauchen und vor der Prüfung einen Kaffee trinken oder sogar einen Probedurchlauf der Mündlichen simulieren. So bekommt ihr ein Gefühl für die Art und Weise der anderen, auf Fragen zu antworten und könnt gemeinsam üben auf direkte Fragen zu reagieren, auch wenn man die Antwort nicht ad hoc weiß.
6. Fazit
Es gilt wie immer, wenn es um Prüfungen geht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die Prüfer/innen möchten dir nichts böses, sondern schauen “nur”, ob du praxisgeeignet bist. Zudem bietet die Mündliche eine super Möglichkeit, deine Gesamtnote nochmal deutlich nach oben ziehen zu können. Gehe mit einem positiven Mindset und einer guten Portion Selbstbewusstsein in die Prüfung und ich bin sicher, du wirst am Ende – auch wenn du nicht alle Fragen (richtig) beantworten konntest – mit einem zufriedenstellenden Ergebnis bestehen.
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Die Schwerpunktwahl ist ein wichtiger Schritt – immerhin macht dieser einen nicht unbedeutenden Teil deines 1. Examens aus. Aber wann wähle ich mein Schwerpunktfach eigentlich? Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich schon einen konkreten Berufswunsch habe? Und wann lege ich meine Prüfungsleistungen im Schwerpunkt ab? Diese Fragen versucht dir unsere Autorin Sophia im heutigen Beitrag zu beantworten.
Der konkrete Zeitpunkt, zu dem du dich für einen Schwerpunkt entscheiden sollst, variiert von Uni zu Uni etwas. Doch grundsätzlich kann man sagen, dass dies zeitlich meist mit dem Abschluss des Grundstudiums bzw. Ablegen der Zwischenprüfung zusammenfällt.
Tipp: schau hierfür einfach mal in den Musterstudienplan oder Studienablauf, den die meisten Fakultäten online auf ihrer Website zur Verfügung stellen (an meiner Uni stand die Schwerpunktwahl zum Beispiel im 4. Semester an).
Zum Glück handelt es sich jedoch nicht, wie der Wortlaut zunächst vermuten lässt, um eine offizielle Wahl, bei welcher du ankreuzen musst, wofür du dich nun entscheidest.
Vielmehr handelt es sich um eine persönliche Entscheidung, die jedoch nicht direkt in Stein gemeißelt ist. Du entscheidest dich für einen Schwerpunkt und besuchst in den kommenden Semestern die Veranstaltungen hierzu. Du kannst dir jedoch auch ruhig etwas Zeit lassen und erstmal in Veranstaltungen verschiedener Schwerpunkte hineinschnuppern, bevor du deine endgültige Wahl triffst.
Selbst wenn du dann merkst, der Schwerpunkt der zunächst am interessantesten klang, gefällt dir gar nicht, hast die hierdurch vielleicht bereits eine wichtige Erkenntnis für deine spätere Laufbahn als JuristIn gewinnen können.
2. Bedeutung der Schwerpunktwahl
Oft habe ich von Studierenden, die vor dieser Entscheidung standen schon die Fragen gestellt bekommen:
Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich bereits einen konkreten Berufswunsch habe?
Muss ich beispielsweise einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt wählen, wenn ich mich später als Anwältin im Arbeitsrecht spezialisieren möchte? Oder einen strafrechtlichen Schwerpunkt, wenn ich mal Staatsanwalt werden möchte?
Ganz pauschal lässt sich sagen: du musst gar nichts!
Auch wenn du deinen Schwerpunkt im Studium im Arbeitsrecht abgelegt hast, kannst du später Staatsanwalt werden und anders herum.
Allerdings bietet dir die Schwerpunktwahl auch die seltene Möglichkeit, dich über den Pflichtfachstoff hinaus in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, deine Interessen zu vertiefen und bereits Vorkenntnisse zu erlangen für mögliche spätere Berufsfelder.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, deine Wahl an anderen Kriterien festzumachen, wie zum Beispiel das einfache Erreichen von guten Noten, Sympathie der ProfessorInnen oder Inhalte, die einem auch für die Pflichtfachprüfung etwas bringen.
Ich persönlich kann dir jedoch nur raten, deinen Schwerpunkt anhand deiner Interessen auszuwählen.
Ich entschied mich damals zum Beispiel für einen eher wissenschaftlichen Schwerpunkt, bei dem auch die Klausur ganz anders aufgebaut war, als ich es sonst aus dem Studium kannte. Plötzlich musste ich Statistiken auswerten können anstatt Gutachten zu schreiben. Doch wir alle wissen: Das Lernen geht viel einfacher von der Hand, wenn man sich mit etwas beschäftigt, was einen wirklich interessiert und nicht bloß mit etwas von dem man gehört hat, dass es hierfür gute Noten geben soll, inhaltlich aber alles andere als interessant ist.
3. Wann lege ich meine Prüfungsleistungen ab?
Hat man sich erstmal für einen Schwerpunkt entschieden und die Veranstaltungen hierzu besucht, stellt sich im Hinblick aufs Examen oft noch eine ganz andere Frage:
Wann lege ich meine Schwerpunktprüfungen überhaupt ab?
Du kannst die Prüfungen vor dem staatlichen Teil ablegen, der Vorteil hierbei ist zudem, dass du den Stoff gerade erst in den Veranstaltungen gelernt hast und dieser noch ganz weit vorne im Gedächtnis ist.
Die meisten Prüfungsordnungen lassen es jedoch auch zu, dies erst nach dem staatlichen Teil des Examens zu tun oder es aufzuteilen und einen Teil vor und einen Teil nach dem staatlichen Teil abzulegen.
Der Vorteil von Letzterem ist natürlich, dass du dich zunächst voll und ganz auf die Klausuren und die mündliche Prüfung der ersten juristischen Prüfung konzentrieren kannst und nicht gleichzeitig noch den Stoff für den Schwerpunkt behalten musst.
Aus eigener Erfahrung und dem Austausch mit KommilitonInnen kann ich jedoch sagen: nach dem staatlichen Teil sind die Meisten so ausgelaugt, dass die Motivation, jetzt noch die Schwerpunktprüfungen ablegen zu müssen, sehr gering ausfällt und man im Nachhinein jeden beneidet, der jetzt nicht wegen des Schwerpunkts zurück an den Schreibtisch muss.
Selbstverständlich ist dies nur meine eigene Wahrnehmung und es gibt genauso Studierende, für die Schwerpunktprüfungen nach dem staatlichen Teil eine super Lösung sind, aus welchen Gründen auch immer.
Sieh den Schwerpunkt als Chance
Die Schwerpunktwahl ist zwar kein unumkehrbarer Schritt, sollte aber dennoch gut überlegt sein. Nimm dir also Zeit, höre dir die verschiedenen Veranstaltungen an und entscheide dich am Ende für das was dich wirklich interessiert – nicht nur für den vermeintlich einfachsten Weg. Ob du die Prüfungen vor oder nach dem staatlichen Teil ablegst, hängt stark von deiner Lernweise und Motivation ab. Wichtig ist vor allem, dass du den Schwerpunkt als Chance siehst, tiefer in ein Rechtsgebiet einzutauchen und wertvolle Erkenntnisse für deine spätere Laufbahn zu gewinnen.
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