Solltest du promovieren – ja oder nein?

Die Entscheidung für oder gegen eine Promotion ist sehr individuell. Sie kann schon recht früh feststehen, eher spontan nach den Examensergebnissen erstmals als Option in Betracht kommen. In diesem Beitrag geht unsere Autorin Lea der Frage auf den Grund, ob und für wen sich eine Promotion überhaupt lohnt.

Aufgrund der Fülle an Beweggründen und individuellen Ausgangsbedingungen ist dieser Post eher mein persönlicher Erfahrungsbericht, der mit allgemeinen Hinweisen gespickt ist.
Mir ist aber wichtig, direkt zu Beginn noch einmal explizit zu sagen, dass die angesprochenen Punkte meine Erfahrungen sind und deine Gewichtung dieser oder ganz anderer Punkte völlig verschieden sein können. Am Ende musst du eine für dich passende Entscheidung treffen und niemand sonst!

1. Eindrücke als studentische Hilfskraft
Ich habe bereits im Grundstudium angefangen an einem Lehrstuhl zu arbeiten und dadurch viel von den wissenschaftlichen Mitarbeitenden (WissMits) mitbekommen. Das hat sich über die Jahre, die Nähe zu den WissMits und dem eigenen Fokus auf die Möglichkeit einer Dissertation noch einmal gesteigert.
Auch durch regelmäßige Nachfragen vom Lehrstuhl habe ich mich immer intensiver mit der Entscheidung auseinandergesetzt, sowie die Pros und Cons aus erster Reihe quasi mit angesehen.

Allgemein:
Sprich mit WissMits deiner Uni oder vereinbare ein Gespräch mit deinem/deiner Lieblingsprofessor/in, die du dir vielleicht sogar schon als Doktormutter/-vater vorstellen könntest. Oder manchmal gibt es niedrigschwelliger Angebote wie z.B. durch Gespräche mit besonderen Lehrbeauftragten, die meist als akademische Räte angestellt sind und selbst auch promotiviert haben.

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2. Mentoringprogramm für promotionsinteressierte Studentinnen
Zudem hatte ich mich aufgrund einer Empfehlung von Freundinnen dazu entschieden, an einem Mentoringprogramm für promotionsinteressierte Studentinnen teilzunehmen, das die Gleichstellung meiner Uni angeboten hat. Wie der Titel schon sagt, richtet sich das Angebot nur an weiblich gelesene Personen (sorry boys!). Zudem war das Programm fächerübergreifend, sodass nicht alle geplanten Veranstaltungen für eine juristische Promotion relevant waren. Doch innerhalb dieser knapp sechs Monate haben wir verschiedene Bereich einer Promotion durchgesprochen wie beispielsweise möglichen Beweggründen, den rechtlichen Hintergründen zum Wissenschaftszeitgesetz und den gängigen Promotionsmodellen. Darüber hinaus gab es noch Zusatzveranstaltungen die neben der Promotion in jedem Fall nützlich sein werden, wie ein Bewerbungsmappencheck oder einem Training zur Stimmung- und Wahrnehmungspräsenz.
Ich selbst habe das Programm von Frühjahr bis Sommer im Jahr meines Examenstermins gemacht. Zum Einen war das eine super Möglichkeit mal aus dem Lerntrott herauszukommen. Und zum Anderen eine tolle Option, leicht neue Kontakt zu wissenschaftlich orientierten Frauen zu knüpfen und Teil eines bestehenden Netzwerkes mit all seinen Möglichkeiten und der draus folgenden Expertise zu werden.

Allgemein:
Schau, ob deine Uni eine Infoveranstaltung anbietet oder sogar ein ähnliches Programm. Es schadet auf jeden Fall nicht, sich zu bewerben und neue Eindrücke mitzunehmen. Da das zeitlich meist aber mit der Endphase der Examensvorbereitung zusammenfällt, kannst du da auch transparent sein und ggf. einige der geplanten Termine skippen.

3. Seminararbeit im Schwerpunkt
Für mich war auch ein zentraler Punkt, wie ich die Phase während der Seminararbeit empfunden habe. Also ob mir die Recherche und der Schreibprozess so ganz generell (abseits vom Notendruck) „Spaß“ gemacht hat.
Fairerweise hatte ich das für mich eher als „ging so“ bewertet. Die Zeit war super stressig, ich war damit überfordert so ganz allein einen wissenschaftlichen Text schreiben zu müssen, ohne wirklich zu wissen, was ich da eigentlich machen muss.
Was mir allerdings wirklich gut gefallen hat, war mich mit den bestehenden Ansichten aus Literatur und Rechtsprechung auseinanderzusetzen und meine eigene Meinung aufs Papier zu bringen.
Die Art der Betreuung und den zeitlichen Rahmen kann ich während der Promotion auch viel selbstbestimmter mitgestalten und beeinflussen. Sodass die negativen Aspekte aus der Seminararbeit dann gar nicht mehr so wahnsinnig relevant für die Entscheidung für oder gegen die Diss waren. Worauf ich im Grunde hinaus möchte, ist, dass du selbst schauen musst, wie relevant welches Argument für dich ist.

4. Motivationsgründe
Ich habe mich über eine längere Zeitspanne (schon so ein gutes Jahr) immer mal wieder selbst gefragt, wieso ich überhaupt eine Doktorarbeit schreiben möchte. Wie oben schon angeteasert, sind die Gründe wahnsinnig vielfältig. Von der Hoffnung seine Chancen für eine Partnerschaft in einer Großkanzlei zu erhöhen, über das individuelle Interesse an einem bestimmten Themenbereich, bis hin dazu, das Referendariat und damit das 2. Examen herauszögern zu können, kann alles dabei sein.
Wie schwer du die Punkte jeweils gewichtest, ist komplett dein Ding, egal ob jemand anders das für total bescheuert hält. Deine Gründe müssen dich durch die Promotionszeit (die schon teilweise drei Jahre aufwärts ist) bringen. Genau wie in der Examensvorbereitung auch, musst du durchhalten, aus den Gründen, für die du dich entschieden hast bzw. im Verlauf entscheidest.

5. Noten (Examen und Seminararbeit)
Nicht ganz unentscheidend sind natürlich auch deine Noten aus Examen und Schwerpunkt. Schau dir am besten im Vorfeld die Promotionsordnungen deiner favorisierten Unis an und deren individuellen Voraussetzungen. Häufig kannst du „bereits“ mit einem befriedigenden Examen und einer Zusatzleistung (2. Seminararbeit etc.) promovieren.
Auch kann es sein, dass du im Bewerbungsprozess zur Promotionsbetreuung gebeten wirst, deine Seminararbeit mitzuschicken, damit der/die potenzielle Betreuung ein Gefühl für deinen Schreibstil bekommen und dein „Potenzial“ einschätzen kann.

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6. Dein Charakter
Den letzten Grund, könnte man auch mit unter Motivationsgründe fassen. Ich finde ihn aber so relevant, dass er einen eigenen Oberpunkten bekommen hat. Du solltest du dich wirklich selbstkritisch fragen, ob du der Typ für eine Promotion bist.
Willst du tatsächlich eine Monografie schreiben, jahrelang Texte lesen und dir Gedanken zu deinem Thema machen?
Neben der Finanzierungsstelle (außer du hast dich erfolgreich um ein Stipendium beworben) noch vor- oder nach der Arbeit an der Diss sitzen?
Magst du dir den Stress, das Kopfzerbrechen, die Selbstzweifel und sicher auch die ein oder andere Schreibblockade antuen?

Fazit
Wenn du für dich sagen kannst, dass du auch die möglichen „Schattenseiten“ mit bedacht hast, du deine Gründe für die Promotion kennst und einfach Bock drauf hast, dann go ahead!
Falls du dir unsicher sein solltest, dann wage es doch einfach. Niemand zwingt dich dazu, die Diss zu Ende zu schreiben, wenn du nach sechs Monaten, einem Jahr oder auch später feststellst, dass es doch nicht das war, was du wolltest.
Solltest du klar sagen können, dass du dir eine Promotion so gar nicht vorstellen kannst, auch klasse. Dann gehts auf zum Ref, Berufseinstieg oder auf die Weltreise, die dich als Motivator durchs 1. Examen gebracht hat.

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Gerade VolljuristIn? – So findest du deinen Traumberuf

(Spoiler: Vielleicht gibt es ihn gar nicht.)

Unser Autor Robert ist in diesem Jahr Volljurist geworden. In diesem Beitrag widmet er sich den schwierigen Zukunftsfragen: Wie geht es weiter? Woher weiß ich, welcher Beruf zu mir passt? Und gibt es so etwas wie den Traumberuf wirklich?

Hand aufs Herz: Kaum hat man das zweite Examen bestanden, steht man vor der berüchtigten Gretchenfrage: „Und was machst du jetzt eigentlich?“ Als JuristIn ist die Auswahl an Berufswegen groß – Richterbank, Staatsanwaltschaft, Kanzlei, Unternehmen, Verwaltung, Politik, Wissenschaft. Klingt erstmal nach einem Luxusproblem. In Wirklichkeit ist es aber eher wie bei Netflix: Zu viele Optionen, und man weiß nie, ob man den falschen Film auswählt.

„In Wirklichkeit ist es aber eher wie bei Netflix: Zu viele Optionen, und man weiß nie, ob man den falschen Film auswählt.“

Brauche ich wirklich das zweite Examen?

Im Referendariat reißt schnell die Euphorie nach der ersten juristischen Prüfung ab und man denkt sich: „Ohne zweites Examen kannst du gar nichts machen!“ Ganz so stimmt das natürlich nicht. Aber die meisten klassischen Wege – Richteramt, Staatsanwaltschaft, und generell die Möglichkeit vor Gericht als Prozessvertreter für Mandanten aufzutreten – setzen es voraus. Wer nur das erste Examen hat, findet zwar Nischen (Legal Tech, Compliance, Wissenschaft, NGOs, Verwaltung), muss aber kreativer sein. Für mich war klar: Ich wollte mir die Türen offenhalten und besonders auch später klassisch konfliktlösend tätig werden.

Also habe ich mich durchgebissen. Aber insbesondere außerhalb des klassischen Justizdienstes ist es im öffentlichen Dienst, und teilweise auch auf dem anwaltlichen WissMit-Markt monetär egal, ob ein zweites Examen vorhanden ist. Für die Einstellung auf eine E13-Stelle ist nur ein Masteräquivalent erforderlich. Dieses liegt bereits mit dem ersten Examen vor. Das zweite Examen findet hier eher keine Berücksichtigung. Wer also von vorherein eine eher lehrende oder unterstützende Tätigkeit anstrebt, vergeudet aus wirtschaftlicher Sicht mit dem Referendariat nur Lebenszeit. 

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Justiz: Starre Strukturen – oder sichere Häfen?

Als Berufseinsteiger habe ich die Justiz oft als Synonym für eine klassische Behörde gesehen: feste Regeln, steife, hierarchische Karriereoptionen, immer dieselbe Routine. Mit der Zeit habe ich aber auch gemerkt, wie viele Vorteile das bietet: Klarheit, Sicherheit, geregelte Arbeitszeiten. Wer Familie plant, hat hier oft die besseren Karten. Die formalistische Kultur beginnt hingegen bereits mit der notenfixierten Einstiegshürde. Wenn man diese genommen hat, hat man entgegen der Kanzleiwelt eher wenig Einfluss auf die fachliche Ausrichtung, allenfalls der Rahmen von StA, Fach- oder ordentlicher Gerichtsbarkeit kann sich festgelegt werden. Wer berufliche Selbstverwirklichung wichtig findet, kommt hier vielleicht schnell an einen Punkt des Desinteresses, wobei die Verwaltungen regelmäßig versuchen, Wünsche zu berücksichtigen. Gerüchte wie: „Als junge/r RichterIn am VG macht man doch immer nur Asylsachen“ halten sich aber wohl nicht ganz ohne Grund hartnäckig. 

Wenn man aber abstrakter nur mit dem Ziel der Rechtspflege beginnt, findet man spätestens mit der Ernennung auf Lebenszeit einen Arbeitsplatz, den man ohne wirtschaftliche Ängste mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung gestalten kann. Positiv ist hierzu anzumerken, dass man quasi ab Tag eins als Richter eine Möglichkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten hat, die wohl einzigartig ist. Sowohl in der Arbeitszeiteinteilung, der Möglichkeit zum Homeoffice und der letztlichen Entscheidung des Streits ist man so frei wie wohl kein Associate in Kanzleien. Einziges Manko: Wenn man von Vergleichsverhandlungen absieht, hat man nur wenig Möglichkeit, wirklich gestaltend an Projekten tätig zu werden. 

Abschließend zum Gehalt: Gerade abseits der klassischen (juristischen) Ballungsräume ist eine R1-Besoldung so ziemlich das attraktivste, was man als Einsteiger mitnehmen kann. Berücksichtigt man das erheblich größere Netto im Staatsdienst (und langfristig die sichere und durchaus üppige Pension) kann das Gehalt durchaus mit dem von mittelständischen Kanzleien mithalten, die vermutlich nominell das Gros der AssessorInnen anstellen. Der wirkliche wirtschaftliche Vorteil der freien Wirtschaft dürfte sich hier regelmäßig erst nach mehreren Berufsjahren einstellen, da das Karriereende im Justizdienst regelmäßig mir der ersten Beförderung zu R2 erreicht sein dürfte und dann nur noch Erfahrungsstufen hinzukommen. 

Kanzleiwelt: Vielfalt mit Preisetikett

Die Kanzleiwelt hat mich anfangs fasziniert – die schicken Büros, die spannenden Mandate, das Prestige. Aber natürlich hat das Ganze seinen Preis: Wer in einer internationalen Großkanzlei einsteigt, verkauft einen guten Teil seiner Zeit, oft auch seine Abende und Wochenenden. Gerade als Associate ist man in der Organisation seiner Mandate und deren Art weniger frei. Auf der anderen Seite gibt es kleinere Kanzleien, in denen man schneller Verantwortung übernehmen kann und der Chef nicht fragt, ob man heute wieder um 19 Uhr geht.

Die Vielfalt ist riesig – aber man sollte sich nicht blenden lassen. Ich musste mir irgendwann ehrlich eingestehen: Reizvoll ist das Prestige, aber will ich dafür dauerhaft meine Freizeit opfern? Neben der Mandatsarbeit (den sog. Billable Hours, bzw. der Zeit, die man nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz investieren will, wenn der Stundenlohn noch passen soll) steht für AnwältInnen als „freier Beruf“ ein gutes Pensum an organisatorischen Tätigkeiten auf dem Programm, spätestens wenn man leitende Funktionen in der Kanzlei übernimmt. Auch wollen die Mandate erst mal beschafft werden. Ob das lästig und sozial anstrengend ist, oder man in Abendgarderobe bei Canapés auf Firmenfeiern erst richtig aufblüht ist natürlich höchst individuell. 

Nicht zu vergessen ist auch, dass wie oben erwähnt das Gehalt eine ziemliche Bandbreite darstellt. Von 4000 € in kleinere Kanzleien bis zu den berüchtigten sechsstelligen Jahresgehältern ist alles dabei. Ob man letztere erreicht, hängt letztlich viel an den Noten und der eigenen Leistungsbereitschaft, wenn man die Großkanzlei denn überhaupt anstrebt. Für alle Anwälte gleich sind aber Nebenkosten in Form von Pflichtversicherung, Kammerbeiträgen und beA-Gebühren, die regelmäßig neben den Beiträgen zum Versorgungswerk (der kammereigenen Rentenversicherung) zu entrichten sind und das Einkommen noch einmal mindern können. Bezüglich der oben angesprochenen Rentensicherheit bei Richtern und Beamten sei aber auch hier angemerkt, dass auch das Versorgungswerk regelmäßig mehr im Alter auszahlt als die für unsere Generation eher ungewisse gesetzliche Rente.

Werte, Werte, Werte

Je mehr Gespräche ich geführt habe, Eindrücke im Referendariat sammelte und mir mit Freunden bei einem Glas Wein den Kopf zerbrach, desto klarer wurde mir: Am Ende geht es nicht nur um Titel oder Gehalt, sondern darum, was mir persönlich wichtig ist. Insbesondere zeigte einem jede Station im Ref, dass jedes Berufsbild etwas für sich, aber immer auch seine Mankos hatte. Das Gefühl, dass das Gras anderswo immer grüner ist, wird einen vermutlich nie ganz loslassen, wenn man einmal reflektiert, was man nach der langen juristischen Ausbildung die nächsten 40 Jahre so machen will. 

Ich habe gemerkt: Meine Werte verschieben sich. Was mir direkt nach dem ersten Examen wichtig war (Karriere, Auslandsmandate), hat ein paar Jahre später nicht mehr dieselbe Priorität. Das ist okay. Die berühmte „eine richtige Entscheidung“ gibt es nicht. 

Mein Fazit nach einigen Umwegen

Den „Traumberuf“ gibt es nicht fertig verpackt. Es gibt nur meinen eigenen Mix aus Sicherheit, Freiheit, Geld, Sinn und Nähe zu den Menschen, die mir wichtig sind. Gerade lockt mich die große Stadt, gleichzeitig genieße ich das Landleben sehr und tanke Kraft im Grünen. Und ja, ich habe Jobs ausprobiert, die nicht gepasst haben – aber genau daraus habe ich gelernt. Jura ist kein Sprint, sondern eher ein Marathon.

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Man darf die Richtung unterwegs ändern – und vielleicht ist genau das der eigentliche Traum. Die Bandbreite an juristischen Berufen kann erschlagend wirken. Aber letztlich ist sie für mich der wahre Preis der langen und mühseligen Ausbildung. Wir leben nicht mehr in dem Arbeitsmarkt unserer Eltern mit „dem Job für’s Leben“. Auch wenn Wechsel zwischen Justiz und Anwaltschaft etwas kompliziert sind, unmöglich sind Sie nicht.

Probiert euch aus, wenn sich etwas richtig anfühlt. Wenn es dass nach ein paar Jahren nicht mehr tut, habt den Mut weiterzuziehen. Denn Jura lebt von der Arbeit mit Menschen und Lebenssachverhalten, und die unterschiedlichen Erfahrungen machen euch eher zu besseren JuristInnen. Lebenslanges Lernen ist eine Realität, und jeder gute Arbeitgeber sollte das mittlerweile auch zu schätzen gelernt haben. 

So organisierst du dein Auslandssemester im Jurastudium

Du willst ein Auslandssemester planen, weißt aber gar nicht, was dabei auf dich zukommt? Kein Problem! In diesem Beitrag erklärt dir unsere Autorin Carla, die selbst ein Semester in Schweden studiert hat, die vier wichtigsten Dinge, die du bedenken musst.

Der Bewerbungsprozess

Ungefähr ein bis anderthalb Jahre vor deiner Ausreise solltest du mit der Planung deines Auslandssemesters beginnen. Informiere dich über den konkreten Bewerbungsverlauf an deiner und der ausländischen Uni. Im ersten Schritt solltest du einen Vortrag oder ein Beratungsgespräch der zuständigen Stelle (zB dem sog. International Office) wahrnehmen, um dich über Fristen, Notenvoraussetzungen, Finanzierung und ähnliches zu informieren.

Der Bewerbungsablauf hängt selbstverständlich von deiner Uni ab. In meinem Fall musste ich eine formelle Bewerbung und ein Motivationsschreiben an meiner deutschen Uni einreichen. Dieses wurde an die ausländische Uni weitergeleitet. In einem weiteren Schritt musste ich mich über ein Online Verfahren der schwedischen Uni immatrikulieren, dh. meine Fächer wählen und einige Formalia ausfüllen.

Den Bewerbungsprozess fand ich recht unkompliziert. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU solltest du noch die Beantragung eines Visums und ggf. einen Termin beim Arzt für besondere Impfungen wahrnehmen.

Die Finanzierung

Sofern du in einem Land des Schengen Raumes deinen Austausch machst, steht dir die Förderung des Erasmus+ Programms zur Verfügung. Hier bekommst du sehr unkompliziert bis zu 600 Euro monatlicher Förderung, die du nicht zurückzahlen musst, sofern du das Auslandssemester beendest. Darüber hinaus gibt es (auch für Studierende, die u.U. keinen regulären BAföG-Anspruch haben), die Möglichkeit, AuslandsBAföG zu beantragen.

Die Unterkunft

Die Suche eine Unterkunft war für mich persönlich die größte Herausforderung. In vielen Ländern gibt es günstige Studierendenwohnheime – auf diese muss man jedoch idR recht weit im Voraus bewerben. Andernfalls lohnt es sich sehr, auf dem landestypischen Pendant zu ebay (in Schweden zB Blocket.se) nach Wohnungsanzeigen zu suchen. Ich selbst habe so in Malmö ein Zimmer mitsamt Klavier in einer wunderschönen Altbauwohnung gefunden. Du kannst dich auch auf den Sozialen Medien umhören, ob es noch weitere Wohnungsangebote gibt. In Schweden bieten zB die Studierendenvereine (sog. Nations) häufig erschwingliche Zimmer an – es lohnt sehr, sich ein wenig umzuhören.

Falls du dennoch nichts findest: Keine Panik! Ich kenne einige KommilitonInnen, die sich zunächst in einer Jugendherberge eingemietet haben und dann vor Ort nach einer Unterkunft gesucht haben – auch sie sind schnell fündig geworden. Sobald du die ersten Kontakte im neuen Land geknüpft hast, öffnen sich schnell weitere (Wohnungs-)Türen.

Die Sprache

Ob du die Landessprache im Voraus lernst, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Für die Vorlesungen bestehen häufig feste Anforderungen an das Sprachniveau. Dein Englisch aus der Schule wird hier im Regelfall genügen, um englische Kurse zu besuchen. Bei fremdsprachigen Kursen, sieht es schon anders aus. Sprichst du also (nachweislich) die Landessprache auf einem sehr hohen Niveau, kannst du ggf. auch Vorlesungen in der Sprache besuchen. Falls du noch keine Kenntnisse der Sprache hast, ist dies auch kein Problem – die meisten Unis bieten kostenlose Sprach- und Crashkurse an. Diese sind nicht nur eine tolle Möglichkeit, ein paar Alltagsfloskeln zu lernen, sondern auch, andere Internationale Studierende kennenzulernen.

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Deine ideale Vorbereitung auf die Mündliche im 1.Examen

Sind die schriftlichen Prüfungen erstmal geschafft, ist gefühlt (und tatsächlich) der größte Teil des staatlichen Examens geschafft.Doch wie geht es jetzt eigentlich weiter? Wann beginnst du mit der Vorbereitung auf die Mündliche und wie genau machst du das eigentlich?

*Dieser Beitrag enthält aufgrund der Nennung einiger Bücher unbezahlte und umbeauftragte Werbung.

Ich persönlich hatte mich vor den Schriftlichen quasi gar nicht mit der Mündlichen auseinandergesetzt und habe da ziemlich blauäugig – mit dem Motto „ach, mein Zukunfts-Ich macht das dann schon” – auf die Mündliche geschaut.

Doch als es plötzlich an die Vorbereitung ging, wurde ich panisch und fand keinen wirklichen Einstieg. Viele Bücher (ganz im Gegensatz zur Vorbereitung auf die Schriftlichen) gibt es ja nicht, was es nicht gerade einfacher gemacht hat.

Im Folgenden gebe ich dir deshalb ein paar meiner Ideen weiter, die für mich gut funktioniert haben und dir hoffentlich mehr Struktur geben, als ich sie hatte.

1. Beginn der Vorbereitung

Wann man nach den Schriftlichen wieder anfängt zu lernen, ist eine wahnsinnig individuelle Entscheidung. Ich persönlich hab nach gut 2,5 Monaten erst wieder angefangen, weil ich nach der Examensvorbereitung und den Prüfungen dringend eine längere Jurapause brauchte. Je länger du wartest, desto höher ist zwar die (vermeintliche) „Gefahr“ mehr Stoff zu vergessen. Nach jahrelangem Lernen kommt man jedoch so fix wieder rein, dass das meiner Meinung nach kein Grund gegen eine längere Pause sein sollte.

Als Faustformel würde ich dir mitgeben, dass du spätestens ca. 8 Wochen vor der Mündlichen wieder anfangen solltest zu lernen. Damit hast du genug Zeit den Stoff generell mit Karteikarten bzw. kleinen Fällen zu wiederholen und dich die letzten Wochen aber auch speziell auf deine konkreten Prüfer/innen vorzubereiten.

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2. Beginn der Vorbereitung

Ich habe es ja schon kurz anklingen lassen, dass die Lehrbuchsituation nicht sonderlich vielfältig ist.

Jedoch ist ein Lehrbuch speziell für die Mündliche definitiv empfehlenswert. Meist werden gute Hinweise für häufig geprüfte Themenkomplexe oder spezielle Fragen wie „Wer sind die aktuellen Präsident/innen der obersten Gericht“ gegeben. Meist findet sich mindestens ein Lehrbuch auch im OPAC deiner Bibliothek.

Eine persönliche Empfehlung (und das schon seit Studienbeginn) sind die Fallbücher von Schwabe. Seit 2023 gibt es in allen drei Rechtsgebieten auch konkret Bücher für die Mündliche, die sich sowohl zum Selbststudium eignen, als auch ideal in einer Lerngruppe genutzt werden können.

Der Prüfungsstil in der Mündlichen ist logischerweise ganz anders als in den Schriftlichen. Da es eher ein Gespräch mit der Möglichkeit ist, Fragen außerhalb der Falllösung zu stellen, sollte darauf bei der Vorbereitung Rücksicht genommen werden. Geh daher eher in die Breite anstatt in die Tiefe. Dafür eignen sich am besten kleine Fälle, bei denen du, deine Lerngruppe oder KI dir mögliche Fragen rund um die Fallschwerpunkte überlegen kannst.

Auch eignen sich Examinatorien oder gar Anfängerlehrbücher, die im Frage-Antwort-System aufgebaut sind ideal, um dir den Stoff über eine individuelle Falllösung hinaus mehr in die Breite anzuschauen.

Daneben kannst und solltest du deine Lernmaterialien/Karteikarten der Examensvorbereitung weiter nutzen, um im Stoff zu bleiben.

3. Prüfungsprotokolle

Neben den genannten Lernmaterialien – die dem Grunde nach bereits aus dem bisherigen Studium bekannt sein dürften – gibt es bei der Mündlichen die Besonderheit der Prüfungsprotokolle. Dies sind Gedächtnisprotokolle von vorherigen Prüflingen, aus denen sich im besten Fall Lieblingsthemengebiete oder -fragen konkret deiner Prüfer/innen ergeben.

Die Arbeit mit den Protokollen ist natürlich erst nach Bekanntgabe deines Prüfungstermins und der Prüfer/innen möglich. Es ist trotzdem durchaus sinnvoll, sich schonmal im Vorfeld bei deinem FSR zu erkundigen, ob dieser aktuelle Prüfungsprotokolle hat oder ob du dich an die kommerziellen Anbieter halten musst. Denn je nach Prüfungsamt und -ordnung betragen die minimalen Fristen zwischen Ladung zur Mündlichen und der Prüfung meist nur wenige Wochen (für MV z.B. lediglich 2 Wochen sh. § 19 II JAPO M-V). Zudem musst du bei den kommerziellen Anbietern mit ca. 40 € planen und du solltest dir die Vertragsbedingungen für die Verpflichtung von eigenen Protokollen nach der Mündlichen anschauen. Die Vertragsstrafen bei Verletzungen können durchaus nochmal für die Verdopplung der Kosten sorgen. Diese Kosten kannst du dir idealer Weise sparen, wenn dein FSR aktuelle Protokolle kostenfrei zur Verfügung stellen kann.

Hast du nun Protokolle, ist die Frage, wie genau du am effektivsten mit ihnen umgehst bzw. lernst. Ich muss ehrlich sagen, dass ich extrem viel Angst vorm Lesen der Protokolle hatte, weil ich dachte, die Fragen niemals gut genug oder überhaupt beantworten zu können. Falls du anfangs gehemmt bist, ist das völlig normal. Versuche mit möglichst wenig Leistungsdruck an das Durchlesen der Protokolle zu gehen und sei einfühlsam mit dir selbst, wenn du die Fragen nicht beantworten konntest.

Wie genau du die Protokolle bearbeitest, liegt ganz in deiner Entscheidung. Ich persönlich habe mir die neusten sechs oder sieben Protokolle je Prüfer genommen und in einer Tabelle notiert, welche Rechtsgebiete sie am häufigsten geprüft haben. So habe ich versucht ein Muster zu erarbeiten. Insbesondere bei Professor/innen kannst du zudem noch schauen, welche Vorlesungen sie im aktuellen Semester gegeben habe. Oder auch wo ihre Forschungsschwerpunkte liegen. Auf die Gebiete, die ich dadurch eingegrenzt hatte, habe ich mein Lernen besonders fokussiert. Damit pokert man zwar ziemlich, doch man kann sich sowieso nicht auf alles im Detail vorbereiten innerhalb weniger Wochen. Außerdem hat man durch die Examensvorbereitung ein so solides Grundwissen, dass man erstaunlich viele Fragen beantworten kann.

4. Das Vorgespräch

Zudem gibt es noch das Vorgespräch bei deinem/deiner Prüfungsvorsitzenden. Dieses ist nicht zwingend klassischer Teil der Vorbereitung, doch dort wird dir der grobe Ablauf der Mündlichen erklärt, du sprichst mit oder ohne deine Mitprüflinge über deine Vornoten aus den Schriftlichen bzw. Studium und kannst Notenwünsche äußern.

Insbesondere zu Letzterem kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass du durchaus mutig sein darfst, Notenwünsche zur Verbesserung der Examensnote zu äußern. Schau aber, dass dein Wunsch im Vergleich zu deinen Vornoten nicht gänzlich unrealistisch ist. Forderst du zu “viel”, wird die Schwierigkeit der gestellten Fragen auch entsprechend sein. Das solltest du auf jeden Fall bedenken, um dir im Zweifel die bestmögliche Note sichern zu können und nicht auf die Nase zu fallen. Rechne daher im Vorfeld zum Gespräch am Besten einmal aus, welche Note du in der Mündlichen für deinen gewünschten Gesamtschnitt brauchen würdest. Aber Achtung: nicht jede/r Prüfer/in möchte dies von dir wissen. Schau vor dem Gespräch sicherheitshalber in den Prüfungsprotokollen einmal nach, wie dein/e Vorsitzende/r das handhabt.

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5. Der Umgang mit Mitprüflingen

Mit Ladung zur Mündlichen werden dir auch deine Mitprüflinge mitgeteilt. Je größer deine Fakultät bzw. die Anzahl der Mitprüflinge ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass du sie persönlich kennst oder gar ihren Wissensstand einschätzen kannst. Grundsätzlich ist es auch nicht super wichtig, letzteres einschätzen zu können. Jedoch hat es mir mehr Sicherheit in Hinblick auf die Prüfung gegeben, selbst einschätzen zu können, in welchem Niveau der Schwierigkeitsgrad der Fragen an mich im Vergleich zu den anderen voraussichtlich liegen wird.

Idealerweise werdet ihr gemeinsam zum Vorgespräch eingeladen und sprecht auch in Anwesenheit aller Mitprüflinge über die Vornoten. Dann hast du alle zumindest schon mal gesehen. Ich selbst bin mit der Einstellung in die Prüfung gegangen, dass wir eine Leidensgemeinschaft sind und uns in den Pausen durch diese Prüfung tragen. Ein nettes Feedback nach z.B. der zivilrechtlichen Prüfung oder ein kleiner Plausch über die nächsten Tage helfen die Stimmung aufzulockern und vom Ernst der Prüfung abzulenken. Deshalb ist es meiner Meinung nach besser die anderen nicht als direkte Konkurrenten anzusehen, sondern sich miteinander darüber zu freuen, dass man nur noch den Tag hinter sich bringen muss, um das 1. Examen in der Tasche zu haben.

Um sich deshalb ein bisschen besser kennen zu lernen, könntet ihr nach dem Vorgespräch Nummern austauchen und vor der Prüfung einen Kaffee trinken oder sogar einen Probedurchlauf der Mündlichen simulieren. So bekommt ihr ein Gefühl für die Art und Weise der anderen, auf Fragen zu antworten und könnt gemeinsam üben auf direkte Fragen zu reagieren, auch wenn man die Antwort nicht ad hoc weiß.

6. Fazit

Es gilt wie immer, wenn es um Prüfungen geht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die Prüfer/innen möchten dir nichts böses, sondern schauen “nur”, ob du praxisgeeignet bist. Zudem bietet die Mündliche eine super Möglichkeit, deine Gesamtnote nochmal deutlich nach oben ziehen zu können. Gehe mit einem positiven Mindset und einer guten Portion Selbstbewusstsein in die Prüfung und ich bin sicher, du wirst am Ende – auch wenn du nicht alle Fragen (richtig) beantworten konntest – mit einem zufriedenstellenden Ergebnis bestehen.

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Der Schwerpunkt im Jurastudium – so triffst du die richtigen Entscheidungen  

Die Schwerpunktwahl ist ein wichtiger Schritt – immerhin macht dieser einen nicht unbedeutenden Teil deines 1. Examens aus. Aber wann wähle ich mein Schwerpunktfach eigentlich? Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich schon einen konkreten Berufswunsch habe? Und wann lege ich meine Prüfungsleistungen im Schwerpunkt ab? Diese Fragen versucht dir unsere Autorin Sophia im heutigen Beitrag zu beantworten. 

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1. Zeitpunkt der Schwerpunktwahl 

Der konkrete Zeitpunkt, zu dem du dich für einen Schwerpunkt entscheiden sollst, variiert von Uni zu Uni etwas. Doch grundsätzlich kann man sagen, dass dies zeitlich meist mit dem Abschluss des Grundstudiums bzw. Ablegen der Zwischenprüfung zusammenfällt.

Tipp: schau hierfür einfach mal in den Musterstudienplan oder Studienablauf, den die meisten Fakultäten online auf ihrer Website zur Verfügung stellen (an meiner Uni stand die Schwerpunktwahl zum Beispiel im 4. Semester an).

Zum Glück handelt es sich jedoch nicht, wie der Wortlaut zunächst vermuten lässt, um eine offizielle Wahl, bei welcher du ankreuzen musst, wofür du dich nun entscheidest. 

Vielmehr handelt es sich um eine persönliche Entscheidung, die jedoch nicht direkt in Stein gemeißelt ist. Du entscheidest dich für einen Schwerpunkt und besuchst in den kommenden Semestern die Veranstaltungen hierzu. Du kannst dir jedoch auch ruhig etwas Zeit lassen und erstmal in Veranstaltungen verschiedener Schwerpunkte hineinschnuppern, bevor du deine endgültige Wahl triffst. 

Selbst wenn du dann merkst, der Schwerpunkt der zunächst am interessantesten klang, gefällt dir gar nicht, hast die hierdurch vielleicht bereits eine wichtige Erkenntnis für deine spätere Laufbahn als JuristIn gewinnen können. 

2. Bedeutung der Schwerpunktwahl 

Oft habe ich von Studierenden, die vor dieser Entscheidung standen schon die Fragen gestellt bekommen: 

Muss ich mich für einen bestimmten Schwerpunkt entscheiden, wenn ich bereits einen konkreten Berufswunsch habe? 

Muss ich beispielsweise einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt wählen, wenn ich mich später als Anwältin im Arbeitsrecht spezialisieren möchte? Oder einen strafrechtlichen Schwerpunkt, wenn ich mal Staatsanwalt werden möchte? 

Ganz pauschal lässt sich sagen: du musst gar nichts! 

Auch wenn du deinen Schwerpunkt im Studium im Arbeitsrecht abgelegt hast, kannst du später Staatsanwalt werden und anders herum. 

Allerdings bietet dir die Schwerpunktwahl auch die seltene Möglichkeit, dich über den Pflichtfachstoff hinaus in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, deine Interessen zu vertiefen und bereits Vorkenntnisse zu erlangen für mögliche spätere Berufsfelder. 

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, deine Wahl an anderen Kriterien festzumachen, wie zum Beispiel das einfache Erreichen von guten Noten, Sympathie der ProfessorInnen oder Inhalte, die einem auch für die Pflichtfachprüfung etwas bringen. 

Ich persönlich kann dir jedoch nur raten, deinen Schwerpunkt anhand deiner Interessen auszuwählen. 

Ich entschied mich damals zum Beispiel für einen eher wissenschaftlichen Schwerpunkt, bei dem auch die Klausur ganz anders aufgebaut war, als ich es sonst aus dem Studium kannte. Plötzlich musste ich Statistiken auswerten können anstatt Gutachten zu schreiben. Doch wir alle wissen: Das Lernen geht viel einfacher von der Hand, wenn man sich mit etwas beschäftigt, was einen wirklich interessiert und nicht bloß mit etwas von dem man gehört hat, dass es hierfür gute Noten geben soll, inhaltlich aber alles andere als interessant ist.

3. Wann lege ich meine Prüfungsleistungen ab?

Hat man sich erstmal für einen Schwerpunkt entschieden und die Veranstaltungen hierzu besucht, stellt sich im Hinblick aufs Examen oft noch eine ganz andere Frage: 

Wann lege ich meine Schwerpunktprüfungen überhaupt ab? 

Du kannst die Prüfungen vor dem staatlichen Teil ablegen, der Vorteil hierbei ist zudem, dass du den Stoff gerade erst in den Veranstaltungen gelernt hast und dieser noch ganz weit vorne im Gedächtnis ist.  

Die meisten Prüfungsordnungen lassen es jedoch auch zu, dies erst nach dem staatlichen Teil des Examens zu tun oder es aufzuteilen und einen Teil vor und einen Teil nach dem staatlichen Teil abzulegen. 

Der Vorteil von Letzterem ist natürlich, dass du dich zunächst voll und ganz auf die Klausuren und die mündliche Prüfung der ersten juristischen Prüfung konzentrieren kannst und nicht gleichzeitig noch den Stoff für den Schwerpunkt behalten musst. 

Aus eigener Erfahrung und dem Austausch mit KommilitonInnen kann ich jedoch sagen: nach dem staatlichen Teil sind die Meisten so ausgelaugt, dass die Motivation, jetzt noch die Schwerpunktprüfungen ablegen zu müssen, sehr gering ausfällt und man im Nachhinein jeden beneidet, der jetzt nicht wegen des Schwerpunkts zurück an den Schreibtisch muss.

Selbstverständlich ist dies nur meine eigene Wahrnehmung und es gibt genauso Studierende, für die Schwerpunktprüfungen nach dem staatlichen Teil eine super Lösung sind, aus welchen Gründen auch immer. 

Sieh den Schwerpunkt als Chance

Die Schwerpunktwahl ist zwar kein unumkehrbarer Schritt, sollte aber dennoch gut überlegt sein. Nimm dir also Zeit, höre dir die verschiedenen Veranstaltungen an und entscheide dich am Ende für das was dich wirklich interessiert – nicht nur für den vermeintlich einfachsten Weg. Ob du die Prüfungen vor oder nach dem staatlichen Teil ablegst, hängt stark von deiner Lernweise und Motivation ab. Wichtig ist vor allem, dass du den Schwerpunkt als Chance siehst, tiefer in ein Rechtsgebiet einzutauchen und wertvolle Erkenntnisse für deine spätere Laufbahn zu gewinnen. 

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So formatierst du eine juristische Hausarbeit – 3 Hacks mit denen du wertvolle Zeit sparst

Die Semesterferien stehen vor der Tür und du sollst das allererste Mal eine juristische Hausarbeit schreiben? Unsere Autorin Sophia hat für dich die wichtigsten Hacks für die Formatierung in Word zusammengetragen, mit denen du in Zukunft viel Zeit und Nerven sparen kannst und nicht die gesamten Ferien in der Bib verbringen musst. 

1. Literaturverzeichnis und Fußnoten

Von Literaturverzeichnis und Fußnoten hast du schon mal wage gehört oder bist damit vielleicht in der Schulzeit bereits in Kontakt gekommen? Es kann allerdings ganz schön überfordernd sein, die richtigen Quellen für die Hausarbeit zu finden und dann auch noch ordentlich in Fußnoten und Literaturverzeichnis aufzuführen. Wir Juristen haben unsere eigene Sprache und so gibt es auch ein paar Eigenheiten, die du im Umgang mit den Quellenangaben juristischer Literatur beachten solltest. 
 
Ein Tipp vorab von mir: Lege dir ein separates Word-Dokument an, in welchem du dir alle Quellen direkt notierst und füge Fußnoten bereits während des Schreibens ein. Vertrau mir – du wirst mir später danken. Ansonsten verbringst du nach dem Schreiben der Hausarbeit noch einmal mindestens genauso lange Zeit damit, dir deine Quellen mühsam zusammen zu suchen. 
 
Es soll da draußen auch ein paar ganz schlaue Köpfe geben, die ihre Fußnoten einfügen und Word daraus automatisch ein schickes Literaturverzeichnis erstellen lassen können – damit kann ich hier leider nicht dienen. Für mich hat sich die Methode bewährt, meine Fußnoten einzufügen und parallel eine Literaturliste zu führen, die ich am Ende zu einem Literaturverzeichnis zusammengetragen habe. 
 
Nun zu den Quellen: In juristischen Hausarbeiten arbeiten wir hauptsächlich mit vier unterschiedlichen Arten von Quellen. Gesetzeskommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen und Urteilen. (siehe auch: Quellen Jurahausarbeit)
 
Und so führst du deine Quellen in Literaturverzeichnis und Fußnoten auf: 

a) Gesetzeskommentare:

Du zitierst beispielsweise den Studienkommentar BGB in der 18. Auflage aus dem Jahr 2022, herausgegeben von Florian Jacoby und Michael von Hinden 

Dein Eintrag im Literaturverzeichnis sieht wie folgt aus: 

Jacoby, Florian/Von Hinden Michael      

Studienkommentar BGB, 18. Aufl., München, 2018 (Zitiert: Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB)

Hieraus zitierst du beim § 164 die Randnummer 5 

In deinen Fußnoten heißt es dann: 

Jacoby/von Hinden in: Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Es kann auch vorkommen, dass sich Herausgeber und Bearbeiter eines Kommentars unterscheiden, kommentiert beispielsweise der Herr Mustermann im Jacoby/von Hinden Studienkommentar so würde es heißen: 

Mustermann in: Jacoby/von Hinden, Studienkommentar BGB, § 164 Rn. 5. 

Den Punkt am Ende einer Fußnote nicht vergessen, schließlich ist es ein abgeschlossener Satz, wurde uns im ersten Semester immer gepredigt.

Zu nennen ist im Literaturverzeichnis immer auch der Ort des herausgebenden Verlags (findest du ganz einfach, wenn du den Verlag googelst).

b) Lehrbücher:

Du zitierst eine Passage aus dem Lehrbuch Allgemeiner Teil des BGB von Hans Brox und Wolf-Dietrich Walker:

In deinem Literaturverzeichnis heißt es:

Brox, Hans / Walker, Wolf-Dietrich    

Allgemeiner Teil des BGB, 48. Aufl., München, 2024 (Zitiert: Brox/Walker, BGB)

Und deine Fußnote sieht wie folgt aus:

Brox/Walker, BGB AT, § 24 Rn. 3. 

c) Aufsätze:

Ziehst du deine Informationen aus juristischen Zeitschriften, könnten deine Quellenangaben so aussehen:

In deinem Literaturverzeichnis:

Borges, Georg                   

Rechtsscheinhaftung im Internet, NJW 2011, 2400 (Zitiert: Borges, NJW 2011, 2400)

Deine Fußnote:

Borges, NJW 2011, 2400 (2401)

Zu nennen ist immer die Seite auf der der Artikel beginnt und in Klammern die genaue Seite von der zitiert wird. 

d) Urteile:

Zitierst du beispielsweise ein Urteil des Bundesgerichtshofs, sieht das ganze in deinen Fußnoten so aus:

BGHZ 55, 128 (130)

Alternativ mit Fundstelle in einer juristischen Zeitschrift:

BGH, NJW 2003, 958 (960)

auch hier werden die Anfangsseite und in Klammern die konkrete Seite der Fundstelle zitiert.

Wenn du dich einmal auf eine Zitierweise festgelegt hast, behalte diese unbedingt auch konsequent bei, dies zeigt dem Korrektor, dass du sauber und mit System arbeiten kannst. 

2. Formatvorlagen

Ein weiterer Tipp, den ich dir geben möchte, ist es, dir einmalig Formatvorlagen in Word für dein Literaturverzeichnis zu erstellen, die du für alle künftigen Hausarbeiten verwenden kannst. 

Bei mir sah das Ganze dann ungefähr so aus: 

Und so erstellst du sie in deinem Word-Dokument:

Bereich Formatvorlagen > neue Formatvorlage > Formatvorlage Namen geben > gewünschte Formalia einstellen > Haken bei „zur Dokumentvorlage hinzufügen“ setzen > unten links auf „Format“ klicken > „Positionsrahmen“ auswählen und gewünschte Position einstellen 

Dies habe ich einmal für den Autoren gemacht: 

und einmal für den Titel:

Die Formatvorlage Literaturverzeichnis Autor habe ich dann mithilfe des Positionsrahmens am linken Seitenrand positioniert und die Vorlage Titel Literaturverzeichnis am rechten Seitenrand. 

Durch die Auswahl „zur Dokumentvorlage hinzufügen“, erscheint deine selbst erstellte Formatvorlage in Zukunft in jedem neu eröffneten Word-Dokument unter Start am oberen rechten Rand des Menübands und du kannst sie für jede Hausarbeit nutzen:

Bei der Erstellung des Literaturverzeichnisses wählst du also, wenn du den Autoren bzw. den Titel einer Quelle nennst, nur noch deine passende Formatvorlage aus und dein Korrektor kann sich schon vor deinem inhaltlichen Teil über eine strukturierte und ordentliche Auflistung der verwendeten Literatur freuen und sein Häkchen setzen – das Auge isst schließlich immer mit. 

3. Abschnittsumbrüche

Und zuletzt ein Thema bei dem ich mir in meinem ersten Semester einen Artikel wie diesen gewünscht hätte – hätte mir ganz sicher viel Blut, Schweiß und Tränen erspart. 

Abschnittsumbrüche – schon mal gehört? Nein? Hatte ich vor meiner ersten Hausarbeit damals auch nicht. 

In vielen juristischen Hausarbeiten gehört es zu den formalen Anforderungen, das Deckblatt nicht mit einer Seitenzahl zu versehen, den Sachverhalt, dein Inhalts-, sowie Literaturverzeichnis römisch durchzunummerieren (I.,II.,III.,…) und dein Gutachten mit arabischen Seitenzahlen zu versehen (1.,2.,3.,…). 

Ich habe mich damals so lange mit der Formatierung der Seitenzahlen herumgequält, dass ich es schließlich aufgab und all diese Teile in unterschiedlichen Word-Dokumenten abspeicherte, um mich nicht mehr mit dem Thema beschäftigen zu müssen. 

Das geht allerdings auch einfacher und ich zeige dir wie:

Es ist möglich in ein und demselben Word-Dokument Seiten ohne Seitenzahl, Seiten mit römischen als auch solche mit arabischen Seitenzahlen zu erstellen.

Hier kommen die sogenannten Abschnittsumbrüche ins Spiel. 

Soll dein Deckblatt also keine Seitenzahl beinhalten, lässt du diese hier weg und erstellst noch auf dem Deckblatt einen Abschnittsumbruch, beginnend auf der nächsten Seite. 

Hierzu gehst du im Menüband wie folgt vor: 

Layout > Umbrüche > Nächste Seite

Dann springt dein Mauspfeil auf die nächste Seite. Um zu überprüfen, ob es geklappt hat, kannst du im Start-Menü auf Formatierungszeichen ein-/ausblenden klicken (sieht aus, wie ein umgedrehtes P):

Dann wird dein Abschnittsumbruch im Dokument auch angezeigt: 

Auf der nächsten Seite deines Dokuments beginnt dann ein neuer Abschnitt, für den du deine Seitenzahlen wie gewünscht formatieren kannst, ohne, dass sie im Abschnitt davor auftauchen:

Endet dein Abschnitt mit Inhalts-/ und Literaturverzeichnis, welchen du römisch durchnummeriert hast, kannst du selbstverständlich einen weiteren Abschnittumbruch nach genau dieser Anleitung einfügen und nun auf der nächsten Seite mit deinem Gutachten beginnen und hier arabisch durchnummerieren. 

Ich hoffe, ich konnte dich mit diesem Beitrag etwas an die Hand nehmen, damit du nicht schon an der Formatierung verzweifeln musst und deine erste Hausarbeit ein voller Erfolg wird.

Wenn du sonst noch auf der Suche nach Tipps bist, schau doch gerne mal bei unseren weiteren Beiträgen zum Thema Hausarbeiten vorbei.

Hier findest du zum Beispiel Tipps, wie du deine Hauarbeit richtig gliederst, wie du deine Hausarbeit mit Bravour meisterst oder welche fünf Anfängerfehler du unbedingt vermeiden solltest.

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Bewerbungsgespräch für Juristen: So überzeugst du mit Haltung und im Anzug

Du bist (bald) Jurist:in, das Examen geschafft oder bist im Referendariat und jetzt steht nach einigen Bewerbungen das Gespräch mit Kanzlei, Unternehmen oder Behörde an? Keine Panik, mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem Vorstellungsgespräch ein echter Türöffner. Hier kommen praktische Tipps rund um Kleidung, Vorbereitung, Verhandlung und wie du erkennst, ob es gut läuft.

1. Der Modus – Büro oder Videocall?

Vorab: Gerade bei Bewerbungen außerhalb deines aktuellen Wohnortes und wenn es sich nur um eine Station und keine Festanstellung handelt, ist es seit Corona nicht ungewöhnlich Bewerbungsgespräche ausschließlich digital abzuhalten. Das ist kein Werturteil, sondern der moderne und effiziente Weg wie auch mit den meisten Mandanten kommuniziert wird. Inhaltlich unterscheiden sich die Modi nicht wirklich, achte bloß bei digitalen Formaten auf ein neutrales und ruhiges Umfeld mit stabilem Internet und ggf. einem Mikrofon. Eine Bücherwand in deinem aktuellen Büro im Hintergrund kann auf jeden Fall ein lustiger Aufhänger für das Gespräch sein, da solche in aller Regel ein Kennzeichen von traditionelleren Anwälten und Professorinnen und bei Berufsanfängern eher unüblich sind.

Ein kleiner Hinweis bei außerörtlichen Präsenzgesprächen: Soweit in der Einladung nicht explizit ausgeschlossen, stellt die Einladung zum Bewerbungsgespräch am Ort des Arbeitgebers ein Auftragsverhältnis nach §§ 662, 670 BGB dar, sodass du Anspruch auf Ersatz deiner notwendigen Reisekosten hast (BAG NJW 1989, 1694).

2. Kleidung: Zwischen Understatement und Professionalität

Ja, der erste Eindruck zählt – auch (oder gerade) im juristischen Umfeld. Ein gepflegtes, seriöses Outfit ist daher Pflicht.

Für Männer: Dunkler Anzug (Blau, Grau, Schwarz), Hemd (weiß oder hellblau), Krawatte optional – konservativ ist okay, aber ein bisschen Stil darf ruhig durchblitzen, ihr wollt ja schließlich in Erinnerung bleiben. Schuhe geputzt, bitte.

Für Frauen: Hosenanzug oder Blazer mit Rock/Kleid, gedeckte Farben, wenig Schmuck, keine allzu hohen Absätze.

Wichtig ist generell, dass du dich wohlfühlst – nichts ist unangenehmer als ein Gespräch, bei dem du ständig an deinem Outfit zupfst oder dich verkleidet fühlst. Gerade im Ref solltest du mit deinem üblichen Businessoutfit aber ohnehin bereits vertraut sein.

Tipp: In Großkanzleien darf es tendenziell formeller sein, bei Start-ups oder NGO-artigen Arbeitgebern (und erfahrungsgemäß auch bei vielen Strafverteidigern) kann es auch etwas lockerer zugehen. Check vorab den Internetauftritt – da bekommst du ein gutes Gespür für den Dresscode.

3. Vorbereitung ist mehr als nur das Jura-Repetitorium

Ein Bewerbungsgespräch ist keine mündliche Prüfung – also entspann dich. Aber: Wer vorbereitet ist, punktet. Hier ein paar Fragen, die du vorher für dich klären solltest:

  • Was macht die Kanzlei/das Unternehmen genau? (Achtung: Nicht jede „Boutique“ ist automatisch schick)
  • Welche Rechtsgebiete oder Arbeitsgruppen interessieren dich dort?
  • Wer sind deine Gesprächspartner:innen? (LinkedIn/Xing/Unternehmenswebsite können helfen)
  • Welche Station möchtest du machen (Wahlstation, Anwaltsstation)? Warum gerade dort?

Und dann: Überlege dir deine eigene Geschichte. Warum gerade Jura? Warum jetzt diese Kanzlei? Was bringst du mit – auch abseits von Noten? Persönlichkeit zählt! Halte also gern vergangene Berufserfahrungen, Uniworkshops oder Ehrenämter mit Bezug zur angestrebten Tätigkeit parat, ohne zu dick aufzutragen. Deine Arbeitgeber erwarten keine voll ausgebildeten Profis, also versuche nicht so zu wirken, denn das bist du als Berufseinsteiger nicht. Wenn du aber an jüngeren Urteilen dein besonderes Interesse festmachen kannst, ist das immer ein guter Einwurf für den „Smalltalk“ des Bewerbungsgesprächs.

Üblicherweise wird auch dir Raum für Fragen an den Arbeitgeber gegeben. Überlege dir hier gern fragen wie: Warum haben Sie sich für das konkrete Rechtsgebiet entschieden? Schätzen Sie eher den Diskurs vor Gericht oder die Schriftsatzarbeit? Wie steht Ihre Kanzlei zu publizistischer Tätigkeit?

So zeigst du ernsthaftes Interesse und kannst für dich persönlich relevante zwischenmenschliche Faktoren abklopfen.

4. Vergütung & Tauchzeiten: Sprich es an – aber richtig

Gerade als Referendar:in willst du wissen, wie es mit Bezahlung und Arbeitszeiten aussieht. Hier ein paar Faustregeln:

Vergütung: In Großkanzleien kannst du als Referendar:in oder WissMit mit 700–1000 Euro pro Wochenarbeitstag rechnen. Ja, richtig gelesen – das ist viel, aber es wird auch viel erwartet. Bei kleineren Kanzleien ist eine Vergütung eher Verhandlungssache. Hier hilft es oft, wenn diese deine Arbeitsweise aus der Vergangenheit bereits kennen. Wenn du hier auf eine Vergütung pochst, solltest du dir aber auch bewusst sein, dass dies zulasten deiner Lernzeiten geht, da du der Kanzlei in diesem Fall auch einen konkreten Mehrwert – dass heißt konkrete Mandatsarbeit von guter Qualität- schuldest. Wenn du aber ohnehin hoffst, regelmäßig vor dem Amtsgericht aufzutreten oder am Tag drei kurze Schriftsätze zu schreiben, mache das gern deutlich, damit der Arbeitgeber weiß wie er mit dir planen kann.

Bei Behörden oder weniger gewinnorientierten Ausbildern ist eine Vergütung nicht üblich beziehungsweise vorgesehen. Eine solche als Referendar:in zu fordern wirkt eher unprofessionell. Bei Festanstellungen sind Behörden aufgrund der Eingruppierungen ebenfalls keine Spielräume für Gehälter eröffnet. Aber auch in der freien Wirtschaft solltest du dich jedenfalls nicht unter die entsprechende E13-Vergütung deines Landes verhandeln lassen. Diese steht euch als Absolvent:innen des ersten Examens als Masteräquivalent im öffentlichen Dienst zu, jedenfalls aber mit dem zweiten Examen. Entsprechende Stellen an der Uni oder in der Stadtverwaltung sind bei etwas örtlicher Flexibilität nicht gerade rar und sollten von privaten Arbeitgebern eher nicht unterlaufen werden, wenn Sie nicht mit anderweitigen Vorzügen aufwarten können.

Tauchzeiten: Anknüpfend an die Gehaltsverhandlungen für Referendar:innen folgt das Thema der Tauchzeiten. Insbesondere in der Anwaltsstation ist es vor dem Examen üblich (wenn auch nicht überall gestattet) nur zu lernen und nicht mehr am Ausbildungsort zu erscheinen. Da ihr in dieser Zeit nicht arbeitet, könnt ihr realistisch auch keine Vergütung erwarten. Sollte in eurem Land die Zusatzvergütung der Ausbildungsstelle über das OLG gezahlt werden und tauchen nicht gestattet sein, empfiehlt es sich mit der Kanzlei die Vergütung der übrigen Monate anteilig auf die Tauchzeit anzupassen. So sieht das OLG ggf. nicht an ausbleibenden Zahlungen, dass ihr eurer Ausbildungsstelle fernbleibt. Zudem kann die Tauchzeit mit den Gehaltsverhandlungen gekoppelt werden. Wenn die Kanzlei euch beispielsweise 3 Monate Tauchzeit anbietet, euch aber Geld wichtiger ist, könnt Ihr gut eine Verkürzung auf zwei Monate bei höherer Vergütung fordern. Ihr steht in dem Fall der Kanzlei immerhin bereits gut eingearbeitet und auf dem Gipfel eures Examenswissens weiterhin zur Verfügung. Diese Gleichung funktioniert ebenso in die andere Richtung.

5. Mehrere Angebote? So triffst du die richtige Wahl

Wenn du mehrere Zusagen hast – Glückwunsch! Aber wie entscheidest du dich? Dies ist letztlich eine höchstpersönliche Entscheidung. Hier aber ein paar Kriterien:

  • Inhaltliche Ausrichtung: Passt das Rechtsgebiet zu dir? Einige Kanzleien können deine fachlichen Wünsche vielleicht nicht ganz bedienen. Grundsätzlich ist es aber hilfreich, im Ref fachlich offen zu bleiben, solange dies dich nicht vom roten Faden deines Karrierewegs abbringt.
  • Team und Atmosphäre: Wie war dein Eindruck im Gespräch? Wirkte das Team offen, interessiert, gestresst?
  • Work-Life-Balance: Wirst du eher ins Getriebe geworfen oder gibt es klare Ansprechpartner:innen und geregelte Abläufe? Wenn du hier unsicher bist, Frage auch im Nachgang gern noch mal, ob es möglich wäre mit einem Associate über die Wahrnehmungen zum Arbeitsalltag zu sprechen, da diese oft eine andere Perspektive als die Chefs haben.
  • Weiterentwicklung: Gibt’s Einblicke in andere Bereiche, Mandant:innenkontakt, Seminare?

Und ganz ehrlich: Manchmal zählt auch einfach das Bauchgefühl. Wenn du beim einen Laden mit einem Lächeln rausgehst und beim anderen mit Kopfschmerzen spricht das Bände. Geld und Prestige sind nichts, was dich bei Frustration im Übrigen nach einem halben Jahr noch gern zur Arbeit gehen lässt.

6. Woran du merkst, dass das Gespräch gut läuft

Manchmal verlässt man ein Gespräch und denkt: „Keine Ahnung, wie das war.“ Hier ein paar positive Zeichen:

  • Offene Körpersprache deines Gegenübers: Lächeln, Kopfnicken, Augenkontakt.
  • Gespräch auf Augenhöhe: Wenn du nicht nur abgefragt, sondern wirklich ausgefragt wirst. Wenn dein Lebenslauf jenseits der Examensnote gelesen wurde, spricht das für echtes Interesse an deiner Person.
  • Echte Rückfragen: Wenn sie sich konkret auf deinen Lebenslauf oder deine Erfahrungen beziehen.
  • Profilierung der Gesprächspartner: Wenn dein Gegenüber dir neben Fragen und harten Fakten auch persönliche Anekdoten zur Arbeit mitteilt und nuancierte Einschätzungen abgibt, ist das auf jeden Fall ein Ausdruck des Vertrauens in dich.

Wenn du hingegen nur über Noten, Arbeitszeiten und Pflichtarbeitsstunden sprichst, ohne dass echtes Interesse an dir als Person durchkommt – dann sei vorsichtig. Kultur ist langfristig (fast) alles.

Zu guter Letzt:

Du bist mehr als dein Schwerpunkt und deine Punktzahl. Zeig dich als reflektierte, interessierte Persönlichkeit, die weiß, wo sie hinwill. Ein gutes Bewerbungsgespräch ist keine Prüfung – sondern der Beginn eines beruflichen Matches. Also: rein in den Anzug oder Blazer, aufrecht hinsetzen und mit Klarheit und Charme überzeugen.

Auslandssemester im Jurastudium – Lohnt sich das?

Aus Angst, das ohnehin schon lange Jurastudium noch weiter in die Länge zu ziehen, oder Lücken im Wissen zu deutschem Recht entstehen zu lassen, entscheiden sich viele Jurastudierende gegen ein Auslandssemester.

Das ist ein fataler Fehler, findet unsere Autorin Carla. In diesem Beitrag – oder eher: Plädoyer – nennt sie 5 Gründe, die auch dich überzeugen, ein Auslandssemester zu machen.

Für mich stand schon zu Beginn meines Studiums fest, dass ich für längere Zeit ins Ausland gehen möchte. Es klang nach Abenteuer, Perspektivwechsel und einer einmaligen Gelegenheit. Also studierte ich ein Semester an der Universität Lund, in Schweden.

Umso überraschter war ich, als immer mehr KommilitonInnen mir erzählten, dass sie sich aus verschiedensten Gründen gegen das Auslandsstudium entschieden. Diese Mythen will ich in diesem Beitrag entkräften.

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1. Das Studium ist schon lang genug

Der wohl häufigst genannte Grund, dass Jurastudierende in Deutschland sich gegen ein Auslandssemester entscheiden, ist, dass das Studium unglaublich lang ist. Anders, als unsere europäischen Nachbarn ist ein deutschen Jurastudium nicht im Bologna-System (also ohne Bacherlor oder Master)organisiert. Daher lassen sich die Fächer, die wir im Ausland belegen, nicht auf unsere Studienzeit anrechnen. Das Auslandssemester ist quasi eine freiwillige Verlängerung der Regelstudienzeit – warum solltest sich das jemand antun?

Für mich liegt der Grund dafür auf der Hand: Wann hast du noch einmal in deinem Leben die Gelegenheit, ohne Notendruck zu studieren? Wann kannst du noch einmal ganz entspannt etwas juristisches Lernen und dabei noch eine andere Kultur entdecken?

Meine Zeit in Schweden fühlte sich nicht wie eine Verlängerung meiner Studienzeit an, sondern wie eine Pause vom stressigen Studienalltag in Deutschland. Nach meiner unglaublich schönen Zeit dort, konnte ich mich voller Energie in die zweite Hälfte meines Studiums begeben. Diese Auszeit hat meines Erachtens nach vielen KommilitonInnen gerade in der Examensvorbereitung gefehlt.

2. Kein deutsches Recht lernen – Zeitverschwendung?

Auf den ersten Blick stimmt das. Im Ausland besuchst du in der Regel keine klassischen Vorlesungen zum deutschen Recht. Das heißt allerdings nicht, dass du nicht mit deutschem Recht in Berührung kommst. Ich schrieb beispielsweise in Lund einen rechtsvergleichenden Aufsatz über die Unterschiede von Mord und Totschlag im Englischen und im Deutschen und lernte so das deutsche Recht noch einmal aus einer anderen Perspektive kennen. Nicht selten führte ich außerdem mit Studierenden aus den verschiedensten Ländern angeregte Diskussionen über verschiedene Rechtsfragen, ganz nach dem Motto “Wie ist das denn bei euch?”

3. Wie soll ich mir das leisten?

Natürlich sind die Kosten eines Auslandssemesters nicht kleinzureden. Es gibt allerdings gute Möglichkeiten, diese auszugleichen. Wer ein Auslandssemester im europäischen Ausland macht, kann mithilfe der Erasmus+ Förderung der EU bis zu 600 Euro im Monat erhalten- diese müssen bei erfolgreichem Abschluss des Semesters nicht zurückgezahlt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, Auslandsbefög zu beantragen, das häufig auch Studierenden, die in Deutschland kein Bafög erhalten, zusteht. Nicht zuletzt gibt es die Möglichkeit, die eigene Wohnung unterzuvermieten, um Mietkosten zu sparen. Abgesehen von den Reisen und Unternehmungen, die ich während meines Auslandssemesters unternommen habe, habe ich in Schweden nicht wesentlich mehr Geld ausgegeben während eines Semesters in Deutschland. 

4. Zu Hause ist es am schönsten

Es kann schon ein wenig beängstigend sein, das gewohnte Umfeld zu verlassen und in ein fremdes Land zu ziehen. Kleinere Ängste und Sorgen kennen wohl die meisten Auslandsstudierenden. Was, wenn ich keine Freunde finde? Was, wenn die Kurse auf Englisch zu schwer sind? Was, wenn die Unterkunft nicht so schön ist, wie auf den Bildern? Ich plädiere ganz stark dafür, diese Zweifel beiseite zu schieben und sich dennoch auf die Reise zu machen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es wohl nirgendwo so leicht ist, wie unter Internationals neue Freunde zu finden und es enorm das Selbstvertrauen stärkt, wenn du im Ausland kleinere Probleme löst. 

5. Ungeahnte Vorteile

Zu guter Letzt hat ein Auslandsaufenthalt noch tolle Begleiterscheinungen. Zum einen wird dein leicht eingerostetes Schulenglisch (oder die Sprache, auf der du studierst) sich immens verbessern. Die altbekannte Hemmschwelle, bei der du dich nicht traust, auf Englisch zu reden, verschwindet nach kurzer Zeit wie von alleine. Natürlich lernst du auch Vokabeln aus dem “Legal English”, die auf dem heutigen Arbeitsmarkt sicher von Nutzen sein können.

Häufig bekommst du auch die Gelegenheit, einen kostenlosen Sprachkurs der Landessprache zu besuchen – besser als von Muttersprachlern im eigenen Land, kann man eine Sprache wohl nicht lernen.

Auch wenn es abgedroschen klingt, auf dem guten alten Lebenslauf sticht ein Auslandssemester immer positiv hervor. Welcher Arbeitgeber möchte nicht eine/n weltoffene/n JuristIn mit guten Fremdsprachenkenntnissen und Lebenserfahrung einstellen?

Der wohl wichtigste Punkt: Du hast die Möglichkeit, Freunde fürs Leben zu finden. Ich habe beispielsweise nach den schriftlichen Prüfungen meines Staatsexamens meine Koffer gepackt und habe meine Erasmus-Freunde in Barcelona und Bologna besucht. Eine bessere Erholung hätte ich mir nicht vorstellen können.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig meiner Begeisterung für das Auslandssemester teilen. Wir haben als EU-BürgerInnen das wahnsinnige Privileg der Erasmus+ Förderung und ich bin der Meinung, dass jede/r, der es kann, davon Gebrauch machen sollte.

Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gerne mit deinen KomilitonInnen. Auf Instagram @goldwaage.jura findest du zudem ein Story-Highlight mit Bildern aus meinem Erasmussemester.

Bewirb dich! – Alles, was du über ein Stipendium im Jurastudium wissen musst

Obwohl es in Deutschland eine Vielzahl an Stipendien gibt, trauen sich viele Studierende nicht, sich für die Förderungen zu bewerben. Das ist schade, denn tatsächlich gibt es viele Gründe, die dich für ein Stipendium qualifizieren könnten. In diesem Beitrag erklärt dir unsere Autorin Lea deshalb alles, was du rund ums Stipendium wissen musst – und warum auch du dich bewerben solltest.

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Die Vielfalt an möglichen Förderungen kann recht unübersichtlich sein, weshalb auch die Antworten auf die Fragen nicht einheitlich sind. Doch ArbeiterKind.de hat auf ihrer Webseite eine tolle Übersicht erarbeitet, sodass du dort gern weiter recherchieren und vertiefte Infos bekommen kannst.

Aber vorweg: 

Die Anforderung an Stipendiat/innen sind so unterschiedlich wie die Vielfalt an Stipendien selbst, sodass für (fast) jeden das passende dabei ist. Nicht nur die „Bildungselite“ hat Chancen auf ein Stipendium und meist schätzt man seine Leistung auch nicht objektiv zu 100% richtig ein (Stichwort “Impostersyndrom”, wozu ich dir auch Sophias Beitrag empfehle). Auf jeden Fall lohnt sich der Aufwand einer Bewerbung und häufig genug werden Personen gefördert, die damit vielleicht gar nicht ernsthaft gerechnet hatten.

I. Überblick: Was für Stipendien gibt es überhaupt?

Wie schon gesagt, gibt es unzählige verschiedene Arten von Stipendien. Ich habe dir ein paar Beispiele nach den grob wichtigsten Kategorien sortiert und aufgelistet. 

1. Politisch geprägte Begabtenförderungswerke

Die Begabtenförderungswerke, von denen es 13 gibt, sind staatlich anerkannt und werden vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) finanziell unterstützt. Sie fördern leistungsstarke, engagierte und gesellschaftlich interessierte Studierende. Diese gehören übrigens nicht, wie häufig angenommen, zu einer Partei, sondern sind lediglich parteinah.

Dazu gehören z.B.:

2. Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke

Konfessionell geprägte Begabtenförderungswerke sind solche, deren Träger oft von einer Religionsgemeinschaft oder einem ihr nahestehenden Verein getragen wird. Eine Pflicht zur Religionszugehörigkeit besteht jedoch nicht. Auch hier erfolgt eine finanzielle Unterstützung durch das BMBF.

Dies sind u.a.: 

3. Unabhängige, nicht-politisch gebundene Förderwerke

Diese Organisationen fördern unabhängig von politischer oder konfessioneller Zugehörigkeit. Manche richten sich u.a. speziell an ErstakademikerInnen oder Studierende mit bestimmten sozialen Hintergründen.

Dazu gehören:

4. Internationale Programme und Auslandsstipendien

Passend zugeschnitten für Auslandsaufenthalte kommen folgende Förderungen in Betracht:

5. Regionale und private Stiftungen

Daneben gibt es noch an die 2000 regionale und private Stiftungen, nach denen du mit etwas Fleiß unter myStipendium.de suchen kannst.

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II. Vorteile – Was bringt dir ein Stipendium?

Bewerbung und Auswahlverfahren können (müssen aber definitiv nicht!) aufwendig sein. Umso wichtiger ist es, die Vorteile, die ein Stipendium mit sich bringt, nicht aus den Augen zu verlieren. Diese sind u.a.:

  1. Finanzielle Entlastung
  1. Networking
  • mit Förderern
  • und anderen Stipendiaten
  1. Zugang zu Förderangeboten
  • Studienkolleg/innen (teils Vernetzung für spätere Dissertation oder Jobangebote)
  • Praktikumsstellen wie (Traineeships in Großkanzleien die zu Jobangeboten führen können)
  1. positives Hervorstechen auf dem Lebenslauf
  1. kleiner Ego-Schmeichler

III. Die Bewerbung – Jetzt geht’s los!

Wie die Bewerbung konkret abläuft, hängt von dem Stipendium ab, auf das du dich bewerben möchtest. Nähere Infos findest du auf der einschlägigen Webseite oder du lässt dich beraten bei z.B. deinem Studierendenwerk oder spezialisierten Vereinen wie ArbeiterKind.de.

Ich selbst habe nur Erfahrungen mit dem Deutschlandstipendium, deshalb erkläre ich den Ablauf einmal daran exemplarisch. So bekommst du einen groben Eindruck, was von dir erwartet werden kann.

Beim Deutschlandstipendium erfolgt die Bewerbung durch Eigeninitiative (anders bei z.B. der Studienstiftung des deutschen Volkes, bei dem du durch einen Hochschullehrenden vorgeschlagen werden musst). Jede Uni legt selbst das Zeitrahmen für die Einreichung der Bewerbung fest. Dies tust du i.d.R. über ein offizielles Bewerbungsportal, das je nach Uni ca. sechs Wochen geöffnet ist. Dieses enthält mehrere Seite durch die du dich durchklickst und die entsprechenden Infos einträgst wie Studiengang, Semesteranzahl, Kontakt- und Kontodaten. 

Auch kannst du z.B. angeben, ob du Erstakademiker/in bist, dich um pflegebedürftige Angehörige kümmerst oder mit Kind(ern) studierst. Zudem wird auch ehrenamtliches Engagement berücksichtigt. Dabei wird – überspitzt ausgedrückt – meiner Erfahrung nach nicht erwartet, dass du mehr Zeit beim Ehrenamt, als mit Studieren verbringst. Auch ein paar Stunden im Monat reichen aus, also liste am besten alles auf und sei nicht zu bescheiden.

Herzstück, und damit auch am zeitintensivsten, ist ein Motivationsschreiben von maximal zwei Seiten. Dabei ist deine Kreativität gefragt. Das Auswahlkomitee möchte keine Wiederholung deines Lebenslaufes oder einen abgedroschenen Standardtext lesen.

Als kleine Denkanstöße könntest du stattdessen über Folgendes schreiben:

  • Was macht dich aus?
  • Wieso hast du dich für Jura entschieden?
  • Welche Vorteile würde dir persönlich das Stipendium bringen (mehr Zeit für Ehrenämter; Finanzierung von Auslandspraktika; vertiefter Fokus aufs Studium durch finanzielle Entlastung; etc.)

Die Möglichkeiten sind quasi endlos, Hauptsache du vermittelst einen Eindruck davon, wer du bist und wieso DU das Stipendium bekommen solltest.

Nach Einreichung der Bewerbung über das Portal und Unterzeichnung inkl. Abgabe der Bewerbungsvereinbarung innerhalb der Ausschlussfrist, wartest du bis zur Sitzung der Auswahlkommission für die Vergabe der Stipendien. Den Termin findest du meist auf der Webseite deiner Uni. Ein paar Tage später hast du dann entweder den Bewilligungsbescheid oder eine Absage im Briefkasten. Meist bekommst du die Zusage dann nochmal per Mail. 

IV. Fazit – Lohnt es sich?

Ein Stipendium bietet dir viele Vorteile für (zumindest beim Deutschlandstipendium) recht geringen Aufwand. Stell dir einfach einmal kurz vor, dass du jeden Monat lang einige hundert Euro als Förderung bekommst, die du nicht zurückzahlen musst. Stell dir noch dazu vor, dass du regelmäßig zu Vorträgen oder Netzwerk-Treffen eingeladen wirst, bei denen du spannende Leute triffst. Klingt das nicht gut?

Hinzu kommt, dass die Auswahlkriterien vielfältig sind und vor allem nicht nur die Leistungsstärksten gefördert werden, sondern auch besondere persönliche Belastungen und Engagement belohnt werden.

Daher trau dich unbedingt eine Bewerbung zu schreiben, denn du hast viel zu “gewinnen” und im Verhältnis dazu wenig zu verlieren.

Hast du Fragen, Anmerkungen oder möchtest deine eigenen Erfahrungen teilen, dann schreib doch einen Kommentar. Wenn dir der Beitrag gefallen hat, teile ihn gern und folg uns auf Insta @goldwaage.jura.

Bist du der Imposter? Das Imposter-Syndrom im Jurastudium

„Bald fliegt auf, dass ich eigentlich gar nichts weiß oder kann“ – Ein Gedanke, den viele Jurastudierende kennen und der auch nach dem absolvierten ersten Staatsexamen nicht unbedingt verschwindet. Unsere Autorin Sophia hat das sogenannte Imposter-Syndrom für euch von ganz verschiedenen Seiten beleuchtet.

Wer ist der Imposter? Diese Frage stellt sich aktuell ganz Tik Tok. Aber worum geht es bei diesem Trend?

Mehrere Personen sitzen in einem Raum und erhalten einen Begriff. Runde für Runde nennt nun jeder einen weiteren Begriff, der thematisch mit Diesem verwandt ist.

Doch Vorsicht – eine Person im Raum ist der sogenannte Imposter. Diese weiß nicht, um welchen Begriff es sich handelt. Sie hat schlichtweg keine Ahnung, muss sich dennoch unauffällig verhalten und anhand der bereits genannten Begriffe, einen eigenen nennen, um nicht von der Gruppe als Imposter enttarnt zu werden. 

Aber was ist ein Imposter eigentlich?

Der Begriff Imposter kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt Hochstapler.

Und was hat das Ganze jetzt mit dem Jurastudium zu tun?

Vielleicht hast du schon mal vom sogenannten Imposter-Syndrom oder auch Hochstapler-Syndrom gehört. Laut den EURES (EURopean Employment Services) handelt es sich hierbei um ein Phänomen, bei welchem sich Betroffene trotz ihres (beruflichen) Erfolgs unzulänglich fühlen und das Gefühl haben, ihren Erfolg nicht zu verdienen bzw. nicht so begabt, wie andere zu sein. 

Nina Chuba setzt sich in ihrem Song „Unsicher“ mit eben diesen Gefühlen des Selbstzweifels und der Orientierungslosigkeit von jungen Erwachsenen auseinander. 

Sie singt:

„Ich greife nach den Sternen und wenn ich’s schaff, dann nenn‘ ich’s Glück.“

Und das beschreibt es ziemlich treffend. 

Betroffene des Imposter-Syndroms glauben, ihren Erfolg dem Zufall zu verdanken zu haben und irgendwann als BetrügerIn entlarvt zu werden. 

Vermutlich hast du derartige Gedanken im Laufe deines Studiums auch schon mindestens einmal gehabt.

Kein Wunder – das Jurastudium hat so einiges zu bieten, was dieses Gefühl fördert: 

Die juristische Notengebung. Ständig „leider nur 3 Punkte“ und keine sichtbare Steigerung, umso größere Freude bei 4 von 18 Punkten und das pure Misstrauen gegenüber der eigenen Leistung, wenn plötzlich einmal die 9 Punkte oder mehr unter der Klausur stehen. „Ist das wirklich meine Klausur oder liegt hier ein Fehler vor?“

Auch die Randbemerkungen der Korrektoren wie „Nein“, „Grob falsch“ oder kurz und knapp „???“, sowie kaum Verbesserungsvorschläge fördern das eigene Selbstvertrauen wohl kaum. Ganz im Gegenteil.

Hinzu kommen das enorm hohe Konkurrenzniveau und der ständige Vergleich mit anderen Jurastudierenden. 

Es ist und bleibt nun einmal so: Noten spielen weiterhin eine wichtige Rolle im Hinblick auf die eigene juristische Zukunft (auch wenn Notenanforderungen, beispielsweise für eine Karriere in der Justiz vielerorts zunehmend immer weiter abgesenkt werden). 

Im Studium werden wir ständig allein anhand unserer Noten mit anderen Studierenden verglichen, ob wir es wollen oder nicht. 

Was kannst du also tun, um dem Imposter-Syndrom entgegenzuwirken?

Sprich mit anderen Jurastudierenden. Schnell wirst du merken, diese Gefühle treten früher oder später bei fast jedem von ihnen einmal auf – unabhängig davon, ob sie konstant „gute“ Noten schreiben oder regelmäßig Rückschläge erleben. 

Feiere deine Erfolge also. Und zwar nicht nur die großen. Du hast endlich das eine Problem durchdrungen? Du hast die Zwischenprüfung geschafft? Du hast das erste Mal eine Klausur im Klausurenkurs für’s Examen mit „knapp 4 Punkten“ bestanden? All das sind deine ganz eigenen Erfolge und nicht etwa nur Glück. 

Auch das Gespräch mit Nicht-Juristen hilft oft. Bewegst du dich zu sehr in der Jura-Bubble verlierst du schnell den Bezug zur Realität vor lauter Leistungsdruck. Da hilft es manchmal, durch Freunde oder Bekannte wieder zurück auf den Boden der Tatsachen gebracht zu werden. (Obwohl diese nicht selten selbst im beruflichen Umfeld vom Imposter-Syndrom betroffen sind).

Was mir Persönlich außerdem sehr hilft, ist ein Jahresrückblick. Ich versetze mich in mein Ich von vor einem Jahr hinein und frage mich: Wo stand ich heute vor einem Jahr und was habe ich seitdem eigentlich alles erreicht? Und ich sage dir, da kommt eine ganze Menge zusammen, die man schnell als selbstverständlich abtut. Das Jahr besteht aber aus vielen kleinen und großen Erfolgen, auf die wir stolz sein sollten. Wenn es dir hilft schreib dir diesen Jahresrückblick zusätzlich auf, damit du dir deine Erfolge bei Bedarf immer wieder in Erinnerung rufen kannst. 

Von uns Jurastudierenden wird viel Können erwartet aber egal in welchem Stadium deines Studiums du auch gerade steckst, ruf dir in Erinnerung: du kannst bereits verdammt viel!

Um mit einem weiteren Song-Zitat aus meiner Motivations-Playlist abzuschließen:

„Glück nie verwechseln mit Können aber dein Können niemals anzweifeln.“ (Kontra K – „Erfolg ist kein Glück“)

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